Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Keine erzwungenen Umzüge (II)

By admin at 4:15 pm on Wednesday, June 5, 2019

Teil 2 (Fotsetzung von hhttp://sbl-fraktion.de/?p=9031)
Jetzt geht es ins Detail!

Behörde führt keine Statistik
Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Herr Loos bittet um Informationen zur Anzahl der Umzugsaufforderungen bzw. Kostensenkungsaufforderungen, die der Kreis oder die Kommunen verschickt haben. Frau … weist darauf hin, dass keine Umzugsaufforderungen erlassen werden. Kostensenkungsaufforderungen werden statistisch nicht erfasst. Soweit in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergänzende Informationen in diesem Kontext verfügbar sind, werden diese dem Protokoll beigefügt (s. Anlage 4).“

Auszug aus Anlage 4
Fast 91.000 Euro KdU kamen nicht zur Auszahlung
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.
Aus der tabellarischen Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Wohnkostensituation SGB II lassen sich lediglich Informationen über laufende tatsächliche Kosten der Unterkunft und laufende anerkannte Kosten der Unterkunft ablesen. Nach der letzten verfügbaren Monatstabelle Oktober 2018 ergeben sich für den Hochsauerlandkreis bei 6.670 Bedarfsgemeinschaften im SGB II tatsächliche Unterkunftskosten in Höhe von insgesamt 2.641.717‚- Euro. Tatsächlich anerkannt wurden durch die Jobcenter Kosten in Höhe von 2.550.900‚- Euro. Ein Rückschluss auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit gekürzten Unterkunftskosten ist darauf basierend nicht möglich. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ursachen für die nicht vollständige Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Neben der Kürzung nach einer Kostensenkungsaufforderung kann z.B. nach einem nicht erforderlich Umzug eine Begrenzung auf den bisherigen Bedarf erfolgen (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II). Darüber hinaus gibt es Fallkonstellationen, in denen sog. Nichtleistungsempfänger ihren Bedarf aus eigenen Mitteln abdecken.
lm Rechtskreis SGB XII werden Kostensenkungsaufforderungen ebenfalls nicht statistisch erfasst.“

Aus dem „Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschuss vom 06.03.2019“:
„Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr … erbittet Wortmeldungen zur Vorlage…

Auf die Nachfrage von Herrn Loos erläutert Frau …, dass der HSK aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.01.2019 durchaus Handlungsbedarfe ableiten würde, aber zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten sei. Sobald entsprechende Signale der Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen werden, wird der HSK die Chance auf Nachbesserung des „schlüssigen Konzeptes” nutzen. Eine Veränderung des bisherigen Vergleichsraumansatzes wird aus Kundensicht nicht generell zur Verbesserungen führen. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Korrekturen nach unten möglich sind.

Bezüglich der nun anstehenden Abstimmung über den Beschlussvorschlag bringt Herr Loos seinen bereits in der Anfrage gestellten Antrag ein. über die genannten Punkte separat abzustimmen. Herr … ruft daher die einzelnen Ziffern des Antrages auf und lässt darüber einzeln abstimmen:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen:

Punkt 1: Ab sofort gelten für Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII als Mietobergrenzen für die angemessenen Mieten ihrer Unterkunft mindes-tens die Tabellenwerte nach dem Wohngeldgesetz plus ein Sicherheitszuschlag von 10%.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 2: Für die angemessenen Heizkosten wird von der Kreisverwaltung eine vorläufige Tabelle er-stellt, die auch die Höhenlage, die Energieträger und das Alter und den Zustand der Gebäude berück-sichtigt. Dabei müssen sich in allen Fällen mindestens die bisher verwendeten Höchstwerte plus einen Sicherheitszuschlag von 10% ergeben.
—> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 3: Als Angemessenheitsgrenze für die weiteren „kalten“ Betriebskosten werden kreisweit die bisher verwendeten Höchstwerte um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöht.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 4: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2019 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 5: Alle Betroffenen, für die im Jahr 2018 Kürzungen wegen angeblicher Unangemessenheit der Unterkunftskosten erfolgten, erhalten Nachzahlungen mit der Differenz zwischen den sich aus 1. bis 3. ergebenden und den bisher anerkannten Unterkunftskosten.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 6: Der Landrat wird beauftragt, ein neues Konzept für die angemessenen Mieten, Heizkosten und weiteren Nebenkosten erstellen zu lassen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dessen Entscheidungen vom 30.01.2019 berücksichtigt.
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Punkt 7: Mit der Erstellung dieses Konzepts soll ein anderes als das bisher für den HSK tätige Unternehmen beauftrag werden.”
-> Abstimmungsergebnis: zwei Stimmen dafür.

Da sich bei der Befassung über die einzelnen Punkte des Antrages die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat. weist Herr … auf den Beschlussvorschlag der Vorlage der Verwaltung hin und bittet darüber nunmehr um Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung.

Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt Kreisausschuss und dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019 mit sieben Beschlussvorschlägen zum Konzept des Hochsauerlandkreises zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten für Leis-tungsempfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (5. Anlage 1) wird abgelehnt.“

KdU werden in der nächsten Kreistagssitzung wieder Thema
Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Kreistages vom 22.03.2019:
„10.3 Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII
hier: Antrag der SBLIFW-Kreistagsfraktion vom 31.01.2019
– Drucksache 9/1161 –

Herr Landrat Dr. Schneider informiert, dass der Gesundheits- und Sozialausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2019 mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen, jeden der sieben Beschlussvorschläge abgelehnt hat.

Herr Loos stellt fest, dass das Konzept des Hochsauerlandkreises gescheitert ist. Es ist daher notwendig, über das weitere Vorgehen zu diskutieren. Die Bildung eines Vergleichsraums in weitere Wohnungsmarkttypen ist nicht sachgerecht. Dieses führt zu unangemessenen Kosten der Unterkunft. Beispielsweise sind die in der Stadt Brilon als angemessen geltenden Kosten aus seiner Sicht vollkommen unrealistisch. Dieses ist nach Aussage von Herrn Loos nicht weiter verwunderlich‚ da die Stadt Brilon gemeinsam mit der Gemeinde Bestwig. Gemeinde Eslohe, Stadt Hallenberg, Stadt Marsberg, Stadt Medebach und der Stadt Olsberg einen Wohnungsmarkttyp bildet.

Herr Loos fordert, dass der Landrat jetzt einen Schlussstrich ziehen soll. Das Konzept ist gescheitert und hat dauerhaft keine Grundlage.

Er berichtet weiter, dass eine 82-jährige Brilonerin das Verfahren gegen den Hochsauerlandkreis gewonnen hat, nachdem die Verwaltung die Klage zurückgenommen hat. Herr Loos stellt dar, dass nicht nur die Betroffenen Recht bekommen dürfen, die den Mut haben, gegen die Verwaltung zu klagen. Den Menschen, denen die Leistungen wegen angeblich zu hoher Mieten gekürzt wird, soll geholfen werden.

Herr Loos bittet den Landrat um eine Einschätzung, ob dieser davon ausgeht, dass das Konzept Bestand haben wird.

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass er sich nicht an Spekulationen beteiligen wird, welche Entscheidungen zukünftig durch Gerichte erfolgen werden.

Herr Rabe bittet um eine Stellungnahme, ob durch die Vewaltung mitgeteilt werden kann, wie viele Personen durch die Kürzung der Unterkunftskosten betroffen und wie viele Klageverfahren anhängig sind.
Herr Dr. D… erläutert, dass die Antwort dem Protokoll beigefügt wird.

