Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bundeschützenfest in Medebach – SBL/FW fragt nach Zusagen und Auflagen

By admin at 11:44 pm on Saturday, September 2, 2017

Die Stadt Medebach möchte 2019 das Bundeschützenfest ausrichten. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte den Landrat nach den „Haken und Ösen“. Laut Presseartikeln war ja Landrat Dr. Karl Schneider zu Besuch in Medebach, um unterstützend für das Bundesschützenfest zu agieren.

Anfrage der SBL/FW vom 08.08.2017
Der stellvertretende SBL/FW-Fraktionssprecher Stefan Rabe stellte dem Landrat dazu zwei Fragen:

• Welche Zusagen sind von Seiten des HSK, d.h. seitens des Landrats und der Polizei, an den Schützenverein Medebach bzw. die Stadt Medebach insbesondere in finanzieller Hinsicht und hinsichtlich der Auflagen für eine derartige Großveranstaltung gemacht worden?

• Welche besonderen Auflagen sind für diese Großveranstaltung zu erfüllen?

Mit Schreiben datiert auf den 28.08. antwortete der Landrat bzw. die Kreisverwaltung in dessen Auftrag folgendermaßen:

• „Am 19.07.2017 hat eine Besprechung mit Vertretern des Sauerländer Schützenbundes, der Schützenbruderschaft Medebach, der Feuerwehr Medebach, der Polizei, der Stadt Medebach und des Hochsauerlandkreises stattgefunden, in der die grundsätzliche Durchführbarkeit einer solchen Veranstaltung in Medebach geklärt werden und erste grobe Vorplanungen vorgestellt werden sollten. ln diesem Rahmen hat Herr LR Dr. Schneider die grundsätzliche Unterstützung der Veranstaltung zugesagt. Weitere Zusagen wurden nicht getroffen.

• Es sind die gleichen Auflagen einzuhalten wie bei jeder Großveranstaltung (s. z.B. Leitfaden des Innenministeriums NRW, www.mik.nn/v.de, Themen & Aufgaben > Schutz & Sicherheit > Gefahrenabwehr, Feuerwehr & Katastrophenschutz > Großveranstaltungen). Ob darüber hinaus besondere Auflagen zu erfüllen sind, kann frühestens beantwortet werden, wenn mit den konkreten Planungen begonnen wird. Im Übrigen wird die Stadt Medebach das Verfahren ko-ordinieren.“

Im Vorwort wies die Verwaltung darauf hin, dass sich das Fragerecht gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag nur auf die Angelegenheiten des Kreises beziehe und nicht auf solche der Kreispolizeibehörde. Insofern würden die Aussagen ausschließlich für die Kreisverwaltung getroffen.

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Marsberg: (Angeblich) Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser nie überschritten

By admin at 2:46 pm on Wednesday, August 30, 2017

Fester Bestandteil unseres Wortschatzes
Ein Begriff hat sich mittlerweile fest ins Vokabular einiger an Gesundheit und Umwelt interessierten Menschen eingeschlichen. „Nitratwert“! Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kann darüber schon eine kleine Fortsetzungsgeschichte schreiben.

Zur neuesten Folge

Fragen
Sie beginnt am 15.08.2017 mit der Anfrage der SBL/FW „Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg“ an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7727

Antworten
Zusammenfassung (Das komplette Antwortschreiben des HSK finden Sie am Ende unseres Berichts.)

Grenzwertüberschreitung „nur“ im Rohwasser
Der Hochsauerlandkreis teilte daraufhin der SBL/FW mit Schreiben mit Stempel vom 29.08.2017 (immer bezogen auf das Stadtgebiet Marsberg!) mit:
„Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten“. Im Rohwasser hätte es aber im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/l, max. bei 52 mg/l, gegeben. 2017 hätte ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mg/l gelegen.

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kooperieren
In Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft würden Maßnahmen ergriffen, wie der Bau einer Biogasanlage in Marsberg-Borntosten sowie Einzelmaßnahmen der Anbau von Extensivmais und die Anschaffung von modernster Düngetechnik.

Keine Nitrat-Aufbereitung des Trinkwassers
Die Reduktion des Nitrateintrags sei im fraglichen Gebiet aufgrund der dortigen Bodenbeschaffenheit erst nach frühestens drei Jahren im Grundwasser messbar, schreibt der Hochsauerlandkreis.
Der HSK möchte in diesem Zusammenhang nicht von „belastetem Wasser“ sprechen. Denn derzeit liege die Nitratkonzentration sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/l. (Die SBL/FW hat dazu andere Informationen. Darüber später einmal mehr …)
Die Kreisverwaltung lässt uns auch noch wissen, dass eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser weder vorhanden noch vorgesehen sei. Es erfolge lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers (mit Chlor?).

Gülle-Dünger in Naturschutz- und Wasserschutzgebieten ist erlaubt
Aus Schmallenberg wissen wir, dass Gülle in mindestens einem Wasserschutzgebiet „legal“ aufgebracht worden ist. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich sicher streiten.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7714
Wie die Kreisverwaltung nun schreibt, ist auch im Stadtgebiet Marsberg „auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen Düngung mit Gülle in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig“.

HSK macht keine Angaben über Nitrat in Naturschutzgebieten
Die Frage Nr. 5 der SBL/FW-Fraktion, das ist die nach nachgewiesener Nitrat-Belastung in Naturschutzgebieten, beantwortet der HSK nicht konkret. Er stellt lediglich bei der Antwort auf die vorhergehende Frage fest: „Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitrat-Belastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen“.

