Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bahnverkehr im Mittelpunkt

By admin at 4:19 pm on Sunday, October 17, 2021

Morgen (am 18.10.) findet die nächste Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus statt. Beginn ist um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Im Mittelpunkt steht – wie von der SBL für die letzte und die kommende Sitzung beantragt – die Situation des Bahnverkehrs im Hochsauerlandkreis.

Es gibt u.a. Berichte
– zur Oberen Ruhrtalbahn für die Bereiche Qualität, Angebotsentwicklung, Infrastruktur und Antriebstechnik,
– über die Verspätungen in den Umsteigebahnhöfen Schwerte und Warburg sowie über die Zugausfälle der Linie RE57 zwischen Bestwig und Brilon Stadt sowie Bestwig und Winterberg,
– über konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der Anschlusssituation im Bahnhof Warburg zwischen RE17 / RE11 bzw. Fernverkehr durch verschiedene Infrastrukturmaßnahmen und Anpassung des Fahrplans,
– und über den Stand der Vorbereitungen für die Reaktivierung von Bahnstrecken im HSK.

Es bleibt zu hoffen, dass nun auch die anderen Kreistagsfraktionen sich für diesen wesentlichen Teil der notwendigen Verkehrswende interessieren!

Die Sitzung ist öffentlich; Zuhörerinnen und Zuhörer könnten auf der Zuschauertribüne Platz nehmen.
Die vollständige Tagesordnung nebst Sitzungsdrucksachen steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfKUQcoQdVsNWCiXQcwTyQY

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Bewegung bei der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 8:01 am on Thursday, September 30, 2021

Nun scheint sich doch etwas zu tun für die Weiterentwicklung der Bahnstrecken im Hochsauerlandkreis. Seit Jahren setzt sich die SBL intensiv dafür ein, aber noch bei der Kreistagssitzung im August lehnte die GroKo aus CDU/SPD/FDP erneut einen Antrag ab, die durchgehende Zweigleisigkeit und die Elektrifizierung zu fordern. Diese sind sowohl ökologisch als auch verkehrstechnisch wichtig: Denn bisher sind die Übergangszeiten in den Bahnhöfen Warburg (zur Linie RE 11 und zu den ICs nach Kassel) und Schwerte (zur Linie RE 7 nach Münster) sehr knapp und funktionieren oft nicht. Zwischen Brilon-Wald und Warburg ist die Bahnstrecke auf 50 km Länge nur eingleisig mit einem Kreuzungsbahhof in Marsberg, so dass sich jede Verspätung auch auf die Gegenrichtung überträgt.

Für die Organisation des Schienpersonenverkehrs gibt es Zweckverbände. Zuständig für den HSK sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) und dessen Dachverband NWL. Am 29.09.2021 tagte in Unna die Verbandsversammlung des ZRL und hat beschlossen, eine “Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung und Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn” zu erstellen.

In der Sitzungsvorlage heisst es weiter:
“Die Strecke im Sauerlandnetz ist von grundlegender Bedeutung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger insb. im Hochsauerlandkreis (HSK) und stellt die SPNV Anbindung sowohl ans Ruhrgebiet als auch nach Kassel sicher. Insoweit erscheint eine grundsätzliche Betrachtung der Strecke sehr sinnvoll, um weitergehende Möglichkeiten und Varianten zur Ertüchtigung des 2-gleichsigen Ausbau und/ oder Elektrifizierung der Strecke zu untersuchen. In den kommenden Jahren sind bereits umfangreiche Sanierungen der Tunnel geplant, für die der ZRL bereits im Jahr 2015 rund 17 Mio. € zur Verfügung gestellt hat.

Mit einer Machbarkeitsstudie könnten nunmehr, ohne zeitlichen Verzug, im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse verschiedene Varianten zur Ertüchtigung der Strecke geprüft werden. Insofern könnten unterschiedliche Möglichkeiten durchdacht, analysiert und bewertet werden, um für divergierende Betriebsleistungen und Konzeptionen Aussagen zu deren Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Kosten zu erhalten.”

Die komplette Drucksache ist hier einsehbar.

Die Machbarkeitsstudie soll etwa 120.000 Euro kosten. Auf Nachfrage eines Versammlungsteilnehmers war zu erfahren, dass der Auftrag für die Studie in 6 bis 9 Monaten vergeben werden soll und mit den Ergebnissen in zwei bis vier Jahren zu rechnen ist. Es dauert also noch, aber immerhin ist ein Anfang gemacht.

Bedenklich: Außer dem HSK gehören dem ZRL noch vier weitere Kreise an. Der HSK hat in der Verbandsversammlung des ZRL 5 Sitze; die Versammlung tagt viermal im Jahr. Es werden jeweils Mitglieder und Stellvertreter*innen gewählt, so dass für den HSK 5 von gewählten 10 Personen teilnehmen können, damit er vollständig vertreten ist. In der gestrigen Versammlung waren aber nur 2 der 5 Sitze des HSK besetzt, die anderen 3 blieben frei. Das ist sehr ärgerlich, denn die GroKo beansprucht die Sitze für sich und lehnt es konsequent ab, Fachverbände und andere Expert*innen zu entsenden. Wenn dann nur 2 Personen erscheinen und die 8 anderen keine Lust oder keine Zeit haben, unterscheidet sich das Interesse an den Posten erheblich von der Bereitschaft zur tatsächlichen Mitwirkung.
Es gab viele Fragen, die aus Sicht des HSK in der Verbandsversammlung hätten geklärt werden können, die aber nicht gestellt wurden…

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Einrichtung eines effektiven Straßenbaustellenmanagements in Arnsberg