Die Antwort der Verwaltung ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

Herr B… bittet um eine kurze Einschätzung zur ungefähren weiteren zeitlichen Abfolge. Bezogen auf das Beispiel der älteren Dame aus Brilon führt er aus, dass diese bereits 82 Jahre alt ist und schon seit mehreren Jahren klagt.

Herr Dr. D… erläutert, dass die angesprochene Person aus Brilon Unterkunftskosten entsprechend der Werte nach dem Wohngeldgesetz plus einen Zuschlag von 10% erhält. Aktuell wartet die Verwaltung des Hochsauerlandkreises auf die vollständige Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes. Sobald diese vorliegt, wird über das weitere Vorgehen entschieden. Es ist aktuell davon auszugehen, dass die Begründung in den nächsten Monaten vorliegt und bereits in der kommenden Sitzung des Kreistages über die weitere Vorgehensweise berichtet werden kann.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt daraufhin vor, die Thematik in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Herr Sch… bittet abschließend um eine Mitteilung, ob bereits absehbar ist, in welchen Kommunen Veränderungen entstehen werden und wenn ja in welcher Hinsicht.

Herr Dr. D erläutert, dass hierzu aktuell noch keine Einschätzung getroffen werden kann.

Der Kreistag beschließt einstimmig, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Kreistages zu verweisen.“

Anlage zur Niederschrift des Kreistags am 22.03.2019
„Frage: Wie viele Personen sind von einer Kürzung der Unterkunftskosten betroffen?
Dazu wird keine interne Statistik geführt. Es wird im Bereich des SGB II auf die KdU-Statistik der Bun-desagentur für Arbeit (Wohn- und Kostensituation SGB II) verwiesen, welche monatlich veröffentlicht wird. Aktuell sind die Zahlen für November 2018 veröffentlicht. Die maßgeblichen Auszüge aus der Statistik sind beigefügt.

Aus Tabelle 2a „Wohn— und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt. Dabei wird nicht angegeben, auf wie viele Bedarfsgemeinschaften sich die Kürzung bezieht.

Dieser Gesamtkürzungsbetrag kann sich hauptsächlich aus folgenden Gründen ergeben:
– Schlüssiges Konzept für die Unterkunftskosten
– Begrenzung auf alte Unterkunftskosten bei Umzug innerhalb der Gemeinde
– Haushaltsgemeinschaften, bei denen 2.8. ein Bewohner seinen Unterkunftskostenanteil selbst deckt
– Reduzierung der Unterkunftskosten durch 2.8. Untervermietung
– Anrechnung von Guthaben aus der Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung

lm Rechtskreis des SGB XII liegen zu dieser Fragestellung in Bezug auf den HochsauerIandkreis ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

Frage: Wie viele Klageverfahren im Kontext KdU sind anhängig? Wie viele wurden gewonnen?
Wie viele wurden verloren?
Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden. Ein Teil davon ist in der ersten Instanz (Sozialgericht Dortmund) wegen anhängiger vergleichbarer Verfahren in der zweiten Instanz (Landessozialgericht NRW) ruhend gestellt werden. Ein anderer Teil der Verfahren liegt aufgrund von Berufungsverfahren dem LSG NRW zur Entscheidung vor.

Im Rechtskreis des SGB II ist in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Schlüssigen Konzeptes festgestellt werden. Das Landessozialgericht hat die Schlüssigkeit des Konzeptes in einem Verfahren bestätigt.

Im Rechtskreis des SGB XII sind 21 Klageverfahren nicht entschieden, bzw. ruhend gestellt. Elf Verfahren von drei Bedarfsgemeinschaften wurden inzwischen aufgrund von Vergleichen abgeschlossen. Dazu gehört auch der Fall, auf welchen Herr Loos Bezug nimmt.

Somit ist auch im Rechtskreis des SGB XII in keinem Klageverfahren die Unschlüssigkeit des Konzeptes festgestellt werden.“

Anmerkung:
Aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts ergibt sich eindeutig, dass das angeblich “schlüssige Konzept” des HSK rechtswidrig ist und damit die bisherigen Höchstgrenzen für angemessene Mieten. Wenn die Kreisverwaltung nun in Sozialgerichtsverfahren Vergleiche abschließt und darin weiter gehende Ansprüche der Betroffenen anerkennt, so vermeidet sie dadurch negative Urteile gegen den Kreis. Damit schiebt sie die dringend erforderliche Überarbeitung ihres Konzeptes hinaus – statt sofort eine generelle Lösung anzustreben!

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Keine erzwungenen Umzüge?

By admin at 10:51 am on Saturday, June 1, 2019

Erster Teil …
zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Grundsicherung (nach SGB II oder SGB XII).
Mangels Rechtsgrundlage gebe es keine erzwungenen Umzüge, schreibt der HSK.

Klage hatte Erfolg
Die Stadt Brilon muss einer älteren Dame zu Unrecht einbehaltenes Geld zurück erstatten. Der Grund: Die Rentnerin hatte mit ihrer Klage gegen das Unterkunftskosten-Konzept (KdU) des Hochsauerlandkreises beim Sozialgericht Dortmund und beim Landessozialgericht (LSG) Erfolg.

KdU-Konzept ist nicht rechtens
Das Gericht wies darauf hin, dass das jetzige Konzept über die Unterkunftskosten im HSK nicht rechtens ist. Dies ergibt sich nun auch aus einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Januar 2019. Demzufolge müsste der Hochsauerlandkreis sein KdU-Konzept, das bisher eine Aufteilung in drei Wohnungsmarkttypen vorsieht, ändern.

Doch es passiert …. nichts.
Es scheint so, als wollten die Verantwortlichen weiter nach ihrem bisherigen (rechtswidrigen?) Konzept verfahren?

Anfrage der SBL-Fraktion
Im Zusammenhang mit dem Urteil des LSG bat Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 16.04.2019 Landrat Dr. Karl Schneider um Beantwortung dieser Fragen:
• Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften in den 12 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet wer-den aktuell die Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessen hoher Unterkunftskosten gekürzt?
• Wie viele weitere Bedarfsgemeinschaften haben eine sog. Kostensenkungs¬aufforderung er-halten, ohne dass bisher die Grundsicherungsleistungen bereits gekürzt wurden?
• Wie viele Klagen gegen das KdU-Konzept des HSK sind derzeit noch anhängig?
• Wie viele erzwungene Umzüge sind in den Jahren 2018 und 2019 im HSK veranlasst worden?
• Sollen jetzt und zukünftig auch noch erzwungene Umzüge erfolgen?
Oder werden sie ausgesetzt, bis die rechtliche Klärung erfolgt ist?

„Verwaltungspraxis“ bleibt wie sie ist
Das auf den 08.05.2019 datierte Antwortschreiben des HSK besteht aus nur wenigen Sätzen und diversen Anhängen. Konkret geht die Kreisverwaltung nur auf die letzten Fragen der SBL/FW ein.
Wir zitieren:
„Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Da mangels Rechtsgrundlage in der Vergangenheit von der Verwaltung keine Umzüge erzwungen wurden, ist eine Änderung der Verwaltungspraxis auch zukünftig nicht geboten.“

Ansonsten schreibt der HSK:
„Sehr geehrter Herr Loos,
die Aspekte 1-4 Ihrer Anfrage vom 16.04.2019 wurden bereits in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 06.03.2019 und in der Sitzung des Kreistages am 22.03.2019 erörtert bzw. in der Anlage zur jeweiligen Niederschrift entsprechend dargelegt. Die entsprechenden Auszüge aus den Niederschriften sind beigefügt.“

Was erfahren wir aus den Anlagen?
Zur Frage 1 (Kürzung der Grundsicherungsleistungen):
„Aus Tabelle 2a „Wohn- und Kostensituation nach Typ der Bedarfsgemeinschaft” kann entnommen werden, dass im November 2018 die Differenz zwischen laufenden tatsächlichen Unterkunftskosten und laufenden anerkannten Unterkunftskosten 94.328 EUR beträgt.“

Zur Frage 2 (Anzahl der Kostensenkungsaufforderungen)
„Die Anzahl von Kostensenkungsaufforderungen wird statistisch im SGB II nicht erfasst.“

Zur Frage 3 (Zahl der anhängigen Klagen):
„Im Bereich des SGB II sind 90 anhängige Klagen nicht entschieden.“ (Vermutlich Stand März 2019)

Zweiter Teil folgt!

