Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreisverwaltung soll im Umweltausschuss über Fällung der bisher als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste berichten

By admin at 10:37 am on Thursday, May 5, 2022

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 02.05.2022 folgenden Antrag für die Tagesordnung dernächsten Sitzung des umweltausschusses des HSK gestellt. Geplant ist die Sitzung für Mittwoch 18.05.2022.

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 18.05.2022)
Thema: Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen rund 200 Jahre alten Eiche bei Meschede-Enste

Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, was aus Sicht des Hochsauerlandkreises die Fällung der ND-Eiche bei Meschede-Enste unumgänglich gemacht hat. Des Weiteren bitten wir, die Dokumentation über den Zustand des Baumes und die Ergebnisse der Kontrollen für den Zeitraum der letzten 15 Jahre vorzustellen und zu erläutern und ob und wie die Baumkontrolleure die Baumwurzeln auf den Befall mit dem Riesenporling kontrolliert haben, z.B. durch Entnahme von Wurzelproben. Fraglich erscheint uns auch der Zeitpunkt der Fällung, da ja bekanntlich ab 1. März ein bundesweites Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes gilt. Wir bitten, auch auf diesen Punkt einzugehen.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem sich unsere Fraktion bezüglich der im März 2022 gefällten Eiche mit zwei Anfragen (vom 18.03.2022 und vom 08.04.2022) an Ihre Behörde gewandt hatte, antwortete die Untere Naturschutzbehörde, zwei Baumkontrolleure (jeweils einer vom Hochsauerlandkreis und einer von der Stadt Meschede) hätten bei der Eiche einen „aggressiven Wurzelpilzbefall“ festgestellt. Ein externer Baumsachverständiger sei nicht hinzugezogen worden. Uns liegen aber Aussagen mehrerer Experten vor, die den Baum nach der Fällung besichtigt haben und nach denen dieser sehr imposante und wertvolle Baum nicht gefällt werden musste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL-Fraktionssprecher”

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„Mein Freund der Baum ist tot“ – Fortsetzung

By admin at 11:46 pm on Thursday, April 28, 2022

Die geschützte Eiche bei Meschede-Enste ist (angeblich) unrettbar krank gewesen. So jedenfalls sieht es (angeblich) der Hochsauerlandkreis.
Hier die Antwort der Kreisverwaltung datiert (auf den 26.04.2022) auf die zweite Anfrage der SBL-Fraktion (vom 08.04.2022) zur Fällung der ca. 200 Jahre alten Eiche bei Enste im Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer alten Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1
Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stieleiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja‚ von wem und wenn?
und
Frage 2
Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?
Der Wurzelpilz wurde vom Baumkontrolleur des HSK und dem Baumkontrolleur der Stadt Meschede attestiert. Beide Baumkontrolleure sind zertifiziert, werden jährlich weitergebildet, üben diese Tätigkeit seit vielen Jahren aus und besitzen aufgrund dieser längjährigen Tätigkeit genügend Erfahrungen und Kenntnisse. Zudem besitzt mein Baumkontrolleur ein abgeschlossenes forstwirtschaftliches Studium. Ein externer Baumsachverständiger wurde nicht eingeschaltet.

Frage 3
Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?
Aufgrund des massiven und fortgeschrittenen Befalls durch diesen aggressiven Wurzelpilz wurden die zusätzlichen Kosten für eine Begutachtung durch einen Baumsachverständigen nicht für gerechtfertigt gehalten.

Frage 4
Um welche Pilzart handelte es sich hier?
Es handelt sich um den Riesenporling.

Frage 5
Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?
und
Frage 6
Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche? Das Auftreten der Pilzfruchtkörper ist ein Zeichen für eine bereits vorliegende intensive Weißfäule mit zerstörten Wurzeln. Zunächst werden tiefer gelegenen Wurzeln befallen und zersetzt. Im weiteren Verlauf setzt sich der Befall bis zu den oberflächennahen Wurzeln fort und zersetzt dort zuerst nur die Unterseite. Die im vorliegenden Fall aufgetretenen Vitalitätseinbußen durch vermehrte Totholzbildung zeigte eine weit fortgeschrittene Wurzelzersetzung an. Bis dahin konnten noch die intakten Wurzelbereiche die Krone ausreichend versorgen. Die einjährigen Pilzfruchtkörper erscheinen nicht in jedem Jahr und nicht schon bei beginnendem Befall, sondern erst in einem späteren Stadium.

Frage 7
Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?
Als Laie kann man den Pilz über den Pilzfruchtkörper erkennen, indem dieser mit Hilfe ein- schlägiger Literatur bestimmt wird.

Frage 8
Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall” zu unternehmen?
Möglichkeiten zur Verhinderung eines Befalls oder zu einer Bekämpfung dieses Pilzes am lebenden Baum gibt es leider nicht.”

Über unsere erste Anfrage hatten wir hier berichtet:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524
c) http://sbl-fraktion.de/?p=10552
Wir werden an dem Thema dran bleiben, da uns mehrere Sachverständige bestätigt haben, dass die alte Eiche gesund war!

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„Mein Freund der Baum ist tot“

By admin at 10:26 pm on Friday, April 15, 2022

Eine Woche ist es schon wieder her, dass die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Anfrage Nr. II zum Thema „alte Eiche“ an den Landrat gestellt hat.

Warum die Anfrage?
Weil es den bis dato als Naturdenkmal ausgewiesenen stattlichen Baum nicht mehr gibt. Bis vor kurzem säumte er bildschön und offensichtlich kerngesund und zur Freude der Spaziergänger*innen einen schmalen Weg in der Nähe des Industriegebiets von Meschede-Enste. Im März 2022 wurde die Eiche sang- und klanglos gefällt.

