Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Demonstriert die CDU gegen sich selbst?

By adminRL at 4:26 pm on Sunday, April 24, 2016

Etwa 100 Teilnehmer hatte am Freitag Mittag ein Demonstrationszug in Altenbüren bei Brilon, der von CDU-Funktionären aus Olsberg, Schmallenberg und Brilon angeführt wurde. Es ging um Verzögerungen beim Neubau der B7n. Die Umgehungsstraße soll bewirken, dass der Fernverkehr nicht mehr durch Altenbüren fließt. Ein Filmbeitrag findet sich hier (bis 29.04.): http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-demo-wegen-umgehungsstrasse-100.html
Zu den Rednern bei einer kleinen Kundgebung vor der Demo gehörte auch der Landrat.

DemoAltenbueren

Teilnehmer berichteten, dass von den Rednern die angeblich schleppende Planungspolitik des Landes NRW als Ursache für die mehrjährige Verzögerung für das Straßenbauprojekt kritisiert wurde.

Nun ist es ja verständlich, dass sich die Einwohner Altenbürens, das westlich von Brilon liegt, eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs wünschen. Aber warum es in den letzten Jahren mit der Planung nicht weiter ging, sollte man sich genauer anschauen. Denn bereits vor 9 Jahren gab es eine konkret geplante Trasse für die B7n im Norden von Altenbüren.
Doch dann begann eine Ereigniskette. Sie wurde dadurch ausgelöst, dass ein Briloner Immobilienmakler, der im Nebenberuf auch Rinder züchtet, im Jahr 2005 beantragte, seine Tierställe zusammen mit einer nicht ganz kleinen “Betriebsleiterwohnung” in den Außenbereich im Briloner Süden zu verlegen, in ein wunderschönes Umfeld. Trotz energischer Proteste der Bürgerliste in den städtischen Gremien erhielt er von der Stadt die Baugenehmigung für einen Standort im Wasserschutzgebiet, direkt neben dem Tiefbrunnen Burhagen. Denn die Mehrheit und der CDU-Beigeordnete wollten es so, und auch die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde des HSK verhinderten es nicht. Dieser Tiefbrunnen konnte bis zur Inbetriebnahme der Rinderhaltung jährlich 190.000 Kubikmeter einwandfreies Trinkwasser pro Jahr liefern, ohne jede chemische Aufbereitung. Das reichte für die Versorgung von 4.500 Einwohnern. Die Bauten des Immobilienmaklers entstanden noch umfangreicher als genehmigt, und seine Rinder hielten sich vorwiegend in der Nähe des Tiefbrunnens auf. Bald darauf stellte die Untere Wasserbehörde fest, dass der Tiefbrunnen verunreinigt war. Diese sehr ergiebige Trinkwasserquelle musste daher aus der regelmäßigen Trinkwasserversorgung der Stadt Brilon herausgenommen werden und dient nun nur noch der Notfallversorgung. Der Ausfall dieses Tiefbrunnens hatte zur Folge, dass nun ein fast 10 km entfernt liegender Tiefbrunnen bei Altenbüren neue Bedeutung erlangte, und das hatte Auswirkungen auf die B7n.

Wegen des Tiefbrunnens musste bereits im Jahr 2010 die Trasse für die B7n neu geplant werden, wie zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung am 13.01.2011 in einer Sitzung des Briloner Rates unter ausdrücklichem Hinweis auf die reduzierte Zahl der Tiefbrunnen erläuterten: “Die geplante Trasse … schneide in der bisherigen Planung das Grundwasser an… Nunmehr sei der (Tiefbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.” Es folgte eine aufwändige Umplanung.
Dies hatte rein gar nichts mit Landespolitik zu tun, sondern ist lokal verursacht.
Ist das alles schon vergessen?

Filed under: Landschaftsschutz,VerkehrspolitikComments Off on Demonstriert die CDU gegen sich selbst?

RWE: Eklatantes Missmanagement

By adminRL at 8:44 pm on Wednesday, April 20, 2016

Dass die RWE die Energiewende verschlafen hat und darin ein wesentlicher Grund für den drastischen Kursrückgang der Aktie und den Ausfall der Dividende liegt, dürfte mittlerweile weitgehend unstrittig sein. Für den Hochsauerlandkreis, der etwa 5,8 Mio RWE-Aktien hält, führt dies zu etwa 410 Mio Euro Wertberichtigung in der Bilanz und (im Vergleich zur durchschnittlichen Dividende der letzten Jahre) zu mehr als 10 Mio Euro Einnahmeausfall.

Aber außer der verpassten Energiewende gibt es auch (mindestens) einen weiteren Fall, in dem Vorstand und Aufsichtsrat völlig versagt haben. Vor einigen Jahren hat die RWE für immerhin 4,3 Mrd Euro den zweitgrößten britischen Lieferanten für Strom und Gas übernommen, nachzulesen u.a. hier: http://www.nytimes.com/2002/03/18/business/rwe-is-set-to-buy-innogy.html

Im Jahr 2014 ergab sich aus der britischen Tochtergesellschaft für das RWE-Konzernergebnis noch ein Plus von 227 Mio Euro. Im Jahr 2015 brachte die “RWE npower” dagegen einen Verlust von 137 Mio Euro ein. Der Unterschied zum Vorjahr beträgt 364 Mio Euro, das sind 0,592 Euro pro Aktie. Bezogen auf die Aktien des HSK ergibt sich dadurch nur für diesen Kreis ein Minus von mehr als 3,4 Mio Euro!

Wie es zu dieser drastischen Veränderung der britischen Tochtergesellschaft kam, war in der heutigen Hauptversammlung der RWE zu erfahren: Rechnungen an Stromkunden wurden teils gar nicht, teils zu spät, teils unkorrekt erstellt. Auf zahlreiche Nachfragen aus der Hauptversammlung musste der RWE-Vorstand einräumen, dass sich dadurch Einnahmeausfälle, hoher Abwicklungsaufwand, verlorene Kunden und Vergünstigungen für “bleibende” Kunden ergeben haben. Es soll an der untauglichen kaufmännischen Software gelegen haben, und das haben die Verantwortlichen erst dann gemerkt, als es schon viel zu spät war… Im laufenden Jahr entsteht nun außerdem noch ein hoher Restrukturierungsaufwand.