Trinkwasser wird online ständig auf Nitrat überwacht …
… schreibt der Hochsauerlandkreis, und zwar durch die Stadtwerke Marsberg.
Dann dürfte den Stadtwerken ja auch nicht entgangen sein, dass laut einer Analyse eines unabhängigen Labors der Nitratwert im Trinkwasser merklich über 50 mg/l gelegen hat!? Momentaufnahme?

Messwerte nicht auf Anhieb auffindbar
Die Verwaltung verweist auch auf ihre Antwort vom 25.01.2016 (auf eine SBL/FW-Anfrage vom 05.01.2016).
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6508

Auch sie dreht sich u.a. um Nitratkontrollen. Der HSK verwies seinerzeit auf das Portal ELWAS-WEB, das über den Link
http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf
zu erreichen ist.

Super, da sehe ich jetzt Borntosten aus der Luft mitsamt Wasserwerk! Was ich nicht sehe, sind die Nitrat-Messwerte! Na gut, vielleicht sind die Seiten in Überarbeitung? Das Portal bietet jedenfalls eine schöne Beschäftigung für einen langweiligen, verregneten Sonntag.

Bei den Stadtwerken Marsberg finde ich „Nitrat“ unter der der Stichwortsuche. Sie erklären auf ihrer Web-Seite vorsichtshalber:
„Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten.“
Gut zu wissen. Lassen wir besser die Radieschen weg!?

Nitratanstieg ausgebremst
Der Hochsauerlandkreis betont auch (siehe Antwort auf Frage 7!), im Bereich des Wasserschutzgebietes sei der Nitratgehalt geogen bedingt schon immer recht hoch. Seit 2005 wäre ein deutliches Ausbremsen des Nitratanstiegs im Trinkwasser mit einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/l feststellbar. Und hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften gebe es keine Auffälligkeiten.

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Um Missverständnissen vorzubeugen, hier das Schreiben der Kreisverwaltung vollständig:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Hohe Nitratwerte im Raum Marsberg vom 15.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitratgehalts von Roh- und Trinkwasser?

Im Trinkwasser wurde der Grenzwert für Nitrat seit 2013 nie überschritten. Im Rohwasser gab es im Jahr 2013 acht Messwerte für Nitrat über 50 mg/I; max. bei 52 mg/l. Im Jahr 2017 lag ein Nitratwert im Rohwasser bei 51 mgl.

2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitratgehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?

Maßnahmen für den Bereich der Wassersschutzgebiete in Marsberg werden in der Kooperation zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erörtert und festgelegt. Die wirksamste Maßnahme wurde mit dem Bau der Biogasanlage in Marsberg-Borntosten umgesetzt. In der Schutzzone II und in weiten Teilen der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Marsberg-Vasbeck wird eine Gesamtfläche von ca. 1.600 ha mit hygienisiertem Gärsubstrat der Biogasanlage Borntosten pflanzenbedarfsgerecht gedüngt. Die Düngeplanung erfolgt durch den Kooperationsberater. Es stehen ausreichend Lagerkapazitäten zur Verfügung. Die grundwasserschonende Düngung wird durch zahlreiche Nmin-Beprobungen, die jedes Jahr auf der Hälfte der Flächen genommen wird, dokumentiert. Die Nmin-Werte haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert.
Daneben werden zahlreiche Einzelmaßnahmen wie z.B. Förderung von Extensivierung auf besonders auswaschungsgefährdeten Standorten, Förderungen für Zwischenfrüchte, Grünlandumbruchverbote, Anbau von Extensivmais, Anschaffung von modernster Düngetechnik usw. verfolgt.

3. Wie lang ist (von — bis?)‚ je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Düngerbestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?

Das durch die Düngung entstehende Umwandlungsprodukt Nitrat kann, da es nur unzureichend im Boden gespeichert und zurückgehalten wird, gerade bei unsachgemäßer Überdüngung in das Grundwasser ausgetragen werden. Je nach Beschaffenheit und Aufbau der oberen Bodenschichten kann der Weg von der belebten Bodenzone bis in das Grundwasser wenige Tage, aber auch Wochen dauern. Da der Oberboden je nach Aufbau ein Puffer— und Rückhaltevermögen hat, sind die Zeiten demensprechend länger. Bei dem Grundwasser in Marsberg-Vasbeck handelt es sich um ein relativ junges Grundwasser. Die Grundwasserneubildung entspricht einem Zeitraum von ca. 3 Jahren. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags frühestens nach 3 Jahren im Grundwasser messbar sein sollten. Bei andern Wasserschutzgebieten ist der Zeitraum der Grundwasserneubildung wesentlich länger.
Die Nitratwerte sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Sie liegen derzeit sicher unter dem Grenzwert von 50 mg/I. Von belastetem Wasser sollte in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Eine Nitrat-Aufbereitung für das Trinkwasser ist nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Ziel ist die weitere Nitratreduzierung im Grundwasser mit Hilfe der Kooperation. Das gewonnene Wasser wird im Wasserwerk nicht weiter aufbereitet. Es erfolgt lediglich eine allgemein übliche Desinfektion des Rohwassers.

