Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreisverwaltung greift Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zur Nitratbelastung auf

By admin at 12:45 pm on Tuesday, September 4, 2018

Deutschlandweit …
… ist die hohe Nitrat-Belastung von Böden und Gewässern offenbar zu einem Problem geworden. Auch wir hier im Hochsauerlandkreis leben, was das anbelangt, nicht auf einer Insel der Seligen.

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war und ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ (mit Nachfragemöglichkeit)“

Hochsauerlandkreis …
… Reaktion aus dem Kreishaus in Meschede
Aus der Einladung wird wahrscheinlich erst mal nichts. Die Kreisverwaltung empfiehlt den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aktuell von der Einladung eines oder mehrerer Mitarbeiter/innen des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen abzusehen. Begründung: Die vom Kreis Viersen in Auftrag gegebene Studie sei noch nicht abgeschlossen.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im Raum Marsberg
Mit Schreiben vom 28.08.2018, das für alle im SD-Net des Hochsauerlandkreises als Drucksache 9/1045 abrufbar ist, gibt die Kreisverwaltung einige Informationen hinsichtlich der Nitratbelastung im Kreisgebiet und erklärt u.a., der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 belege lediglich eine Belastung des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“ im Bereich Marsberg-Borntosten. Dort seien „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen.

Bereits 2005 sei eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem des mittelfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation sei der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg, die von den der Kooperation beigetretenen Landwirten mit Gülle, Mist und Silomais von ihren Höfen beliefert werde. Die Ausbringung des Gärsubstrats aus der Biogasanlage erfolge entsprechend des ermittelten Düngebedarfs. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwassergewinnung genutzten Tiefbrunnen zeigten eine leicht positive Entwicklung:

Der Brunnen Vasbeck II weise Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst II weise ebenfalls Nitratwerte zwischen 44 und 48 mg/L auf.
Der Brunnen Gut Forst I weise Nitratwerte von etwa 40 mg/L auf.

Hochsauerlandkreis …
… Schreiben aus dem Kreishaus in Meschede zur Situation im „restlichen“ Kreisgebiet
Zitat: „Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.“
Doch: „Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten.“
Abschließend teilt die Kreisverwaltung mit, ggf. könne der Vorschlag, Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ wieder aufgegriffen werden.

Gülletransporte von irgendwo nach irgendwo im Hochsauerlandkreis …
… darüber verliert die Kreisverwaltung in diesem Schreiben kein Wort.

Nichts desto trotz, vielen Dank den Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die teils sehr detaillierte Antwort!

Das war …
… die Kurzfassung der Drucksache 9/1045
Für diejenigen, die es genauer wissen möchten, folgt hier gleich der Text der Verwaltungsvorlage komplett.

In diesem Zusammenhang ist aber auch …
… die Vorlage 9/1053 interessant. Da geht es um das Wassergebiet Marsberg-Westheim. Denn wir lesen da:

„Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.“

Den vollständigen Wortlaut der Drucksache stellen wir hier ebenfalls nachfolgend ein.

Doch zuerst …
… Drucksache 9/1045 „Nitratbelastung des Grundwasser“ vom 28.08.2018

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sieht aktuell davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ einzuladen.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat am 24.07.2018 beantragt, den Beratungspunkt Bericht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG und/oder ei-nes Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen.

Die Verwaltung hat sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung gesetzt und in Erfahrung gebracht, dass die dort in Auftrag gegebene Studie noch nicht abgeschlossen ist. Im dortigen Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt wurde am 19.06.2018 der Entwurf zu Teil A und B der Studie vorgestellt. Der als wesentlich anzusehene Teil C der Studie, der letztlich die notwendigen Handlungsfelder beschreibt, ist noch nicht fertiggestellt.

Im Vergleich zum Hochsauerlandkreis ist die Ausgangslage hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen wesentlich dramatischer. Der Bewirtschaftungsplan 2016 – 2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teileinzugsgebiet Maas/Maas Nord NRW weist im Kreis Viersen wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/L Nitrat einen schlechten chemischen Zustand für sämtliche Grundwasserkörper aus. Mit ursächlich dafür ist die intensive landwirtschaftliche Flächennutzung. Der in Abständen von sechs Jahren fortzuschreibende Bewirtschaftungsplan enthält allgemeine Angaben und Beschreibungen zu den oberirdischen Gewässern in dem jeweiligen Teileinzugsgebiet und den zugeordneten Grundwasserkörpern. Unter anderem wird dargestellt, welche wesentlichen Faktoren auf den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers einwirken. Das dem Bewirtschaftungsplan zugeordnete Maßnahmenprogramm enthält auf der Grundlage der festgestellten Einwirkungsfaktoren eine Auflistung grundsätzlicher Maßnahmen, deren Umsetzung erforderlich ist, um z.B. einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erhalten oder wieder zu erreichen. Für die im Kreis Viersen gelegenen Grundwasserkörper sieht das geltende Maßnahmenprogramm diesbezüglich „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ vor.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan 2016-2021 – Steckbriefe der Planungseinheiten im Teilein-zugsgebiet Weser/Weser NRW belegt, dass im Hochsauerlandkreis lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessens“ im Bereich Marsberg-Borntosten wegen seiner Nitratbelas-tung in einem schlechten chemischen Zustand ist. Das zugeordnete Maßnahmenprogramm legt fest, dass „Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in GW durch Auswaschung aus der Landwirtschaft“ zu ergreifen sind. Bereits im Jahr 2005 wurde eine länderübergreifende Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit dem Ziel des mittelsfristigen nachhaltigen Absenkens der Nitratwerte durch gezielte Sanierungsmaßnahmen gegründet. Kernelement der Kooperation ist der Betrieb einer Biogasanlage durch die Stadtwerke Marsberg. Die der Kooperation beigetretenen Landwirte beliefern die Biogasanlage mit auf ihren Hofstellen anfallendem Input-Material (Gülle, Mist und Silomais). Zusätzlich zur Vergärung erfolgt eine Hygienisierung des Gärsubstrats. Die Ausbringung erfolgt entsprechend des ermittelten Düngebedarfs auf Basis eines digitalisierten Schlagkatasters. Aktuelle Messwerte der für die Trinkwasserversorgung genutzten Tiefbrunnen zeigen eine leicht positive Entwicklung für die Brunnen Vasbeck II und Gut Forst II mit Nitratwerten zwischen 44 und 48 mg/L und eine deutlich positive Entwicklung für den Brunnen Gut Forst I mit etwa 40 mg/L. auf.

Kreisweit stellt die Nitratbelastung des Grundwassers zur Zeit kein besonders drängendes Problem dar.

Da Maßnahmen zur Reduzierung des Nitratgehalts im Grundwasser erst sehr langfristig wirksam werden, ist die weitere Entwicklung im Hochsauerlandkreis sorgfältig zu beobachten. Die Studie des Kreises Viersen wird von der Verwaltung ausgewertet. In einer der nächsten Sitzungen wird über die Ergebnisse berichtet. Ggfs. kann dann der Vorschlag, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen oder des beauftragten Ingenieurbüros zu einem Vortrag im Ausschuss einzuladen, wieder aufgegriffen werden.

gez.
Dr. Schneider“

Und jetzt …
… Drucksache 9/1053 vom 31.08.2018 zum „Wasserschutzgebiet Marsberg-Westheim“, denn hier ist u.a. von einem offensichtlichen kausalen Zusammenhang die Rede,
nämlich, dass durch Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Golfplatz eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar war.

„Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis und empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag beschließt gemäß § 27 Abs. 4 OBG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Buchst. s) und f) KrO nach Abwägung die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen „Brunnen Westheim“ der Stadt Marsberg, Hochsauerlandkreis – Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg Westheim – und beauftragt die Verwaltung mit der Verkündung des Verordnungstextes gemäß § 33 OBG.

Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
1. Ausgangslage
Im Jahr 1974 wurde zur Sicherung des Trinkwasserbrunnes Westheim in Marsberg die Wasserschutzgebietsverordnung „Marsberg-Westheim“ erlassen.
Diese Wasserschutzgebietsverordnung war für 20 Jahre befristet, so dass am 10.12.1994 das Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen wurde. Eine Neubetrachtung des Einzugsgebietes für den Trinkwasserbrunnen wurde nicht vorgenommen.

Aufgrund gestiegener Nitratwerte im Rohwasser wurde dem Wasserwerksbetreiber aufgegeben, eine Neubewertung des Trinkwasserschutzgebietes vorzunehmen.

Die Stadtwerke Marsberg beauftragten das Ingenieurbüro GUV GmbH, Büro Kassel mit der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 101.

Das Gutachterbüro hat auf der Grundlage der Berechnungen zur Grundwasserneubildung festgestellt, dass das tatsächliche Einzugsgebiet wesentlich größer ist als die bisherige Schutzgebietsausweisung und hat entsprechende Vorschläge für eine Abgrenzung der jeweiligen Wasserschutzzonen erarbeitet. Die räumliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen bedingt zwingend eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets.

Mit der Korrektur der Größe des Einzugsgebietes, der Vergrößerung der Schutzzone II bis an die Bestandsbebauung und dem Erlass einer entsprechenden Wasserschutzgebietsverordnung wird der Schutz im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage und somit die Trinkwasserversorgung langfristig gesichert. Aufgrund der veränderten Gefährdungspotentiale für die Trinkwasserversorgungsanlage, der Änderung der Einzugsgebiete und der erforderlichen Anpassung der Genehmigungs- und Verbotstatbestände soll die vorhandene Verordnung aufgehoben und durch eine neue Wasserschutzgebietsverordnung ersetzt werden.

2. Verfahren
Die Verwaltung hat die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und den Entwurf der Wasserschutzgebiets-Verordnung zusammen mit dem Erläuterungsbericht sowie die Gutachten des Büros GUV GmbH vom 12.03.2018 bis zum 12.04.2018 öffentlich ausgelegt.

Von vier Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken gegen Teile des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung vorgetragen. Eine private Einwendung gegen den Entwurf wurde bei den Stadtwerken Marsberg vorgetragen.

Aufgrund der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und der Einwendung eines Anwohners hinsichtlich der Größe des Einzugsgebietes wurde das Büro GUV GmbH hierzu um Erläuterung gebeten.

Das Ingenieurbüro hat die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen schlüssig dargestellt, so dass auch die Unterteilung der Schutzzone III in die Zonen III A und III B beibehalten wird.
Den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW wird gefolgt. Bei den Anregungen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes kann kein Einvernehmen hergestellt werden. Gerade in diesem Gebiet ist der signifikante Einfluss der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Trinkwasser ersichtlich. Mit der Umwandlung der landwirtschaftlichen Flächen in Flächen für den Golfplatz war auch eine wesentliche Senkung der Nitratwerte messbar. Im Einzugsgebiet sind nur geringe landwirtschaftlich genutzte Flächen verblieben. Es ist zumutbar, dass die Anforderungen zum Aufbringen von Gärsubstraten erhöht werden, da auch die Flächen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck diesen Anforderungen unterliegen.

Näheres ergibt sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 3).

3. Entscheidung
Der Kreistag hat die Entscheidung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets gemäß §§ 51, 52 WHG nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Dies bedeutet, dass mit Hilfe der Elemente Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit abzuwägen ist, ob die Wasserschutzgebiets-Verordnung erlassen werden soll.

Die fachliche Begründung bildet die Grundlage der Verordnung und ist im Erläuterungsbericht sowie in der Synopse dargestellt.

4. Hinweis
Auf die gesetzlichen Befangenheitsregeln gemäß § 28 Abs. 2 der Kreisordnung in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung wird hingewiesen.

gez.
Dr. Schneider“

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SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte

By admin at 4:34 pm on Wednesday, August 1, 2018

Hochsauerlandkreis …
… überschüssige Gülle?

Immer häufiger erreichen uns Meldungen über Gülle-Transporte im und ins Sauerland. Sogenannte „Güllebörsen“ würden den Handel professionell organisieren. Angeblich wird überschüssige Gülle z.B. aus Niedersachsen bis ins Sauerland gebracht. Gülle-Fracht soll sogar aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet gelangen. Es gibt Berichte, wonach Tanklastzüge aus Ostwestfalen und dem Münsterland „Gülle-Bunker“ zwischen den Windrädern auf dem Gut Almerfeld bei Brilon anfahren.
Die Folge eines Übermaßes an Gülle ist ein Übermaß an Nitrat. Was ein zu hoher Nitrat-Gehalt für Böden, Gewässer, Umwelt und Gesundheit bedeutet ist allgemein bekannt.

Bundestagsabgeordneter: „Gülletourismus Einhalt gebieten!“

MdB Dirk Wiese hat das Thema jüngst aufgegriffen und sich öffentlich dazu positioniert. Er äußerte: „Die Folgen der Überdüngung in den genannten Regionen merken wir auch bei uns vor im Sauerland. Mehr und mehr Gülletransporte erreichen auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben wird. Diesem Gülletourismus muss Einhalt geboten werden.
Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/

Kreis Viersen …
… will Überdüngung nicht länger tolerieren …

Der Kreis Viersen hat ebenfalls ein erhebliches Problem mit Überdüngung durch Gülle. Der dortige Landrat wollte nicht weiter untätig bleiben. Er will jetzt Maßnahmen gegen zu hohe Gülle-Einträge ergreifen. Weil der Kreis aber keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Kontrolle des Einsatzes von Gülle in der Landwirtschaft – abgesehen von Wasserschutzgebieten – hat (das ist Sache der Landwirtschaftskammer), will der Kreis Viersen prüfen, ob er nicht die Zuständigkeit erlangen kann.

… will striktere Regeln

Der Kreis Viersen will, dass Grundwasser-Schutzzonen eingerichtet werden, in denen das Düngen mit Gülle verboten ist. Außerdem will er striktere Regeln zur Kontrolle von Gülle-Importen aus dem Ausland erreichen und eine verbindliche Kooperation zwischen Landwirten und Wasserversorgern. Dazu wünscht sich der Kreis Einsicht in die Daten der Gülle-Ausbringung und Befugnisse in der Überwachung.