By admin at 12:24 pm on Monday, August 23, 2021

Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied hat den folgenden Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Arnsberg gestellt:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auch in den vergangenen Wochen und Monaten wurde in unserer Stadt an vielen Straßen wieder gebaut. Das ist zunächst positiv, werden doch dann dort i. d. R. Verbesserungen der Infrastruktur, Reparaturen von defekten Straßenbelägen oder Ausbauten vorgenommen. Alles in allem positive Aspekte, die jedoch auch dazu führen, dass betroffene Anlieger*innen, Verkehrsteilnehmer*innen oder andere Personen dazu Behinderungen in Kauf nehmen müssen. Das ist sicher bis zu einem gewissen Grad unausweichlich. Problematisch wird es jedoch insbesondere dann, wenn verschiedene Straßenbaumaßnahmen – scheinbar völlig unabgestimmt – in einem eng begrenzten Gebiet zusammenfallen und so die Belastung für alle Beteiligten noch weitaus größer wird als ohnehin schon.
So muss es u. a. gelingen, längerfristig geplante und im Ausmaß größere Straßenbaumaßnahmen im Stadtgebiet so zu koordinieren, dass diese in einem Ortsteil, einem Quartier, auf einer oder mehreren benachbarten oder sich in unmittelbarer Nähe befindenden Straßen nicht auch noch gleichzeitig stattfinden und das ohnehin vorhandene Ärgernis für die Bürger*innen noch weiter vergrößern.
Das gilt natürlich für Baumaßnahmen der Stadt Arnsberg genauso wie für solche von Kreis, Land oder Bund. Hier ist insgesamt mehr Koordination nötig.
Die SBL beantragt daher die Einrichtung eines effektiven Straßenbaustellenmanagements in der Stadt Arnsberg und entsprechende Beratung in der nächsten Sitzung des Rates oder im zuständigen Fachausschuss.
Ob dies in Form einer eigens zu schaffenden Stelle oder als „Andockung“ an bestehende Fachdienste oder andere Organisa-tionseinheiten erfolgt, sollte einer entsprechenden Prüfung durch die Verwaltung vorbehalten bleiben.
Selbstverständlich müsste ein solches effektives Straßenbaustellenmanagement auch die Maßnahmen anderer Stra-ßenbaulastträger im Rahmen der Möglichkeiten (mit)koordinieren und sich mit diesen insoweit eng abstimmen, zumal deren Kompetenzen nicht einfach übergangen werden können.
Es gibt aber aus der SBL bei anderen Themen (ÖPNV, Fahrradwege usw.) Stellen, die ähnliche koordinierende Aufgaben haben, auch wenn man damit ggf. die Kompetenz anderer Behörden tangiert wird.”

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SBL fordert Erhalt der Bahnverbindungen nach Kassel

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 16, 2021

Für die Kreistagssitzung am Freitag, 18. Juni (Beginn ist um 15 Uhr in der Schützenhalle in Brilon!) hat die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt:
„Obere Ruhrtalbahn – Direkte Bahnverbindungen von und nach Kassel“

Der TOP war bereits auf Initiative der SBL auf die Tagesordnung gekommen. Im Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung wird auch der Vorschlag der SBL aufgegriffen, sich für den Erhalt der durchgehenden Züge aus dem HSK nach Kassel einzusetzen. Davon gibt es derzeit 6 pro Tag (Linie RE 17). Alle Direktverbindungen sollen allerdings zum Fahrplanwechsel im Jahr 2022 entfallen. Dann wäre immer auf der Fahrt nach Kassel ein Umstieg in Warburg notwendig, in Züge die aus dem Ruhrgebiet über Paderborn und Warburg nach Kassel fahren. Dieses Umsteigen ist mit einem Bahnsteigwechsel verbunden und kann in der im Fahrplan vorgesehenen Zeit von 4 bis 5 Minuten nur dann klappen, wenn der ankommende Zug keine Verspätung hat. Die tritt aber sehr häufig auf, und bereits bei nur 3 Minuten zu später Ankunft wird der Anschluss nicht mehr erreicht. Die Häufigkeit der Verspätungen erhöht sich auch dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg (mit mehr als 40 Minuten Fahrtdauer) nur eingleisig ist. Laut Fahrplan sollen sich die Züge der RE 17 in Marsberg begegnen. Falls aber der Zug aus einer richtung Verspätung hat, überträgt sich das gleich auf die Gegenrichtung, und der Anschluss “platzt”.

Nun hat der für den Bahnverkehr zuständige Zweckverband im März den Beschluss gefaßt, dass alle Züge aus dem Sauerland in Warburg enden. Auch die Vertreter des HSK in der Zweckverbandsversammlung waren daran beteiligt. Als einzige Kompensation wurde vom Zweckverband beschlossen, auf dem Bahnsteig in Warburg für 250.000 Euro eine beheizte Wartehalle zu bauen. Die macht zwar den Aufenthalt auf dem Bahnsteig etwas angenehmer. Eine oder gar zwei Stunden ungeplante Wartezeit im Warmen sind aber kein Ersatz für erreichte Anschlüsse. Deren Mitglieder aus dem HSK haben weder versucht Alternativen zu entwickeln noch den Kreistag über diese für die Bahnverbindungen aus dem und in den HSK sehr ungünstige Entwicklung informiert.

Damit sich die Aussichten verbessern, hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Ergänzungsantrag eingebracht:

„Falls sich die Aufrechterhaltung der direkten Zugverbindungen des RE17 zwischen dem HSK und Kassel kurzfristig nicht realisieren lässt, fordert der Kreistag die Vertreterinnen und Vertreter des HSK in den Gremien des NWL und des ZRL auf, sich dort für die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Erhöhung der Anschlusssicherheit im Bahnhof Warburg einzusetzen.
Zu den in diesem Konzept vorzusehenden Maßnahmen sollten gehören:
• Umstieg vom RE17 in den RE11 bzw. in die MDV auch in Richtung Kassel ohne Wechsel des Bahnsteigs, um dadurch die für den Umstieg in Warburg erforderliche Zeit zu verkürzen,
• Schaffung von Kreuzungsmöglichkeiten auch in den benachbarten Bahnhöfen des jetzigen Kreuzungsbahnhofs Marsberg, also in Westheim und Bredelar, um die Übertragung von Verspätungen des RE17 auf die Gegenrichtung zu reduzieren,
• Ertüchtigung der Gleise und Weichen westlich des Bahnhofs Warburg, um dadurch die Ein- und Ausfahrtsgeschwindigkeit zu erhöhen,
• Anpassungen der Fahrpläne, um die Zeitspannen für den Umstieg in Warburg von derzeit nur 4 bis 6 Minuten zu verlängern,
• Wiedereinführung einer frühen Verbindung nach Kassel, so dass von dort aus schon vor 8 Uhr Weiterfahrten z.B. nach Hamburg, Rostock, Berlin, Erfurt, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Nürnberg, München, Stuttgart und Freiburg möglich werden.
Außerdem sollten die Möglichkeiten geprüft werden, im Bahnhof Warburg ein Parallelgleis neben den Bahnsteigen zu bauen, so dass Güterzüge den Bahnhof durchfahren können, ohne dass eine Behinderung durch an den Bahnsteigen wartende Personenzüge eintritt.
All diese Maßnahmen sind unabhängig von den langfristig anzustrebenden Zielen, die Zweigleisigkeit der Strecke des RE17 wieder herzustellen und die Strecke zu elektrifizieren sowie einer Taktverdichtung zwischen Warburg und Kassel.“

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SBL erreicht Ausweitung des “Hessenticket” auf vier westfälische Gemeinden

By admin at 7:38 pm on Saturday, May 29, 2021

Für die nächste Sitzung des Wirtschafts-Ausschusses hat die SBL-Fraktion am 23.05.2021 den Tagesordnungspunkt
· Bericht über den Stand der Einführung eines Übergangstarifraums zwischen dem Geltungsbereich der RLG-Tarifs und des NVV-Tarifs.
beantragt.

