Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was ist Luxus? Etwa Abschiebekosten in Höhe eines Eigenheims?

By admin at 2:27 am on Tuesday, July 18, 2017

In Deutschland …

Immer wieder berichten die Medien über exorbitant hohe Kosten für Abschiebungen. Die Abschiebung eines Mannes nach Kamerun soll über 70.000 Euro gekostet haben, der Abschiebeflug für drei Männer nach Bangladesh ca. 220.000 Euro.
Siehe ARD-Morgenmagazin vom 07.04.2017:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Abschiebekosten-100.html

Die TAZ schrieb im Januar 2017 von zwei „One-Way-Tickets“ nach Mali für 82.000 Euro.
Klick:
http://www.taz.de/!5375217/

Konkrete Angaben über die Kosten für gescheiterte Abschiebungen sind leider kaum zu finden. Anzunehmen, dass auch sie recht hoch sind.
… und im Hochsauerlandkreis
Bekanntlich kommt es auch im Hochsauerlandkreis immer wieder zu dramatischen Abschiebungen, wie erst kürzlich bei einer Mutter und ihren beiden jungen Söhnen in Brilon.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte daher folgendes von der Kreisverwaltung in Erfahrung bringen:
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Was wäre wenn …
… wenn die über den Wolken aus dem Fenster geschmissenen Gelder statt in diese spezielle Art von Luxus-Flügen für Ausbildung und Integration von Geflüchteten eingesetzt würden! Davon hätte wahrscheinlich – mal abgesehen von notleidenden Flughäfen und Fluggesellschaften – keiner einen Schaden!

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Fragwürdiges neues Geschäftsfeld

By admin at 10:05 am on Sunday, July 16, 2017

Dem Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden fehlen die Passagiere. Die Passagierzahl lag 2005 noch bei 1,34 Mio, im Jahr 2016 waren es nur noch 703.000. Innerhalb etwa eines Jahrzehnts gab es also fast eine Halbierung. Allein im Jahr 2016 trat gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 9% ein. Das Statistische Landesamt, das nur die “Einsteiger” zählt, meldete sogar -10%. Und der Trend setzt sich im Jahr 2017 fort: Laut Angaben des Statistischen Landesamtes betrug der Rückgang im I. Quartal 2017 weitere 11%.
Einer der Gesellschafter dieses Flughafens ist der Hochsauerlandkreis.

In diesen Flughafen sollen weitere 17 Mio Euro investiert werden, für Frachtbereich und Flugzeughallen. Von diesem Betrag sollen die Gesellschafter zusätzlich 6 Mio Euro stemmen, wie Anfang Juli in der Paderborner Presse berichtet wurde.

Nun haben der Landrat des Hochsauerlandkreises und die Kollegen der Mitgesellschafter-Landkreise offenbar ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Von Büren-Ahden aus sollen Abschiebeflüge starten. Das haben die Landräte in einem Schreiben an den neuen NRW-Innenminister gefordert, über das die “Neue Westfälische” am 14.07.2017 berichtet hat. Dem Artikel ist übrigens auch zu entnehmen, dass der HSK die höchste “Rückführungsquote” aller 7 dort genannten Landkreise aufweist; wer kann stolz auf diesen Spitzenplatz sein??

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Syrer im Hochsauerlandkreis – Das BAMF hat über viele Asylanträge entschieden …

By admin at 8:36 am on Saturday, July 15, 2017

… antwortete der Hochsauerlandkreis mit Schreiben vom 07.07.2017 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 14.06.2017.

Kurz und bündig:

• Am Stichtag 01.07.2017 wohnten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 214 „geduldete“ und „gestattete“ Syrerinnen und Syrer (die wohl noch auf den Entscheid über ihren Asylantrag warten).

• Die Zahl der „geduldeten“ und „gestatteten“ Syrerinnen und Syrer ist deutlich zurückgegangen, weil viele Asylbewerber/innen vom BAMF anerkannt worden sind und daher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.

• Am Stichtag 01.07.2017 lebten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 1.233 syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis.

Hier können Sie die Fragen der SBL/FW und die Antworten der Kreisverwaltung (komplett) nachlesen:

Frage 1: Wie viele Syrer wurden in diesem Zeitraum eingebürgert oder erhielten einen Status anerkannter Flüchtling?

Antwort:
“Zum 01.07.2017 hielten sich 214 gestattete und geduldete syrische Staatsangehörige im Hochsauerlandkreis, ohne Stadt Arnsberg, auf.
Insbesondere im Jahr 2015 sind zahlreiche syrische Staatsangehörige nach Deutschland geflohen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Das BAMF hat inzwischen über den Großteil der Asylanträge entschieden, so dass die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen deutlich zurückgegangen ist.

Das BAMF hat i.d.R.
die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt, oder
o die Flüchtlingseigenschaft oder
o subsidiären Schutz
zuerkannt.
Eine zahlenmäßige Auswertung nach den einzelnen Entscheidungen des BAMF ist mir nicht möglich.

Diese Personen erhalten nach der Bestandskraft der Entscheidung des BAMF von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch geht die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen zurück; zugleich steigt die Zahl der der syrischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (01.01.2017: 736 Personen, 01.07.2017: 1.233 Personen).

Von den seit 2015 eingereisten syrischen Staatsangehörigen erfüllt noch niemand die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

Von den schon länger hier aufhältigen syrischen Staatsangehörigen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2017 4 Personen eingebürgert.“

Frage 2: Welche weiteren Gründe und/oder Maßnahmen führen zu der deutlichen Reduzie-rung der Zahl der geduldeten und gestatteten Syrerinnen und Syrer?

Antwort
„ln Einzelfällen hat das BAMF das Asylverfahren eingestellt, da sich die Antragsteller nicht mehr in der zugewiesenen Stadt oder Gemeinde aufhielten. Die Personen werden dann nach unbekannt abgemeldet.

Im geringen Umfang haben syrische Staatsangehörige ihre Asylanträge zurückgenommen, weil sie entweder in das Heimatland zurückkehren oder in die Türkei zu dort lebenden Verwandten reisen wollten.

Im Laufe des Asylverfahrens wurde bei einigen Antragstellern festgestellt, dass sie tatsächli-che keine syrischen Staatsangehörigen sind, sondern aus Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion stammen. Die statistischen Angaben wurden dann entsprechend geändert.“

Frage 3: Wie setzte sich die Entwicklung in den letzten Wochen fort?

Antwort:
“In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Städten und Gemeinden (Hochsauerlandkreis ohne Stadt Arnsberg) 34 syrische Staatsangehörige zugewiesen.

Da das BAMF weiterhin in größerer Anzahl über die Asylanträge entscheidet, wird die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen weiter zurückgehen.“

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Die Angst bleibt! „Aufnahme eines Studiums ist kein Duldungsgrund”

By admin at 6:44 am on Friday, July 7, 2017

– Hochsauerlandkreis beantwortet Fragen zu jungen Flüchtlingen in Schule, Ausbildung, Beruf und Job

Vor ca. 1 ½ Jahren …
Im Februar 2016 stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine Anfrage zur Schul-, Ausbildungs-, Berufs- und Jobsituation jugendlicher Flüchtlinge.

Aus dem Antwortschreiben des Landrats bzw. der Kreisverwaltung vom 29.02.2016 ging u.a. hervor, dass das Kommunale Integrationszentrum (KI) in Arnsberg, Meschede und Sundern Seiteneinsteiger-Beratungen durchgeführt hat und aufgrund dessen ab dem vierten Quartal 2015 207 Kinder und Jugendliche in Schulen vermittelt worden sind. Zudem wurde von einer Warteliste für die internationalen Förderklassen an den Berufskollegs berichtet, die am Stichtag 26.02.2016 95 Schülerinnen und Schü-ler erfassten und darüber, dass zu diesem Zeitpunkt junge Geflüchtete wohl weder in Berufspraktika noch in Ein-Euro- oder Minijobs vermittelt worden waren.

