Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

By adminRL at 11:51 pm on Sunday, June 12, 2016

Nach fast 4 Monaten steht nun am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA). Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichitgen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung…

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“”Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG';
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.
Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:
o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preis¬günsti¬gerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;
– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,
– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechts¬kräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientiert, mit diesem Antrag umgehen…

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Hochsauerlandkreis schwört weiter auf „Analyse und Konzepte“

By adminRL at 11:53 pm on Thursday, June 9, 2016

Es ist schon fast vier Monate her, dass die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) diesen Antrag für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialauschusses stellte:

„Arnsberg, 21.02.2016

Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich aufzunehmen:

„Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)”

Begründung und Erläuterung:
Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept der Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsemp-fängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit umgehend zu erfahren:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?“

Daraus wurde zunächst nichts. Der Gesundheits- und Sozialausschusses stimmte am 24.02.2016 mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen gegen eine Ergänzung der Tagesordnung um diesen Punkt.

Pause …

Mit der Verwaltungsvorlage 9/499, datiert auf den 02.06.2016, erfahren wir nun endlich, wie der HSK mit dem Urteil umzugehen gedenkt.

Kurz gesagt: Es bleibt alles wie es war und ist. Der HSK ist gegen das Sozialgerichtsurteil in Berufung gegangen. Bis zur Entscheidung wird es dauern …. „Insofern“, schreibt der HSK, „sieht die Verwaltung des Hochsauerlandkreises keine Veranlassung, für die anstehende Aktalisierung des Schlüssigen Konzeptes einen anderen Anbieter als Analyse & Konzepte zu beauftragen.“

Pause ….

Hinzufügen möchten wir, dass das Schlüssige Konzept des besagten Anbieters „Analyse & Konzepte“ von Gerichten schon öfters als unschlüssig beanstandet worden ist. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg (Az: S 14 AS 1766/13) veröffentlicht, dass das von diesem Unternehmen für den Landkreis Harz erstellte Konzept für rechtswidrig erklärt. Die Begründung könnte auch gut für den HSK passen: Den im Landkreis Harz gemeinsam betrachteten Gemeinden fehle aufgrund der großen Entfernungen und langen Reisezeiten die “verkehrstechnische” Verbundenheit, und allein schon deswegen dürften sie nicht in einem einheitlichen Vergleichsgebiet mit gleich hohen Mietobergrenzen betrachtet werden.
Warten wir ab, wie und wann das Landessozialgericht in Essen als Berufungsinstanz über das Urteil des Sozialgerichts Dortmund entscheidet.

Pause …

Für alle die den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 9/499) für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.06.2016 komplett lesen möchten, im Kreistagsinformationssystem ist er für alle zugänglich. Auf die Fragen der SBL/FW wird da auch eingegangen, insofern, dass erst mal alles bleibt wie es war.

Wir werden berichten ….

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Freihandelsabkommen CETA – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt ablehnende Resolution

By adminRL at 10:48 pm on Tuesday, June 7, 2016

Eingeschränkter Handlungsspielraum

Die Möglichkeit bzw. das Risiko, dass Landkreise, Städte und Gemeinden durch das mit Kanada geplante Freihandelsabkommen CETA einen wesentlichen Teil ihrer politischen Gestaltungsmöglichkeiten verlieren, besteht ganz offensichtlich. Das zeigt z.B. auch das aktuelle Gutachten des Europarechtlers Prof. Dr. Martin Nettesheim, das dieser im Auftrag einer Landesregierung erstellt hat. Gleichzeitig wird durch dieses Gutachten der kommunale Bezug der sog. Freihandelsabkommen deutlich.

Wir zitieren einige Sätze aus der Zusammenfassung des Gutachters:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”
Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .

Geheime Schiedsgerichte

Ein nicht kalkulierbares Risiko für die Kommunen besteht offenbar auch durch die Investorenschutzklauseln, die es ermöglichen werden, dass kanadische Firmen vor internationalen Schiedsgerichten gegen den deutschen Staat und auch gegen deutsche Kommunen klagen.

Kommunen wehren sich

Der Hochsauerlandkreis wäre nicht die erste Kommune, die eine Resolution gegen CETA auf den Weg bringt. München und Köln und viele andere Städte haben es schon lange getan. Ein weiteres Beispiel: Am 09.03.2016 beschloss der Rat der Stadt Bergisch Gladbach mit großer Mehrheit eine Resolution gegen TTIP und CETA.
Klick: http://gl-gegen-ttip.de/2016/03/rat-bergisch-gladbach-beschliesst-resolution-zu-ttip-ceta

SBL/FW beantragt Resolution

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte am 07.06.2016 – unter Hinweis auf die oben zitierten Informationen – diesen Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Unsere Fraktion beantragt folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags aufzunehmen:
Der Kreistag des Hochsauerlandkreises spricht sich gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA aus.“

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Soll nicht jeder alles lesen dürfen?

By adminRL at 10:57 pm on Sunday, June 5, 2016

Seit Wochen wird in der Tagespresse fast täglich über die Verzögerungen bei Planung und Bau der B7n berichtet, insbesondere über die Auswirkungen auf Altenbüren. Der Landrat nahm mit anderen CDU-Kreispolitikern und etwa 100 weiteren Personen unter großem Medienecho an einer Demonstration teil. Und die Landesstraßenbauverwaltung berichtete im Rat der Stadt Brilon über die notwendigen Umplanungen für die Trasse der Straße.
Wer nur auf die Tagespresse angewiesen ist, konnte den Eindruck gewinnen, dass die Belange des Umweltschutzes willkürlich viel höher als die Belange der in Altenbüren wohnenden Menschen bewertet würden, z.B. in diesem Bericht über die Ratssitzung: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/ernuechternde-fakten-fuer-b7n-bau-von-nuttlar-bis-brilon-id11821652.html.

