Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung

By adminRL at 9:40 am on Wednesday, May 3, 2017

Am 1. Mai hatte der DGB im HSK wieder zu seiner zentralen Mai-Veranstaltung in die Kulturschmiede in der Arnsberger Altstadt eingeladen. Es ging dieses Mal um die Sicherheit der Renten. Auf dem Podium saßen 2 MdB, 1 MdL und eine Landtagskandidatin. Ein Sozialexperte des DGB aus Bochum hielt ein Einführungsreferat.

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Die Ansätze waren ja richtig. So wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 50% gefordert (derzeit liegt es bei 48%). Zur Verdeutlichung: Das rechnerische Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der sog. Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und zwar nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Abzug der Einkommensteuer. Für die “Standardrente” von 1.370 Euro pro Monat muss man allerdings 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst (derzeit ca. 3.092 Euro pro Monat) aufweisen, so dass sie sehr viele Rentner nicht erreichen!

Auffällig: Allen Podiumsteilnehmern schien entweder die Dimension der Problems nicht bewußt zu sein, oder sie redeten es klein. Die realen Verhältnisse werden am folgenden Schaubild des Statistischen Bundesamtes deutlich. Es zeigt den Altenquotienten, also die Anzahl der ab 65-Jährigen im Verhältnis zu 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Dieser Altenquotient lag im Jahr 2000 bei 27, derzeit bei 36 und wird 2035 (in weniger als 2 Jahrzehnten!) 56 betragen. Es findet also von 2000 bis 2035 mehr als eine Verdoppelung statt.

AQ-Stabua-2015

Wenn man (richtigerweise) verhindern will, dass das Rentenniveau weiter absinkt, wäre die Konsequenz eine Verdoppelung des Beitragssatzes, wenn sich sonst nichts ändert. Das will niemand, aber ohne deutliche Beitragserhöhungen wird es nicht gehen. Und es gibt weitere wesentliche Stellschrauben: das durchschnittliche Renteneintrittsalter, die Höhe des Bundeszuschusses (real derzeit ca. 90 Mrd Euro bzw. 30% der Ausgaben der Rentenversicherung) und die Beitragsbasis, also welche Bevölkerungsgruppen von welchen Einkommensarten Beiträge zahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unrealistisch anzunehmen, dass eine Erhöhung der Rentenbeiträge um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte (DGB) oder durchschnittlich 32 Euro Monatsbeitrag (Die Lnke) ausreichen könnte. Auch die sehr allgemeine Forderung der “Stärkung” der Rentenversicherung (SPD) hilft nicht weiter. Vom Vertreter der CDU kam überhaupt nichts Konkretes; er kennt sich bei anderen Themen besser aus.

Interessant war allerdings die Ankündigung des SPD-MdB, dass sich die SPD in der neuen Wahlperiode nicht an einer Bundesregierung beteiligen würde, wenn diese nicht die Bürgerversicherung einführen würde, also die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Ob das auch im Herbst 2017 noch gilt?

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Leider durften die Zuhörer sich dieses Mal – anders als in den Vorjahren – nicht an der Diskussion beteiligen.

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Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel

By adminRL at 12:58 am on Thursday, March 16, 2017

Letzte Woche stellten wir die Anfrage der SBL/FW-Fraktion zu dem vielleicht nicht mehr lange existierenden MobiTicket vor …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7329

… und versprachen einen Bericht über die Antwort der Kreisverwaltung.

Nun ist die Antwort da. Wir stellen hier DAS Schreiben der Organisationseinheit „Regional-entwicklung, Wirtschaftsförderung (WFG) vom 03.03.2017 schnörkellos ein:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 24.02.16 beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Die bereinigte Nettoeinnahme für die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe nach Ausgabe der Tickets für die Monate Januar und Februar ist noch nicht bekannt. Ausgleichansprüche der erlösverantwortlichen Partner für die Nutzung von Zug und Bus sind bisher nicht formuliert.
Fragen der Einnahmeaufteilung wurden bedingt durch den hohen Zeitdruck und die im Vorfeld fehlenden Daten zu Nachfrage und konkreter Nutzung zunächst zurück gestellt, um in erster Priorität die rechtzeitige und störungsfreie Einführung eines einfachen Ticketangebots gewährleisten zu können.

Zu 2. Die Situation im Kreis Soest entspricht der im Hochsauerlandkreis, sodass auch für den Kreis Soest keine entsprechenden Informationen möglich sind.

Zu 3. Die Daten zur Nutzung des MobiTickets getrennt für die einzelnen Gruppen der Berechtigten gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW konnten noch nicht ausgewertet werden. Die RLG stellt eine entsprechende Auswertung voraussichtlich für Mai 2017 in Aussicht.“

Zum besseren Verständnis, das waren und sind die drei Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
„1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahrscheinlich werden wir dazu noch einmal etwas schreiben …

Auch im Wirtschaftsausschuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kosten für das und die Einnahmen aus dem MobiTicket ein Thema. Die SBL/FW-Fraktion kritisierte erneut, dass der Kreistag – auf Vorschlag der Kreisverwaltung – eine sehr teure Variante für das kreisweite Ticket beschlossen hatte. Zu den 30 Euro Eigenbeitrag kommt ein monatlicher Zuschuss von 55,96 Euro. Diesen erhält die Kreiskasse bisher durch einen Zuschuss des Landes NRW refinanziert. Den Verkehrsträgern fließen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als echte Mehreinnahme der RLG den vom HSK auszugleichenden Verlust der RLG reduziert, konnte die Kreisverwaltung auch in der Ausschusssitzung noch nicht beantworten.