Vor etwa 2 Jahren, am 24.06.2019, hat dieser Ausschuss auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion beschlossen:
„Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt Landrat und Kreisverwaltung einstimmig, zielführende Gespräche zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Hessentickets auf die an das Bundesland Hessen angrenzenden Städte des Hochsauerlandkreises zu führen.“
Dies betrifft die Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg und Medebach.

Bisher hatten wir keine Informationen erhalten, wie der aktuelle Stand zur Umsetzung des 2 Jahre alten Beschlusses ist.

Nun erfahren wir aus der Sitzungsdrucksache 10/222, dass ab 01.08.2021 die Ausweitung des Hessentickets erfolgen soll, zunächst für fünf Monate:
“Für die Tarifmaßnahme 2021 wurde eine zeitlich begrenzte Testphase in Aussicht gestellt. Gemäß Information der Westfalen Tarif GmbH (siehe Anlage 2) ist diese angekündigte Testphase zunächst auf die Dauer von fünf Monaten begrenzt und startet im Kontext der weiteren Tarifmaßnahmen am 01.08.2021. Das Hessenticket wird in den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs in allen vier zuvor genannten an das Bundesland Hessen angrenzenden Städten anerkannt. Dies gilt ebenso für die Angebote im Schienenpersonennahverkehr.”

Anlage_2_-_Tarifinformation_fuer_den_WestfalenTarif

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Wie bekommt die RLG die verpassten Anschlussverbindungen in den Griff?

By admin at 9:51 pm on Thursday, May 27, 2021

Ein großer Teil des Buslinienverkehrs im Kreisgebiet des HSK wird von der “Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH” (RLG) durchgeführt. Es handelt sich um eine kommunale Gesellschaft. Hauptgesellschafter sind die Kreise HSK und Soest; außerdem halten einige Städte und Gemeinden Gesellschaftsanteile. Etwa 57% des Betriebsverlustes werden vom HSK getragen, der Rest vom Kreis Soest. Pro Einwohner zahlt der HSK also etwa die Hälfte mehr als der (größere) Kreis Soest.

Leider klappen bei der RLG zunehmend die Anschlussverbindungen nicht. Das ist für die Fahrgäste sehr ärgerlich. Offensichtlich gelingt es der RLG nicht, selbst ein funktionierendes Konzept einzuführen, mit dem die Auswirkungen der Verspätungen reduziert werden. Dazu gehören vor allem Kommunikation zwischen der Leiststelle und den Busfahrern und Informationen über gefährdete Anschlüsse. Das funktioniert aber nicht.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Antrag für die nächste Sitzung des fachlich zuständigen Wirtschaftsausschusses eingebracht; die Beratung im Ausschuss erfolgt voraussichtlich am Montag, 7. Juni, in Meschede.

“für die nächste Sitzung des Ausschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

· Einführung eines „Anschlussmanagements“ bei der RLG

mit folgendem Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus beschließt:
Die Vertreter des HSK in den Gremien des HSK in den Gremien der RLG werden beauftragt, in diesen Gremien zu beantragen, dass in der RLG ein Anschlussmanagement eingeführt wird, das die in der Begründung des Antrags genannten Kriterien erfüllt.

Begründung und Erläuterung:
Immer wieder – und offenbar mit zunehmender Häufigkeit – verpassen Fahrgäste beim Übergang von Bahn zu Bus oder von Bus zu Bus einen Anschlussbus der RLG, weil dieser ihnen quasi vor der Nase wegfährt. Im Kreisgebiet ist dies bei den langen Taktabständen und mangelnden Alternativen besonders ärgerlich, denn es führt zu Wartezeiten von 1 oder 2 Stunden oder zu aufwändigen Abholaktionen.

Besonders anfällig ist dafür z.B. die Haltestelle Arnsberg Neumarkt. Da kommt es öfters sogar vor, dass der Anschlussbus der RLG in dem Moment losfährt, wenn der vorhergehende Bus gerade ankommt und die Türen öffnet.

Ein anderer besonders extremer Fall sind die Fahrradbusse. Die RLG bewirbt z.B. die Bus-Verbindung für Radfahrer vom Möhnesee nach Brilon.
https://www.rlg-online.de/rundum-mobil/fahrradbus.php

Dazu muss in Belecke Busbahnhof ein Umstieg von der R51 in die R71 erfolgen. Beide Linien haben nur einen 2-Stunden-Takt. Wenn dann der Anschlussbus nicht einmal 3 Minuten wartet und deswegen z.B. eine Familie mit Kindern 28 Zusatz-Kilometer im Regen per Rad zurücklegen muss, ist das sehr ärgerlich und wird dazu führen, dass die Betroffenen kaum jemals wieder Fahrleistungen der RLG in Anspruch nehmen.

Die Abläufe zeigen erhebliche Mängel in der Planung und Organisation innerhalb der RLG. Das Anschlussmanagement der RLG sollte mindestens über die folgenden Instrumente verfügen:
1. klare Anweisungen an die Fahrer, dass sie auf gefährdete Anschlüsse zu achten und was sie dann zu tun haben,
2. ein funktionierendes Kommunikationssystem zwischen den Fahrern sowie zwischen ihnen und der Leitstelle,
3. eine Leitstelle, die die Standorte der im Einsatz befindlichen Busse im Blick hat und auf Abweichungen reagiert,
4. ein digitales Informationssystem, das die Fahrer (und möglichst auch die Fahrgäste) über Anschlussverbindungen mit realen Zeiten (also in Echtzeit) informiert,
5. große Ankunftsanzeigen an allen Bahnhöfen der RE 17, an denen eine Verknüpfung mit mehreren Buslinien besteht (Neheim-Hüsten, Arnsberg, Meschede, Bestwig, Olsberg, Marsberg); solche Anzeigen sind z.B. in Arnsberg und Meschede schon vorhanden, aber seit einigen Jahren außer Betrieb,
6. eindeutige Vorgaben, wie viele Minuten – ohne besondere Anweisung – ein Bus auf einen verspäteten Zug bzw. Bus wartet, je nach Tageszeit und Taktdichte 2 bis 7 Minuten.

Offensichtlich existiert bzw. funktioniert bei der RLG kein einziges dieser Instrumente. Daher muss es nun Aufgabe der Politik sein, der RLG entsprechende Vorgaben zu machen.”

