Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie ist das mit der Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr?

By admin at 12:43 am on Thursday, March 1, 2018

Die Stadt Brilon habe mitgeteilt, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nicht das letzte Jahr komplett beitragsfrei gestellt sind, sondern nur 8 der 12 Monate. So heißt es in einer Info, die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhalten hat.

Was liegt da näher, als bei der Kreisverwaltung nachzufragen!? Die SBL/FW schrieb also am 22.02.2018 den Landrat an und fragte:

• Trifft obige Aussage zu?

• Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die betreffenden Kinder nicht im gesamten letzten Jahr komplett beitragsfrei gestellt werden?

Über die Antwort werden wir berichten und – falls sich weiterer Handlungsbedarf ergibt – die Angelegenheit klären.

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Familienpflege: Klingt erst mal harmlos ….

By admin at 12:08 am on Friday, February 16, 2018

Stellt der Hochsauerlandkreis die Familienpflege zur Disposition?

Offenbar JA

Seit dem 12.02.2018 liegt die Drucksache 9/919 „Zukünftige Umsetzung der Förderung der Familien-pflege im Hochsauerlandkreis“ vor. Am 26.02.2018 soll im Gesundheits- und Sozialausschuss, am 15.03.2018 im Kreisausschuss und am 16.03.2018 im Kreistag darüber entschieden werden. Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung lautet:

„Der Gesundheits- und Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, folgende Entscheidung zu treffen:

Die Förderung der Familienpflege wird für das Jahr 2018 aufgrund bisheriger Vertragslage mit dem Leistungsanbieter Caritasverband Brilon fortgesetzt. Ab 2019 wird die pauschale Förderpraxis eingestellt. Durch diese Entscheidung wird der KT-Beschluss vom 19.12.2014 (Drucksache Nr. 9/62) hinsichtlich des Förderzeitraumes aufgehoben.“

Rumms
Das bedeutet, ab dem 01.01.2019 stellt der Hochsauerlandkreis im ganzen Kreisgebiet die Förderung der Familienpflege ein. (Die Förderung der Familienpflege war und ist eine freiwillige Leistung des HSK.)

Begründet und erläutert wird die Beschlussempfehlung (kurz zusammengefasst) so:

• Der Caritasverband Meschede hat die Familienpflege bereits zum 06.04.2016 eingestellt.

• Und der Caritasverband Arnsberg-Sundern ist seit dem 01.10.2018 ebenfalls aus der Familienpflege ausgestiegen.

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Zurzeit erbringt somit lediglich der Caritasverband Brilon das Angebot der Familienpflege in der bisherigen Form für den Ostkreis (Kommunen Brilon, Olsberg, Marsberg, Hallenberg, Medebach und Winterberg).“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Es ist zu entscheiden, ob eine Förderung wie bisher noch sinnvoll und weiterhin praktiziert werden soll, wenn lediglich ein Teil des Kreisgebietes durch den Caritasverband Brilon in der bisherigen Form abgedeckt werden kann.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Im Rahmen der Unterstützungsangebote im Alltag und der Familienunterstützenden Dienste (FuD) werden in den anderen Kommunen aber auch weiterhin Hilfen für Familien zur Verfügung gestellt.“

• Zitat aus der Drucksache 9/919: „Durch den Wegfall der Förderung wird weiterhin Familienpflege erfolgen, jedoch nicht mehr unter den bisherigen Standards, die eine zentrale Einsatzplanung und Organisation durch die Sozialstationen sichergestellt haben.“

Besteht denn weniger Bedarf an qualifizierter Familienpflege?
Dazu finden wir in der Drucksache 9/919 keine aufschlussreiche Aussage.

Der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Reinhard Loos stellte daher am 15.02.2018 diese Anfrage an den Landrat:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einstellung der Familienpflege

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Verwaltungsvorlage 9/919 werden die Gründe für eine mögliche Einstellung der Förderung der Familienpflege dargestellt. Demnach steht für den Fachausschuss (Sitzung am 26.02.2018), für den Kreisausschuss (Sitzung am 15.03.2018) sowie für den Kreistag (Sitzung am 16.03.2018) die Entscheidung an, die Förderung für die Familienpflege ab dem 01.01.2019 ganz einzustellen.

Wir möchten Sie daher um Auskunft zu folgenden Fragen bitten:

1. Welche konkreten Anhaltspunkte hat Ihre Behörde für die Annahme, dass im Hochsauerlandkreis Familienpflege nicht mehr sinnvoll praktiziert werden kann?

