Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wo kommt der Wind unter die Räder?

By adminRL at 12:17 am on Wednesday, March 16, 2016

Vorweg: Im HSK wurden in den letzten 4 Jahren 11 Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen erteilt, im laufenden Jahr bisher 12. 18 der insgesamt 23 Genehmigungen betreffen das Gebiet der Stadt Marsberg.

SBL/FW stellt Anfrage
Weil es bis dato keine eindeutigen Informationen über die Zahl der im Hochsauerlandkreis beantragten Windparks und Windräder gab, bat Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat am 1. März 2016 um die Beantwortung einiger Fragen.

Fragen und Antworten auf einen Blick
Hier die Fragen der SBL/FW (vom 01.03.2016) und die entsprechenden Antworten der Kreisverwaltung (Stand 09.03.2016, versandt am 15.03.2016):

Wie viele Anträge auf Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen liegen dem Hochsauerlandkreis derzeit vor (Zahlen bitte über Antragsteller, Windparks und Windräder)?
„Anzahl der Antragsteller: 22; Anzahl der Windparks: 15; Anzahl der beantragten WEA: 76“

Wie teilen sich die Anträge auf die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf?
„Stadt Arnsberg: 2 Anträge – 8 Anlagen
Gemeinde Bestwig: 2 Anträge – 6 Anlagen
Stadt Brilon: 6 Anträge – 20 Anlagen
Stadt Marsberg: 3 Anträge – 20 Anlagen
Stadt Meschede: 1 Antrag – 1 Anlage
Stadt Olsberg: 5 Anträge – 21 Anlagen
Stadt Sundern: 2 Anträge – 6 Anlagen
Stadt Winterberg: 1 Antrag – 3 Anlagen“

Demnach gab es bis zum 09.03.2016 in Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg keine aktuellen Anträge auf Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen. Bei den „restlichen“ Kommunen lagen am 09.03.2016 22 Anträge auf insgesamt 76 Anlagen vor.

Wer sind die potentiellen Investoren?
„Private Investoren (z.B. Bürgerwindparks), öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke), sowie klassische Projektentwickler.“

Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 genehmigt (Zahlen je Jahr, sonst aufgeteilt wie in Frage 1)?
Wie teilen sich die in den Jahren 2012 bis 2016 erteilten Genehmigungen insgesamt auf die einzelnen Städte und Gemeinden auf?
„Folgende Windenergieanlagen wurden genehmigt:
2012: 0
2013: Gemeinde Bestwig 3, Stadt Brilon 1, Stadt Marsberg 1, Stadt Sundern 1
2014: 0
2015: Stadt Marsberg 5
2016: Stadt Marsberg 12“

Ergo wurde im Hochsauerlandkreis in etwas mehr als 4 Jahren (seit dem 01.01.2012 bis zum 09.03.2016) die Errichtung von insgesamt 23 Windenergieanlagen genehmigt.

Die Kreisverwaltung ergänzte ihr Antwortschreiben um folgenden Hinweis:
Die öffentlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz werden auf der Internet-Startseite des Hochsauerlandkreises bekannt gemacht.
Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises werden alle im Kreisgebiet beantragten, genehmigten und errichteten Windenergieanlagen in einer aktuellen Kartendarstelllung mit Anlagenkenndaten aufgeführt. Diese Anwendung erreichen Sie unter der Rubrik Bürgerservice – Umwelt — Immissionsschutz oder unter dem Suchbegriff WKA sowie unter dem folgenden Link:
http://www.geoserver.hochsauerlandkreis.de/website/VVindV11/

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“Blumen” bekommen die Anderen

By adminRL at 12:08 am on Monday, March 14, 2016

Macht aber nix *.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bringt einen wichtigen Dringlichkeits-Antrag zur Kreistagssitzung ein und der Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion beteiligt sich (nicht nur) während der Sitzung intensiv an Diskussionen und Debatten, hinterfragt Verwaltungshandeln und formuliert konstruktive Vorschläge.

Die SBL-Fraktion stellt – und zwar nicht nur so als Denkanstoß – immer wieder gezielt Anfragen und Anträge, z.B. zu sozialen Themen (wie den Kosten der Unterkunft für die Grundsicherungsempfänger nach SGB II und SGB XII oder zum Sozialticket).