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Grundlage für Mietobergrenzen des HSK ist offensichtlich rechtswidrig

By admin at 8:17 pm on Wednesday, January 30, 2019

Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II (“Hartz IV”) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten pro Monat einen festen Betrag für ihre laufenden Ausgaben und außerdem die Kosten ihrer Unterkunft, sofern diese Kosten als “angemessen” gelten. Die erstattungsfähigen “Kosten der Unterkunft” reichen jedoch in vielen Fällen nicht aus, so dass von dem bereits sehr niedrigen Betrag für die Lebenshaltung teilweise 50 Euro oder mehr pro Monat für die fehlende Miete abgezweigt werden müssen. Für eine alleinstehende Person z.B. beträgt der monatliche Regelsatz 424 Euro; bis Dezember 2018 waren es 416 Euro. Als Miete durfte sie im Jahr 2018 z.B. in Brilon, Marsberg und Olsberg maximal 297,50 Euro zahlen, einschließlich aller Nebenkosten außer Heizung.

Für die Bestimmung der “angemessenen Höchstmieten” stellen die Kreise sog. schlüssige Konzepte auf. Dafür werden Erhebungen über tatsächlich gezahlte Mieten vorgenommen. Die Methodik für diese Datenerhebungen und die Zusammenfassung aus mehreren Gemeinden ist oft strittig. Auch im HSK hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion seit Jahren darauf hingewiesen, dass das Konzept des Landrats und der Kreisverwaltung erhebliche Mängel aufweist.

Heute hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in mehreren Verfahren grundsätzliche Entscheidungen über die “schlüssigen” Konzepte für die angemessenen Mieten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen getroffen. Es endete damit, dass die Bildung von “Wohnungsmarkttypen” innerhalb der “Vergleichsräume” (die meist dem Kreisgebiet entsprechen) nicht zulässig ist. Damit wurden die Bedenken der SBL/FW-Kreistagsfraktion nicht nur bestätigt, sondern als so erheblich betrachtet, dass sie zur Rechtswidrigkeit der aktuellen Konzepte führen.

Im “offiziellen” Terminbericht des BSG heisst es zum Thema des Wohnungsmakttypen:
“Nicht zulässig ist es jedoch, wenn ein Jobcenter, das den gesamten Landkreis als einen Vergleichsraum ansieht, innerhalb dieses Vergleichsraums die Städte und Gemeinden in mehrere Wohnungsmarkttypen mit unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen aufteilt. Denn für diese Aufteilung gibt es keine rechtliche Begründung, insbesondere können durch die Bildung von Wohnungsmarkttypen die Voraussetzungen für die Bildung und die Rechtsfolgen eines Vergleichsraums nicht geändert werden. Zudem mangelt es in den vorliegenden Verfahren für die einzelnen Wohnungsmarkttypen an einer sie rechtfertigenden sachlichen Herleitung.”
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Terminberichte/2019_02_Terminbericht.html

Alle heute entschiedenen Konzepte wurden im Auftrag der einzelnen Kreise von der Hamburger Firma “Analyse & Konzepte” erstellt, die auch für den Hochsauerlandkreis tätig ist. Durch die Bildung von sog. Wohnungsmarkttypen wurden die an einen Vergleichsraum zu stellenden Anforderungen (insbesondere enge räumliche Verbundenheit) unterlaufen, so dass im Ergebnis vielfach zu niedrige Mietobergrenzen festgesetzt wurden. Das bedeutete für viele Betroffene erhebliche Abzüge von den Grundsicherungsleistungen, weil ihre Mieten angeblich nicht angemessen waren und daher nicht in voller Höhe erstattet wurden.

Der HSK wird nun sein Konzept verändern und wesentlich höhere Mieten als bisher anerkennen müssen.

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Reflex?

By admin at 10:09 pm on Sunday, July 15, 2018

Es scheint so …
… als würde die Kreisverwaltung auf Anträge der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geradezu reflexartig mit Ablehnung reagieren?

Hier einige Anträge um die es in den letzten Wochen ging:

Die SBL/FW beantragte am 24.04.2018, der Kreistag möge an die Landesregierung appellieren, die von der früheren Ministerin Schulze Föcking abgesetzte Stabsstelle Umweltkriminalität wieder einzusetzen.
Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautete:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, we-gen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“ (Siehe Drucksache 9/984 des Hochsauerlandkreises)
Bemerkung seitens der SBL/FW: Die seinerzeit zuständige Ministerin ist kürzlich gegangen. Trotzdem ist die Stabsstelle leider auch noch weg.
Mehr zum Antrag? Hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

„Einführung einer Gesamtschule“ – Gemeinsam mit der Fraktion DIEL LINKE beantragte die SBL/FW das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses zu setzen.
Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautete:
„Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag der Fraktionen „Sauerländer Bürgerliste“ und „Die Linke“ vom 23.05.2018 auf Erörterung des Themas mit Vertretern des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Kreise Lippe und Gütersloh ab.“ (Siehe Drucksache 9/994 des Hochsauerlandkreises)
Mehr zum Antrag? Hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8495

„Schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im SGB II und SGB XII“ – Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 04.06.2018
Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautete:
„Der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 04.06.2018 auf Überprüfung der Mietober-grenzen zur Bestimmung angemessener Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII wird abgelehnt. (Siehe Drucksache 9/1010 des Hochsauerlandkreises)
Mehr zum Antrag? Hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8503

Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete – Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 04.06.2018
Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautete:
„Der Gesundheits- und Sozialausschuss und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Kreistag lehnt eine Beschlussfassung über den Antrag der Kreistagsfraktion der SBL/FW „Umsetzung der Wohnsitzauflage für Geflüchtete“ ab. (Siehe Drucksache 9/1012 des Hochsauerlandkreises)
Mehr zum Antrag? Hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8493

Überprüfung der Badeseen/Talsperren auf multiresistente Keime – Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 21.06.2018
Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautete:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 12.06.2018 abzulehnen. (Siehe Drucksache 9/1026 des Hochsauerlandkreises)
Mehr zum Antrag? Hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=8518

Dem Antrag der SBL/FW-Fraktion „Bericht der Kreisverwaltung über die bisher bekannten Auswirkungen der seit 25.05.2018 in Kraft gesetzten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Unternehmen, Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger“ vom 04.06.2018 wurde entsprochen.
Mit Drucksache 9/1013 nahm die Kreisverwaltung zur Umsetzung der DSGVO Stellung und zitiert darin auch Bundesinnenminister Seehofer u.a. mit der Aussage, es ginge jetzt erst einmal darum, die bestehende Unsicherheit der Anwenderinnen und Anwender aufzufangen und ihnen Hilfestellung zu geben, damit sie sich so schnell wie möglich datenschutzkonform im Einklang mit der Grundverordnung aufstellen könnten.