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Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 11:35 pm on Tuesday, May 4, 2021

Die SBL-Kreistagsfraktion hat – in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des VCD – beim Landrat eine umfangreiche Anfrage zur Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
der Kreistag hat am 06.07.2018 beschlossen:
„Der Hochsauerlandkreis fordert einstimmig den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe dazu auf, die Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn voranzutreiben und in die zukünftigen Förderprogramme aufnehmen zu lassen. Auch bei allen anstehenden Bauprojekten (Tunnel, Brücken, Unterführungen) ist darauf zu achten, dass über den Gleisen ein ausreichender Freiraum für die Elektrifizierung verbleibt.“

Bereits am 29.06.2012 hat der Kreistag gefordert: „Wiederherstellung der Zweigleisigkeit der KBS 435 zwischen Brilon-Wald und Warburg“.

Derzeit bestehen aber noch zahlreiche bautechnische Hindernisse. Verbesserungen sind in den letzten Jahren nicht eingetreten.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Fröndenberg und Scherfede bzw. zwischen Abzweig Nuttlar und Winterberg bestehen derzeit Hindernisse für eine Elektrifizierung, z.B. durch unzureichende Höhe von Überführungen (wie in Frönden-berg; vgl. Sitzung des WST-Ausschusses am 10.03.2014)?

2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung der einzelnen Hindernisse, und in welchen Zeiträumen?

3. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Olsberg und Scherfede bestehen derzeit Hindernisse für einen zweigleisigen Betrieb, z.B. durch zu schmale Bahnbrücken wie bei der neu gebauten Brücke in Marsberg am Ohmberg?

4. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung dieser Hindernisse?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, bei künftigen Baumaßnahmen Einfluss auf die Planungen zu nehmen, so dass solche Hindernisse nicht neu auftreten?

6. Im Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Beteiligten bei Baumaßnahmen definiert.
Hat die (damals noch so bestehende) Bundesbahn vor 1994 für die Kreuzung mit der Brücke der L679 am Bahnhof Fröndenberg die Möglichkeit einer Elektrifizierung als Auflage gemacht?
Welche Auflagen gab es?
Welche Stellen haben darüber entschieden?
Wie sind diese 3 Fragen für die Kreuzung mit der Brücke am Bahnhof Wickede zu beantworten?
(Beide Brücken haben erhebliche Auswirkungen auf die mögliche Elektrifizierung im Kreisgebiet des HSK).

7. In Marsberg wurde 2012 die neue Eisenbahnüberführung über die Paulinenstraße in Betrieb genommen (s. Frage #3). Dadurch ist auch die letzte verbliebene Möglichkeit, im Raum Marsberg Züge abzustellen, beseitigt worden.
Inwiefern sieht der Landrat darin einen Widerspruch zur Forderung auf volle Zweigleisigkeit?
Wurde bei dieser Maßnahme der Hochsauerlandkreis vorher beteiligt?
Warum wurden die Widerlager der neuen Brücke nicht so ausgeführt, dass dies unschädlich für eine spätere Elektrifizierung ist?
Wer trägt künftige Mehrkosten?

8. Das BMVI hat in seinem aktuellen Programm zur Elektrifizierung vom März 2021 auch einen Endbericht von Oktober 2020 veröffentlicht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-aktuell/elektrobahn-klimaschonend-zukunft-bahn-elektrifizierungsprogramm.html
Es geht um ein Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahnen“ zur Elektrifizierung von regionalen Schienenstrecken. Von 173 Projekten sind in der Vorauswahl 139 Projekte herausgefallen, darunter auch die Obere Ruhrtalbahn.
Als Begründung steht dort: „Eine Nutzung als Ausweichstrecke für den Güterverkehr ist aufgrund der Streckenklasse und des KV-Profils nicht möglich.“
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/endbericht-ausbauprogramm-egb-mit-anhang.pdf?__blob=publicationFile; Anhang S. 57)
In wenigen Jahren werden jedoch 3 der insgesamt 7 Tunnel im Kreisgebiet nach der Sanierung das europäische GC-Profil haben. Für die beiden Tunnel östlich von Hoppecke könnte durch Verschieben des einzigen Gleises bzgl. des KV-Profils schon heute weit mehr als das vom Gutachter in den Prämissen genannte P/C 390 hergestellt werden. Dann würden im Kreisgebiet nur noch der Schloßbergtunnel und der Schellensteintunnel verbleiben, für die im öffentlichen Infrastrukturregister von DB Netze zum KV-Profil nur die Aussage „auf Anfrage“ zu lesen ist.
Wie bewertet es der Landrat, dass offenbar für die Begutachtung keine solchen pragmatischen Überlegungen durchgeführt wurden und nach Aktenlage entschieden wurde?
Wurden der HSK und/oder der NWL an der Begutachtung beteiligt?
Was hat die DB AG dazu beigetragen?
Wie bewertet der Landrat dieses Vorgehen des Gutachters?”

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Der verborgene Flughafen …

By admin at 8:37 pm on Thursday, February 25, 2021

Morgen findet die Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021 statt. Beginn ist um 14 Uhr in der Musikakademie des HSK in Bad Fredeburg. In diesem Jahr ist nicht der Kreistag zuständig, sondern die Aufgaben wurden wegen der Pandemie auf dem Kreisausschuss delegiert.

Die SBL-Fraktion hat 10 Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Einer davon betrifft die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden.

Der Antrag der SBL:

“Der HSK tritt aus der Flughafengesellschaft Paderborn/Lippstadt aus, zu denselben Bedingungen wie der Kreis Gütersloh.

Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile haben 3 der bisher 7 kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg beschlossen und die Konditionen mit dem Kreis Paderborn als Mehrheitsgesellschafter vereinbart, der die Anteile übernimmt. Der Kreis Paderborn hält dann etwa 78% der Anteile, so dass er nach GmbHG und nach dem Gesellschaftsvertrag alle Entscheidungen (auch z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages) alleine beschließen kann. Die 3 anderen noch verbliebenen Gesellschafter haben mit zusammen weniger als 25% Anteil keinerlei Einfluss mehr und keine sog. Sperrminorität. Am 22.02.2021 hat der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh in öffentlicher Sitzung einstimmig den von Landrat und Kreisverwaltung verhandelten Ausstiegsplan beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021.
Außerdem hat der HSK mit dem Kreis Paderborn eine sehr teure Lösung vereinbart. Während andere Kreise nur 5 Jahre lang für den anteiligen Verlustausgleich aufkommen müssen, sollen es beim HSK 7 Jahre sein. Weitere gravierende Nachteile des von der Kreisverwaltung vorgelegten Vertragsentwurf können wegen der Nichtöffentlichkeit hier nicht dargestellt werden.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt hat zudem eine sehr ungünstige Zukunftsperspektive. Dies zeigt sich auch daran, dass er im letzten Jahr unter allen deutschen Flughäfen den stärksten relativen Rückgang der Passagierzahlen hatte. Die Erfolgsaussichten für das vorgelegte Restrukturierungskonzept sind gering, und die Bedeutung des Flugverkehrs wird wegen des Klimaschutzes und der Folgen der Pandemie weiter abnehmen.
Die Grundlagen haben sich also gegenüber den vom Kreistag des HSK am 09.10.2020 gefassten Beschlüssen wesentlich verändert.”