2. Was sind die konkreten und nachvollziehbaren Gründe dafür, dass der Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede zum 30.09.2015 ausgelaufen ist?

3. Mit welchen Zahlen, Daten, Fakten und Prognosen hatte der Caritasverband Meschede seinerzeit dargelegt und begründet, dass die Familienpflege aus seiner Sicht nicht mehr leistbar ist?

4. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Meschede einzustellen, getroffen?

5. Wie stellen sich die entsprechenden Zahlen, Daten, etc. beim Caritasverband Arnsberg-Sundern dar (der den Bereich Familienpflege zum 14.12.2017 auslaufen ließ)?

6. Wer hat die Entscheidung, den Bereich Familienpflege beim Caritasverband Arnsberg-Sundern einzustellen, getroffen?

7. Sind diese beiden Entscheidungen seinerzeit im Vorfeld mit dem Hochsauerlandkreis abgesprochen worden?

8. Wenn ja, welche Empfehlungen hat Ihre Behörde gegeben?

9. Wann wurde der Caritasverband Brilon von Ihnen über das mögliche Ende der Förderung der Familienpflege in Kenntnis gesetzt?

10. Wie reagierte er auf die Information?

11. Wie viele Familienpflege-Einsätze (Anzahl der betreuten Familien, Anzahl der Einsätze sowie der geleisteten Stunden) gab es (laut Angaben in den jährlichen Sachstandsberichten der drei Caritasverbände) in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Bereich des Caritasverbands Brilon, wie viele im Bereich des Caritasverbands Arnsberg-Sundern, und wie viele – hier bezogen auf die Jahre 2014 und 2015 – im Bereich des Caritasverbands Meschede?

12. Wie genau, in welchem Umfang und mit welchen Qualitätsstandards wird die Familienpflege im Hochsauerlandkreis ohne die Dienstleistung des Caritasverbands fortgeführt?

13. Ist der Hochsauerlandkreis mit anderen Anbietern von Familienpflege im Gespräch bzw. beabsichtigt die Kreisverwaltung, Gespräche mit anderen sozialen Dienstleistern aufzunehmen?

14. Erwarten Sie, bedingt durch einen Wegfall der Familienpflege, Kostensteigerungen für den Aufgabenbereich des Kreisjugendamts, z.B. durch vermehrte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien?“

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Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

By admin at 9:41 am on Wednesday, January 31, 2018

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

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Unterschiede!

By admin at 11:57 pm on Monday, December 18, 2017

Heute hat das Stadtjugendamt Arnsberg eine Pressemitteilung herausgegeben: “Eltern können ihr Kind ab sofort bis spätestens Freitag, 12. Januar, für das Kindergartenjahr 2018/2019 anmelden. Die Anmeldung erfolgt über ein unkompliziertes Online-Verfahren in bis zu drei Kindergärten ihrer Wahl”. Persönliche Anmeldungen in den Kitas können in der Woche von 15. Januar bis 19. Januar vorgenommen werden. Ab 24. Januar werden die Eltern über die Auswahlentscheidungen der Kita-Träger informiert.

Das hört sich gut an, vor allem wenn man weiß, dass in den 9 Städten und Gemeinden, die vom Kreisjugendamt des HSK betreut werden, die Anmeldefrist schon etwa Mitte Oktober zu Ende ging. Denn hier mussten die Träger die Anmeldungen erst sammeln und untereinander abgleichen. Die Eltern mussten sich dort an jeder Kita einzeln anmelden, und die Zahl der zulässigen Anmeldungen je Kind ist unbegrenzt. Bereits am 30. November wollte das Kreisjugendamt alle ausgewählten Anmeldungen von den Trägern haben. Bis die Eltern eine Zusage erhalten, dauert es allerdings noch Monate.

In der Stadt Arnsberg können sich die Eltern mit der Kita-Anmeldung etwa 3 Monate länger Zeit lassen als beim Kreisjugendamt, was für viele Familien das Verfahren erheblich einfacher macht. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat wiederholt beantragt, das antiquirte Anmeldeverfahren des Kreisjugendamtes zu ändern. Das ist bisher nicht nur am Widerstand von Kreisverwaltung und GroKo gescheitert, es kam noch schlimmer: Für das neue Kita-Jahr wurde der Anmeldeschluss um 2 Monate vorgezogen…

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Kinder 9 Monate vor ihrer Geburt anmelden?