… und jetzt?
Wie stellt sich die Situation nach mehr als eineinhalb Jahren dar? Die SBL/FW wollte es wissen und stellte der Kreisverwaltung am 30.05.2017 (erneut) mehrere Fragen. Die Antwortschreiben der zwei zuständigen Fachdienste (FD 24 und FD 32) sind datiert auf den 20.06.2017 und auf den 08.06.2017. Hier die Fragen der SBL/FW sowie die 12 Antworten des FD 24 und zum Schluss eine vom FD 32:

Viele Fragen und Antworten
1. Gibt es derzeit bei den Deutsch- und Integrationskursen für junge Migrantinnen und
Migranten genügend Kapazitäten?
Wie viele Kinder und Jugendliche sind auf einer Warteliste für Deutsch- und Integrationskurse
erfasst?
Antwort: „Nach wie vor ist es so, dass für Personen unter 18 Jahren eine Teilnahme in einem Integrationskurs nicht möglich ist. Daher werden auch keine Wartelisten geführt. Die von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten und in 2016 beendeten Einstiegskurse, die diese Vorgabe nicht hatten, sind nicht erneut aufgelegt worden.“

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden seit Beginn 2016 bis jetzt vom KI in Schulen vermittelt und eingegliedert?
Bei wie vielen Kindern und Jugendlichen scheiterten die Bemühungen in diesem Zeitraum?
In wie vielen Fällen konnten keine Angebote erfolgen?
Was waren die Gründe?
Antwort: „Die zuständige abgeordnete Lehrkraft hat im Januar 2016 in den Kommunen Arnsberg,
Sundern und Meschede insgesamt 110 Schülerinnen und Schüler beraten. Ab Februar fanden durch das KI (Kommunale Integrationszentrum) keine Beratungen mehr für SuS der Grundschulen und Schulen der Sek I/II statt. Alle 110 konnten in Schulen vermittelt werden.“

3. Wie viele junge Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben ab Beginn 2016 bis jetzt vom Kreisjugendamt Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten?
Wie vielen konnte bisher kein SchuI-‚ Bildungs- und Ausbildungs-Angebot gemacht werden?
Was waren die Gründe?
Antwort: „Alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), die unter die Betreuung des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises fallen, sind in Schulen untergebracht (entsprechend eine Wartezeit, die z.B. mit hausinternen Sprachkursen, etc. abgedeckt wurden). Es gab zwei Fälle, die aufgrund von Wartezeiten bereits volljährig wurden und dann nicht mehr schulpflichtig waren. ln diesen beiden Fällen ist eine Anbindung an Sprachkurse für Erwachsene erfolgt.“

4. Wie viele jugendliche Geflüchtete besuchen derzeit Berufskollegs im HSK?
Antwort: „Stand 02.05.2017: 157 Geflüchtete im Alter von 18-25 Jahren“

5. Gelten noch die gleichen Altersbegrenzungen (nur Alter zwischen 16 und 18 Jahren) und Zugangshürden für Flüchtlinge an den Berufskollegs wie im Februar 2016?
Antwort: „Nein. Siehe Anlage des MSW NRW“

6. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens seitdem in Berufspraktika vermittelt?
Antwort: Seit 2016 haben 46 junge Geflüchtete im SGB II-Leistungsbezug ein Berufspraktikum absolviert. 30 Praktika wurden in Form einer Aktivierungsmaßnahme nach 5 45 SGB IIl durch die Jobcenter gefördert. lm gleichen Zeitraum haben 17 junge Geflüchtete aus dem Rechtskreis SGB II eine Ausbildung begonnen.“

7. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens seitdem in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt?
Antwort: Seit 2016 wurden 12 junge Geflüchtete im SGB lI-Leistungsbezug in eine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job) vermittelt; 35 Personen haben eine Minijob begonnen. Darüber hinaus wurden 53 junge Geflüchtete aus dem Rechtskreis SGB II in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert.“

8. Welchen Stellenwert haben Ihres Erachtens Deutsch- und Integrationskurse, Berufspraktika,
Schule und Ausbildung, Ein-Euro- und Minijobs hinsichtlich der Integration und des Aufenthaltsrechts?
Antwort: „Hinsichtlich der Integration von zugewanderten Menschen haben alle Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen den höchsten Stellenwert. Über Bildungsmaßnahmen wird Spracherwerb geför-dert und somit in der Folge ein Zugang zum Arbeitsmarkt und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.
Eine Bewertung vor dem Hintergrund des Aufenthaltsrechts ist von den Voraussetzungen des Einzelfalls abhängig. Generell ist festzustellen, dass es Einzelfälle gibt, in denen sich die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Abschluss eines Integrationskurses positiv auf das Aufenthaltsrecht/den Aufenthaltsstatus von Personen auswirkt.“

9. Wie viele hauptberufliche und ehrenamtliche Lehrkräfte stehen derzeit kreisweit für die Qualifikation und Integration geflüchteter Jugendlicher zur Verfügung?
Antwort: „Grundsätzlich sind alle an den Schulen im HSK tätigen Lehrkräfte mit der Qualifikation und Integration geflüchteter Jugendlicher befasst. Die abgeordneten Lehrkräfte im Kl unterstützen hier durch Beratung und Qualifikation der LehrerInnen.
Im Bereich der schulbegleitenden Sprachförderung sind zurzeit 32 DozentInnen kreisweit im Einsatz.“

10. Wie viele junge Flüchtlinge mussten seit Beginn des Jahres 2016 bis heute trotz schulischer und beruflicher Ausbildung undl oder trotz guter Aussichten auf einen Ausbildungsvertrag oder aus einem Job heraus „freiwillig“ ausreisen bzw. wurden abgeschoben?
Antwort: „siehe Anlage FD 32“ – Siehe unten!

11. Wie hoch beziffern Sie die Kosten für die schulische und berufliche Qualifikation junger Geflüchteter im Bereich des HSK insgesamt für die Jahre 2016 und 2017?
Antwort: „Hierzu liegen keine Daten vor.“

12. Wie hoch ist Ihres Erachtens davon der Prozentsatz der Mittel, die als offenbar nutzlos aufgewendet gelten, sei es, dass die Jugendlichen sich als nicht schul- oder ausbildungsfähig erwiesen, sich bei ihnen aus verschiedenen anderen Gründen keine Erfolge abzeichneten oder sie Deutschland verlas-sen mussten?
Antwort: „Hierzu liegen keine Daten vor.“

(Ergänzende) Anfrage der Sauerländer Bürgerliste vom 06.06.2017:
Gibt es spezielle Schul-, Ausbildungs-‚Berufs- und Jobangebote für Geflüchtete mit Behinderung?
Antwort: Spezielle Angebote sind dem KI nicht bekannt. Behinderte Geflüchtete werden über die Angebote des Regelsystems versorgt.

Antwort des Fachdiensts 32 (FD 32)
Frage 10: Wie viele junge Flüchtlinge mussten seit Beginn des Jahres 2016 bis heute trotz schulischer und beruflicher Ausbildung und/oder trotz guter Aussichten auf einen Ausbildungsvertrag oder aus einem Job heraus „freiwillig” ausreisen bzw. wurden abgeschoben?
Antwort:
„Anerkannte Flüchtlinge i.S. der Genfer Konvention sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben ein Aufenthaltsrecht. Es besteht für diesen Personenkreis keine Ausreisepflicht nach ä 50 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Ausreisepflichtig im Sinne dieser Vorschrift sind u.a. abgelehnte Asylbewerber.

In § 60a AufenthG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ausreisepflichtigen Ausländern. die einer qualifizierten Berufsausbildung nachgehen, eine Duldung zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden kann.

Mit Erlass vom 21.12.2016 hat das MIK NRW diese Regelungen konkretisiert.

Der Begriff der qualifizierten Berufsausbildung wurde genauer definiert. Eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf setzt eine mindestens zweijährige Dauer der Ausbildung voraus.

ln dem Erlass wurde zusätzlich geregelt, dass neben einer Ausbildung im dualen System auch Ausbildungen an Berufsfachschulen in Betracht kommen. Die Aufnahme eines Studiums ist aber kein Duldungsgrund. Eine vergleichbare Regelung für den Besuch der allgemeinbildenden Schulen gibt es nicht.

Sofern der ausreisepflichtige Ausländer seiner Mitwirkungspflicht nach § 82 AufenthG nachkommt, und auch alle anderen Voraussetzungen i.S. des o.g. Erlasses vorliegen, wird dem Ausländer eine Duldung für die Dauer der Ausbildung ausgestellt.

Ein Anspruch auf Ausbildungsduldung besteht nach dem o.g. Erlass nicht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen oder aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus Gründen, die der Ausländer selbst zu vertreten kann, nicht vollzogen werden können.

Unabhängig von den Regelungen der Ausbildungsduldung wird seitens der Ausländerbehörde geprüft, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften des ä 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) bzw. 5 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) erteilt werden kann. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist der abgelehnte Asylbewerber nach den Regelungen des ä 50 AufenthG ausreisepflichtig.

Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 27.04.2017, zu Ihrer Anfrage vom 08.12.2015 – Thema: Abschiebungen und freiwillige Ausreisen – mitgeteilt habe, lassen sich die von lhnen gewünschten Zahlen mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Die Gesamtzahl der freiwillig ausgereisten Personen sowie der Abschiebungen habe ich Ihnen mit Schreiben vom 27.04.2017 mitgeteilt.“

Das Klima der Angst, es bleibt …

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Zahl der „Geduldeten“ im HSK deutlich reduziert

By adminRL at 11:32 pm on Saturday, June 3, 2017

„Guter Draht“ zur Presse?
Wie wir ja schon berichteten, hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 17. März letzten Jahres bei Landrat Dr. Karl Schneider schriftlich nachgefragt, aufgrund welcher Informationen die Westfalenpost ihren Artikel zu dem angeblichen Massen-Phänomen „ungeklärte Identität“ geschrieben hat. Die Kreisverwaltung stellte der Presse damals ja ganz offenbar die Daten und Angaben ratzfatz parat.
Klick:
https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html

„Wenig Draht“ zu oppositionellen Kommunalpolitikern?
Wesentlich mehr Zeit nahm sich der HSK dann aber für die Beantwortung der Anfrage des SBL-/FW-Fraktionssprechers Reinhard Loos und zwar deutlich über ein Jahr!
Über den Tenor der „Alt-Anfrage“ und der aktuellen Antworten hatte die SBL/FW ja schon vor wenigen Tagen einiges „zu Papier“ gebracht.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7534