… beauftragte „Gülle-Studie“

Im Jahr 2017 beauftragte der Kreis Viersen das Ingenieurbüro ahu AG, Aachen mit der Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“. Die Studie steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Erste Ergebnisse zeigen, „dass für eine grundlegende Verbesserung der Grundwasserbelastung durch Nitrat ein Paradigmenwechsel insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch bei konkreten behördlichen Zuständigkeiten im Vergleich zur heutigen Situation erforderlich ist.“
Quelle: Kreis Viersen

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des
Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

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Hoffentlich doch kein dauerhaftes AUS für die Stabsstelle Umweltkriminalität in NRW!?

By admin at 9:16 am on Thursday, July 12, 2018

Kreishaus in Meschede
Am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises auf, in der Kreistagssitzung am Freitag dem 06.07.2018 folgendes zu beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen.

Daraus ist dann aber leider nichts geworden. Warum? Weil die Kreistagsmitglieder mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Landrats folgten. Die lautete schlicht und wenig ergreifend:
„Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Dazu siehe Drucksache 9/984 vom 07.06.2018!

So kam es dann auch. Der Kreistag lehnte also – fast erwartungsgemäß – den Antrag der SBL/FW ab.
Wie gut, dass sich andere für die Themen Umweltkriminalität und Ex-Ministerin interessieren!

Landtag in Düsseldorf
Mit der von der ehemaligen CDU-Ministerin Schulze Föcking ad hoc aufgelösten Stabsstelle beschäftigt sich jetzt zum Glück der NRW-Landtag – zumindest indirekt.

Am Dienstag dem 10.07.2018 konstituierte sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA). Seine Aufgabe ist es, mehrere Vorgänge rund um die zurückgetretene Umwelt- und Agrarministerin Christina Schulze Föcking zu klären.

Der WDR meldet dazu, es ginge um die Informationspolitik der Landesregierung rund um den vermeintlichen Hacker-Angriff auf das Smart-TV von Schulze Föcking, der sich als Bedienfehler der Familie entpuppte. Ein weiterer Punkt sei die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität. Hier stünde der Verdacht im Raum, dass die Öffentlichkeit bezüglich ihrer Effizienz getäuscht worden sei.
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/pua-hacker-angriff-100.html
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2018/07/0907_PUA_II_konstituerende_Sitzung_.jsp

Viel Erfolg!
Umweltdelikte sind ja anscheinend selbst im Sauerland keine Seltenheit. Häufigkeit und Ausmaß der Umweltkriminalität in NRW beweisen wohl auch die Akten der aufgelösten Stabsstelle.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Wir (von der SBL/FW) wünschen dem Untersuchungsausschuss viel Zeit und gute Nerven für ein sorgfältiges Studium der Akten und viel Erfolg. Wir hoffen, dass als eines der Endergebnisse die baldige Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität steht!

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Hochsauerlandkreis: „Badegewässer im HSK sämtlich ausgezeichnet“

By admin at 7:37 pm on Sunday, July 1, 2018

Das kann man wünschen, hoffen und glauben. Sind auch Zweifel erlaubt?

Worum geht es?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hatte am 12.06.2018 die Kreisverwaltung angeschrieben und beantragt, für die nächste Kreistagssitzung (am 06.07.2018) den TOP
„Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime“
aufzunehmen.

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Warum?
Weil es in den letzten Monaten gehäuft Meldungen über beunruhigende Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Verseuchung von Badegewässern gibt, z.B. auch im Einzugsgebiet der Ruhr.

Aufschlussreiches und Wissenswertes zu dem Problem „Resistente Keime in Badegewässern“ unter folgendem Link beim NDR:
https://www.ndr.de/nachrichten/Resistente-Keime-Badegewaesser-Empfehlung,badegewaesser108.html

In dem genannten NDR-Bericht steht u.a.: „NDR Reporter hatten exemplarisch an insgesamt zwölf Stellen in Niedersachsen Wasser- und Sedimentproben aus Flüssen, Bächen und Badeseen genommen. Wissenschaftler der Universität Dresden und des Universitätsklinikums Gießen haben
in allen diesen Proben multiresistente Keime nachgewiesen
– darunter auch Keime, gegen die besonders wichtige Antibiotika – sogenannte Reserveantibiotika – nicht mehr wirken.“
Und hinsichtlich der Kontrollen:
„Forscher und Mediziner zeigten sich alarmiert. Tim Eckmanns vom Robert-Koch-Institut erklärte zu den Ergebnissen: “Die Erreger sind anscheinend in der Umwelt angekommen und das in einem Ausmaß, das mich überrascht.” Klar war zwar bislang, dass antibiotikaresistente Erreger in der Umwelt zu finden sind und sich dort ausbreiten können. Wie stark Gewässer belastet sind, ist allerdings weitgehend unbekannt, da
es bislang keine systematischen Kontrollen auf solche Erreger gab.“
(Hervorhebungen durch die Redaktion)

Zurück in den Hochsauerlandkreis
Die Antwort bzw. die Verwaltungsvorlage 9/1026 aus dem Kreishaus (mit Datum vom 21.06.2018) ist da und ist öffentlich (und etwas „wiegelt sie wohl ab“).

Was sagt sie aus?
• Das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern wäre gering.
• Wer gesund ist, könne ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.
• Die Badestellen an den Badegewässern im HSK wären sämtlich als ausgezeichnet eingestuft.
• Das Land NRW starte 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern.
• Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden.

Deshalb soll dann wohl auch nach Wunsch der Kreisverwaltung der Antrag der SBL/FW abgelehnt werden!

Im Sinne von kurzfristiger Arbeits- und Kostenvermeidung kann das ja auch durchaus sinnvoll sein. Doch was dann? Dann, wenn sich multiresistente Keime in unseren Gewässern immer wohler fühlen, und wir nichts von ihnen sehen und nichts von ihnen wissen, aber trotzdem mit ihnen fröhlich baden gehen? Was dann?

Immerhin sieht das Land NRW für 2019 Handlungsbedarf!!!

Vorlage 9/1028
Der Vollständigkeit die komplette Verwaltungsvorlage. Vielleicht mag der Inhalt ja den ein oder anderen beruhigen?

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Die Experten der Badewasserkommission beim Umweltbundesamt unter Mitwirkung des Bund-Länder-Arbeitskreises Badegewässer haben sich mit der Fragestellung Auswirkungen von antibiotikaresistenten Bakterien im Zusammenhang mit Baden in Badegewässern beschäftigt und kommen aktuell zu folgenden Einschätzungen:

„Die Wasserqualität an Badestellen in Badegewässern wird während der Badesaison zum Schutz der Badenden gemäß den Vorgaben der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG (in NRW geregelt über die Badegewässer VO NRW) regelmäßig mindestens einmal im Monat überwacht. Dabei wird das Ausmaß der fäkalen Verunreinigung durch den Nachweis ausgewählter Darmbakterien (E.coli und intestinale Enterokokken) festgestellt. Die Badegewässer erhalten eine Qualitätseinstufung: von ausgezeichnet über gut und ausreichend bis zu mangelhaft. Bei mangelhafter Badegewässerqualität wird vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Je schlechter die hygienische Wasserqualität, desto höher ist die fäkale Belastung des Badegewässers und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitserreger und auch antibiotikaresistente Bakterien vorkommen. Beim Schwimmen in Badegewässern mit ausgezeichneter oder guter Qualität ist ein Kontakt mit Bakterien mit erworbener Antibiotikaresistenz daher unwahrscheinlich.