Dass es auch eine andere wesentliche Ursache für die Umplanungen gibt, über die sogar schon mehrfach im Briloner Rat berichtet wurde, wird den Zeitungslesern vorenthalten. Ein Leserbrief zu den Zeitungsartikeln “Ernüchternde Fakten für den B7n-Bau” und “Der Mensch ist der Verlierer” vom 13.05.2016, der dieses Thema ansprach, erreichte die Zeitungsredaktion am 15.05., wurde aber nie veröffentlicht.

Daher hier der Inhalt:

Am Donnerstag nahmen zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung an der Sitzung des Briloner Rates teil und berichteten über den aktuellen Planungsstand für die B7n. Die selben Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung waren bereits im Januar 2011 im Briloner Rat gewesen. Schon damals hatten die beiden Herren darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen für die B7n mit einer großen Umplanung im Jahr 2010 begannen. Die war nötig geworden, weil der Tiefbrunnen Burhagen für die regelmäßige Trinkwasserversorgung ausgefallen war. Deswegen wurde der Altenbürener Trinkwasserbrunnen unverzichtbar und – wie am Donnerstag im Rat erneut bestätigt – die Trasse für die B7n musste um 8 Meter höher gelegt werden. Im damaligen Ratssitzungsprotokoll heisst es: ‘Er betont ausdrücklich, dass Wasser ein hohes Gut sei, welches nicht im Rahmen der Abwägungsmöglichkeiten weggewogen werden könne… Nunmehr sei der (Trinkwasserbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.’

Vor dem Ausfall des Tiefbrunnen Burhagen hatten die damals im Rathaus Verantwortlichen – mit Unterstützung der Mehrheit des Rates – einem Nebenerwerbslandwirt genehmigt, in unmittelbarer Nähe dieses Tiefbrunnens im Briloner Süden ein Wohnhaus mit Stallungen zu errichten und Rinder zu halten. Bedenken der BBL wurden ignoriert. Anschließend kam es zu Verunreinigungen des vorher einwandfreien Wassers aus dem Tiefbrunnen Burhagen.

Wer jetzt beklagt, dass Menschen in den Dörfern wegen Umweltbelangen benachteiligt werden, sollte nicht die Vorgeschichte vergessen!

Reinhard Loos, Brilon
BBL-Ratsmitglied

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Gesamtschule außen vor

By adminRL at 7:43 am on Friday, June 3, 2016

Christa Hudyma, Mitglied der SBL/FW-Kreistagsfraktion und Vorsitzende der Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Medebach, hat einen Leserbrief zur aktuellen Schulsituation im Südkreis geschrieben. Er wurde am 02.06.2016 in der Briloner Ausgabe der “Westfalenpost” veröffentlicht:

“Drei Schulstandorte sollen schließen (WP-Artikel vom 21. Mai). Der Wortlaut im WP-Bericht war wie folgt: „Die Bezirksregierung hat den Ratsmitgliedern bereits verschiedene Lösungsmodelle vorgestellt und dabei ein Konzept mit zwei weiterführenden Schulen an drei Standorten empfohlen. Weiter: Dieses Konzept sieht ein Gymnasium in Winterberg und zwei Sekundarschulen in Medebach und Winterberg vor.“

Hierzu muss folgendes ergänzt werden, da diese bewusst verkürzte Darstellung ein unvollständiges Bild lanciert.

Neben der oben skizzierten – von Bezirksregierung und Stadtverwaltungen favorisierten – Lösung, wurde auch ein Konzept leider ausdrücklich nur erwähnt, dass die Einführung einer Gesamtschule mit Standorten in Medebach und Winterberg vorsehen könnte. Trotz der für das Wohl der Kinder offensichtlichen Vorteile – es wäre kein besonderer Schultourismus nötig und die Schulform müsste in der gesamten Schullaufbahn nicht gewechselt werden, denn die Gesamtschule bietet die Möglichkeit, vor Ort das Abitur nach G 9 zu absolvieren.

Bereits am 30. Mai 2012 fand eine Podiumsdiskussion im großen Kreistagssaal in Meschede mit dem Thema: „Gesamtschule im HSK? Information, Diskussion, Fragen und Antworten“ statt.

In diesen Gesprächen wies Dr. Michael Fink, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule NRW e.V., darauf hin, dass an den neu geschaffenen Sekundarschulen Kinder mit Haupt- und Realschulempfehlung aufgenommen würden.

An den Gesamtschulen hingegen meldeten Eltern auch Kinder mit Gymnasialempfehlung an. Gesamtschüler hätten 13 Jahre Zeit bis zum Abitur und 70 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die an der Gesamtschule das Abitur schafften, hätten nach der 4. Klasse keine Gymnasialempfehlung von ihrer Grundschule gehabt.

Wenn die bestehenden Schulformen, aufgrund fehlender Schülerinnen und Schüler, nicht erhalten werden können, brauchen wir eine Elternbefragung, die so aussieht, dass Eltern für eine integrierte Schulform stimmen können und dann die Wahl zwischen Sekundarschule und Gesamtschule haben.

Einen entsprechenden Antrag haben die Freien Wähler beim Rat Medebach am 25. Mai 2016 eingereicht!

Christa Hudyma
Medebach”

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HSK hält insgesamt 5.862.914 RWE-Aktien

By adminRL at 8:29 am on Wednesday, June 1, 2016

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) kritisch mit den im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien befasst. Denn direkt und indirekt hält der HSK etwas mehr als 1% der stimmberechtigten RWE-Aktien, gehört also zu den größeren Aktionären.