Anscheinend ist der Antrag für Landrat und Kreisverwaltung unbequem. Denn heute mittag teilte die Kreisverwaltung den Kreistagsmitgliedern mit, dass dieser Antrag im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden soll, und erst nach der Beschlussfassung über den Kreishaushalt.
Das ist nicht akzeptabel. Denn das Thema ist öffentlich zu beraten und außerdem haushaltsrelevant. Auch im Kreis Gütersloh hat der Kreisausschuss am Montag in öffentlicher Sitzung den Austritt aus der Flughafengesellschaft beschlossen.
Hier ist die Beschlussvorlage nachzulesen:
https://ratsinfo.kreis-guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdgZBN2un0WUOnp-4gouMyDntDn5gbaQuL36lH8zXgN4/Beschlussvorlage_5388.pdf

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Wirtschaftsausschuss fordert einstimmig Erhalt der Schnellbuslinie nach Paderborn

By admin at 12:35 am on Tuesday, December 8, 2020

Zum 01.02.2009 wurde sie eingeführt, nachdem insbesondere die SBL dies gefordert hatte: Die Schnellbuslinie S80 von Brilon nach Paderborn. Über Wülfte, Alme und Wünnenberg erreichte der Schnellbus nach 62 Minuten Paderborn Hbf. Seit 2018 heisst diese Linie “S 10″ und braucht etwas länger. Gefahren wird mit sie mit Bussen der Deutschen Bahn aus Ostwestfalen-Lippe. Nun steht eine Neuausschreibung im Rahmen eines sog. Linienbündels an. Doch heute morgen erfuhr die SBL, dass der führend zuständige Nahverkehrverbund Paderborn-Höxter (nph) plant, die durchgehende Buslinie im Juli 2021 einzustellen.

S80-2009

Daher beantragte die SBL-Fraktion noch heute morgen für die heute Nachmittag sowieso stattfindende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus eine Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt:
“- Erhalt der Schnellbuslinie S10 nach Paderborn”

Zur Begründung und Erläuterung führte die SBL in dem Dringlichkeitsantrag aus:

“Die Neuvergabe dieser Schnellbuslinie war ein Thema in den letzten Sitzungen des Kreistags am 05.06.2020 und am 05.10.2020.
Am 10.12.2020 tagt in Bad Driburg die Verbandsversammlung des für die Ausschreibung zuständigen nph. Die Sitzungsunterlagen wurden uns heute morgen bekannt.
Danach plant der nph, die durchgehende Schnellbuslinie im Juli 2021 einzustellen. Der HSK sei darüber bereits am 27.11.2020 informiert worden!
Der Ausschuss sollte heute über den Stand der Planungen informiert werden, und der Landrat sollte beauftragt werden, Maßnahmen zum Erhalt der Schnellbuslinie zu ergreifen. Sie ist die einzige direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem HSK und dem Kreis Paderborn.

In der Sitzungsvorlage 69/2020 (des nph) heißt es u.a.:
‘Im Bereich Bad Wünnenberg gäbe es dabei die umfangreicheren Änderungen im Vergleich zum Teilbündel Borchen:
– Linie S10 Paderborn – Bad Wünnenberg – Brilon: Aufteilung in zwei Linien
– Linie R10 Paderborn – Bad Wünnenberg: Nördlicher Teil der S10 im 120-min-Takt (Status Quo) mit konsequenter Bedienung von Haaren und Leistungsausweitungen am Wochenende und an Feiertagen

– Linie 310 Bad Wünnenberg – Brilon: Südlicher Teil der derzeitigen und ausge¬schrie¬benen Linie S10 im 120-min-Takt.’

Das reduzierte Angebot sieht also eine Linie 310 im Zweistundentakt zwischen Brilon und Bad Wünnenberg Schäferstraße vor. Bad Wünnenberg soll nur noch eine zweistündliche Direktverbindung nach Paderborn über die Linie R10 Bad Wünnenberg, Kreisel – Haaren – Paderborn erhalten, mit deutlich längeren Fahrzeiten als bisher. Da die Linie 310 nicht über die Haltestelle Wünnenberg Kreisel verkehrt, wie sich aus der der Sitzungsdrucksache beigefügten Karte ergibt, wird es keine Direktverbindung aus dem HSK nach Paderborn mehr geben.”

Die Tagesordnung wurde zu Beginn der Sitzung wie von der SBL beantragt ergänzt. In der Debatte schlossen sich Vertreter fast aller anderen Fraktionen der Forderung der SBL an und betonten die Bedeutung dieser Schnellbuslinie.

Am Ende gab es einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses, in dem Landrat und Kreisverwaltung aufgefordert werden, sich in den Gesprächen mit dem nph für den Erhalt dieser direkten Buslinie einzusetzen. Damit ist ein erster, wichtiger Schritt gemacht!

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“Heimathafen” stellt Insolvenzantrag früher als erwartet

By admin at 1:01 am on Tuesday, September 22, 2020

Erwartet worden war er erst für Oktober, nun soll er noch im September gestellt werden: Der Insolvenzantrag für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. An diesem Airport ist auch der HSK als Gesellschafter beteiligt.

Wie die “Neue Westfälische” am Samstag (20.09.2020) berichtete, hat der Aufsichtsrat Bei einer außerordentlichen Sitzung am Freitag entschieden, den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung vorzuziehen. Schon in der kommenden Woche, so heißt es, werde die Geschäftsführung den Antrag stellen.

Die Gründe dieser Entscheidung seien finanzieller Natur. Die fällige und erforderliche Restrukturierung des Betriebes werde voraussichtlich um rund 600.000 Euro billiger.

Über die Insolvenz in Eigenverwaltung soll ein Gesundschrumpfen auf eine Kapazität von rund 300.000 Passagieren pro Jahr erfolgen; früher waren es etwa 1,4 Millionben. Nur 60 von 170 Arbeitsplätzen bleiben erhalten.