Das Auftreten von Bakterien, die Infektionen auslösen können, ist unabhängig vom Auftreten antibiotikaresistenter Bakterien dann problematisch, wenn bei schlechter Wasserqualität bestimmte Bakterienkonzentrationen im Wasser überschritten werden. Infektionen können dann mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. Für Personen, die nicht an bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen leiden, ist das Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern aber gering. Wer gesund ist, kann ohne Bedenken an allen überwachten Badestellen ins Wasser gehen, da diese regelmäßig überwacht werden.

Durch das eventuelle Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien ergibt sich kein erhöhtes Infektionsrisiko beim Baden in Badegewässern. Antibiotikaresistente Krankheitserreger führen nämlich nicht häufiger zu Infektionen als nicht antibiotikaresistente Krankheitserreger. Hinsichtlich ihrer krankmachenden Eigenschaften ergibt sich normalerweise kein Unterschied. Allerdings ist eine möglicherweise auftretende Infektion mit resistenten Bakterien oft schwieriger zu therapieren.
Eine bloße Besiedlung mit antibiotikaresistenten Bakterien in Menschen mit gesundem Immunsystem führt nicht zu einer Erkrankung.“

Fazit für den HSK
Die Badestellen an den Badegewässern im HSK sind sämtlich als ausgezeichnet eingestuft. Die regelmäßig durchgeführten Untersuchungen belegen dies seit Jahren. Bei auftretenden kurzfristigen Verschmutzungen wird dementsprechend vom Baden abgeraten oder ein Badeverbot ausgesprochen. Dies war zuletzt im Jahr 2016 am Hennesee aufgrund des vermehrten Auftretens der Blaualgen (Cyano-Bakterien) erforderlich. Das Land NRW startet im Jahr 2019 ein Untersuchungsprogramm auf antibiotikaresistente Bakterien in Oberflächengewässern. Aus Ergebnissen einer noch vor diesem Untersuchungsprogramm durchgeführten Analyse an den Badestellen an Badegewässern im HSK könnte kein Rückschluss auf Handlungsempfehlungen geschlossen werden. Daher ist eine vorherige Untersuchungsreihe unabhängig vom Land NRW ohne Definition von Bewertungsmaßstäben zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.“

Dazu siehe auch diesen Link vom Umweltbundesamt:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/schwimmen-baden/badegewaesser/faq-antibiotikaresistente-bakterien-in#textpart-1

Hier finden Sie einige der Angaben die die Kreisverwaltung in Vorlage 9/1026 zitiert hat.
Beruhigend ist das Szenario nicht unbedingt.

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Gefahr für Badegäste? Badeseen und Talsperren auf multiresistente Keime testen!

By admin at 1:28 pm on Tuesday, June 26, 2018

Analog zum Antrag vom 24.05.2018 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von
Minden-Lübbecke beantragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 12.06.2018 einen etwas ungewöhnlich anmutenden Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Kreistages aufzunehmen. Es geht um

Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime

Der Beschlussvorschlag sollte lauten:
• Die Kreisverwaltung wird beauftragt eine umgehende, vollständige und transparente Überprüfung der Badeseen/Talsperren im Hochsauerlandkreis auf multiresistente Keime durchzuführen und diese Daten zu veröffentlichen.

Beunruhigende Untersuchungsergebnisse … auch im Einzugsgebiet der Ruhr

Die SBL/FW-Fraktion begründete und erläuterte ihren Antrag so:

„Aktuellen Presseberichten zufolge sind Gewässer in NRW mit multiresistenten Keimen belastet.

Die NRZ zitierte in einem Artikel vom 25.05.2018 Paul Kröfges vom Umweltverband BUND wie folgt:
Keimbelastete Gülle würde auf Feldern ausgebracht – „und der nächste Regen wäscht sie dann aus“. So gelangten die Keime in Bäche und andere Gewässer.
Die NRZ berichtet weiter, Wissenschaftler von der Ruhr-Universität Bochum hätten nun multiresistente Keime in Wasserproben nachgewiesen, die Resistenzen gegen Reserve-Antibiotika aufweisen. Auch der Badesee Heidweiher sei mit multiresistenten Kolibakterienbelastet gewesen. (Die Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum untersuchten laut NRZ Proben aus verschiedenen Bächen im Kreis Borken.)
Klick:
https://www.nrz.de/region/resistente-keime-in-nrw-gewaessern-gefunden-id214391787.html

Die SBL/FW-Fraktion hatte sich bekanntlich am 10.04.2018 mit der Anfrage „Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis“ an den Landrat gewandt. In der umfangreichen Antwort der Kreisverwaltung mit Datum vom 24.04.2018 heißt es u.a., eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK sei nicht bekannt. Wir gehen daher davon aus, dass auch über die Belastung unserer Gewässer mit multiresistenten Keimen offiziell wenig bekannt ist.

Nach den vorstehenden Auszügen aus dem NRZ-Bericht und aus der Antwort Ihrer Verwaltung zitieren wir nun aus der Antrags-Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke zur Überprüfung der Badeseen auf multiresistente Keime.

„Bei Tests von Wasser aus niedersächsischen Badeseen sind in allen Proben multiresistente Keime gefunden worden. Aber auch in NRW haben Journalisten kürzlich in der Ruhr, dem Kemnader und dem Baldeneysee mehrere multiresistente Erreger entdeckt. Es wurden Erreger gefunden, die gegen bis zu sechs Antibiotika resistent sind, und zwar auch gegen wichtige Notfall-Antibiotika.“

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke schreibt weiter, die schwarz-gelbe Landesregierung wolle die Gewässer in NRW aber erst 2019 auf diese gefährlichen Erreger überprüfen und erklärt, multiresistente Keime könnten zu schweren Erkrankungen führen. Auch wenn diese Erreger bei gesunden Menschen nicht unmittelbar eine Erkrankung auslösten, könnten sie sich im Darm ansiedeln und zu einem späteren Zeitpunkt eine Infektion verursachen.
Eine Kontrolle erst 2019 vorzunehmen, wie die schwarz-gelbe Landesregierung es plane, sei völlig inakzeptabel. Es wäre nicht ausreichend, eine Informationsübersicht für Badegäste zusammen zustellen, um beispielsweise geschwächte Menschen auf das Infektionsrisiko hinzuweisen. Und es sei nicht ausreichend nur auf Grundlage der EU-Richtlinie zu Badegewässern aus dem Jahr 2006 zu prüfen. Diese gebe nur zwei mikrobiologische Parameter für die Kontrollen vor, die Rückschlüsse auf die Gewässerqualität und die damit verbundene Gefahr von Krankheiten wie Durchfall oder Erbrechen zulassen. Eine Prüfung auf multiresistente Keime schriebe die EU-Richtlinie für Badegewässer nicht vor und würde deshalb bislang nicht durchgeführt.