Es kommt übrigens fast nie vor, dass die “GaGaGroKo” im Kreistag (bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen) den Beschlussempfehlungen der Kreisverwaltung nicht folgt…

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Kreistagssitzung am 12.01.2018: SBL/FW stellt 6 Anträge zum Kreishaushalt

By admin at 8:41 am on Wednesday, January 10, 2018

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stimmten bei ihrer Fraktionssitzung am 08.01.2018 dafür, sechs Anträge für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag (12.01.2018) zu stellen (Sitzungsbeginn ist am Freitag um 15.00 Uhr im Kreishaus in Meschede).
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte die Anträge allesamt noch spät abends per Fax an Landrat Dr. Karl Schneider.

Wir stellen hier die Anträge kurz vor:

Antrag „Höhe der Kreisumlage“
In den letzten Jahren bewahrheiteten sich die Annahmen für den Haushaltsplan des Hoch-sauerlandkreises nicht. Das Ergebnis der Jahresrechnung fiel regelmäßig um etwa 4 bis 5 Mio. Euro günstiger aus als veranschlagt. Die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden an den HSK abführen müssen, war also zu hoch kalkuliert.
Die Bürgermeister hatten im November 2017 in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Landrat diesen Sachverhalt aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass die Finanzsituation einiger Städte und Gemeinden kritisch ist.

Antrag „Kosten der Jugendämter“
Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben eigene (städtische) Jugendämter. Alle ande-ren Städte und Gemeinden im HSK überlassen diese Aufgabe dem Kreisjugendamt. Dafür zahlen sie an den HSK die Jugendamtsumlage. Und die geht ins Geld. Der Stadt Brilon kos-tet diese Dienstleistung (einschl. der Aufwendungen für Kindergärten und Spielplätze) bei-spielsweise 9,09 Mio Euro. Zum Vergleich: Der Stadt Schmallenberg, die in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Brilon hat, entstehen für den Aufgabenbereich Jugend „nur“ Kosten von 5,36 Mio. Euro.
SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos beantragt daher, die Kreisverwaltung mit einem Vergleich der Kostenstruktur sowie der angebotenen Leistungen zwischen dem Kreisjugendamt und den drei städtischen Jugendämtern zu beauftragen.

Antrag „Kosten der Unterkunft“
Für Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, preiswerte und geeignete Wohnungen zu finden. Die Obergrenzen für ange-messene Mieten sind nach Ansicht der SBL/FW im HSK eher willkürlich gesetzt, da die räumliche Differenzierung unzureichend ist. Brilon und Hallenberg, Marsberg und Eslohe sind hinsichtlich der Mieten nicht wirklich vergleichbar?
Deswegen beantragt die SBL/FW, bei den Obergrenzen für die angemessenen Mieten von Empfängern von Grundsicherungsleistungen weitere räumliche Differenzierungen im soge-nannten „Wohnungsmarkttyp II“ vorzunehmen.

Antrag “Reservierte Pkw-Stellplätze für spezielle Nutzer“

Die Parkplatz-Situation in Meschede allgemein und auch die beim Kreishaus verdient nicht gerade die Bezeichnung „entspannt“. Mitglieder der beiden größten Kreistagsfraktionen müssen sich allerdings wenig Sorgen über einen Parkplatz nahe zum Haupteingang des Kreishauses machen. Pro Fraktion steht ihnen dort je ein eigener Stellplatz zur Verfügung.
Die SBL/FW möchte erreichen, dass diese zwei häufig leer stehenden Stellplätze von Besu-cherinnen und Besuchern des Kreishauses genutzt werden können und beantragt: „Die bei-den bisher für zwei der im Kreistag vertretenen Fraktionen am Haupteingang zum Kreishaus reservierten Pkw-Stellplätze werden in Kurzzeitparkplätze (bis zu 15 Minuten Parkzeit) für alle Bürgerinnen und Bürger umgewidmet. Für die damit verbundenen Kosten sollen im Kreishaushalt 200 Euro bereit gestellt werden.“

Antrag „Rettungsdienst“
Der derzeitig gültige Rettungsdienstbedarfsplan beruht auf 4 Jahre alten Daten. Es ist davon auszugehen, dass die Einsatzzahlen im Jahr 2017 um etwa 20% höher lagen als 2013.
Die SBL/FW-Fraktion beantragt also, unverzüglich eine Auswertung der Daten aus den Einsätzen des Rettungsdienstes im Jahr 2017 vorzunehmen und daraus eine aktuelle Be-darfsanalyse für die bereitgehaltenen Fahrzeuge in den Rettungswachen im Kreisgebiet zu erstellen.

Antrag „Verknüpfung Bahn/Bus“
Wer hat sich nicht schon über ungünstig getaktete Anschlüsse und lange Wartezeiten beim ÖPNV geärgert? Nach Meinung der SBL/FW sind die ÖPNV-Verbindungen im Hochsauer-landkreis nicht alle akzeptabel. Die Mobilität ist offensichtlich nicht überall sichergestellt.
SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos greift dieses Thema auf und stellt den Antrag, ei-nen Fachverband mit der Analyse der Verknüpfungen und Umsteigemöglichkeiten zwischen Bahn- und Buslinien zu beauftragen. Dafür sollen im Kreishaushalt 5.000 Euro eingeplant werden.

Die kompletten Anträge folgen in einem weiteren Beitrag.

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Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen

By adminRL at 12:16 pm on Monday, October 12, 2015

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.
Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html
Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”
“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”
“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012″ wird mit 1.513.287 € berechnet.
Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.
Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016″ erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.
Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.
Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

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Die Mehrheit für den Haushalt wird knapper…

By adminRL at 9:06 am on Saturday, December 20, 2014

In der Kreistagssitzung am Freitag wurde der Haushalte für das Jahr 2015 beschlossen. Nur CDU (28 Sitze) und FDP (3) stimmten für den Haushalt. SPD (14), Grüne (4), SBL (2), Linke (2) und Piraten (1) stimmten dagegen.

Am wichtigsten war die Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage, die von den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet erhoben wird. Sie belastet die Haushalte der Städte und Gemeinden sehr stark. Im Jahr 2014 lag der Umlagesatz bei 37,2%. Die Beibehaltung dieses Hebesatzes hatten alle 12 Bürgermeister im Kreisgebiet und die SBL gefordert. Die Grünen schlossen sich während der Sitzung dieser Forderung an. Für eine Erhöhung um 0,5 Punkte hatte sich die SPD ausgesprochen. Die CDU forderte 0,75 Punkte mehr, mit der zumindest missverständlichen Begründung in ihrem Antrag, eine Erhöhung der Kreisumlage sei im Hinblick auf die Haushalte der Gemeinden “auskömmlich”. Nun müssen die Gemeinden ca. 2,4 Mio Euro mehr aufbringen als ohne Erhöhung der allgemeinen Umlage. Außerdem zahlen sie noch 10,5 Mio Euro als Kostenbeteiligung für die Kosten der Unterkunft, die für Empfänger von Alg2 entstehen; in anderen Kreisen wie z.B. in Soest wird dieser Aufwand aus der Kreisumlage ohne eine Beteiligung der Gemeinden finanziert.

Außerdem wurde beschlossen, die Jugendamtsumlage um 1,3 Punkte zu erhöhen; dies betrifft die 9 Gemeinden im Kreisgebiet ohne eigenes Jugendamt.

Wofür braucht der Kreis der zusätzliche Geld? Abgelehnt wurde z.B. der Antrag der SBL, den Zuschuss an das Sauerlandmuseum um 200.000 Euro zu reduzieren. So zahlt der Kreis für ein Museum, das im ganzen Jahr 2015 und insgesamt ca. 4 Jahre lang geschlossen ist, 495.000 Euro, ohne die Baukosten für die Erweiterung. Damit werden u.a. 3,832 Personalstellen im Museum finanziert, sehr viel für ein dauerhaft geschlossenes Museum, das nur in einem ca. 100 qm großen externen Raum einige kleine Ausstellungen anbietet.