Weshalb die Fällung?
Danach hatte sich die SBL mit Schreiben vom 18.03.2022 bei der HSK-Kreisverwaltung erkundigt.
Hier die zwei kürzlich von der Fraktion veröffentlichten Beiträge a) zur Anfrage, b) zur Antwort:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524

Fortsetzung
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort sind bei mehreren an Umwelt- und Naturschutz interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf lebhaftes Interesse gestoßen.

Verwunderung
Die Überbleibsel des im März gefällten Naturdenkmals (ND) wurden von einigen Bürger*innen in Augenschein genommen, fotografiert und vermessen. Etliche Fotos der 1994 in die Liste der Naturdenkmale aufgenommenen Stileiche sind der SBL-Fraktion zur Verfügung gestellt worden. So gesund und vital, wie der Baum im lebenden Zustand offensichtlich war, so gesund und stabil sehen auch seine Überreste aus. Umso überraschender erscheint daher die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen“.

Anfrage II
Nicht zuletzt im Namen der interessierten Bürger*innen bat die SBL-Fraktion am 08.04.2022 die HSK-Kreisverwaltung um Antwort auf diese Fragen:

1. Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stileiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja, von wem und wann?

2. Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?

3. Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?

4. Um welche Pilzart handelte es sich hier?

5. Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?

6. Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche?

7. Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?

8. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, rechtzeitig etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall“ zu unternehmen?

Fortsetzung folgt.

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„Agressiver Wurzelpilzbefall“ ?

By admin at 8:07 pm on Thursday, March 31, 2022

HSK mustert alte Eiche wegen „nicht mehr gewährleisteter Standsicherheit“ aus

Am 16.03.2022 wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) über die “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche bei Meschede-Enste in Kenntnis gesetzt.

Daraufhin richtete sich die SBL mit einigen Fragen an den Landrat; wir hatten hier über die Anfrage berichtet. Die Fraktionsmitglieder wollten wissen, warum der schöne, alte Baum so mir nichts, dir nichts aus der Weg geschafft worden ist.

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Die Anfrage wurde mit Datum vom 28.03.2022 von einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde beantwortet.

Hier das Schreiben im kompletten Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen. Dieser Befall befand sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Nach Einschätzung des zuständigen Mitarbeiters war die Standsicherheit der Eiche nicht mehr gewährleistet.

2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten werden?
Als Hinweis sei hier angeführt, dass die betreffende Eiche nicht als Naturdenkmal über die vom Kreistag beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung für den Innenbereich geschützt war, sondern als besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft nach 20 BNat8chG über den Landschaftsplan Meschede unter Schutz gestellt wurde. Der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Herr Schröder, wurde hinsichtlich des Sachverhalts beteiligt und stimmte einer Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes Meschedes zu. Im Zuge der Beteiligung wurde Herr Schröder über die maßgeblichen Gründe in Kenntnis gesetzt. Eine Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht vor.

3. Wenn ja, wenn und mit welchem Ergebnis?
Die Beteiligung wurde am 15.04.2021 abgeschlossen, zum Ergebnis siehe lfd. Nr. 2. 4.

4. Wenn nein, warum nicht?
entfällt, siehe lfd. Nr. 5.

5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
Nach aktueller Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde ist derzeit im Bereich des Hochsauerlandkreises für die nächsten Monate keine Entlassung eines Baumes aus dem Naturdenkmal Schutz vorgesehen. Diese Aussage kann nur unter Vorbehalt getroffen werden, da außergewöhnliche Witterungsbedingungen (Stürme) eintreten oder bisher noch nicht erkannte Erkrankungen der Bäume zu einer Schädigung der Bäume führen könnten.

6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?
Entfällt. Für weitere Rückfragen steht mein im Briefkopf genannter Mitartbeiter gern zur Verfügung.“

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Baumfreunde vermuten andere Gründe bzw. Hintergründe. Vielleicht stellt sich bald heraus, wem oder was der prächtige alte Baum im Wege gestanden hat?
Und wer den “aggressiven Wurzelpilzbefall” festgestellt hat, wissen wir bisher nicht.

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Alte Eiche in Enste gefällt

By admin at 12:55 am on Tuesday, March 22, 2022

Im Hochsauerlandkreis gibt es anscheinend die Tendenz, erhaltenswerte alte Bäume zu fällen. So erneut geschehen vor wenigen Tagen in der Nähe von Meschede-Enste.

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Über diese “Entnahme” einer offenbar bisher als Naturdenkmal gekennzeichneten alten Eiche wurde die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 16.03.2022 von einer Mescheder Bürgerin telefonisch in Kenntnis gesetzt.

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Daraufhin schickte die SBL-Fraktion am 18.03.2022 folgende Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste
Hiermit möchten wir Sie bitten, auf folgende Fragen einzugehen:
1. Warum wurde die alte Eiche gefällt?
2. Sind der Naturschutzbeirat bzw. sein Vorsitzender und/oder der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über die beabsichtigte Fällung der alten Eiche bei Meschede-
Enste sowie über die Gründe für diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt und um eine Stellungnahme dazu gebeten worden?
3. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es beabsichtigt, in den nächsten Monaten im HSK weitere zurzeit als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume zu fällen?
6. Wenn ja, um welche Bäume handelt es sich?”

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Kreisverwaltung bei Umweltangelegenheiten objektiv?

By admin at 6:11 pm on Sunday, November 7, 2021

Erhebliche Zweifel, ob die Kreisverwaltung sich in Umweltangelegenheiten objektiv verhält, ergeben sich aus einer Antwort des Landrats auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion.

Bekanntlich hat der Verein für Vogel- und Naturschutz im HSK (VNV) angeregt, ein neues Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auszuweisen. Das zuständige Landesamt (LANUV) hat die jahrelangen Beobachtungen seltener und schützenswertere Vogelarten (Neuntöter, Raubwürger und Grauspecht) durch den VNV bestätigt. Als Ergebnis schlägt das LANUV vor, ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet auszuwesen. Derartiger Schutzgebiete gibt es bereits in der Medebacher Bucht und in der Hellweger Börde; sie haben sich dort zur Zufriedenheit fast aller Beteiligten entwickelt.