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Keine Ausschreibung – „Pandemie-Nebenkosten“ rund um die Kfz-Zulassungsstelle

By admin at 7:32 pm on Tuesday, September 8, 2020

Sperrgebiet
Infolge der Corona-Situation war der Publikumsverkehr in der Kfz-Anmeldestelle im Kreishaus Meschede über mehr als zwei Monate erheblich eingeschränkt. Besucher/innen, die ein Auto um-, ab- oder anmelden wollten, durften das Kreishausgebäude nicht betreten. Sie wurden von Mitarbeiter/innen der Kfz-Zulassungsstelle durch die Fenster bedient. Um den Publikumsverkehr zu regulieren und zu kontrollieren, kam auf dem Vorplatz des Verkehrsamts während dieser Zeit ein Security-Service zum Einsatz.

Teurer Service
Wie aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste hervorgeht, waren die Dienste des Sicherheitsunternehmens offenbar ein (für den Steuerzahler) kostspieliges “Vergnügen”. Im Umkehrschluss kann man getrost sagen, für den Security-Service hat sich der Einsatz mit Sicherheit gelohnt.

(Lästige) Fragen ….
In dem Zusammenhang „Sperrgebiet/Sicherheitsservice“ bat die SBL-Kreistagsfraktion mit Schreiben vom 04.08.2020 den Landrat um die Beantwortung dieser Fragen:

1. Ist vor der Auftragsvergabe an die Firma L. eine Ausschreibung erfolgt?

2. Wenn ja, hatten sich mehrere Sicherheitsdienste um den Auftrag beworben?

3. Welche Kriterien waren bei der Auftragsvergabe an L. maßgeblich?

4. Welche Aufgaben erbrachten die Mitarbeiter/innen dieser Firma?

5. Wie viele Arbeitsstunden hat die Firma L. in den letzten Monaten für den Hochsauerlandkreis im Bereich der Kfz-Zulassung geleistet?

6. Wurde dieser Sicherheitsdienst von Ihrer Verwaltung im 1. Quartal 2020 mit weiteren Aufträgen betraut? Wenn ja, mit welchen?

7. Welche Kosten hat der Einsatz dieses Sicherheitsdienstes für den HSK verursacht?

8. Wäre ein Teil dieser Kosten vermeidbar gewesen, wenn im HSK die digitale Infrastruktur für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung besser ausgebaut wäre?

… und die Antworten
(laut Schreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 11.08.2020)

Zu 1 – „Eine Ausschreibung erfolgte aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht.“

Zu 2 – „Die Beantwortung entfällt, da keine Ausschreibung erfolgte.“

Zu 3 – „Die L. wurde aufgrund einer entsprechenden Bewerbung und als Erlaubnisinhaberin nach § 34a Gewerbeordnung sowie als DIN 77200-zertifiziertes Unternehmen beauftragt.“

Zu 4 – „Leitung der Kundenströme, Überwachung der Mindestabstandsregelungen und in Einzelfällen schlichtendes Eingreifen bei Streitereien/Rangeleien.“

Zu 5 – „Vom 24.03. bis 29.05.2020 wurden insg. 936,25 Arbeitsstunden geleistet.“

Zu 6 – „Nein.“

Zu 7 – „Die Kosten für den og. Einsatzzeitraum belaufen sich auf 25.600,88 Euro brutto.“

Zu 8 – „Die Anwendungen für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-kfz) können nur für Fahrzeuge genutzt werden, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden. Das sind ca. 25% der derzeit hier zugelassenen Fahrzeuge. Bei einer vollständigen Funktionsfähigkeit der i-kfz Anwendungen wäre es daher vermutlich zu einem geringeren Kundenandrang gekommen, allerdings wären die Kundenzahlen wohl nicht so gering gewesen, dass auf den Einsatz des Sicherheitsdienstes (teilweise) hätte verzichtet werden können.“

Anmerkung:
Der Inhaber dieses Sicherheitsdienstes ist übrigens nach einem Post der CDU Bestwig vom 27.06.2020 aktives CDU-Mitglied und dort auf einem Foto gemeisam mit einem Kandidaten für den CDU-Bundesvorsitz, der in Arnsberg-Niedereimer wohnt, abgebildet…

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

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Wer bleibt über?

By admin at 10:44 pm on Tuesday, September 1, 2020

Sieben kommunale Gesellschafter hat der Flughafen Paderborn/Lippstadt bisher. Zwei von ihnen haben in den letzten Wochen bereits ihren Ausstieg beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.) und der Kreis Lippe mit Sitz in Detmold (am 28.08.). Der dritte dürfte am Donnerstag (03.09.) folgen: Dann tagt der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld. Im öffentlichen Teil der Sitzung geht es um die Beteiligung der größten ostwestfälischen Stadt am Flughafen.

In der Beschlussvorlage von Bürgermeister und Verwaltung für den Rat heisst es u.a.:
“2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung.”

Die Stadt Bielefeld hält etwa 6 % der Geschäftsanteile am Flughafen. Im Falle der Annahme des Beschlusses sollen sie alle an den Kreis Paderborn übertragen werden, der bisher schon (mit etwa 56%) Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft war.

In der Begründung wird ausgeführt:

“Nachdem der Betrieb des Flughafens zunächst auch wirtschaftlich erfolgreich war, sanken die Ergebnisse kontinuierlich ab, seit dem Jahr 2009 werden Verluste erwirtschaftet, die seitdem stetig ansteigen.”

“Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen war, zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass der Flughafen Paderborn / Lippstadt aufgrund der sich in den letzten Jahren dramatisch veränderten Marktverhältnisse im Luftverkehr nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Verluste sind bereits im Geschäftsjahr 2019 deutlich angestiegen. Die jetzige Covid-19 Krise verschärft diese Situation um ein Vielfaches und wird den Verlust in 2020 voraussichtlich nochmals deutlich erhöhen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens konnte bislang durch weitere Zusagen des Kreises Paderborn vermieden werden.
Es besteht somit Handlungsbedarf.”

“Der Flughafen GmbH droht die Insolvenz. Im Falle einer Liquidation würde der Betrieb des Flughafens Paderborn / Lippstadt dauerhaft eingestellt, die Stadt Bielefeld würde als Gesellschafterin an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Um die Liquidation zu vermeiden, plant die Geschäftsführung eine dauerhafte Re-Dimensionierung des Betriebes, auch in diesem Fall ist jedoch zunächst die Zuführung von Liquidität durch die Gesellschafter erforderlich, zusätzlich zu den dann weiterlaufenden jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter. Der Anteil der Stadt Bielefeld läge in diesem Verfahren über den anteiligen Kosten einer Insolvenz mit Liquidierung der Gesellschaft.”

“Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter der Flughafen GmbH die Re-Dimensionierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung und ist bereit, die erforderlichen finanziellen Mittel anteilig zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle.”