Bei der diesjährigen Hauptversammlung am 20.04. in Essen war der HSK – trotz seines gewaltigen Aktien-Besitzes – im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten nicht selbst in der sogenannten Präsenzliste genannt, also in der Liste der anwesenden Aktionäre. Warum? SBL-Sprecher Reinhard Loos wunderte sich darüber und stellte daraufhin am 17.05.2016 schriftlich diese Fragen an den Landrat:

1. Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien?
2. Welche Person(en) hat/haben die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben?
3. Wie wurde bei den einzelnen Tagesordnungspunkten und wie beim Misstrauensantrag gegen die Versammlungsleitung abgestimmt?
4. Wer hat wann und wie darüber entschieden, wie die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben werden sollen?
5. Welche Gründe gab es für das jeweilige Abstimmungsverhalten?
6. In der Präsenzliste dieser HV steht der Name des Landrats als Inhaber von mehr als 10.000 Aktien, mit dem Namen des Kreiskämmerers als Stimmrechtsvertreter. Handelt es sich dabei um Aktien im Privatbesitz oder um Aktien, die dem HSK zuzurechnen sind?
7. Falls es sich bei den Aktien in Frage 6 um dem HSK zuzurechnende Aktien handelt:
Wie sind für diese Aktien die Fragen 2 bis 5 zu beantworten?

Der Kämmerer des Hochsauerlandkreises antwortete mit Schreiben datiert auf den 24.05.2016 und konstatierte, im Besitz des HSK befänden sich insgesamt 5.862.914 RWE-Aktien. Das entspräche einem Anteil am Gesamtaktienvolumen der RWE AG von 0,954 Prozent (Anm. d. Red: Dieser Anteil bezieht sich auf alle Aktien, also auch die ohne Stimmrecht).

Wir zitieren die Antworten Kämmerers, und ergänzen sie um einige Anmerkungen:
„Die Aktien sind vermögensrechtlich wie folgt zugeordnet:
5.852.215 Aktien über die RLG GmbH liegen die Aktien bei der RWEB GmbH
10.699 Aktien Eigenbedarf Schul- und Bildungseinrichtungen des HSK
5.862.914 Aktien

Antwort auf Frage 1:
Der Hochsauerlandkreis war in der Hauptversammlung der RWE AG am 20.04.2016 durch den Kreiskämmerer vertreten. Er vertritt durch seine Präsenz in der HV die o.g. und dem Eigenbetrieb Schul- und Bildungseinrichtungen zugordneten 10.699 Aktien. Das Paket der 5.852.215 Aktien wird von Seiten der Geschäftsführung der RWEB GmbH vertreten. Die RWEB ist im Aktienbuch eingetragener Eigentümer von insgesamt 93,3 Mio RWE-Aktien, sie vertritt dabei eine Vielzahl kommunaler Aktionäre. Die RWEB ist mit 15,18 % größter Einzelaktionär der RWE AG, auf Seite 14 des Geschäftsberichts 2015 des Unternehmens wird dies im Hinblick auf die Aktionärsstruktur ausgewiesen.

Antwort auf Frage 2:
Für die bei RWEB bilanzierten Aktien die Geschäftsführung der RWEB.
Für die beim Eigenbetrieb Schul-/Bildungseinrichtungen des Kreises bilanzierten Aktien hat der Kämmerer des Kreises in den Stimmkartenblöcken die Stimmen abgegeben.

Antwort auf Frage 3:
Der Hochsauerlandkreis und die RWEB haben zu allen Tagesordnungspunkten positive Voten abgegeben (Anm. d. Red.: also auch zum Ausfall der Dividende). Der Misstrauensantrag wurde abgelehnt. Die Abstimmungsquoten können dem Internetauftritt der RWE AG unter www.rwe.com und weiter unter investor-relation, hauptversammlung 2016 entnommen werden.

Antwort auf Frage 4:
Die Stimmabgabe in der jährlichen Hauptversammlung der RWE AG wird im Vorfeld der HV im Kreis der kommunalen Aktionäre intensiv erörtert. Ergebnis ist dann ein einheitlicher Auftritt der in der o.g. RWEB-Gruppe organisierten kommunalen Aktionäre (Anm. d. Red.: Damit wissen wir noch nicht, wer für den HSK an der “intensiven Erörterung” teilgenommen hat und was dort für den HSK vorgetragen wurde).

Antwort auf Frage 5:
Die Tagesordnung in der HV an 20.04.2016 beinhaltete neben den Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 der RWE AG (Verwendung Bilanzgewinn, Entlastungen von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestellung von Prüfern) auch satzungsmäßige Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Die kommunale Seite hat den Beschlüssen zum Jahresabschluss vollinhaltlich zugestimmt und damit ihre Unterstützung zu den von Vorstand und Aufsichtsrat eingelei-teten Schritten zur perspektivischen Weiterentwicklung des Unternehmens dokumentiert. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat haben die Kommunen wie auch bisher die Wahl von vier kommunalen Vertretern in den Aufsichtsrat durchsetzen können (Anm. d. Red: Alle 4 kommunalen Vertreter wurden nur mit sehr bescheidenen Ergebnissen gewählt, obwohl es keine Gegenkandidaten gab; die Stimmergebnisse lagen bei 66, 67, 72 und 78%).

Antwort auf Frage 6:
Die Sinnhaftigkeit bzw. Hintergründigkeit dieser Frage vermag ich nicht zu beurteilen. Die von Ihnen aus der Präsenzliste hergeleitete Stimmrechtsvertretung betrifft exakt die o.g. 10.699 Aktien, die im Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises bilanziert sind (Anm. d. Red.: Offen bleibt, wieso die Aktien unter dem Namen des Landrats geführt werden , wenn sie doch dem HSK gehören??)