So gab es auf der Hauptversammlung der RWE außer den Protesten gegen intensive Braunkohlenutzung, zu hohen CO2-Ausstoß und Atomkraftwerke auch Anlass, die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat in Frage zu stellen. Die erhalten für ihre Tätigkeit immerhin 11,4 Mio Euro (Vorstand) + 2,7 Mio Euro (Aufsichtsrat) pro Jahr!

Der Geschäftsbericht 2015 der RWE ist hier abrufbar: http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/2989750/data/2963242/4/rwe/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2016/Konzern-Geschaeftsbericht-2015.pdf
Über die Tumulte auf der Hauptversammlung in Essen und den Umgang des Konzerns mit protestierenden Aktionären hat der WDR einen Filmbeitrag veröffentlicht:
http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-aerger-bei-rwe-hauptversammlung-100.html

Filed under: Energiepolitik,Kommunale FinanzenComments Off on RWE: Eklatantes Missmanagement

Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

By adminRL at 2:46 pm on Sunday, April 17, 2016

Umweltorganisationen, Bund und Land

Mehrere Umweltverbänden ist anscheinend jetzt der Kragen geplatzt. Sie wollen endlich mehr Klarheit über die Lagerstätten von giftigen Bohrschlämmen haben.

Der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und einige weitere nicht unbedeutende Umwelt-Organisationen schickten jetzt ein gemeinsames Schreiben an NRW-Umweltminister Johannes Remmel und seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern. Denn zuständig für die Überwachung der Schlammgruben und die Entsorgung des Sondermülls sind die Länder. Dabei bezogen sich die Umweltverbände auf aktuelle Recherche-Ergebnisse von NDR und WDR, wonach es in Deutschland bundesweit womöglich mehr als 1.400 Bohrschlammgruben mit giftigen Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung gebe, darunter wahrscheinlich auch welche in NRW.

Hier der Fragenkatalog der Verbände:
„Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen befinden sich in Ihrem Bundesland?
– Wo genau befinden sich die Bohrschlammgruben?
– Welche Maßnahmen zur Sanierung unternimmt die Landesregierung?
– Wie viel Kapazität steht auf den in Ihrem Bundesland befindlichen Deponien für gefährliche Abfälle (DK III-Deponien) für die Entsorgung der Bohrschlämme zur Verfügung?
– Wie bewerten Sie im Kontext dieser Entsorgungsproblematik den Einsatz von Fracking und die damit einhergehende geplante Ausweitung der Öl- und Gasförderung, die auf die Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets im Bundestag folgen würde?“

Die Minister wurden gebeten, die Fragen bis zum 30.04.2016 zu beantworten. Die Umwelt-organisationen planen im Mai eine Zusammenfassung der Antworten zu veröffentlichen.

Klick: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/160411_bund_klima_energie_fracking_bohrschlamm_zweiter_offener_brief.pdf

SBL/FW und Hochsauerlandkreis

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die sich ja vor nunmehr 10 Jahren aufgrund eines Umweltskandals (PFT) gegründet hat, ist die „Bohrschlamm-Story“ auch nicht ganz geheuer. Ihre Mitglieder fragten sich, ob es auch im Hochsauerlandkreis Bohrschlammdeponien gibt. SBL-Fraktiohnssprecher Reinhard Loos schickte in den letzten Wochen gleich zwei schriftliche Anfragen zu diesem Thema an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6589

Die zweite Anfrage der SBL/FW wurde nun auch mit: „Nein“ und „Keine“ beantwortet. Demnach sind also auf Deponien im HSK keine Bohrschlämme mit Arsen, Quecksilber und anderen hochgiftigen Substanzen!

Hier die Antwort des HSK vom 07.04.2016 auf die Anfrage der SBL/FW:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Anfrage vorn 05.04.2016 zum Thema: Giftige Bohrschlämme

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre ergänzenden Fragen zu dem Thema „Giftige Bohrschlämme” beantworte ich wie folgt:

Frage:
Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 01 05 05 und 01 05 06 in Deponien im HSK abgelagert?
Antwort: Nein

Frage:
In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorübergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
Antwort: Keine

Frage:
Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 01 05 05 und 01 05 06?
Antwort: s. Antwort zu Frage 1“

In welchen Bundesländern und welchen Städten und Kreisen in den letzten Jahren LKW-Ladungen mit Bohrschlämmen abgekippt worden sind, wissen wir dann vielleicht im Mai? Ob sich dann neue Fragen stellen, das wissen wir noch nicht!

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

By adminRL at 4:05 pm on Wednesday, April 13, 2016

Zur heute Nachmittag für den Hochsauerlandkreis erlassenen Haushaltssperre erklärt Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion:

Dieses Desaster war absehbar!

Heute Nachmittag haben Landrat und Kreiskämmerer des Hochsauerlandkreises eine sofort wirksame Haushaltssperre erlassen. Das bedeutet, dass alle beeinflussbaren Etatpositionen des Sachaufwandes einer teilweisen Sperre (25%) unterliegen. Auch Zuschüsse und Beiträge an Drittorganisationen sollen, soweit dies erreichbar bzw. verhandelbar ist, um 10% reduziert werden. Begründet wird die Haushaltssperre mit der ausfallenden Dividende auf die RWE-Aktien, die in der nächsten Woche (am 20.04.) von der Hauptversammlung beschlossen werden soll.

Damit ist die Finanzanlagestrategie des Landrats und der Mehrheit des Kreistags endgültig gescheitert. Seit dem Jahr 2008 wurden auf die etwa 5,8 Mio RWE-Aktien, die der HSK direkt und indirekt hält, bereits Wertberichtigungen von etwa 292 Mio Euro in der Bilanz des Kreises vorgenommen. Weitere Wertberichtigungen auf diese Aktien im Umfang von etwa 110 Mio Euro müssen noch folgen. Die finanziellen Reserven sind also erheblich geschrumpft, um mehr als 400 Mio Euro. Nach den drastischen Kurseinbrüchen fällt jetzt auch noch die Dividende aus, so dass dem Kreishaushalt etwa 6 Mio Euro an Einnahmen pro Jahr fehlen.