Etwas war die SBL/FW noch schuldig geblieben. Hier ist der …

… Nachtrag zu Nationalitäten und Zahlen
Die Frage, wie viele

„geduldete“ und „gestattete“ Ausländer

im Bereich des Ausländeramts des Hochsauerlandkreises (ohne Stadt Arnsberg!) leben, wurde jetzt von der Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 17.05.2017) beantwortet:

Land
am 01.01.2015 / am 01.01.2016 / am 01.01.2017 / am 31.05.2017

Afghanistan
31 234 337 302
Albanien
46 255 82 kA*
Algerien
kA* 81 kA* kA*
Armenien
32 kA* 89 73
Bangladesch
kA* kA* kA* 59
Eritrea
71 kA* kA* kA*
Guinea
53 kA* kA* kA*
Mazedonien
30 kA* kA* kA*
Nigeria
kA* 86 86 82
Iran
kA* 85 96 83
Irak
kA* 340 312 224
Kosovo
60 140 75 58
Pakistan
kA* 88 70 68
Russland
30 kA* kA* 50
Serbien
133 161 76 kA*
Syrien
84 1.126 688 316
Andere Staaten
456 912 752 646

Summe
1.026 3.508 2.663 1.961

kA* = “Keine Angabe”
Sofern der HSK in dieser Tabelle keine Angabe zur Nationalität vermerkt hat, bedeutet das offenbar, dass die Zahl der Geflüchteten aus dem jeweiligen Land, wie z.B. Mazedonien oder Nigeria, vom Ausländeramt unter „Andere Staaten“ zusammengefasst worden ist?

Hinweise auf Personen mit ungeklärter Nationalität finden wir in dieser Tabelle nicht.

Die Zahl der „Geduldeten“ und „Gestatteten“ hat sich demnach in den letzten 1 ½ Jahren deutlich verringert und zwar um fast 1.500 Menschen. Das ist womöglich auch der restriktiven, von vielen als unmenschlich empfundenen Abschiebepolitik des HSK geschuldet?

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Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 11:52 pm on Tuesday, May 23, 2017

März 2016
„Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.” Das schrieben die SBL/FW im März 2016.

Der Anlass …
war ein WP-Artikel vom 17.03.2016 zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html

Die Informationen, auf denen dieser Bericht basiert, erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung.
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellten sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ etliche Fragen. Der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, erhielt deswegen vor weit über einem Jahr, genauer gesagt am 22.03.2016, vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos mehrere schriftlich formulierte Fragen.

Mai 2017
Die Fragen wurden jetzt endlich vom Ausländeramt mit einem Schreiben datiert auf den 17.05.2017 beantwortet.
Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel vom 17.03.2016 gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt (Hervorhebungen stammen von uns). Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW und last not least die Antwort aus dem Kreishaus vom 17.05.2017.

Los geht`s:

Frage 1 der WP:
„Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?“
Die Antwort des HSK:
„Ein Großteil der Asylsuchenden reiste und reist ohne gü|tige Dokumente in das Bundesgebiet ein und stellt einen Asylantrag. Die im Asylverfahren verwandten Daten basieren bei diesem Personenkreis auf eigenen Angaben und sind nicht durch offizielle Dokumente belegt. Teilweise werden Reisepässe und sonstige Dokumente unterdrückt um die Ausreise nach einem abgelehnten Asylantrag zu erschweren oder zu verhindern. Die Reisepässe werden dann vorgelegt, wenn die Ausländer aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht bekommen können.
Als Beispiel mag das Ihnen bekannte kosovarische Ehepaar dienen. Die Eheleute sind im Februar 2015 erneut in das Bundesgebiet eingereist und hatten nach eigenen Angaben keine gültigen Pässe. Die Pässe, ausgestellt im Jahr 2011, wurden Anfang April 2017, 15 Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht vorgelegt, da inzwischen ein Ersuchen der Härtefallkommission vorliegt.“

Frage 2 der WP:
„Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?“
Die Antwort des HSK:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“

Frage 3 der WP:
„2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?“
Die Antwort des HSK:
„Wie Sie in der Vergangenheit der Presse entnehmen konnten, war es, insbes. Im Herbst 2015/Anfang 2016, nicht möglich an den deutschen Staatsgrenzen von allen einreisenden Asylsuchenden Fingerabdrücke zu nehmen. Es war auch dem BAMF nicht möglich vor der Zuweisung in den Kommunen den Teil I der Asylanträge aufzunehmen. Da andererseits nicht genügend Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorhanden waren, wurden die Personen ohne erkennungsdienstliche Behandlung und ohne formelle Asylantragstellung den Kommunen zugewiesen.
Da die Asylantragstellung beim BAMF erfolgt, liegen mir keine Übersichten hinsichtlich der Herkunfts-länder sowie Wartezeit vor.
Der Anlage können Sie die Entwicklung der hier erfassten Asylbewerber sowie die TOP-10-Nationen entnehmen.“
Anmerkung der SBL/FW:
Dazu schreiben wir einen separaten Kurz-Bericht.

Frage 4 der WP:
„117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?“
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
Die Antwort des HSK:
„Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf mein Schreiben vom 27.04.2017 zu Ihrer An-frage vom 08.12.2015.“
Anmerkung der SBL/FW – Klick zu unserem Artikel „Anfrage zu Abschiebungen und „freiwilligen Aus-reisen“ : http://sbl-fraktion.de/?p=7502

Frage 5 der WP:
„Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?“
Die Antwort des HSK:
„Eine statistische Auswertung hinsichtlich der Delikte und dem Strafmaß wird nicht geführt. Es ist nicht möglich zu ermitteln, wie viele Strafanzeigen von Dritten (Bundespolizei, Landespolizei, andere Ausländerbehörden) gefertigt wurden. Seitens meiner Ausländerbehörde werden Strafanzeigen, im geringen Umfang wegen illegaler Einreise, wegen Passlosigkeit, fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung sowie mittelbarer Falschbeurkundung erstattet. Insgesamt waren dies
2015 58 Strafanzeigen
2016 42 Strafanzeigen
2017 25 Strafanzeigen (bis 30.04.)“

Die WP zu 6.:
„Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?“
Die Antwort des HSK:
„Wie bereits unter Ziffer 5 ausgeführt werden die Delikte und das Strafmaß nicht statistisch erfasst. Anhand der eingehenden rechtskräftigen Strafbefehle und Urteile ergibt sich ein Gesamtbild.“

Die WP zu 7.:
„Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten ErsatzDokumente auszustellen?“
Die Antwort des HSK:
„Abgelehnte Asylbewerbern, denen nach der Entscheidung des BAMF keine Verfolgung im Heimat-land droht, sind verpflichtet sich gültige Dokumente bei ihrer Botschaft zu beschaffen.
Hinsichtlich Syriens gibt es einschlägige Erlasse des Bundes und des Landes, wonach die syrische Botschaft in Berlin Reisepässe ausstellt und verlängert. Dies ist durch meine Erfahrungen bestätigt.
Auch bei den Botschaften anderer Länder ist es möglich entsprechende Unterlagen zu bekommen. Sofern eine Botschaft keine Dokumente ausstellt oder ausstellen kann, ist eine Negativbescheinigung, die auf Wunsch ausgestellt wird, hilfreich.
Sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass Unterlagen bei den Botschaften oder im Heimatland beantragt wurden, und sich die Ausstellung verzögert, wird die eingeräumte Frist verlängert.“
Anmerkung der SBL/FW: Das zur Theorie. Wie ist die Praxis?

Die WP zu 8.
„Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?“
Die Antwort des HSK:
„Es wurde nicht konkret aus der Krankenakte zitiert. Es wurde lediglich die sehr ungewöhnliche Begründung einer ärztlichen Bescheinigung (insgesamt 3 Zeilen) zitiert, ohne dass es möglich ist die Person zu identifizieren.
Das BAMF hat sich in seiner Entscheidung mit der vorgetragenen Erkrankung auseinandergesetzt und die Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland bejaht. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Entscheidung des BAMF bestätigt und den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Gem. § 42 AsylG bin ich an die Entscheidung des BAMF und der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gebunden. Da die Ausländerin ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht, § 50 AufenthG, nicht nachgekommen ist wurde sie zwischenzeitlich abgeschoben. Am Tag der Abschiebung wurde tagesaktuell die Reisefähigkeit überprüft und bestätigt.
Aus Gründen des Datenschutzes wird auf die namentliche Nennung des Arztes verzichtet. Dem Hochsauerlandkreis sind keine Kosten entstanden.“

Anmerkungen der SBL/FW:
Die scheidende NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft antwortete kürzlich anlässlich des Landtagswahlkampfes in einer Diskussions-Sendung im WDR-Fernsehen sinngemäß, ob eine Abschiebung durchgeführt werde, entscheide letztlich die zuständige Ausländerbehörde. Es scheint, als wolle letztlich niemand für diese Tragödien verantwortlich sein. Alle Beteiligten schieben offenbar den Ball anderen Beteiligten zu!? Auf der Strecke bleiben Menschlichkeit und Menschen.

Faktencheck gescheitert?
Die Gründe:
Die Kreisverwaltung ließ sich über ein Jahr Zeit für die Antwort.
Die Kreisverwaltung antwortet unseres Erachtens in weiten Teilen nebulös und verschanzt sich notfalls hinter Datenschutz.
Die Kreisverwaltung geht unseres Erachtens weniger von der Praxis als von der Theorie aus. Wer einmal Migranten zwecks Beschaffung von Dokumenten in ihr Konsulat begleitet hat, weiß wovon wir sprechen.