Antwort auf Frage 7:
Auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 wird verwiesen.“

Ist denn jetzt die Frage „Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien“ geklärt? Tritt der HSK bei der HV für seinen Anteil von 5.852.215 Aktien (nur) als RWEB GmbH & Co. KG (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH) in Erscheinung? Scheint so …. Das ist vielleicht ein anderes Thema?

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CETA schränkt kommunalen Handlungsspielraum ein

By adminRL at 9:20 am on Sunday, May 29, 2016

Der (konservative) Europarechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim hat im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung ein Gutachten über die Auswirkungen des mit Kanada geplanten Freihandelsabkommens CETA auf Länder und Gemeinden erstellt. Es wurde zunächst unter Verschluss gehalten, aber nun – nach mehr als vier Monaten – doch veröffentlicht, nachdem der Verein “Mehr Demokratie” auf dieses Gutachten aufmerksam geworden war. CETA ist das Pendant zum mit den USA geplanten Freihandelsabkommen TTIP.

In der Zusammenfassung von Nettesheim steht u.a.:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”

Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .
Interessant ist auch der Bericht der taz: http://www.taz.de/!5304561/

Bisher haben im Kreistag des HSK die CDU- und die SPD-Fraktion jeden Protest gegen die Auswirkungen der sog. Freihandelsabkommen abgelehnt, trotz der eindeutig ablehnenden Haltung z.B. der kommunalen Spitzenverbände. Ist hier vielleicht die Bindung an die eigenen Bundestagsfraktionen höher als das kommunale Interesse?

Die SBL/FW-Fraktion wird das Gutachten aus Baden-Württemberg zum Anlass nehmen, das Thema im HSK erneut aufzugreifen.

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Treibt ein afrikanisches Regime Geld in Deutschland ein?

By adminRL at 1:20 am on Wednesday, May 25, 2016

In Eritrea lebt es sich alles andere als komfortabel. Männer verschwinden auf Nimmerwiedersehen beim Militär, Genitalverstümmelung bei Frauen ist völlig normal, Löhne und Einkommen sind auf niedrigstem Niveau, Infrastruktur ist kaum noch vorhanden, Freiheit ist nur ein Wort. Die Machthaber halten die Opposition mit allen Mitteln in Schach. Nichts ist gut in Eritrea, bis auf das Klima. Es ist angenehm warm.

Das freundliche Wetter macht das Leben der Menschen in Eritrea aber leider nicht erträglicher. Sie verlassen in so großer Zahl ihr Land, dass es rein rechnerisch nur eine Frage der Zeit sein kann, bis in dem Land am Horn von Afrika nur noch der Machthaber und sein Clan Sonne und Strand genießen. Sorgen um den Geldnachschub brauchen sich die Herren und Damen anscheinend nicht zu machen. Jedenfalls nicht, wenn wir den diversen Pressemeldungen glauben, wonach auch im Ausland lebende ehemalige Landsleute genötigt werden, Steuern an ihr Herkunftsland zu zahlen. Von monatlich 2 Prozent ihrer Einkünfte, egal ob aus Erwerbsarbeit, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ist da die Rede.
Klick:
http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/videos-und-manuskripte/diktatur-eritrea100.html

Wie soll das gehen? Angeblich sind Steuereintreiber sogar unter den „amtlichen“ Dolmetschern. Und das klappt wohl nicht nur in Deutschland prima. Nein, auch in der Schweiz ist der Sachverhalt nicht unbekannt. Deswegen zogen die Eidgenossen sogar in Erwägung, die Botschaft von Eritrea zu schließen. Daraus wurde dann aber nichts.
Klack:
http://www.nzz.ch/schweiz/kein-verfahren-gegen-eritreas-steuereintreiber-1.18652161

Was bedeutet die Abzocke möglicherweise für “unsere” Flüchtlinge aus Eritrea? Müssen sie unter allen Umständen vermeiden, bei ihren Steuer eintreibenden Landsleuten aufzufallen? Wem können sie vertrauen? Und sollten sie daher auf keinen Fall versuchen, über staatliche Stellen in Eritrea oder über ihre Landesvertretungen in Deutschland an Dokumente wie Geburtsurkunden zu kommen? Unsere Behörden verlangen ja für Eheschließung und für den Führerschein und andere amtliche Vorgänge Dokumente aus dem Heimatland.

Unter den beschriebenen Umständen ist es für jeden Menschen aus Eritrea ein ziemlich riskantes Wagnis, eine Geburts- oder Heiratsurkunde anzufordern oder die Hilfe eines Dolmetscher in Anspruch zu nehmen.

Wenn sie aber schon in die „Steuerfalle“ geraten sind, dann finanziert womöglich der Deutsche Staat über seine Sozialleistungen die Militärdiktatur in Eritrea?

Noch ein Link:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article141966950/Wie-eine-Diktatur-Steuern-von-Asylbewerbern-abzockt.html

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Sozialticket bei der RLG

By adminRL at 4:30 pm on Friday, May 20, 2016

48 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW haben es bereits eingeführt, und bekommen dafür einen Zuschuss des Landes NRW: Das Sozialticket für Bus und Bahn, das Beziehern von Sozialleistungen Mobilität zu günstigen Preisen ermöglicht. Nun gibt es ein solches Ticket auch bei der RLG. Die RLG ist die Busgesellschaft, die gemeinsam von der Kreisen Soest und Hochsauerland betrieben wird.
Bisher wurde dieses Ticket für die RLG allerdings nur im Kreis Soest eingeführt, seit April 2016. Dies liegt allerdings nicht an der RLG, sondern am Kreistag des Hochsauerlandkreises.
Näheres zu den Bedingungen steht hier: https://wvg-online.de/rlg/rlgsozialticket.php

Die SBL/FW-Fraktion hat wiederholt die Einführung auch im HSK beantragt. Wir hoffen, dass dieses Mal der HSK dem Beispiel des Nachbarkreises Soest folgt, zumal innerhalb der RLG die Umsetzung bereits erprobt wurde. Im Juni wird sich der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit diesem Thema befassen.