Besonders ungünstig war, dass die Mehrheit des Kreistags auf Vorschlag des Landrats im Jahr 2009 beschlossen hatte, 30 Mio Euro an liquiden Mitteln des Kreises für den Kauf weiterer RWE-Aktien auszugeben. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte damals erfolglos gegen diesen Beschluss, der in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde, geklagt. Die zusätzlich erworbenen Aktien haben in weniger als 7 Jahren mehr als 80% ihres damaligen Wertes verloren, und Dividende bringen sie nun auch nicht mehr ein. Der Misserfolg der RWE, die auch nach Meinung vieler Analysten die Entwicklung auf dem Energiemarkt verschlafen hat, kann niemanden überraschen.

Andere Kommunen wie die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen waren schlauer und haben Mitte des letzten Jahrzehnts ihre RWE-Aktien verkauft. Damit konnten sie damals ihre Haushalte konsolidieren. Diejenigen Fraktionen, die im HSK die “Strategie” zu verantworten haben, ausschließlich auf RWE-Aktien zu setzen, sollten sich nicht mehr als Experten für Wirtschaft und Finanzen darstellen…

.

Hier steht die Pressemeldung der Kreisverwaltung von heute Nachmittag:
http://hochsauerlandkreis.de/startseite/pressemeldungen/pressemeldung-_Bezirksregierung_genehmigt_Haushalt___Kaemmerer_erlaesst_Haushaltssperre.php

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Haushaltssperre im HSK: Ein absehbares Desaster!

Absehbare Krise

By adminRL at 11:57 am on Wednesday, April 13, 2016

Über die Versäumnisse des RWE-Konzerns und über die schlechten Perspektiven für die Kommunen, die immer noch große Aktienpakete der RWE halten, hat gestern abend das ZDF-Magazin “Frontal 21″ berichtet:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise#/beitrag/video/2715906/Kommunen-leiden-unter-RWE-Krise

Im Bericht werden die Städte Mülheim und Dortmund konkret als betroffene kommunale Aktienbesitzer genannt. Das Aktienpaket des Hochsauerlandkreises ist aber mit 5,8 Mio Stück kaum kleiner.
Aus dem Bericht ist auch zu erfahren, dass die Städte Düsseldorf und Gelsenkirchen sich rechtzeitig von ihren RWE-Aktienpaketen getrennt haben, was sich für ihre kommunalen Finanzen sehr gut ausgewirkt hat.

In der nächsten Woche (am 20.04.) findet die RWE-Hauptversammlung statt. Dann wird voraussichtlich auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen werden, dass die RWE gar keine Dividende mehr zahlt. Das bedeutet für den HSK einen jährlichen Einnahmeausfall von fast 6 Mio Euro., neben mehr als 400 Mio Euro Wertverlust in der Bilanz infolge der sinkenden Aktienkurse.
Was werden die Folgen des Ausfalls der Dividende sein?

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Absehbare Krise

Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

By adminRL at 10:52 pm on Tuesday, April 12, 2016

Der Sachverhalt

In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal geschützt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Maßnahmen dürften dazu führen, dass die Vitalität und die Lebensdauer des Baumes beeinträchtigt werden.

Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in § 2 solche Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdrücklich.

Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese Bäume im Auftrag der Öffentlichkeit zu erhalten und zu schützen. Die Folgekosten durch falsche Maßnahmen können erheblich sein und müßten wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.

Die Fragen

Die Sauerländer Bürgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbehörde am 29.03.2016 folgendes nach:

1. Von wem wurden die Baumaßnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?
2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen für den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?
3. Wurde für die Baumaßnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?
4. Wenn nein, welche Maßnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Schäden wieder rückgängig zu machen?
5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begründet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?
6. Welche Maßnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zukünftige Schäden am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalität zu vermeiden?

… und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.

Die Antwort

„Sehr geehrter Herr Loos,

für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgeführt werden können, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet. (Anmerkung der Redaktion: Die Baumassnahmen finden zwischen Krone und Wurzeln statt!)

1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Dafür ist die untere Landschaftsbehörde des HSK zuständig.
2. Die Vorschriften und Normen für Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.
3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt und die Maßnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.
4. entfällt, da Befreiung erteilt wurde
5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des § 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach § 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchführung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte Härte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.
6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt:
– Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurstück 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Berücksichtigung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Eiche auszuführen. Die Befahrung des Wurzelraumes außerhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Baumaßnahme zur Lagerung von Geräten und / oder Material ist nicht zulässig. Die Entwässerung des Weges ist derart einzurichten, dass abfließendes Wasser dem Wurzelraum zufließt und nicht abgeleitet wird.
– Die Wegetrasse ist vor Beginn der Baumaßnahme im Gelände abzustecken.
– Vor Beginn der Bauausführung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbehörde die Detailausführung abzustimmen.“

Noch mehr Fragen

Manche Antworten kommen der SBL/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.
• Unter 3. schreiben Sie: „Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt …. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.“
Unsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?
• Unter 5. schreiben Sie: „… Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. …“
Wir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige mögliche Zuwegung zu diesem Gelände?
• Sie schreiben unter 6., dass “vor Beginn der Bauausführung” die Maßnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung für den Weg aber schon längst durchgeführt worden.
Wir fragen: Wann hat die Abstimmung der Baumaßnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?
• Grundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.
Frage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerlandkreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?
• In anderen Kreisen ist es üblich bei solchen Maßnahmen, die Naturdenkmale beeinträchtigen können, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.
Warum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?
• Wann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, um die Maßnahmen zu beaufsichtigen?”

Das Resümee ….
… ziehen wir später, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach

By adminRL at 9:11 am on Tuesday, April 12, 2016

Keine Bohrschlämme aus Niedersachsen im HSK

„Nach Kenntnis des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises wurden und werden keine Bohrschlämme auf Deponien im Hochsauerlandkreis abgekippt und gelagert.
Dem Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises sind solche Transporte nicht bekannt.“

So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung vom 17.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

So weit, so gut …
… oder auch nicht!?

