Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

By adminRL at 9:12 am on Wednesday, December 28, 2016

Auch für das Sauerland sind leider Geflügelpest und Putenmastbetriebe relevant. Zwischen beiden könnte es einen Zusammenhang geben, so das “WAI – Wissenschaftsforum Aviäre Influenza”:

H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet. Zu diesem Ergebnis ist am 20.12.2016 die unter anderem vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO einberufene Task Force gekommen.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.

Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:
Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen. Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.

Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
– Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
– Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
– Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektion zu suchen.

Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net

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Antibiotika-Datenbank, Massentierhaltung/Geflügelmast – Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?

By adminRL at 2:05 am on Tuesday, December 23, 2014

Bei den Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelt es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen worden, und alle im Umkreis von 3.000 Metern befindlichen Geflügelställe wurden untersucht. Außerdem galt ein Transportverbot. Bei dem neuesten Fall im Emsland ist laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet worden. Darunter fallen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.

Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?
Danach erkundigte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 22.12.2014 beim Landrat. Hier die Fragen der SBL/FW:
• Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?
• Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträchtigungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?

In einer weiteren schriftlichen Anfrage vom gleichen Datum fragt die Bürgerliste, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellen will, dass alle Mastbetriebe ihrer Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank korrekt und vollständig nachkommen. Die SBL/FW stellte dazu folgende Fragen:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren (20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner) mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?

Der Hintergrund: Am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.

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Viel Geflügel und noch mehr Mist

By admin at 4:50 pm on Wednesday, November 28, 2012

In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender und Zeitungen über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen und darüber, dass der Hühnermist nicht ungefährlich ist. Krankheitserregende Keime wie MRSA sollen sich in dem „Natur-Dünger“ sehr wohl fühlen. Wir nehmen an, dass Geflügelgülle in ganz Deutschland im Einsatz ist. Größere Transporte von „Geflügel-Dünger“ sollen aus den Niederlanden vor allem nach NRW gekommen sein. Welche Mengen von dem Zeug sind wohl auf Äckern und Flächen im Sauerland gelandet?

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dazu am 06.11.2012 eine Anfrage an den Landrat gestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises antwortete am 09.11.2012.

Demnach ist die Verwendung von Geflügelgülle als Wirtschaftsdünger in der Verordnung BGBI. I S. 1062 vom 21.10.2010 gesetzlich geregelt. Die Umsetzung der Verordnung obliege dem Direktor der Landwirtschaftskammer. Jeder, der Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr bringt, müsse darüber Aufzeichnungen vornehmen und die Landwirtschaftskammer darüber informieren, dass er die Stoffe in Verkehr bringt. Zudem muss er melden, welche Mengen er aus anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten importiert hat. Wegen der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer lägen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die gewünschten Informationen nicht vor.

Zur Anfrage der SBL klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=2508

http://sbl-fraktion.de/?s=gefl%C3%BCgel

Darauf, dass bei den Dünger-Lieferanten und ihren Abnehmern alles mit rechten Dingen zugeht, hatten Behörden und Verbraucher auch schon vor dem PFT-Skandal gehofft. Die Hoffnung war bekanntlich trügerisch!

Zumindest haben wir jetzt erfahren, wie viele Geflügelbetriebe im Hochsauerlandkreis „produzieren“. Laut Antwort des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich um sieben Betriebe mit einer Größe von über 10.000 Tieren und um dreizehn weitere geflügelhaltende Betriebe mit einer Tierzahl zwischen 1.000 und 10.000 Tieren. Zudem gebe es zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die im geringen Umfang Geflügel halten.

Legen wir mal die minimalste Menge Tiere pro Großbetrieb zugrunde und je 5.000 pro „kleinerem“ Geflügelhof, vegetieren hier und heute also mindestens 135.000 Hühner, Puten, Enten, Gänse, mindestens, wahrscheinlich aber viel mehr ….

Ob unsere Landwirte dann angesichts des Mists vom eigenen bzw. des Sauerländer Federviehs noch größere Gülle-Düngermengen aus den Niederlanden brauchen, ist fraglich. Aber irgendeinen Grund müssen die Dünger-Transporte aus NL ja schließlich haben!?

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Eklige Geflügelgülle auch auf Flächen im HSK?

By admin at 12:00 am on Wednesday, November 7, 2012

In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender mehrmals kritisch über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. In den Berichten heißt es, Geflügelkot würde von Landwirten als billiger Dünger eingesetzt. Der Hühnermist sei nicht ungefährlich, denn er wäre mit Keimen, wie MRSA und ESBL, durchsetzt. Es handelt sich dabei also um Keime, die gegen Antibiotika resistent sind. (NDR-Sendung Markt vom 07.05.2012)

Laut einer Antwort der NRW-Landesregierung vom 08.09.2011 auf eine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter ging die NRW-Landesregierung im Oktober 2011 davon aus, dass umfangreiche Gülle-Lieferungen aus den Niederlanden nach NRW verbracht werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Aufbringen von Geflügelkot aus landwirtschaftlicher Herstellung nicht genehmigungspflichtig. (Drucksache 15/2791, Landtag NRW, vom 08.09.2011)

Ob im Hochsauerlandkreis Geflügelgülle gelagert wird oder ob dieser unappetitliche Mist hier als Dünger zum Einsatz kommt, wissen wir nicht. Daher stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 06.11.2012 eine Anfrage mit folgendem Wortlaut an den Landrat:

1. Ist Ihnen bekannt, ob im Hochsauerlandkreis landwirtschaftliche Flächen mit Geflügelgülle gedüngt werden?

2. Wenn ja, wird durch den HSK oder durch die Landwirtschaftskammer überprüft, in welchem Ausmaße in unserem Landkreis Landwirte oder auch Gartenbaubetriebe, Baumschulen und Weihnachtsbaumprodozenten Geflügelkot als Dünger (unverarbeitet als Frischmasse oder verarbeitet als Trockenmasse) einsetzen?

3. Wenn ja, ist Ihnen bekannt auf welchen landwirtschaftlichen Flächen dieser Dünger verwendet wird (Kartoffeläcker, Maisäcker etc.)?

4. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass von der Lagerung der Geflügelgülle sowie von der Verwendung dieses Materials keine Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Trinkwasser ausgehen?

5. Sind Landwirte, Gartenbautriebe, Weihnachtsbaumproduzenten etc. verpflichtet, zu dokumentieren, welchen Dünger sie in welchem Umfang auf welchen Flächen einsetzten?

6. Wie viele Geflügelmastbetriebe befinden sich derzeit im HSK?

7. Wie und wohin entsorgen diese Betriebe die anfallenden Abfälle (Kot, Kadaver etc.)

8. Ist Ihnen bekannt, ob und in welchem Umfang Geflügelgülle-Lieferungen auf direktem oder auch auf indirektem Wege aus den Niederlanden und aus Belgien in den HSK gelangen und hier verwendet werden?

9. Wenn ja, um wie viele Tonnen pro Jahr handelt es sich in den Jahren 2010, 2011 und bis einschließlich Oktober 2012?

10. Wenn ja, ist bekannt, wer die Abnehmer der Gülle-Importe sind?

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Nur ein Schwein in Bestwig

By admin at 10:55 pm on Wednesday, June 17, 2020

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste adressierte am 05.05.2020 eine Anfrage zu „Gesundheitlichen Schäden resultierend aus der Tiermast“ an den Landrat bzw. an die Kreisverwaltung.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9500

Am 15.06.2020 beantwortete die Organisationseinheit Wasserwirtschaft die Anfrage der SBL schriftlich.
Wir fassen den Inhalt des Schreibens hier zunächst kurz zusammen. Die komplette Antwort wollen wir Ihnen aber auch nicht vorenthalten.

Zusammenfassung

Zahl der Mastschweine
Im Hochsauerlandkreis (mit seinen rund 260.000 Einwohnern) werden z.Z. fast 60.000 Schweine gemästet, davon allein über 30.000 im Stadtgebiet Marsberg (ca. 20.000 Einwohner). Zweite Kommune in der Mast-Rangfolge ist Sundern mit über 7.000 Tieren, gefolgt von der Kreisstadt Meschede mit fast 6.500 Mastschweinen. In Winterberg und Bestwig kann von Massentierhaltung keine Rede sein. Für Winterberg meldet der HSK 3 Schweine, für Bestwig nur 1.

Antibiotika in der Tiermast = Eine unbekannte Größe
Zum Einsatz von Antibiotika in der Tiermast, auch über den des Reserveantibiotikums „Colistin“, kann der Hochsauerlandkreis keine Angaben machen. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen könnten über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden.
Der Tierhalter sei verpflichtet, die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM) zu melden. Im Fall einer Überschreitung der bundesweiten Kennzahlen sei der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.

Nitratwerte – Wie oft und wo werden sie gemessen
Für das 1. Quartal 2020 lägen dem LANUV Stichproben aus mehreren Flüssen vor, z.B. aus der Möhne, Henne und dem Salweybach vor. Für die Bewertung sei das LANUV zuständig. Mehr sagt der HSK in seinem Schreiben zur aktuellen Situation leider nicht aus. Also, keine Angabe! Zwischen 2015 und 2018 wären die Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig gewesen.

Höchster Nitratwert mit knapp unter 50 mg/l im „Schweineparadies“ Marsberg
Laut Angaben der Behörde liegen die jeweils höchsten Nitratwerte im HSK zwischen 47 mg/l im Stadtgebiet Marsberg und 5 mg/l in Winterberg. Schmallenberg (17 mg/l) weise (bezogen auf die letzten 10 Jahre) als einzige Kommune eine fallende Tendenz bei den Nitratwerten im Trinkwasser auf. In allen anderen Städten und Gemeinden sei der Nitratwert konstant.

Multiresistente Keime und Antibiotikarückstände in Gewässern – 2019/2020 soll eine größere Untersuchung erfolgen
Bezogen auf ausgewählte „EG-Badegewässer“ berichtet der HSK von „geringen Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien in einigen Proben“. Derzeit gebe es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien. Eine Bewertung dieser Befunde sei auch nicht möglich.
Ab 2015 bis Ende 2019 seien durch das LANUV aus Oberflächengewässern an 17 verschiedenen Messstellen im HSK mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben worden. Für den Zeitraum 2015 – 2018 lägen mehr als 40 Zustandsbewertungen vor. Das Ergebnis: Ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen.
Das LANUV hätte für 2019/2020 eine größere Untersuchungsstudie angekündigt.
(Zwischenergebnisse könnten ja vielleicht schon vorliegen?)

Und nun die vollständige Antwort des HSK an die SBL vom 15.06.2020:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1:
Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?
Laut aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im Stadtgebiet Marsberg 30.417 Mastschweine gehalten. Die Auswertung basiert auf den Zahlen der rechtlich vorgeschriebenen Stichtagsmeldungen zu Beginn des Kalenderjahres. Die Zahl der Mastschweine hat sich somit gegenüber der letzten Auswertung, bei der rund 32.000 Mastschweine ermittelt wurden, nicht erhöht.

Frage 2:
Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?
Lt. aktueller Auswertung der Fachsoftware BALVI werden im HSK 58.154 Mastschweine gehalten, die sich auf die Städte und Gemeinden wie folgt verteilen:

Stadt/Gemeinde Anzahl Mastschweine
Arnsberg 291
Brilon 5.731
Hallenberg 33
Marsberg 30.417
Medebach 435
Meschede 6.447
Olsberg 162
Schmallenberg 3.124
Sundern 7.254
Winterberg 3
Bestwig 1
Eslohe 4.256

Frage 3:
Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt werden?
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Tierhalter ab einer bestimmten Anzahl an gehaltenen Mastschweinen die Behandlung mit antibiotischen Präparaten in einer zentralen Datenbank (TAM-Datenbank in HIT) melden. Aus den eingegangenen Meldungen wird in halbjährlichen Abständen die betriebliche Therapiehäufigkeit automatisiert errechnet. Überschreitet ein Betrieb bundesweit festgelegte Kennzahlen, ist der Tierhalter verpflichtet, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaverbrauchs zu ergreifen.
Die TAM-Datenbank dient somit der Ermittlung der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit. Valide Aussagen zu Verbrauchsmengen und zu den eingesetzten Wirkstoffen auf Kreisebene können über die TAM-Datenbank nicht getroffen werden. Aus diesem Grunde können hierzu keine Angaben gemacht werden. Auswertungen zu Daten der Gesamtmengen von in der Veterinärmedizin verwendeten Antibiotika, aufgeteilt nach Wirkstoffgruppen, erfolgen für das gesamte Bundesgebiet durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Frage 4:
Wurden und wird Schweinen und anderen „Nutztieren“ in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?
Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Colistin werden in der Schweinemast und der Geflügelmast im Rahmen eines engen lndikationsspektrums zur Behandlung von Darmerkrankungen, verursacht durch gegenüber Colistin empfindlichen E. coli-Stämmen, eingesetzt. Zu der Verbrauchsmenge wird auf die Beantwortung zu Frage Nr. 3. verwiesen.