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(RWE-)Monopoly?

By adminRL at 11:24 am on Thursday, May 19, 2016

Es scheint schon mehrere Jahre so, als hätte die RWE die Energiewende verpennt. Das große Konzern-Schiff kommt und kommt auch nicht wieder richtig in Fahrt. Was sind die Gründe dafür, was die Konsequenzen? Was passiert hinter den Kulissen?

Am 20.04.2016 fand in Essen die diesjährige Hauptversammlung (HV) der RWE AG statt. Dort gab es offenbar auch Anlass, die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat in Frage zu stellen. Die erhalten für ihre Tätigkeit immerhin 11,4 Mio Euro (Vorstand) + 2,7 Mio Euro (Aufsichtsrat) pro Jahr! Ist das Wucher oder ist deren Leistung das wert? Immerhin wurde auf dieser HV beschlossen, für das Geschäftsjahr keine Dividende zu zahlen, was für jeden Aktienanleger eine desaströse Situation bedeutet. Für den HSK ergeben sich Einnahmeausfälle von fast 6 Mio Euro pro Jahr, was bereits zu einer Haushaltssperre geführt hat.

Der Hochsauerlandkreis hält direkt und indirekt etwas mehr als 1% der stimmberechtigten RWE-Aktien, gehört also zu den größeren Aktionären. Doch im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten war der Hochsauerlandkreis nicht selbst in der sog. Präsenzliste dieser Hauptversammlung genannt. Warum nicht? Wahrscheinlich lag das an der sog. Beteiligungskette, die dazu führt, dass die Aktien mehrerer kommunaler Aktionäre zusammen verwaltet und vertreten werden. Aber das möchten wir genauer wissen, ebenso wie das Stimmabgaben für den HSK auf der HV. Auffällig war auch: Die 4 kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat der RWE wurden mit nur sehr schlechten Wahlergebnissen ins Amt berufen.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wünscht mehr Informationen zur letzten RWE-Hauptversammlung. SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 17.05.2016 schriftlich mit folgenden sieben sehr detaillierten Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Hinter welchem/welchen Namen in dieser Präsenzliste verbergen sich die dem HSK zuzurechnenden RWE-Aktien?
2. Welche Person(en) hat/haben die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben?
3. Wie wurde bei den einzelnen Tagesordnungspunkten und wie beim Misstrauensantrag gegen die Versammlungsleitung abgestimmt?
4. Wer hat wann und wie darüber entschieden, wie die Stimmen für die dem HSK zuzurechnenden Aktien abgegeben werden sollen?
5. Welche Gründe gab es für das jeweilige Abstimmungsverhalten?
6. In der Präsenzliste dieser HV steht der Name des Landrats als Inhaber von mehr als 10.000 Aktien, mit dem Namen des Kreiskämmerers als Stimmrechtsvertreter. Handelt es sich dabei um Aktien im Privatbesitz oder um Aktien, die dem HSK zuzurechnen sind?
7. Falls es sich bei den Aktien in Frage 6 um dem HSK zuzurechnende Aktien handelt:
Wie sind für diese Aktien die Fragen 2 bis 5 zu beantworten?

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on (RWE-)Monopoly?

Rechtsruck auch in der HSK-CDU?

By adminRL at 10:42 pm on Monday, May 16, 2016

Was für die SPD der “Seeheimer Kreis”, ist für die CDU/CSU der “Berliner Kreis”. Aus beiden (noch) großen Bundestagsfraktionen haben sich jeweils als konservativ bekennende Abgeordnete zu solch einem “Kreis” zusammengeschlossen. Es ist vielleicht kein Zufall, dass beide Bundestagsabgeordneten aus dem HSK in ihren Fraktionen diesen Kreisen angehören bzw. sie unterstützen…
Am 11.05.2016 hat der Berliner Kreis ein aktuelles “Positionspapier” veröffentlicht. Zu den 17 Unterzeichnern gehört neben der Vertriebenenpolitikern Steinbach auch der CDU-MdB aus dem HSK.

Einige Auszüge aus der “Erklärung des Berliner Kreises”

Nach Hinweisen auf die sehr schlechten Wahlergebnisse bei Landtagswahlen folgt der Versuch einer Ursachenanalyse:
“Der Berliner Kreis weist seit Jahren darauf hin, dass die Union ihre wirtschaftsliberalen und wertkonservativen Wähler nicht vernachlässigen darf… Augenscheinlich verliert die Union in der Mitte und rechts mehr, als sie an linken Wechselwählern dazugewinnt… Die inzwischen häufig so genannte ‘Modernisierung’ der CDU schafft rechts von ihr dauerhaft Platz für eine neue Partei. Es war jahrzehntelang erklärtes Ziel der Union, alle politischen Anstrengungen zu unternehmen, damit sich rechts von ihr keine neue Partei etablieren kann.”

“Völlig unverständlich ist, wenn denjenigen, die Kritik an der Flüchtlingspolitik üben, vorgeworfen wird, sie trügen die Verantwortung für die Wahlniederlagen am 13. März.”

“Unsere Ziele sind:

– Abkehr von der Gender-Ideologie

– Bekämpfung weiterer Regulierungen des Arbeitsmarktes; Zeitarbeit und Werkverträge sind wichtige flexible Bausteine, die zu mehr Beschäftigung und Wohlstand führen

– Abwehr von linken Forderungen nach Steuererhöhungen

– die Verhinderung von linken Umverteilungsabsichten; Deutschland besitzt im internationalen Vergleich eine der ausgeglichensten Einkommens- und Vermögensstrukturen mit einer breiten Mittelschicht.”