Unterdessen wurden weitere Details zum Bohrschlamm-Skandal öffentlich. „taz.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Giftschlamm-Entsorgungs-Problem in Niedersachsen:
„Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 500 „Verdachtsflächen“, auf denen die giftigen Bohrschlämme vergraben sein dürften, …. .
…. Deren Sanierung hat gerade erst begonnen – und mangels eigener Deponien bereits zu einem beispiellosen Sondermülltourismus geführt: Aus nur drei dieser Gruben wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 700.000 Tonnen Schlamm geborgen und nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, ins Saarland und in die Niederlande gekarrt – das sind 18.000 Lkw-Ladungen.
Hauptabnehmer der giftigen Fracht war mit mehr als 330.000 Tonnen die vom Verwerter Remondis betrieben Sondermüll-Deponie in Hürth-Knapsack bei Köln. … „
Klick: http://www.taz.de/!5286864/

Die SBL/FW fragte also noch einmal im Kreishaus nach. Hier ist die Anfrage vom 05.04.2016:

„Thema: Giftige Bohrschlämme II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.03.2016 und möchten gleichzeitig einige ergänzende Fragen zum Thema „giftige Bohrschlämme“ stellen.
Im Abfallkatalog der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen, gültig ab 01.02.2007, sind auch die (giftigen) Abfallarten 0105 05 (ölhaltige Bohrschlämme und –abfälle) und 0105 06 (Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) aufgeführt. Folglich wäre die Deponierung der Bohrschlämme dort rechtskonform.
Nach unseren Informationen müssen diese als gefährlich eingestuften Abfälle im Rahmen der Vorab- und Verbleibs-Kontrolle elektronisch über einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein erfasst werden, sofern keine Änderung der Deklaration in einen nicht gefährlichen Abfall erfolgt ist.
Unsere Fragen lauten:
• Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 0105 05 und 0105 06 in Deponien im HSK abgelagert?
• In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorrü-bergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
• Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 0105 05 und 0105 06?“

Filed under: Abfallwirtschaft,LandschaftsschutzComments Off on Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach

Schülerticket im HSK wird von der Verwaltung „nicht befürwortet“

By adminRL at 11:52 pm on Friday, April 8, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hat am 15. März noch einmal das „Schülerticket“ im Hochsauerlandkreis thematisiert.

In anderen Landkreisen und Städten in NRW sind Schülertickets ja nicht nur ein Thema, sondern Realität, beispielsweise in den Nachbarkreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Dort ermöglicht es Schülerinnen und Schülern in allen Bussen und Bahnen rund um die Uhr freie Fahrt, und das an 365 Tagen im Jahr, unabhängig von der Entfernung zwischen Wohnung und Schule. Näheres über die Bedingungen steht hier:
http://vgws.de/tarife/tickets/schuelerticket-azubiticket,
eine erste Bilanz findet sich hier:
http://www.kreis-olpe.de/Quicknavigation/Startseite/Sch%C3%BClerticket-Bilanz.php?object=tx|2041.1&ModID=7&FID=2041.2806.1&NavID=2041.1

Nach Meinung der SBL/FW ist das „FUN-Ticket“ kein gleichwertiger Ersatz für das kostenfreie Schülerticket; denn das „Fun-Ticket“ gilt nicht für Fahrten zur Schule und zu Ausbildungs- und Praktikumsstellen. Außerdem ist das „FUN-TICKET“ für viele Kinder und Jugendliche zu teuer.

Darum fragte die SBL/FW mit Schreiben vom 15.03.2016 den Landrat Dr. Karl Schneider:

• Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis jetzt ein Schülerticket, analog zu dem Ticket in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein, einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?

Das Antwortschreiben des HSK mit Datum vom 21.03.2016 gibt wenig Anlass für Hoffnungen.
Wir zitieren es hier ungekürzt und unverändert:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 15.03.16
hier: Schülerticket mit freier Fahrt rund um die Uhr

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 15.03.2016 beantworte ich wie folgt:

Für die Einführung eines Schülertickets bedarf es eines positiven Beschlusses durch den Kreistag. Ein entsprechend lautender Beschluss wurde bisher nicht gefasst.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet, da das Angebot des Schülertickets Westfalen-Süd mit Kosten in Höhe von rund 3 Mio. jährlich verbunden ist, die zusätzlich zu den früheren Kosten für die Schülerbeförderung aufgewendet werden müssen. Zudem gilt das Angebot nicht für Auszubildende und ist bezüglich des Freizeitnutzens auf die Verkehrsangebote innerhalb der beiden Kreise beschränkt.

Das FunTicket im Hochsauerlandkreis gilt hingegen ohne Differenzierung für Schüler und Auszubildende bis 20 Jahre und ist bei geringen Kosten nutzerfinanziert. In der Stadtvariante ist es im Abo-Verfahren für monatlich 10,50 Euro erhältlich, als Netzkarte über die Kreisgrenzen hinaus bis ins Oberzentrum Dortmund für monatlich 14,10 Euro.“

(Kein) Schülerticket, (kein) Sozialticket, (keine) Gesamtschule, … . Warum ticken die Uhren im HSK so anders als woanders?

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Schülerticket im HSK wird von der Verwaltung „nicht befürwortet“

Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

By adminRL at 5:10 pm on Tuesday, April 5, 2016

… der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises unterm Strich 56.884,57 Euro (es sei denn, die Versicherung tritt für den Schaden ein).

Das Projekt „Ärztin PLUS“ hatte das Ziel, Ärztinnen und medizinisches Fachpersonal für den ländlichen Raum zu gewinnen. Leider ist es weitgehend gescheitert. Wir berichteten …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6459

Woher wissen wir, was das Förderverfahren gekostet hat?
Aus der Antwort der Kreisverwaltung vom 04.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16.02.2016!

Gesamtkosten in Höhe von über 188.000 Euro
Die SBL/FW fragte den Landrat:
In welcher Höhe sind nach Ihrer Einschätzung durch das weitgehende Scheitern dieses Pro-jekts für den HSK, die WFG und andere Beteiligte gegenüber der Planung zu Projektbeginn zusätzliche Kosten und/oder Schäden entstanden?
Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Beteiligten?
Der Landrat antwortete:
Von den Gesamtkosten des Projektes in Höhe von 188.102,06 € hätte die WFG bei erfolgreicher Beendigung Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 60 % = 112.861,23€ erhalten.
Tatsächlich ausgezahlt wurden 55.976,66 €. Somit beträgt der Schaden der WFG 56.884,57 €. Anderen Beteiligten ist kein Schaden entstanden. Die WFG hat bei ihrer Vermögeneigenschadenversicherung diesen Schaden angemeldet. Eine endgültige Entscheidung über die Regulierung steht noch aus.