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Über Apothekenschließungen in Sundern, angemessene Unterkunftskosten bei Grundsicherung, Nutzung des MobiTickets und Konzepttreue

By adminRL at 1:19 am on Saturday, March 11, 2017

SBL/FW stellte drei Anträge

Am 28.02.2017 formulierte Kreistagsmitglied Reinhard Loos drei Anträge für die Tagesord-ung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, die am kommenden Mittwoch stattfindet. Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schrieb folgendes:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (derzeit im Terminkalen-der des Kreistags angekündigt für den 15.03.2017) beantragt unsere Fraktion folgende
Tagesordnungspunkte:

1. Informationen zur Schließung von 2 Apotheken in Sundern im Februar 2017 durch den vom HSK beauftragten Amtsapotheker und zur möglichen weiteren Entwicklung der Medikamenten-Versorgung in Sundern.

2. Bericht über den Stand der Arbeiten für ein neues Konzept über die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Kreisgebiet.

3. Bericht über den Umfang und die Art der Nutzung des Sozialtickets (“MobiTicket”) differenziert für die 4 Nutzergruppen (Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz und von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Sozialtickets aufgrund der bisherigen Erfahrungen.“

Kosten der Unterkunft – HSK hält weiter an seinem „schlüssigen Konzept“ fest

Zwischenzeitlich ging die Kreisverwaltung in der Verwaltungsvorlage 9/710 vom 06.03.2017 auf den Antrag der SBL/FW zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ein. Wir vermuten, einige Betroffene könnte das interessieren? Darum zitieren wir hier das Schreiben der Kreisverwaltung::

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

1. Ausgangslage

Nach § 22 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Eine gleichlautende Regelung enthält § 35 des Zwölften Buches Sozialge-setzbuch (SGB XII).

Das Wort “angemessen” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar und vom zuständigen Leistungsträger auszufüllen ist. Das Bundessozi-algericht hat insoweit in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, dass angemessene Unter-kunftskosten diejenigen sind, die mittels eines sog. „Schlüssigen Konzeptes“ ermittelt werden und die örtlichen Gegebenheiten im Vergleichsraum wiedergeben.

Zur Erstellung eines Schlüssigen Konzeptes hat der HSK im Mai 2012 nach Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens die Firma Analyse & Konzepte, Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH aus Hamburg, mit einer Mietwerterhebung und der Bestimmung angemessener Mietwerte in der Region beauftragt.

Analog der Vorgaben zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im Sinne der §§ 558c ff. BGB hat der Gesetzgeber in § 22c SGB II für diejenigen Kommunen, die die Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung mittels einer Satzung vornehmen (Anmerkung: Satzungslösung ist in NRW nicht zugelassen), die Pflicht zur Überprüfung der Werte im Zwei-Jahres-Rhythmus vorgegeben.

In Anlehnung an diese Regelungen wurden die bestehenden Richtwerte bereits im August 2014 mittels einer Indexfortschreibung der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskos-ten angepasst. Turnusgemäß ist ausgehend von einer Datenbasis zum Stichtag 01. September 2016 eine komplette Überprüfung der Festlegungen in Auftrag geben worden.

2. Weiteres Vorgehen

Analyse & Konzepte hat zum Stichtag 01. September 2016 durch schriftliche Befragung von Großvermietern und Mietern aktuelle Mietwerte in der Region erhoben. Zum selben Stichtag wurden von der Verwaltung die SGB II- und SGB XII-Datensätze ausgewertet sowie die Daten der Wohngeld- und Asylbewerberleistungsempfänger übermittelt.

Nach Vorstellung der Ergebnisse der Mietwerterhebung sowie der Datenauswertungen durch die Firma Analyse & Konzepte und Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist eine ausführliche Information des Gesundheits- und Sozialausschusses in der Sitzung am 12. Juni 2017 vorgesehen.“

Stoische Treue zum „Schlüssigen Konzept“ – Anmerkungen der SBL/FW:

Über die Frage nach dem Schlüssigen Konzept der Firma Analyse und Konzepte wurde von Gerichten schon mehrfach entschieden. Öfters fiel das Urteil nicht im Sinne der Firma und ihrer Auftraggeber aus. So geschehen beispielweise am 19.02.2016. Da erklärte das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert”. Die Klägerin bekam den Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag zuerkannt. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Mehr dazu hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6720
Die Entscheidung zum Konzept des HSK ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Hochsauerlandkreis beim Landessozialgericht Berufung eingelegt hat. Damit wurde von der Kreisverwaltung ein Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt…

Was ist mit dem „Rest“?

Eins nach dem anderen. Auch darüber will die SBL/FW noch berichten ….

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Gerade eingeführt und schon vor dem AUS? – Das MobiTicket im HSK

By adminRL at 3:07 pm on Saturday, March 4, 2017

Schwere Geburt
Anfang Januar 2017 wurde endlich auch im Hochsauerlandkreis das Sozialticket bzw. Mobi-Ticket eingeführt. Jahrelange Geburtswehen und mehrere abgelehnte Anträge der SBL/FW-Fraktion gingen diesem bemerkenswerten Kreistagsbeschluss vom 28.10.2016 voraus. Denn der Hochsauerlandkreis, so schien es, wollte das Ticket, mit dem Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben können, offenbar um keinen Preis.

