Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Nitratbelastung im Grundwasser steigt an – HSK arbeitet derzeit ein Überwachungskonzept aus

By adminRL at 7:22 am on Monday, July 18, 2016

Nitrat soll unserer Gesundheit nicht gerade zuträglich sein. Im Gegenteil! Umso besorgniserregender ist, dass die Nitrat-Belastung im Wasser und in Lebensmitteln ansteigt.
Klick: http://www.nitrat.de/Gesundheit/gesundheit.html

Wie hoch sind die Werte im HSK?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte der Kreisverwaltung am 21.06.2016 diese vier Fragen zum „Überwachungskonzept für Güllelagerstätten in Wasserschutzgebieten“:
• Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie die Jau-che-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
• Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel, Schäden und Beeinträchtigungen?
• Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres Erach-tens erkennbar und/oder messbar?
• Gibt es „Gülle-Hotspots“? Wenn ja, wo?

„Trend zu ansteigenden Nitratwerten“ – (Trotzdem noch) „kein spezielles Überwachungskonzept“
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und
werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie
die Jauche-‚ Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
Bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zum Thema „Überwachungskon-zept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ habe ich dargestellt, dass die untere Wasserbe-hörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.
Die bis Mai 2016 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden nicht mit Blick auf eine spezielle
landwirtschaftliche Betriebsform durchgeführt.“

Anzahl und Art der Beanstandungen
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel,
Schäden und Beeinträchtigung?
Die nachfolgende tabellarische Übersicht gibt einen Überblick über Menge und Art der vor Ort
festgestellten Mängel.“
Die tabellarische Auflistung ist umfangreich. Wir fassen hier einfach mal zusammen:
Festgestellte Mängel insgesamt 64, davon 7 bei der Güllelagerung, 30 bei der Silagelagerung und 27 bei der Festmistlagerung. Am häufigsten wurde fehlende Abdichtungen (10), keine Auffangmöglichkeiten (11 und direkte Ableitung in Gewässer (10) beanstandet.

Ansteigende Nitratwerte
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres
Erachtens erkennbar?
Der Eintrag von landwirtschaftlichen Abwässern bzw. Sickersäften und Jauche in oberirdische
Gewässer hat in einzelnen Fällen zu einer Gewässerverunreinigung mit Bildung von Abwasserpilz
geführt. Infolge der Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Gülle ist in den für die
Trinkwassergewinnung maßgeblichen Grundwasserkörpern im HSK überwiegend ein Trend zu
(geringfügig bis mäßig) ansteigenden Nitratwerten zu beobachten, die sich jedoch noch deutlich
unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat und dem in § 10 Abs. 2 Grundwasserverordnung festgelegten Maßnahmenwert von 37,5 mg/I Nitrat bewegen. Über schädliche Bodenveränderungen durch den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer ist hier nichts bekannt.
Gleiches gilt mit Blick auf das Medium Luft.“

Keine „Gülle-Hotspots“ im HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Gibt es „Gülle-Hotpots“? Wenn ja, wo?
Weder hinsichtlich der Lagerung noch der Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Hochsauerlandkreis „Gülle-Hotspots“ bekannt.“

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Kreisjugendhilfeausschuss – SBL/FW beantragt einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt

By adminRL at 6:24 pm on Friday, July 15, 2016

Wie bereits berichtet, besteht in der Briloner Kernstadt Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte. Zwei Träger interessieren sich dafür. In der letzten Sitzung des Kreisjeugendhifeausschusses am 16. Juni wurde nur einer von ihnen zum Vortrag eingeladen – und ohne dass dies den Ausschussmitgliedern vorher bekannt war.
Nun soll zügig eine Entscheidung fallen, mit einer fairen Chance für beide potentiellen Träger. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass noch bis zum Antragsschluss am 30.08.2016 Fördermittel des Landes für die Einrichtung der neuen Kita-Plätze beantragt werden können.

Die SBL/FW-Fraktion hat daher folgenden Antrag eingebracht:
In die Tagesordnung der nächsten Sitzung des KJHA wird der TOP “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagesstätte in der Briloner Kernstadt” aufgenommen.

Erläuterung:
Aus den Erörterungen in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses KJHA am 16.06.2016 ergibt sich der Bedarf für eine zusätzliche Kita in der Briloner Kernstadt. Damit diese Kita möglichst bereits zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 starten kann, sollte in der nächsten Sitzung des KJHA (am 24.08.2016) über die Trägerschaft entschieden werden. Denn der künftige Träger benötigt Planungssicherheit für seine Einrichtung und die darin angebotenen Gruppen. Zu dieser Sitzung des KJHA sollten alle interessierten potentiellen Träger eingeladen werden und dort ihr Konzept und ihren Planungsstand vorstellen.

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Der HSK kann Fördergelder für das Sozialticket beantragen …

By adminRL at 8:07 pm on Tuesday, July 12, 2016

… wird er es auch tun?

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), setzt sich schon seit mehreren Jahren dafür ein, dass nun auch endlich finanziell nicht gut gestellte Menschen aus dem Hochsauerlandkreis ein Sozialticket für den ÖPNV erhalten. Dortmunder, Düsseldorfer und Essener sowie Bürgerinnen und Bürger in weiteren 45 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind da im Vergleich zu Sauerländerinnen und Sauerländern klar im Vorteil. Das günstige Ticket ist dort für die Anspruchsberechtigten schon seit längerer Zeit nicht nur Wunschdenken, sondern Realität. Im HSK aber scheiterten bisher leider alle entsprechenden Ansätze. Warum? Weil bisher offenbar der politische Wille fehlte!?

Der nächste Versuch

Am 06.07.2016 wandte sich SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos mit folgendem Antrag an Landrat:

“Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gemäß …

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

hiermit beantragt unsere Fraktion die baldige Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Einführung des Sozialtickets im HSK; hier: Beantragung der Fördergelder

Begründung und Erläuterung:

Unsere Fraktion und die SPD-Fraktion haben Anträge zum Sozialticket gestellt, das mittlerweile in fast allen Kreisen in NRW eingeführt wurde, so auch – unter Mitwirkung der RLG – zum 01.04.2016 im Kreis Soest. Z.B. wurde uns erst gestern wieder berichtet, dass im HSK ein Sprachkurs für Flüchtlinge ausfallen muss, weil die vorgesehenen Teilnehmer die Fahrkosten nicht bezahlen können.