Kreistag verspätet informiert
Die SBL/FW fragte:
Landrat und Kreisverwaltung haben wiederholt erklärt, dass der Kreistag sein Steuerungsrecht für die kreiseigenen Gesellschaften über die Wirtschaftspläne wahrnehmen könne und er über wesentliche Abweichungen von den Wirtschaftsplänen informiert würde. Warum ist der Kreistag dann erst aufgrund unserer Anfrage über das Scheitern des Projekts “Ärztin PLUS” und die finanziellen Folgen informiert worden?
Der Landrat antwortete:
Die verminderte Einnahme aus Fördermitteln ist bereits im Jahresabschluss der WFG 2014 berücksichtigt worden. Die Gremien der WFG haben den Jahresabschluss beschlossen und in diesem Zuge wurden diese — besetzt u. a. mit Kreistagsmitgliedern (Anmerkung der Redaktion: Die SBL ist dort nicht vertreten)- durch die Geschäftsführung wie mit Schreiben vom 28.01.2016 bereits mitgeteilt, ordnungsgemäß informiert. Hierbei wurde ich als Aufsichtsratsmitglied ebenfalls informiert. Leider ist mir im Nachgang entgangen den Kreistag hierüber zu informieren. Ich bitte um Nachsicht.

Alle anderen Förderprojekte erfolgreich
Die SBL/FW fragte:
Bei welchen weiteren Projekten, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauer-land mbH beteiligt ist, sind in den letzten fünf Jahren zusätzliche Kosten entstanden, weil die Projekte nicht erfolgreich verlaufen sind und/oder erwartete Fördergelder zurückgefordert und/oder nicht ausgezahlt wurden?
Gibt es aktuell Projekte unter Beteiligung der WFG, denen eine solche Entwicklung droht?
Der Landrat antwortete:
In den letzten 5 Jahren sind alle weiteren Förderprojekte, an denen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH beteiligt war, erfolgreich verlaufen. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden. Fördermittel wurden nicht zurückgefordert.
Das gleiche gilt für die aktuellen Projekte.

Noch eine Anmerkung:
Mittlerweile ist die SBL/FW-Fraktion im Besitz einer 32seitigen Broschüre im Format DIN-A4 über das Projekt. Sie wurde von der WFG herausgegeben und enthält ganz viele große und bunte Bilder, aber fast keinen Text. Nicht weniger als 11 Bilder im Innenteil erstrecken sich jeweils über 2 Druckseiten. Über die Situation im HSK erfahren die LeserInnen nichts. So eignet sich diese Broschüre hervorragend als Bilderbuch für das Enkelkind eines Kreistagsmitglieds der SBL/FW, aber das war sicher nicht der Zweck und rechtfertigt nicht die vermutlich hohen Kosten… Wir werden weiter nachfragen.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Gesundheitspolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Förderverfahren „Ärztin PLUS“ kostet …

RWE-Aktien – Offenbar will der HSK seine gescheiterte Anlage-Strategie nicht ändern

By adminRL at 11:56 pm on Friday, April 1, 2016

Nicht wirklich eine Überraschung
Der RWE-Konzern schüttet im nächsten Jahr 0,00 Euro Dividende an seine Stamm-Aktionäre aus. Das ist ein Trauerspiel, auch und vor allem für seine Großaktionäre wie die Städte Dortmund und Essen und für den Hochsauerlandkreis. Schließlich könnte das Dividenden-Desaster Nachteile für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen mit sich bringen, z.B. durch eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben. Denn die erhofften Einnahmen aus den RWE-Aktien fehlen in den kommunalen Haushalten. Doch irgendwo muss das Geld für die Erledigung der kommunalen Aufgaben ja herkommen.
Der Aktienkurs ist auch nicht so prickelnd. Am 29.03.2016, dem ersten Handelstag nach Ostern, pendelte er um 10,75 Euro. Wenn man sich überlegt, dass der HSK – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, und damit fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns, hält, kann man schon ins Grübeln kommen.

Was tun?
Das fragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat. Seine am 1. März 2016 schriftlich gestellten Fragen zur Anlage-Strategie des Hochsauerlandkreises wurden von der Kreisverwaltung mit einem auf den 2. März datierten Schreiben beantwortet. Tenor scheint zu sein: „Es bleibt wie es ist“.

Es geht auch genauer … und länger
Auswirkungen auf den Kreishaushalt?
Die SBL/FW fragte: „Welche Auswirkungen haben Kursverfall und Ausfall der Dividende der insgesamt rund 5,8 Millionen im Besitz des Hochsauerlandkreises befindlichen RWE-Aktien voraussichtlich auf den Kreishaushalt?“
Der HSK antwortete: „Der Rückgang des Aktienkurses führt in Umsetzung der Regelung in § 35 Abs. 5 GemHVO grds. zu einer weiteren Wertberichtigung des bisherigen Beteiligungsansatzes.
Der Zeitpunkt einer Wertberichtigung orientiert sich an der Auslegung des in § 35 Abs. 5 GemHVO enthaltenen Begriffes einer „dauernden” Wertminderung. Wertabschreibungen führen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Bilanz des Kreises. Einzelheiten hierzu befinden sich in der Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern, sie werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 erläutert.
Die Auswirkung eines nach derzeitiger Erkenntnislage zu erwartenden Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2015 der RWE AG hängt von der Erwartung ab, die an eine Ausschüttung gestellt worden ist. Aufgrund des Beteiligungskonstrukts wirkt ein Dividendenausfall in der Haushaltsplanung des Kreises für das kommende Jahr 2017. In der dem Kreistag mit der Drcks. 9/401 vorgelegten Ergebnis- und Finanzplanung hat die Verwaltung eine Ausschüttung mit 0,85 Euro/Aktie unterstellt.“