Ungeliebtes Kind?
Nun hat er es! Und es macht ihm irgendwie Sorgen. Warum? Weil es ein Verkaufsschlager ist und viel erfolgreicher ist als gedacht?

Aber warum ist der Erfolg aus Sicht der Kreisverwaltung ein Problem? Die Antwort schimmert zwischen den Zeilen der Verwaltungsvorlage mit der netten Zahlenkombination 9/666 vom 22.02.2017 durch. Wir zitieren hier zwar nicht alles, aber fast alles und zwar die markanten Abschnitte und Sätze:

Behördliche Zahlen, behördliche Sicht
„Vor Beantragung der Fördermittel wurde die Nachfrage in den benachbarten Kreisen analysiert. Gespräche mit den Verkehrsunternehmen wurden geführt, um möglichst realistische Prognosedaten berücksichtigen zu können. Allgemeiner Erfahrungswert war, dass nennenswerte Nutzerquoten in Höhe von 8% und mehr erst mehrere Jahre nach Ticketeinführung erreichbar sind, während im Jahr der Einführung eine Nutzerquote von maximal 3% realistisch ist.

Der Förderantrag für 2017 basiert daher auf folgenden Annahmen:
• 5% Nutzerquote von insgesamt 17.071 Berechtigten im Hochsauerlandkreis
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg: 70% wählen das Kreisticket, 30% das Stadtticket
• Stadt Arnsberg: 90% wählen das Stadtticket, 10% das Kreisticket

Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.

Im Detail stellen sich die Werte für Februar wie folgt dar:
• Hochsauerlandkreis ohne Arnsberg
913 Tickets (Nutzerquote 9,4%) – Marktanteil Kreisticket: 92,9%
• Stadt Arnsberg
471 Tickets (Nutzerquote 6,4%) – Marktanteil Kreisticket: 49,0%

Neben den generierten steigenden Erlösen aus den Ticketpreisen durch die Fahrgäste, bedeutet die hohe Nachfrage aber auch eine Inanspruchnahme von bereits 26,7% der zur Verfügung stehenden Landesmittel. Damit wird eine Fortführung des MobiTickets gemäß den aktuellen Bedingungen bei ausschließlicher Komplementärfinanzierung durch die Fördermittel nicht bis Ende 2017 möglich sein.

Im Zuge der Einführung des MobiTickets wurde frühzeitig darauf hingewiesen, dass das Angebot zunächst für ein Jahr befristet wird und eine Entscheidung zu Fortführung und Weiter-entwicklung des Angebotes unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nach Einführung des Tickets zu treffen sein wird.“

Nun sieht die Kreisverwaltung des HSK anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müssen. Schon im März will die Kreisverwaltung deswegen Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Weiter heißt es in der Vorlage 9/666: „Die starke Nachfrage auch außerhalb von Arnsberg und der hohe Marktanteil der Kreisvariante sprechen aus Sicht der Verwaltung für das bereits in 2017 favorisierte Modell eines einheitlichen Tickets mit Gültigkeit für das Kreisgebiet bei geringerem Fördersatz auf Basis des 60plusAbos für Senioren.
Über die Ergebnisse der anstehenden Verhandlungsrunden wird anlässlich der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus berichtet.“

Und die ist am Montag dem 13.03. um 17.00 Uhr im Kreishaus in Meschede.

Was nun?
Wenn der HSK sich mit seinem Vorhaben durchsetzt, verdonnert er materiell schlecht gestellte Menschen wieder ein Stück weit zur Immobilität.
In sehr vielen Nachbarkreisen und Städten steht das Sozialticket offenbar nicht zur Disposition. Vielerorts wurde es schon vor zig Jahren eingeführt und ist eine Konstante. Ob die Politik da wohl auch auf die Idee kommt, es wieder abzuschaffen?

Zu teure Variante und unvollständige Kostenrechnung
In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass auf Vorschlag der Kreisverwaltung im HSK eine besonders teure Variante des Sozialtickets eingeführt wurde. So zahlen die Nutzer bei der kreisweiten Variante pro Monat 30 Euro selbst. Da der Ticketpreis aber sehr hoch mit 85,96 Euro angesetzt wurde, entsteht ein monatlicher Zuschussbedarf von fast 56 Euro je Ticket. Davon landet ein wesentlicher Teil bei der RLG, also der von den Kreisen HSK und Soest getragenen Busgesellschaft, und führt dort zu einer Verringerung des von den Kreisen zu finanzierenden Betribesverlustes.
Der Kreistag lehnte mit der Mehrheit der “GaGaGroko” zweimal Anträge der SBL/FW ab, von den möglicherweise für den HSK entstehenden Kosten des Sozialtickets die Mehreinnahmen der RLG abzuziehen???
Wenn das Sozialticket nun wieder eingestellt würde, würden der RLG erhebliche Einnahmen entgehen und der Betriebskostenzuschuss des HSK an die RLG würde steigen… Der derzeit an den HSK gezahlte Landeszuschuss für die Sozialtickets würde dann zusätzlich an andere Kreis fließen und dort die Finanzsituaiton verbessern…

Noch ein paar Fragen an den HSK
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBLFW), machte das MobiTicket wieder zu „seinem Thema“. Am 24.02.2017 schickte er Landrat Dr. Karl Schneider diese Anfrage:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket (MobiTicket)

Sehr geehrter Herr Landrat,

laut Drucksache 9/666 wurden im HSK bisher 1.384 Sozialtickets ausgegeben.