In einer zuvor veröffentlichten “Standortbestimmung” spricht sich der Berliner Kreis u.a. “für die Einführung des Betreuungsgeldes aus”. Zur Erinnerung: Das ist die im letzten Jahr auf Drängen der CSU beschlossene und vom Bundesverfassungsgericht gestoppte sog. Herdprämie, die dann gezahlt werden sollte, wenn Eltern auf die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Kinderbetreuungseinrichtungen verzichten.
Die Bewertung als “Mit der Sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar” gelte “auch für einen staatlich verordneten Mindestlohn, den wir ausdrücklich ablehnen.”

Wir sind gespannt, ob das auch die Linie der HSK-CDU in den nächsten Monaten sein wird…

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Tausende Todesfälle durch Massentierhaltung?

By adminRL at 4:41 pm on Wednesday, May 11, 2016

WP-Leser macht sich Sorgen um die Menschen in Schederberge

Auch aufgrund einer Leserzuschrift, die am 11. April 2016 in der WP/WR veröffentlicht worden ist, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) das Thema „Putenmast“ zum X-ten Mal wieder auf.
Der Verfasser des Leserbriefs, ein Arzt aus Meschede, ist der Auffassung, dass die Inbetriebnahme der Putenmast-Anlage in Schederberge verhindert werden muss. Sein Argument: „Europaweit gibt es jährlich 25.000 Tote durch antibiotikaresistente Bakterien wie MRSA und ESBL“.

Europa-Parlamentarier kritisiert Massentierhaltung
Der Leserbriefschreiber bezieht sich u.a. auf eine Forderung des Europa-Parlamentariers Dr. Liese, der offenbar einen Beitrag der Landwirtschaft gegen die Ausbreitung dieser Keime angemahnt hat, und erklärt mit Verweis auf das Bundesgesundheitsblatt 59, S. 113 – 123 von 2016, die Rolle der Massentierhaltung bei der Übertragung von Tieren auf Menschen sei bewiesen. Die nasale Besiedlung von MRSA bei Landwirten betrage bis zu 86 Prozent. Über die Hälfte des Geflügels auf der Ladentheke sei belastet, Luft und Böden in einem Radius von mehr als 100 Metern kontaminiert. Das bedeute, dass die Bewohner von Schederberge einer latenten Gesundheitsgefahr ausgesetzt würden.

Besorgniserregende Infos im Internet
Ein Suchlauf der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Internet bzgl. Massentierhaltung und MRSA etc. ergab eine Reihe von äußerst besorgniserregenden Informationen, die allesamt die Aussagen des Leserbriefschreibers bestätigen. Eine Zusammenstellung dieser Informationen hat die SBL/FW folgenden Fragen, die sie mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Landrat richtete, beigefügt.

Fragen der SBL/FW:
• Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bür-gerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung?. Wann und wie sollen sie ggf. um-gesetzt werden?

Zusammenstellung einiger Infos aus dem Internet (für alle die einen guten Schlaf haben):

Robert Koch Institut
siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html

siehe: http://schrotundkorn.de/ernaehrung/lesen/antibiotika-gefahr-aus-dem-stall.html
Stand 04/2015

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Bezirksregierung hat Kreishaushalt genehmigt

By adminRL at 10:56 am on Sunday, May 8, 2016

Manche Vorgänge in öffentlichen Verwaltungen dauern etwas länger. Das wurde jetzt wieder bei der Genehmigung des Kreishaushalts deutlich. Am 18.12.2015 hatte der Kreistag mehrheitlich den Kreishaushalt 2016 beschlossen. Am 26.01.2016, also nach 39 Tagen, teilte die Kreisverwaltung dies der Bezirksregierung mit. Mit Verfügung vom 06.04.2016 stimmte die Bezirksregierung der Haushaltssatzung 2016 zu. Nach mehreren Nachfragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion erstellte die Kreisverwaltung dann nach weiteren 21 Tagen, am 27.04.2016, die Drucksache 9/458 für den Kreistag. Sie ging den Mitgliedern des Kreistags, die ihre Sitzungsunterlagen per Post erhalten, am 30.04.2016 zu. Damit wurde ihnen die Genehmigungsverfügung der Bezirksregirung 133 Tage nach dem Beschluss des Kreistags über den Kreishaushalt bekannt. Schlechter dran sind die Kreistagsmitglieder, die nur per Mail aus dem Kreishaus auf die Drucksachen aufmerksam gemacht werden: Sie wurden von der Kreisverwaltung bisher noch nicht über die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung informiert.

Was steht nun in dieser, von der Regierungspräsidentin unterschriebenen Genehmigungsverfügung?
Außer der Genehmigung der erhöhten Umlagesätze, mit denen die kreisangehörigen Gemeinden zur Finanzierung des Kreishaushalts herangezogen werden, wird auch auf das – in der Verwaltungsspitze scheinbar nicht besonders beliebte – Thema RWE-Aktien näher eingegangen. Dazu heisst es: “Durch den vom Vorstand der RWE AG vorgesehenen Wegfall der Dividendenzahlungen an die Aktionäre für das vergangene Geschäftsjahr ist für den Haushalt 2016 mit erheblichen zusätzlichen Belastungen zu rechnen. Ob und in welcher Höhe in den kommenden Jahren Ausschüttungen an die Aktionäre erfolgen werden, bleibt noch abzuwarten. Allein deshalb gehe ich nicht von einer zu vorsichtigen Planung für das aktuelle Haushaltsjahr und den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung aus. Vielmehr muss der Kreis vermutlich erhebliche Anstrengungen unternehmen, um im laufenden Haushaltsjahr das geplante Jahresdefizit einzuhalten.