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der SBL, 400.000 Euro als Einnahme aus der Jagdsteuer einzuplanen. Nach dem von der Landesregierung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf soll die Erhebung der Jagdsteuer ab Juli 2015 wieder möglich sein. Damit würde der einstimmige Beschluss des Kreistags aus dem Jahr 2005, dass die Jagdsteuer nicht ersatzlos abgeschafft werden soll, umgesetzt. Doch sowohl CDU als auch FDP und Grüne verweigerten die Zustimmung.

Erheblich teurer wird es auch für die Nutzer der Kreismusikschule. Ihre Entgelte steigen ab August gleich um 12 Prozent. Als Begründung nannte die Kreisverwaltung nur die Tariferhöhungen, doch die betrugen seit 2012 (dem Jahr der letzten Anhebung) in der hier relevanten Entgeltgruppe 9 nur 8,4 Prozent. Wo bleibt der Rest? Und was bringt das ganze, wenn wie bei den letzten Entgelterhöhungen parallel die Schülerzahl deutlich zurückgeht? Eine Musikschule für immer weniger Schüler, die immer mehr Gebühren zahlen müssen, macht keinen Sinn und verbessert die Einnahmesituation des Kreises nicht.

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Die gescheiterte Strategie des Landrats

By adminRL at 11:11 am on Tuesday, March 4, 2014

Immer wieder wollten Landrat und Kreiskämmerer dem Kreistag und den Einwohnern einreden, bei dem finanziellen Engagement des Hochsauerlandkreises bei der RWE handele es sich um eine planvolle Strategie. Noch in seiner Einbringungsrede zum Kreishaushalt erklärte der Landrat am 13.10.2013, das RWE-Vermögen des Hochsauerlandkreises sei “keine spekulative Geldanlage”.

Der HSK hält 5.936.679 von 614,7 Mio Aktien an der RWE, das sind etwa 0,97 Prozent des gesamten Aktienbestandes der RWE.

Heute morgen wurden die Meldungen bestätigt, dass die RWE im Jahr 2013 nicht weniger als 2,76 Mrd Euro Verlust eingefahren hat: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rwe-meldet-2-8-milliarden-euro-verlust-fuer-2013-a-956749.html.
Damit beträgt der rechnerische Anteil des HSK an diesem Verlust immerhin 25,9 Mio Euro!!

Hinzu kommt der gewaltige Kursverlust der RWE-Aktien. Allein die 2009 auf Mehrheitsbeschluss des Kreistags für 30 Mio Euro zusätzlich gekauften RWE-Aktien haben mittlerweile einen Kursverlust von ca. 15 Mio Euro eingefahren.
Gleichzeitig wird aus dem Kreishaus behauptet, die Einführung eines Sozialtickets sei zu teuer. Und es wurde ein “Konzept” in Kraft gesetzt, die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherung um etwa 10% zu senken.

Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die konservative Wirtschaftszeitung “Handelsblatt” einen Bericht über eine Greenpeace-Studie: RWE hat die Energiewende verschlafen und viel zu wenig in erneuerbare Energien investiert. In einem kurz zuvor in derselben Zeitung veröffentlichten Kommentarheißt es: RWE hat 3 Mrd Euro Investitionen “in den Sand gesetzt”.

Deutlicher kann eine “Strategie” kaum scheitern…

UPDATE:
Sogar der RWE-Vorstandsvorsitzende hat heute endlich zugegeben, dass die RWE die Energiewende verschlafen hat. Auf der Bilanzpressekonferenz erklärte er u.a.: “sicher, wir haben auch Fehler gemacht. Wir sind spät in die erneuerbaren Energien eingestiegen – vielleicht zu spät.”. Naczulesen auf Seite 11 des Redemanuskripts.

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Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger = nur geringe Einsparungen für den HSK

By admin at 1:47 pm on Wednesday, January 2, 2013

Ende des letzten Jahres berichteten die Medien häufig über einen Rekordstand bei den Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte dazu eine Statistik. Demnach sind zwischen August 2011 und Juli 2012 mehr als 1 Million Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose ausgesprochen worden. Mehr als zwei Drittel der Strafmaßnahmen/Leistungskürzungen seien, so wurde berichtet, wegen sogenannter Meldeversäumnisse verhängt worden, z.B. wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Beratungstermin versäumt hat.

Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), wollte wissen wie die Situation im Hochsauerlandkreis ist und stellte am 10.12.12 die Anfrage „Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger“ an den Landrat.

In der Antwort vom 17.12.12 legt die zuständige Sachbearbeiterin die Zahlen für den Zeitraum Januar 2012 bis einschließlich August 2012 dar. Demnach wurden in diesen 8 Monaten im HSK insgesamt 894 Sanktionen „neu festgestellt“. Zum Vergleich: 2011 seien insgesamt 1.296, 2010 1.419 und 2009 1.611 Leistungsminderungen/Sanktionen ausgesprochen worden. Rechnet man die Ergebnisse aus den ersten 8 Monaten des Jahres 2012 auf 12 Monate hoch, ergibt sich also eine geringe Steigerung gegenüber 2011.

Die bis August 2012 ausgesprochenen 894 Sanktionsentscheidungen gliedern sich laut Antwort der Kreisverwaltung wie folgt:
256 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Eingliederungsvereinbarungen und Eigenbemühungen,
63 Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen bei Aufnahme bzw. Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, AGH oder Maßnahme,
38 Leistungsminderungen wegen Abbruch der Maßnahme,
4 Leistungsminderungen aufgrund von Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit,
73 Leistungsminderungen wegen Sperrzeit beim ALG I bzw. sperrzeitähnlichen Tatbestand,
460 Leistungsminderungen resultieren aus Meldeversäumnissen.

Meldeversäumnisse sind also auch im Hochsauerlandkreis der mit Abstand häufigste Grund für die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger!

Die SBL hatte auch noch gefragt: „Welche Beträge werden aufgrund dieser Leistungskürzungen im letzten und im laufenden Jahr eingespart?“ und: „Wie wird das so eingesparte Geld verwendet?“
Dazu schreibt die Verwaltung, die Minderung des Arbeitslosengeldes II führe nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Verringerung der Ausgaben. „Sofern die Minderung lediglich die Regelbedarfe betrifft, die vollständig aus Bundesmitteln finanziert werden, führt eine Minderung demzufolge zu einer Verringerung der Ausgaben des Bundes.“
Weiter heißt es: „Lediglich bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um 100 % nach § 31 a Abs. 2 und 3 SGB II sind auch die Kosten der Unterkunft und damit kommunale Mittel betroffen.“
Und: „Die Höhe der Minderausgaben beziffert sich für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. August 2012 auf insgesamt 158.288 Euro. Im Jahr 2011 betrugen die Minderausgaben insgesamt 269.268 Euro.”

Unbeantwortet blieb allerdings die Frage der SBL nach eventuellen sogenannten Totalsanktionen (Kürzung des Regelsatzes um 100 Prozent). Die entsprechenden Zahlen werden nach Angaben des HSK statistisch nicht erhoben! Dieses Manko bei der Statistik finden wir schade, zumal doch die Mittel, die durch Totalsanktionen eingespart bzw. nicht ausgegeben werden, in der Kasse des Hochsauerlandkreises verbleiben.

Abschließend wies der HSK in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage darauf hin, die Bundesagentur veröffentliche in der Heftreihe „Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Sanktionen“ bezogen auf den jeweiligen Berichtsmonat zahlreiche Angaben zu Leistungsminderungen. Die wesentlichen vorgenannten Zahlen könnten der Auswertung für den Berichtsmonat August 2012 entnommen werden, die am 11. Dezember 2012 veröffentlicht worden sei.