Interessieren tut das die Print-Medien und einige Radiosender nicht? Macht aber nichts. Denn die “Blumen” bekommen ja sowieso die Anderen, nämlich die, die meist schweigen. Macht aber nix *.

Beispiel: Die *offiziellen“ Medien-Berichte über die Kreistagssitzung am 04. März 2016.

Wir könnten nun in unser Archiv steigen und zig weitere Beispiele für die Art und Weise der *Blumen-Verteilung“ zitieren. Machen wir aber nicht, weil *. macht ja nix.

Sollen wir uns Bemerkungen dieser Art sparen? Ja, Nein oder Jein? Schauen wir mal *.

Fortsetzung folgt *. oder auch nicht. Macht ja nix. Wir arbeiten weiter und hoffen darauf, dass die Blogs etwas zur Verbreitung unserer Aktivitäten beitragen!

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Jugendamtsleitung läßt viele Fragen offen

By adminRL at 2:36 pm on Thursday, March 10, 2016

Am Mittwoch (09.03.) tagte der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) fast drei Stunden lang im Mescheder Kreishaus. Das sonst sehr wichtige Thema der Festlegung der Kita-Gruppen für das kommende Kindergartenjahr spielte diesmal nur eine Nebenrolle. Vor allem ging es um „Maßnahmen des Kreisjugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen“. Anlass war der Todesfall eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg, das vor 2 Jahren infolge von Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorben war. Seine knapp einjährige Schwester war ebenfalls schwer geschädigt worden, ist mittlerweile aber genesen.

Drei Anträge lagen dem KJHA vor, darunter einer von der SBL/FW-Fraktion, einen
„Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender
Gefährdung des Kindeswohls“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Darin hieß es:
“Das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht
Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die
Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht
Arnsberg verwiesen.

In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass
das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem
“massiven behördlichen Versagen” ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei
beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum
Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die
Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der
erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war.
Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am
neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1
Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zu-sammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngs-ten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses
„massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat.
Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im
KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben
werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?
2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus?
Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?
3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA?
4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?
5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?
6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in
den letzten drei Jahren?
7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei
Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?
8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder,
bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?
9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete
Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?“

Offen blieb z.B., wie oft tatsächlich “kollegiale Fallberatung” stattfindet. Die Leitung des Jugendamtes sprach zwar von Clearings, aber sind daran auch die örtlichen Sachbearbeiter beteiligt? Über die Fallberatungen wurde nur berichtet, dass sie “regelmäßig” stattfinden, aber das ist eine sehr unbestimmte Angabe.

Die Erreichbarkeit des Kreisjugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist offensichtlich schwierig. An Wochenenden existiert ein Notfalltelefon, über das man einen diensthabenden Mitarbeiter des Kreisjugendamts erreichen kann. Die Nummer hat die Leistelle der Feuerwehr. Unter der Woche liegt dort nur eine Liste mit 5 Handynummern vor, aber ob man dann im Bedarfsfall jemanden erreicht, ist ungewiss. Das Kreisjugendamt behauptete zwar in seiner Sitzungsvorlage, es sei in den letzten Jahren nie vorgekommen, dass es im Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erreichbar war. Ein Ausschussmitglied berichtete aber von einem Fall im September 2015, als wegen Nichterreichbarkeit des Kreisjugendamtes das (eigentlich nicht zuständige) Jugendamt der Stadt Arnsberg eingesprungen war und ein akut gefährdetes Kind aus einer Wohnung geholt hatte.

Offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen darüber, was man aus den Informationen hätte machen können, die das Kreisjugendamt im Juni 2013 vom Jugendamt des Vogtlandkreises erhalten hatte, von wo aus die Familie nach Winterberg zugezogen war, und in welcher Intensität das Kreisjugendamt dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht, auf die Einhaltung von Termine für Vorsorgeuntersuchungen der Kinder achten soll und darf.

Dass das Kreisjugendamt sich vor allem um eines der älteren Kinder und nicht ganzheitlich um die Familie gekümmert hat, wurde auch aus den Schilderungen der Amtsleitung klar.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende des KJHA gleich zu Beginn der Sitzung. Er zeigte sich sehr verwundert darüber, dass er Informationen zu diesem Fall nicht von der Verwaltung des Kreisjugendamtes, sondern aus der Presse und anderen Quellen erhalten hatte. Dabei hat der Kreisjugendhilfeausschuss eine besondere Stellung: Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ist er Teil des Amtes, für das er zuständig ist, und muss die Arbeit der hauptamtlichen MitarbeiterInnen mit verantworten.

