Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

By admin at 5:59 pm on Thursday, July 29, 2021

Wie mehrfach berichtet
http://sbl-fraktion.de/?p=10100 ,
wurde am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM) unter merkwürdigen Umständen 1,7 ha Fläche, auf denen bisher ein wertvoller alter Buchen- und Eichenwald stand, gerodet. Und es wurden umfangreiche Erdanschüttungen vorgenommen. Zweck ist der Verlängerung der Start- und Landebahn dieses FAM, den übrigens auch der CDU-Bundestagskandidat für seine Flugzeuge nutzt. Mittlerweile hat auch der “Spiegel” über das Thema berichtet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sauerland-flugplatz-arnsberg-menden-friedrich-merz-und-die-schnecken-a-0c0edcab-0002-0001-0000-000178494503
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20. Juli war kristisiert worden, dass die Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, obwohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB) noch keine Befreiung von im im Landschaftsschutzgebiet (LSG) geltenden Auflagen ausgesprochen hatte, und dass die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden waren.

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Daraufhin stellte Gerrd Stüttgen, für die SBL Mitglied im Rat der Stadt Arnsberg, eine schriftliche Anfrage an den Arnsberger Bürgermeister.
Die Antwort aus dem Rathaus kam bereits nach einem Tag und enthält Überraschungen.

Denn zur Erteilung der Baugenehmigung heisst es dort, dass der Bauaufsicht der Stadt Arnsberg alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung des beantragten Vorhabens vorgelegen hätten. “Dass darüber hinaus noch zusätzlich eine Befreiung vom Landschaftsplan erforderlich ist, ist vom Kreis nicht gefordert und ist für die Bauaufsicht dementsprechend nicht relevant für die Erteilung der Baugenehmigung.”
Die zuständige Kreisbehörde habe auch nicht auf eine Befreiung von § 75 Abs. 1 NatSchG NRW hingewiesen.
Vom HSK seien diverse Gutachten und Nachweise angefordert worden und dort nicht beanstandet worden: “Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz.”
Der HSK sei telefonisch bereits am 24.02.2021 informiert worden, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht. Am 26.04.2021 (also dem Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde) “gab es noch eine weitere Information an die zuständige Behörde beim HSK.”
Der Stadtverwaltung lägen positive Stellungnahmen des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz vom 15.04.21 und der UNB vom 26.04.21 vor.

Die Kreisverwaltung hatte mehrfach im Naturschutzbeirat erklärt, dass sie über die Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert worden sei. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 4. Mai falsch über die geplanten Maßnahmen informiert habe.

Die Darstellungen von Kreis und Stadt widersprechen sich also erheblich. Wir werden eine weitere Anfrage an den Landrat stellen und sind auf die “Auflösung” sehr gespannt.

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