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Wie teuer darf ein Alg2-Empfänger wohnen?

By admin at 2:17 pm on Tuesday, November 27, 2012

Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozial¬gericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist. Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Das zur Theorie.

Wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird, dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 10.09.2012 eine Anfrage an den Landrat. Mit Datum vom 23.11.2012, also über 2 Monate später, kam die Antwort zur „Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft im HSK“.
Die SBL hatte die Verwaltung nach den Maßnahmen und Vorkehrungen gefragt, die der HSK trifft, um das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen. Die Antwort klingt, wie könnte es auch anders sein, bürokratisch. Sie lautet komprimiert, Jobcenter und Sozialämter im HSK seien gehalten, die neuen Angemessenheitsgrenzen (bei den Mieten) entsprechend anzusetzen, auch für die Vergangenheit. Für den Leistungsträger im Rahmen des §§ 44 SGB X bestehe insoweit von Amts wegen eine Verpflichtung tätig zu werden. Eine rückwirkende Neufestsetzung (der Mietzahlungen) in bestandskräftigen Entscheidungen sei wegen der gesetzlichen Fristen längstens bis zum 01.01.2011 möglich. Eine gesonderte Antragstellung durch die leistungsberechtigten BürgerInnen sei daher nicht erforderlich.

Auf die Frage der SBL, ob der HSK diejenigen, die Anspruch auf Nachzahlung der ihnen vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte informiert, wurde vom Jobcenter der Kreisverwaltung mit „entfällt“ beantwortet.

Der HSK reagierte aber zwischenzeitlich ganz praktisch und beauftragte das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen hat dieses Unternehmen nun etliche potentielle Mieter im Hochsauerlandkreis angeschrieben.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos reagierte daraufhin auch. Er stellte am 06.11.2012 per schriftlicher Anfrage 18 Fragen zur „Mietwerterhebung Hochsauerland 2012“ an den Landrat.
Z.B. möchte er erfahren, wie viele Personen angeschrieben wurden, wie die Auswahl der Adressen erfolgt ist, welche Kosten für die Erhebung und die Auswertung kalkuliert sind und warum die Kreisverwaltung den Weg der teuren Studie geht, anstatt die von den Sozialgerichten festgelegten Mieten zu akzeptieren.

Wie das „Hartz-Leben und –Wohnen“ im Hochsauerlandkreis in der Praxis aussieht, schildert ein sehr lesenswerter Bericht der IG Metall Arnsberg. „Bürokratie kontra Mensch“, so könnte die Überschrift lauten.

Klick:
http://www.igmetall-arnsberg.de/153-neues-aus-hartz-oder-warum-wir-im-hsk-einen-obmann-zu-hartz-iv-brauchen.html

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Kreispolitik: spannend und ernüchternd zugleich

By admin at 11:52 pm on Tuesday, September 25, 2012

Sparen bei den Ausgaben im sozialen Bereich, dass es nur so kracht, Ausgeben bei großen Bauprojekten, dass es nur so knallt. So ungefähr ist das Resümee der Sachkundigen Bürger und Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bei ihrem Treffen Ende September 2012 in Olsberg.

Sie als LeserIn fragen sich jetzt vielleicht: Wie kommen die SBLer zu dieser ernüchternden Einschätzung? Der Inhalt der Verwaltungsvorlagen, die Diskussionen und Entscheidungen in den Ausschüssen und im Kreistag lassen kaum eine Chance für eine andere Wahrnehmung.

Beispiele aus dem Bereich Soziales:
Den Fortbestand beider Kinderhorte in Meschede (qualifizierte über-Mittag- und Nachmittagsbetreuung, Mittagessen, Hausaufgabenhilfe für Schulkinder täglich bis 17.00 Uhr) könnte das Kreisjugendamt langfristig mit einem Betrag von ca. 30.000 Euro pro Jahr sichern. In der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses entschieden die Ausschussmitglieder, die Zahlung vorerst nur für das Kindergartenjahr 2012/2013 frei zu geben. Damit folgten sie der (Spar-)Beschlussempfehlung der Verwaltung.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2297

Hauptschulen leiden unter sinkender Akzeptanz, auch im Sauerland. Kommunen und Politik reagieren, auch im Sauerland. Sie denken über neue Schulformen nach, auch im Sauerland.
Gesamtschulen mit Abitur-Option wurden und werden überall eingerichtet, z.B. auch in Menden im Sauerland. Nur im Hochsauerlandkreis sind und bleiben Gesamtschulen strikt tabu. Hier wollen CDU, Landrat und Bürgermeister und wer weiß noch wer die Sparversion „Sekundarschule“ hoffähig machen. Diese „Konsens-Schule“ wird im HSK mit vielen Vorschuss-Lorbeeren bedacht. Bald wird sich zeigen, wo in den neuen Sekundarschulen der Rotstift zuerst angesetzt wird, beispielsweise bei den Schulsozialarbeitern oder bei der Klassenstärke (Vom Schulministerium nun auf 30 atatt der erwarteten 25 SchülerInnen festgelegt)?
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2335

Ein anderes Beispiel ist das Bildungs- und Teilhabepaket, das bürokratische Monster. Die Almosen, die benachteiligten Kindern per Gesetz zur Verfügung stehen, um z.B. an einem Schulausflug teilzunehmen oder bei einem Sportverein mitzumachen, werden bei weitem nicht ausgeschöpft. Das nicht beanspruchte Geld bleibt im Kreishaushalt; schließlich ist die Überweisung aus Berlin nicht zweckgebunden. Leider scheint im HSK niemand auf die Idee gekommen zu sein, die übrig gebliebenen Mittel z.B. für die Kinderhorte oder für andere Kindereinrichtungen oder für die Einführung eines Sozialtickets einzusetzen.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2294

Auch bei den Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger ist mächtig gespart worden. So stehen jedem Ein-Personen-Haushalt beispielsweise 50 Quadratmeter zu, nicht nur 45 Quadratmeter, wie sie der HSK den Betroffenen bisher zubilligte. Und die Wohnkosten müssen in der tatsächlich entstehenden Höhe übernommen werden, bis zum 1,1fachen Höchstmiete für den Erhalt von Wohngeld. Diesen Sparanstrengungen des HSKzu Lasten der Hilfebedürftigen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Doch es wäre ja viel zu einfach, den Berechtigten ihren tatsächlichen Aufwand im gesetzlich zulässigen Rahmen auszuzahlen. Da finanziert der HSK dafür lieber erst mal einen teuren Gutachter.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2365

Die Sparliste im Sozialbereich ist lang und noch länger; die dadurch geglückten Einsparungen im Kreishaushalt sind jedoch vergleichsweise dürftig. Unwahrscheinlich, dass es sich hierbei um mehrere Millionen Euro handelt.

Die Ausgabenliste im Bereich „Leuchtturm-Projekte“ ist ebenfalls lang, die Ausgaben sind gewaltig. Sicher ist, dass da viele Millionen Euro zusammen kommen.

Beispiele hat die SBL schon mehrfach dokumentiert. Da wären:
Die Musikakademie Bad Fredeburg – Sie hat es sogar in das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler gebracht.
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2279

Sauerland Museum Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=1901

Blaues Haus Arnsberg
Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?p=2381

und das
Feuerwehrzentrum Meschede-Enste
Siehe auch unter:
http://sbl-fraktion.de/?p=1345

30 Millionen Euro sind derzeit geschätzt die Kosten für die vier Leuchtfeuer-Projekte der Regionale 2013, 30 Millionen Euro plus X. Die teuren Steine stehen ja schließlich längst noch nicht alle.