Die Analyse der Arbeitsweise des Kreisjuegendamtes ist aber noch nicht beendet. Der Landrat hat sich an das Landesjugendamt gewandt. Es soll die Arbeitsweise und die Struktur des Kreisjugendamtes überprüfen und berichten, ob das Mescheder Amt richtig aufgestellt ist. Auch der KJHA wird sich danach noch mit dem Thema befassen.

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“Start der Ausbildung: 01.08.2016 um 7.00 Uhr”?

By adminRL at 1:36 am on Tuesday, March 8, 2016

Bisher unvorstellbar, aber aus aktuellem Anlass gibt es heute zwei Links zu Artikeln im Kölner Boulevardblatt “Express”. Denn dort finden wir Informationen zum aktuellen Abschiebefall der Mescheder Ausländerbehörde, die die heimische Tagespresse nicht berichtet.

http://www.express.de/koeln/flughafen-koeln-bonn-fluechtling–18–springt-aus-angst-vor-abschiebung-in-die-tiefe-23661280

http://www.express.de/koeln/edgar–18–stuerzte-sich-aus-angst-in-die-tiefe–abschiebung—trotz-ausbildungsplatz–23670644 (2 Seiten)

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Eine “Aktuelle Stunde” – nur für den Landrat

By adminRL at 4:20 pm on Sunday, March 6, 2016

Wie berichtet, hatte die SBL/FW-Fraktion für die Kreistagssitzung am Freitag wegen der Ereignisse rund um die Abschiebung des Geschwisterpaars aus Bestwig in dieser Woche den Dringlichkeitsantrag für eine “Aktuelle Stunde” zu diesem Thema eingebracht. Über diesen Antrag zur Tagesordnung wurde zu Beginn der Kreistagssitzung debattiert und abgestimmt. Er wurde von SBL/FW, Grünen, Linken, Pirat und einigen SPD-Kreistagsmitgliedern unterstützt, aber von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt.

Der Landrat gab dann selbst eine lange Erklärung zu den Ereignissen vom Rednerpult ab, zu der kein Kreistagsmitglied Fragen stellen durfte. So hatte er seine persönliche “Aktuelle Stunde”, aber die notwendigen Fragen konnten nicht gestellt werden und die Antworten blieben aus. Dies betrifft z. B. die Kernfrage, warum die Ausländerbehörde in Meschede Edgar und Elina trotz gültiger Duldung und wenige Wochen vor ihren Schulabschlüssen abschob, obwohl die Behörde über die Schulausbildungen informiert war. Und warum die Ausländerbehöre behauptet, sie hätte nicht anders handeln können, obwohl sie bei solchen Maßnahmen über einen sehr großen Ermessenspielraum verfügt. Denn die Entscheidung über Durchführung und Zeitpunkt einer Abschiebung wird nur im Kreishaus getroffen, nirgendwo anders! Statt dessen wurde versucht, der Familie und der Flüchtlingsberatung in Meschede indirekt die Schuld für die Durchführung der Abschiebung in die Schuhe zu schieben, wegen angeblich mangelnder Mitwirkung… Hier sollte offensichtlich von der eigenen Verantwortung abgelenkt werden. Auch das Verhalten einiger Polizeibeamter während der Abschiebung gegenüber den beiden jungen Menschen bedarf noch der näheren Betrachtung.

Auf der Zuschauertribüne hatten sich zu Sitzungsbeginn zahlreiche MitschülerInnen von Edgar und Elina eingefunden. Sie machten mutig von ihrem Fragerecht in der Einwohnerfragestunde Gebrauch und äußerten ihr Unverständnis über die Vorgehensweise der Behörden. Auch bei den Schülern und mehreren weiteren Fragestellern wurde von der Sitzungsleitung versucht, ihr Fragerecht einzuschränken, z.B. mit falscher Zählung der gestellten Fragen. Als das Kreistagsmitglied der Piraten sich mit einer Frage selbst an der Einwohnerfragestunde beteiligen wollte, wurde ihm das verwehrt. Die Antworten auf die gestellten Fragen klangen wenig überzeugend und stellten die Schüler nicht zufrieden. Eines wurde aber deutlich: Edgar und Elina werden von ihren Mitschülern sehr geschätzt, und die Schüler werden weiter dafür kämpfen, dass die beiden Armenier ihre Ausbildungen fortsetzen können.