4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die GüIlebelastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich des Wasserschutzgebiets Marsberg-Vasbeck sind nur in geringem Umfang Naturschutzflächen im Landschaftsplan der Stadt Marsberg festgesetzt worden. Gerade bei diesen Flächen handelt es sich um stark geneigte bzw. von Schafen beweidete oder extensiv genutzte Flächen oder Waldnaturschutzgebiete, die eine Gülleaufbringung ohnehin nur sehr begrenzt zulassen. Ein Zusammenhang zwischen Naturschutzgebiet, Gülleaufbringung und Nitratbelastung lässt sich aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht herstellen. Im Übrigen ist anzuführen, dass auf landwirtschaftlich genutzten Naturschutzflächen eine Gülleaufbringung in bisherigem Umfang (Bestandsschutz) nach den Bestimmungen des Landschaftsplans Marsberg zulässig ist. Ein generelles Verbot der Gülleaufbringung in diesen Naturschutzgebieten wäre somit rechtlich nicht durchsetzbar.

5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?

Siehe Antwort zu Frage 4.

6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?

Der Nitratwert im Trinkwasser wird von den Stadtwerken Marsberg ständig online aufgezeichnet und überwacht. Die Kontrollintervalle sind im Trinkwasser je nach entnommener Wassermenge unterschiedlich. Eine umfassende Trinkwasseruntersuchung findet wie folgt statt:
– Kontrollen des Trinkwassers im Hochbehälter Eichholz 2-mal jährlich.
– Kontrollen des Trinkwassers in den Hochbehältern Giershagen, Padberg, Helmighausen und Westheim 1-mal jährlich.
– Mikrobiologische Kontrollen an den Wassergewinnungsanlagenund in den Hochbehältern erfolgen je nach Wasserförderung zwischen 2 bis 4-mal jährlich.
– Kontrollen auf Pflanzenschutzmittel alle 3 Jahre.
– Zur Kontrolle der Böden siehe Ausführung unter Punkt 2 zu Nmin-Untersuchungen.

Hinsichtlich der Messhäufigkeit in Oberfächengewässern verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.

7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?

Seit dem Jahr 2005 ist ein deutliches Ausbremsen der Nitratanstiegs im Trinkwasser mit nunmehr einem Rückgang unter den Grenzwert von 50 mg/I Nitrat feststellbar. Langfristige Auswertungen des Grundwassers zeigen, dass der Nitratwert im Bereich des Wasserschutzgebietes geogen bedingt schon immer recht hoch war. Selbst in den Jahren ab 1960 liegen die Nitratwerte bereits über 30 mg/l.

Hinsichtlich Bakterien und anderen Umweltgiften ergeben sich keine Auffälligkeiten, so dass in Bezug darauf keine weitergehende Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich ist.

8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Positiv, siehe vorstehende Ausführungen.“

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Auf dem Rücken der Notfallpatienten!

By admin at 11:07 pm on Monday, August 28, 2017

Wer es sich aussuchen kann, sollte es seit Anfang August vermeiden, im östlichen Kreisgebiet zwischen 7 und 15 Uhr zum Notfallpatienten zu werden und einen Rettungstransportwagen (RTW) zu benötigen. Aber wer kann sich das schon aussuchen??

Zum 01.08.2017 hat die Kreisverwaltung den neuen Rettungsdienstbedarfsplan auch in der Rettungswache Brilon umgesetzt. Das bedeutet, dass dann in Brilon und in Marsberg – außer an Freitagen – von 7 bis 15 Uhr nur noch 1 RTW einsatzbereit ist. Bisher waren es täglich von 7 bis 19 Uhr deren 2. Und ab 15 Uhr gibt es für mehrere Rettungswachen nur einen gemeinsamen RTW, der vor allem für Ferntransporte eingesetzt werden soll. Dabei sind die Einsatzzahlen der RTW in den letzten Jahren stetig angestiegen. Besonders beeindruckend sind die Daten über die tatsächliche Nutzung des 2. RTW in der Rettungswache (RW) Brilon im 1. Halbjahr 2017. Aus den Antworten der Kreisverwaltung auf 2 Anfragen der SBL/FW-Fraktion sind die tatsächlichen Einsatzzahlen bekannt. Der 2. RTW der RW Brilon wurde an den 181 Kalendertagen allein zwischen 7 und 15 Uhr immerhin zu 664 Einsätzen gerufen. Weitere 266 Einsätze gab es ab 15 Uhr.
Auf die einzelnen Wochentage teilen sich die 664 Einsätze des zweiten RTW zwischen 7 und 15 Uhr so auf:
Montag 90
Dienstag 110
Mittwoch 90
Donnerstag 121
Freitag 91
Samstag 94
Sonntag 68
Donnerstags fielen also alleine in dieser einen “Schicht” durchschnittlich fast 5 Fahrten an, mit erheblich mehr Einsätzen an einzelnen Tagen.

573 dieser Fahrten (an allen Tagen außer freitags) müssen nun von RTW aus anderen Rettungswachen übernommen werden. Aber diese Fahrzeuge benötigen zum einen erheblich mehr Zeit für die Anfahrt und sind zum anderen evtl bereits zu einem Einsatz in ihrem “eigenen” Gebiet unterwegs.

In anderen Rettungswachen gibt es jedoch auch zusätzliche zweite RTW, ohne dass dies immer nachvollziehbar ist. Die gilt z.B. in den Nächten von Freitag und Samstag in den RW Arnsberg und Sundern. In Sundern wurde dies dadurch verursacht, dass in den Sommerferien 2013 in der Schützenhalle Westenfeld an einem späten Freitag Abend in einem Ferienlager einmalig der Norovirus ausbrach und dadurch an einem Abend gleichzeitig mehr als 30 RTW im Einsatz waren, teilweise mehr als 12 Stunden lang. Dieses einmalige Ereignis erhöhte den statistischen Durchschnitt für diese Nachtschicht in dieser Rettungswache erheblich. Auch im Bereich der RW Arnsberg gab es fast zur selben Tageszeit ein einzelnes Großereignis mit vielen benötigten RTW.
Der tatsächliche Bedarf für einen zweiten RTW ist jedoch nicht da: Im Bereich der RW Sundern gab es an allen 26 Freitagen der 1. Halbjahres 2017 zwischen 23 Uhr und 7 Uhr des nächsten Morgen insgesamt 34 RTW-Einsätze. Für durchschnittlich 1,3 Einsätze pro “Schicht” reicht ein RTW aus.