Um für die Menschen einen verantwortlichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag von Minden-Lübbecke eine entsprechende und sofortige Überprüfung der Badeseen für notwendig.

Dieser Auffassung schließt sich unsere Fraktion an!“

Am Donnerstag (28.06.) steht dieser Antrag bereits im Umweltausschuss des HSK auf der Tagesordnung.

Filed under: GewässerComments Off on Gefahr für Badegäste? Badeseen und Talsperren auf multiresistente Keime testen!

Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis (Mikroschadstoffe inklusive)

By admin at 9:06 am on Sunday, May 6, 2018

Deutschlandweit schlechte Gewässerqualität
Eine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion brachte es einmal wieder ans Tageslicht. Es steht nicht gut um die Qualität der Fließgewässer und Seen in Deutschland. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand.“ So fasste die Frankfurter Rundschau die Erkenntnis zusammen und ergänzte, eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern.

Mangel an Willen und Personal
Die Naturschutzorganisation WWF mutmaßt offenbar Umweltverstöße und fordert, es bräuchte mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.

Situation im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bestehen vielerlei Gründe, sich Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich werden hier Schweine, Puten und andere „Nutztiere“ schlachtreif gemästet und Gülle und sogenannte Pflanzenschutzmitteln auf die Böden gebracht. Dass all diese teils toxischen Stoffe einschließlich Antibiotika- und Arzneimittel-Rückständen irgendwann irgendwie in die Gewässer gelangen, versteht sich von selbst.

Anfrage der SBL/FW
Die SBL/FW fragte daher mit Schreiben vom 10.04.2018 bei der Kreisverwaltung nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Gew%C3%A4sser

Die auf den 24.04.2018 datierte Antwort liegt jetzt vor. Wesentliches daraus fassen wir hier kurz zusammen. Danach folgt das komplette Antwortschreiben des HSK.

Zusammenfassung:
• Hinsichtlich des Artenreichtums bzw. seiner Verringerung bestehen keine eigenen Erkenntnisse (Verweis auf Daten des Landes NRW).

• Der ökologische und chemische Zustand der Gewässer im HSK ist insbesondere in den Oberläufen oftmals gut.

• Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Zustand der Stauseen im HSK ist nicht bekannt.

• Alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder orientieren sich an den Bewirtschaftungszielen.

• Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Fließgewässern mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten.

• Der HSK berät die Städte- und Gemeindeverwaltungen bei der Projektierung von Maßnahmen und führt wasserrechtliche Zulassungsverfahren durch.

• Meldungen über Gewässerverunreinigungen und Fischsterben erreichen die Wasserbehörde des HSK in der Regel über die Leitstelle des HSK.

• Die PFC-Fracht der Gewässer konnte durch die Minderung von PFC-haltigen Produktionsmitteln deutlich reduziert werden.

• Mikroschadstoffe wie Medikamentenrückstände können derzeit nicht sicher aus dem Abwasser beseitigt werden. Die Kläranlagen im HSK verfügen allesamt nicht über die dafür erforderliche zusätzliche 4. Reinigungsstufe.

Das komplette Antwortschreiben der Kreisverwaltung:
Frage 1: Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?
Antwort des HSK: „Der Hochsauerlandkreis hat diesbezüglich keine eigenen Erkenntnisse. Die Überwachung und die Auswertung von Daten zur Artenvielfalt in den oberirdischen Gewässern obliegen dem Land NRW (LANUV, Bezirksregierungen) nach Maßgabe der in der Oberflächengewässerverordnung für die jeweiligen Qualitätskomponenten festgelegten Methoden und Kriterien. Das Land NRW führt zur Datenerhebung ein landesweites Monitoring an den berichtspflichtigen Gewässern (>10 km2 Einzugsgebiet) durch. Das Ergebnis des landesweiten Monitorings schlägt sich nieder im Bewirtschaftungsplan für die nordrhein-westfälischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas, der in Abständen von sechs Jahren aufzustellen und fortzuschreiben ist. In den sogenannten Planungseinheitensteckbriefen werden die Bewertungen des ökologischen und chemischen Zustands entsprechend der ermittelten Zustandsklassen dargestellt (Fundstelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/planungseinheiten-steckbriefe-2016-2021-5696). Wenn beispielsweise das Qualitätsmerkmal „Fische“ mit mäßig beurteilt wurde, sagt das noch nichts aus über die Zusammensetzung der Fischarten in dem Wasserkörper. Es ist daraus nicht ohne weiteres ableitbar, ob das Fehlen einer Zielart‚ einer Begleitart oder die Individuendichte und deren Altersstruktur für die Einstufung maßgeblich sind. Ob und inwieweit sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert hat, ist hier nicht bekannt.“

Frage 2: Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen?
Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?
Antwort des HSK: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“

Frage 3: Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Auch hier gilt: Die Planungseinheitensteckbriefe vermitteln einen zuverlässigen Eindruck über den ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer im Hochsauerlandkreis. Im Hochsauerlandkreis ist der ökologische und chemische Zustand der Wasserkörper (Gewässer) insbesondere in den Oberläufen oftmals gut. Auf eine Aufzählung der Wasserkörper wird mit Blick auf deren Anzahl (30) und die angegebene Fundstelle verzichtet.“

Frage 4: Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, unbefriedigend und als schlecht?
Antwort des HSK: „In Nordrhein-Westfalen gibt es nur zwei natürlich entstandene Seen (Stillgewässer), deren Fläche größer als 50 ha ist und die insoweit berichtsrelevant sind. Die übrigen Seen in Nordrhein-Westfalen sind erheblich veränderte Fließgewässer (Talsperren) oder künstlich entstanden (Abgrabungsseen). lm Grundsatz ist für diese Gewässer ebenfalls eine Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials sowie des chemischen Zustands vorzunehmen. Für die Beurteilung des ökologischen Zustands der Seen werden die Lebensgemeinschaften des Phytoplanktons und der Makrophyten untersucht. Eine aktuelle Einschätzung zum ökologischen Potenzial der Talsperren im HSK ist nicht bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring und die Zustandsbewertung obliegt dem Land NRW.“

Frage 5: Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?
Antwort des HSK: „Prinzipiell orientieren sich alle wasserwirtschaftlichen Handlungsfelder an den Bewirtschaftungszielen. Zulassungsverfahren für Einleitungen in Gewässer, für Entnahmen aus Gewässern oder bauliche Veränderungen an Gewässern müssen sich an den Bewirtschaftungszielen orientieren und ggfs. auch den im Maßnahmenprogramm festgelegten Handlungsfeldern Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Bereich der gewässeraufsichtlichen Maßnahmen.“

Frage 6: Gab es Ihres Wissens in den letzten 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgem zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?
Antwort des HSK: „Das Land NRW fördert Maßnahmen zur strukturellen und ökologischen Verbesserung von Fließgewässern seit vielen Jahren mit bis zu 80 % der ansatzfähigen Kosten. Hiervon haben die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen wesentlich profitiert. Aktuell erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft für das Hochwasserrisikomanagement und zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 11.04.2017. Gefördert werden danach überregionale Planungen, Monitoring und Untersuchungen. wasserbauliche Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung oder zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit sowie die Flächenbereitstellung (Grunderwerb) für derartige wasserbauliche Maßnahmen.“