In der von der Kreisverwaltung für die Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 erstellten Drucksache 9/418 zum Thema Sozialticket steht u.a.:

“Gemäß den Regelungen der Richtlinie sind Förderanträge spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres der beantragten Förderung zu stellen, sodass der nächstmögliche Zeitpunkt für die Einführung des Sozialtickets der 01.01.2017 ist.”

“In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest sollen nun zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets abgestimmt werden. Hierbei werden folgende Leitlinien eine wesentliche Rolle spielen:

Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können”

Im Protokoll dieser Sitzung des WST-Ausschusses heißt es dazu:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Vorlage zur Kenntnis.”

In der Sitzung des WST-Ausschusses am 13.06.2016 in Arnsberg-Hüsten wurde jedoch NICHTS zum Thema Sozialticket vorgestellt.

Auf Nachfrage unserer Fraktion hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW am 04.07.2016 bestätigt, dass nach wie vor gemäß Ziffer 7.1 der “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen” Förderanträge für das Sozialticket spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres zu stellen sind.

Die nächste Sitzung des WST-Ausschusses ist nach bisheriger Planung im Sitzungskalender erst für den 17.10.2016 vorgesehen, also erheblich zu spät. Da die Fördergelder für das Jahr 2017 nur bis zum 15.09.2016 beantragt werden können, sollte der WST-Ausschuss bis spätestens Ende August 2016 über die Einführung des Sozialtickets beraten und beschließen. Die Bestätigung (oder Verwerfung) dieses Beschlusses kann dann in der nächsten “regulären” Sitzung des Kreistags erfolgen.”

Mehr über die das Sozialticket und seine Vorteile HIER:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialticket

Mehr über die Geschichte des Sozialtickets im HSK …
…. folgt.

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Wer wird Träger der neuen Kita in Brilon?

By adminRL at 2:13 pm on Monday, July 11, 2016

In der Briloner Kernstadt fehlen Kindergartenplätze; daran gibt es keinen Zweifel. Derzeit gibt es für alle dort befindlichen Kitas viele Anmeldungen und lange Wartelisten. Möglichst schon zum 01.08.2017 soll eine neue Kindertagesstätte (Kita) ihre Arbeit aufnehmen. Die Frage ist nur, wer sie baut? Zwei Träger, die beide bereits Kitas im Stadtgebiet Brilon betreiben, interessieren sich dafür. In allen bisher in Brilon und Umgebung vorhandenen Kitas dieser Träger wird übrigens gute Arbeit geleistet.

In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 16. Juni stand das Thema “Kindergartensituation in Brilon” auf der Tagesordnung. Zur Überraschung und ohne vorherige Kenntnis vieler Mitglieder des Ausschusses war einer der beiden potentiellen Träger zur Präsentation seines Konzepts eingeladen worden, der andere nicht. Dem Ausschuss war vorher nicht bekannt, dass überhaupt eine Präsentation stattfinden sollte. Lag die Überraschungs-Einladung vielleicht daran, dass enge personelle Verflechtungen zwischen dem Kreisvorstand des eingeladenen Trägers und der Partei der größten Kreistagsfraktion bestehen??

Mittlerweile hat die SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des KJHA den Tagesordnungspunkt “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagsstätte in der Briloner Kernstadt” und einen Sitzungstermin im August beantragt. Der KJHA wird dann – nach ordentlicher Vorbereitung – eine Entscheidung treffen. Die nächste Sitzung des KJHA findet nun bereits am 24.08.2016 und nicht – wie bisher angekündigt – erst Ende September statt. Denn bis zum 30.08.2016 können beim Landesjugendamt Fördermittel für neue Kita-Plätze beantragt werden; das kann dann nach der Ausschusssitzung noch rechtzeitig erfolgen. Im KJHA sollen dann beide Träger ihre Konzepte vorstellen.

Am Donnerstag (7. Juli) ging es auch im Rat der Stadt Brilon um die neue Kita. Die BBL-Fraktion beantragte dort, dass eine Woche vor der Sitzung des KJHA eine zusätzliche Sitzung des Briloner Sozialausschusses stattfindet. Der soll sich ebenfalls die Konzepte der beiden potentiellen Träger anhören und aus Briloner Sicht eine Empfehlung an den KJHA abgeben.

So wird es hoffentlich gelingen, den weiteren Ablauf in der Auswahl des Kita-Trägers transparent und gerecht zu gestalten! Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es ist, manche Aktivitäten der CDU-Fraktion sehr genau zu beobachten…

PS:
Ebenfalls wieder einmal zeigt sich auch bei diesem Thema in einigen Presseberichten, dass einige Akteure scheinbar sehr enge Kontkate zu einigen Journalisten haben…

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„Wellness-Farm“ Putenstall Schederberge – MRSA inklusive?

By adminRL at 12:06 am on Thursday, July 7, 2016

Wellness für wen?

„Die Puten sind eingestallt. Sie fühlen sich wohl.“ So oder so ähnlich stand es Anfang Juni 2016 über die Inbetriebnahme eines Großmastbetriebs in Meschede-Schederberge in einem WP-Artikel. Da lachen ja die Hühner! Wer will uns denn da ernsthaft erzählen, dass Tiermast für die betroffenen Lebewesen ein Vergnügen ist!?
Es gibt unzählige Veröffentlichungen über Massentierhaltung und ihre Folgen für Tiere, Menschen und Umwelt. Und was darüber publiziert wird, hört sich beängstigend an. Ein besonders delikater Nebeneffekt ist offensichtlich die „Zucht“ von MRSA (multiresistenten Keimen). Diese Bakterien scheinen sich in Tiermastbetrieben wirklich richtig wohl zu fühlen.