Erhöhung der Kreisumlage scheinbar nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Beabsichtigen Sie, die aufgrund des zu erwartenden Dividenden-Ausfalls verursachten Verluste ggf. durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren?“
Der HSK antwortete: „Wie bereits zuvor ausgeführt wurde, trifft die finanzielle Wirkung eines Dividendenausfalles das Haushaltsjahr 2017. Die Verwaltung wird im Zuge der Erstellung des
Planentwurfs 2017 die Folgewirkungen hieraus dem Kreistag zu Entscheidung vorlegen.
Rückwirkungen auf die Kreisumlage sind dabei nicht ausgeschlossen.“

Wertabschreibung anscheinend nicht ausgeschlossen
Die SBL/FW fragte: „Wann wird die Wertberichtigung in der Bilanz des Hochsauerlandkreises erfolgen?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.“

Einflussmöglichkeiten der Kommunen unverändert?
Die SBL/FW fragte: „Welche Anzeichen gibt es, dass der von vielen kommunalen Aktionären erhoffte kommunale Einfluss auf die Geschäftspolitik des RWE-Konzern noch vorhanden ist?
Der HSK antwortete: „Hierzu verweise ich auf den Vortrag des (kommissarischen) Vorstandsvorsitzenden der RWE Deutschland AG, Herrn Bernd Böddeling, in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2016. Es bestand die Möglichkeit, im Sinne Ihrer Fragestellung diese an Herrn Böddeling zu richten. Im Übrigen haben sich bisher an den Einflussmöglichkeiten von kommunaler Seite keine Veränderungen ergeben. Die Geschäftspolitik der RWE AG wird vom Vorstand und vom Aufsichtsrat des Unternehmens gesteuert, im Aufsichtsrat hat die kommunale Seite unverändert vier Vertreter.“

Kreistag soll über Veräußerung der RWE-Aktien entscheiden
Die SBL/FW fragte: „Stellen Sie Überlegungen an, das RWE-Aktienpaket des Hochsauerlandkreises zu veräußern?
Der HSK antwortete: „Eine Aufgabe oder teilweise Aufgabe der Beteiligung des Kreises an der RWE AG ist ausschließliche Angelegenheit des Kreistages.“

RWE-Beteiligung ist keine Finanzanlage?
Die SBL/FW fragte: „Oder erwarten Sie durch ein weiteres Festhalten an der RWE-Aktien-Beteiligung mehr Vor- als Nachteile?“
Der HSK antwortete: „Es ist in den vergangenen Jahren wiederholt dargelegt worden, dass es sich bei der RWE-Beteiligung des Kreises nicht um eine Finanzanlage handelt, sondern um eine
strategische Beteiligung mit historischem Bezug. Die RWE AG bzw. vormalig die VEW AG sind entstanden aus kommunalen Energieversorgungsunternehmen, die sich in den 1920-iger und 1930-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu größeren Einheiten zusammengeschlossen haben. An der grds. Aufgabenstellung, nämlich der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung als Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, hat sich nichts verändert. Auch hat die Beteiligung in den vergangenen Jahren durch hohe Dividendenausschüttungen zu erheblichen Entlastungen im Kreishaushalt geführt. Dies ist wiederholt im Zuge der Etatberatungen der vergangenen Jahre dargelegt worden. Allein seit 2002 sind dem Kreis Erträge im Volumen von rd. 162 Mio € zugeflossen. Es ist Ihre Einschätzung, die Beteiligung als vor- oder nachteilig zu betrachten.“

Vorteilhaft waren die Dividendenausschüttungen
(Nachteilig ist, dass sie ab 2017 auf unbestimmte Zeit ausfallen!)
Die SBL/FW fragte: „Wenn ja, was wären die Vorteile?“
Der HSK antwortete: „Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.“

Noch eine Anmerkung zur Antwort des Landrats über den Einfluss der Kommunen:
Die SBL/FW-Fraktion hatte in der Sitzung des Kreisausschusses auch den Vorstandsvorsitzenden der REW Deutschland AG danach gefragt. Er verwies auf die Investitionen der RWE in der Region. Die aber hängen kaum von den Aktienanteilen der Kommunen ab, sondern ergeben sich zwangsläufig aus der Tätigkeit eines Energieversorgers… Und auf Nachfrage der SBL/FW im Kreisausschuss kam auch heraus, dass alle Kommunen zusammen nur noch unter 25% Aktienanteil besitzen. Damit ist die früher vorhandene “Sperrminorität” der Kommunen weggefallen!

Filed under: Energiepolitik,Kommunale FinanzenComments Off on RWE-Aktien – Offenbar will der HSK seine gescheiterte Anlage-Strategie nicht ändern

Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

By adminRL at 11:22 pm on Tuesday, March 29, 2016

Konsequenzen?

Nachdem das Sozialgericht Dortmund am 19.02.2016 das Mietkostenkonzept des HSK für „gescheitert“ erklärte hatte,
klick hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6550
und da:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
wollte sie SBL/FW wissen, wie es jetzt weiter geht. Welche Konsequenzen zieht nun der HSK aus dem Urteil?

Ganz kurz: Nein, (erst mal) keine!

Wenn es nach dem Hochsauerlandkreis geht, hat das Gerichtsurteil für ihn und für die betroffenen Empfänger von Grundsicherungsleistungen erst mal keine Konsequenzen, außer der Überlegung, ob der HSK in Berufung gehen soll. So geht es jedenfalls aus der Antwort der Kreisverwaltung (vom 17.03.2016) auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (vom 15.03.2016) hervor.

Fragen und Antworten

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Der HSK antwortete:
„Aus dem noch nicht bestandskräftigen Urteil des Sozialgerichts Dortmund ergeben sich für den Hochsauerlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als Träger der Sozialhilfe derzeit keine Veranlassungen, die Vorgehensweise zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ändern.
Aktuell liegt das Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch nicht in ausformulierter Form vor. Sobald es zugestellt ist, wird von mir die Einlegung einer Berufungsklage geprüft.
Dabei werde ich die beiden Urteile des LSG NRW vom 27. Januar 2016, in denen der Ansatz von Analyse & Konzepte als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG bewertet wurde, mit in meine Prüfung einbeziehen (L 12 AS 1180/12 und 673/14).“

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
Der HSK antwortete:
„Weder der Hochsauerlandkreis noch seine Delegationskommunen haben Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII Umzugsaufforderungen zukommen lassen.“

Die SBL/FW fragte:
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?
Der HSK antwortete:
„Es ist nicht beabsichtigt, ein anderes Unternehmen mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zu beauftragten.“

Konsequenzen für die SBL/FW?