Wie kommt dieser planerische Unsinn zustande? Indem ein Amt in der Kreisverwaltung einen sehr seltsamen Umgang mit Statistiken offenbarte und die Große Koalition im Kreistag den Vorschlägen der Kreisverwaltung unkritisch folgte. Seltene Großereignisse werden nur einer einzelnen Rettungswache und einer bestimmten Tageszeit zugeordnet – als ob sie nur dann auftreten könnten. Und hohe Einsatzzahlen werden durch eine unrealistische Beschränkung der ausgewerteten Fahrten abgewertet.

Über die Entstehungsgeschichte haben wir wiederholt berichtet, u.a. hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6943
http://sbl-fraktion.de/?p=7000

Es bleibt zu hoffen, dass unter der Reduzierung der einsetzbaren RTW nicht die Notfallversorgung von Menschen leidet, die einen Unfall erleiden oder die plötzlich ernsthaft erkranken!

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Was blasen die Firmen Egger und Martinrea Honsel in die Luft?

By admin at 10:57 am on Friday, August 25, 2017

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 19.07.2017 dem Landrat. Die Formulierung hörte sich allerdings etwas gewählter an.

Die SBL/FW fragte so:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,

der Öffentlichkeit ist über Schadstoffemissionen größerer Industrieanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt offenbar wenig bekannt.

„Unsere Fraktion bittet Sie um Antworten auf die Fragen:
1. Liegen Ihnen Messwerte von Luftschadstoff- und Abwasseremissionen sowie Bodenbelastungen bedingt durch die Industriebetriebe Egger in Brilon und Martinrea Honsel in Meschede vor?
2. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse in diesem Jahr?
3. Sind in den letzen 3 Jahren von den beiden genannten Betrieben oder von anderen Unternehmen im Hochsauerlandkreis zulässige Emissionsgrenzwerte überschritten worden?
4. Wenn ja, wie häufig und in welcher Größenordnung? Um welche Schadstoffe handelt(e) es sich genau?
5. Falls Ihnen keine Messwerte vorliegen sollten: Wo sind die Messwerte abrufbar bzw. erhältlich?“

Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen liegen dem HSK nicht vor

Die Kreisverwaltung antwortete daraufhin mit einem Schreiben datiert auf den 04.08.2017 und verwies auf die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Dem Hochsauerlandkreis lägen die Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen nicht vor. Sie wären ggf. von der SBL/FW direkt beim zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg zu erfragen.

Messwerte für Bodenbelastung lassen keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen

Weiter schreibt die Kreisverwaltung
a) Zu Martinrea Honsel:
„Der Hochsauerlandkreis ist zuständige Bodenschutzbehörde für das Betriebsgelände der Fa. Martinrea Honsel in Meschede. Die hier vorliegenden Messwerte aus einem Ausgangszustandsbericht des Jahres 2016 lassen jedoch keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht derzeit kein Handlungsbedarf besteht.“
b) Zu Egger:
„Auf dem Gelände der Fa. Egger befindet sich ein Sägewerk, bei dem es sich um eine nicht
genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BlmSchG handelt. Entsprechend hat die Stadt Brilon hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Emissionsproblematiken sind der Unteren Umweltschutzbehörde in diesem Unternehmensbereich nicht bekannt geworden und auch nicht zu erwarten.“

Kreistagsfraktion schrieb Bezirksregierung an

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat nun die das zuständige Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg angeschrieben und die Regierungspräsidentin gebeten, die Fragen, zu denen die Kreisverwaltung keine Aussage machen konnte, zu beantworten.

Die SBL/FW wird weiter berichten.

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Familiennachzug in den HSK besonders erschwert

By admin at 8:27 am on Wednesday, August 23, 2017

Der WDR ist der Frage nachgegangen, wie viele Familienangehörigen von Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Afghanistan in den letzten 2 Jahren nach Südwestfalen einreisen konnten. Erhoben wurden die Zahlen in den 5 südwestfälischen Kreisen und in 3 Städten mit eigenem Ausländeramt, darunter auch die Stadt Arnsberg.

Der Hochsauerlandkreis schneidet beim Famliennachzug besonders schlecht ab. In den Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein konnten in den letzten 2 Jahren etwa 7mal so viele Familieinangehörige nachkommen wie in den HSK. Das zeigt der aktuelle Filmbeitrag des WDR. Sogar die Stadt Arnsberg alleine hatte mehr Familiennachzüge als der gesamte restliche Kreis.

Familiennachzug

An einem besonders drastischen Fall aus Sundern zeigt die Radaktion auf, dass die Ausländerbehörde in Meschede von syrischen Eltern erwartet, entweder ein minderjähriges Kind in Deutschland oder 2 minderjährige Kinder im Krisengebiet Syrien alleine zu lassen???

Den gesamten Filmbeitrag gibt es hier zu sehen:
http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-fluechtlinge-wenig-familiennachzug-in-suedwestfalen-100.html

Ein erläuternder Text steht hier:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/familien-nachzug-fluechtlinge-suedwestfalen-100.html

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Abrutschgefährdete Alt-Deponie „Lattenberg“ – Geht auch Gefahr von anderen Alt-Deponien aus?