Fachabteilung des HSK hält Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. MRSA für relevant

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Hochsauerlandkreis sieht die Folgen der Tiermast offenbar, genau wie das Robert-Koch-Institut, nicht ohne Sorgen. Deutlich wird das u.E. in einem umfangreichen Antwortschreiben der Behörde auf zwei Anfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Wir fassen hier einige unserer Meinung nach wesentlichen Punkte aus dem Antwortschreiben zusammen.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Putenmast und MRSA“

MRSA in Abluft von Mastbetrieben nachweisbar

• Frage der SBL/FW: Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Die Verbreitung von MRSA über eine Mastanlage und deren Wohnumfeld hinaus sei offenbar eher selten. Jedoch … Zitat (im Zusammenhang mit einer Region, die eine hohe Dichte von Schweinemastanlagen hat): „MRSA gelangen über Entlüftungsanlagen von Mastbetrieben nach außen und wurden in Windrichtung gemessen in einem Abstand von 350m in der Abluft nachgewiesen und auf dem Boden in einer Entfernung von 500m zum Stall detektiert (Schulz et al., 2012). Friese et al. (2013) haben LA-MRSA in der Gülle und in Böden, auf denen die Gülle von Geflügelmastanlagen ausgebracht wurde, nachgewiesen.“ In Kotproben von Saatkrähen in Österreich seien, schreibt der HSK, LA-MRSA nachgewiesen. Und in Niedersachsen habe eine Untersuchung in Einzelfällen bei Menschen ohne Nutztierkontakte, jedoch mit Wohnsitz in Nachbarschaft zu Mastanlagen, LA-MRSA CC398 nachgewiesen. Es bestehe Bedarf an weiteren Untersuchungen.

• Frage der SBL/FW: Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Antwort des HSK: „Ja.“

• Frage der SBL/FW: Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung? Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Das Gesundheitsamt des HSK führe regelmäßige und anlassbezogene Begehungen von medizinischen Einrichtungen durch. Krankenhäuser etc. seien verpflichtet nosokomiale Infektionen zu dokumentieren und zu bewerten. Die Umsetzung und die Ergebnisse würden vom Gesundheitsamt überprüft und ausgewertet. Das Gesundheitsamt sei im Rahmen von Bauanträgen in die Planung von Mastbetrieben eingebunden. „Hierbei wird die mögliche Emission über Abluftanlagen geprüft.“ Das Gesundheitsamt bearbeite die Problematik der multiresistenten Keime schwerpunktmäi0g auf dem Gebiet der Prävention. Zu dem Zweck sei im Jahr 2010 das Netzwerk „MRE-net HSK“ gegründet worden. Die Geschäftsstelle sei beim Gesundheitsamt angesiedelt.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Tiermast – Antibiotika-Datenbank und multiresistente Keime“

Behördliche Kontrollen und Ergebnisse

• Frage der SBL/FW: Wie häufig und mit welchem Ergebnis überprüfte Ihre Behörde seit Januar 2014 bis heute, ob Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, ihrer Dokumentationspflicht im sog. Arzneimittel-Bestandsbuch nachgekommen sind?
• Antwort des HSK: Zwischen dem 01.01.2014 und dem 18.05.2015 sind laut Angaben des HSK insgesamt 45 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben bzw. Hobbyhaltungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt worden.

• Frage der SBL/FW: Was hat der Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe für den oben angegebenen Zeitraum ergeben? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Antwort des HSK: Aus der Antwort geht hervor, dass im fraglichen Zeitraum der überwiegende Teil der Betriebe die Pflichtmeldungen getätigt haben. Die „Nichtmelder“ hätten jeweils nach schriftlicher Erinnerung ihre Meldungen nachgeholt.

• Frage der SBL/FW: Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben so-wie bei den Lebensmittelproben seit Beginn des Jahres 2014 bis heute? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Auszug aus der Antwort des HSK: „ … Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Tierhaltungen wurden im Jahre 2014 vom HSK Proben aus Geflügel haltenden Betrieben angefordert. Im Einzelnen handelte es sich um 6 Proben aus Legehennenhaltung und 1 Probe aus Putenmast. Die Proben aus der Legehennenhaltung wurden auf Extended-Spectrum Beta-Lactamasen (ESBL-) bildende E.coli untersucht und waren jeweils positiv. Die Probe aus der Putenmast wurde gezielt auf MRSA untersucht und war negativ.“ Zudem, so erläutert der HSK, wurden 2014 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Lebensmitteln vom HSK 8 Proben vom Erzeuger bzw. aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert, davon 5 Sammelmilchproben aus Milcherzeugungsbetrieben, jeweils mit negativem Ergebnis. Die (einzige) Probe Putenfleisch brachte ein positives Ergebnis. Im Jahr 2015 seien 4 Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert worden, davon Schweinefleisch mit positivem Resultat. Rindfleisch, Riesengarnelen und Mischsalat waren demnach frei von MRSA.

• Frage der SBL/FW: Wie viele Mitarbeiter/Innen stehen Ihrer Behörde aktuell für die oben beschriebenen Aufgaben zur Verfügung?
• Antwort des HSK: Die Frage wurde u.E. nicht konkret beantwortet. Wir erfuhren, dass die halbjährlich wiederkehrende Überwachung der Vollständigkeit der Pflichtmeldungen und einige weitere Aufgaben ein Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36 ist und, dass die stichprobenartige Kontrolle der Dokumentationen im Arzneimittel-Bestandsbuch im Rahmen anderer Dienstgeschäfte von allen Tierärzten des FD 36 durchgeführt wird.

Wetten dass, die Auswirkungen der Massentierhaltung und MRSA ein Dauerthema bleiben!? Insofern würden wir ein „Mitarbeiter-Plus“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt begrüßen! Damit allein ist es aber nicht getan. Es müssen die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Strukturen verändert werden!