Frage 7: In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum für Tiere und Pflanzen”? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?
Antwort des HSK: „Die Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises berät die Städte und Gemeinden bei der Projektierung von Maßnahmen und führt schlussendlich die dafür notwendigen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren durch. Neben größeren Renaturierungsmaßnahmen werden Möglichkeiten
für kleinräumige Gewässerentwicklungmaßnahmen oftmals im Rahmen von Gewässerschauen erkannt und anschließend gemeinsam mit den Kommunen zur Umsetzungsreife gebracht. Es hat sich gezeigt, dass die vorhandenen „kumen Wege” zwischen Gemeinde- und Kreisverwaltung bei diesen Projekten sehr hilfreich sind.
Gewässerverunreinigungen lösen regelmäßig Vororteinsätze von Mitarbeitern im Rahmen des Umweltalarms aus. Meldungen über Gewässerverunreinigungen erreichen die Wasserbehörde in aller Regel über die Leitstelle des HSK oder auch gelegentlich über unmittelbare telefonische Mitteilungen. Gleiches gilt für ein Fischsterben.“

Frage 8: Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?
Antwort des HSK: „Mit Blick auf die PFC-Problematik sind hinsichtlich des chemischen Zustands der Fließgewässer deutliche Erfolge zu verzeichnen. Überwiegend durch Ersatz/Minderung der PFC-haltigen Produktionsmittel durch PFC-freie bzw. PFC-reduzierte Produktionsmittel (insbesondere galvanische Betriebe) konnte in den betroffenen Gewässern der PFC-Gehalt bzw. die PFC-Fracht deutlich reduziert werden (in NRW von 2007-2011 von ca. 80 kg/a auf ca. 18 kg/a).
Die im Ruhreinzugsgebiet gelegenen Kläranlagen im HSK sind bislang nicht mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet worden, um auch Mikroschadstoffe (z.B. Medikamentenrückstände) wirksam und sicher aus dem Abwasser zu beseitigen. Für die Nachrüstung der Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe besteht aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben keine Rechtspflicht. Der Ruhrverband betreibt eine Großversuchsanlage auf der Kläranlage Schwerte.“

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität

By admin at 10:47 pm on Wednesday, April 25, 2018

Landesumweltministerin Schulze-Föcking hat die vor 14 Jahren gegründete Stabsstelle für Umweltkriminalität aufgelöst. Dabei weist die polizeiliche Kriminalstatistik NRW für das Jahr 2017 3465 Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich auf. Dazu kommen noch die Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- sowie Pflanzenschutzgesetz.

Nach Recherchen des WDR ist die Stabsstelle für Umweltkriminalität – anders als behauptet – sehr wohl an der Aufklärung von Umweltverbrechen beteiligt gewesen. Als Beispiele nennt der WDR den Envio-Skandal in Dortmund, illegale Abfall-Importe, Dioxin in Futtermitteln und ein Kerosin-Leck bei Shell. Also befasste sich die Stabsstelle offenbar nicht nur mit „Kleinigkeiten“ wie dem Greifvogelschutz oder der Bekämpfung des illegalen Handels mit seltenen Arten.

Nach Auffassung der SBL/FW-Fraktion ist die Entscheidung der Ministerin, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, falsch. Für ihre Kritik gibt es mindestens zwei Gründe:
1. Die Aufklärung von Umweltstraftaten wird jetzt womöglich nicht mehr mit dem bisherigen Nachdruck forciert.
2. Die Entscheidung für die Abwicklung der Stabsstelle kann als Zeichen gedeutet werden, dass unsere Landesregierung und unsere Behörden Umweltstraftaten nicht ernst genug nehmen oder sogar als nicht existent erachten.

Daher forderte die SBL-Fraktion am 24.04.2018 mit einem an Landrat Dr. Karl Schneider gerichteten Schreiben, der Kreistag des Hochsauerlandkreises solle bei seiner nächsten Sitzung (die voraussichtlich am 06.07.2018 ist) folgendes beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen

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Viel zu viele Gewässer in schlechtem Zustand

By admin at 11:09 pm on Saturday, April 14, 2018

Anfrage in Berlin bringt es ans Tageslicht
Aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ist jetzt bekannt, wie schlecht es um die Gewässerqualität in Deutschland steht. Die Tagesschau und mehrere Zeitungen berichteten, u.a. die Frankfurter Rundschau.

Medien greifen es auf
Die FR schreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 02.04.2018:
„Nur wenige Flüsse und Bäche in Deutschland sind nach EU-Kriterien ökologisch intakt“. Eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand. In 93 Prozent der Fließgewässer leben nicht mehr die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren, die man dort eigentlich vorfinden müsste. Zudem seien 79 Prozent der Fließgewässer durch Ausbau „in ihrer Struktur deutlich bis vollständig verändert“, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt, die der dpa vorliegt. Nur 6,6 Prozent der bewerteten Fließgewässer-Abschnitte sind nach EU-Kriterien ökologisch in gutem Zustand, gerade mal 0,1 Prozent in sehr gutem Zustand. … Laut Umweltbundesamt (UBA) sind die häufigsten Gründe für einen mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten Zustand Belastungen aus der Landwirtschaft, etwa mit Dünger oder Spritzmitteln, sowie eine Begradigung, Verbauung oder Unterbrechung durch Wehre. …”
Klick:
http://www.fr.de/panorama/anfrage-der-gruenen-deutsche-gewaesser-in-schlechtem-zustand-a-1478237
Ähnlich berichtet auch der Bayrische Rundfunk (BR 24) und zieht das Fazit:
„Zwar habe sich die Wasserqualität gebessert und Biber und Lachse seien beispielsweise zurückgekehrt. Dennoch gehören Gewässer in Deutschland zu den bedrohten Lebensräumen.“

Die Naturschutzorganisation WWF zitiert BR 24 mit der Aussage, Deutschland betreibe seit vielen Jahren Aderlass mit seinen Fließgewässern. „Es brauche deshalb mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.“
Mit Blick in die Zukunft berichtet der Bayrische Rundfunk, aus der Antwort der Bundesregierung ginge weiter hervor, dass beim Bundesumweltministerium derzeit die fachlichen Vorbereitungen liefen, um ein Förderprogramm für Auen zu etablieren. Es sollten dabei Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und an der Aue umgesetzt werden. Und weiter heißt es: „Die Förderrichtlinie solle im Herbst verabschiedet werden. In einer ersten Abschätzung sei von einem Investitionsbedarf von etwa 50 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden, also insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro.“
Klick:
https://www.br.de/nachrichten/gewaesser-in-deutschland-sind-in-schlechtem-zustand-100.html

Mögliche Gefahrenquellen für die Gewässer im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gibt es sehr viele Gründe, sich Gedanken und Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich sind sie der Lebensbereich für teils sehr selten gewordene Tiere und Pflanzen. Zudem werden aus Fließgewässern und Grundwasser unsere Trinkwasser-Reservoirs gespeist.