By admin at 12:49 am on Wednesday, August 23, 2017

Der frühere Landesumweltminister Remmel reagierte
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende letzten Jahres den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ bei Oeventrop im Stadtgebiet Arnsberg an.
Die örtliche Presse berichtete bis heute mehrfach über die Situation bei der alten Kippe der Westfälischen Zellstoff AG und über die daraus gezogenen Konsequenzen, wie die Installation eines Frühwarnsystems, mit dem die Anwohner vor womöglich abrutschendem Material rechtzeitig gewarnt werden sollen.
Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

SBL/FW fragt nach
Die Sauerländer Bürgerliste griff das Thema „Alt-Deponien“ ihrerseits erneut auf und schickte dem Landrat diese knapp gefasste schriftliche Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,
in einem Schreiben vom Juli 2009 teilten Sie uns aufgrund einer unserer Anfragen mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt.

Wir bitten daher um Antwort auf folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Depo-nien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?“

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Fotos statt Themen

By admin at 12:04 am on Monday, August 21, 2017

Wahlkampf im HSK:
In 5 Wochen ist Bundestagswahl, auch im HSK.
Die beiden großen Parteien haben Plakate für ihre Direktkandidaten aufgehängt; beide gehören derzeit dem Bundestag an.
Bei der CDU bestehen die Kandidatenplakate aus einem großen Foto, Vor- und Nachname des Kandidaten und den 3 Buchstaben des Parteinamens.
Bei der SPD ist es ähnlich. Statt nur die 3 Buchstaben zu nennen, wird allerdings dazu aufgefordert, am 24.09. diese 3 Buchstaben zu wählen.
Inhalte? NULL.
Noch nicht einmal ein einziges Schlagwort wird den potentiellen Wählerinnen und Wählern präsentiert.
Wird die Bundestagswahl 2017 jetzt zum Fotowettbewerb?

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Antrag: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

By admin at 10:19 am on Sunday, August 20, 2017

In der letzten Woche hat die SBK/FW-Fraktion einen Antrag an den Kreistag eingebracht, mit dem Abschiebungen aus dem HSK nach Afghanistan verhindert werden sollen.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in etlichen Stadträten und Kreistagen in Deutschland wurden in den letzten Monaten Anträge und Resolutionen gegen Abschiebungen nach Afghanistan verfasst, beispielsweise im Kreis Unna und im Rat der Stadt Düsseldorf.
Die Stadt Köln beschloss mehrheitlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017 den gemeinsam Antrag der Fraktionen CDU, Die Grünen, FDP und PIRATEN
„Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln“
Klick:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=16719 (TOP 4.1)
Der Initiator des Antrags war die Fraktion Die PIRATEN.

Wir schließen uns dem Antrag der PIRATEN-Fraktion Köln inhaltlich vollumfänglich an und beantragen unter Bezugnahme auf deren Antrags-Text und auf den Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Köln:

“Der Kreistag des Hochsauerlandkreises möge beschließen:
1. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert die Kreisausländerbehörde auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen wohlwollend die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung.
2. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan zu erwirken.
3. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanischen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.
4. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen.
5. Der Landrat wird gebeten, im Namen des Hochsauerlandkreises die ablehnende Haltung des Kreistags zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen.
6. Die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten.

Begründung und Erläuterung:
Die Sicherheitslage im gesamten Staatsgebiet von Afghanistan ist offensichtlich höchst fragil. Das zeigt nicht zuletzt der Anschlag 31. Mai 2017 auf die Deutsche Botschaft in Kabul. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Situation, im Gegenteil! Die Lage verschärft sich offenbar weiter. Blutige Attentate auf öffentlichen Plätzen gehören zum Alltag und machen ein ungefährdetes, angstfreies und menschenwürdiges Leben unmöglich. Das bestätigen Organisationen wie die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Deren aktueller Bericht dokumentiert für das vergangene Jahr die höchsten Zahlen von Kindern und anderen zivilen Opfern unter den Toten und Verletzten seit Beginn der jährlichen Berichterstattung.

Eine Auflistung von Anschlägen in den letzten Wochen:
• Meldung vom 03.08.2017 – Ein Nato-Soldat wurde bei einem Selbstmordanschlag auf einen Militärkonvoi getötet. Sechs weitere Menschen sind bei der Explosion im Distrikt Karabagh nahe der Hauptstadt Kabul verletzt worden.
• Meldung vom 01.08.2017 – Im Westen Afghanistans hat es einen Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee gegeben. Mindestens 29 Menschen starben dabei, es gab mindestens 64 Verletzte.
• Meldung vom 31.07.2017 – Bombenanschlag durch einen Selbstmordattentäter auf die irakische Botschaft (keine Angaben über Tote und Verletzte).
• Meldung vom 24.07.2017 – In einer Klinik in der Provinz Ghor haben Taliban 35 Zivilisten getötet. Zuvor starben mindestens 26 Personen bei der Explosion einer Autobombe im Berufsverkehr in der Hauptstadt Kabul.

Ein weiterer Aspekt ist u.E., dass es für zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer sehr deprimierend und demotivierend ist, wenn Menschen, für die sie sich engagieren und mit denen sich vielleicht sogar angefreundet haben, in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden.

Wir halten Abschiebungen nach Afghanistan aus verschiedenen Gründen für zutiefst inhuman und unverantwortlich und fordern, von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen!