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Zukünftig weniger Naturdenkmale im Hochsauerlandkreis

By adminRL at 11:40 am on Sunday, July 3, 2016

Was ist ein „Naturdenkmal“?
Das kann offenbar eine Sache der Definition sein. Berufen wir uns aber erst mal auf „Wikipedia“. In dem online-Lexikon steht:
„Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.“

Naturdenkmal „Baum“
Wir konzentrieren uns hier und jetzt auf die Naturdenkmale „einzeln stehende Bäume“. Sie sind selbstverständlich auch im Hochsauerlandkreis besonders geschützt. Bis jetzt …
Denn,
bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”.
Doch,
mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und den Grünen wurde in der Kreistagssitzung am 24.06.2016 genau dieser Satz gestrichen.

Warum?
Die Entscheidung fiel (offensichtlich) aufgrund einer Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung. Die Verwaltung begründete sie mit den zunehmenden Kosten für die Pfleger der Naturdenkmale. Demnach differierten die Ausgaben in den letzten 5 Jahren teils erheblich. So wurden laut Angaben der Kreisverwaltung 2013 rund 15.000 Euro verausgabt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Kosten mit rund 32.500 Euro auf mehr als das Doppelte.

Die Mehrheit beschließt
Die Mehrheit im Kreistag entschied, zahlreiche einzelne Bäume für nicht mehr Naturdenkmalwürdig zu erklären. Die Frage eines Kreistagsmitglieds der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung leider nicht beantworten.

Die Minderheit fragt
Die SBL/FW hatte sich am 07.06.2016, bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage 9/30, in der die Kosten für die für die Pflege der Naturdenkmale (ND) für die Jahre 2011 bis 2014 dargestellt worden sind, mit diesen 2 Fragen an den Landrat gewandt:
• Wie haben sich die Ausgaben für die Pflege von ND im Jahr 2015 entwickelt, und welche Tendenz zeichnet sich für 2016 ab?
• Von welchen Faktoren hängen die Unterschiede in den jährlichen Kosten ab?

Die Kreisverwaltung antwortete …
… mit Schreiben datiert auf den 08.06.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zur Entwicklung der Kosten für die Naturdenkmal-Pflege können die aktuellen Zahlen mitgeteilt werden:

2015 betrugen die Kosten 45.432,98 €. Die Naturdenkmal-Pflege im Innenbereich wurde mit 70% (12.306,63 €) durch das Land gefördert. 2016 wurde bisher eine Ausschreibung durchgeführt und Aufträge im Wert von 20.798,82 € vergeben. Davon sind 3.417,80 € Fördermittel, der Rest kann erstmalig aus Ersatzgeld aufgebracht werden. Sehr wahrscheinlich muss 2016 eine weitere Ausschreibung, allerdings in geringerem Umfang erfolgen.

Die Faktoren für die Kostenentwicklung sind
• die aktuellen Feststellungen an den Bäumen anlässlich der zweimal jährlich erfolgenden Kontrollen
• das zunehmende Alter der Bäume sorgt für immer mehr Gutachtenaufträge zur Standsichereit
• der Zeitpunkt der Aufträge (Unternehmensauslastungen bestimmen den Preis)
• Anzahl der Bäume im Innenbereich mit Landesförderung“

Unsere (Be-)Rechnung (für 2015)
Kosten
– 45.432,98 Euro
Landesmittel
+ 12.306,63 Euro
verbleibende Kosten
33.126,15 Euro (die der HSK getragen hat)

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Ermessensspielraum bei Windkraftzonen in Landschaftsschutzgebieten: Ministerium will Einzelfallentscheidungen zulassen

By adminRL at 7:03 am on Thursday, June 30, 2016

“111/IX” – Es handelt sich hierbei um eine lange, aber erst mal relativ harmlos wirkende Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern zur Windenergie auf den Hellefelder Höhen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) knöpfte sich das Schreiben vor, weil u.a. auf Seite 4 (von 11) der Hochsauerlandkreis eine Rolle spielt. Es heißt da, der HSK habe keinen eigenen Ermessenspiel-raum bei der Frage der Landschaftsbildbewertung und bei der Anwendung eines Erlasses. Die SBL schickte dann prompt diese Anfrage an den Landrat:

„Arnsberg, 11.02.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Vorlage 111/IX der Stadt Sundern – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir nehmen Bezug auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern und zitieren daraus von Seite 4 wie folgt:
„Der Hochsauerlandkreis teilte der Stadt Sundern mit Schreiben vom 24.11.2015 bezogen auf den neuen Erlass mit, dass vor Abgabe einer Stellungnahme zu allen Potentialflächen ein Abstimmungstermin zwischen Ministerium, LANUV und HSK in Bezug auf den Umgang mit den im Erlass getroffenen Aussagen zum Landschaftsschutz und insbesondere zum Landschaftsbild erforderlich sei. Dieser Termin hat am 21.01.2016 stattgefunden. Im Anschluss informierte ein Vertreter der Energieagentur die Stadt Sundern über den Verlauf des Gespräches. Demnach hätten das Ministerium und das LANUV unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises kein eigener Ermessensspielraum zustehe und dies weder bei der Frage der Landschaftsbildbewertung, noch bei der Frage der Anwendung des Erlasses. Die Vertreter des Kreises hätten in dem Termin eine eigene rechtliche Einschätzung angekündigt, die sie vor einer abschließenden inhaltlichen und formalrechtlichen Positionierung abwarten wollten.”
Dazu möchten wir Sie fragen:
• Ist der Hochsauerlandkreis zwischenzeitlich zu einer eigenen rechtlichen Einschätzung dieses Sachverhalts gekommen?
• Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
• Wie wollen Sie weiter verfahren, in Bezug auf den konkreten Vorgang und allgemein in solchen Angelegenheiten?“

Warten wir ab …
Weiter geht`s. Mit Datum vom 19.02.2016 schickte der HSK eine „Zwischennachricht“. Tenor: Der HSK halte den neuen Windkrafterlass des Landes NRE (WEE) nicht für rechtskonform. Die Anwendung dieser Bestimmungen hätte entscheidende Auswirkungen auf die beantragte Befreiung der Stadt Sundern von der Landschaftsschutzgebietsausweisung für den Bereich „Hellefelder Höhe“ und wäre darüber hinaus ein Präzedenzfall für alle Landschaftsschutzgebiete im HSK. Die Kreisverwaltung stünde bezüglich Klärung der rechtlichen Detailfragen in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium.