By admin at 8:27 pm on Sunday, October 8, 2017

Über den vorgezogenen Anmeldetermin für das nächste Kita-Jahr hatten wir hier bereits berichtet. Statt wie bisher zum 31.01.2018 müssen die Listen der vorgesehenen Kita-Gruppen für das am 01.08.2018 beginnende Kindergartenjahr nun bereits bis zum 30.11.2017 beim Kreisjugendamt (KJA) vorliegen. Weil das KJA mehr als ein Vierteiljahr zum Lesen und Zusammenstellen der von den Trägern gelieferten Listen benötigt, benötigen viele Kita-Träger von den Eltern die Anmeldungen bereits bis Mitte Oktober 2017. Nur so können die Träger die “Auswahl” der Kinder vornehmen, Nachrückerplätze vergeben und die vorgesehenen Gruppen der Kreisverwaltung bis Ende November mitteilen. Denn im Bereich der HSK-Kreisjugendamtes wurde immer noch keine Kita-Card eingeführt, mit der eine zügige und transparente Platzvergabe erfolgen würde. Daher melden viele Eltern aus verständlichen Gründen an mehreren Kitas an, so dass die Kitas nicht sicher sein können, ob die von ihnen für die Aufnahme vorgesehenen Kinder auch tatsächlich in diese Kita kommen oder sich ihre Eltern doch für eine andere Kita entscheiden und Plätze neu vergeben werden müssen. Dann kann es wieder zu Absagen kommen usw usf.

Wie abstrus die Vorgehensweise des KJA ist, wird an einer von diesem Amt selbst herausgegebenen Pressemitteilung deutlich. Darin steht tatsächlich:
“Dies gilt auch für diejenigen Eltern, deren Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres – also in der Zeit vom 01. August 2018 bis 31. Juli 2019 – erstmalig in einer Einrichtung aufgenommen werden sollen. Deshalb muss für ein Kind, das beispielsweise ab dem 1. April 2019 in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, dieser Betreuungswunsch im laufenden Verfahren bis Ende November 2017 angemeldet werden.”

Wenn nun z.B. ein Kind am 15.07.2018 geboren wird und die Eltern zum Ende der einjährigen Elternzeit für dieses Kind ab 15.07.2019 einen Kita-Platz haben möchten, müssten sie das Kind genau 9 Monate vor der Geburt beim Träger der gewünschten Kita anmelden. Wie soll das gehen?? Das weiss wohl nur das zuständige Amt in der Kreisverwaltung…

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Wie langsam darf eine Verwaltung arbeiten?

By admin at 7:19 pm on Monday, September 18, 2017

Diese Frage konnte man sich heute im Kreisjugendhilfeausschuss stellen. Es ging – mal wieder – um die Einführung der sog. Kita-Card. Sie wurde von der SBL/FW-Fraktion wiederholt beantragt und soll das Anmeldeverfahren für die Kitas wesentlich einfacher und transparenter machen. Alle Eltern, die ein Kind in einer Kita anmelden möchten, erhalten vom Jugendamt eine Karte, auf der sie die 1., 2. und 3. Priorität angeben. Es kommt also nicht mehr zu Vielfach-Anmeldungen, es gibt einen einheitlichen Anmeldetermin, und auch für die Kitas entfällt enormer Aufwand beim Abgleich der Anmeldungen. Zunächst werden die Plätze der als erstes von den Eltern genannten Kitas verteilt, und dann gehen die Karten nach wenigen Tagen weiter an die anderen genannten Kitas. Das Jugendamt mus dafür sorgen, dass alle Kinder einen Platz erhalten.

Nun endlich hatte das Mescheder Kreisjugendamt am 03.08.2017 die Drucksache 9/794 für die heutige Sitzung des KJHA erstellt, in der die Einführung der Kita-Card befürwortet wird.
Aber wann kommt die Kita-Card?

Die Kreisverwaltung erklärte, dass sie eine Online-Lösung anstrebt. Die sei für das nächste Kita-Jahr (das erst am 01.08.2018 anfängt!) noch nicht realisierbar???
Für SBL und Linke schlug ein Ausschussmitglied vor, doch zunächst eine Kita-Card in Papierform einzuführen und später auf eine Online-Lösung umzusteigen, wie andere Jugendämter auch.
Aber was macht das Kreisjugendamt des HSK? Es zieht den Anmeldeschluss noch weiter vor, von bisher 31.01.2018 auf 30.11.2017. Es sollen also alle Anmeldelisten bereits 8 Monate vor Beginn des neuen Kita-Jahres im Kreisjugendamt vorliegen!
Und warum sollen die Anmeldungen so früh erfolgen? Weil sogar für das Kreisjugendamt das jetzige Anmeldeverfahren so aufwendig ist… Und (erst) bis zum 15.03. müssen die Anmeldeergebnisse dem Landesjugendamt vorgelegt werden. Die bisherige Zeitspanne sei für die Kreisverwaltung für die Auswertungen zu knapp gewesen. Also plant man jetzt mehr als 3 Monate für die Kreisverwaltung ein, um die Anmeldungen auszuwerten!?