Nachdem die Kreistagsmitglieder zu diesem Thema zunächst schweigen mussten, stellte ein Kreistagsmitglied der SBL/FW-Fraktion wenig später bei dem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Operativen Jahresziele der Kreisverwaltung für das laufende Jahr 2016 ging, den Antrag, als weiteres Ziel aufzunehmen: “Der Kreis ermöglicht allen Einwohnern den Abschluss von Schul- und Berufsausbildungen”. Als er in der Begründung des Antrags auf die aktuellen Ereignisse einging und erläuterte, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfte, versuchten Zwischenrufer aus der CDU-Fraktion, diese Ausführungen zu verhindern. Auch das zeigt die mangelnde Sensibilität der Mehrheitsfraktion im Kreistag für die Betroffenheit vieler Menschen, die durch das Vorgehen der Ausländerbehörde in Meschede entstanden ist.

Aber es wurden auch Hoffnungsschimmer deutlich: Mittlerweile scheint im Kreishaus in Meschede die Bereitschaft gewachsen zu sein, dass unter bestimmten Umständen Edgar und Elina ihre Ausbildung fortsetzen können.

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Dringlichkeitsantrag zum Abschiebefall aus Bestwig gestellt

By adminRL at 1:32 am on Friday, March 4, 2016

Am Freitag, 04.03.2016, tagt der Kreistag ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede. Aus aktuellem Anlass hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 03.03. per Dringlichkeitsantrag einen weiteren Tagesordnungpunkt beantragt, und zwar eine “Aktuelle Stunde” mit Informationen und Fragen zum aktuellen Abschiebefall. Es geht um die von der Ausländerbehörde in Meschede am 01.03. eingeleitete Abschiebung eines Geschwisterpaars aus Bestwig nach Armenien. Beide lebten mit ihren Eltern seit über 3 Jahren in Deutschland; vor etwa einem Monat kam noch ein Baby in der Familie hinzu. Beide Schüler standen kurz vor dem Abschluss ihrer Schulausbildungen und hatten außerdem Zusagen für berufliche Ausbildungsplätze. Viele Menschen sind über den Umgang der Ausländerbehörde mit diesen sehr gut integrierten jungen Menschen fassungslos.

Am 03.03. berichteten diverse Medien außerhalb des Kreisgebiets über den Fall. Berichte sind z.B. hier zu lesen bzw. zu sehen und zu hören:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-schueler-fluechtet-vor-abschiebung-100.html
http://www.ksta.de/koeln/verzweiflungstat-vor-abschiebung-fluechtling-stuerzt-sich-sieben-meter-in-die-tiefe-23661076
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/bestwig/armenier-edgar-haertefallantrag-eingegangen-vorwuerfe-gegen-bundespolizei-wegen-abschiebung-6179329.html
http://www.sat1nrw.de/aktuell/abschiebung-schueler-sprang-in-tiefe-155509/
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/abschiebung/bringt-jungen-armenier-zur-verzweiflung-44785180.bild.html

Hier der komplette Antrag:

“Dringlichkeitsantrag gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung
für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 04.03.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die morgige Sitzung des Kreistags den folgenden Tagesordnungspunkt 1a wegen der Dringlichkeit zusätzlich aufzunehmen:
„Aktuelle Stunde zu den am 01.03.2016 von der Ausländerbehörde des HSK eingeleiteten Abschiebungen eines Geschwisterpaars aus Bestwig”

Begründung und Erläuterung:
Die Schüler Elina und Edgar wurden am 01.03.2016 auf Veranlassung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises aus ihrer Wohnung abgeholt und zum Flughafen Köln/Bonn “transportiert”, um sie von dort nach Armenien abzuschieben. Beide waren seit über drei Jahren in Deutschland, sehr gut integriert und standen insbesondere kurz vor dem erfolgreichen Abschluss ihrer Schulausbildungen in Bestwig, was der Ausländerbehörde bekannt sein musste.
Über diesen Fall und über den Unfall, den Edgar bei der Aktion erlitt, wurde heute auch in diversen Medien außerhalb des Kreisgebiets berichtet. Es besteht ein erheblicher Informationsbedarf. Die Aussagen der Kreisverwaltung in der heutigen Ausgabe der NRW-weit ausgestrahlten WDR-Sendung “Aktuelle Stunde” zu diesem Fall geben Anlass für Nachfragen.
Gesetzliche Aufgabe des Kreistags ist es ausdrücklich, auch “den Ablauf der Verwaltungs¬angelegenheiten” zu überwachen (§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW). Daher soll der Kreistag aktuell über diesen Fall informiert werden und Fragen an Landrat und Kreisverwaltung stellen können.”