In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?

2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?

3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“

Die SBL/FW wird berichten ….

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4 Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

By adminRL at 8:12 pm on Saturday, October 8, 2016

Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche wieder im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.
Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:
“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In MÜnster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise. Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus. Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag. Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

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Sozialticket in Sicht

By adminRL at 11:33 am on Thursday, October 6, 2016

Manchmal braucht man in der Politik einen langen Atem. Besonders im HSK scheint ein besonders hohes Durchhaltevermögen erforderlich. Umso schöner, wenn Initiativen einer Fraktion schließlich doch noch zum Erfolg führen. Seit mehreren Jahren hat die SBL/FW-Fraktion wiederholt die Einführung eines Sozialtickets beantragt. Mit einem solchen Ticket können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Auch im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2016 hatte die SBL/FW wieder einen solchen Antrag gestellt. Konkretes Beispiel war dieses Mal das Sozialticket im Nachbarkreis Soest. Dessen Einführung zum 01.04.2016 hatte der Kreistag in Soest Ende 2015 fast einstimmig beschlossen. Damit war auch die RLG einbezogen, also die gemeinsam vom Kreis Soest und vom HSK betriebene Busgesellschaft. Über die bisher im Kreis Soest geltenden Regelungen kann man sich hier informieren: http://www.rlg-online.de/sozialticket.

Am 22.02.2016 wurde im Wirtschaftsausschuss des HSK vereinbart, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses im Juni ein Konzept vorlegen sollte. Denn nur bis zum 15.09. eines Jahres kann ein Kreis einen Zuschuss des Landes NRW für das Sozialticket beantragen; dieser Zuschuss beträgt mindestens 300.000 Euro pro Jahr und Kreis. Er ging dem HSK bisher verloren, zugunsten anderer Kreise, die dann einen höheren Zuschuss erhielten. Im Laufe des Jahres gab es auch Unterstütznug von der Fraktion die Linke und der SPD-Fraktion. Doch der Wirtschaftsausschuss tagte am 13.06.2016, und das Thema Sozialticket stand nicht auf der Tagesordnung. Daraufhin beantragte die SBL/FW-Fraktion eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses noch vor dem Antragsschlusstermin am 15.09.2016. Als wir dann vom Landrat die schriftliche Zusage erhielten, dass der Zuschussantrag beim Land vorsorglich gestellt würde, verzichteten wir auf die Sondersitzung.

Die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am 17.10.2016 statt. Dort steht das Sozialticket auf der Tagesordnung, und es gibt eine Sitzungsvorlage (Drucksache 9/541) von Landrat und Kreisverwaltung, mit dem Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einführung eines Sozialtickets im Hochsauerlandkreis zum 01.01.2017 unter folgender Bedingung:
Die Finanzierung des Sozialtickets erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des Landes NRW. Eine Beteiligung an der Finanzierung durch den Hochsauerlandkreis wird ausgeschlossen.
Wird diese Bedingung nicht mehr erfüllt, bedarf es eines neuen Beschlusses des Kreistages über die Fortführung des Angebotes.

Berechtigt sollen sein Empfänger von:
 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
 Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe) nach SGB XII
 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Angeboten werden soll ein kreisweit gültiges Monatsticket für 27,50 Euro.

Mit der Annahme dieses Vorschlags wäre der Anfang gemacht. Denn erfahrungsgemäß reicht der Landeszuschuss für die Finanzierung des Sozialtickets aus. Und außerdem erzielt die RLG zusätzliche Einnahmen aus den zusätzlichen Tickets, die den zu 57% vom HSK abzudeckenden Verlust der RLG mindern.

Vor allem aber wird es dann deutlich bessere Möglichkeiten für einkommensschwache Personen geben. Z.B. sollte dann die Teilnahme von Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen nicht mehr an den zu hohen Fahrkosten scheitern.

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Der HSK kann Fördergelder für das Sozialticket beantragen …

By adminRL at 8:07 pm on Tuesday, July 12, 2016

… wird er es auch tun?

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), setzt sich schon seit mehreren Jahren dafür ein, dass nun auch endlich finanziell nicht gut gestellte Menschen aus dem Hochsauerlandkreis ein Sozialticket für den ÖPNV erhalten. Dortmunder, Düsseldorfer und Essener sowie Bürgerinnen und Bürger in weiteren 45 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind da im Vergleich zu Sauerländerinnen und Sauerländern klar im Vorteil. Das günstige Ticket ist dort für die Anspruchsberechtigten schon seit längerer Zeit nicht nur Wunschdenken, sondern Realität. Im HSK aber scheiterten bisher leider alle entsprechenden Ansätze. Warum? Weil bisher offenbar der politische Wille fehlte!?