Frage 5:
Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?
Dem LANUV liegen für das erste Quartal 2020 für den Parameter Nitrat-Stickstoff (1245) bereits Stichproben aus der Hoppecke, Möhne, Lenne, Henne, Brabecke, Salweybach, Nesselbach, Sorpe II (Lenne), Gleierbach, Grafschaft und Latrop vor. Für die Beprobung und Bewertung der in den Wasserkörpern gelegenen Messstellen ist das LANUV zuständig. Im Rahmen des 4. Monitoringzyklus (2015 bis 2018), der maßgeblich für die Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms ist, ist dieser Parameter in den Fließgewässern im HSK unauffällig.

Frage 6:
Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um Angaben für jede einzelne Kommune.
Die Trinkwasserversorgung im Hochsauerlandkreis ist dezentral aufgestellt. Es gibt innerhalb der Kommunen des HSK also meist mehrere Versorgungsgebiete mit zum Teil voneinander abweichenden Wasserqualitäten. Da eine Auflistung nach einzelnen Kommunen erwünscht ist, ist hier immer der höchste Wert an Nitrat aus den betreffenden Versorgungsgebieten der jeweiIigen Kommune angegeben. Das Versorgungsgebiet ist in Klammern benannt. Die Tendenz wurde anhand der Ergebnisse der letzten zehn Jahre ermittelt:

Arnsberg (u.a. Neheim-Hüsten) = 13 mg/l, Tendenz = konstant
Bestwig (u.a. Velmede, Bestwig) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Brilon (u.a. A|me, Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Eslohe (Wenholthausen) = 21‚2 mg/l, Tendenz = konstant
Hallenberg = 19,9 mg/l, Tendenz = konstant
Marsberg (u.a. Kernstadt) = 47 mg/, Tendenz = konstant
Medebach = 6 mg/l, Tendenz = konstant
Meschede (u.a. Kernstadt, Freienohl) = 14 mg/l, Tendenz = konstant
Olsberg (u.a. Bigge, Olsberg) = 7,5 mg/l, Tendenz = konstant
Schmallenberg (u.a. Berghausen, Dorlar) = 17 mg/, Tendenz = fallend
Sundern (u.a. Kernstadt) = 22 mg/l, Tendenz = konstant
Winterberg (u.a. Kernstadt) = 5,0 mg/l, Tendenz = konstant

Frage 7:
Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in seinem LANUV-Fachbericht 93 die Ergebnisse seiner Untersuchungen ausgewählter EG-Badegewässer auf antibiotikaresistente Bakterien und Antibiotikarückstände veröffentlicht. Demnach konnten nur in einigen Proben geringe Konzentrationen von antibiotikaresistenten Bakterien (4 KBE/100ml) festgestellt werden. Bei diesen Proben handelte es sich bereits um Badegewässer, die aufgrund ihres Einzugsbereiches zu mikrobiologischen Belastungen neigen. Die Badestellen an den Badeseen im Hochsauerland wurden zwar nicht in diese Untersuchungen mit einbezogen, neigen aber aufgrund ihres unbelasteten Einzugsbereiches viel weniger zu mikrobiologischen Belastungen als die im Fachbericht untersuchten Stellen. Derzeit gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Untersuchung von Gewässern auf antibiotikaresistente Bakterien, zumal bislang auch keine Bewertung dieser Befunde möglich ist. Eine alleinige Bewertung aufgrund des Nachweises von antibiotikaresistenten Bakterien ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand nicht möglich. Untersuchungen sollten nur dann erfolgen, wenn eine Bewertungsmatrix für solche Befunde vorliegt. Das LANUV hat an 17 verschiedenen Messstellen im HSK im Zeitraum ab 2015 aus den Oberflächengewässern mehr als 800 Messwerte für Antibiotika erhoben. Gemessen wurde Sulfadimidin, Sulfamethoxazol, Clarithromycin, Erythromycin, Roxythromycin, Trimethoprim. Sulfadiazin, Sulfathiazol, De-hydrato-Erythromycin A und Metronidazol. Dort liegen Messwerte bis einschließlich Dezember 2019 vor. Für den 4. Monitoringzyklus 1201 5-2018) liegen mehr als 40 Zustandsbewertungen für 6 Oberflächenwasserkörper vor. An den OFWK „DE_NRW_276_182330″ (Ruhr), „DE_NRW_276168_0″ (Salweybach), „DE_NRW_2762_O” (Möhne) und „DE_NRW_276612_0″ (Nesselbach) wurden sämtliche vom LANUVNRW gemessenen Antibiotika bewertet. Es liegen ausschließlich gute oder bessere Zustandsbewertungen vor.

Frage 8:
Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?
siehe Antwort zu Frage 7
Das LANUV hat für die Jahre 2019/2020 eine größer angelegte Untersuchungsstudie zu diesem Thema angekündigt.“

Entwarnung? Jedenfalls nicht für`s Schwein. Und wie das für den homo sapiens aussieht, wenn die letzten Reserveantibiotika – wie Colistin – in der Tiermast verquast werden, ist auch höchst fraglich.

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Putenmast in Schederberge – Sitzt der Betreiber den juristischen Vergleich aus?