Wir warteten ab …
…. mehr als zwei Monate nach der “Zwischennachricht”. Dann antwortete die Organisationseinheit „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd“, das Ministerium habe mit Erlass vom 06.04.2016 auf die vom Landrat des HSK geäußerten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Erlassregelungen Stellung bezogen. Unter Berücksichtigung des Erlasses beantworte der HSK jetzt die Fragen der SBL/FW wie folgt:

„Bekanntlich ist das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen im sog. Windkrafterlass vom 04.11.2015 vom MKULNV landesweit festgelegt worden. Mit dem neuen Erlass wurde zum Einen die neue Rechtslage berücksichtigt und zum Anderen verfolgt der Erlass das Ziel, die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen zu standardisieren und landesweit einheitlich zu gestalten.

Seitens des Hochsauerlandkreises war die Besorgnis geäußert worden, dass der Erlass das dem Träger der Landschaftsplanung obliegende Ermessen in den Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ausschließt bzw. erheblich einschränkt. Diese Besorgnis teilt das Ministerium nicht. Die in § 67 BNatSchG angeführte unbestimmte Tatbestandsvoraussetzung „öffentliches Interesse” wird als eine ermessenslenke Konkretisierung eingestuft, gleichwohl wird hierdurch dem Planungsträger nicht die Möglichkeit zur Ausübung planerischen Ermessens genommen. Demnach wird auch vom Ministerium in begründeten Fällen immer eine Einzelfallentscheidung zugelassen, wonach die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend berücksichtigt werden können.

Die als Ausfluss der Mediationsverfahren vereinbarte Verfahrensweise, alle von der Stadt Sundern vorgesehenen Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Problematik nochmals zu überprüfen, bin ich nachgekommen. Die auch in der Vergangenheit gegen die Vorrangzone 4.2 (Hellefelder Höhe Mitte) geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken musste ich aber weiterhin aufrechterhalten. Dies ist auch mit der Erlassregelung vereinbar, weil eine Einzelfallentscheidung ausdrücklich zugelassen wird. Inwieweit letztendlich sich der Kreistag meinen geäußerten Bedenken anschließt, vermag ich nicht abzuschätzen. In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass nach meinem Kenntnisstand ein Ratsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie” bisher nicht vorliegt.

Auch bei den in den anderen kreisangehörigen Kommunen anhängigen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzw. —vorrangzonen werde ich in begründeten Fällen eine Einzelfallprüfung vornehmen, eine grundsätzliche Freigabe der Landschaftsschutzgebiete für Windkraft ohne jegliche Prüfung halte ich für nicht zielführend.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 11:56 am on Tuesday, June 28, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“ Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Dietmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadensersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html
Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur Schlachtbank führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:
1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http:l/ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/guestions-and-answers/index de.htm
zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass
die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,
CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet
und dass
die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentli-chen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Eine Anmerkung zur “Nicht-Antwort” auf die Fragen 1, 4, 6, und 7:
Der Landrat wurde nicht als Privatperson gefragt, sondern er selbst ist die Behörde. Deswegen steht auf vielen Bescheiden des HSK als Absender auch “Der Landrat”! Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass die Fragen aus anderen Gründen nicht beantwortet wurden…
Und zu den übrigen Antworten:
Ausgerechnet die EU zu zitieren, also eine Verursacherin der jetzt vorliegenden Abkommen, ist genau so, als wenn man einen Finanzminister fragen würde, ob die Steuern gerecht sind…

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Fast immer “GaGaGroKo”

By adminRL at 3:19 pm on Saturday, June 25, 2016

Seit der letzten Wahl des Kreistags gibt es im Hochsauerlandkreis eine Besonderheit. Gemeint ist nicht die absolute Mehrheit der CDU (28 von 54 Sitzen), sondern fast immer kann sich die größte Fraktion auf Unterstützung durch SPD-, FDP- und Grüne-Fraktion verlassen. Das ergibt zusammen 49 von 54 Stimmen (ohne den Landrat). Die Opposition aus SBL/FW, Linken und Piraten bringt es zusammen nur auf 5 Stimmen; das ist ein geringerer Anteil, als die Opposition im Bundestag mit ca. 20% hat.
Erstaunlich ist, dass diese GaGaGroKo (“GanzGanzGroßeKoalition”) auch bei Themen zusammen abstimmt, bei denen dies niemand erwarten würde. Dies zeigte sich erneut in der gestrigen Sitzung des Kreistags.

Hier einige Beispiele für Entscheidungen:

Genehmigung einer Windenergieanlage in Marsberg-Meerhof, außerhalb der sog. Konzentrationszonen für solche Anlagen.
Der Landschaftsbeirat hatte wegen der Artenschutzes widersprochen. Dieser Widerspruch wurde jedoch vom Kreistag – ohne jede inhaltliche Sitzungsvorlage und Diskussion überstimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Bahncard
Für Bus und Bahn soll ein Westfalentarif eingeführt werden. In ihm sollen die Bahncard25 und Bahncard 50 nicht gelten. Die Bahncards sind für Vielfahrer attraktiv, führen also zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Dies hätte teilweise Fahrpreiserhöhungen von mehr als 100% für Bahncard-Besitzer zur Folge. Können sie heute bei Bahnfahrten z.B. ins Ruhrgebiet, nach Ostwestfalen oder nach Siegen ihre Bahncard einsetzen, soll das im neuen großen Tarifgebiet nicht gehen. Andere große Verkehrsverbünde (z.B. Rhein-Main, Rhein-Neckar, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen) gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen für Bahncard-Inhaber. Der Kreistag lehnte den Antrag der SBL/FW, die Anerkennung der Bahncard im neuen Tarifgebiet zu fordern, ab, wieder mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlen
Der HSK besteht aus 2 Wahlkreisen. Für beide wurde nun vom Kreistag ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet. Die Kreisverwaltung hatte vorgeschlagen, dass von den insgesamt 6 Sitzen 3 an die CDU. 2 an die SPD und 1 an die Grünen gehen sollte. Die Opposition war damit jedoch nicht einverstanden und machte eigene Wahlvorschläge. Bei der anschließenden geheimen Wahl erhielten CDU (27) und SPD (13) jeweils so viele Stimmen, wie von ihnen Kreistagsmitglieder anwesend waren. Der Vorschlag der Grünen erhielt so viele Stimmen, wie Grüne und FDP zusammen Sitze haben (7). 5 Stimmen gingen erwartungsgemäß an den Wahlvorschlag der Opposition. Im Ergebnis hat die Opposition damit einen Sitz im Wahlaussschuss erlangt, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen.