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Ziegenhof bei Brilon – Ermittlungen dauern an

By admin at 11:44 am on Thursday, August 17, 2017

„Kein neuer Ermittlungsstand im Fall des Ziegenhofes bei Brilon“ schrieb die WP in ihrer Print-Ausgabe vom 11.08.2017. Die Meldung stand im Zusammenhang mit den Staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Kreisveterinäramts im Fall der mindestens 34 verendeten Ziegen auf einem mittlerweile nicht mehr existenten Ziegenhof bei Medebach.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Anfang dieses Jahres die Situation auf beiden Ziegenhöfen im Kreistag des HSK thematisiert hatte,
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof
stellte mit Schreiben vom 15.08.2017 folgende Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
3. Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdiens-te und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
4. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
5. Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
6. Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
7. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
8. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
9. Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten?
(Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
11. Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
12. Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
13. Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
14. Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
15. Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
16. Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
17. Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
18. Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermarktet?
19. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
20. Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?

Sobald die SBL/FW mehr weiß, wird sie berichten … wie (fast) immer …

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhof bei Brilon – Ermittlungen dauern an

Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

By admin at 10:45 pm on Tuesday, August 15, 2017

Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden.

Ein Bürger aus Marsberg ließ deshalb im vergangenen Herbst eine Probe aus dem städtischen Wassernetz analysieren. Das Ergebnis war grenzwertig. Es wies >50mg/L Nitrat aus.
Die Trinkwasserverordnung legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden und womöglich die menschliche Gesundheit gefährden. Erhöhte Nitrat-Gehalte im Trinkwasser sind sehr häufig auf intensiv gedüngte landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückzuführen.

Nach unseren Informationen kommen im Raum Marsberg wohl mindestens zwei ungünstige Umstände zusammen: Verkarstung und Massentierhaltung. Die Stadt Marsberg hat darauf reagiert und ein Trinkwasserschutzgebiet sowie eine kostspielige Biogasanlage errichtet, um die Situation zu verbessern.

Manche Sauerländerinnen und Sauerländer haben offenbar den Eindruck, dass die „Vergüllung“ der Landschaft massiv zugenommen hat. Angesichts dieser Situation ist auch für die SBL/FW die Ausweitung der Massentierhaltung im Raum Marsberg (und anderenorts) unverständlich. Allein im Ortsteil Udorf sollen geschätzt 4.000 Schweine gemästet werden. Und in Canstein soll eine Biogasanlage erweitert worden sein, vielleicht mit der Folge, dass nun noch mehr Masttiere noch mehr Gülle „produzieren“; denn Biogasanlagen müssen ja „gefüttert“ werden!?

Die SBL/FW hat zur Situation im Raum Marsberg, insbesondere auch zur der in den dortigen Naturschutzgebieten, einige Fragen an den Landrat:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitrat-Gehalts von Roh- und Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitrat-Gehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?
3. Wie lang ist (von – bis?), je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Dünger-Bestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?
4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die Gülle-Belastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?
6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?
7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?
8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

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HSK bot 300 Migrantinnen und Migranten Teilnahme an Integrations- oder Deutschkursen

By admin at 11:59 pm on Saturday, August 12, 2017

Die Fragen

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 25.07.2017 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach den Deutsch- und Integrationskursen gefragt:

Die Antworten

Falls Sie sich für die Antwort des Kommunalen Integrationszentrums des Hochsauerlandkreises interessieren, hier ist sie:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

Sehr geehrter Herr Loos,

im Folgenden nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 25.07.2017.

Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises (hier: Volkshochschule HSK als ein Träger der Deutsch- und Integrationskurse, und Jobcenter des HSK als Träger der Leistungen nach SGB II).

1. Wie viele Migrantinnen und Migranten besuchten in diesem Jahr kreisweit (außer Stadt Arnsberg) bis zum Ferienbeginn einen Integrations- bzw. Deutschkurs?
Im Jahr 2017 besuchten 300 Migrantlnnen bis zum Sommerferienbeginn einen Integrationskurs. Deutschkurse (außer Integrationskurse) wurden von 27 Migrantlnnen besucht.

2. Wie viele von ihnen schlossen ihren Kursus bisher erfolgreich ab?
Das Kriterium „erfolgreich“ wird nachfolgend definiert als „erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen“.
Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage lagen die Ergebnisse von 60 DTZ1-Prüfungen vor. Weitere Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse werden im Laufe des Jahres folgen. 40 Migrantlnnen schlossen einen Integrationskurs mit dem Zertifikat B1 ab. 19 Migrantlnnen schlossen einen Deutschkurs mit dem Zertifikat A2 ab. Prüfungsergebnisse unter dem Niveau A2 werden als „nicht bestanden” gezählt.

3. Wie hoch ist die Quote der Abbrecher, wie hoch die der Wiederholer?
Die Abbrecherlnnenquote in den Integrationskursen liegt bei ca. 7 %. Deutschkurse (ohne Inteqrationskurse) fanden in 2017 bislang erst zwei statt. Eine Abbrecherlnnenquote wird hier nicht ermittelt, da die Teilnahme freiwillig ist.
Die Quote derjenigen, die einen lntegrationskurs wiederholen, lässt sich schwer beziffern: Die Wiederholerlnnen haben ihren ersten Kurs z.T. bei anderen Trägern gemacht bzw. wiederholen sie bei anderen Trägern ihre Stunden. Auch nehmen nicht alle Wiederholungsberechtigten die Möglichkeit wahr, Stunden zu wiederholen. Da es sich bei den Deutschkursen (ohne Integrationskursen) um ein freiwilliges Angebot handelt, gibt es hier keine Wiederholenden i.S. der lntegrationskursverordnung.