By admin at 3:46 pm on Wednesday, September 6, 2017

Kaum, dass sie vorbei war, ist sie auch schon wieder da: Die Vogelgrippe-Saison!
Am 28.08.2017 wurde sie Sachsen-Anhalt registriert.
Klick:
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html

Umso verständlicher ist es, wenn sich Anwohner im Umfeld von Geflügelmast-Betrieben nicht nur Gedanken um das Tierwohl und um schlechte Haltungsbedingungen machen, sondern sich auch um ihre eigene Gesundheit sorgen. So ist es zum Beispiel im Dorf Schederberge bei Meschede.

Umso ärgerlicher ist es dann auch, dass sich der Putenmäster offenbar noch nicht an einen im März dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Arnsberg zäh ausgehandelten juristischen Vergleich gehalten hat. So ist es zum Beispiel im Dorf Schederberge bei Meschede.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7335

Was ist da los? Warum sind die Abluftkamine für die Ställe in Schederberge immer noch nicht erhöht worden?

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dem Landrat des Hochsauerlandkreises am 05.09.2017 folgende Anfrage:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: „Erhöhung der Abluftkamine der Putenställe in Meschede-Schederberge“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Im März dieses Jahres endete beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Verhandlung um die Putenmast-Anlagen in Meschede-Schederberge mit einem Vergleich: Der Betreiber sollte die Abluftkamine der Ställe um jeweils einen Meter erhöhen, damit die Geruchsbelästigung für Anwohner verringert wird.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/kompromiss-im-streit-um-putenmast-in-schederberge-id209882173.html

Unsere Fraktion erfuhr nun vor wenigen Tagen aus Schederberge, dass sich hinsichtlich der Kaminerhöhung noch gar nichts getan hat.
Klick:

Wir fragen Sie daher:
• Hat die Stadt Meschede Ihres Wissens die Baugenehmigung für die Erhöhung der Abluftkamine erteilt?
• Wenn ja, wie erklären Sie sich, dass der Betreiber das Ergebnis des juristischen Vergleichs nach nunmehr einem halben Jahr immer noch nicht umgesetzt hat?
• Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf den Betreiber Einfluss zu nehmen, die Kaminerhöhungen unverzüglich durchzuführen?

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Das Dauer-Mirakel um die „entsorgten“ Puten

By adminRL at 9:11 pm on Saturday, February 25, 2017

Trauerspiel
Seit dem Zufallsfund von 20 oder mehr toten Puten an einem Weg zwischen Meschede und Schederberge ist nun schon fast ein halbes Jahr ins Land gezogen. „DerWesten“ ließ uns damals – am 24.10.2016 – wissen:
„… Die Polizei ermittelt wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern. Ein Zusammenhang mit der Puten-Mast in Schederberge besteht nach Informationen unserer Zeitung nicht.“
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html
Ob die WP bei der Polizeibehörde nachgefragt hat was denn aus den Ermittlungen geworden ist, wissen wir nicht.

Zumindest eine Kreistagsfraktion fragte bei der Kreisverwaltung nach. Auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist das Geschehen zusammen gefasst. Hier können Sie Akt 1 bis 4 nachlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

Und nun zum 5. Akt
Den hatte die SBL/FW ja noch angekündigt …
Also: Polizeiliche Ermittlungen, Aufklärung? Wohl nicht. Nach fast einem halben Jahr stehen wir immer noch vor den selben Rätseln:
• Aus welchem Stall stammt das Geflügel?
• Wie sind die Puten zu Tode gekommen?
• Wer hat die toten Tiere in Plastik verpackt?
• Warum waren alle Tierkörper ohne Köpfe?
• Wer hat die Kadaver an dem Weg zwischen Meschede und Schederberge abgelegt und warum?
• Warum lagen an der Fundstelle lange Zeit noch Federn und andere Geflügelüberreste?
• Wurde eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern gestellt?
• Hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen?
• Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
• Warum ist das Kreisveterinäramt offenbar nicht tätig geworden?

Hoffnungslos? Warum?
Die Erklärung liefert nachfolgendes Schreiben des Hochsauerlandkreises (mit Datum vom 16.02.2017)!

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: „Entsorgte“ Puten II, Anfrage vom 07.02.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 17.01.2017 mitgeteilt habe, war das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht involviert. Dem Veterinäramt ist weder bekannt, ob den Strafverfolgungsbehörden eine Anzeige vorliegt, noch ob die Polizei Ermittlungen aufgenommen hat.

Gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag besteht das Fragerecht der
Kreistagsmitglieder nur in Bezug auf Angelegenheiten des Kreises. Die Tätigkeit der Kreispolizeibehörde ist keine Angelegenheit des Kreises und unterliegt insoweit nicht der Kontrolle des Kreistags. Über evtl. polizeiliche Ermittlungen kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft geben.“

Das eine Amt weiß also offiziell nichts, und das andere Amt darf nichts sagen…

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„Entsorgte“ Puten

By adminRL at 9:07 am on Sunday, February 19, 2017

Derzeit bereitet der Tierschutz im HSK besondere Sorgen. Außer um Ziegen (dazu mehr in anderen Beiträgen auf diesen Seiten) geht es nach wie vor um Puten.

1. Akt
Vielleicht erinnern Sie sich? Die Westfalenpost Meschede berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“. Augenzeugen meinten, die Angabe „etwa 20 tote Puten“ sei etwas untertrieben. Es habe sich um mehr als „nur“ 20 tote Tiere gehandelt.

Wenige Tage später füllten Meldungen über die Vogelgrippe die Zeitungsspalten in Deutschland. Aber das nur so nebenbei.