Berufskollegs
Es stehen erhebliche Sanierungsaufgaben in den kreiseigenen Schulen an. Seit einigen Monaten ist ein Gutachterbüro damit beschäftigt, Aufgabenverteilung und Gebäude zu untersuchen, ob sie noch benötigt werden, und welche Klassen zusammengelegt oder getauscht werden sollten. Bisher ging es um das Berufskolleg Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz), wo vor allem statische Probleme zu lösen sind. Nun wurde auf Vorschlag der Kreisverwaltung auch die Einbeziehung des BK Meschede vom Kreistag beschlossen. Der Antrag der SBL/FW, doch gleich alle 5 Berufskollegs zu betrachten, wurde von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt. Dabei weiss jeder, dass es bald dazu kommen wird; sogar der “Haussender” der Kreisverwaltung (Radio Sauerland) meldete heute morgen: “Ein externes Gutachten soll die fünf Berufskollegs im Hochsauerlandkreis fit für die Zukunft machen.” Das war der Antrag der SBL/FW, ist aber offiziell abgelehnt worden…

Freihandelsabkommen CETA
Wir haben auf diesen Seiten mehrfach über die Gefahren und Risiken durch das Freihandelsabkommen für die Kommunen berichtet. Diese ergeben sich auch aus dem jüngst von der baden-württembergischen Landesregierung veröffentlichten Gutachten des (konservativen) Europarechtlers Nettesheim. Anders als viele andere Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände war die GaGaGroKo im Hochsauerlandkreis jedoch nicht bereit, eine ablehnende Resolution zu beschließen (mit Ausnahme eines einzelnen der vier Grünen Kreistagsmitglieder). Die beiden Bundestagsabgeordneten aus dem HSK sind Mitglieder im konservativen Arbeitskreis ihrer jeweiligen Bundestagsfraktion (Seeheimer Kreis bzw. Berliner Kreis). Das scheint sich auch hier im Kreistag so bemerkbar zu machen, dass nichts gegen die Interessen der Bundesregierung beschlossen wird…

Naturdenkmalverordnung
Mit dieser Verordnung werden besonders erhaltenswerte Bäume geschützt. Bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”. Mit den Stimmen der GaGaGroko wurde dieser Satz gestrichen; die Kostentragung ist nun an eine nicht näher definierte Erfordernis geknüpft. Und es wurden zahlreiche einzelne Bäume auf Vorschlag der Kreisverwaltung für nicht mehr Naturdenkmal-würdig erklärt. Die Frage, nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung nicht beantworten.

Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)
Die SBL/FW hatte darauf hingewiesen, dass es sich nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz handelt, sondern neue Aufgaben und viele neue Mitglieder (von Verbänden) hinzu kommen sollen. Daher sei auch eine Neuwahl der Vertreter des zuständigen Fachausschusses des Kreistags nötig. Das führte dazu, dass die Kreisverwaltung im Kreistag den Punkt von der Tagesordnung absetzen ließ; sie wolle eine “rechtliche Prüfung” vornehmen. Eine Woche vorher, in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, hatte die Verwaltung noch behauptet, es gebe keinen Bedarf für eine Änderung ihrer Sitzungsvorlage. Hier brauchte die GaGaGroKo noch nicht zu entscheiden…

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Die Abstimmungsmaschine?

By adminRL at 10:54 pm on Friday, June 24, 2016

Wofür hat die CDU-Kreistagsfraktion 28 Mitglieder? Diese Frage konnte man sich heute zu Beginn der Kreistagssitzung stellen.

Es ging zunächst um die Tagesordnung. Auf der stand auch der TOP “Antrag der Windpark Meerhof GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Marsberg-Meerhof; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Nachdem der Kreistag Ende 2015 bereits den Widerspruch des Landschaftsbeirats für einige andere Windräder in Meerhof überstimmt hatte, ging es nun um ein weiteres Windrad in Meerhof. Dieser Standort befindet sich außerhalb der Konzentrationszonen der Stadt Marsberg für Windenergieanlagen. Der Landschaftsbeirat hat – so war von Mitgliedern zu erfahren – wegen artenschutzrechtlicher Bedenken Widerspruch gegen diese Windkraftanlage eingelegt. Der kann nur durch einen anderslautenden Beschluss des Kreistags gekippt werden. Näheres über die Inhalte der Beratungen war aber nicht bekannt, denn dieses Thema stand erst am 31.05.2016 auf der Tagesordnung des Landschaftsbeirats (LB). Die Kreisverwaltung hatte aber weder eine Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt des LB erstellt, noch lag ein Protokoll der Sitzung des LB vor. Dafür hatte die Kreisverwaltung aber bereits vor (!) der Sitzung des LB eine Vorlage für den Kreistag geschrieben, mit dem Beschlussvorschlag, der Kreistag möge den Widerspruch des LB überstimmen…

Die SBL/FW-Fraktion beantragte zu Beginn der Kreistagssitzung, diesen TOP von der Tagesordnung abzusetzen. Begründung: Es sei eine Missachtung der Arbeit des Fachgremiums Landschaftsbeirat, wenn der Kreistag den LB überstimme, ohne dass man sich inhaltlich mit den Bedenken des LB auseinandersetzen könne. Daher solle der Vorsitzende des LB in der nächsten Kreistagssitzung berichten; bis dahin läge sicher auch das Protokoll der Sitzung des LB vom 31.05.2016 vor. Erst dann sei eine inhaltliche Debatte möglich.