Das verstehe wer will: Statt das Anmeldeverfahren durch die Einführung der Kita-Card ab sofort zu vereinfachen, wird der Anmeldeschluss noch weiter vorgezogen, und das dient dann gleichzeitig als Argument, dass die Kita-Card noch nicht eingeführt werden kann, weil nicht genug Zeit bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens bleibt???
Die Stadt Siegen hat übrigens bereits einen Kita-Navigator eingeführt, in dem Eltern online eine Kita vormerken können. Auch Siegen gehört zu SÜdwestfalen…

Das sehr frühe Anmeldeverfahren bringt für viele Eltern Nachteile mit sich. Sie müssen sich nun sehr früh entscheiden und gleichzeitig in vielen verschiedenen Kitas anmelden. Das müsste nicht sein, wenn sich das Kreisjugendamt in der Lage sähe, den Vorschlag von SBL und Linken umzusetzen.

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“Willkommen” im Kreishaus?

By adminRL at 11:31 pm on Friday, April 14, 2017

Die Formel
„Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung“ steht in dicken Lettern auf einem großen Metallschild unweit des Haupteingangs der Kreisverwaltung in Meschede. „Herzlich willkommen Ihre Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis Kreishaus Meschede“. Danke! Wir kommen gerne!

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Die Frage
Wir wüssten aber auch gerne, wem die Begrüßungsformel „Herzlich willkommen“ gilt. Richtet sie sich in erster Linie an „auserwählte Leute“, wie z.B. die im Kreishaus offenbar gerne gesehenen Sauerländer Bundes- und Landtagsabgeordneten. Gilt sie den „normalen“ Bürgerinnen und Bürgern? Trifft das „Herzlich willkommen“ auch für Flüchtlinge und Asylbewerber zu und für Demonstranten, die gegen ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Abschiebungen von Asylsuchenden vor dem Kreishaus protestieren?
Möglich, dass sich letztere nicht wirklich willkommen bei der Kreisverwaltung fühlen. Oder täuscht der Eindruck, den die Teilnehmer/innen eines Protestmarsches am Gründonnerstag 2017 gewonnen haben?

Die Demonstranten I
Am Morgen des 13. April 2017 traf sich eine Gruppe recht unterschiedlicher Personen in der Gaststätte „Zum Pulverturm“ in Meschede, um von dort aus einen angemeldeten Demonstrationszug durch Meschede zu starten. Der Organisator Üwen Ergün hatte an alles gedacht. Die Presse war rechtzeitig informiert. Er hatte auch für Plakate und andere für Demos geeignete Utensilien und für gute Argumente gesorgt.

Der Hintergrund
Um was ging/geht es? Vielleicht erinnern Sie sich? Üwen Ergün, ein junger Mann und Gründer und Geschäftsführer des Kinderrechteforums (KFR), setzte sich im letzten Jahr für die Geschwister Elina und Edgar aus Bestwig ein und konnte nach vielen Monaten endlich erreichen, dass Elina legal zurück zu ihren Eltern durfte, Edgar letztlich nicht abgeschoben wurde und Mutter, Vater und Geschwisterkind in Deutschland bleiben konnten. Respekt! Gut gemacht!

Der aktuelle Anlass
Zum Glück ist dieser Fall abgeschlossen. Die Familie hat Arbeit und Bleiberecht. Doch die Idylle trügt. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises schiebt weiter Menschen ab und zwar auch – genau wie es bei Elina und Edgar passiert ist – während ein Verfahren bei der Härtefallkommission des NRW-Innenministeriums für die Asylsuchenden anhängig ist.
So geschehen im Januar 2017 auch im Fall der Familie Quni aus Bestwig-Ramsbeck. Und das bringt nicht nur Üwen Ergün sondern auch viele Nachbarn und Freunde der beliebten und bestens integrierten albanischen Familie auf die Palme. Denn überall in NRW ist es selbstverständlich, die Empfehlung der Härtefallkommission abzuwarten. Und nach dieser Abmachung zu verfahren hatte Landrat Dr. Karl Schneider auch im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung am 4. März 2016 zugesagt. Aber nur neun Monate später schien er dieses Versprechen vergessen zu haben. Ende Januar 2017 wurde in einer Nachtaktion die fünfköpfige Familie Quni abgeschoben, und das trotz laufendem Härtefallantrag!