Der nächste Versuch

Am 06.07.2016 wandte sich SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos mit folgendem Antrag an Landrat:

“Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gemäß …

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

hiermit beantragt unsere Fraktion die baldige Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Einführung des Sozialtickets im HSK; hier: Beantragung der Fördergelder

Begründung und Erläuterung:

Unsere Fraktion und die SPD-Fraktion haben Anträge zum Sozialticket gestellt, das mittlerweile in fast allen Kreisen in NRW eingeführt wurde, so auch – unter Mitwirkung der RLG – zum 01.04.2016 im Kreis Soest. Z.B. wurde uns erst gestern wieder berichtet, dass im HSK ein Sprachkurs für Flüchtlinge ausfallen muss, weil die vorgesehenen Teilnehmer die Fahrkosten nicht bezahlen können.

In der von der Kreisverwaltung für die Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 erstellten Drucksache 9/418 zum Thema Sozialticket steht u.a.:

“Gemäß den Regelungen der Richtlinie sind Förderanträge spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres der beantragten Förderung zu stellen, sodass der nächstmögliche Zeitpunkt für die Einführung des Sozialtickets der 01.01.2017 ist.”

“In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest sollen nun zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets abgestimmt werden. Hierbei werden folgende Leitlinien eine wesentliche Rolle spielen:

Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können”

Im Protokoll dieser Sitzung des WST-Ausschusses heißt es dazu:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Vorlage zur Kenntnis.”

In der Sitzung des WST-Ausschusses am 13.06.2016 in Arnsberg-Hüsten wurde jedoch NICHTS zum Thema Sozialticket vorgestellt.

Auf Nachfrage unserer Fraktion hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW am 04.07.2016 bestätigt, dass nach wie vor gemäß Ziffer 7.1 der “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen” Förderanträge für das Sozialticket spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres zu stellen sind.

Die nächste Sitzung des WST-Ausschusses ist nach bisheriger Planung im Sitzungskalender erst für den 17.10.2016 vorgesehen, also erheblich zu spät. Da die Fördergelder für das Jahr 2017 nur bis zum 15.09.2016 beantragt werden können, sollte der WST-Ausschuss bis spätestens Ende August 2016 über die Einführung des Sozialtickets beraten und beschließen. Die Bestätigung (oder Verwerfung) dieses Beschlusses kann dann in der nächsten “regulären” Sitzung des Kreistags erfolgen.”

Mehr über die das Sozialticket und seine Vorteile HIER:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialticket

Mehr über die Geschichte des Sozialtickets im HSK …
…. folgt.

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Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

By adminRL at 11:51 pm on Sunday, June 12, 2016

Nach fast 4 Monaten steht nun am Mittwoch (15.06.) ein Antrag der SBL/FW-Fraktion zu den Unterkunftskosten für Grundsicherungsempfänger auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA). Bekanntlich hatte das Sozialgericht Dortmund das Unterkunftskostenkonzept, das im Auftrag der Kreisverwaltung von einer Hamburger Firma erstellt worden war, für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte eine 80jährige schwerbehinderte Rentnerin aus Brilon.

Die Kreisverwaltung erklärt in ihrer Vorlage für die Ausschusssitzung, dass sie nicht bereit ist, das Urteil in anderen Fällen zu berücksichitgen: “Solange das Urteil vom 19.02.2016 keine Rechtskraft erlangt, ergibt sich keine Veranlassung, die bisherige Verwaltungspraxis abzuändern. Insoweit bemisst sich die Angemessenheit der zu gewährenden Unterkunftskosten weiterhin anhand der von Analyse & Konzepte ermittelten Richtwerte.” Die Kreisverwaltung hatte einen Rechtsanwalt aus Delmenhorst (!) beauftragt, Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Bisher kennt die Klägerin allerdings keine Begründung für die Berufung…

Die SBL/FW-Fraktion hat für die Ausschusssitzung einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Verwaltung eingebracht:

“”Der GSA nimmt zur Kenntnis,
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 zum Unterkunfts¬kostenkonzept der HSK für Grundsicherungsempfänger festgestellt hat: ‘Die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze entspricht nicht den Vorgaben des BSG';
– dass das Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 19.02.2016 auf viele weitere, von der Klägerin vorgetragene Bedenken nicht mehr eingegangen ist, so dass die Aussage der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/499, das Konzept sei ‘hinsichtlich der grundsätzlichen Vorgehensweise nicht beanstandet’ worden, einen falschen Eindruck erweckt;
– dass der Sachverhalt in dem von der Kreisverwaltung zitierten Urteil des LSG NRW vom 27.01.2016 (L 12 AS 1180/12) inhaltlich nicht auf den HSK anwendbar ist.
Das gilt z.B. deswegen, weil in diesem vom LSG entschiedenen Fall:
o das Gebiet, für die Höhe der Unterkunftskosten ermittelt wurde, nur aus einer einzigen Stadt besteht, während es im HSK um eine Ermittlung einer Einheitsmiethöhe anhand der Daten aus 7 räumlich nicht eng verbundenen Gemeinden geht;
o die Klägerin nicht zum Verhandlungstermin beim LSG erschien und schon etwa ein Jahr vorher in ein anderes Bundesland verzogen ist;
o die Klägerin trotz einer fast 3 Monate vor dem Verhandlungstermin ergangenen Aufforderung nicht die vom LSG geforderten weiteren Angaben lieferte;
o die Klägerin bereits Leistungen für ihre Unterkunftskosten erhielt, die erheblich über dem Wohngeldniveau lagen, während in der Stadt Brilon durch das angegriffene Konzept das Niveau der Wohngeldtabelle plus 10% vom Sozialgericht festgelegtem Sicherheitszuschlag deutlich unterschritten wurde.
o von der Beklagten konkret die Verfügbarkeit anderer geeigneter und preis¬günsti¬gerer Wohnungen nachgewiesen werden konnte;
– dass erst vor wenigen Tagen die Begründung eines aktuellen Urteils des SG Magdeburg (S 14 AS 1766/13) zum von der Firma A&K für den LK Harz erstellten Unterkunftskosten¬konzept veröffentlicht wurde. In dieser Entscheidung wird das Konzept für rechtswidrig erklärt, da die in die Vergleichsräume einbezogenen Gemeinden nicht die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige verkehrstechnische Verbundenheit aufweisen. Der LK Harz ist wegen der gebildeten Wohnungsmarkttypen, seiner Größe (ca. 2.100 km2) und Einwohnerzahl (ca. 220 T) gut mit dem HSK vergleichbar;
– dass er mittlerweile zahlreiche Entscheidungen von Sozialgerichten gibt (z.B. von den Sozialgerichten Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie vom Landessozialgericht Niedersachsen), die – bei ähnlichen räumlichen Gegebenheiten wie im HSK – die Konzepte der vom HSK beauftragten Firma A&K für rechtswidrig erklären.