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Anfrage zu Abschiebungen und “freiwilligen” Ausreisen

By adminRL at 10:28 pm on Sunday, May 7, 2017

2015, und doch kein Schnee von gestern
„Keine einzige Abschiebung in Arnsberg, diverse im restlichen HSK“, schrieb die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 8. Dezember 2015 auf ihrer Internetseite.

Warum?
Ende 2015 berichteten die Medien häufig über Abschiebungen und Ausreisen von Flüchtlin-gen und Asylbewerbern. Aus einem Beitrag der WP vom 23.11.2015 ging hervor, dass bis zu diesem Zeitpunkt 250 Asylbewerber aus Südwestfalen abgeschoben worden sind.

Immenser Aufwand im HSK?
In dem WP-Bericht war auch die Rede von „niedrigen Abschiebezahlen“ im HSK. Der Pres-sesprecher der Kreisverwaltung wurde mit den Aussagen zitiert, Abschiebungen seien vor allem „personalintensiv“ und „ein immenser Aufwand“. Um eine vierköpfige Familie zum Flughafen zu bringen, benötige man 6 Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie zusätzlich Polizeibeamte.

Wenig Aufwand in Arnsberg?
Im selben Artikel wurde geschildert, dass die Stadt Arnsberg im Jahr 2015 noch keinen einzigen Asylbewerber abgeschoben habe. 56 abgelehnte Asylbewerber hätte die Stadt aber davon überzeugen können „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurück zu kehren. Arnsberg kooperiere mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm, die Flüchtlingen finanzielle Hilfen und auch Anlaufstellen und Kontakte in der alten Heimat vermittelt. Dadurch wären nach Aussage der Arnsberger Stadtsprecherin die Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung vermieden worden, schrieb die WP.

Fast eine halbe Ewigkeit
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff das Thema damals sofort auf und wandte sich am 8. Dezember 2015 mit diesen 10 Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?
2. Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führ-ten hauptsächlich zum Scheitern?
3. Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jah-ren) waren von den Abschiebungen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kos-ten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?
6. Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschie-bungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?
7. In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht “erfolgreichen” Abschiebungsversuchen gewesen?
8. Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land ausgereist?
9. Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?
10. Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK – so wie die Stadt Arnsberg – mit der Rück-kehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrerbe-ratungsstelle oder –organisation? Wenn nein, warum nicht?

…. Dann begann das große Warten ….

Ende April 2017 war es dann soweit. Endlich – also nach fast 1 ½ Jahren – erhielt die SBL/FW Antwort aus dem Kreishaus! Wir möchten niemandem das Schreiben des HSK-Ausländeramts vorenthalten.

Die Antworten komprimiert:
In den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 217 Menschen aus dem Bereich des Kreisausländeramts (also ohne Stadt Arnsberg) abgeschoben.

„Freiwillig“ sind aus dem HSK (ohne Stadt Arnsberg) in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 593 Männer, Frauen und Kinder ausgereist.

Ausreise- und Startbeihilfen für „freiwillig“ Ausreisende gewährt der HSK nicht. Er verweist stattdessen auf das Förderprogramm „Starthilfe Plus“, auf die „Internationale Organisation für Migration“ und die örtlichen Sozialämter.

Der HSK kooperiert nicht mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes.

Unbeantwortet blieben die Fragen nach
• der Zahl der gescheiterten Abschiebeversuche
• der Zahl der abgeschobenen Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren)
• den Kosten für die durchgeführten Abschiebungen und Abschiebeversuche
• dem Personalaufgebot bei den Abschiebungen (Mitarbeiter des Ausländeramts und der Kreispolizeibehörde)
• wie viele Menschen in welche Länder abgeschoben worden sind bzw., bei einem missglückten Versuch abgeschoben werden sollten

Nicht unterschlagen wollen wir das komplette Schreiben des Hochsauerlandkreises. Hier ist es:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage sowie auf meine Zwischennachricht vom 30.12.2015.

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1 – Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?

Gem. 5 58 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.

Abgelehnte Asylbewerber werden vom BAMF zur Ausreise ausgefordert. Für den Fall, dass die Personen nicht innerhalb der gesetzten Frist ausreisen, wird ihnen vom BAMF die Abschiebung in den konkret bezeichneten Heimatstaat angedroht.

Wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, wird die ausreisepflichtige Person von der Auslän-derbehörde vorgeladen. Es wird ihr die freiwillige Ausreise, mit einer entsprechenden finanziellen Förderung, die vom jeweiligen Heimatstaat abhängig ist, empfohlen. Wenn die freiwillige Ausreise nicht erfolgt, ist die ausreisepflichtige Personen entsprechend § 58 Abs. 1 AufenthG abzuschieben.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden folgende Abschiebungen und Rücküberstellungen im Rahmen des Dublin-Abkommens durchgeführt:
2015: 117
2016: 100

Zu Frage 2 – Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führten hauptsächlich zum Scheitern?

Die Zahlen können statistisch nicht ausgewertet werden. Folgende Gründe können z.B. zum Scheitern einer Abschiebung führen:

• die Person wird nicht in der Wohnung angetroffen
• tagesaktuell festgestellte Reiseunfähigkeit
• Widerstandshandlungen am Flughafen oder im Flugzeug vor dem Start
• Fluchtversuch mit Eigenverletzung am Flughafen

Zu Frage 3 – Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?

Die Flüge werden von der Zentralstelle für Flugabschiebungen NRW (ZFA) gebucht. Auf die Flugzeiten hat die Ausländerbehörde insoweit keinen Einfluss.

Sammelcharter, z.B. in die Westbalkan-Staaten, werden von der ZFA so geplant, dass im Regelfall eine Abschiebemaßnahme nicht vor 6.00 Uhr begonnen werden muss. Soweit Abschiebungen von Familien mit Kindern früher erfolgen müssen, wird der entsprechende Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW beachtet.

Bei Rücküberstellungen in einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Abkommens sind die Flugzeiten von den Vorgaben des aufnehmenden Staates abhängig.

Zu Frage 4 – Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jahre) waren von den Abschiebungen betroffen?

Die Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Kinder und Jugendliche sind von Abschiebungen nur dann betroffen, wenn die Eltern das Angebot der geförderten freiwilligen Ausreise ausgeschlagen haben.

Zu Frage 5 – Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kosten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?

Die Kosten bei den einzelnen Maßnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Gesamtkosten lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Zu Frage 6 – Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschiebungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?

Entsprechend den Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind die Ausländerbehörden für die Durchführung der Abschiebung zuständig. Der Personaleinsatz und die Dauer werden individuell geplant.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Einzelfällen von Beamten der Kreispolizeibe-hörde unterstützt, sofern vorab von einer besonderen Gefahrensituation auszugehen ist, z.B. wenn die ausreisepflichtige Person wiederholt wegen Körperverletzung verurteilt wurde oder Widerstandshandlungen bereits vorher angekündigt wurden.

Zu Frage 7 – In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht „erfolgreichen“ Abschiebeversuchen gewesen?

Die einzelnen Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Neben den Rücküberstellungen in andere EU-Staaten erfolgten Abschiebungen u.a. nach Afghanistan, Algerien, Armenien, Georgien, Guinea, Kosovo, Mazedonien, Russland, Pakistan, Serbien.

Zu Frage 8 – Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in anderes Land ausgereist?

In den Jahren 2015 und 2016 sind ausreisepflichtige Personen wie folgt ihrer Ausreisepflicht nachgekommen und ausgereist:
2015: 190
2016: 403

Zu Frage 9 – Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?

Seitens des Hochsauerlandkreises werden keine Ausreise- oder Startbeihilfen gewährt.

Freiwillige Ausreisen werden von IOM (Internationale Organisation für Migration) gefördert. Die Förderung umfasst, abhängig vom Heimatland, Reisekosten und Startbeihilfen. I.d.R. wird die Förderung nur einmal gewährt. Personen .die zur erneuten AsylantragstelIung wieder einreisen, sind nicht mehr anspruchsberechtigt.

Daneben gibt es seit dem 01.02.2017 das neue Förderprogramm „Starthilfe Plus“ des Bundes. Das Förderprogramm beinhaltet hinsichtlich der finanziellen Förderung ein Stufensystem.

Für beide Programme sind die Anträge bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen.

Zu Frage 10 – Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK — so wie Stadt Arnsberg — mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrberatungsstelle oder —organisation? Wenn nein warum nicht?

Mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes arbeitet die Ausländerbehörde nicht zusammen.

Im Rahmen eines Letter of lntent war im Jahr 2014 eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Flüchtlingsberatungsstellen im HSK, dem Kommunalen Integrationszentrums und der Ausländerbehörde vereinbart worden. Die FlüchtlingsberatungsstelIen hatten sich auch zu einer Rückkehrberatung verpflichtet. Tatsächlich konnte, so die Mitteilung, dies aber aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden.

Wie Sie den Zahlen unter Ziffer 8 entnehmen können, hat sich das hiesige Konzept (Bera-tung durch die Ausländerbehörde, Antragstellung beim örtlichen Sozialamt) bewährt.