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Die Demonstranten II
Und genau darum zog die Gruppe Demonstranten friedlich mit selbst gemalten Plakaten und Bannern unter Geleit einiger umsichtiger Polizisten vom „Pulverturm“ aus durch die Mescheder Innenstadt bis hin zum Kreishaus. Auf dem Vorplatz der Kreisverwaltung verlas der Geschäftsführer des Kinderrechteforums eine Rede mit seinen Argumenten und Fakten, erinnerte an die Geschichte von Elina und Edgar und an die Tragödie der Familie Quni. Er betonte auch, dass sich die Demo nicht generell gegen Abschiebungen richte, jedoch gegen die Art und Weise, wie sie bei den beiden bekannten Fällen abgelaufen ist. Die Teilnehmer/innen skandierten „Kein Mensch ist illegal“ und diskutierten die bemerkenswerten Vorkommnisse in der Einwohnerfragestunde der Kreistagssitzung am 24.03.2017, als sich fünf von ihnen mit ihren Fragen an den Landrat wenden wollten und sich daraufhin ziemlich „von oben herab“ behandelt fühlten. Diese Kreistagssitzung war wohl eine Lehrstunde, nur leider nicht in Sachen Demokratie und, so betonte eine Dame, auch ein Aha-Erlebnis in Sachen Einstellung mancher männlichen Führungskraft gegenüber Frauen. Die hätten gerade mal zwei Sätze vorbringen dürfen. Dann wurde ihnen das Wort abgeschnitten.

Die Passanten
Einige Passanten guckten irritiert und interessiert, vielleicht auch kritisch. Eine Frau fragte: „Was ist hier los?“ Nach einer kurzen Erklärung meinte sie, wenn schon mal in Meschede was los sei, möchte sie auch wissen was. Es käme ja eh selten vor. Sie zeigte viel Verständnis für das Anliegen.

Im Kreishaus
Aus dem Kreishaus zeigte sich niemand. So überlegten einige der Demonstranten, ob es Sinn mache selbst ins Kreishaus zu gehen, wenn denn schon keiner der Führungskräfte und Mitarbeiter zu den Bürgern raus kommt. Schnelle Entscheidung: „Ja, aber nicht alle“
Üwen Ergün und zwei „Protestler/innen“ erkundigten sich daraufhin bei der Dame am Empfang, ob der Landrat zu sprechen sei. Sie wisse nicht genau ob er im Haus sei. Die Gäste sollten bitte das Büro XY in der Etage XY aufsuchen. Gesagt, getan.
Die Damen im Vorzimmer des Landrats waren sich sicher, der Landrat sei nicht im Hause und sein Vertreter, der Kreisdirektor, auch nicht. Letztlich gelang es der Mitarbeiterin des Landrats, den Leiter der Ausländerbehörde für ein Gespräch zu gewinnen.
Er empfing die „Dreier-Gruppe“ dann zusammen mit einem seiner wichtigsten Mitarbeiter stehend im Flur direkt vor seiner Bürotür und bestand zunächst auf einem „Vier-Augen-Gespräch“. Schließlich sei die Gruppe nicht angemeldet.
Die Nachfrage, ob er draußen mit den Demonstranten reden möchte, wurde spontan und strikt verneint.
Es gab dann aber immerhin ein kurzes „10-Augen-Gespräch“. Das wurde in erster Linie vom Chef der Ausländerbehörde und dem Geschäftsführer des Kinderrechteforums geführt. Diese Unterhaltung verlief nicht sonderlich erfreulich und wurde recht schnell und recht abrupt seitens des Chefs des Ausländeramts abgebrochen. Üwen Ergün konnte/durfte so leider auch nur einen Teil seines vorbereiteten Textes vortragen. Er erinnerte an die Zusicherung des Landrats, während eines laufenden Härtefallverfahrens nicht abzuschieben. Die Antwort lautete, der Landrat hätte lediglich zugesichert „in der Regel nicht davon abzuweichen“.
Der Herr von der Ausländerbehörde warf dem jungen Mann vor, er hätte sich nicht an Absprachen gehalten und das Ausländeramt unter Druck gesetzt. Üwen Ergün widersprach der Kritik und kündigte eine Liste mit Unterstützerunterschriften gegen die Abschiebung der Familie Quni an. Er erklärte noch dazu, dass er leider Namen auf der Liste schwärzen müsste, weil einige Unterstützer Angst vor Repressalien haben. Er wolle sich mit den betreffenden Personen noch in Verbindung setzen und dann die Resolution einreichen. Es hätten sich bisher 3.000 Leute gegen die Art und Weise der Abschiebung ausgesprochen. Nach einem kurzen, fruchtlosen Austausch weiterer „Nettigkeiten“ stand die kleine Gruppe ruckzuck wieder draußen vor der Tür. Denn der Chef des Ausländeramts hatte, wie schon gesagt, sie schnell wieder hinaus komplimentiert. Gesprächsbereitschaft war also nicht sonderlich erkennbar. Da sind sich die drei „Abgewiesenen“ einig. Und herzlich willkommen haben sie sich so bei der Kreisverwaltung auch nicht gefühlt.