Auf jeden Fall die, dass das nicht unser letzter Bericht über das Konzept des HSK zu den Kosten der Unterkunft (KdU) sein wird!

PS: Die Antwort der Kreisverwaltung nach dem Umgang mit den Grundsicherungsempfängern scheint uns übrigens nicht ganz schlüssig. Gab und gibt es tatsächlich seitens des HSK und seiner Delegationskommunen keine Umzugsaufforderungen an Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger?

Filed under: SozialesComments Off on Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

WP-Artikel „Ungeklärte Identität“ – Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 9:51 pm on Thursday, March 24, 2016

WP-Artikel und ein geteiltes Echo

Am 17.03.2016 veröffentlichte die Westfalenpost Meschede einen Artikel zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html
Die Informationen auf denen dieser Bericht basiert erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/Innen der Kreisverwaltung.

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellen sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ einige Fragen. Darum erhielt der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, am 22.03.2016 vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos einige schriftlich formulierte Fragen.

SBL/FW (hinter)fragt

Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt. Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW. Los geht`s:
1. WP: „Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“ –
Frage: Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?
2. WP: „Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“ –
Frage: Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?
3. WP: „2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“ –
Fragen: Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?
4. WP: „117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Fragen: Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
5. WP: „Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Frage: Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?
6. WP: „Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Fragen: In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?
7. WP: „Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Frage: Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten Ersatz-Dokumente auszustellen?
8. WP: „Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Frage: Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?

Bitte warten ….
Abschließend erinnerte die SBL/FW die Kreisverwaltung an die nachfolgend aufgeführten, noch nicht beantworteten Anfragen der SBL/FW aus dem Jahr 2015.
• „Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis erhalten“ vom 11.08.2015
• „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“ vom 22.09.2015

Die Fraktion fragte auch nach, wann sie mit der Beantwortung rechnen kann.

Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on WP-Artikel „Ungeklärte Identität“ – Versuch eines Faktenchecks

Mit Wartelisten auf dem Weg zur Integration

By adminRL at 12:38 am on Tuesday, March 22, 2016

Welche Schul-, Ausbildungs- und Berufs-Angebote gibt es für junge Geflüchtete tatsächlich?

So soll es sein:
Nach Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden geflüchtete Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum (KI) in Schulen vermittelt. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sollen über die Jugendämter Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten.

Das NRW-Schulministerium informiert auf seiner Internetseite darüber, dass Berufskollegs, sofern sie über ausreichende personelle und räumliche Ressourcen verfügen, auch jugendliche Migrantinnen/Migranten aufnehmen, wenn sie nicht mehr schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind.
Klick: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlinge/index.html
Das sind die Vorhaben. Wie klappt die Umsetzung im Hochsauerlandkreis?

Fragen nach dem „Ist-Zustand“
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 16.02.2016 an Landrat Dr. Karl Schneider diese 8 Fragen.

1. Gibt es bei den Deutsch- und Integrationskursen für junge Migrantinnen und Migranten genügend Kapazitäten? Wie viele Kinder und Jugendliche sind derzeit auf einer Warteliste für Deutsch- und Integrationskurse?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom KI in Schulen vermittelt und eingegliedert?
Bei wie vielen Kinder und Jugendlichen scheiterten die Bemühungen in diesem Zeitraum?
In wie vielen Fällen konnten keine Angebote erfolgen? Was waren die Gründe?

3. Wie viele junge Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom Kreisjugendamt Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten?
Wie vielen konnte bisher kein Schul-, Bildungs- und Ausbildungs-Angebot gemacht werden? Was waren die Gründe?

4. Wie viele jugendliche Geflüchtete besuchen derzeit Berufskollegs im HSK?

5. Welche Altersbegrenzung und welche anderen Zugangshürden gelten für Flüchtlinge an den Berufskollegs?

6. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Berufspraktika vermittelt?

7. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt?

8. Haben Ihres Erachtens Deutsch- und Integrationskurse, Berufspraktika, Schule und Ausbil-dung Priorität vor Ein-Euro- und Minijobs?

Antworten zum „Ist-Zustand“
Das Antwortschreiben trägt das Datum vom 29.02.2016, wurde am 09.03.2016 versandt und lautet so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen kann ich folgende Auskünfte geben:

1. Integrationskurse des BAMF richten sich an Migrantinnen und Migranten ab 18 Jahren.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind nach den Regelungen des BAMF von den Integrationskursen ausgeschlossen.

Im HSK bieten die drei Volkshochschulen sowie der IB Integrationskurse an. Mit den Einstiegskursen, einem bis Dezember 2015 befristeten Programm der Bundesagentur für Arbeit, konnte das Platzan-gebot erhöht werden. Dennoch sind die Kapazitäten an Deutsch-Kursen im gesamten HSK nicht aus-reichend.

2. In Arnsberg, Meschede und Sundern führte das KI Seiteneinsteigerberatungen durch. Dadurch wurden ab dem vierten Quartal 2015 207 Kinder und Jugendliche in Schulen vermittelt. Im vierten Quartal 2015 kam es in Arnsberg/Neheim bei ca 50 Schülerinnen und Schülern zu mehrwöchigen Wartezeiten. Grund dafür war, dass ursprünglich vor der Einschulung eine Untersuchung des Gesundheitsamtes verlangt war. Mit Schreiben vom Dezember 2015 legte die Bezirksregierung fest, dass die Gesundheitsuntersuchung auch später durchgeführt werden kann. Derzeit gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Wartelisten für die allgemeinbildenden Schulen der Sek I.
Die Warteliste für die internationalen Förderklassen an den Berufskollegs (siehe Frage 4) umfasst zum Stichtag 26.02.2016 mittlerweile 95 Schülerinnen und Schüler.

3. Die Antwort auf diese Frage wird nachgereicht.

4. Am BK Brilon startete im Dezember eine internationale Förderklasse mit 23 Schülerinnen, am BK am Eichholz eine mit 20 Schülerinnen (Drucksache 9/334 1. Ergänzung)

5. Die internationalen Förderklassen an den BKs nehmen alphabetisierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auf. Das KI prüft in einer Seiteneinsteigerberatung die Eignung für diesen Bildungsgang.