Abschließend noch eine Anmerkunq:

Mit der Wortwahl Ihrer Anfrage, wollen Sie offensichtlich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Frage stellen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist ein Ausländer, der keine Aufenthaltserlaub-nis hat und auch nicht erhalten kann, zur Ausreise verpflichtet. Kommt der Ausländer der gesetzlichen Ausreisepflicht trotz Empfehlung der Ausländerbehörde freiwillig auszureisen nicht nach, ist er, s. meine Ausführungen zu Ziffer 1, abzuschieben.

Diesen gesetzlichen Auftrag setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbe-hörde um. Die Entscheidungen der Ausländerbehörde werden, sofern entsprechende Anträ-ge gestellt werden, durch das VerwaItungsgericht Arnsberg überprüft und auch bestätigt. Seit 2015 musste eine Abschiebung aufgrund einer Entscheidung des VG Arnsberg gestoppt werden. Bei den anderen Abschiebemaßnahmen wurden die Entscheidungen der Auslän-derbehörde vom VG Arnsberg bzw. OVG Münster bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Schneider“

Abschließend noch Anmerkungen der SBL und zwar erst mal nur speziell zu minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern:

Einige Fragen läßt der HSK ja weiterhin unbeantwortet, u.a. die, wie viele Kinder und Ju-gendliche aus dem Bereich des Kreisausländeramts abgeschoben worden sind.
Kann oder will uns die Behörde das nicht beantworten? Ist es vielleicht daran begründet, dass sie sich das Ausländeramt bei der Abschiebung Minderjähriger auf dünnem Eis bewegt?
Denn
in solchen Fällen kann Art. 6 GG der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) greifen.
Weil
„eine Abschiebung zum Schutz der Familie und minderjähriger Kinder ausgeschlossen wer-den kann. Einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann es dann aus § 25 Abs. 5 AufenthG geben.
Ein Abschiebeverbot folgt dann aus dem Schutz der Familie, Art. 6 GG und der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), so genanntes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis.“

Im Klartext:
Für minderjährige Kinder abgelehnter Asylbewerber hat der Gesetzgeber – sofern die Kinder gut integriert sind – ein eigenständiges Aufenthaltsrecht geschaffen, mit der Folge, dass auch ihren Eltern eine Duldung gewährt werden muss. Schließlich kann man Minderjährige nicht alleine in Deutschland lassen!

Wäre interessant zu wissen, wie Hochsauerlandkreis diese Regelung umsetzt!?

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Was lange währt …

By adminRL at 7:15 pm on Friday, April 21, 2017

Was dauert 19 Monate? In der Biologie weiss man, dass die Tragezeit der Seelöwen so lange dauert, einen Monat länger als bei den Nashörnern. Noch länger ist sie nur bei den Elefanten, mit 24 Monaten. [http://www.online-wissensdatenbank.de/auf-dem-weg-ins-leben-lange-tragezeiten-27]

Aber auch die Kreisverwaltung schafft es (in dieser Beziehung), die Nashörner zu übertreffen und die Elefanten fast zu erreichen. Am 22. September 2015 stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste eine Anfrage zur „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“. Beantwortet wurde sie vom Hochsauerlandkreis nun e n d l i c h per Mail mit einem Schreiben datiert auf den 18. April 2017! Und wir dachten immer, im Sauerland hätte nur das Internet eine extrem lange Leitung!?

19 Monate von der Anfrage zur Antwort, und die fällt nicht besnders ausführlich aus. Deswegen hier erst mal unser kurzes Resümee:

• Die Zahl der Asylsuchenden und mit Duldung und Aufenthaltsgestattung im Bereich des Kreisausländeramts (ohne Stadt Arnsberg) hat sich im Zeitraum zwischen dem 01.01.2016 und 01.01.2017 um 845 Personen verringert.

• Der bisher höchste Zuzug von Asylbewerbern erfolgte im Oktober 2015. Damals wurden dem HSK 665 zugewiesen.

• Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich im Bereich des Kreisausländeramts aufgehalten haben bzw. aufhalten kann der Hochsauerlandkreis nicht beantwor-ten.

Und jetzt der Wortlaut der „Uralt-SBL/FW-Anfrage“:

„Arnsberg, 22.09.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir alle kennen die Presse-Meldungen über die hohe Zahl der nach Deutschland strömenden Flüchtlinge und wissen wie groß die Aufgaben sind, die alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer und die Kommunen leisten.

Wir möchten Sie daher bitten, einige Fragen zum Themen-Komplex Flüchtlinge und Asylsu-chende zu beantworten:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende wurden seit 01.01.2015 bis heute im gesam-ten Kreisgebiet aufgenommen und wie genau verteilen sie sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden, auch in Relation zur Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune? (Bitte um Auflistung der einzelnen Städte und Gemeinden mit der jeweiligen Flüchtlingszahl möglichst an einem Stichtag, getrennt nach zentralen Notunterkünften wie z.B. Haus Meschede sowie Briloner Schulzentraum und nach Zuweisungen an die Kommunen!)

2. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

4. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauer-landkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?“

Und nun ohne Umschweife die Antwort aus dem Kreishaus vom 18.04.2017:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge vom 22.09.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage sowie auf meine Zwischennachricht vom 23.10.2015.
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Im Rahmen eines Asylverfahrens kann die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt werden (§ 3 AsyIG). Davon zu unterscheiden sind die Ausländer, die einen AsyIantrag gestellt haben; die s.g. Asylsuchenden. Die Asylsuchenden werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und von der Bezirksregierung Arnsberg den Kommunen zugewiesen.

Für den Bereich der Stadt Arnsberg mit eigener Ausländerbehörde, sowie die ZUE (Zentrale Unterbringungseinrichtung) Meschede liegen mir keine Zahlen vor.

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 (Stichtag: 01.01.) waren gestattete und geduldete Ausländer wie folgt in den einzelnen Kommunen gemeldet

Kommune 01.01.2015
Bestwig 76
Brilon 123
EsIohe 46
Hallenberg 26
Marsberg 107
Medebach 44
Meschede 156
Olsberg 86
Schmallenberg 136
Sundern 158
Winterberg 68
Summe 1.026

Kommune 01.01.2016
Bestwig 256
Brilon 270
EsIohe 202
Hallenberg 92
Marsberg 410
Medebach 161
Meschede 339
Olsberg 348
Schmallenberg 522
Sundern 605
Winterberg 303
Summe 3.508

Kommune 01.01.2017
Bestwig 183
Brilon 440
EsIohe 140
Hallenberg 57
Marsberg 291
Medebach 121
Meschede 270
Olsberg 270
Schmallenberg 313
Sundern 355
Winterberg 223
Summe 2.663

1. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

Im Oktober 2015 wurden dem Hochsauerlandkreis (ohne Stadt Arnsberg) 665 Asylsuchende zugewiesen.

Eine Übersicht für die einzelnen Kommunen liegt nicht vor.

2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

Die unbegleiteten Minderjährigen werden vom Landesjugendamt den Jugendämtern im Hochsauerlandkreis zugewiesen.

Eine statistische Auswertung ist mir nicht möglich.

3. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauerlandkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?

Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgt vorranging durch die Städte und Gemeinden.
Auch das Kommunale Integrationszentrum des Hochsauerlandkreises bietet vielfältige Unterstützung an. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf folgende Sitzungsvorlagen:

9/690 Bericht des KI HSK für 2016 und Jahresplanung 2017
9/694 Ausbau der Kommunalen Integrationszentren
9/695 Internationale Förderklassen: Bericht des Kommunalen Integrationszentrum HSK
9/696 Bericht des Kommunalen Integrationszentrums zur interkulturellen Schulentwicklung“

Anmerkung der SBL/FW: Die Sitzungsvorlagen sind unter
http://www.hochsauerlandkreis.de/startseite/
abrufbar.

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“Willkommen” im Kreishaus?

By adminRL at 11:31 pm on Friday, April 14, 2017

Die Formel
„Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung“ steht in dicken Lettern auf einem großen Metallschild unweit des Haupteingangs der Kreisverwaltung in Meschede. „Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis Kreishaus Meschede“. Danke! Wir kommen gerne!

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Die Frage
Wir wüssten aber auch gerne, wem die Begrüßungsformel „Herzlich willkommen“ gilt. Richtet sie sich in erster Linie an „auserwählte Leute“, wie z.B. die im Kreishaus offenbar gerne gesehenen Sauerländer Bundes- und Landtagsabgeordneten. Gilt sie den „normalen“ Bürgerinnen und Bürgern? Trifft das „Herzlich willkommen“ auch für Flüchtlinge und Asylbewerber zu und für Demonstranten, die gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Abschiebungen von Asylsuchenden vor dem Kreishaus protestieren?
Möglich, dass sich letztere nicht wirklich willkommen bei der Kreisverwaltung fühlen. Oder täuscht der Eindruck, den die Teilnehmer/innen eines Protestmarsches am Gründonnerstag 2017 gewonnen haben?

Die Demonstranten I
Am Morgen des 13. April 2017 traf sich eine Gruppe recht unterschiedlicher Personen in der Gaststätte „Zum Pulverturm“ in Meschede, um von dort aus einen angemeldeten Demonstrationszug durch Meschede zu starten. Der Organisator Üwen Ergün hatte an alles gedacht. Die Presse war rechtzeitig informiert. Er hatte auch für Plakate und andere für Demos geeignete Utensilien und für gute Argumente gesorgt.