2. Akt
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte am 09.01.2017 schriftlich beim Landrat nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

3. Akt
Der Inhalt des Antwortschreibens mit Datum vom 17.01.2017 überraschte sowohl die Augenzeugen wie die SBL/FW:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der Fachdienst 34 noch der Fachdienst 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen von Geflügel handeln könnte. Einige weiße Federn deuten daraufhin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten je-doch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

4. Akt
Die SBL/FW fragte daraufhin noch einmal nach (mit Schreiben vom 07.02.2017):

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts für die Beantwortung unserer Anfrage vom 09.01.2017.
Gleichwohl möchten wir noch einige Anmerkungen zum Thema „entsorgte“ Puten machen; denn nach unseren Informationen soll es sich bei dem Kadaverfund an der Straße zwischen Meschede und Schederberge sehr eindeutig um tote Puten gehandelt haben. Das sei z.B. an den Füßen gut erkennbar gewesen. Uns liegen Fotos der Tierüberreste vor.
Ein Augenzeuge zweifelt die Mengenangabe des Bauhofs der Stadt Meschede an. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um „ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfälle“ gehandelt, sondern um ca. 100 Liter in Plastik verpackte Geflügelleichen, bei denen lediglich die Köpfe fehlten.
Ende Januar 2017 war ein Augenzeuge noch einmal an der Fundstelle. Er entdeckte dort immer noch weiße Federn und andere offensichtlich tierische Überreste, die offenbar nach und nach durch andere Tiere dezimiert, sprich gefressen werden.
Mit unserer Anfrage vom 09.01.2017 wollten wir u.a. in Erfahrung bringen, was die im WP-Artikel erwähnten polizeilichen Ermittlungen ergeben haben.
Wir fragen daher noch einmal:
• Liegt der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung oder wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor?
• Wenn ja, hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und mit welchem Ergebnis?“

5. Akt
Er steht noch aus. Wir berichten …

Filed under: TierschutzComments Off on „Entsorgte“ Puten

Seit wann verbreitet die WP Fake-News?

By adminRL at 10:53 pm on Sunday, January 22, 2017

Oder:
Handelte es sich bei den toten Puten am Waldweg nicht um tote Puten sondern um „Schlachtabfälle“?

Fundstücke
Ende Oktober 2016 fanden Spaziergänger in der Nähe eines Waldwegs zwischen Meschede und Schederberge Überreste von Geflügel. Laut Augenzeugenberichten handelte es sich um rund 25 kopflose und in Plastik verpackte tote Tiere. Es sollen jetzt immer noch Knochenreste und Federn an der Fundstelle liegen. Die Westfalenpost Meschede berichtete damals zeitnah über diesen Zufallsfund und schrieb von etwa 20 toten Puten sowie von „polizeilichen Ermittlungen wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern“.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html

Fragen
Bezugnehmend auf Augenzeugenberichte und die erwähnte WP-Meldung wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wissen, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben und schickte daher am 09.01.2017 eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

Überraschung
Die auf den 17.01.2017 datierte Antwort aus dem Kreishaus klingt etwas überraschend. Demnach soll es sich bei dem von der SBL/FW zitierten WP-Bericht „offensichtlich um eine Falschmeldung“ handeln. Der Bauhof habe die illegal abgelagerten Abfälle abgeholt. Es hätte sich dabei aber nicht um „tote Putenkadaver“ gehandelt. Einige weiße Federn deuteten darauf hin, dass es Schlachtabfälle von Geflügel gewesen sein könnten, heißt es im Schreiben der Kreisverwaltung.

Aber lesen Sie selbst. Hier ist der Wortlaut des Antwortschreibens:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: „Entsorgte” Puten vom 09.01.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der FD 34 noch der FD 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen zur Entsorgung abgeholt. Einige weiße Federn deuteten darauf hin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten jedoch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

(Vorläufiges) Ende

a) Wir folgern daraus, dass die Polizei entgegen der Ankündigung der WP wohl nicht und nichts ermittelt hat.
b) Wir vermuten, dass auch tote Puten zur Gattung „Geflügel“ gezählt werden könnten?

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„Wellness-Farm“ Putenstall Schederberge – MRSA inklusive?

By adminRL at 12:06 am on Thursday, July 7, 2016

Wellness für wen?

„Die Puten sind eingestallt. Sie fühlen sich wohl.“ So oder so ähnlich stand es Anfang Juni 2016 über die Inbetriebnahme eines Großmastbetriebs in Meschede-Schederberge in einem WP-Artikel. Da lachen ja die Hühner! Wer will uns denn da ernsthaft erzählen, dass Tiermast für die betroffenen Lebewesen ein Vergnügen ist!?
Es gibt unzählige Veröffentlichungen über Massentierhaltung und ihre Folgen für Tiere, Menschen und Umwelt. Und was darüber publiziert wird, hört sich beängstigend an. Ein besonders delikater Nebeneffekt ist offensichtlich die „Zucht“ von MRSA (multiresistenten Keimen). Diese Bakterien scheinen sich in Tiermastbetrieben wirklich richtig wohl zu fühlen.

Fachabteilung des HSK hält Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. MRSA für relevant

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Hochsauerlandkreis sieht die Folgen der Tiermast offenbar, genau wie das Robert-Koch-Institut, nicht ohne Sorgen. Deutlich wird das u.E. in einem umfangreichen Antwortschreiben der Behörde auf zwei Anfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Wir fassen hier einige unserer Meinung nach wesentlichen Punkte aus dem Antwortschreiben zusammen.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Putenmast und MRSA“

MRSA in Abluft von Mastbetrieben nachweisbar

• Frage der SBL/FW: Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Die Verbreitung von MRSA über eine Mastanlage und deren Wohnumfeld hinaus sei offenbar eher selten. Jedoch … Zitat (im Zusammenhang mit einer Region, die eine hohe Dichte von Schweinemastanlagen hat): „MRSA gelangen über Entlüftungsanlagen von Mastbetrieben nach außen und wurden in Windrichtung gemessen in einem Abstand von 350m in der Abluft nachgewiesen und auf dem Boden in einer Entfernung von 500m zum Stall detektiert (Schulz et al., 2012). Friese et al. (2013) haben LA-MRSA in der Gülle und in Böden, auf denen die Gülle von Geflügelmastanlagen ausgebracht wurde, nachgewiesen.“ In Kotproben von Saatkrähen in Österreich seien, schreibt der HSK, LA-MRSA nachgewiesen. Und in Niedersachsen habe eine Untersuchung in Einzelfällen bei Menschen ohne Nutztierkontakte, jedoch mit Wohnsitz in Nachbarschaft zu Mastanlagen, LA-MRSA CC398 nachgewiesen. Es bestehe Bedarf an weiteren Untersuchungen.