Der GSA fordert daher die Kreisverwaltung auf,
– das Urteil des SG Dortmund vom 19.02.2016 bis zur endgültigen sozialgerichtlichen Klärung für alle Grundsicherungsempfänger im HSK anzuwenden,
– alle Grundsicherungsempfänger darauf hinzuweisen, dass die Kreisverwaltung im Falle einer rechts¬kräftigen Entscheidung, mit der das bisher verwendete Unterkunftskosten¬konzept endgültig für rechtswidrig erklärt wird, auf die Einrede der Verjährung bzw. der Nichteinlegung von Rechtsmitteln verzichten wird; dadurch können jetzt unnötige Widerspruchs- und Klageverfahren vermieden werden;
– eine Ausschreibung für die Neuerstellung des Konzepts durchzuführen und ein anderes Unternehmen als bisher mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen.”

Wir sind gespannt, wie die anderen Kreistagsfraktionen, die sich sonst als sozial orientiert, mit diesem Antrag umgehen…

Filed under: SozialesComments Off on Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

Hochsauerlandkreis schwört weiter auf „Analyse und Konzepte“

By adminRL at 11:53 pm on Thursday, June 9, 2016

Es ist schon fast vier Monate her, dass die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) diesen Antrag für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialauschusses stellte:

„Arnsberg, 21.02.2016

Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses den folgenden Tagesordnungspunkt zusätzlich aufzunehmen:

„Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)”

Begründung und Erläuterung:
Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept der Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsemp-fängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag. Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.
Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit umgehend zu erfahren:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?“

Daraus wurde zunächst nichts. Der Gesundheits- und Sozialausschusses stimmte am 24.02.2016 mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen gegen eine Ergänzung der Tagesordnung um diesen Punkt.

Pause …

Mit der Verwaltungsvorlage 9/499, datiert auf den 02.06.2016, erfahren wir nun endlich, wie der HSK mit dem Urteil umzugehen gedenkt.

Kurz gesagt: Es bleibt alles wie es war und ist. Der HSK ist gegen das Sozialgerichtsurteil in Berufung gegangen. Bis zur Entscheidung wird es dauern …. „Insofern“, schreibt der HSK, „sieht die Verwaltung des Hochsauerlandkreises keine Veranlassung, für die anstehende Aktalisierung des Schlüssigen Konzeptes einen anderen Anbieter als Analyse & Konzepte zu beauftragen.“

Pause ….

Hinzufügen möchten wir, dass das Schlüssige Konzept des besagten Anbieters „Analyse & Konzepte“ von Gerichten schon öfters als unschlüssig beanstandet worden ist. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Magdeburg (Az: S 14 AS 1766/13) veröffentlicht, dass das von diesem Unternehmen für den Landkreis Harz erstellte Konzept für rechtswidrig erklärt. Die Begründung könnte auch gut für den HSK passen: Den im Landkreis Harz gemeinsam betrachteten Gemeinden fehle aufgrund der großen Entfernungen und langen Reisezeiten die “verkehrstechnische” Verbundenheit, und allein schon deswegen dürften sie nicht in einem einheitlichen Vergleichsgebiet mit gleich hohen Mietobergrenzen betrachtet werden.
Warten wir ab, wie und wann das Landessozialgericht in Essen als Berufungsinstanz über das Urteil des Sozialgerichts Dortmund entscheidet.

Pause …

Für alle die den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 9/499) für den Gesundheits- und Sozialausschuss am 15.06.2016 komplett lesen möchten, im Kreistagsinformationssystem ist er für alle zugänglich. Auf die Fragen der SBL/FW wird da auch eingegangen, insofern, dass erst mal alles bleibt wie es war.

Wir werden berichten ….