Bürgernähe, Bürgerferne und mehr
Welcher Wind weht durch`s Kreishaus, welches Verständnis von Bürgernähe?
Ist die Verwaltung für ihre Bürger da? Oder sollen die Bürger für ihre Verwaltung da sein? Oder sollen die Bürger möglichst gar nicht da sein?
Hat die – aus Sicht der Ausländerbehörde vielleicht als mißlungen betrachtete – Abschiebung von 2016 irgendwelche Auswirkungen auf die Abschiebung 2017?

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Ärger wegen fehlender Kita-Plätze?

By adminRL at 12:42 am on Thursday, February 23, 2017

Das wird knapp. Im Hochsauerlandkreis fehlen offenbar Kita-Plätze. Und zwar nicht zu knapp.

Dazu Radio Sauer am 20.02.2017:
„In einigen Städten im Sauerland müssen zum neuen Kindergartenjahr neue Betreuungsplätze geschaffen werden. … In Meschede fehlen sogar noch rund 90 Plätze. Die Zahlen für die anderen Städte legt der Kreis bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. …“
Klick:
http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/article/-857f260c68.html

Vom Rathaus zum Kreishaus
Nach einer Präsentation der Zahlen für Meschede im Mescheder Rathaus wandte sich die die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 14.02.2017 mit einer Anfrage an den Landrat. Hier der Wortlaut des Schreibens der SBL/FW:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Bedarf an Kita-Plätzen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

aus der Verwaltungsvorlage 9/597 vom 11.11.2016 ist eine deutliche Unterdeckung des Bedarfs an Kita-Plätzen ersichtlich. Fehlbedarfe zeichnen sich demnach beispielsweise auch für das Stadtgebiet Meschede ab.
Ihre Verwaltung rechnete im November 2016 allein in der Mescheder Kernstadt mit bis zu zwei zusätzlichen Gruppen für U3- und Ü3-Kinder. Und für Freienohl/Wennemen gab das Kreisjugendamt einen Fehlbedarf von zunächst 1,5 Gruppen für Ü3-Kinder an. Ähnliches galt für Remblinghausen und Wallen.
In etlichen anderen Kommunen im Bereich des Kreisjugendamtes fehlten (laut Vorlage 9/597) ebenfalls Kita-Plätze.

Am 13.02.2017 stellte ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes im Rathaus in Meschede abso-lute Zahlen dazu vor. Insgesamt sollen in Meschede über 90 Kindergartenplätze (U3 + Ü3) fehlen, wobei die Betreuungsquote in Meschede unter dem Durchschnitt liegen soll.

In dem Zusammenhang stellen wir – bezogen auf das Kita-Jahr 2017/2018 – folgende Fragen:
1. Wie viele Kita-Pätze fehlen nach aktuellem Stand im Bereich des Kreisjugendamtes?
2. Welche Städte und Gemeinden verzeichnen eine deutliche Unterdeckung? (Angaben bitte in absoluten Zahlen und prozentual)?
3. Wie viele Betreuungsplätze werden im Kreisjugendamtsbereich und in den einzelnen Städten und Gemeinden als Reserve (Puffer) vorgehalten?
4. Welche wirksamen Erfolge verzeichnen Ihre Bemühungen, Abhilfe zu schaffen?
5. Wer ist der richtige Ansprechpartner für Eltern (z.B. Zuzügler), die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen und entweder gar keinen oder aber nicht den räumlich am nächsten liegenden oder den gewünschten Kita-Platz bekommen können?“

Wie geht es weiter?
Voraussichtlich am Montag dem 06.03.2017 um 17.00 Uhr tagt im Kreishaus in Meschede der Kreisjugendhilfeausschuss. Die Sitzung ist öffentlich!!! Die Jugendamtsleitung hat bis dahin sicherlich weitere Zahlen, Daten und Fakten für den Ausschuss, für Politik und Öffentlichkeit bereit.