UPDATE 04.03.2016
Für diejenigen, die meinen, Armenien sei – wie offiziell behauptet – ein “sicheres Herkunftsland”:
In der “Süddeutschen Zeitung” ist in dieser Woche ein aktueller Beitrag erschienen, aus dem hervorgeht, dass Armenien von einer Demokratie noch weit entfernt ist und es dort nach wie vor Verfolgung von Oppostitionellen gibt:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/haft-abgeschoben-nach-armenien-maenner-acht-betten-kein-fenster-1.2886715

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Nitrat-Belastung – Im Hochsauerlandkreis gibt es keine Grenzwertüberschreitungen …

By adminRL at 11:02 am on Tuesday, March 1, 2016

… berichtete die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Die Lage in Deutschland
In vielen Gegenden Deutschlands steigt die Nitrat-Belastung im Grundwasser bedenklich an. Der Grund dafür liegt in der Überdüngung der Felder. Massentierhaltung produziert nicht nur Milch, Eier und Fleisch, sondern auch Gülle im Überfluss. Der Mist muss ja irgendwo hin. Im Zweifelsfall wird er als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt.

Die Lage in NRW
Dieses Problem besteht, na klar, auch in NRW. Minister Remmel versucht gegen zu steuern. 2013 richtete es eine Datenbank ein. Hier soll nach entsprechender Meldung jeder, der or-ganische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, die Abnehmer dieses Materi-als und selbstverständlich auch die abgegebene Menge erfasst werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Manche Ergebnisse stimmen nicht gerade optimistisch. So kam beispielsweise dabei heraus, dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitrat-Belastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.
Der Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung liegt bei 50 Milligramm pro Liter!

Die Lage in Hochsauerlandkreis
Dazu informieren wir hier und jetzt in Kurzform über das, was uns die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 25.01.2016) auf unsere schriftliche Anfrage (vom 05.01.2016) mitteilte:

• „Messwerte zur Nitrat-Belastung der Oberflächengewässer werden nach Auskunft des Landesamts für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW in der Regel 4- bis 6-mal pro Jahr beprobt.
• Auf der Basis der Messwerte in dem Monitoringzyklus 2009 – 2011 gibt es in den Oberflächengewässern im HSK keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm für Nitrat. Mit Blick auf Nitrat wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Ober-flächengewässer um HSK als „gut“ eingestuft.
• Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.
• Die UQN-Norm von 50 mg/l Nitrat wird an keiner im Hochsauerlandkreis gelegenen Messstelle überschritten.
• Die Überwachung der Messstellen obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Die gewonnenen Messwerte werden in landeseigene Da-tenbanken eingepflegt und sind nach Freigabe über das Portal ELWAS WEB abruf-bar.“

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung in Meschede ein

By adminRL at 1:28 pm on Friday, February 26, 2016

Am Montag, dem 29.02.2016 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede. Die Gaststätte liegt in der Nähe der Abteil Königsmünster.

Auf der Tagesordnung stehen Berichte aus den Baukommissionen und Ausschüssen sowie Themen der bevorstehenden Kreistagssitzung am 4. März, wie z.B. der Ausbau des Breitbandnetzes im HSK, die Stellungnahme des Kreises zur Endfassung des Landesentwicklungsplans und die Planungen für die Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiteres aktuelles Thema ist das Urteil des Sozialgerichts Dortmund, mit dem das Konzept der Kreisverwaltung für die Höchstgrenzen der Unterkunftskosten von Alg2- und Sozialhilfeempfängern für “gescheitert” erklärt wurde.