• Frage der SBL/FW: Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Antwort des HSK: „Ja.“

• Frage der SBL/FW: Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung? Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Das Gesundheitsamt des HSK führe regelmäßige und anlassbezogene Begehungen von medizinischen Einrichtungen durch. Krankenhäuser etc. seien verpflichtet nosokomiale Infektionen zu dokumentieren und zu bewerten. Die Umsetzung und die Ergebnisse würden vom Gesundheitsamt überprüft und ausgewertet. Das Gesundheitsamt sei im Rahmen von Bauanträgen in die Planung von Mastbetrieben eingebunden. „Hierbei wird die mögliche Emission über Abluftanlagen geprüft.“ Das Gesundheitsamt bearbeite die Problematik der multiresistenten Keime schwerpunktmäi0g auf dem Gebiet der Prävention. Zu dem Zweck sei im Jahr 2010 das Netzwerk „MRE-net HSK“ gegründet worden. Die Geschäftsstelle sei beim Gesundheitsamt angesiedelt.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Tiermast – Antibiotika-Datenbank und multiresistente Keime“

Behördliche Kontrollen und Ergebnisse

• Frage der SBL/FW: Wie häufig und mit welchem Ergebnis überprüfte Ihre Behörde seit Januar 2014 bis heute, ob Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, ihrer Dokumentationspflicht im sog. Arzneimittel-Bestandsbuch nachgekommen sind?
• Antwort des HSK: Zwischen dem 01.01.2014 und dem 18.05.2015 sind laut Angaben des HSK insgesamt 45 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben bzw. Hobbyhaltungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt worden.

• Frage der SBL/FW: Was hat der Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe für den oben angegebenen Zeitraum ergeben? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Antwort des HSK: Aus der Antwort geht hervor, dass im fraglichen Zeitraum der überwiegende Teil der Betriebe die Pflichtmeldungen getätigt haben. Die „Nichtmelder“ hätten jeweils nach schriftlicher Erinnerung ihre Meldungen nachgeholt.

• Frage der SBL/FW: Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben so-wie bei den Lebensmittelproben seit Beginn des Jahres 2014 bis heute? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Auszug aus der Antwort des HSK: „ … Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Tierhaltungen wurden im Jahre 2014 vom HSK Proben aus Geflügel haltenden Betrieben angefordert. Im Einzelnen handelte es sich um 6 Proben aus Legehennenhaltung und 1 Probe aus Putenmast. Die Proben aus der Legehennenhaltung wurden auf Extended-Spectrum Beta-Lactamasen (ESBL-) bildende E.coli untersucht und waren jeweils positiv. Die Probe aus der Putenmast wurde gezielt auf MRSA untersucht und war negativ.“ Zudem, so erläutert der HSK, wurden 2014 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Lebensmitteln vom HSK 8 Proben vom Erzeuger bzw. aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert, davon 5 Sammelmilchproben aus Milcherzeugungsbetrieben, jeweils mit negativem Ergebnis. Die (einzige) Probe Putenfleisch brachte ein positives Ergebnis. Im Jahr 2015 seien 4 Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert worden, davon Schweinefleisch mit positivem Resultat. Rindfleisch, Riesengarnelen und Mischsalat waren demnach frei von MRSA.

• Frage der SBL/FW: Wie viele Mitarbeiter/Innen stehen Ihrer Behörde aktuell für die oben beschriebenen Aufgaben zur Verfügung?
• Antwort des HSK: Die Frage wurde u.E. nicht konkret beantwortet. Wir erfuhren, dass die halbjährlich wiederkehrende Überwachung der Vollständigkeit der Pflichtmeldungen und einige weitere Aufgaben ein Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36 ist und, dass die stichprobenartige Kontrolle der Dokumentationen im Arzneimittel-Bestandsbuch im Rahmen anderer Dienstgeschäfte von allen Tierärzten des FD 36 durchgeführt wird.

Wetten dass, die Auswirkungen der Massentierhaltung und MRSA ein Dauerthema bleiben!? Insofern würden wir ein „Mitarbeiter-Plus“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt begrüßen! Damit allein ist es aber nicht getan. Es müssen die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Strukturen verändert werden!

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Tausende Todesfälle durch Massentierhaltung?

By adminRL at 4:41 pm on Wednesday, May 11, 2016

WP-Leser macht sich Sorgen um die Menschen in Schederberge

Auch aufgrund einer Leserzuschrift, die am 11. April 2016 in der WP/WR veröffentlicht worden ist, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) das Thema „Putenmast“ zum X-ten Mal wieder auf.
Der Verfasser des Leserbriefs, ein Arzt aus Meschede, ist der Auffassung, dass die Inbetriebnahme der Putenmast-Anlage in Schederberge verhindert werden muss. Sein Argument: „Europaweit gibt es jährlich 25.000 Tote durch antibiotikaresistente Bakterien wie MRSA und ESBL“.

Europa-Parlamentarier kritisiert Massentierhaltung
Der Leserbriefschreiber bezieht sich u.a. auf eine Forderung des Europa-Parlamentariers Dr. Liese, der offenbar einen Beitrag der Landwirtschaft gegen die Ausbreitung dieser Keime angemahnt hat, und erklärt mit Verweis auf das Bundesgesundheitsblatt 59, S. 113 – 123 von 2016, die Rolle der Massentierhaltung bei der Übertragung von Tieren auf Menschen sei bewiesen. Die nasale Besiedlung von MRSA bei Landwirten betrage bis zu 86 Prozent. Über die Hälfte des Geflügels auf der Ladentheke sei belastet, Luft und Böden in einem Radius von mehr als 100 Metern kontaminiert. Das bedeute, dass die Bewohner von Schederberge einer latenten Gesundheitsgefahr ausgesetzt würden.

Besorgniserregende Infos im Internet
Ein Suchlauf der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Internet bzgl. Massentierhaltung und MRSA etc. ergab eine Reihe von äußerst besorgniserregenden Informationen, die allesamt die Aussagen des Leserbriefschreibers bestätigen. Eine Zusammenstellung dieser Informationen hat die SBL/FW folgenden Fragen, die sie mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Landrat richtete, beigefügt.

Fragen der SBL/FW:
• Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bür-gerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung?. Wann und wie sollen sie ggf. um-gesetzt werden?