4. Wie viele beginnen nach den Sommerferien wahrscheinlich wieder oder erstmals einen lntegrations- bzw. Deutschkurs?
Nach den Sommerferien setzen 182 Teilnehmende ihre im ersten Halbjahr begonnenen Kurse fort. Darüber hinaus ist geplant, neue Alphabetisierungs- und Integrationskurse einzurichten.
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sollen
– drei weitere Alphabetisierungskurse (maximale TN-Zahl: 16)
– und zwei weitere Integrationskurse (maximale TN-Zahl: 25) starten.

5. Gelten Migrantlnnen, die einen lntegrations- bzw. Deutschkursus besuchen, als arbeitslos?
Personen mit Migrationshintergrund, welche einen Integrations- bzw. Deutschkurs besuchen, gelten nicht als arbeitslos.

6. Wenn ja, gehen sie auch dann in die Arbeitslosenstatistik ein, wenn der/die Kursteilnehmer/innen sich gleichzeitig offiziell arbeitssuchend gemeldet haben?
Die Frage entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 5.

7. Werden spezielle Arbeitslosenstatistiken für MigrantInnen geführt?

Die Agentur für Arbeit veröffentlicht monatlich entsprechende Daten in ihrem Themenheft “Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration”. Die Daten sind dort länder- und Iandkreisbezogen abgebildet.

8. Wenn ja, wo sind sie einsehbar?
Das o.g. Themenheft ist einsehbar unter dem Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Migration-Arbeitsmarkt/Migration-Arbeitsmarkt-Nav.html.“

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Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

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Im HSK ein Geheimnis: Kosten der Abschiebungen

By admin at 4:28 pm on Sunday, August 6, 2017

Woanders bekannt!
Die Kosten für vollzogene und gescheiterte Abschiebungen sind nicht gerade aus der Portokasse finanzierbar. Im Einzelfall kann es sich offenbar um mehrere 10.000 Euro handeln. Nach einem Bericht des ARD-Morgenmagazins vom 07.04.2017 soll beispielsweise die Abschiebung eines Mannes nach Kamerun über 70.000 Euro gekostet haben, der Abschiebeflug für drei Männer nach Bangladesh ca. 220.000 Euro.
Klick:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Abschiebekosten-100.html

Im Hochsauerland unbekannt?
Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises (dazu gehören alle Städte und Kommunen im HSK außer der Stadt Arnsberg) ist „Abschiebung“ kein abstraktes Wort, sondern eine traurige und sicherlich auch kostspielige Realität. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher mit Schreiben vom 11.07.2017 bei der Kreisverwaltung zu erfragen:
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Kein Erkenntnisgewinn seit 2010?
Die Kreisverwaltung reagierte mit einem auf den 25.07.2017 datierten Schreiben. Nun ja, … der Sachbearbeiter der Organisationseinheit „Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht” erinnerte die SBL/FW-Fraktion daran, dass sie schon vor 7 Jahren eine ähnlich lautende Anfrage an ihn, bzw. den Landrat, gerichtet hatte und wiederholte wortgetreu die Antwort seiner Behörde vom 09.09.2010: „Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da …

Und falls es doch noch jemanden interessiert, hier beide Schreiben der Kreisverwaltung des HSK.

A) Antwort des HSK vom 31.08.2010 (Auszug)

Vorab der entsprechende Auszug aus den seinerzeit insgesamt 10 Fragen der SBL vom 31.08.2010:

3. Wie hoch belaufen sich die dem HSK und dem Land entstehenden Kosten für die Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung im Durchschnitt?
4. Wie hoch waren die beim Kreis und beim Land für Abschiebungen entstandenen Gesamtkosten im Jahr 2008, im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010?
5. Wie teilen sich die Beträge prozentual in Sachkosten (z. B. für die Beförderung) und Personalkosten auf?

Antwort des HSK:
„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.

Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.“

Achtung! Wiederholungen werden nicht gemieden.

B) Antwort des HSK vom 25.07.2017 (vollständig)

„Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 11.07.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
2. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Bereits mit Datum vom 31.08.2010 haben Sie eine ähnlich lautende Anfrage an mich gerichtet. Mit Schreiben vom 09.09.2010 habe ich Ihnen die folgende Antwort zu Ihrer Anfrage übermittelt:

„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.

Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.

Seither haben sich keine inhaltlichen Änderungen zu dieser Thematik ergeben, so dass ich betreffend Ihre Anfrage vom 11.07.2017 vollinhaltlich auf meine oben zitierten Ausführungen aus meinem Antwortschreiben vom 09.09.2010 verweise.

Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass die Ausländerbehörde gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine bestehende Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen, sofern der betreffende Ausländer nicht zu einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet bereit ist. Es besteht insofern kein Ermessen meiner Ausländerbehörde, z.B. vor dem Hintergrund zu erwartender hoher Kosten einer Maßnahme, von der Durchführung einer Abschiebung abzusehen.“

Beträge müssen bekannt sein
Die SBL/FW stellt sich jetzt die Frage, inwiefern die Kosten für Abschiebungen nicht im Kreishaushalt ersichtlich sein sollen? Wäre doch interessant, sie zu kennen!
Woanders antworten und kooperieren die Behörden doch offensichtlich. Wie sonst sind beispielsweise das ARD-Morgenmagazin und DER TAGESSPIEGEL an die Informationen gekommen?
Klick:
http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-abschiebepraxis-hohe-kosten-fuer-rueckfuehrung-einzelner-fluechtlinge/19418420.html

Und hinsichtlich des von der Ausländerbehörde angeführten fehlenden “Ermessen”s fällt auf, dass andere Ausländerbehörden deutlich seltener abschieben. Haben die auch kein Ermessen???