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Sozialticket bei der RLG

By adminRL at 4:30 pm on Friday, May 20, 2016

48 von 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW haben es bereits eingeführt, und bekommen dafür einen Zuschuss des Landes NRW: Das Sozialticket für Bus und Bahn, das Beziehern von Sozialleistungen Mobilität zu günstigen Preisen ermöglicht. Nun gibt es ein solches Ticket auch bei der RLG. Die RLG ist die Busgesellschaft, die gemeinsam von der Kreisen Soest und Hochsauerland betrieben wird.
Bisher wurde dieses Ticket für die RLG allerdings nur im Kreis Soest eingeführt, seit April 2016. Dies liegt allerdings nicht an der RLG, sondern am Kreistag des Hochsauerlandkreises.
Näheres zu den Bedingungen steht hier: https://wvg-online.de/rlg/rlgsozialticket.php

Die SBL/FW-Fraktion hat wiederholt die Einführung auch im HSK beantragt. Wir hoffen, dass dieses Mal der HSK dem Beispiel des Nachbarkreises Soest folgt, zumal innerhalb der RLG die Umsetzung bereits erprobt wurde. Im Juni wird sich der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit diesem Thema befassen.

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on Sozialticket bei der RLG

Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

By adminRL at 11:22 pm on Tuesday, March 29, 2016

Konsequenzen?

Nachdem das Sozialgericht Dortmund am 19.02.2016 das Mietkostenkonzept des HSK für „gescheitert“ erklärte hatte,
klick hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6550
und da:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
wollte sie SBL/FW wissen, wie es jetzt weiter geht. Welche Konsequenzen zieht nun der HSK aus dem Urteil?

Ganz kurz: Nein, (erst mal) keine!

Wenn es nach dem Hochsauerlandkreis geht, hat das Gerichtsurteil für ihn und für die betroffenen Empfänger von Grundsicherungsleistungen erst mal keine Konsequenzen, außer der Überlegung, ob der HSK in Berufung gehen soll. So geht es jedenfalls aus der Antwort der Kreisverwaltung (vom 17.03.2016) auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (vom 15.03.2016) hervor.

Fragen und Antworten

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Der HSK antwortete:
„Aus dem noch nicht bestandskräftigen Urteil des Sozialgerichts Dortmund ergeben sich für den Hochsauerlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als Träger der Sozialhilfe derzeit keine Veranlassungen, die Vorgehensweise zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ändern.
Aktuell liegt das Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch nicht in ausformulierter Form vor. Sobald es zugestellt ist, wird von mir die Einlegung einer Berufungsklage geprüft.
Dabei werde ich die beiden Urteile des LSG NRW vom 27. Januar 2016, in denen der Ansatz von Analyse & Konzepte als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG bewertet wurde, mit in meine Prüfung einbeziehen (L 12 AS 1180/12 und 673/14).“

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
Der HSK antwortete:
„Weder der Hochsauerlandkreis noch seine Delegationskommunen haben Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII Umzugsaufforderungen zukommen lassen.“

Die SBL/FW fragte:
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?
Der HSK antwortete:
„Es ist nicht beabsichtigt, ein anderes Unternehmen mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zu beauftragten.“

Konsequenzen für die SBL/FW?

Auf jeden Fall die, dass das nicht unser letzter Bericht über das Konzept des HSK zu den Kosten der Unterkunft (KdU) sein wird!

PS: Die Antwort der Kreisverwaltung nach dem Umgang mit den Grundsicherungsempfängern scheint uns übrigens nicht ganz schlüssig. Gab und gibt es tatsächlich seitens des HSK und seiner Delegationskommunen keine Umzugsaufforderungen an Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger?

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Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

By adminRL at 11:12 am on Thursday, March 17, 2016

Urteil mit Folgen?
Am 19. Februar 2016 erklärte das Sozialgericht Dortmund das Mietkostenkonzept des Hochsauerlandkreises für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII für null und nichtig. Dasselbe Konzept wird auch für Leistungen nach SGB II angewandt. Der Richter wies es in seiner Urteilsbegründung als nicht schlüssig zurück. Denn der HSK habe bei der Datenerhebung und -verarbeitung schwerwiegende Fehler gemacht. Zudem sei veraltetes Datenmaterial aus 2009 in die Bemessung für 2014 eingeflossen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html
http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html

Das Urteil bedeutet auch eine weitere Niederlage für die „Analyse & Konzepte GmbH“. 2014 scheiterte die Hamburger Firma mit ihrem Konzept bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft beispielsweise auch beim Sozialgericht Gießen.
Klack:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/weitere-niederlage-fuer-analyse-und-konzepte-gmbh-bei-der-bemessung-der-kosten-der-unterkunft-d500985.html

Wenig Gesprächsbereitschaft?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) brachte daraufhin am 21.02.2016 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 24.02.2016 den Dringlichkeitsantrag „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” ein.

Leider kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung der GSA-Sitzung. Die Verwaltung begründete ihren Entscheidungsvorschlag mit fehlenden „formellen und materiellen Voraussetzungen“. Stattdessen wies die Kreisverwaltung mit ihrem Schreiben vom 22.02.2016 darauf hin, dass sich der GSA voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung, die derzeit auf den 15.06.2016 terminiert ist, mit diesem Thema befassen wird und dass dann konkret auf den Antrag der SBL/FW eingegangen werden kann.

SBL/FW wiederholt die Fragen
Bis zum 15.06.2016 vergehen noch etwa 3 Monate. Aus diesem Grund bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat, die von der SBL/FW im Antrag gestellten Fragen nicht erst in der Sitzung im Juni, sondern innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten.

Und das sind die Fragen:

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?

• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?

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Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschuss ein

By adminRL at 12:31 pm on Tuesday, February 23, 2016

Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” zusätzlich aufzunehmen und fragt:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?