Wo wir beispielsweise Probleme sehen:
Stichwort „Altdeponien“ – Alte Deponien sind in der Regel nicht nach unten abgedichtet. So besteht die Gefahr, dass entsorgte Chemikalien und andere Schadstoffe ins Grundwasser und in Gewässer austreten.

Stichwort „Antibiotika- und Arzneimittelrückstände“ – In den Oberflächengewässern in NRW finden sich neben Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln auch Röntgenkontrastmittel- und Arzneimittelrückstände u.a. auch aus dem Tierarzneimitteleinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben wie Puten- und Schweinemästereien. Laut einer Publikation des NRW-Umweltministeriums wird rund
60 % des Trinkwassers direkt oder indirekt Oberflächengewässern entnommen!

Stichwort „Gülle/Nitrat-Belastung“ – Bei einer Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 lag der Messwert für Nitrat bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Die Analyse erfolgte im Auftrag eines Privatmanns durch einen unabhängigen Labor-Service.

Stichwort „Pflanzenschutzmittel/Pestizide“ – Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014 vor Rückständen von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb in Weihnachtsbäumen. Diese Agrargifte seien starke Wasserschadstoffe und könnten auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat sei zudem akut toxisch für Wasserorganismen.

Stichwort „PFT“ – Wie im Hochsauerlandkreis ja hinreichend bekannt, soll nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der PFT-haltige Klärschlamm-„Dünger“ der Firma „GW Umwelt“ auf rund 900 Flächen ausgebracht worden sein, besonders viel davon bekanntlich auf einem Acker bei Brilon-Scharfenberg, der von einem kleinen Nebenfluss der Möhne in den Möhnesee entwässert wird. Einzelne Fischproben wiesen erhöhte Gehalte an PFT auf.
Auf dem Höhepunkt des PFT-Skandals im Jahr 2006 empfahl das NRW-Umweltministerium Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern, die in Arnsberg wohnten, vorübergehend kein Leitungswasser zu trinken. Denn Bluttests von Bewohnern Arnsbergs wiesen eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bis zu achtfach erhöhte PFT-Belastung auf.
Nach 8 Jahren, 2014, wurde die PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe bekannt. Sie war nicht unerheblich. Aus den Brunnen darf unseres Wissens kein Trinkwasser mehr entnommen werden.

SBL/FW fragt bei der Kreisverwaltung nach
Die SBL/FW-Fraktion bat daher per Schreiben vom 10.04.2018 den Landrat bzw. die Kreisverwaltung um Antwort auf einige Fragen bezüglich des ökologischen Zustands der Gewässer im Hochsauerlandkreis:

1. Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?

2. Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen? Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?

3. Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?

4. Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, als unbefriedigend und als schlecht?

5. Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?

6. Gab es Ihres Wissens in den letzen 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgern zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?

7. In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen“? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise z.B. auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?

8. Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?

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Marsberg – Nitrat im Leitungswasser überschritt offenbar doch den Grenzwert

By admin at 12:02 am on Friday, September 15, 2017

„Nie überschritten“!
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“ stellte die Kreisverwaltung in einem Schreiben vom 28. August 2017 fest. Der Adressat war die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), der Anlass eine Anfrage des SBL/FW-Fraktionssprechers Reinhard Loos.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7768

„Nie überschritten“?
An dieser Aussage hat die SBL/FW Zweifel.
Warum?
Der Fraktion liegt ein Untersuchungsbefund vor. Ein unabhängiger Laborservice hatte Anfang November 2016 eine Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 auf 32 Chemische Parameter hin analysiert wie Blei, Cadmium, Kalium, Magnesium und eben auch Nitrat. Alle Ergebnisse waren unauffällig, alle bis auf eines. Der Messwert für Nitrat lag bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Das Labor beurteilte das Trinkwasser als „stark belastet“.

Zufallstreffer?
Schauen wir uns noch einmal an, was der Hochsauerlandkreis am 28.08.2017 zu den Trinkwasser-Kontrollen geschrieben hat:
„Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.“

Gute Idee, eine Probe aus dem eigenen Wasserkran analysieren zu lassen!

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Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

By admin at 2:46 pm on Wednesday, August 30, 2017

Fester Bestandteil unseres Wortschatzes
Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen. „Nitratwert“! Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.
Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714
Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk! Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte! Na gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:
„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“
Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

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Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

Filed under: Gesundheitspolitik,GewässerComments Off on Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

By admin at 10:45 pm on Tuesday, August 15, 2017

Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden.

Ein Bürger aus Marsberg ließ deshalb im vergangenen Herbst eine Probe aus dem städtischen Wassernetz analysieren. Das Ergebnis war grenzwertig. Es wies >50mg/L Nitrat aus.
Die Trinkwasserverordnung legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden und womöglich die menschliche Gesundheit gefährden. Erhöhte Nitrat-Gehalte im Trinkwasser sind sehr häufig auf intensiv gedüngte landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückzuführen.

Nach unseren Informationen kommen im Raum Marsberg wohl mindestens zwei ungünstige Umstände zusammen: Verkarstung und Massentierhaltung. Die Stadt Marsberg hat darauf reagiert und ein Trinkwasserschutzgebiet sowie eine kostspielige Biogasanlage errichtet, um die Situation zu verbessern.

Manche Sauerländerinnen und Sauerländer haben offenbar den Eindruck, dass die „Vergüllung“ der Landschaft massiv zugenommen hat. Angesichts dieser Situation ist auch für die SBL/FW die Ausweitung der Massentierhaltung im Raum Marsberg (und anderenorts) unverständlich. Allein im Ortsteil Udorf sollen geschätzt 4.000 Schweine gemästet werden. Und in Canstein soll eine Biogasanlage erweitert worden sein, vielleicht mit der Folge, dass nun noch mehr Masttiere noch mehr Gülle „produzieren“; denn Biogasanlagen müssen ja „gefüttert“ werden!?

Die SBL/FW hat zur Situation im Raum Marsberg, insbesondere auch zur der in den dortigen Naturschutzgebieten, einige Fragen an den Landrat:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitrat-Gehalts von Roh- und Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitrat-Gehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?
3. Wie lang ist (von – bis?), je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Dünger-Bestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?
4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die Gülle-Belastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?
6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?
7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?
8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

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Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

By admin at 7:17 pm on Sunday, July 30, 2017

Nachrichten aus Schmallenberg
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen aus dem Raum Schmallenberg, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden sei. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.
Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar!

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung!

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in Punkto vorsorgenden Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen!

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Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

By admin at 5:02 pm on Monday, July 10, 2017

Sedimente kontra Amphibien

Vor einigen Wochen berichtete die WP, dass womöglich im Bereich des „Kahlen Kopfes“ im Gemeindegebiet Bestwig seltene und streng geschützte Amphibien wie Bergmolch und Geburtshelferkröte leben und zwar genau dort, wo der aus dem Hennesee abgebaggerter Klärschlamm abgekippt werden soll. Daher fand auch im Mai 2017 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Landschaftbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde statt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/angst-um-das-leben-seltener-amphibien-in-velmede-id210551983.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte wissen, was dabei heraus gekommen ist, und fragte nach.
Die SBL/FW fragt – Der HSK antwortet
Am 27.06.2017 bat die SBL/FW Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung von vier Fragen. Der Hochsauerlandkreis antwortete prompt (mit Schreiben datiert auf den 28.06.2017).