Der Hintergrund
Um was ging/geht es? Vielleicht erinnern Sie sich? Üwen Ergün, ein junger Mann und Gründer und Geschäftsführer des Kinderrechteforums (KFR), setzte sich im letzten Jahr für die Geschwister Elina und Edgar aus Bestwig ein und konnte nach vielen Monaten endlich erreichen, dass Elina legal zurück zu ihren Eltern durfte, Edgar letztlich nicht abgeschoben wurde und Mutter, Vater und Geschwisterkind in Deutschland bleiben konnten. Respekt! Gut gemacht!

Der aktuelle Anlass
Zum Glück ist dieser Fall abgeschlossen. Die Familie hat Arbeit und Bleiberecht. Doch die Idylle trügt. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises schiebt weiter Menschen ab und zwar auch – genau wie es bei Elina und Edgar passiert ist – während ein Verfahren bei der Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums für die Asylsuchenden anhängig ist.
So geschehen im Januar 2017 auch im Fall der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck. Und das bringt nicht nur Üwen Ergün sondern auch viele Nachbarn und Freunde der beliebten und bestens integrierten albanischen Familie auf die Palme. Denn überall in NRW ist es selbstverständlich, die Empfehlung der Härtefallkommission abzuwarten. Und nach dieser Abmachung zu verfahren hatte Landrat Dr. Karl Schneider auch im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 4. März 2016 zugesagt. Aber nur neun Monate später schien er dieses Versprechen vergessen zu haben. Ende Januar 2017 wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni abgeschoben, und das trotz laufendem Härtefallantrag!

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Die Demonstranten II
Und genau darum zog die Gruppe Demonstranten friedlich mit selbst gemalten Plakaten und Bannern unter Geleit einiger umsichtiger Polizisten vom „Pulverturm“ aus durch die Mescheder Innenstadt bis hin zum Kreishaus. Auf dem Vorplatz der Kreisverwaltung verlas der Geschäftsführer des Kinderrechteforums eine Rede mit seinen Argumenten und Fakten, erinnerte an die Geschichte von Elina und Edgar und an die Tragödie der Familie Quni. Er betonte auch, dass sich die Demo nicht generell gegen Abschiebungen richte, jedoch gegen die Art und Weise, wie sie bei den beiden bekannten Fällen abgelaufen ist. Die Teilnehmer/innen skandierten „Kein Mensch ist illegal“ und diskutierten die bemerkenswerten Vorkommnisse in der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am 24.03.2017, als sich fünf von ihnen mit ihren Fragen an den Landrat wenden wollten und sich daraufhin ziemlich „von oben herab“ behandelt fühlten. Diese Kreistagssitzung war wohl eine Lehrstunde, nur leider nicht in Sachen Demokratie und, so betonte eine Dame, auch ein Aha-Erlebnis in Sachen Einstellung mancher männlichen Führungskraft gegenüber Frauen. Die hätten gerade mal zwei Sätze vorbringen dürfen. Dann wurde ihnen das Wort abgeschnitten.

Die Passanten
Einige Passanten guckten irritiert und interessiert, vielleicht auch kritisch. Eine Frau fragte: „Was ist hier los?“ Nach einer kurzen Erklärung meinte sie, wenn schon mal in Meschede was los sei, möchte sie auch wissen was. Es käme ja eh selten vor. Sie zeigte viel Verständnis für das Anliegen.

Im Kreishaus
Aus dem Kreishaus zeigte sich niemand. So überlegten einige der Demonstranten, ob es Sinn mache selbst ins Kreishaus zu gehen, wenn denn schon keiner der Führungskräfte und Mitarbeiter zu den Bürgern raus kommt. Schnelle Entscheidung: „Ja, aber nicht alle“
Üwen Ergün und zwei „Protestler/innen“ erkundigten sich daraufhin bei der Dame am Empfang, ob der Landrat zu sprechen sei. Sie wisse nicht genau ob er im Haus sei. Die Gäste sollten bitte das Büro XY in der Etage XY aufsuchen. Gesagt, getan.
Die Damen im Vorzimmer des Landrats waren sich sicher, der Landrat sei nicht im Hause und sein Vertreter, der Kreisdirektor, auch nicht. Letztlich gelang es der Mitarbeiterin des Landrats, den Leiter der Ausländerbehörde für ein Gespräch zu gewinnen.
Er empfing die „Dreier-Gruppe“ dann zusammen mit einem seiner wichtigsten Mitarbeiter stehend im Flur direkt vor seiner Bürotür und bestand zunächst auf einem „Vier-Augen-Gespräch“. Schließlich sei die Gruppe nicht angemeldet.
Die Nachfrage, ob er draußen mit den Demonstranten reden möchte, wurde spontan und strikt verneint.
Es gab dann aber immerhin ein kurzes „10-Augen-Gespräch“. Das wurde in erster Linie vom Chef der Ausländerbehörde und dem Geschäftsführer des Kinderrechteforums geführt. Diese Unterhaltung verlief nicht sonderlich erfreulich und wurde recht schnell und recht abrupt seitens des Chefs des Ausländeramts abgebrochen. Üwen Ergün konnte/durfte so leider auch nur einen Teil seines vorbereiteten Textes vortragen. Er erinnerte an die Zusicherung des Landrats, während eines laufenden Härtefallverfahrens nicht abzuschieben. Die Antwort lautete, der Landrat hätte lediglich zugesichert „in der Regel nicht davon abzuweichen“.
Der Herr von der Ausländerbehörde warf dem jungen Mann vor, er hätte sich nicht an Absprachen gehalten und das Ausländeramt unter Druck gesetzt. Üwen Ergün widersprach der Kritik und kündigte eine Liste mit Unterstützerunterschriften gegen die Abschiebung der Familie Quni an. Er erklärte noch dazu, dass er leider Namen auf der Liste schwärzen müsste, weil einige Unterstützer Angst vor Repressalien haben. Er wolle sich mit den betreffenden Personen noch in Verbindung setzen und dann die Resolution einreichen. Es hätten sich bisher 3.000 Leute gegen die Art und Weise der Abschiebung ausgesprochen. Nach einem kurzen, fruchtlosen Austausch weiterer „Nettigkeiten“ stand die kleine Gruppe ruckzuck wieder draußen vor der Tür. Denn der Chef des Ausländeramts hatte, wie schon gesagt, sie schnell wieder hinaus komplimentiert. Gesprächsbereitschaft war also nicht sonderlich erkennbar. Da sind sich die drei „Abgewiesenen“ einig. Und herzlich willkommen haben sie sich so bei der Kreisverwaltung auch nicht gefühlt.

Bürgernähe, Bürgerferne und mehr
Welcher Wind weht durch`s Kreishaus, welches Verständnis von Bürgernähe?
Ist die Verwaltung für ihre Bürger da? Oder sollen die Bürger für ihre Verwaltung da sein? Oder sollen die Bürger möglichst gar nicht da sein?
Hat die – aus Sicht der Ausländerbehörde vielleicht als mißlungen betrachtete – Abschiebung von 2016 irgendwelche Auswirkungen auf die Abschiebung 2017?

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Kinderrechteforum organisiert Demonstration in Meschede

By adminRL at 12:55 am on Saturday, April 8, 2017

Das Kinderrechteforum ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln. Es hat sich in den letzten Jahren intensiv auch um mehrere von Abschiebung bedrohte Familien mit Kindern im Hochsauerlandkreis gekümmert. Unter dem Leitwort “Wir haben Rechte – Kein Scherz!” findet am Donnerstag, 13. April, in Meschede eine vom Kinderrechteforum organisierte Demonstration statt. Treffpunkt ist um 09:30 Uhr an der Gaststätte Pulverturm in der gleichnamigen Straße.

Zu dieser Demonstration schreibt das Kinderrechteforum:

“Unseren Informationen zufolge wurden im Jahr 2016 100 Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis abgeschoben. Im Januar 2017 waren es sogar 12.

Wir sind davon überzeugt, dass ein Großteil dieser Menschen, darunter auch Kinder, unberechtigter Weise abgeschoben wurden. Insgesamt sehen wir die Asylpolitik des Kreises kritisch. In der Vergangenheit wurden aus unserer Sicht, insbesondere die Kinderrechte missachtet, die gemäß Artikel 59, Abs. 2 des Grundgesetzes einen verbindlichen Bestandteil unserer Rechtsordnung im Range einfachen Bundesrechts* darstellen.

DIE AKTION
Wir möchten gemeinsam mit euch für eine transparente und faire Asylpolitik des Hochsauerlandkreises einstehen und möchten dich hiermit herzlich zu unserer Demo mit dem Motto: „Wir haben Rechte – Kein Scherz“ einladen.

Treffpunkt wird voraussichtlich gegen 9:30 die Gaststätte am Pulverturm in der Pulverturmstraße in Meschede. Nach einem kurzen Kennenlernen und letzten Vorbereitungen werden wir dann gegen 10:30 geschlossen durch die Innenstadt zum Kreishaus ziehen.

Weitere Infos folgen nach der Anmeldung per Email. Bitte beachte, dass eine Anmeldung der Teilnahme über diese Plattform zwingend erforderlich ist. Andernfalls könnte ein Ausschluss am Veranstaltungsort erfolgen.