Zusammenstellung einiger Infos aus dem Internet (für alle die einen guten Schlaf haben):

Robert Koch Institut
siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html

siehe: http://schrotundkorn.de/ernaehrung/lesen/antibiotika-gefahr-aus-dem-stall.html
Stand 04/2015

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Vogelgrippe – Welches Konzept hat im Fall des Falles der Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 8:47 am on Monday, February 2, 2015

Bei den Vogelgrippe-Fällen Ende letzten Jahres in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelte es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen. In allen im Umkreis von 3.000 Metern befind¬lichen Geflügelställen fanden Kontrollen statt. Außerdem galt ein Transportverbot. In einem anderen Fall im Emsland wurde laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet. Darunter fielen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.
Die Lage war also sehr brisant. Hoffen wir, dass das Problem ausgestanden ist!?

Anfrage der SBL/FW
Doch wer weiß, wann und wo wieder die Vogelgrippe auftritt? Und nach welchem Plan verfahren dann die Behörden? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte genau das wissen und stellte dem Hochsauerlandkreis am 22. Dezember 2014 diese beiden Fragen:

„1. Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?

2. Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträch¬ti¬gungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?“

Antwort der Kreisverwaltung
Mit Schreiben vom 15.01.2015 antwortete der Landrat wie folgt:

„Zu Frage 1.:
Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest sind die einzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013 abschließend geregelt. Die konzeptionelle Umsetzung der Bekämpfungsvorgaben erfolgt im Hochsauerlandkreis im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest auf Grundlage des Tierseuchen-Handbuchs des Hochsauerlandkreises, das für alle Fälle, in denen eine hochkontagiöse Tierseuche auftritt, gilt.

Im Falle des Auftretens einer hochkontagiösen Tierseuche im Hochsauerlandkreis wird ein „Lokales Tierseuchen-Krisenzentrum” eingerichtet. Während der Phase der Seuchenbekämpfung fungiert es als ständige Einrichtung, entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben über alle fachlichen Notwendigkeiten und setzt die sich daraus ableitenden Maßnahmen um.

Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” setzt sich zusammen aus dem Krisenstab, der bei Bedarf zusammentritt, und dem operativen Stab, der die lageabhängigen Entscheidungen trifft und eigenständig umsetzt sowie die Beschlüsse des Krisenstabes in die Seuchenbekämpfung einbindet. Der operative Stab stellt eine ständige Einrichtung während des Seuchengeschehens dar. Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” steht in direktem Kontakt mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum, das im Krisenfall auf Landesebene beim LANUV eingerichtet wird und die landesweiten Maßnahmen in Abhängigkeit von der Seuchenlage koordiniert.

Des Weiteren wurde für die Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, wie z.B. der Geflügelpest, im Hochsauerlandkreis ein Tierseuchen-Logistikzentrum im Kreisstraßenbauhof am Standort in Eslohe eingerichtet. Im Tierseuchen-Logistikzentrum erfolgt im Krisenfall die Einweisung, Ausstattung und Dekontamination der Einsatzkräfte und die Desinfektion der Fahrzeuge und eingesetzten Materialien.

Bereits aus der Organisationsform ergibt sich, dass es sich um personalintensive Strukturen handelt, die allein mit dem Personal aus dem FD 36 nicht betrieben werden können. Aus diesem Grunde werden Dienstkräfte aus anderen Fachdiensten des Hochsauerlandkreises, wie z. B. FD 12, FD 14 und FD 38 in Abhängigkeit von der Seuchenlage eingesetzt. Hinzu kommen die Fachberater und Einsatzkräfte aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, THW, DRK und MHD.

Beim Auftreten einer hochkontagiösen Tierseuche können die tierärztlichen Personalressourcen des Kreises schnell überfordert werden. Aus diesem Grunde ist der Hochsauerlandkreis dem „Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall” beigetreten. In dem Rahmenübereinkommen ist die gegenseitige Unterstützung der Veterinärbehörden in NRW durch Bereitstellung von Tierärzten und auch Verwaltungspersonal im Tierseuchenkrisenfall geregelt.

Zu Frage 2.:
Entscheidungen über die Errichtung von Stallgebäuden zur Geflügelhaltung erfolgen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die gestellte Frage kann daher nicht weiter beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Meinungen zu äußern.“

Resümee
Ob die „Antwort“ auf die zweite Frage zur Beruhigung der Bewohner von Meschede-Schederberge beitragen wird, lassen wir mal dahingestellt. Zwischen den Wohnhäusern mitten in dem Dörfchen soll ein riesiger Putenmastbetrieb entstehen. Die Rede ist von 10.000 Tieren. Die Mitglieder der SBL/FW – und nicht nur die – halten dieses Vorhaben aus mehreren Gründen für unverantwortlich. Wer garantiert, dass in Schederberge nicht gefährliche Seuchen wie die Vogelgrippe ausbrechen!? Dann helfen wahrscheinlich auch keine Antibiotika mehr!? Aber das ist ein anderes Thema …

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Mast-Knast für Puten III

By adminRL at 9:46 am on Sunday, October 5, 2014

Und nun der letzte Teil unseres Beitrags mit der Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage zur geplanten Mega-Putenmastanlage in Meschede-Schederberge:

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer

Die SBL-Fraktion wollte hiermit die Kreisverwaltung fragen, ob sie so freundlich ist – die entsprechenden Auskünfte, die bei der SBL-Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben – bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen?

Frage a – Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?

Frage b – Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?

Frage c – Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Antwort der Kreisverwaltung auf die Fragen 4 a, b, c: Die unter diesem Punkt gestellten Fragen betreffen nicht den Aufgabenkreis der Kreisverwaltung sondern, wie Sie durchaus richtig bemerken, den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages beschränkt das Anfragerecht eines jeden Kreistagsmitglieds jedoch ausdrücklich auf Angelegenheiten des Kreises. Folgerichtig muss es diesbezüglich bei dem Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer bleiben.

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

Frage a – Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
Antwort zur Frage a – Bei dem von Ihnen zitierten Beschluss des NRW-Landtages, handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für die Mastputenhaltung in Form einer zukünftigen speziellen Haltungsverordnung eingeführt werden. Insofern existieren keine neuen gesetzlichen Bestimmungen, die von den Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten werden müssen.