Die Kurzfassung
• Amphibien sollen in ein künstlich angelegtes Kleingewässer verbracht werden.
• Am „Kahlen Kopf“ gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Amphibien-Arten. Ausschließen lässt sich ihr Vorhandensein aber auch nicht.
• Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollen vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abgesammelt und in das künstliche Kleingewässer verbracht werden.
• Mit der Ablagerung des Schlamms aus dem Henneseevorbecken soll in den nächsten Tagen begonnen werden (Stand 28.06.2017!). Die Maßnahme soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die komplette Fassung

Frage 1 der SBL/FW
Zu welchen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Ergebnissen kamen der Vorsitzende des Landschaftbeirats, die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. andere Beteiligte wie Naturschützer und Vertreter des Ruhrverbands?
Antwort des HSK
„Zwischen dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (ehemals Landschaftsbeirat) und der Unteren Naturschutzbehörde (ehemals Untere Landschaftsbehörde) wurde einvernehmlich abgestimmt, eventuell vorkommende Amphibien und deren Entwicklungsformen aus dem Becken 1 (lediglich dieses wird verfüllt) in ein neu anzulegendes Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen. Der Ruhrverband hat für diesen Zweck das Planungsbüro Mestermann mit der ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde vom Ruhrverband ein künstliches Kleingewässer im Becken 2 angelegt; dieses wird auch schon von den Amphibien angenommen.“

Frage 2 der SBL/FW
Ist die Vermutung der Naturschützer bestätigt worden, dass es im Bereich des „Kahlen Kopfes“ eine Population seltener Amphibien gibt? Oder konnte diese Annahme zu 100 Prozent ausgeräumt wer-den?
Antwort des HSK
„Im Zuge des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Verfüllung des Beckens 1 wurde die Stufe I einer Artenschutzprüfung durchgeführt (Vorprüfung auf planungsrelevante Arten und Wirkfaktoren). Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten wie u.a. der Geburtshelferkröte ergaben sich hierbei nicht. Zudem liegen bzw. lagen der Unteren Naturschutzbehörde keine Informationen auf Vorkommen seltener Amphibien in diesem Bereich vor. Ein 100%iger Ausschluss eines derartigen Vorkommens ist jedoch nicht möglich. Im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung sind Gegenmaßnahmen zum Schutz derartiger Vorkommen aber kurzfristig möglich.“

Frage 3 der SBL/FW
Welche wirkungsvollen Maßnahmen wurden zum Schutz der im Bereich des „Kahlen Kopfes“ lebenden Kleintiere initiiert und durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden, wie die Schaffung von Ersatzlaichgewässern?
Antwort des HSK
„Siehe Punkt 1. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unmittelbar vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abzusammeln und in das künstliche Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen sind.“

Frage 4 der SBL/FW
Wurde zwischenzeitlich mit dem Abkippen des Klärschlamms begonnen? Wenn nein, wann sollen die Arbeiten beginnen? Wenn ja, wann wird die Verfüllung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort des HSK
„Mit der Ablagerung des aus dem Henneseevorbecken entnommenen Sediments soll in den nächsten Tagen begonnen werden; eine Ablagerung von Klärschlamm erfolgt nicht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Bekanntlich erfolgt die Verfüllung des Beckens 1 mit Sediment aus dem Henneseevorbecken; der zeitliche Ablauf der Verfüllmaßnahme steht somit im engen Zusammenhang mit der Transportlogistik bei der Sedimenträumung.“

Der Stand der Dinge Anfang Juli 2017
Das Fernsehen (WDR-Lokalzeit Südwestfalen am 03.07.2017) war jetzt in Meschede am Hennesee und filmte und kommentierte das „Schlammbaggern“ im Vorbecken. Über 1.000 Tonnen Material pro Tag sollen vom Hennesee per LKW in die ehemalige Klärschlamm-Deponie des Ruhrverbands nach Bestwig transportiert werden, insgesamt ca. 100.000 Tonnen. Am „Kahlen Kopf“ hat der WDR offenbar leider nicht gefilmt. Vielleicht macht er das ja noch?
Klick:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-schlammbaggern-im-hennesee-100.html

Hierzu auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=7114

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Trinkwasserversorgung wird offenbar von klein- auf großteilig umgestellt – Ist das Konzept richtig?

By admin at 9:47 pm on Wednesday, July 5, 2017

In der Kreistagssitzung in Meschede am 30.06.2017 stand mit der Bezeichnung 9/732 eine Verwaltungsvorlage zur „Änderung der Wasserschutzverordnung Bestwig-Hennenohl/Föckinghausen“ auf der Tagesordnung. Der Beschluss-Vorschlag für die Kreistagsmitglieder lautete, die für die Gewinnungsanlagen „Hennenohl“ festgelegten Wasserschutzgebietszonen III B, III A, II, III A und III B sollen entfallen. „Die Trinkwasserversorgungsanlagen wurden außer Betrieb genommen und die beiden Brunnen (Tief- und Flachbrunnen) werden in Kürze zurückgebaut“. So steht es in der Vorlage. Es verbleibt jedoch das Wasserschutzgebiet Bestwig-Föckinghausen.

Die Hochsauerlandwasser GmbH versorgt ja neuerdings einen großen Teil IHRer Kunden mit Wasser aus der neuen Trinkwassergewinnungsanlage am Hennesee. Das ist wohl auch der Grund, warum die Anlage „Hennenohl“ außer Betrieb genommen worden ist. Ob diese Entscheidung, ein weiteres Wasserschutzgebiet zu entwidmen, richtig ist, wissen wir nicht. Wir sind keine Fachleute.

Wir machen uns aber Gedenken darüber „Was wäre wenn …
… aus welchen Gründen auch immer, z.B. durch Verkeimung, Vergiftung oder einen technischen Defekt, das Wasser aus dem Hennesee als Trinkwasser kurz- oder langfristig nicht genutzt werden kann?
Reichen dann die noch vorhandenen Wasserschutzgebiete und Trinkwassergewinnungsanlagen im Raum Bestwig, Meschede, Olsberg aus, unseren Trinkwasserbedarf zu sichern und zu decken?

Wer hilft uns auf die Sprünge? Wer kann uns dazu etwas Fundiertes sagen?

Bleibt noch anzumerken, dass die Kreistagsmitglieder fast ausnahmslos die Vorlage 9/732 im Sinne des Beschlussvorschlags „durchgewunken“ haben. Der Hochsauerlandkreis hat also ab sofort ein Wasserschutzgebiet und einen Trinkwasserbrunnen weniger. Vielleicht werden das nicht das letzte Schutzgebiet und der letzte Brunnen sein, die uns abhanden kommen!?

Filed under: GewässerComments Off on Trinkwasserversorgung wird offenbar von klein- auf großteilig umgestellt – Ist das Konzept richtig?
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