Angesprochen wird auch: “Bei den Personalaufwendungen ergibt sich in den kommenden Jahren ein kontinuierlicher Anstieg. Die Zahl der vollzeitverrechneten Stellen steigt 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 4,2.

Näher eingegangen wird auf Stellungnahmen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden: “Darin wird eher allgemein ein Missverhältnis im Vergleich zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden im Hinblick auf Jahresergebnisse, Liquidität, Personalausstattung und die Höhe der Ausgleichsrücklage beanstandet. Es müsse deutlicher auf strikte Ausgabendisziplin geachtet werden …
Es wurde außerdem moniert, dass die Jahresergebnisse zumeist deutlich besser als die Haushaltsplanungen waren. In diesem Zusammenhang haben Sie bereits darauf hingewiesen, dass seit 2008 zunächst erzielte Jahresüberschüsse inzwischen weitgehend durch Jahresdefizite aufgezehrt worden sind. Aktuell ist nach meiner Auffassung die Planung des Jahresdefizits nicht zu beanstanden, besonders auch wegen der zu erwartenden geringeren Ausschüttungen der RWE AG.

Man sieht, dass das Desaster mit den RWE-Aktien des Kreises, über das wir wiederholt berichtet haben, mittlerweile auch bei der Bezirksregierung einen breiten Raum einnimmt. Nur dadurch ist die Planung des HSK für die Erhöhung der Umlagen zu rechtfertigen. Somit bezahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger indirekt für die zweifelhafte Finanzanlagepolitik von Kreisverwaltung und Kreistagsmehrheit.

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Kurzinfo zu “Stop TTIP”

By adminRL at 10:30 pm on Tuesday, May 3, 2016

An einem Stand der Briloner Bürger-Liste wurde am 23.04.2016 – parallel zur großen Demo in Hannover – ein Flugblatt mit folgendem Inhalt verteilt. Es ist noch vor der Veräffentlichung von Greenpeace Niederlande entstanden.

Diese Kurzinfo fasst die wichtigsten Gründe gegen TTIP und CETA zusammen und erklärt, warum sie eine Bedrohung für so viele wichtige Errungenschaften sind – in weniger als fünf Minuten. Los geht’s:
Die EU plant, bald zwei weitreichende Handelsabkommen zu unterzeichnen: Eines mit Kanada (CETA = Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) und eines mit den USA (TTIP = Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft). Offiziell geht es darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Es ist aber sehr viel wahrscheinlicher, dass nur große Konzerne von diesen Abkommen profitieren werden – auf Kosten der Bürger. Warum? Hier sind die wichtigsten Gründe:

Investoren werden Staaten verklagen können.
Das sogenannte Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS, Schiedsgerichts¬verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) – selbst in seiner neuen Verpackung als „Investment Court System“ (ICS, Investitionsgerichtshof) – gesteht ausländischen Investoren das Recht zu, europäische Staaten zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Gesetze oder sonstige Maßnahmen der EU oder einer ihrer Mitgliedsstaten ihre Investitionen geschädigt und ihren erwarteten Gewinn geschmälert haben. Dies wird auch Gesetze und Maßnahmen beeinflussen, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden, z.B. zum Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ wird es den Vertretern großer Firmen und Bürokraten von beiden Seiten des Atlantiks erlauben, auf Gesetz¬entwürfe in Expertengruppen Einfluss zu nehmen, schon bevor diese in gewählten Parlamenten diskutiert wurden. Dies untergräbt die Demokratie!

Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP.
Bei 92% aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört. Nur in sehr wenigen Fällen wurden Verbraucherschützer und Gewerkschaftsvertreter eingeladen, um ihre Standpunkte vorzutragen. Der Einfluss der Unternehmen setzt sich in den Verhandlungen fort: Selbst einige Formulierungen in durchgesickerten Entwurfstexten stammen unmittelbar von Firmenlobbyisten.

Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
Unsere Volksvertreter wissen wenig über deren Fortgang, und der Öffentlichkeit ist es nicht gestattet, irgendwelche Texte der offiziellen Abkommen vor Ende der Verhandlungen einzusehen. Parlamentariern ist es lediglich erlaubt, diese langen juristischen Texte (das CETA-Abkommen beispielsweise umfasst etwa 1500 Seiten) in speziellen Leseräumen ohne Expertenunterstützung zu lesen, und es ist ihnen untersagt, die Öffentlichkeit über das zu informieren, was sie gelesen haben. Sind die Verhandlungen dann abgeschlossen, bleibt ihnen lediglich, die Vereinbarungen zu akzeptieren oder abzulehnen, ohne die Möglichkeit, Änderungen einzufordern.

Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
Durch die Angleichung der Vorschriften, auf die TTIP hinzielt, sind die euro¬päischen Standards gefährdet, denn US-Standards sind oft wesentlich niedriger. Zudem möchte die US-Seite, dass die EU ihren Ansatz bei der Risikobewertung anerkennt, welcher es erlauben würde, ein jegliches Produkt in den Verkehr zu bringen, bis der Staat den Beweis erbringen kann, dass es schädlich ist. Bislang müssen in Europa Firmen die Unschädlichkeit ihrer Produkte belegen, bevor sie diese auf den Markt bringen dürfen.

Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Die USA weigern sich nach wie vor, elementare Arbeitnehmerrechte anzu¬erkennen (sie haben nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der ILO ratifiziert), und die durch TTIP hervorgerufene „Abwärtsspirale“ könnte auch zu einer Gefahr für die Rechte von Beschäftigten in der EU werden. Zudem könnte eine Verschärfung der Konkurrenz von außerhalb zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen. Einer Studie der Tufts University (USA) zufolge könnten 600.000 Arbeitsplätze durch TTIP verloren gehen.

Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
Als Bestandteil von TTIP und/oder CETA könnten Firmen das Recht bekommen, Regierungen vor Schiedsgerichten zu verklagen, falls diese Hochrisikotechnologien einschränken oder verbieten. Im Jahr 2013 reichte die Öl- und Gasfirma Lone PIne eine 250-Millionen-Dollar-Klage gegen Kanada ein, nachdem der Staat Quebec ein Memorandum zum Fracking erlassen hatte. TTIP und CETA werden den Weg für eine stetig zunehmende Zahl solcher Klagen ebnen.

CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
Die bereits jetzt Wohlhabenden werden am meisten von CETA und TTIP profitieren. Transnationale Großkonzerne werden noch mehr Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgern gewinnen. Die Wirtschaftskrise in der EU könnte sich noch verschärfen, da die wett¬bewerbsfähigsten Staaten vom potentiellen BIP-Wachstum mit Abstand am meisten profitieren werden. Länder in der Peripherie der EU, die bereits jetzt sehr abhängig von ausländischem Kapital sind, werden weiter gute Jobs verlieren und weniger von nachhaltigen Investments profitieren. Global gesehen wird die Ungleichheit zwischen entwickelten Ländern und des Ländern des globalen Südens weiter zunehmen, was durch verschiedene Studien belegt wurde, die dramatische BIP-Verluste und Jobverluste für Drittstaaten prognostiziert haben.

Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.
CETA und TTIP werden es schwieriger machen – und vielleicht sogar unmöglich – Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder die Müllabfuhr wieder in öffentlichen Besitz zurückzuführen, nachdem sie einmal privatisiert wurden.
CETA und TTIP wollen die Macht multinationaler Unternehmen auf Kosten der Demokratie und des Gemeinwohls stärken. Wir dürfen nicht erlauben, dass es so weit kommt! Bitte unterstützt unsere europäische Initiative!
Zusammen können wir TTIP und CETA stoppen!

Quelle: https://stop-ttip.org/de/wo-liegt-das-problem/

Filed under: TTIPComments Off on Kurzinfo zu “Stop TTIP”

Greenpeace NL schafft TTIP-Präsenz

By adminRL at 1:27 pm on Monday, May 2, 2016

Einblick in den Verlauf der sehr umstrittenen TTIP-Verhandlungen haben uns Bundesregierung und EU bisher verweigert. Dieses Defizit hat nun Greenpeace Niederlande gefüllt. Seit heute Vormittag stehen über 200 aktuelle Seiten aus den Verhandlungen über TTIP im Internet:
http://www.ttip-leaks.org

Wir werden uns in den nächsten Wochen mit den Auswirkungen auf den ländlichen Raum näher befassen.

Vorab eine erste Einschätzung von Greenpeace über den wesentlichen Inhalt:

“About TTIP Leaks
1…

2. What are the main findings in the documents?
From an environmental and consumer protection point of view four aspects are of serious concern:

Long standing environmental protections appear to be dropped None of the chapters we have seen reference the General Exceptions rule. This nearly 70-year-old rule enshrined in the GATT agreement of the World Trade Organization (WTO), allows nations to regulate trade “to protect human, animal and plant life or health” or for “the conservation of exhaustible natural resources” [1]. The omission of this regulation suggests both sides are creating a regime that places profit ahead of human, animal and plant life and health.

[1] Most of the WTO’s agreements were the outcome of the 1986-94 Uruguay Round of trade negotiations. Some, including GATT 1994, were revisions of texts that previously existed.

Climate protection will be harder under TTIP The Paris Climate Agreement makes one point clear: We must keep temperature increase under 1.5 degrees to avoid a climate crisis with effects on billions of people worldwide. Trade should not be excluded from climate action. But nothing indicating climate protection can be found in the obtained texts. Even worse, the scope for mitigation measures is limited by provisions of the chapters on Regulatory Cooperation or Market Access for Industrial Goods. [2] As an example these proposals would rule out regulating the import of CO2 intensive fuels such as oil from Tar Sands.

[2] Nothing in the relevant Articles 10 (Import and Export Restrictions) and 12 (Import and Export Licensing) of the Chapter on National Treatment and Market Access for Goods shows that necessary trade related measures to protect the climate would be allowed as a trade restriction under GATT Article XX (see footnote 1).

The end of the precautionary principle The precautionary principle, enshrined in the EU Treaty [3], is not mentioned in the chapter on Regulatory Cooperation, nor in any other of the obtained 12 chapters. On the other hand the US demand for a ‘risk based’ approach that aims to manage hazardous substances rather than avoid them, finds its way into various chapters. This approach undermines the ability of regulators to take preventive measures, for example regarding controversial substances like hormone disrupting chemicals.

[3] “The precautionary principle is detailed in Article 191 of the Treaty on the Functioning of the European Union (EU). It aims at ensuring a higher level of environmental protection through preventative decision-taking in the case of risk.

Opening the door for corporate takeover While the proposals threaten environmental and consumer protection, big business gets what it wants. Opportunities to participate in decision making are granted to corporations to intervene at the earliest stages of the decision making process.

While civil society has had little access to the negotiations, there are many instances where the papers show that industry has been granted a privileged voice in important decisions.

[4] The leaked documents indicate that the EU has not been open about the high degree of industry influence. The EU’s recent public report [5] has only one minor mention of industry input, whereas the leaked documents repeatedly talk about the need for further consultations with industry and explicitly mention how industry input has been collected.

[4] e.g. “While the US showed an interest, it hastened to point out that it would need to consult with its industry regarding some of the products” – Chapter ‘Tactical State of Play’, paragraph 1.1, Agriculture.

[5] ‘The Twelfth Round of Negotiations for the Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)’

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