Aber im HSK ist ja manches anders. CDU, SPD und FDP laufen “Sturm” gegen die Ausweisung, und die Kreisverwaltung scheint dabei Hilfsdienste zu leisten. Denn in ihrer Sitzungsvorlage (Drs. 10/190) für den Naturschutzbeirat und den Kreistag wird die Ablehnung auch mit wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Aspekten begründet.

Dabei ignorierte die Kreisverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) völlig. Das BVerwG hat jedoch in einem Grundsatzurteil im Jahr 2002 festgestellt, dass für die Ausweisung von Vogelschutzgebieten ausschließlich ornithologische Gründe relevant sind und z.B. Wirtschafts- und Verkehrspolitik keine Rolle spielen dürfen (Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15.02).

In der Antwort des Landrats auf diesen bedenklichen Mangel heißt es nun:
“Ihren Hinweis aufgreifend, wonach die Verwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausweisung des Vogelschutzgebietes ignoriert hat ist anzuführen, dass der Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vom Kreistag mehrheitlich zugestimmt wurde. Hierbei handelt es sich nicht um eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, sondern um eine Stellungnahme der Gesamtverwaltung. Im Rahmen der Stellungnahme sind vom Kreistag u.a. als politische Forderungen geltend gemacht werden, bei der Ausweisung der Gebietskulisse anstehende lnfrastrukturmaßnahmen oder die Belange der Windkraftanlagenbetreiber zu berücksichtigen.”

Das macht die Angelegenheit noch schlimmer. Denn von dem für solche Angelegenheiten zuständigen Amt einer öffentlichen Verwaltung darf man erwarten, dass es sich mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandersetzt, sie darstellt und ggf. abweichende Ansichten begründet. Bei der Anwaltskanzlei einer Partei wäre das anders.
Die Antwort des Landrats bedeutet aber, dass die Fraktionen darauf angewiesen, selbst entsprechende Recherchen anzustellen. Denn die Kreisverwaltung sieht ihre Aufgabe offensichtlich als erfüllt an, wenn der Kreistag eine Entscheidung getroffen hat, auch wenn die Verwaltung ihm vorher wesentliche Informationen vorenthalten hat. Vertrauensvolle Arbeit sieht anders aus…

Noch nicht beantwortet wurde übrigens eine weitere Anfrage der SBL, in der es um einen Ortstermin mit der Landesumweltministerin ging. Dazu wurden vom Landrat ausschließlich Gegner des geplanten Vogelschutzgebiets (VSG) eingeladen. Die Kreistagsfraktionen, die die Ausweisung des VSG unterstützen, wurden ebenso wenig beteiligt wie der VNV…

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Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

By admin at 6:39 pm on Tuesday, September 7, 2021

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutsbehörde erforderlich gewesen. Die liegt bis heute nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vor. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angelegenheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Wie auch auf diesen Seiten berichtet [http://sbl-fraktion.de/?p=10180 und http://sbl-fraktion.de/?p=10136], hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag einen Bericht des Landrats darüber beantragt.
Knapp 4 Tage vor der Sitzung wurde nun von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:
“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die von der Unteren Naturschutzbehörde abgegebene Stellungnahme im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren an das Regionalforstamt irrtümlich von der Stadt Arnsberg als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet. Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist zu erwarten, dass eine Baugenehmigungsbehörde das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich und zudem noch im Naturschutz- und FFH-Gebiet liegenden Baugrundstücken hinreichend bekannt ist. Zum anderen ist es aus Sicht des HSK unverständlich, wie eine aus einem Satz bestehende E-Mail an das Regionalforstamt als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet werden konnte. Üblicherweise wird in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen formuliert, die im Regelfall von den Baugenehmigungsbehörden als Auflagen übernommen werden. Gerade bei Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gehören Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen von den Bestimmungen des Landschaftsplanes zum üblichen Verfahrensablauf in den Baugenehmigungsverfahren und diese Verfahren dürften der Bauverwaltung der Stadt Arnsberg hinreichend bekannt sein.

Anmerkung:
Dass die Baugenehmigung für die Verfüllung der FAM Holding GmbH bereits erteilt worden war, war im Zeitpunkt der Sitzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die von der Verwaltung in der NBR-Sitzung am 04.05.2021 getätigte Aussage, dass wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der UNB sowie der erforderlichen Befreiung keine Baumaßnahmen vor Ort stattfinden können, war diesem Sachverhalt geschuldet.”

Vieles bleibt undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – weiterhin der Klärung!
Wer hat wen wann und worüber informiert?
Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
Wie geht es weiter?
Hat der CDU-Bundestagskandidat, der 2 Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

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SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

By admin at 1:27 pm on Thursday, August 26, 2021

Die Vorgänge rund um die Erweiterung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden werfen zahlreiche und wesentliche Fragen auf:
– Wer hat dort welche Genehmigungen erteilt,
– wer war an welchen Vorgängen beteiligt,
– was funktioniert nicht an der Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung des HSK und Stadtverwaltung Arnsberg und warum,
– wer hat hier wen und warum falsch informiert,
– warum wurde nicht beachtet, dass hier erhebliche Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet erfolgen,
– warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt,
– gab es eine Einflussnahme durch den CDU-Bundestagskandidaten F. Merz?