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Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

By admin at 7:17 pm on Sunday, July 30, 2017

Nachrichten aus Schmallenberg
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen aus dem Raum Schmallenberg, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden sei. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.
Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar!

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung!

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in Punkto vorsorgenden Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen!

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Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger? – Die Antwort!

By admin at 7:43 pm on Thursday, July 27, 2017

Genau DAS …
… möchte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) von der Kreisverwaltung wissen. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte daher am 11.07.2017 eine Anfrage an den Landrat. Wir berichteten:
http://sbl-fraktion.de/?p=7686

Die Antwort weiß der Wind …
Die Kreisverwaltung hat schnell reagiert. Bereits mit Datum vom 19.07.2017 antwortete die Organisationseinheit Soziales im Auftrag des Landrats.
Viel klüger sind wir aber leider nicht geworden. Konkret:
Wir wissen jetzt immer noch nur „abstrakt“ (und nicht wirklich!), ob es im Hochsauerlandkreis für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger eine ausreichende Anzahl bezahlbarer Wohnungen gibt
und ob sie ggf. in „zu großen“ Wohnungen bleiben dürfen bzw. dort einziehen dürfen, sofern sich deren Warmmiete nur in der Höhe der Kosten einer von der Größe her „zulässigen“, sprich kleineren Wohnung belaufen. Solche preiswerten „zu großen“ Wohnungen kann es ja durchaus geben.

Behördensprache = Schwere Sprache …
Bitte lesen (und verstehen?) Sie selbst! So antwortete der Hochsauerlandkreis:

„Sehr geehrter Herr Loos,

der Hochsauerlandkreis berücksichtigt bei der Leistungsbewilligung das schlüssige Konzept zur Be-stimmung angemessener Unterkunftskosten; ab dem 01.08.2017 die Neufassung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Formulierung „Richtlinie“ dieses Konzept meinen.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Im Sinne der Rechtsprechung des BSG (u.a. Urteil vom 10. September 2013 – B 4 AS 77/12 R) ist der Nachweis nach verfügbarem abstrakt angemessenem Wohnraum dadurch erbracht, dass der angemessene Quadratmeterpreis anhand eines wissenschaftlich gesicherten Verfahrens aufgestellt wurde, dem eine Aussage zur Häufigkeit von Wohnungen mit angemessenen Quadratmeterpreisen entnommen werden kann. Ein derartiges Verfahren ist durch die aktuell erfolgte Mietwerterhebung der Firma Analyse & Konzepte gegeben.
Weitere Überlegungen, Planungen und Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.“

(Die Frage der SBL/FW war: „Welche Überlegungen, Planungen und aktuelle Maßnahmen gibt es Ihrerseits, damit Grundsicherungsempfänger künftig leichter eine geeignete Wohnung finden und bezahlen können?“)

„2. Die Aufwendungen für die Unterkunft werden wesentlich durch die Wohnfläche geprägt.

Zur Festlegung der angemessenen Wohnfläche ist nach der Rechtsprechung des BSG auf die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau abzustellen. Für Mieter in NRW bedeutet dies, dass für die Bestimmung angemessener Größen ab dem 01. Januar 2010 Ziffer 8.2. der Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW heranzuziehen ist.
Die abstrakte Wohnungsgröße ist bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Wohnungsangebotes bereits bei der Festlegung des Richtwertes für die angemessene Bruttokaltmiete berücksichtigt worden. Insoweit ist hier die konkrete Wohnungsgröße kein Kriterium zur Erteilung oder Verweigerung einer Zusicherung. Da neben der Bruttokaltmiete jedoch regelmäßig auch Heizkosten zu zahlen sind, ist die Wohnungsgröße hier ein Kriterium zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit und wird insoweit von der Sachbearbeitung im konkreten Zusicherungsverfahren berücksichtigt.“

(Die SBL/FW hatte gefragt, warum für Sachbearbeiter in Sozialämtern im HSK die Wohnungsgröße ein Kriterium zur Verweigerung der Kostenübernahme für eine freie Wohnung ist, auch wenn die Mietkosten im Rahmen der Grenzen der o.g. Richtlinie für die Angemessenheit liegen.)

„3. Unterkunfts- und Heizkosten werden im Rahmen der §§ 22 SGB II / 35 SGB XII bei der Leistungsbewilligung berücksichtigt. Die entsprechenden Vorgaben zur Angemessenheit werden von der Sachbearbeitung in den Kommunen berücksichtigt. Über diese Vorschriften hinausgehende Kriterien zur Ablehnung der Übernahme konkreter Unterkunftskosten habe ich im Rahmen meiner Weisungsbefugnis nicht vorgegeben.“

(Und die letzte der drei Fragen der SBL/FW hieß: „Welche weiteren Kriterien – außer der Miethöhe – werden von Sachbearbeitern in Sozialämtern im HSK angewandt, um die Übernahme der Kosten für die Unterkunft zu verweigern, und warum?“)

Vieles bleibt unklar!! Zum Beispiel eine konkrete Aussage: Ab wann ist eine Wohnung zu groß, weil zu hohe Heizkosten zu erwarten sind, obwohl die Miete die Grenze für die Angemessenheit nicht überschreitet?
Wir vermuten …
… Fortsetzung folgt?

Filed under: SozialesComments Off on Reicht das Angebot an bezahlbaren Wohnungen für Grundsicherungsempfänger? – Die Antwort!
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