Als der Landrat über diesen Vertagungsantrag der SBL/FW abstimmen ließ, gab es Zustimmung aus allen Fraktionen außer von der CDU. Etwa die Hälfte der CDU-Fraktion stimmte dagegen, der Rest enthielt sich offensichtlich. Doch der Landrat behauptete, dass die Mehrheit für Ablehnung gestimmt hätte. Dies traf offensichtlich nicht zu, und auf Verlangen der SBL/FW wurden erneut die Ablehner vom Landrat zum “Hände heben” aufgerufen, zur genauen Auszählung. Jetzt gab es schon mehr Ablehner in der CDU-Fraktion, aber längst noch nicht alle Fraktionsmitglieder. An Ermüdung kann das nicht gelegen haben, denn die Sitzung hat erst kurz vorher begonnen…
Das “Spiel” wurde wiederholt, und als immer noch einige Hände der CDU unten blieben, kam es sogar zur persönlichen namentlichen Aufforderung durch den Landrat, jetzt müsse die Hand nach oben. Schließlich war das Ziel erreicht: Alle Arme der CDU reckten sich in die Höhe, und der Landrat konnte siegessicher feststellen, dass 28 Nein-Stimmen (von 53 anwesenden Kreistagsmitgliedern) zusammen gekommen waren und der Vertagungsantrag somit abgelehnt sei.

Was lernen wir daraus? Die Unabhängigkeit der Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion scheint stark eingeschränkt zu sein. Und die Fraktionsregie klappt nicht immer, aber dann hilft der Vorsitzende des Kreistags nach, bis das Ergebnis “stimmt”. Das kann schon mal einige Minuten dauern… Vielleicht wäre es einfacher, auf dem Platz des Landrats einen Kasten mit 28 Stimmkarten zu deponieren, die dann passend gezogen werden können?

Über weitere Inhalte und Ergebnisse der heutigen Sitzung des Kreistags berichten wir noch.

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Kreistag beschliesst über Landschaftsplan und Windräder

By adminRL at 8:24 am on Friday, June 24, 2016

Heute (Freitag) tagt ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede der Kreistag des HSK, zum zweiten Mal in diesem Jahr.

Es geht u.a. um die Wahl der Kreiswahlausschusses für die Landtagswahlen 2017, Vorbereitungen für den neuen Westfalen-Tarif, der in großen Teilen von NRW für Bus und Bahn gelten soll, den Landschaftsplan Sundern, Widersprüche des Landschaftsbeirats gegen geplante Windanlagen in Marsberg-Meerhof und Winterberg-Altenfeld (die Kreisverwaltung schlägt vor, den Landschaftsbeirat zu überstimmen), die Einrichtung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”, die Sanierung der Gebäude der kreiseigenen Berufskollegs, zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt und um die seit Mitte April gültige Haushaltssperre.

Hinzu kommen acht Anträge der Fraktionen. Die SBL/FW hat vorgeschlagen, eine Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA zu beschließen, wie viele andere Kommunen auch.
Zuhörer sind wie immer (außer im nichtöffentlichen Sitzungsteil am Ende der Sitzung) willkommen.

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 7:11 am on Thursday, June 23, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“. Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Siegmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadenersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur “Schlachtbank” führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?

2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?

3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?

4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?

5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?

6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungspro-zesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?

7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus 5 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/questions-and-answers/index_de.htm

zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass

die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,

CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet

und dass

die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Das Thema wird auf Antrag der SBL/FW-Fraktion am Freitag (24. Juni) auch auf der Tagesordnung des Kreistags stehen.

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Vier Anträge für die Kreistagssitzung am Freitag

By adminRL at 9:56 pm on Tuesday, June 21, 2016

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 20.06.2016 zwei Änderungsanträge zu Vorlagen für die Kreistagssitzung am Freitag dem 24.06., sowie einen Hinweis- und Ergänzungsantrag.

Der Antrag zur Drucksache 9/489 betrifft die Tarife im ÖPNV; denn die SBL/FW befürchtet aufgrund der Neugründung der Tarifgemeinschaften Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH und der Westfalen-Tarif GmbH erhebliche Preiserhöhungen für Bahncard-Nutzer aus dem HSK. Sie können mehr als 100% betragen, weil im neuen, vergrößerten Tarifraum Bahncards nicht mehr anerkannt werden. Viele andere Verkehrsverbünde gewähren dagegen auch im Nahverkehr Ermäßigungen an Bahncard-Besitzer.

Ein weiterer Änderungsantrag der SBL/FW bezieht sich auf die Sanierung des Berufskollegs Berliner Platz in Hüsten (Drucksache 9/503). Hier beantragt die Kreistagsfraktion, auch die Gebäude der vier anderen Berufskollegs im HSK (Arnsberg Eichholz, Meschede, Olsberg, Brilon) durch externe Gutachter auf ihre Bausubstanz und ihre räumliche Situation für die jeweiligen Bildungsgänge in die Untersuchung mit einzubeziehen. Für das Berufskolleg Hüsten ist derzeit mit einem Sanierungsaufwand zwischen 17 und 27 Mio Euro zu rechnen.

Des Weiteren beantragt die SBL/FW, die Verwaltungsvorlagen 9/448 und 9/448 1. Ergänzung zur „Umbenennung“ der bisherigen Gesundheits- und Pflegekonferenz“ (GPK) um den Unterpunkt „Wahl der Vertreter des Kreistags in die neue Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)” zu ergänzen. Nach Auffassung der SBL handelt es sich bei der KGAP um ein neues Gremium und nicht nur um eine Umbenennung der bisherigen GPK in KGAP. Denn sowohl die Aufgaben als auch die personelle Besetzung des Gremiums sollen sich erheblich ändern.