Die SBL-Kreistagsfraktion hat heute beim Landrat einen Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreistags (angekündigt für den 10.09.2021) beantragt:
“Bericht der Landrats über den Ablauf der Baumfällungen und Anschüttungen am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM), die Beteiligung der Behörden des HSK und der Stadt Arnsberg und die dazu gegebenen Informationen”

“Begründung und Erläuterung:
Der Fall war bereits Thema in den letzten 3 Sitzungen des Naturschutzbeirats am 04.05., am 31.05. und am 20.07.2021 sowie Gegenstand einer Anfrage unserer Fraktion vom 19.06.2021. Aus den Antworten der Kreisverwaltung im Beirat und auf unsere Anfrage ergab sich insbesondere, dass die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 04.05.2021 über die Baumfällungen und Anschüttungen falsch informiert hatte, weil ihr weder die Baumfällungen bekannt gewesen seien noch bekannt gewesen sei, dass die Stadt Arnsberg bereits eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt habe. Außerdem sei diese Genehmigung ohne Beteiligung der UNB erfolgt, obwohl es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte.

In der Antwort des Landrats vom 23.06.2021 an die SBL-Fraktion heißt es explizit, dass die Aussage der Kreisverwaltung, dass „auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstünden“, „offensichtlich zu Irritationen geführt“ habe. Und weiter: „Für darüber hinausgehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet“. Die Naturschutzverbände wurden von der UNB erst „Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus“.
Zu diesem Zeitpunkt waren aber großflächige Baumfällungen und Anschüttungen bereits erfolgt. Dadurch wird z.B. auch ein benachbartes, etwa 400 m langes Kerbtal erheblich geschädigt.

Wesentlich andere Auskünfte als aus dem Kreishaus wurden jedoch vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg erteilt. Auf die schriftliche Anfrage eines Ratsmitglieds antwortete er am 23.07.2021 u.a., dass seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans gefordert worden sei. Die Kreisverwaltung habe vor Erteilung der Baugenehmigung sogar diverse Gutachten (Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz) „gefordert und nicht beanstandet“. Zwischen Kreis und Stadt habe es in dieser Angelegenheit zahlreiche Kontakte gegeben: „Der HSK wurde telefonisch am 24.02.21 informiert, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht.“ Bereits am 15.04.21 sei die positive Stellungnahme des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz erfolgt, am 26.04.21 die positive Stellungnahme der UNB des HSK. Am 26.04.21 folgte dann die „telefonische Info der Stadtverwaltung an UNB, dass eine Baugenehmigung erteilt wird“.

Durch das Fällen des wertvollen alten Baumbestands und die anschließenden großflächigen Anschüttungen ist nicht nur ein erheblicher Schaden für Natur und Umwelt entstanden, sondern es ergeben sich zudem erhebliche Zweifel an der Seriösität der Informationspolitik von Landrat und Kreisverwaltung gegenüber den Gremien und der Öffentlichkeit. Diese Ereignisse könnten möglicherweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl stehen.

Auch über den konkreten Fall hinaus hat die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung sowohl für die Zusammenarbeit zwischen HSK und Stadt Arnsberg als auch für die Qualität der Informationen, die Gremienmitglieder von den Hauptverwaltungsbeamten und den Verwaltungen erhalten. Die Widersprüche zwischen den Auskünften des Kreises und der Stadt Arnsberg sind so erheblich, dass sie im Hinblick auf künftige Vorgänge der Klärung bedürfen, um für die Zukunft transparente und ordnungsgemäße Abläufe sicherzustellen und Landschaft und Umwelt wirksam zu schützen.

Über die Angelegenheit haben mittlerweile mehrere überregionale Medien berichtet, so das ZDF-Magazin „Frontal“ und der „Spiegel“. In diesen Medienberichten wurde auch angesprochen, dass der heimische CDU-Bundestagskandidat in die Angelegenheit involviert sein könnte.

Der Landrat soll dem Kreistag nun auch darüber berichten, welche grundsätzlichen Mängel bei der Kreisverwaltung und/oder der Stadtverwaltung Arnsberg festgestellt wurden und welche Konsequenzen er daraus zieht.”

Über die Größe des geschädigten Gebiets und die Baumarten haben wir hier bereits berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10136
http://sbl-fraktion.de/?p=10100

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on SBL beantragt Bericht des Landrats zu den Vorgängen um den Verkehrsflugplatz bei Arnsberg

Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

By admin at 5:59 pm on Thursday, July 29, 2021

Wie mehrfach berichtet
http://sbl-fraktion.de/?p=10100 ,
wurde am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM) unter merkwürdigen Umständen 1,7 ha Fläche, auf denen bisher ein wertvoller alter Buchen- und Eichenwald stand, gerodet. Und es wurden umfangreiche Erdanschüttungen vorgenommen. Zweck ist der Verlängerung der Start- und Landebahn dieses FAM, den übrigens auch der CDU-Bundestagskandidat für seine Flugzeuge nutzt. Mittlerweile hat auch der “Spiegel” über das Thema berichtet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sauerland-flugplatz-arnsberg-menden-friedrich-merz-und-die-schnecken-a-0c0edcab-0002-0001-0000-000178494503
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20. Juli war kristisiert worden, dass die Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, obwohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB) noch keine Befreiung von im im Landschaftsschutzgebiet (LSG) geltenden Auflagen ausgesprochen hatte, und dass die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden waren.

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Daraufhin stellte Gerrd Stüttgen, für die SBL Mitglied im Rat der Stadt Arnsberg, eine schriftliche Anfrage an den Arnsberger Bürgermeister.
Die Antwort aus dem Rathaus kam bereits nach einem Tag und enthält Überraschungen.

Denn zur Erteilung der Baugenehmigung heisst es dort, dass der Bauaufsicht der Stadt Arnsberg alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung des beantragten Vorhabens vorgelegen hätten. “Dass darüber hinaus noch zusätzlich eine Befreiung vom Landschaftsplan erforderlich ist, ist vom Kreis nicht gefordert und ist für die Bauaufsicht dementsprechend nicht relevant für die Erteilung der Baugenehmigung.”
Die zuständige Kreisbehörde habe auch nicht auf eine Befreiung von § 75 Abs. 1 NatSchG NRW hingewiesen.
Vom HSK seien diverse Gutachten und Nachweise angefordert worden und dort nicht beanstandet worden: “Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz.”
Der HSK sei telefonisch bereits am 24.02.2021 informiert worden, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht. Am 26.04.2021 (also dem Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde) “gab es noch eine weitere Information an die zuständige Behörde beim HSK.”
Der Stadtverwaltung lägen positive Stellungnahmen des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz vom 15.04.21 und der UNB vom 26.04.21 vor.