UNSERE FORDERUNGEN
– Transparente Asylpolitik
– Fairer Umgang und Prozess
– Mehr Beachtung der bestehenden Menschenrechtsverträge (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtskonvention, Behindertenrechtskonvention, etc.)
– Mehr Kontrolle innerhalb der Behörde
– Einhaltung von Absprachen

BEISPIELE
Im nachfolgenden liefern wir zwei wesentliche Beispiele, die unser Anliegen bzw. die unvollziehbare Asylpolitik des Hochsauerlandkreises verdeutlichen sollen.

FAMILIE DARBINYAN AUS BESTWIG

Einige werden sich sicherlich noch an die Geschichte von Familie Darbinyan aus Bestwig erinnern. Die Familie kommt ursprünglich aus Armenien und lebt seit 4 Jahren in Deutschland. Die beiden älteren Kinder, Elina (20) und Edgar (18) besuchten damals erfolgreich die Schule. Elina machte eine schulische Ausbildung am Berufskolleg in Bestwig zur gestaltungstechnischen Assistentin und Edgar stand kurz vor seinem Realschulabschluss. Er wäre in nur wenigen Monaten als Klassenbester abgegangen und eine Ausbildung begonnen. Der Vater hatte eine Vollzeitstelle bei einer Schreinerei und die Mutter kümmerte sich derweil um das Neugeborene (Januar 2016).

Im März 2016 wurden Edgar und Elina eines Morgens durch die Polizeibeamte, sowie Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus dem Schlaf gerissen. Sie sollten abgeschoben werden. Trotz ihrer vorbildlichen Integration, Ausbildungsstellen und einem laufenden Härtefallantrag.

FAMILIE QUNI AUS RAMSBECK

Der Fall von Familie Quni ist aktuell. Ursprünglich kommt die Familie aus Albanien und lebt seit 2015 in der Bundesrepublik. Die Familie ist ebenfalls fünfköpfig. Alle 3 Kinder, Jolanda (16), Egzon (15) und Amina (7) besuchen die Schule und beherschen die deutsche Sprache. Auch die Eltern sprechen Deutsch und sind beruftätig.

Auch diese Familie engagierte sich in ihrer Freizeit in unterschiedlichen Vereinen (Fußballverein, Chorgemeinschaft, etc.) und war dafür, dass die Familie erst mehr als ein Jahr hier lebte hervoragend intergriert. Im Januar 2017 wurde die gesamte Familie dann plötzlich abgeschoben. Obwohl ein Härtefallantrag gestellt war und es neue Erkentnisse über die gesundheitliche Situation von Tochter Jolanda gab, diese hat nämlich aufgrund eines genetischen Defekts eine körperliche Beeinträchtigung.

VERWEISE
* Vgl. BVerfG, 19.09.2006, 2 BvR 2115/01, Rn.52

ANMELDUNG
Da wir als Veranstalter dazu verpflichtet sind, die Teilnehmerzahl zu melden, bitten wir alle, sich für die Teilnahme anzumelden.”

Weitere Infos gibt es unter:
http://kinderrechteforum.org/events/demo-wir-haben-rechte-kein-scherz
https://www.facebook.com/events/660235117514986

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Der Landrat, die Flüchtlinge und fragende Einwohner

By adminRL at 10:14 pm on Saturday, April 1, 2017

Zu Beginn der Kreistagssitzung am 24.03.2017 fand – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt. Dieses Mal hatten sich 8 FragestellerInnen eingefunden, zur abgeschobenen Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck und zu den Ereignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Die Kreisverwaltung war vorbereitet, denn die Amtsleiter der Ausländerbehörde und des Kreisveterinäramtes saßen in der Nähe des Landrats, um die Fragen beantworten zu können.

Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gibt es dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gibt es keine Grundlage in der Geschäftsordnung.
Kurze Zeit später lehnte der Kreistag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen übrigens den Antrag ab, die Kreistagssitzung per Audio-Livestream zu übertragen, ab. Eine der Begründungen: Kreistagsmitglieder könnten dadurch in ihrer Redefreiheit gehemmt werden?

Wenn denn wenigstens die Fragen ordentlich beantwortet worden wären!
Unter den Fragestellerinnen waren 4 Damen aus Ramsbeck, die die hervorragend integrierte Familie Quni betreut hatten. Die Familie war im Januar – trotz des noch laufenden Härtefallverfahrens – abgeschoben worden. Eine der Fragestellerinnen berichtete, von einem zum Abschiebetrupp gehörenden Arzt sei die körperbehinderte Tochter der Familie gegen ihren Willen zweimal zur Einnahme von Tabletten gezwungen worden, vor der Abfahrt zum Flughafen und vor dem Abflug. Anschließend habe die Tochter drei Wochen lang kein Wort mehr gesprochen. Die Fragestellerin wollte im Auftrag der Familie wissen, welcher Arzt das war und um welche Medikamente es sich handelte. Der Leiter des Ausländerbehörde beantwortete die Fragen jedoch nicht. Die Familie solle sich selbst an ihn wenden. Nach der Abschiebung nach Albanien ist das kaum machbar…
Auch die Frage, warum nicht die Botschaft oder andere Institutionen sich um die Familie bei ihrer Ankunft in Albanien kümmern würden, die dort noch nicht einmal eine Wohnung hätte, wurde nicht beantwortet, ebenso wie die Frage, was aus dem Inventar in der bisherigen Wohnung der Familie geworden sei.

Später stand in der Sitzung der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung , den Landrat per Resolution aufzufordern, während eines laufenden Härtefallverfahrens keinen Abschiebung vorzunehmen und Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen. Die beim NRW-Innenminister eingerichtete Härtefallkommission spricht für etwa 20% der gestellten Anträge eine Bleibeempfehlung aus, wurde dies mit der großen Mehrheit von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

Was ist das für eine Art des Umgangs mit Menschen?

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Landrat will anscheinend Empfehlungen der Härtefallkommission ignorieren

By adminRL at 2:41 pm on Thursday, March 23, 2017

Beim Innenministerium des Landes NRW besteht für Flüchtlingsangelegenheiten eine Härtefallkommission. Ihr gehören 9 Personen an, darunter 2 Mitarbeiterinnen des Ministeriums und der Leiter einer lokalen Ausländerbehörde. “Seit dem 01. Januar 2005 wurde in annähernd 2.000 Verfahren die Härtefallkommission angerufen, um die aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. In etwa zwanzig Prozent der beratenen Fälle sah sich die Härtefallkommission nach Abwägung aller für und gegen ein Antragsbegehren sprechenden Gründe in der Lage, wegen des besonders gelagerten Einzelfalles ein Ersuchen an die Ausländerbehörde zu richten. Diesem Ersuchen sind die Ausländerbehörden in der Regel gefolgt. Dadurch konnte den Betroffenen eine Zukunftsperspektive gegeben werden.”
Näheres zu Auftrag und Arbeit dieser Kommission steht hier: http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/haertefallkommission.html

Bisher gab es keinen Zweifel daran, dass während eines laufenden Härtefallantrages keine Abschiebung erfolgt. Dies hat sich nun geändert: Mitte Januar wurde die fünfköpfige Familie Quni aus Ramsbeck in der Nacht von etwa einem Dutzend Beamten aus den Betten geholt und nach Albanien abgeschoben, trotz des noch laufenden Härtefallverfahrens.

Diesen Vorfall nahm die SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Anlass, für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 den Beschluss einer Resolution zu beantragen:
“Der Kreistag fordert den Landrat auf,
1. wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Person, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht ab-zuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
2. alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

Die Verwaltung hat dazu die Drucksache 9/717 erstellt, und nun ist ‘die Katze aus dem Sack’! Der Landrat und das Ausländeramt beabsichtigen offensichtlich, Beschlüsse der Härtefallkommission in der Regel nicht mehr zu beachten. Denn für eine weitere Betrachtung des Falles sind “u.a.” die folgenden 5 Kriterien relevant:
“- Es müssen besondere Umstände vorliegen, die den Fall von der Mehrzahl der ausreisepflichtigen Personen abheben.
– Zielstaatsbezogene Gründe bleiben unberücksichtigt, da eine abschließende Entscheidung dem BAMF obliegt.
– Der Lebensunterhalt ist durch eigene Erwerbstätigkeit derzeit und perspektivisch sicherzustellen.
– Entsprechend der Aufenthaltsdauer wird eine Integration in die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erwartet. Hierzu gehören u.a. Sprachkenntnisse, regelmäßiger Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder.
– Strafrechtliche Verurteilungen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten bleiben außer Betracht.” (Anmerkung: Von einem hiesigen Amtsgericht ist ein solches Straßmaß alleine deswegen verhängt worden, weil ein Flüchtling “illegal” eingereist ist. Was hätte es denn sonst tun sollen??)