Am Freitag dem 28.09.2012 tagt ab 15.00 Uhr der Kreistag im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung stehen viele interessante Themen …

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Haushaltssituation “fast paradiesisch”

By admin at 2:32 pm on Sunday, February 19, 2012

105,0 Mio Euro möchte der Hochsauerlandkreis im Jahr 2012 von den 12 kreisangehörigen Städten und Gemeinden an Allgemeiner Kreisumlage einnehmen. Hinzu kommen 9,3 Mio Euro, die die 12 Kommunen als Beteiligung für die Kosten der Unterkunft von Grundsicherungsenpfängern beisteuern müssen. Das macht insgesamt 114,3 Mio Euro. Außerdem erhält der Kreis noch spezielle Umlagezahlungen, z.B. von den 9 Gemeinden ohne eigenes Jugendamt, den 7 Gemeinden ohne eigene Volkshochschule und den 2 Gemeinden ohne eigene Rechnungsprüfung.

Maßstab für die Umlagezahlung der einzelnen Gemeinden ist die Finanzkraft, die sich aus den Einnahmen der jeweiligen Gemeinde errechnet. Darauf wird der Hebesatz für die Kreisumlage angewandt. Er lag im Jahr 2011 bei 37,08%. Allein die Erhöhung der Bemessungsgrundlagen führt beim Kreis zu Mehreinnahmen von 9,3 Mio Euro. Für das laufende Jahr steht im Haushaltsentwurf eine Steigerung des Umlagesatzes um 1,51%-Punkte auf 38,59%; das brächte ihm noch 4,3 Mio Euro mehr. Nach der von der Kreisverwaltung am 16.02. vorgelegten sogenannten Änderungsliste soll sich diese Erhöhung auf 1,1%-Punkte reduzieren. Es bleibt aber immer noch ein dickes Plus die Kassen des Kreises, während sich die meisten Gemeinden bereits im Nothaushalt oder kurz davor befinden.

Aufpassen muss man, wenn nun offiziell von einer Senkung des Umlagesatzes die Rede ist. 1,63 Punkte der Kreisumlage werden 2012 durch zusätzliche exakte Abrechnung der Unterkunftskosten ersetzt; hier sparen die Gemeinden also nichts. Legt man diese neue Basis zugrunde, soll der Umlagesatz für die Kreisumlage nun von bisher 35,45% auf neu 36,55% steigen.

Im Beteiligungsverfahren gab es von den Bürgermeistern deutliche Kritik an den Haushaltsplanungen des HSK. So schreibt der Bürgermeister der Gemeinde Eslohe in seiner Stellungnahme, seine Gemeinde stünde “am Rande der Handlungsunfähigkeit… Die Haushaltssituation des Hochsauerlandkreises muss im Vergleich hierzu fast als ‘paradiesisch’ erscheinen”. “Aufgabenreduzierung bzw. Aufgabenumbau etc. sind im Haushaltsplanentwurf einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung nicht ersichtlich”, kritisiert der Arnsberger Bürgermeister.

In mehreren Stellungnahmen wird angesprochen, dass der HSK seinen Haushalt zu vorsichtig kalkuliere; in den letzten Jahren sei das Haushaltsergebnis immer deutlich besser ausgefallen als die Planung. Medebach schlägt mit Unterstützung mehrerer anderer Kommunen einen “Zukunftspakt Hochsauerlandkreis” vor; danach sollen nur die tatsächlich entstandenen Fehlbedarfe und nicht die geplanten Defizite mit den Gemeinden abgerechnet werden.

Besonders kritisch wird die Erhöhung der “Ausgleichsrücklage” (also der Haushalts-Reserve) beim Kreis betrachtet; dazu später mehr auf diesen Seiten.

Durchweg wird der Kreis aufgefordert, auf die Erhöhung des Umlagesatzes ganz zu verzichten.

Keine Stellungnahme abgegeben haben Meschede und Marsberg.

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Gutachter: Finanzanlagen sollten vor Erhalt von Mitteln zum Schuldenabbau verkauft werden

By admin at 7:03 pm on Sunday, February 20, 2011

Am Dienstag fand im Kaiserhaus in Arnsberg-Neheim auf Einladung des Arnsberger Regierungspräsidenten eine Konferenz mit den Bürgermeistern und Vertretern der Ratsfraktionen aus dem Regierungsbezirk statt. Es referierte Prof Dr. Junkernheinrich von der Uni Kaiserslautern, der von der Landesregierung als Gutachter für den Abbau der kommunalen Verschuldung eingesetzt worden ist. Er wies darauf hin, dass vor allem die kommunalen Kassenkredite stetig ansteigen würden und eine Umkehr dieser Entwicklung dringend erforderlich sei. Als besondere Belastung der Kommunen für Sozialausgaben, auf die die Kommunen wenig Einfluß haben, nannte der Gutachter: Kosten der Unterkunft für Alg2-Empfänger (Hartz IV), Eingliederungshilfen und außerdem Grundsicherung im Alter.

Der Gutachter schlägt vor, dass der Bund sich stärker an den Soziallasten der Kommunen beteiligt. Die Kommunen sollten mehr für die Konsolidierung ihrer Haushalte unternehmen und z.B. die Grundsteuer anheben. Das Land solle die Finanzmittel für die Gemeinden erhöhen und konkrete Beiträge zur Entschuldung hochverschuldeter Gemeinden leisten. Von der “kommunalen Familie” erwarte er Solidarbeiträge der finanzstarken Kommunen und eine Akzeptanz für die Aktualisierung des Soziallastenansatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz.

Die Finanzhilfen des Landes zur Entschuldung sollten bemessen werden nach der Liquidität abzüglich der Finanzanlagen. Ausdrücklich erwähnte Prof Dr. Junkernheinrich, dass RWE-Aktien verkauft werden sollten. Das würde den HSK besonders stark betreffen, denn er hat derzeit ca. 5,9 Mio RWE-Strom-Aktien für ca. 400 Mio Euro direkt und indirekt in seinen Bilanzen. Damit dürften für den HSK kaum Aussichten auf Schuldenhilfe vom Land bestehen…
Städtischen Waldbesitz bewertete der Gutachter übrigens ausdrücklich anders: sein Verkauf soll nicht gefordert werden.

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Droht HSK Millionen-Rueckzahlung?

By admin at 10:50 pm on Sunday, September 26, 2010

Das Kreistagsmitglied der SBL hat am 26.09.2010 für die kommenden Sitzungen des Kreistags (am 08.10.) und des Gesundheits- und Sozialausschusses (am 29.09.) aus aktuellem Anlaß folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt beantragt:
Sachstandsbericht zur Rückzahlung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft an das Land NRW

Erläuterung:
Laut Presseberichten aus den letzten Tagen gehört der Hochsauerlandkreis zu den 4 süd¬westfälischen Landkreisen, die insgesamt fast 34 Mio Euro angeblich zuviel erhaltener Leistungen an das Land NRW zurückzahlen sollen.
Dies scheint zurückzuführen sein auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom 26.05.2010 im Verfahren VerfGH 17/08. In dem vor 4 Monaten entschiedenen Verfahren hatten 5 Landkreise, 4 kreisfreie Städte und eine Städte¬region gegen die von der früheren Landesregierung vorgeschla¬gene und vom Landtag per Gesetz beschlossene Verteilung der Mittel für die Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften geklagt. 9 der 10 Kläger gehören zu den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, einer der klagenden Landkreise liegt im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Urteil wurde vor allem mit der mangelnden Validität der von den Kommunen selbst gemeldeten Daten über die Anzahl und Kosten der Bedarfs¬gemeinschaften und dem veralteten Stand dieser Daten begründet.
Im Rahmen des beantragten Sachstandsberichts sollten – soweit es die dem Landrat bereits vorliegenden bzw. die bei der Landesregierung noch erhältlichen Informationen zulassen – u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie hoch ist der für den Hochsauerlandkreis zu erwartende Rückzahlungsbetrag?
2. Wie wurde dieser Betrag berechnet?
3. Wie sind die Zahlungsmodalitäten (z.B. Raten und Zeitraum)?
4. Ergeben sich dadurch direkte oder indirekte Auswirkungen auf irgendwelche anderen Haushaltspositionen?
5. Wie soll die Finanzierung erfolgen?
6. Welche Auswirkungen auf den Hebesatz für die Kreisumlage sind zu erwarten?
7. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat zu Veränderungen zugunsten des Hoch¬sauerlandkreises (insbesondere zur Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung)?
8. Hätten aus heutiger Sicht irgendwelche Meldungen von für die Verteilung der KdU-Mittel relevanten Daten anders erfolgen können oder sollen, als dies im Rahmen der „Kommunalen Datenerhebung 2005“ erfolgt ist?