Die Kreisverwaltung hatte mehrfach im Naturschutzbeirat erklärt, dass sie über die Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert worden sei. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 4. Mai falsch über die geplanten Maßnahmen informiert habe.

Die Darstellungen von Kreis und Stadt widersprechen sich also erheblich. Wir werden eine weitere Anfrage an den Landrat stellen und sind auf die “Auflösung” sehr gespannt.

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Zoff im Naturschutzbeirat

By admin at 11:36 pm on Friday, July 23, 2021

Seine 3. Sitzung innerhalb von 11 Wochen hatte der Naturschutzbeirat des HSK am 20. Juli.

Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitznug am 4. Mai falsch informiert: Entgegen den Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren zum Zeitpunkt des Sitzung doch schon erhebliche Eingriffe in das Naturschutzgebiet erfolgt. Auf etwa 1,7 ha Fläche neben der Start- und Landebahn waren wertvolle etwa 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände gerodet worden, und es wurden mehr als 100.000 m3 Erde angeschüttet. Dadurch sind die Wasserverhältnisse erheblich verändert worden, was sich besonders bei den starken Regenfällen in der vergangenen Woche erheblich bemerkbar machte: Viele weitere wertvolle Pflanzen wurden einfach weggeschwemmt, und ein 400 Meter langes Kerbtal wurde erheblich geschädigt.

Die Kreisverwaltung machte im Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass die Stadt Arnsberg bereits am 26. April eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, ohne den HSK darüber zu informieren. Diese Baugenehmigung wurde im Naturschutzbeirat als rechtswidrig eingeschätzt, denn die Stadt Arnsberg hätte zunächst abwarten müssen, ob durch den HSK die gemäß Landesnaturschutzgesetz erforderliche Befreiung für die Ausführung derartiger Maßnahmen in einem Naturschutzgebiet erteilt wird. Auch die Naturschutzverbände hätten vorher beteiligt werden müssen.

Es wird nun ein Arbeitskreis gebildet mit mehreren besonders ortskundigen Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Der AK hat die Aufgabe, die Folgen vor allem für den Wasserhaushalt zu betrachten und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu machen.

Zuvor lehnte es der Naturschutzbeirat ab, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Umspannwerkes zu erteilen.
Das Umspannwerk Himmelreich soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Marsberg-Essentho errichtet werden. Der Nabu hat bereits gegen die Baugenehmigung Klage erhoben und deren Aufhebung beantragt. Als Begründung wird u.a. vorgetragen, dass der Vorhabenstandort im faktischen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ liegt und zudem ein Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers im fraglichen Bereich vorliegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und geht davon aus, dass eine Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Befreiung von für das LSG geltenden Auflagen erforderlich ist.

Auffällig war das Verhalten der Kreisverwaltung zu Beginnn dieses Tagesordnungspunktes. Sie behauptete, dass Vertreter des VNV und des NABU sich im Naturschutzbeirat für befangen erklären sollten, weil der NABU gegen die Baugenehmigung geklagt habe. Die Verbände hatten ihrerseits eine Stellungnahme eines Jura-Professors vorgelegt, nach der hier keine Befangenheit besteht. Niemand folgte der Aufforderung der Vertreterin des Rechtsamtes.
Auch die einschlägigen Fachkommentare sind eindeutig: Eine Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn die betreffenden Mitglieder einen unmittelbaren Vorteil haben könnten. Hier hat die Empfehlung des Naturschutzbeirats aber keinen endgültigen Charakter, und die Beiratsmitglieder wie auch die Vereine, in denen sie mitarbeiten, können dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen. Es schien hier der Kreisverwaltung eher darum zu gehen, ein für sie “günstiges” Abstimmungsergebnis zu erhalten, in dem sie einige Beiratsmitglieder mit zu erwartender “falscher” Stimmabgabe dazu drängen wollte, nicht abzustimmen… Diesen Eindruck hatten jedenfalls mehrere Teilnehmer. Besonders bedenklich ist, dass bereits in den vorhergehenden Sitzungen das Rechtsamt der Kreisverwaltung eine merkwürdige Rolle spielte, als es um das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg ging: Hier wurde in der Stellungnahme der Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts völlig ignoriert, nach der die Ausweisung von VSG nur nach ornithologischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen darf. Ein im Herbst anstehender personeller Wechsel wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Rechtsamt die Belange des Naturschutzes künftig einen anderen Stellenwert erhalten…

Bereits zu Sitzungsbeginn gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und der deutlichen Mehrheit der Beiratsmitglieder. Zu den Protokollen der beiden vorhergehenden Sitzungen, die von der Kreisverwaltung erstellt worden waren, wurden vom Beirat nach kontroverser Diskussion Änderungen beschlossen. Denn in beiden Protokollen fehlten kritische Äußerungen.

Und auch das Verhalten der Stadtverwaltung Arnsberg wird noch näher betrachtet: Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat am 22. Juli eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Darin geht es um die Hintergründe für die Erteilung der vermutlich rechtswidrigen Baugenehmigung am Verkehrsflughafen Arnsberg-Menden.

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“Kreative” Problemlösung: Keine Messwerte = keine erhöhten Nitrat-Werte?

By admin at 10:41 pm on Thursday, July 8, 2021

Immer wieder nachfragen …
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sich wegen des Gülle/Nitrat-Problems im Stadtgebiet Marsberg schon mehrfach mit Anfragen und Anträgen an die HSK-Kreisverwaltung gewandt. Ein Beispiel ist die Anfrage vom 04.08.2020. Sie bezog sich in erster Linie auf die großen Gülle-produzierenden Schweinemastanlagen im Raum Marsberg. Ob dort auch aktuell die Nitrat-Werte über den zulässigen Grenzwert liegen, wissen wir nicht.