Erörtern wollen die SBL-Mitglieder auch, wie sich der Kurseinbruch der RWE-Aktie auf die Finanzen des Hochsauerlandkreises auswirken wird. Der HSK besitzt direkt und indirekt etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

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Was unternimmt das Kreisjugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls? – SBL/FW stellt Antrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses

By adminRL at 10:02 am on Thursday, February 25, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 23.02.2016 an den Landrat folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses:

„Antrag nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 09.03.2016

Thema: Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender Gefährdung des Kindeswohls

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht Arnsberg verwiesen. In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem „massiven behördlichen Versagen“ ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses „massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat. Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?

2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus? Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?

3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA? 4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?

5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?

6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in den letzten drei Jahren?

7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?

8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder, bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?

9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher“

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Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschuss ein

By adminRL at 12:31 pm on Tuesday, February 23, 2016

Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” zusätzlich aufzunehmen und fragt:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?

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Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

By adminRL at 6:18 pm on Friday, February 19, 2016

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten. Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.
Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magedeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Insititut zu wechseln…

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Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK

By adminRL at 4:07 pm on Thursday, February 18, 2016

Zum Ausfall der RWE-Dividende erklärt Reinhard Loos, Vorsitzender der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis:

Gestern hat der Vorstand der RWE bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 20. April 2016 vorgeschlagen werden soll, keine Dividende zu zahlen. Wirklich überraschend kommt dies nicht.

Mit dieser Ankündigung ist die Anlagepolitik der Mehrheit im Kreistag und des Landrats des Hochsauerlandkreises endgültig gescheitert. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Der HSK besitzt – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. In der Eröffnungsbilanz des Kreises waren die Aktien im Jahr 2008 noch mit einem Kurswert von mehr als 86 Euro bewertet. Kurz darauf erfolgte eine Korrektur, was eine Reduzierung der “Ausgleichsrücklage” des Kreises um etwa 24 Mio Euro zur Folge hatte. Vor zwei Jahren musste der Kreistag wegen des sinkenden RWE-Aktienkurses eine weitere Abwertung des Vermögens beschließen, um 267 Mio Euro.

Nun ist der Aktienkurs auf nur noch etwa 10 Euro gesunken. Es ergibt sich daraus ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von mehr als 110 Mio Euro nach unten.

Im Sommer 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags sogar noch den Nachkauf von weiteren RWE-Aktien im Wert von etwa 30 Mio Euro – als “strategische Anlage” und gegen den Widerstand der SBL-Fraktion, die gegen diesen Beschluss sogar geklagt hatte. Diese “Strategie” von Kreistagsmehrheit und Landrat ist nun komplett gescheitert, und das war absehbar. Es war unverantwortlich, in so großem Maße Kapital nur beim Energiekonzern RWE einzusetzen. Die Unternehmenspolitik der RWE war nie zukunftsträchtig. Andere Kommunen (wie z.B. Düsseldorf haben sich bereits vor einigen Jahren – und damit rechtzeitig – von den RWE-Aktien getrennt.

Was bleibt dem HSK:
• eine Reduzierung des Vermögens des HSK um den unvorstellbaren Betrag von über 400 Mio. Euro,
• und der völlige Ausfall der Dividendeneinnahmen.

Bezahlen müssen dafür letztlich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im HSK. Denn die Einnahmen aus den Aktien dienten früher der Mitfinanzierung der Busbetriebsgesellschaft RLG und der Schul- und Bildungseinrichtungen. Dieses unsichere Konstrukt ist nun zusammengebrochen, und gleichzeitig sind die finanziellen Reserven des Hochsauerlandkreises sehr drastisch geschrumpft.

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“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

By adminRL at 6:49 pm on Tuesday, February 16, 2016

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) aus dieser Familie war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wurde an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen. Daraus ergibt sich nun die Zuständigkeit des Landgerichts. Die Aussagen mehrerer Sachverständiger belegten, dass bei den beiden kleinen Kindern ein akuter Magen-Darm-Infekt aufgetreten war, der aber ohne das seit Monaten bestehende mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitangebot eine “Bagatelle” gewesen wäre.