(Nur) für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bringe ich diese 8 Fragen gleichzeitig als Anfrage an den Landrat gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistags ein.

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Koalitionsvertrag für NRW

By admin at 12:20 am on Thursday, July 8, 2010

Seit heute (Mittwoch) steht der komplette Text des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen für die neue Landesregierung in NRW im Internet.

Einige Auszüge aus dem 94 Seiten umfassenden Inhalt:

Von September 2009 bis Januar 2010 soll eine Evaluierung des Kindergartengesetzes (“Kibiz”) erfolgen; anschließend gibt es eine Neufassung mit Grundrevision.

Die Kommunen können Grundschulbezirke wieder einführen, die Verbindlichkeit der Grundschulgutachten und der Prognoseunterricht entfallen, und die unstrittenen Kopfnoten werden abgeschafft.

Für Kinder mit Behinderungen wird ein Inklusionsplan geschaffen.

In den nächsten fünf Jahren sollen mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, in denen die Kinder mindestens bis zur 6. Klasse gemeinsam unterrichtet werden.

Die Gymnasien können selbst entscheiden, ob ihre Schülerinnen und Schüler das Abitur nach dem 12. oder nach dem 13. Schuljahr erreichen.

Es soll islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht eingerichtet werden, der von in Deutschland ausgebildeten Fachkräften entsprechend den Bildungsstandards in deutscher Sprache erteilt wird.

Das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren soll noch in 2010 verabschiedet werden.

Bei den Landesmitteln für Weiterbildung werden die seit 2005 erfolgten Mittelkürzungen zurück genommen. Die dann geltende Summe wird verlässlich und verbindlich fortgeschrieben.

Die Kommunen sollen mehr eigenverantwortliche Entscheidungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen z.B. in Prävention und Energieeffizienz erhalten.

Die kurzfristige Entlastung durch eine Heraufsetzung des Bundesanteils bei der Übernahme der
Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II hat höchste Priorität.

Die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben und insbesondere die Bemessungsgrundlage – wie von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen – verbreitert werden.

Eine Konsolidierungshilfe soll die überschuldeten Kommunen wieder in die Lage versetzen, einer geordneten Haushaltsführung nachgehen zu können; die Kosten werden überwiegend vom Land getragen.

Die Kommunen sollen ihren Anteil an der Grunderwerbsteuer zurückerhalten und damit wieder direkt an den Landessteuern beteiligt werden.

Die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke, die selbst gegenüber den vier großen Energieunternehmen zum Träger des Wettbewerbs und zum Entwicklungsmotor für regenerative und dezentrale Versorgungsstrategien geworden sind, soll gestärkt werden.

Die Wahlen der Bürgermeister und Landräte sollen schnellstmöglich wieder zusammen mit den Wahlen zum Rat und zum Kreistag stattfinden; die Stichwahl bei den Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen soll wieder einheführt werden.

Orientiert am bayrischen Modell sollen die Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gesenkt und die Ausschlüsse eingechränkt werden; durch eine Modifizierung des Kostendeckungsvorschlags soll eine Unzulässigkeit aus diesem Grunde in Zukunft vermieden werden.

Angestrebt wird die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts auf der kommunalen Ebene auch für Menschen ohne deutschen Pass, die lange in unserem Land leben.

In allen Teilen des Landes sind die Voraussetzungen für eine ausreichende, sichere, klima- und umweltverträgliche und möglichst preisgünstige Energieversorgung zu erhalten oder zu schaffen, die insbesondere die Errichtung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien begünstigen; dabei sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu berücksichtigen.

Für die Nutzung der Windenergie sind in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergienutzung festzulegen, die insgesamt 2,0 Prozent der Landesfläche umfassen sollen. Der Anteil der Windenergie in NRW soll von heute gerade einmal drei Prozent an der Stromversorgung auf mindestens 15 Prozent bis 2020 vor Ort ausgebaut werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf Forstflächen soll
unter Beachtung aller Schutzbestimmungen wie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz ermöglicht werden.

Die Initiativen vieler Kommunen in NRW, ihre Strom- und Gasnetze nach Ablauf der Konzessionsverträge zu rekommunalisieren, soll unterstützt werden. Um die Übertragung der Netze zu erleichtern und rechtssicher zu gestalten, soll eine Bundesratsinitiative zur Änderung der entsprechenden Regelung im Energiewirtschaftsgesetz eingebracht werden.

SPD und Grüne beabsichtigen die Wiedereinführung der Jagdsteuer.

Kurzfristig will die neue Landesregierung die Initiative ergreifen und die flächendeckende Einführung von
Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes unterstützen, orientiert an den Zuschüssen des Landes für das Semesterticket sowie den Schülerfahrkosten. Die entsprechenden Mittel werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Gegenüber dem Bund soll die Rücknahme der Kürzungen der Regionalisierungsmittel (für den ÖPNV) sowie ihre Dynamisierung in Höhe von 2,5 Prozent eingefordert werden.

Für eine weitere Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene wird sich die neue Landesregierung gegenüber dem Bund für eine angemessene kostendeckende Erhöhung der LKW-Mautsätze einsetzen. Die LKW-Maut soll weiter entwickelt werden und in einem ersten Schritt die Erhebung auf LKW ab 7,5t ausgeweitet sowie die Einführung progressiver Mautsätze umgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel soll dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität eingeräumt werden, vor dem Neubau. Insbesondere die Landesstraßen unterliegen wegen zu geringer Aufwendungen einem massiven Instandhaltungsstau.

Eine Subventionierung von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen aus Landesmitteln findet nicht statt.

NRW ist geprägt von großen demografischen Umbrüchen, die sich regional sehr unterschiedlich darstellen. Gemeinsam mit den Kommunensollen Programme entwickelt werden, mit denen die soziale Infrastruktur des Landes angesichts des demografischen Wandels zukunftsfähig gestaltet werden kann. Dazu sollen auch Mehrgenerationenkonzepte gehören.

Einkommensunabhängige Gesundheitsprämien sollen verhindert werden. Stattdessen wollen SPD und Grüne darauf hinwirken, dass die solidarische Krankenversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung
weiterentwickelt wird.

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Zeit. Deshalb halten SPD und Grüne an dem Ziel eines einheitlichen Nichtraucherschutzes im Rahmen des Arbeitsschutzes fest.

Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.

Eine Breitbandversorgung ist wesentlicher Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Es ist ein “Masterplan“ im Dialog mit den Anbietern der Infrastruktur zu erstellen, um beispielsweise sicherzustellen, dass ländliche Regionen und kleine Betriebe nicht von Breitbandnetzen ausgeschlossen sind.

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