Aber …
Doch erst kürzlich wurde die SBL-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass im Stadtgebiet Marsberg die Nitrat-Belastung wahrscheinlich ähnlich hoch ist wie im angrenzenden Paderborner Kreisgebiet. Im gesamten Grundwasserkörper Nordhessisches Trias soll die Nitratbelastung bedenklich ausgeufert sein.

Reinwaschung durch Sachverständigengutachten? …
Laut Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) soll nur Marsberg (angeblich) eine positive Ausnahme darstellen. In einer Publikation des WLV-Kreisverbands Hochsauerland heißt es: „…Bekanntlich haben der WLV und für Marsberg der Landw. Kreisverband zusammen mit dem Stadtverband vehement darum gekämpft, dass die roten Grundwasserkörper reduziert werden. Für Marsberg ist es uns nunmehr gelungen, dass alle ehemaligen roten Grundwasserkörperflächen verschwunden sind. Demzufolge gilt Marsberg im Sinne der Düngeverordnung nicht mehr als nitratgefährdetes Gebiet! Bekanntlich hatten wir für Marsberg ein Sachverständigengutachten eingeholt und konnten belegen, dass mindestens eine Messstelle nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit entspricht. …“

Klick:
https://wlv.de/kv-aktuell/hochsauerland/2021/02/MarsbergNitrat.php?fbclid=IwAR1IoMhaHV6QbgXWw7tPT5Rhdw-Z8YefOmu9OAQnwIkiOlLKYyzjuxEPTZ

Fragen, Fragen, Fragen, …
Die Aussage des WLV-Kreisverbands Hochsauerland kommt der SBL etwas seltsam vor. Am 03.07.2021 stellte die Kreistagsfraktion dem Landrat dazu mehrere Fragen:

1. Anhand wie vieler und welcher Messstellen werden die Nitratwerte im Raum Marsberg ermittelt?

2. Wie oft und in welchen Abständen wurden die Werte ermittelt?

3. Warum ist im Raum Meerhof, trotz Verkarstung und starker Gülleausbringung, ein guter chemischer Grundwasserkörper vermerkt, obwohl dort keine Messstellen angegeben werden und somit gar keine Daten erhoben werden konnten? (Nach unseren Informationen weist das Beispiel Essenthoer Mühle (Quelle der Rummecke) Anhaltspunkte dafür auf, dass der Wasserkörper stark mit Nitrat belastet ist.)

4. Aus welchem Grund und nach welchen Kriterien wurde durch ein Sachverständigengutachten mindestens eine der Messstellen als „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ abqualifiziert?

5. Wann wurde das Sachverständigengutachten erstellt? Wer sind seine Urheber? Wo können wir das Gutachten ggf. einsehen?

6. Wird bzw. werden von dieser oder diesen „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ entsprechenden Messstellen noch Daten genommen und ausgewertet?

7. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?8.Wenn nein, seit wann ist an dieser Stelle bzw. diesen Stellen der Nitratgehalt nicht mehr überprüft worden?

Antworten …
… folgen (sobald sie der SBL-Fraktion vorliegen).

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Alte Bäume im Sauerland – Ist das Natur oder kann das weg?

By admin at 6:07 pm on Sunday, July 4, 2021

Vielleicht interessieren Sie sich für Naturschutzgebiete oder für eher unbedeutende kleine Verkehrsflugplätze oder für beides? Dann könnte auch folgende Anfrage der SBL-Fraktion und die Antwort aus dem Kreishaus für Sie interessant sein.

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Zuerst die Anfrage einer kleinen Kreistagsfraktion …
Am 19.06.2021 schrieb Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL), an den Landrat des HSK:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 04.05.2021 stand als TOP 8 die „Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrsflugplatzes Arnsberg-Menden (FAM)“ auf der Tagesordnung. Damals wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass dort keine Baumfällungen anstünden.

In der Sitzung des NB am 31.05.2021 berichteten jedoch mehrere Teilnehmer, dass – entgegen der Auskünfte der Kreisverwaltung in der vorherigen Sitzung des NB – bereits zahlreiche alte und wertvolle Laubbäume neben der Start- und Landebahn gefällt worden sind, im Kreisgebiet des HSK.

Dies wird auch durch einen Bericht des „Soester Anzeiger“ vom 10.05.2021 bestätigt, in dem u.a. steht: „Tatsächlich wurden am Rand des Naturschutzgebietes auf einer Fläche von rund 1,7 Hektar mächtige Buchen und Eichen gefällt, die dort bereits wuchsen, als es den Flugplatz noch nicht gab… Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur, die dort den Rand des Naturschutzgebietes Luerwald markiert, werde von den Fachbehörden ein ökologischer Ausgleich festgesetzt“
Klick: https://www.soester-anzeiger.de/lokales/wickede/wald-soll-fuer-flieger-des-flugplatzes-arnsberg-menden-weichen-90528166.html

Daher stelle ich nun folgende Fragen:
1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?
3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?”

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… und nun die Antwort aus dem großen Kreishaus
Sie ist datiert auf den 22.06.2021. Der Wortlaut:

„in Ihrer Anfrage wird angeführt, dass die Kreisverwaltung in der Naturschutzbeiratssitzung am 04.05.2021 berichtet hätte, dass auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstehen. Diese Aussage hat offensichtlich zu Irritationen geführt.

Die für die Räumung des Arbeitsbereiches erforderlichen Baumfällungen waren zum Zeitpunkt der Naturschutzbeiratssitzung bereits vom Landesbetrieb Wald und Holz genehmigt und auch vom Eigentümer durchgeführt worden. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet.