Außer der Kindesmutter stand auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf. Diese Informationen hätte nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

Nur wenige Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es nach dem Tod ihres kleinen Bruders aus der Herkunftsfamilie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung berichten, dass das kleine Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

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Die Last ohne die weiße Pracht

By adminRL at 3:49 am on Tuesday, February 16, 2016

Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?
Seit einigen Tagen wissen wir, auch die Bundesregierung geht von einer globalen Klimaveränderung aus. Laut der aktuellen Klimaprognosen resultiert daraus, dass sich die Schneegrenze um 300 m in die Höhe verlagert. Demnach soll bald nur noch jedes 10. Skigebiet in Deutschland schneesicher sein.
Klick: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/schnee-in-deutschland-regierung-gibt-zwei-drittel-der-skigebiete-verloren-a-1076520.html

Noch mehr Kunstschnee?
Was das für die Wintersportgebiete im Sauerland bedeutet, lässt sich erahnen. Wie werden die Sportanlagen-Betreiber darauf reagieren? Beabsichtigen sie, dann noch mehr Beschneiungsanlagen einzusetzen? Unserer Meinung nach darf das nicht das Mittel der Wahl sein, allein schon aus dem Grund, weil die für die Kunstschnee-Produktion eingesetzten Energien und Ressourcen sich dann wiederum wie ein zusätzlicher Klimawandel-Turbo auswirken könnten.

Noch mehr Ressourcenverbrauch?
Zu den negativen Auswirkungen des nur noch mit Einschränkungen möglichen Ski-Tourismus in Winterberg gehören, so meinen wir, die Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt, sowie der immense Energie- und Wasserverbrauch, der für die Produktion von künstlichem Schnee benötigt wird. Denn nach unseren Recherchen verfügt die Wintersportarena Winterberg über ca. 450 „Schnee-Maschinen“ unterschiedlicher Effizienz und Bauart wie beispielsweise Eiskanone, Druckluftkanone, Schneelanze und Vakuum-Schneeerzeuger. Nach offiziellen Angaben sind sie auf rund 90 Prozent aller Pisten im Einsatz.

Noch mehr Fragen?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat mit Schreiben vom 11.02.2016 den Landrat bzw. die bei der Kreisverwaltung angesiedelte Untere Landschaftsbehörde um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der künstlichen, weißen Winterpracht:
1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactory“ von Ihrer Behörde genehmigt?
2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?
3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?
4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?
5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?
6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?
7. Gibt es Erkenntnisse, ob es durch das Schmelzwasser des Kunstschnees zur Vermehrung von Bakterien in Quellen, Bächen und im Grundwasser kommt?
8. Sind Ihnen Hinweise über Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bekannt? Wenn ja, welche?

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Förderprojekt gegen Ärztemangel: Außer Spesen nichts gewesen?

By adminRL at 12:23 am on Friday, February 12, 2016

Das Projekt
Der Hochsauerlandkreis und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises (WFG) setzen sich intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander. Diese Bemühungen findet die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfreulich und richtig.

Die WFG hatte vor einiger Zeit das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht, auch mit dem Ziel, die Gleich-stellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt.

Die Fördergelder
Wie SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos kürzlich aufgrund seiner Nachfrage im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nachträglich aus einer Anlage zum Protokoll der Ausschusssitzung erfuhr, sind für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und damit für den HSK wesentlich höhere Kosten für die Durchführung des Förderprojekts entstanden als geplant. Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid für die Fördergelder wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Projekts nicht vollständig erreicht worden sind.

Die SBL-Anfrage
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Über die Ergebnisse gibt es bisher aus dem Kreishaus kaum Informationen. Daher richtete sich die SBL-Kreistagsfraktion am 19.01.2016 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Ziele wurden mit dem Förderprojekt „Ärztin PLUS“ erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

Die Antwort

Mit Datum vom 28.01.2016, versandt am 08.02.2016, antwortete die Verwaltung bzw. die WFG.

Das Ergebnis in Kurzfassung:
Die intensiven Bemühungen der WFG blieben weitgehend ergebnislos, u.a. aufgrund der unterschiedlich langen Abstimmungsbedarfe und -prozesse der Krankenhäuser. Schade!

Die Folge:
Der Bewilligungsbescheid für das Projekt wurde teilweise widerrufen. Die Förderung wurde gekürzt. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es also im Hochsauerlandkreis offenbar keine erkennbaren Fortschritte. Schade!

Die Antwort komplett:
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Förderverfahren „Ärztin PLUS”, Anfrage vom 19.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Ziele wurden erreicht?

Die WFG beabsichtigte, durch das Projekt ÄRZTIN PLUS in den beteiligten Krankenhäusern strukturelle und individuelle Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu identifizieren, und die Betriebe für das Thema alternative Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungskonzepte zu öffnen. Dadurch sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den kooperierenden Häusern verbessert und attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden. Zielgruppen waren Ärztinnen, medizinisches Fachpersonal sowie die Leitungsebenen der Krankenhäuser und die Mitarbeitervertretungen.

