Vogelgrippe – Welches Konzept hat im Fall des Falles der Hochsauerlandkreis?
Bei den Vogelgrippe-Fällen Ende letzten Jahres in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelte es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen. In allen im Umkreis von 3.000 Metern befind¬lichen Geflügelställen fanden Kontrollen statt. Außerdem galt ein Transportverbot. In einem anderen Fall im Emsland wurde laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet. Darunter fielen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.
Die Lage war also sehr brisant. Hoffen wir, dass das Problem ausgestanden ist!?
Anfrage der SBL/FW
Doch wer weiß, wann und wo wieder die Vogelgrippe auftritt? Und nach welchem Plan verfahren dann die Behörden? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte genau das wissen und stellte dem Hochsauerlandkreis am 22. Dezember 2014 diese beiden Fragen:
„1. Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?
2. Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträch¬ti¬gungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?“
Antwort der Kreisverwaltung
Mit Schreiben vom 15.01.2015 antwortete der Landrat wie folgt:
„Zu Frage 1.:
Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest sind die einzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013 abschließend geregelt. Die konzeptionelle Umsetzung der Bekämpfungsvorgaben erfolgt im Hochsauerlandkreis im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest auf Grundlage des Tierseuchen-Handbuchs des Hochsauerlandkreises, das für alle Fälle, in denen eine hochkontagiöse Tierseuche auftritt, gilt.
Im Falle des Auftretens einer hochkontagiösen Tierseuche im Hochsauerlandkreis wird ein „Lokales Tierseuchen-Krisenzentrum” eingerichtet. Während der Phase der Seuchenbekämpfung fungiert es als ständige Einrichtung, entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben über alle fachlichen Notwendigkeiten und setzt die sich daraus ableitenden Maßnahmen um.
Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” setzt sich zusammen aus dem Krisenstab, der bei Bedarf zusammentritt, und dem operativen Stab, der die lageabhängigen Entscheidungen trifft und eigenständig umsetzt sowie die Beschlüsse des Krisenstabes in die Seuchenbekämpfung einbindet. Der operative Stab stellt eine ständige Einrichtung während des Seuchengeschehens dar. Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” steht in direktem Kontakt mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum, das im Krisenfall auf Landesebene beim LANUV eingerichtet wird und die landesweiten Maßnahmen in Abhängigkeit von der Seuchenlage koordiniert.
Des Weiteren wurde für die Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, wie z.B. der Geflügelpest, im Hochsauerlandkreis ein Tierseuchen-Logistikzentrum im Kreisstraßenbauhof am Standort in Eslohe eingerichtet. Im Tierseuchen-Logistikzentrum erfolgt im Krisenfall die Einweisung, Ausstattung und Dekontamination der Einsatzkräfte und die Desinfektion der Fahrzeuge und eingesetzten Materialien.
Bereits aus der Organisationsform ergibt sich, dass es sich um personalintensive Strukturen handelt, die allein mit dem Personal aus dem FD 36 nicht betrieben werden können. Aus diesem Grunde werden Dienstkräfte aus anderen Fachdiensten des Hochsauerlandkreises, wie z. B. FD 12, FD 14 und FD 38 in Abhängigkeit von der Seuchenlage eingesetzt. Hinzu kommen die Fachberater und Einsatzkräfte aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, THW, DRK und MHD.
Beim Auftreten einer hochkontagiösen Tierseuche können die tierärztlichen Personalressourcen des Kreises schnell überfordert werden. Aus diesem Grunde ist der Hochsauerlandkreis dem „Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall” beigetreten. In dem Rahmenübereinkommen ist die gegenseitige Unterstützung der Veterinärbehörden in NRW durch Bereitstellung von Tierärzten und auch Verwaltungspersonal im Tierseuchenkrisenfall geregelt.
Zu Frage 2.:
Entscheidungen über die Errichtung von Stallgebäuden zur Geflügelhaltung erfolgen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die gestellte Frage kann daher nicht weiter beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Meinungen zu äußern.“
Resümee
Ob die „Antwort“ auf die zweite Frage zur Beruhigung der Bewohner von Meschede-Schederberge beitragen wird, lassen wir mal dahingestellt. Zwischen den Wohnhäusern mitten in dem Dörfchen soll ein riesiger Putenmastbetrieb entstehen. Die Rede ist von 10.000 Tieren. Die Mitglieder der SBL/FW – und nicht nur die – halten dieses Vorhaben aus mehreren Gründen für unverantwortlich. Wer garantiert, dass in Schederberge nicht gefährliche Seuchen wie die Vogelgrippe ausbrechen!? Dann helfen wahrscheinlich auch keine Antibiotika mehr!? Aber das ist ein anderes Thema …