6. Bislang wurden meines Wissens noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika vermittelt.

7. Bislang wurden meines Wissens nach keine jungen Geflüchteten in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

8. Angestrebt ist eine langfristige Integration der jungen Geflüchteten in Schule, Ausbildung und Be-schäftigung. Am Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nachgefragt. Eine qualifizierte berufliche Tätigkeit verhindert und verringert dauerhaft den Bedarf an materieller Unterstützung.“

Komprimiert
Fassen wir mal einige Infos vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) zusammen:

• Es gibt nicht genügend Deutsch-Kurse.

• Derzeit gibt es keine Warteliste bei den allgemeinbildenden Schulen.

• Die Warteliste für internationale Förderklassen an Berufskollegs ist lang. Am 26.02.2016 umfasste sie 95 Schülerinnen und Schüler.

• Im Dezember 2015 starteten 2 internationale Förderklassen (eine in Brilon und eine in Arnsberg) mit insgesamt 43 Schüler/innen.

• Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren können in internationale Förderklassen aufgenommen werden.

• Bis Februar 2016 wurden laut Informationen des Kommunalen Integrationszentrum (KI) noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika, in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

Die spannende Frage der SBL/FW nach eventuellen Bildungs- und Ausbildungs-Angeboten für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge will die Kreisverwaltung später beantworten. Wir berichten ….

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Mit Wartelisten auf dem Weg zur Integration

LEADER-Projekte im HSK – Veröffentlichung der Richtlinie endlich erfolgt

By adminRL at 11:59 am on Sunday, March 20, 2016

Auf den Internetseiten der Bezirksregierung lesen wir zu den LEADER-Projekten, dass sich in NRW landesweit 43 Regionen beworben hatten. Von den 28 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen liegen elf im Regierungsbezirk Arnsberg. Alleine hier stünden dem ländlichen Raum über das Förderprogramm LEADER rund 28 Millionen Euro zur Verfügung. LEADER ist ein euroäisches Programm; die Abkürzung steht für “Liaison entre actions de développement de l’économie rurale”.

Die Bewerbungsfrist der LEADER-Projekte für die Förderperiode 2014 – 2020 lief bis zum 16. Februar 2015. Alle Gemeinden im Hochsauerlandkreis sind nun bekanntlich mit von der Partie, in drei LEADER-Regionen. Nun liegt die Umsetzung der LEADER-Projekte an. Es geht vor allem um Projekte, an denen mehrere Orte gemein-sam beteiligt sind und die nachhaltig sind.

Konkrete Planungen setzen voraus, dass die Kriterien bekannt sind, nach denen sich die Förderfähig-keit der einzelnen Projekte richtet. Jedoch liegt die Richtlinie des Landes NRW, aus der sich die Krite-rien für die förderfähigen Projekte ergeben, immer noch nicht vor, trotz wiederholter Ankündigungen.

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider am 16.02.2016, diese 2 Fragen zu beantworten:
• Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?
• Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtlinie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.

Aus dem Kreishaus kam am 02.03.2016 (mit Datum vom 26.02.2016) die Antwort, die Veröffentlichung der Richtlinie stünde unmittelbar bevor.

Hier die Antwort des Landrats komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1 „Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?”
Lt. telefonischer Auskunft des zuständigen Referates im Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage steht die Veröffentlichung unmittelbar bevor. Eine Veröffentlichung im Ministerialblatt sei bereits veranlasst. Möglicherweise komme auch ein vorheriges In-Kraft-Setzen auf dem Erlasswege in Frage.

Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtli-nie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.”
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung der Richtlinie ist eine Einflussnahme nicht erforderlich.“

Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte dann tatsächlich am 29.02.2016. Sie ist auf den Internetseiten der LEADER-Region im Altkreis Meschede veröffentlicht: http://www.leader-sauerland.de/fileadmin/user_upload/LEADER_Richtlinie.pdf.

Filed under: UncategorizedComments Off on LEADER-Projekte im HSK – Veröffentlichung der Richtlinie endlich erfolgt

Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

By adminRL at 11:12 am on Thursday, March 17, 2016

Urteil mit Folgen?
Am 19. Februar 2016 erklärte das Sozialgericht Dortmund das Mietkostenkonzept des Hochsauerlandkreises für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII für null und nichtig. Dasselbe Konzept wird auch für Leistungen nach SGB II angewandt. Der Richter wies es in seiner Urteilsbegründung als nicht schlüssig zurück. Denn der HSK habe bei der Datenerhebung und -verarbeitung schwerwiegende Fehler gemacht. Zudem sei veraltetes Datenmaterial aus 2009 in die Bemessung für 2014 eingeflossen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html
http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html

Das Urteil bedeutet auch eine weitere Niederlage für die „Analyse & Konzepte GmbH“. 2014 scheiterte die Hamburger Firma mit ihrem Konzept bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft beispielsweise auch beim Sozialgericht Gießen.
Klack:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/weitere-niederlage-fuer-analyse-und-konzepte-gmbh-bei-der-bemessung-der-kosten-der-unterkunft-d500985.html

Wenig Gesprächsbereitschaft?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) brachte daraufhin am 21.02.2016 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 24.02.2016 den Dringlichkeitsantrag „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” ein.

Leider kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung der GSA-Sitzung. Die Verwaltung begründete ihren Entscheidungsvorschlag mit fehlenden „formellen und materiellen Voraussetzungen“. Stattdessen wies die Kreisverwaltung mit ihrem Schreiben vom 22.02.2016 darauf hin, dass sich der GSA voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung, die derzeit auf den 15.06.2016 terminiert ist, mit diesem Thema befassen wird und dass dann konkret auf den Antrag der SBL/FW eingegangen werden kann.

SBL/FW wiederholt die Fragen
Bis zum 15.06.2016 vergehen noch etwa 3 Monate. Aus diesem Grund bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat, die von der SBL/FW im Antrag gestellten Fragen nicht erst in der Sitzung im Juni, sondern innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten.

Und das sind die Fragen:

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?

• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?

Filed under: SozialesComments Off on Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?
« Previous PageNext Page »