Das Konzept schloss zunächst 10 Krankenhäuser aus dem Hochsauerlandkreis ein, von denen vier Häuser durch Schließung, Interessenverlagerung oder Umstrukturierungen keine Beteiligung mehr zusagen konnten.

In sechs Häusern wurden Betriebsbefragungen durchgeführt, die Ausgangspunkt für unterschiedliche Bausteine (Beratungsangebot für Elternzeitlerinnen, Fortbildungen für Personaler zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten, Entwicklung neuer Kinderbetreuungsmodelle) bildeten.

In allen Häusern wurde Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Projekts gemacht, um alle Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren.
Zu den Betriebsbefragungen wurden in allen Häusern Vorgespräche geführt, um noch die Möglichkeit zu individuellen Zusatzfragen zu geben.

Ein Haus hatte konkretes Interesse am Baustein Kinderbetreuung. Es wurden erste Schritte zur Einrichtung einer Kinderbetreuung entwickelt. Nach Personalwechsel wurde signalisiert, dass das Haus seine Überlegungen geändert hatte. Die Projektergebnisse wurden den Häusern mitgeteilt, um ein weiteres Vorgehen innerhalb der Häuser abzustimmen.

Die Ergebnisse der Betriebsbefragungen wurden nach der Auswertung auf Wunsch der Häuser nicht untereinander kommuniziert, um keine evtl. hausinternen Problemstellungen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Allen Häusern wurde ein Fortbildungsangebot zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten
gemacht, was aber nicht wahrgenommen wurde.

Es wurden Infobroschüren zum Thema Familienfreundlichkeit, Elternzeit und Fortbildung erstellt.

2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?

Der Projektansatz sah vor, dass das Bausteinangebot freiwillig zu nutzen war. Beabsichtigt war eine enge Verzahnung der Häuser innerhalb der Projektschritte, die regelmäßige Runde Tische mit den Personalverantwortlichen, Jugendämtern und Kitas vorsah. Es wurde jedoch deutlich, dass die Unternehmen einen unterschiedlich langen Abstimmungsbedarf hatten, der eine konzertierte Aktion nicht zuließ. Allein die Abstimmungsprozesse und letztlich die Befragung haben an fast allen Häusern wesentlich länger gedauert als erwartet, verursacht auch durch Veränderungen in den Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Häuser, einer verschobenen Interessenlage zum Thema oder durch Fusionsprozesse.

Dies ist dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mitgeteilt worden. Die nicht erreichten, für den Projekterfolg geforderten Kennzahlen waren für das BVA Grund, den Bewilligungsbescheid nach der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises teilweise zu widerrufen.

3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?

Ein Haus hat sich dem Zertifizierungsprozess FFU unterzogen.*

Ein fusioniertes Klinikum bewirbt auf seiner Homepage speziell beim Thema Familie und Beruf seine diesbezüglichen Bedingungen und Dienstleistungen für die Mitarbeitenden.

4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 T Euro entstanden?

Die Kosten setzen sich für den Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2014 wie folgt zusammen:

Personalkosten
(0,75 Stelle Projektleitung,
0,25 Stelle Finanztechnische Abwicklung,
vorhandenes Personal, das durch das Projekt tlw. refinanziert wurde) 164.900,47 EURO

Reisekosten 948,70 EURO

Sachausgaben
(Standbeteiligung Medica, Druckkosten, Satz & Layout, etc.) 9.947,07 EURO

Verwaltungsgemeinkostenpauschale
(Miete, Strom, Telekommunikation, etc.) 12.305,82 EURO

5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

ÄRZTIN PLUS war kein Projekt des Hochsauerlandkreises, sondern der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Die Gremien der WFG, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung, wurden anlässlich ihrer ordentlichen Sitzungen am 21.05.2015 bzw. 22.06.2015 über den teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides und die Kürzung der Förderung informiert.“

* Mit “Zertifizierungsprozess FFU” ist offensichtlich das Zertifikat “Familien-Freundliches-Unternehmen im Hochsauerlandkreis” gemeint, das jährlich etwa 10 Betriebe von der WFG erhalten.

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