Ihre zusätzlichen Detailfragen beantworte ich wie folgt:

1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
und
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?

Mit Bescheid des Landesbetriebs Wald und Holz wurde am 30.03.2021 eine Genehmigung von der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nach § 39 LfoG NRW erteilt. Es wurden im Bereich der geplanten Anschüttung für ca. 7.500 qm eine vollständige Waldumwandlung und für zusätzlich ca. 17.500 qm eine befristete Umwandlung von Wald genehmigt. Die Maßnahmenumsetzung hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.

3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
Bei dem Verfahren für die Waldumwandlung handelt es sich um ein selbstständiges Genehmigungsverfahren des Landesbetriebs Wald und Holz. Lediglich bei der Festlegung der Ausgleichs- und Erstatzvornahmen war ich eingebunden und habe den Vorschlägen zugestimmt.

4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
keinen

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
Die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sind von der Unteren Naturschutzbehörde des HSK genehmigten Kompensationsflächenpool Ketteler-Boeselager aufgeführt. Es handelt sich um die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgelisteten Maßnahmen. Die Maßnahmen werden kurzfristig bzw. wurden tlw. bereits umgesetzt. Alle Maßnahmen dienen den dortigen Schutzgebieten (VSG, FFH, NSG), bei den Umbestockungsmaßnahmen werden FFH-Lebensraumtypen neu entwickelt, die übrigen Flächen sind bereits Lebensraumtypen und werden durch die Maßnahmen optimiert. Sie sind in funktionaler Hinsicht gut geeignet, um den Eingriff vollständig zu kompensieren.

6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
Die Naturschutzverbände wurden von der Unteren Naturschutzbehörde Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.

7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?
Die eigentliche asphaltierte bzw. betonierte Start- und Landebahn wird nicht verändert; lediglich der Ausrollbereich (bestehende Rasenfläche) wird aus Sicherheitsgründen vergrößert. Über die Anzahl der Flugbewegungen liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine Angaben vor.”

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(Fotos: Gerd Kistner)

Fazit:
1. Die durch die Kreisverwaltung erfolgte Falschinformation des Naturschutzbeirats wird auch vom Landrat bestätigt.
2. Die Falschinformation hat dazu geführt, dass der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 04.05.2021 kein Veto gegen die Maßnahmen am Verkehrsflugplatz eingelegt hat.
3. Wenige Tage nach der Sitzung des Beirats wurde wertvoller alter Baumbestand in großem Umfang gerodet.
4. Die Naturschutzverbände erhielten keine Gelegenheit, vor der Rodung eine Stellungnahme abzugeben; ihre Beteiligung wurde erst NACH der Rodung eingeleitet.
5. Der Zweck der Maßnahme rechtfertigt nicht den Verlust des wertvollen alten Baumbestandes.
6. Außerdem wird die Waldlandschaft durch die sehr umfangreichen Auschüttungen erheblich verändert.
7. An diesem Verkehrsflugplatz sind laut mehrerer Presseberichte auch die FLugzeuge des CDU-Bundestagskandidaten stationiert; gibt es da einen Zusammenhang?

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Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

By admin at 12:09 pm on Friday, June 18, 2021

Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18.06.2021 die Stellungnahme des HSK zum „Vogelschutzgebiet (VSG) Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ beschließen. Der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung sieht eine Ablehnung der Planungen vor, wegen angeblicher rechtlicher Fehler.
Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 14.06.2021 den folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL-Kreistagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in Drs. 10/190 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt, dass der Hochsauerlandkreis im Verfahren ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange …’ zu der beabsichtigten Gebietsmeldung DE-4517-401 ‚Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg’ keine Stellungnahme abgibt und damit dem Votum das Naturschutzbeirats folgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bitte um Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung nach dem Muster der ‚Medebacher Vereinbarung’ bzw. der ‚Hellwegbördevereinbarung’ an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg heran zu treten.“

Begründung
1.
Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf hat offensichtlich das Ziel, das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) zu verhindern. Damit wird er den Belangen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht, insbesondere nach dem am 29.04.2021 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass eine Fläche mindestens in der vom LANUV vorgeschlagenen Größe als Europäisches VSG ausgewiesen werden muss.
Auch Landesumweltministerin Heinen-Esser hat in der Videokonferenz am 17.05.2021 ausdrücklich die fachliche Kompetenz von LANUV und VNV, auf deren fachlicher Arbeit die nun vorgelegten Ergebnisse beruhen, hervorgehoben.