Und was das Ergebnis der obigen Anfrage betrifft, wir werden berichten!

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“Die Kleinen hängt man”

By adminRL at 12:58 am on Saturday, January 7, 2017

Gemeinsame Stellungnahme der Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linke und Piraten zur Anklage gegen eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?

Dieses Sprichwort scheint beim Lesen der Pressemitteilungen bezüglich der Anklage gegen die Sozialarbeiterin, die mit dem Fall des später gestorbenen Kindes aus Winterberg betraut war, wieder einmal zu stimmen.

Wie die Staatsanwaltschaft richtig feststellt, ist keine ganze Behörde haftbar zu machen. Das stimmt, man kann aber die Leitung einer Behörde zur Verantwortung ziehen.

Wenn schon keine juristische Verfolgung der Führungsebene erfolgt, so hat die Behördenleitung zumindest politisch die Verantwortung zu übernehmen.
Die Behördenleitung wurde aber erst nach Bekanntwerden der Fehler ihres Jugendamtes tätig und veranlasste u.a. erhebliche organisatorische Veränderungen in der Behörde. Z.B. wurden die vorher viel zu kleinen Einheiten zu größeren Arbeitsgruppen zusammengelegt, in denen nun ein fachlicher Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser möglich ist. Zuvor hatte unser stimmberechtigter Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss, Dietmar Schwalm, der selbst bereits seit vielen Jahren hauptberuflich in der Jugendhilfe tätig ist, die personellen und finanziellen Defizite im Jugendamt zum wiederholten Male anprangert. Lässt sich diese – viel zu späte – Reaktion der Behördenleitung nicht als Eingeständnis werten, dass vorher die Abläufe nicht in Ordnung waren?

Die Diskussion über die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialdienst hat unser Vertreter immer wieder auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen lassen. Aus seiner Arbeit in der ver.di-Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ist ihm bekannt, dass es wichtig ist, ähnlich wie im Bereich Vormundschaften auch für diesen Bereich eine Fallzahlobergrenze einzuführen.

Wir, die 5 Vertreter der Oppositionsfraktionen im Kreistag, bedauern, dass bei der Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre, die Fehler nur bei einer Person aus der “unteren” Ebene festgemacht werden. Solche tragischen Ereignisse wie der Tod eines Kleinkindes müssen Anlass sein, auch die Versäumnisse aufzuzeigen, die die Führungskräfte zu verantworten haben.

Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises war in gewerkschaftlichen Fachkreisen schon vor 2014 dafür bekannt dafür, dass es bei gleicher Einwohnerzahl viel weniger Personal und Finanzen eingesetzt hat als andere kommunale Jugendämter in der Region.

Auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist daher der Vorwurf zu machen, für sie bekannte oder erkennbare Missstände dauerhaft ignoriert zu haben, anstatt beim Landrat auf Abhilfe zu drängen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Interessant wäre auch zu erfahren, warum durch den Inhalt der Aussagen der jungen Sozialarbeiterin in der Gerichtsverhandlung Anfang 2016 beim Amtsgericht Medebach der Eindruck entstehen kann, dass sie weitgehend Schuld auf sich nahm und sich so schützend vor ihre Vorgesetzten und den Landrat gestellt hat?

Es ist bekannt, dass gerade in Berufen, die mit Menschen arbeiten, junge MitarbeiterInnen gar nicht mehr merken, unter welchen extremen Arbeitsbedingungen sie arbeiten und daher bei Befragungen keine Rede von Überlastung ist.

Da die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz gern behalten wollen, gestehen sie sich dauerhaften Stress durch fehlendes Personal, fehlende Finanzen für geeignete Hilfsangebote und mangelnde Unterstützung oft nicht ein.

Sozialpädagogische Kräfte haben in früheren Jahren viel eigenständiger arbeiten können. Heute werden ihnen wegen der Budgetierung von Amtsleitungen stringent die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben. Wenn nur für ein Kind aus einer Familie Hilfen bewilligt werden, dann bleibt oft keine Zeit bzw. wird auch nicht gewünscht, dass sich der/die operativ Beauftragte auch noch um das weitere familiäre Umfeld kümmert.
Abschließend möchten wir aber darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich die personellen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen der letzten Monate aufgrund der erfolgten Vorgaben des Landesjugendamtes begrüßen. Sie werden die Qualität der Arbeit des Kreisjugendamtes langfristig verbessern.