“Der Kreis Paderborn hat im weiteren Verlauf Kontakt zu verschiedenen Gesellschaftern, u. a. auch zu der Stadt Bielefeld, aufgenommen und eine Übernahme der Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH angeboten. Die Konditionen einer Anteilsübertragung sind noch zu verhandeln.”

“Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Einen Tag später, am 04.09.2020, steht dieses Thema auch im Kreistag des HSK auf der Tagesordnung. Dann hat der HSK die Chance, dem Beispiel der beiden anderen Kreise und der Stadt Bielefeld zu folgen – wie von der SBL schon seit Jahren gefordert. Da der Kreis Paderborn ja offensichtlich bereit ist, die Anteile der anderen Gesellschafter zu übernehmen, sollte er nicht daran gehindert werden!

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Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!

By admin at 12:01 pm on Monday, August 24, 2020

Hauptsache ordentlich?
Im Juni 2020 ist am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen auf dem Abschnitt 5 mindestens zwei Mal jeweils auf beiden Seiten des Fahrradweges ein Randschnitt erfolgt. Anfang Juni wurde ein Streifen von ca. 1 m Breite vom Bewuchs freigeschnitten. Ende Juni erfolgte ebenfalls beidseits ein weiterer Schnitt von ca. 1,5 m bis 3 m Breite. Bei dieser Maßnahme sind mit großer Wahrscheinlichkeit viele Insekten, Schmetterlinge und andere kleine Lebewesen, Wildkräuter und für die Natur wertvolle Pflanzen wie Wiesen-Bärenklau, Kerbel, Malven, Kamillenpflanzen, Storchschnabelgewächse sowie viele andere blühende Wildblumen abgemulcht und damit vernichtet worden.

Bürger findet Kahlschlag nicht toll
So oder so ähnlich beschrieb das ein Mitbürger aus dem Raum Schmallenberg und wandte sich an die SBL-Kreistagsfraktion.

SBL ist ganz seiner Meinung
Die SBL-Fraktion schrieb darum (am 11.08.2020) eine

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnitt eines Fahrradweg-Randstreifens

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

In § 39 Bundesnaturschutzgesetz „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” heißt es:
“(5) Es ist verboten,
1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen so-wie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, und forst- oder fischereiwirt¬schaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird”.

Wir bitten Sie, zu beantworten:
• Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?
• Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?
• In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?
• Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrs¬sicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekannt?
• Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte, für den Fall, dass regelmä-ßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?“

Fortsetzung von „Aufgeräumte Fahrradweg-Randstreifen: Da wächst ja kein Kraut mehr!“
(Und das soll es wohl auch nicht?)

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da (datiert auf den 17.08.2020)

Wir zitieren:

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre in der Anfrage vom 11.08.2020 gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 der SBL: Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach dafür und welche sprechen dagegen, Ränder von Fahrradwegen in einer solchen Breite weitgehend vegetationsfrei zu halten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „In Ihrer Anfrage wird von einem Randschnitt am Fahrradweg gesprochen. Demnach muss ich davon ausgehen, dass kein weitgehend vegetationsfreier Seitenstreifen hergestellt wurde sondern der Jahresbewuchs gemulcht werden ist. Die Gründe für den Schnitt der Randbereiche sind zum einen das Hineinwachsen der Pflanzendecke auf den Fahrradweg (Zerstörung der Bankette) sowie der Erhalt der ursprüngliche Breite eines Fahrradweges, um Umfallgefahren vorzubeugen. Gerade hohe Gräser im Seitenbereich, die bei feuchter Witterung auf die Fahrbahn hängen, erschweren Begegnungsverkehr deutlich, weil die Fahrradfahrer sich dann unbewusst zum Wegemittelpunkt orientieren.

Eine Überprüfung des angesprochenen Fahrradweges in anderen Bereichen hat zu keiner Kritik geführt. weil hier lediglich in einer Breite zwischen 0,8 – 1 m die Randbereiche gepflegt wurden. Dies ist mit dem Naturschutz zu vereinbaren.“

Frage 2 der SBL: Ist Ihrer Auffassung nach die beschriebene Maßnahme am Radweg zwischen Bad Fredeburg und Heiminghausen im Sinne des Arten-, Umwelt- und Klimaschutzes sinnvoll, vertretbar und rechtens oder ist sie laut Bundesnaturschutzgesetz verboten?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen vorliegt, lässt sich aufgrund der vorliegenden Beschreibung und aufgrund des lange zurückliegenden Zeitpunkts nicht mehr feststellen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind zulässig.“

Frage 3 der SBL: In welcher Weise wurde die Untere Naturschutzbehörde in diese Maßnahme im Gebiet der Stadt Schmallenberg einbezogen?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Untere Naturschutzbehörde wurde in diesem konkreten Fall nicht eingebunden und es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.“

Frage 4 der SBL: Ein Randschnitt von beidseitig etwa einem halben bis einen Meter ist für die Verkehrssicherheit auf Radwegen ausreichend. Welche Vorgaben sind Ihnen für die Breite der Rand-schnitte bekennt?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Pflegearbeiten wurden vom Landesbetrieb Straßen durchgeführt. Welche Vorgaben hier bestehen, ist nicht bekannt und kann bei dem zuständigen Straßenbaulastträger erfragt werden.“

Frage 5 der SBL: Gibt es ein umweltverträglicheres Konzept als das oben erwähnte‚ für den Fall, dass regelmäßige, mehrmalige Wegrandschnitte in dieser Breite für unbedingt erforderlich und rechtmäßig erachtet werden?

Antwort der Unteren Naturschutzbehörde: „Den Straßenbaulastträgern ist seitens des HSK empfohlen werden, das Straßenbegleitgrün abschnittweise zu pflegen und den Mahdzeitpunkt möglichst weit in den Spätsommer zu schieben. Der Verkehrssicherungspflicht ist aber zu genügen. In diesem Zusammenhang ist ergänzend anzuführen, dass der öffentliche Straßenbaulastträger bei den Arbeiten betriebswirtschaftliche Grundsätze (z.B. Kostenminimierung, Arbeitseinsätze bei reduziertem Personalbestand, Einsatz von Großmaschinen) berücksichtigen muss und dies oft im Widerspruch zu einer optimalen Pflege des Straßenbegleitgrüns im Sinne des Naturschutzes steht. Daher sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich Pflegemaßnahmen im Straßen- oder auch Fahrradwegebereich nie ohne jedwede Kritik aus der Bevölkerung durchführen lassen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Anmerkung:
Eine Erklärung, warum die Randstreifen neben dem Fahrradweg in einer so großen Breite gemäht wurden, liefert die Antwort aus dem Kreishaus leider nicht. Wir werden das Thema (bezogen auf alle Radwege im Kreisgebiet) auf die Tagesordnung des Kreis-Umweltausschusses setzen lassen.