2.
Darüber hinaus ist der Entwurf der Stellungnahme auch unter juristischen Gesichtspunkten ungeeignet.
Als zentraler Kritikpunkt wird in dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf genannt: „das bisherige Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse … entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben des § 51 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Danach ist die Ermittlung der Gebiete … ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson – mag sie oder ihre Mitarbeiter, Mitglieder etc. noch so qualifiziert und integer sein – anstelle der Behörde übernommen werden darf.“
Konkret heißt es dazu in § 51 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz jedoch:
„(1) Die Gebiete, die der Europäischen Kommission von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) geändert worden ist, zu benennen sind, werden nach den in dieser Vorschrift genannten naturschutzfachlichen Maßgaben durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt.“ (Unterstreichungen hinzugefügt, wie auch unten)
Nur die Ermittlung der Gebiete ist also allein dem LANUV übertragen, nicht aber die Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung der Gebiete führen. Das LANUV ist somit frei, auf welche fachlichen Quellen es sich bei der Ermittlung dieser Gebiete stützt, und es ist nirgendwo festgelegt, dass nur Beamtinnen und Beamte schützenswerte Vögel beobachten, zählen und kartieren dürfen, weil bereits dies eine hoheitliche Aufgabe sei.
Im konkreten Fall hat das LANUV aufgrund von Unterlagen des VNV, die dieser in jahrelanger fachlicher Arbeit erstellt hat und die vom LANUV überprüft wurden, die Gebietsabgrenzung vorgeschlagen. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen nach § 51 LNatSchG zweifelsfrei erfüllt.
Auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung macht keine Einschränkungen, wer an der Zählung der Vögel mitwirken darf, sondern betont die fachlichen Kriterien:
„Gehört ein Gebiet nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten’ Gebieten, ist es zum Vogelschutzgebiet zu erklären… Die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt.“ (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15/02)
Im selben Urteil des BVerwG wird außerdem klar gestellt, dass wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe keine Rolle spielen dürfen:
„Der erkennende Senat hat … die Überzeugung gewonnen, dass die Nichtmeldung des Nassanger-Gebiets maßgeblich auf wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe zurückzuführen ist. Der Kl. hat in seiner dem Senat vorgelegten Stellungnahme zur bayerischen Gebietsauswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten … substanziiert unter Heranziehung von Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Staatsregierung dargelegt, dass Gebiete aus der ursprünglichen „Prüfliste” des LfU unter anderem deshalb gestrichen wurden, weil sie Flächen für Straßenbauprojekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthielten.“ (ebenda)
So äußert sich auch die Fachliteratur:
„Ob ein bestimmtes Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen ist, bleibt im Einzelfall oftmals politisch umstritten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, denn bei der Auswahlentscheidung ist diese an ornithologische Kriterien gebunden.“ (Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, Rn 91 zu § 7 Naturschutzrecht).

3.
Die Einleitung von Gesprächen, die zu einer Vereinbarung wie beim VSG „Medebacher Bucht“ führen, ist dagegen ein sinnvoller Ansatz. Gerade dieses ebenfalls im HSK gelegene VSG zeigt, dass die Ausweisung eines VSG viele Chancen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Landwirtschaft und den Erholungswert der Landschaft bietet.”

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Was wird aus der Biologischen Station?

By admin at 2:12 pm on Tuesday, June 15, 2021

Im Frühjahr 2017, also vor nur 4 Jahren, zog die Biologische Station des HSK von Bödefeld nach Brilon um. Das Haus, in dem sie früher untergebracht war, wurde abgerissen. Vorher wurde das Gebäude in Brilon, in dem sich bis dahin ein Ausbildungszentrum für die Feuerwehr befunden hatte, mit viel Aufwand saniert und umgebaut.

Doch nun haben Landrat und Kreisverwaltung offenbar andere Pläne: Die benachbarte Polizeiwache Brilon soll erweitert werden. Dafür will der Kreis fast 7 Mio Euro ausgeben. Auch die bisher von der Biologischen Station Räume sollen nun von der Polizei genutzt werden. Die Maßnahme soll am Freitag (18. Juni) vom Kreistag beschlossen werden.

Doch was wird aus der Biologischen Station und ihren 13 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Dafür gibt es bisher keine Perspektive. In der Sitznugsdrucksache 10/229 von Landrat und Kreisverwaltung heisst es nur lapidar:
“Das Sanierungskonzept, welches auch die Nutzung des derzeit von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis genutzten Bereichs vorsieht …”
“Für den Standort ‘Biologische Station’ gilt es, Alternativen zu entwickeln.”

Das bedeutet im Klartext: Bisher hat sich niemand konkrete Gedanken gemacht und eine praktikable LÖsung entwickelt.
Daher müssen die Forderungen an den Kreistag lauten: Die teure Ausweitung der Briloner Polzeiwache muss kritisch überprüft werden.
Und vor allen weiteren Planungen muss es eine akzeptable Alternative für die Biologische Station geben.
Außerdem muss geklärt werden, wer dann verlorenen Umbaukosten für die Biologische Station trägt, nachdem die Räume nur 4 Jahre für ihren neuen Zweck genutzt werden konnten.

Näheres über die Arbeit der Biologischen Station steht hier:
http://www.biostation-hsk.de/

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GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet

By admin at 2:17 pm on Wednesday, June 9, 2021

Am Montag (7. Juni) stand auch im Wirtschaftsausschuss des HSK die Stellungnahme zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auf der Tagesordnung. Dafür war von der Kreisverwaltung mit Unterstützung einer Münsteraner Anwaltskanzlei ein Text vorgelegt worden. Er endete mit einem Fazit, wonach angeblich das Verfahren “nicht den gesetzlichen Anforderungen” entspräche.

Eine Woche zuvor hatte der Naturschutzbeirat des HSK mit deutlichem Votum von mehr als 70% diese Stellungnahme abgelehnt und festgestellt, dass sie so wenig Substanz enthalte, dass sie auch durch Änderungen im Text nicht verwertbar wäre. Auch die Landesumweltministerin Heinen-Esser (CDU) hatte in einer Videokonferenz am 17. Mai mit mehr als 100 Teilnehmern die Arbeit des VNV und des LANUV, die die fachliche Grundlage für die Ausweisung des Vogelschutzgebietes lieferten, ausdrücklich gelobt.

Doch was geschah dann am Montag im Ausschuss? Die SBL beantragte, sich dem Votum des Naturschutzbeirats anzuschließen. Doch nur SBL und Linke/FW folgten diesem Vorschlag, die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) stimmte geschlossen dagegen. Stattdessen schlossen sie sich in einer weiteren Abstimmung ausdrücklich und ohne irgendeine Änderung dem Vorschlag der Kreisverwaltung und der Anwaltskanzlei an – der vor allem das Ziel hat, das Vogelschutzgebiet zu verhindern.

Sind auf der Ebene des HSK nun der Naturschutzbeirat und die Fraktionen von SBL und Linken/FW die einzigen, die sich tatsächlich um Natur- und Artenschutz kümmern? Werden hier schon irgendwelche neuen bunten Koalitionen vorbereitet?? Ist das wichtiger als der Schutz seltener und besonders schützenswerter Vogelarten wir Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger???

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet
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