Zwei-Klassen-System des Kreisgesundheitsamtes
Beim Kreisgesundheitsamt scheint die Vorstellung zu bestehen, dass es im Hochsauerlandkreis eine Zwei-Klassen-Medizin gibt. Wenn kritisiert wird, dass einige Arztpraxen Privatpatienten ohne Rücksicht auf medizinische Notwendigkeiten bei der Terminvergabe bevorzugen, dann lässt sich diese Kritik ja nachvollziehen.
Doch das Kreisgesundheitsamt macht eine andere Klasseneinteilung. In der Drucksache 9/380 für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 02.12. und des Kreistags am 18.12. geht es um einen Antrag des Caritasverbandes Paderborn. Er möchte einen relativ geringen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten für die Einrichtung eines „Psychosozialen Zentrums für traumatisierte Asylsuchende und Flüchtlinge“.
Dazu empfiehlt des Kreishgesundheitsamt ein Ablehung. In der Begründung lesen wir z.B.: “Eine Versorgung von illegal in NRW aufhaltende Ausländer könnte ihren illegalen Status noch verlängern und die (übrigen) Krankenkosten, die die Kommunen bis zu 70.000 € pro Fall/ Jahr selbst tragen müssen noch erhöhen (ausländerrechtliche u. kommunale Sicht).”
Ist es Aufgabe von Medizinern, vor einer Betrachtung der gesundheitlichen Situation und Bwedürfnisse eines Menschen sich um angebliche Legalität oder Illegalität zu kümmern? Wohl kaum! Und wie oft musste eine Kommune 70.000 Euro für einen traumatisierten Flüchtling zahlen???
Noch merkwürdiger wird es beim letzten Satz in dieser Drucksache aus dem Kreishaus: “Weiterhin wird bereits jetzt von gesetzlich Krankenversicherten eine mögliche Besserstellung von Privatversicherten und Asylsuchenden im Gesundheitssystem gesehen..”
Anscheinend haben sich die Autoren dieser Behauptung nie damit befasst, welcher Aufwand damit verbunden ist, für einen Flüchtling, der aus akutem Anlass eine Notfallambulanz aufsuchen muss, anschließend vom Sozialamt einen Behandlungsschein zu erhalten und die Beschaffung und Bezahlung der benötigten Medikamente zu erreichen…
Auf die Frage im Ausschuss, was denn die Quelle für diese unbelegte und pauschale Behauptung seines Amtes sei, verweigerte der Gesundheitsamtsleiter im Ausschuss trotz mehrfacher Nachfrage die Auskunft.
Offensichtlich gibt es also für das Kreisgesundheitsamt 2 Klassen von Patienten: einerseits Kassenpatienten, und andererseits Privatversicherte und Asylsuchende!! Dann sollten wahrscheinlich die Kassenpatienten jetzt versuchen, im Gesundheitssystem den Status eines Asylsuchenden zu erlangen??
Es ist nicht das erste Mal, dass die Praxisnähe dieses Kreisgesundheitsamtes nicht sofort erkennbar ist…