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Die Schlaue Nummer für Bus und Bahn?

By admin at 12:40 pm on Thursday, August 20, 2020

Alles andere als ein Vergnügen: Busfahren in Arnsberg
Alle Bushaltestellen in der Innenstadt von Alt-Arnsberg wurden ab 20.07.2020 wegen einer Sanierungsmaßnahmen an drei Kreisverkehren für fast zwei Wochen gleichzeitig stillgelegt. Eine (dürftige) Information der Fahrgäste erfolgte erst vier Tage vorher, über einige Medien. Alternativen (z.B. einspurige Verkehrsführung für Busse an den Baustellen) wurden nicht geprüft. An den gesperrten Haltestellen wurden keine konkreten Informationen über die nächstgelegene Haltestelle der einzelnen Buslinien ausgehängt, nur die Information, dass ab hier kein Bus fährt. In den Bussen erfolgten weder Anzeigen noch Ansagen über die veränderten Linienwege. Auch an den noch vorhandenen Einstiegshaltestellen gab es keine Information über die veränderten Linienwege. Ersatzfahrpläne wurden nicht erstellt. Auch in den elektronischen Auskunftssystemen gab es keine angepassten Fahrpläne. Planmäßige Anschlüsse zwischen Buslinien funktionierten noch seltener als sonst, zum einen durch verlängerte Fahrzeiten, zum anderen weil An-schlussbusse abfuhren, als der Zubringerbus bereits eingetroffen war und die Fahrgäste noch wenige Meter Weg zum abfahrenden Bus hatten.

Was hat der HSK damit zu tun?
Die RLG ist eine kommunale Gesellschaft, an der der HSK einen Gesellschaftsanteil von 35% hält. Außerdem trägt der HSK etwa 57% des Betriebsverlustes der RLG. Grundlage für die Durchführung des Buslinienverkehrs ist der vom Kreistag beschlossene Nahverkehrsplan.

Fragen der SBL-Fraktion
Dazu stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) und selbst häufiger Nutzer von Bus und Bahn, am 04.08.2020 an Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen

Frage 1 – Hält der Landrat diese Art des Umgangs der RLG mit ihren Fahrgästen für akzep-tabel?

Frage 2 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, dass die RLG künftig mehr Rücksicht auf die Belange der Fahrgäste nimmt?

Frage 3 – Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, die Erreichbarkeit der planmäßigen An-schlüsse zwischen zwei Buslinien zu verbessern, z.B. durch technische Hilfsmittel und durch Vorgabe einer maximalen Wartezeit?

Antworten des HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben vom 14.08.2020 nach Rücksprache mit der RLG

Zu Frage 1:
„Die RLG hat in Abstimmung mit der Stadt Arnsberg die zeitgleiche Sanierung der drei Kreisverkehre während der Sommerferien befürwortet, um die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Eine einspurige Verkehrsführung war im Gegenzug nicht umsetzbar. Die zentrale Haltestelle Europaplatzwurde durch die zügige Abwicklung der Baumaßnahme bereits nach einer Woche, ab dem 27. Juli, wieder bedient.

Eine Information der Fahrgäste zu der Baumaßnahme und ihren Auswirkungen auf das Nahverkehrsangebot erfolgte in der 29. Kalenderwoche — rechtzeitig vor Sperrung der Haltestel-len — auf der Internetseite der RLG und ebenso in der Presse. Die Sperrhinweise wurden parallel an den Haltestellen ausgehängt (siehe Anlage). Inwieweit weitergehende linienbezogene Informationen zielführend sein können, wird die RLG im Rahmen ihres Fahrgastmarke-tings erörtern.

Eine frühere Verkehrsmeldung konnte zudem nicht veröffentlicht werden, da der Straßenbaulastträger erst Anfang der 29. Kalenderwoche final über Start und Umfang der Baumaßnahme informierte. Bedingt durch diesen kurzen zeitlichen Vorlauf war auch eine Berücksichtigung der Fahrplanänderungen in den digitalen Informationssystemen nicht mehr möglich.“

Zu Frage 2:
„Die optimale Planung, Kommunikation und Umsetzung von Umleitungsverkehren erfordert eine frühzeitige Einbindung der Verkehrsunternehmen durch den Straßenbaulastträger. Der Nahverkehrsplan Hochsauerlandkreis weist daher auf die rechtzeitige Meldung aller geplanten Eingriffe ins Straßennetz hin, die eine Störung des Betriebs verursachen können.

Die Verkehrsunternehmen pflegen eine enge Vernetzung zu den Straßenbaulastträgern und bauen diese fortlaufend aus, um durch eine frühzeitige und abgestimmte Planung die Beeinträchtigungen für den Fahrgast so gering wie möglich zu halten.“

Zu Frage 3:
„In Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme können Anschlüsse nicht immer erreicht werden und zusätzliche Reisezeit muss eingeplant werden. Insofern sind in der Regel vergleichsweise kurze und umfassende Maßnahmen zu schwächer nachgefragten Reisezeiten. wie in den Ferien, zu favorisieren.

Abgesehen von den besonderen Bedingungen in Verbindung mit Baumaßnahmen setzen planmäßige Anschlüsse eine solide Fahrplanung voraus. Diese hat jedoch bei einer Vielzahl von relevanten Anschlusspunkten ihre Grenzen und muss entsprechend der tatsächlichen Nachfrage und der betrieblichen Möglichkeiten Prioritäten folgen.

Die Digitalisierung bietet neue Informationsmöglichkeiten, die zunehmend zum Einsatz kommen. Verknüpft mit linienspezifischen Wartezeiten können Anschlüsse bei geringen Verspätungen hergestellt werden. Die Anforderung an einen zuverlässigen Verkehr in der Gesamtsicht eines Betriebstages setzt jedoch auch hier trotz aller technischen Möglichkeiten Restriktionen, um Verspätungslagen im Laufe eines Tages nicht zu potenzieren.“

„Info-Plakat“ der RLG
Als Anlage ist dem Schreiben die rot/graue „Aktuelle Haltestelleninformation“ beigefügt mit dem Hinweis:

„… diese Haltestelle kann wegen Straßenbauarbeiten von Montag, 20.07.2020 bis Freitag, 31.07.2020 nicht bedient werden. ….

… Bitte entschuldigen Sie alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten. …

… Falls Sie Fragen haben oder …. , helfen wir Ihnen gerne weiter.

… Die schlaue Nummer für Bus und Bahn

0 180 3/ 50 40 30 …“

Fazit:
Ein völlig misslungene Planung, und eine völlig unzreichende Information.
Für die Belange der Fahrgäste scheint sich die Behörde nicht zu interessieren…

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