Bei einigen dieser Kriterien gibt es einen sehr weiten Beurteilungsspielraum. Ob dieser zu Gunsten der Flüchtlinge gesehen wird, darf bezweifelt werden…

Hinzu kommt, dass es als Ausschlussgrund betrachtet wird, wenn zum Zeitpunkt des Eingangs des Härtefallantrags der Termin einer “Rückführung” bereits feststeht. Laut Aussage der Kreisverwaltung sei der Flugtermin für Familie Quni bereits mehr als drei Monate im voraus festgelegt worden…

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Resolution zur Flüchtligspolitik

By adminRL at 8:55 pm on Sunday, March 19, 2017

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat für die Kreistagssitzung am 24.03.2017 beantragt, dass der Kreistag eine Resolution zur Flüchtlingspolitik beschließt. Anlass war die Abschienbung einer fünfköpfigen Familie aus Bestwig nach Albanien. Diese Abschiebung wurde vom Ausländeramt des HSK veranlasst, obwohl über einen Antrag an die Härtefallkommission des Landes NRW noch nicht entschieden worden war. Noch vor einem Jahr hatte der Landrat im Kreistag zugesagt, während eines laufenden Härtefallverfahrens keine Abschiebung vorzunehmen. Die beim Innenministerium eingerichtete Härtefallkommission prüft die ihr vorgelegten Fälle sorgfältig und spricht nur in begründeten Fällen eine Bleibeempfehlung aus.

Die vorgeschlagene Resolution:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,
– wenn die Kreisverwaltung von einem gestellten Härtefallantrag Kenntnis hat, während des laufenden Härtefallantrages die Personen, für die dieser Antrag gestellt wurde, nicht abzuschieben (wie vom Landrat in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 zugesagt);
– alle Empfehlungen der Härtefallkommission anzuerkennen und anzuwenden.“

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Abschiebewahn im Kreishaus?

By adminRL at 12:19 pm on Wednesday, February 8, 2017

Es ist kein Jahr her, als es um die Abschiebung von zwei sehr gut integrierten Geschwistern aus Bestwig ging. Beide waren sehr erfolgreich in der Schule und hatten bereits Zusagen für Ausbildungsplätze. Auch ein Härtefallantrag bei der Härtefallkommission des Innenministeriums in Düsseldorf war gestellt.
Trotzdem sollte Anfang März von der Ausländerbehörde des HSK die Abschiebung vollzogen werden. Angeblich (!!) war im Kreishaus nichts von dem gestellten Härtefallantrag bekannt?! Mittlerweile sind die beiden jungen Menschen in ihrer Berufsausbildung angelangt, der Bruder hatte auf dem Flughafen durch einen waghalsigen Sprung (mit anschließender Beinfraktur) die sofortige Abschiebung “verhindert”, und die Schwester konnte mittlerweile nach Deutschland zurückkehren. In der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 04.03.2016 stellten viele Mitschülerinnen und Mitschüler der beiden Armenier deutliche Fragen an den Landrat. In diesem Zusammenhang sicherte der Landrat gegenüber dem Kreistag zu, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgen würde.

Das scheint nun nicht mehr zu gelten. Denn Ende Januar wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni aus Bestwig abgeschoben, trotz laufendem Härtefallantrag und laufender Petition. Die Eingaben waren durch das “Kinderrechteforum” erfolgt, das sich – ebenso wie die SBL – auch in dem Fall vor knapp einem Jahr stark engagiert hatte.

Näheres über die unglaublichen Vorgänge steht hier:
http://kinderrechteforum.org/2017/01/30/neuigkeiten-von-familie-quni

Aufgrund der Ereignisse hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 07.02.2017 die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“1. Trifft die Aussage des Kinderrechteforums zu, dass die Abschiebung der Familie entgegen aller mit dem HSK-Ausländeramt getroffenen Absprachen erfolgt ist?
2. Wenn ja, warum hat sich Ihre Behörde über diese Absprachen hinweg gesetzt? Und weshalb hat Ihre Behörde die Entscheidungen von Härtefallkommission und Petitionsausschuss nicht abgewartet?
3. Ist die Information korrekt, dass der Familie der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags nicht zugestellt worden ist?
4. Wenn ja, warum hat Ihre Behörde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
5. Wann und wie wurden das Ehepaar Quni und ihre Kinder über die bevorstehende „Rückführung“ in Kenntnis gesetzt? (Schriftliche oder mündliche Mitteilung? Entzug bzw. keine Verlängerung der Duldungen?)
6. Wann und wie genau erfolgte die Abschiebung? (In den frühen Morgenstunden? Wie viel Zeit blieb z.B. für das Kofferpacken?)
7. Wie viele Polizeikräfte und Beamtinnen und Beamte der Ausländerbehörde waren zu diesem Zweck im Einsatz? Wurde eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen?
8. Inwiefern sind bei diesem äußerst belastenden Vorgang die körperlichen Einschränkungen des jüngsten Kindes berücksichtigt worden? (Mitnahme von Hilfsmitteln, Medikamenten etc.?)
9. Ist der Familie an dem Tag der Abschiebung ausreichend Gelegenheit gegeben worden, sich telefonisch an einen Rectsanwalt, an das Kinderrechteforum, an Flüchtlingshelfer, an Kommunalpolitiker und/oder an Freunde und Bekannte zu wenden? Wenn nein, warum nicht?
10. Mit welcher Fluglinie und welchem Flugzeug wurden die Eltern und ihre drei Kinder ausgeflogen? (Sammelabschiebung? Charterflug? Linienflug? Flugnummer?)
11. Ist seitens des HSK-Ausländeramts sicher gestellt worden, dass die Familie am Zielflughafen von Behörden und/oder Hilfsorganisationen in Empfang genommen und menschenwürdig untergebracht und versorgt wurde? Wenn nein, warum nicht?
12. Hat Ihre Behörde die Arbeitgeber von Frau und Herrn Quni, die jeweiligen SchulleiterI/innen der drei Kinder sowie den Wohnungsvermieter über den plötzlichen „Fortzug“ in Kenntnis gesetzt?
13. Was geschah bzw. geschieht mit der verlassenen Wohnung der Familie? Was geschah bzw. geschieht mit dem Inventar?
14. Wie viele Abschiebungen hat der HSK im Jahr 2016 durchgeführt? Wie viele im laufenden Jahr? Wie viele Kinder und Jugendliche wurden 2016 bis heute „zurück geführt“?
15. Über wie viele noch nicht entschiedene Härtefallanträge und Petitionen sind Sie derzeit in Kenntnis gesetzt?
16. Beabsichtigt der HSK, sich weiterhin über laufende Härtefallanträge, Petitionen und einvernehmliche Absprachen hinweg zu setzen? Wenn ja, aus welchem Grund?
17. Gilt die Zusage des Landrats aus der Sitzung des Kreistags vom 04.03.2016 noch, dass während eines laufenden Härtefallantrags keine Abschiebung erfolgt? Wenn nein, warum nicht?”

Der Fall wird uns (und den Kreistag) noch weiter beschäftigen!

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Caritas-Diözesanvorsitzender: “Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland”

By adminRL at 6:19 pm on Thursday, January 26, 2017

“Der Flüchtlingsbeauftragte des Erzbistums Paderborn, Domkapitular Dr. Thomas Witt, hält Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der gegenwärtigen Sicherheitslage in diesem Land für nicht konform mit dem geltenden Asylrecht in Deutschland. „Laut Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen ist Afghanistan eindeutig kein sicheres Herkunftsland“, betont Dr. Witt, der zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn ist. Der UNHCR hatte am 22. Dezember in seinem jüngsten Lagebericht von einer desaströsen Sicherheitslage gesprochen, die sich im zweiten Halbjahr 2016 verschlechtert habe. Selbst das Auswärtige Amt rate seit Ende 2016 dringend von Reisen nach Afghanistan ab. Dr. Witt: „Niemand darf nach deutschem Asylrecht in eine Krisenregion zurückgeschickt werden, in der lebensbedrohliche Situationen entstehen können oder Menschenrechtsverletzungen drohen.“

Die am 2. Oktober letzten Jahres mit Afghanistan geschlossene Rücknahmevereinbarung bedürfe einer kritischen Überprüfung. „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan, sondern die politische Stimmung in Deutschland war für diesen Beschluss ausschlaggebend“, befürchtet Dr. Witt. Auffällig sei, dass vor allem alleinstehende junge Männer, auch wenn sie mit Familienangehörigen eingereist sind, vorrangig für Abschiebungen ausgewählt werden. Der Hinweis, dass ein Drittel der Abgeschobenen Straftäter seien, könne zwar dazu dienen „die Stammtische zu beruhigen, läuft aber auf eine Schädigung der Rechtsstaatlichkeit hinaus. Auch für Straftäter gilt das Recht. Und das ist nicht primär eine Schwäche unseres Staates, sondern seine Stärke, um die uns viele Menschen in der Welt beneiden.“ Niemand dürfe aus unserem Land abgeschoben werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

„Diese Rechtlage darf nicht durch Ignorieren oder Schönreden von beunruhigenden Analysen der Situation in Afghanistan ausgehöhlt werden“, so Dr. Witt. Dabei sei die Rechtslage kein Selbstzweck, sondern sichere die Menschenwürde, die oberstes Prinzip unseres Grundgesetzes ist. Dafür einzutreten sei Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte. „Die Menschenwürde besitzt jeder Mensch, selbst der Straffällige.“ Mit gemischten Gefühlen sieht Dr. Witt der vom Bundesinnenministerium noch für Januar vorgesehenen zweiten großen Sammelabschiebung nach Afghanistan entgegen. Notfalls müssten die Bundesländer eigene Abschiebestopp-Regelungen in Kraft setzen.”

Quelle: http://www.erzbistum-paderborn.de/38-Nachrichten/20852,%84Eindeutig-kein-sicheres-Herkunftsland%93.html
Thomas Witt war nach seiner Priesterweihe von 1993 bis 1997 Vikar im Hochsauerlandkreis.

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