Am 07.06. hatte die SBL/FW ihren ersten Antrag zur Kreistagssitzung gestellt, eine Resolution gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA. Mehrere Kreistage und Stadträte haben eine Resolution gegen CETA und auch gegen TTIP bereits beschlossen, so geschehen z.B. in den Städten Köln und München. Ein Grund unter vielen: CETA schränkt den kommunalen Handlungsspielraum ein. Das hat vor wenigen Wochen auch ein von einem Europarechtler im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung erstelltes Gutachten bestätigt. Dadurch ergibt sich zweifelsfrei der kommunale Bezug.
Im HSK scheint der Landrat mit der Amputation von Kompetenzen des Kommunalparlaments und seiner Verwaltung kein Problem zu haben!? Die Beschluss-Empfehlung des Hochsauerlandkreises zum Antrag der SBL/FW gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada (Drucksache 9/514) lautet „Ablehnung des SBL-Antrags“. Begründung: Nur der Bundestag sei für die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zuständig…

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Fraktionssitzung im “Tagwerk” in Sundern

By adminRL at 12:01 pm on Monday, June 20, 2016

Zur Vorbereitung der Kreistagssitzung am kommenden Freitag trifft sich die SBL/FW-Kreistagsfraktion heute (Montg 20. Juni) um 19 Uhr zur Fraktionssitzung, dieses Mal in Sundern. Tagungsort ist das „Tagwerk“, Hauptstraße 105.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus Ausschüssen und Baukommissionen und die wesentlichen Themen der Kreistagssitzung. Dabei geht es u.a. um
das (mittlerweile vom Sozialgericht für rechtswidrig erklärte) Unterkunftskostenkonzept des HSK,
den neuen Westfalen-Tarif für Bus und Bahn,
den Landschaftsplan Sundern,
Planungen für Windvorrangzonen,
die Gründung der „Kommunale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP)”,
Elternbeiträge zu den Mittagsmahlzeiten in kreiseigenen Ganztagsschulen,
Resolution gegen das Freihandelsabkommen CETA,
bauliche Sanierung der Berufskollegs
und zusätzliche Personalstellen für das Kreisjugendamt.

Gäste und Zuhörer sind – wie immer – herzlich willkommen!

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Papiertiger mit geringem Wert

By adminRL at 5:08 pm on Friday, June 17, 2016

Angekündigt worden war eine Stärken- und Schwächenanalyse des Kreisjugendamtes – und heraus kam ein methodisch sehr dürftiges Ergebnis. Das Landesjugendamt hatte die Aufgabe übernommen, die Arbeit des Kreisjugendamtes des HSK zu untersuchen. Anlass war der Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg vor zwei Jahren gewesen; in diesem Zusammenhang wurden auch vom Richter im Amtsgericht Medebach massive Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt erhoben.

Am Donnerstag trugen zwei Vertreter des Landesjugendamtes ihre Ergebnisse vor. Das Landesjugendamt hatte sich darauf beschränkt, zwei der zahlreichen Dienstanweisungen der Jugendbehörde des HSK zu untersuchen, am eigenen Schreibtisch in Münster. Konkret ging es nur um die Anweisungen “zum Vorgehen und Maßnahmen des Jugendamtes bei Meldungen über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung)” und für “Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII”. Außerdem gab es Gespräche mit der Amtsleitung. Aber es gab keine Gespräche mit Mitarbeitern des Jugendamtes, keine Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Familien, keine Analyse konkreter Fälle, keine Besuche “vor Ort”???! Wie kann man aus 2 Dienstanweisungen auf die Qualität der Arbeit eines Jugendamtes schließen wollen? Denn diese Arbeit findet sich nur zu einem sehr geringen Teil in formellen Dienstanweisungen wieder, die Praxis spielt hier eine sehr viel größere Rolle.

Immerhin ergaben sich sogar aus dieser sehr beschränkten Sichtweise noch einige konkrete Vorschläge:

Die derzeit 9 Außenstellen sollten auf noch etwa 3 reduziert werden, da in den bisher sehr kleinen Teams der fachliche Austausch und Vertretungsmöglichkeiten nicht hinreichend geleistet werden könnten: “Der ASD des Kreisjugendamtes ist auf 9 Außenstellen aufgeteilt und verfügt über insgesamt 12,78 Vollzeitstellen zzgl. 1 Vollzeit-stelle für die ASD-Leitung. Viele Außenstellen sind lediglich mit einer Fachkraft besetzt… Außenstellen mit ein bis drei Fachkräften sind weder fachlich noch organisatorisch angemessen. Erst durch eine Zusammenführung wird Teamarbeit, die für die Qualität der Arbeit des ASD notwendig ist, ermöglicht.”

Eine von unserer Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik äußert auch das Landesjugendamt: “Kritisch sind solche Vorgaben zu bewerten, wie „…grundsätzlich nur eine ambulante Hilfe in einer Familie …“ “.

Und es sei verkehrt, als allgemeinen Grundsatz “ambulant vor stationär” aufzustellen: “Des Weiteren ist das unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ zu hinterfragen. Im Rahmen der Kostendiskussion wurde ein solcher Leitsatz vor ca. 15 Jahren in vielen Jugendämtern formuliert. In der Praxis hat dies häufig dazu geführt, dass stationären Hilfen erst bewilligt wurden, wenn ambulante Hilfen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hatten. Ein solches Vorgehen ist aus fachlicher Sicht kritisch. Es kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Rahmen ambulanter Hilfe zunächst Erfahrungen des Scheiterns machen müssen, bevor eine prekäre häusliche Situation durch eine zum Ziel führende, vielleicht auch nur vorübergehende, stationäre Hilfe bewilligt wird. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist es nicht sinnvoll, zunächst ambulante Hilfen zu initiieren, die nicht den gewünschten Erfolg bringen.”

Den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags wurde die Stellungnahme des Landesjugendamtes leider erst am Tag nach der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Sie kann nun durchgelesen werden (was keine besonderen Anforderungen stellt; s.o.) und soll in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses erneut diskutiert werden.

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