Frage b – Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zur Frage b – In den Genehmigungsverfahren der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Ziff. 4 bei der Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen geprüft und beachtet.

Frage c – Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?
Antwort zur Frage c – Halter von Masttieren sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, die Anwendung von Antibiotika an eine Datenbank zu melden, die online im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) zur Verfügung steht.
Diese Meldungen sind jeweils für ein Halbjahr (Erhebungszeitraum) abzugeben und müssen
spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, im
System vorliegen. Der erste Erhebungszeitraum begann am 01.07.2014 und endet am 31.12.2014, so dass z. Zt. noch keine Ergebnisse vorliegen können.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=4753

Filed under: TierschutzComments Off on Mast-Knast für Puten III

Mast-Knast für Puten II

By adminRL at 9:59 am on Tuesday, September 30, 2014

Und hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer Anfrage:

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a – Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
Antwort zur Frage a – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier Frage und Antwort auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b – Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
Antwort zur Frage b – Außer den regelmäßigen Untersuchungen auf Salmonellen bestehen keine weiteren mikrobiologischen Untersuchungspflichten für den Tierhalter. Innerhalb der letzten 2 Jahre wurden dabei keine Salmonellen nachgewiesen.

Frage c – Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
Antwort zur Frage c – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antworten zu den Fragen 2b bis 2d in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier die Fragen und Antworten auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d – Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
Antwort zur Frage d – Bei den Untersuchungen von Tränkwasser und Geflügelfleisch wurden bisher keinerlei Arzneimittelrückstände festgestellt. Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt dabei nicht, da es sich um reine Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes, wie bereits in der Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2014 erläutert wurde.

Frage e – Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
Antwort zur Frage e – Im Rahmen der Ausstallungsuntersuchung erfolgen keine Einzeltieruntersuchungen. Vielmehr wird der aktuelle Gesundheitszustand der gesamten Herde begutachtet.

Frage f – Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Antwort zur Frage f – Die Anforderungen an den Transport von Eintagsküken und Mastputen sind in der Tierschutztransportverordnung festgelegt. Für den Transport von Eintagsküken gilt eine Mindestfläche von 35 qcm pro Tier, wobei maximal 40 Küken pro Behältnis transportiert werden dürfen. Für den Transport von Schlachtputen gilt eine Mindestfläche von 105 qcm pro kg Lebendgewicht, was etwa 7 Hennen und 4 Hähnen pro qm entspricht. Der Transport von Eintagsküken erfolgt in klimatisierten Spezial-LKW mit automatischer, kontinuierlicher
Erfassung und elektronischer Steuerung der Klimabedingungen. Der Transport der Schlachtputen erfolgt in Boxen aus Kunststoffgeflecht in Spezial-LKW, die über Kühlluftgebläse verfügen. Die Kontrolle der Putentransporte erfolgt ebenso wie die Kontrolle anderer Tiertransporte schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Fernstraßen. Diese Kontrollen werden durch die Veterinärämter durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich entsprechende Verkehrsverbindungen befinden.

Frage g – Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungsanstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen ziehen!
Antwort zur Frage g – Eine Kontrolle der Verlustrate erfolgt anlässlich der Ausstallungsuntersuchungen durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumentationen des Mastbetriebes. Die Verlustrate lässt insbesondere Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus der Herde zu, der einen maßgeblicher Parameter für die Ausstallungsuntersuchung darstellt.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a – In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten im HSK verteilt?
Antwort zur Frage a – Der unteren Wasserbehörde liegen diesbezüglich keine Daten- und Mengenangaben vor.

Frage b – Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
Antwort zur Frage b – Es ist nachgewiesen, dass in thermophil betriebenen Biogasanlagen eine signifikante Reduktion bakterieller, viraler- und parasitärer Erreger erfolgt (vgl. hierzu Rösler, Universität Berlin).

Frage c – Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamentenrückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
Antwort zur Frage c – Mit Ausnahme des Grundwasserkörpers 44_03 Trias Nordhessens (Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck) weisen alle anderen Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis keine kritischen Nitratwerte auf. Im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck betreiben die Stadtwerke Marsberg im Rahmen der langjährigen Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft eine Biogasanlage, die ein gezieltes Management der anfallenden Nährstoffe im Kooperationsgebiet ermöglicht. Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet von 50 mg/I auf bis zu 40 mg/I zurückgegangen. Eine Darstellung zur Belastung der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsplattform
ELWASWEB des Landes NRW verwiesen. Über den Link www.elwasweb.nrw.de kann das Informationsportal aufgerufen werden.
Inwieweit gemessene Medikamentenrückstände in Oberflächengewässern auf menschliche und/oder tierische Anwendung zurückzuführen sind, kann gegenwärtig nicht ausreichend sicher quantifiziert werden.

Frage d – Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?
Antwort zur Frage d – Der Düngeplan des Betriebs Heinemann liegt der Landwirtschaftskammer vor. Die Modalitäten einer etwaigen Einsichtnahme wären mit der Landwirtschaftskammer oder dem Betriebsinhaber abzustimmen.

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Weitere Fragen zur Putenmast

By adminRL at 8:23 am on Thursday, September 11, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete in den letzten Wochen mehrere Anfragen der SBL/FW- und der Grünen-Fraktion zur Putenmast. Doch einiges blieb nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) unklar. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende der SBL, Reinhard Loos, am 09.09.2014 eine neue Anfrage an den Landrat. Die zusätzlichen Fragen entstanden auch aus vielen Gesprächen mit direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Hier sind sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung
a) Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
b) Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
c) Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
d) Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
e) Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
f) Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden

Punkt 2 – Kontrollen
a) Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
b) Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
c) Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
d) Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
e) Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
f) Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergeb¬nisse dokumentiert?
g) Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nach¬vollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungs¬anstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die die Haltungsbedingungen ziehen!

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
a) In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutz¬gebieten im HSK verteilt?
b) Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
c) Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamenten¬rückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
d) Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Wir möchten Sie hiermit auch fragen, ob die Kreisverwaltung so freundlich ist bzgl. der Fragen, die bei unserer Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben, die entsprechenden Auskünfte für uns, vor allem aber für die Öffentlichkeit bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen? Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?
c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
a) Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
b) Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?

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