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Bildungs- und Teilhabepaket: Gut gemeint, nicht gut gemacht.

By adminRL at 11:04 pm on Wednesday, January 20, 2016

2011 führte die Bundesregierung das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) ein. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sah das BuT von Anfang an kritisch, zum einen aufgrund der offenbar viel zu geringen finanziellen Leistungen, aber auch wegen des hohen Verwaltungsaufwands. Zudem ist die Antragstellung für viele Familien mit hohen bürokratischen Hürden verbunden.

Nach wie vor ist die SBL der Meinung, dass das BuT viele bedürftige Kinder und Jugendliche nicht oder nicht im genügenden Maße erreicht.

Diese Ansicht unterstreicht z.B. auch eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, wonach in Niedersachsen die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfes die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstatteten Schulbedarfe bei weitem übersteigen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der notwendige Betrag bei allen Schulformen und Jahrgängen deutlich über 200 Euro liegt. Besonders groß sei die Unterdeckung bei der Einschulung und beim Schulwechsel in die Klasse 5 mit Kosten von rund 350 Euro.

Die SBL-Fraktion stellte am 19.01.2016 eine Anfrage an den Landrat mit der Bitte – bezogen auf die Jahre 2013, 2014 und 2015 – folgendes zu beantworten:

1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?
6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr? Für welche Leistungen flossen diese Mittel im Einzelnen?
7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?
8. Ist Ihre Behörde der Ansicht, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist und dass die tatsächlichen Kosten durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt sind?
9. Wünschen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen Änderungen oder Reformen? Wenn ja, welche?

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Erneuter Antrag für die Einführung eines Sozialtickets

By adminRL at 10:13 am on Friday, December 18, 2015

Wie bereits in den Vorjahren, beantragt die SBL-Kreistagsfraktion für die heutige Sitzung des Kreistags die Einführung eines Sozialtickets im Kreisgebiet. Damit könnten z.B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen (wie “Hartz IV”) vergünstigte Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Denn mittlerweile haben 45 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW ein derartiges Ticket eingeführt. Ende Oktober gab es im Kreistag in Soest einen einstimmigen Beschluss! Die Kreisverwaltung Soest hatte vorher geprüft, dass die Kosten aus der speziell dafür gezahlten Förderung des Landes NRW finanziert werden können.

Hier der Wortlaut des Antrags.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt, im Sozialhaushalt 10.000 Euro als “Puffer” für die Einführung eines Sozialtickets einzustellen und ansonsten die in der Anlage beschriebene Lösung des Kreises Soest analog zu übernehmen.

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag in Soest hat laut dortigem Kreistagsinformationssystem in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Beschlussvorlage 138/2015 und damit die Einführung des Sozialtickets zum 01.04.2016 einstimmig (!) beschlossen. Dem gingen gründliche Analysen der dortigen Kreisverwaltung voraus.

In dieser Beschlussvorlage heißt es u.a.:
Das Tarifangebot des Sozialtickets ist seit Einfüh¬rung der Landesförderung im Jahr 2011 immer weiter ausgedehnt worden. Inzwischen wird in 45 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens das Sozialticket angeboten. Dies betrifft nicht nur die Ballungszentren, in Westfalen haben u.a. die Kreise Unna, Olpe und Siegen sowie die Stadt Hamm das Ticket eingeführt. Zuletzt wurde ebenso im Kreis Steinfurt und im Kreis Warendorf die Einführung für 2016 beschlossen. Laut Aussage der Landesregierung ist es dabei „bisher in keiner Kommune bzw. bei keinem Verbund zu Mindererlösen oder Defiziten gekommen, die nicht durch die Fördermittel gedeckt werden konnten“ (s. Vorlage 16/2042 Landtag NRW).
Das Sozialticket dient zum einen der Förderung der Mobilität als Voraussetzung der Teilhabe am öffentlichen Leben. Es trägt dazu bei, dass die Nutzungsberechtigten zu vergünstigten Konditionen die öffentliche Mobilität nutzen können und damit im Sinne der Daseinsvorsorge eine Verbesserung der allgemeinen gesellschaftlichen Teilhabe erreicht wird. Zum anderen hatte die Einführung des Sozialtickets bei anderen Kommunen positive Auswirkungen auf das „Gesamtsystem“ ÖPNV. Auch für den Kreis Soest, der als ländlicher Raum unter den schwierigen demografi-schen Bedingungen leidet, die sich auf den ÖPNV in hohem Maße auswirken, erwartet die Verwaltung positive Effekte für die Verkehrsunternehmen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist unter Einbeziehung der Landesmittel laut vorliegender Berechnung gegeben.

Der Kreis Soest ist in Nahverkehrsangelegenheiten sehr gut mit dem Hochsauerlandkreis vergleichbar, denn beide Kreise betreiben gemeinsam die RLG und wenden denselben Tarif an. Die RLG wird sich zudem bereits infolge des Beschlusses des Kreises Soest mit der Ausstellung von Sozialtickets befassen müssen.
Aus Vorsorgegründen sollten für eventuelle Anlaufkosten 10.000 Euro in den Kreishaushalt 2016 eingestellt werden.
Im übrigen wird auf die anliegende Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Soest (nebst Anlage) verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion”

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Soziales,VerkehrspolitikComments Off on Erneuter Antrag für die Einführung eines Sozialtickets
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