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Es riecht nach “Filz” …

By adminRL at 11:49 pm on Sunday, November 27, 2016

Unsere Story beginnt am 16.06.2016 bei der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) in Meschede. Auf der Tagesordnung stand der unverdächtige Tagesordnungspunkt “Kindergartensituation in Brilon”. Doch bei Aufruf dieses Punktes stellte sich heraus, dass es nicht nur allgemein um das Kita-Angebot in Brilon ging, sondern dass ein einziger potentieller Träger eingeladen worden war, im Ausschuss sein Konzept für eine neue Kita vorzustellen. Präsentiert wurden konkrete Bauzeichnungen für einen 4gruppigen Neubau mit ca. 1.200 qm Fläche. Zwischen dem Kreisvorstand dieses Verbandes und der CDU gibt es enge Verflechtungen…
Andere potentielle Träger wussten davon nichts und hatten daher keine Gelegenheit gehabt, selbst einen Vortrag für den KJHA vorzubereiten.
Dies führte zu Missfallen im Ausschuss. Daher wurde vereinbart, die Beratung in der nächsten Sitzung des KJHA fortzusetzen, dann auch mit der Gelegenheit für andere potentielle Träger, ihre Konzepte vorzustellen.

Die nächste Sitzung des KJHA sollte jedoch erst im September stattfinden. Da jedoch zum 30.08.2016 die reguläre Antragsfrist für Bundes- und Landesmittel zur Förderung neuer Kita-Plätze auslief, beantragte kurz darauf die SBL/FW-Fraktion, den KJHA noch im August tagen zu lassen. Diese Sitzung fand dann am 24.08.2016 statt.
In der Zwischenzeit hatte es jedoch in der Briloner Kommunalpolitik weitere ungewöhnliche Ereignisse gegeben. Ein bisher für eine Kita vorgesehenes Grundstück wurde auf Vorschlag der Stadtverwaltung in Wohnbauland umgewandelt, stand also nicht mehr zur Verfügung. Für ein weiteres, von einem anderen Kita-Träger gewünschtes, freies und gut gelegenes Grundstück lehnte der Ausschuss für Planen und Bauen in seiner Sitzung am 03.08.2016 die planerische Freigabe für den Bau einer Kita ab. Die Begründung aus der CDU-Fraktion: Durch eine Kita würde der Wert der Nachbargrundstücke sinken (kein Witz!!). Dabei sind Kitas selten abends, nachts und an Wochenenden in Betrieb, und die Geruchs- und Lärmemissionen halten sich in sehr engen Grenzen…
Weitere von der Bürgerliste ins Spiel gebrachte Grundstücke waren nach Behauptungen der Stadtverwaltung angeblich ungeeignet: Ein zentral gelegenes Grundstück im kommunalen Eigentum wegen Hochwassergefahr ??? (dabei liegt die Briloner Kernstadt auf einer Hochebene, und der nächste Fluss ist mehrere Kilometer entfernt). Und bei einem anderen städtischen Grundstück würde die Bauleitplanung angeblich zwei Jahre dauern… (so langsam kann selbst eine öffentliche Verwaltung nicht sein!)

Also blieb nur ein Träger für den Neubau übrig, denn nur dieser Träger hatte ein Grundstück zur Verfügung. Dort befinden sich zwar reichlich Altlasten aus Schwermetallen, es gibt keinen Gehweg auf der Straßenseite dieses Grundstücks, aber vor allem nachmittags sehr viel Straßenverkehr durch mehrere benachbarte große Einkaufsläden, und Familien wohnen nicht in der Nähe… Aber es war halt der “richtige” und einzige verbliebene potentielle Träger, so dass der KJHA am 24.08. seine Zustimmung beschloss. Nun ging es sehr zügig, denn die Bauarbeiten starteten nach weniger als einem Monat Wochen. Die Briloner Stadtverwaltung scheint diese Baugenehmigung innerhalb von wenigen Stunden nach Eingang des Bauantrags erteilt zu haben…

Doch die Story geht noch weiter. Der CDU-nahe Träger, der den Zuschlag erhielt, baut zwar die neue Kita, betreibt sie aber nicht selbst. Dafür wurde eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, die denselben Geschäftsführer hat wie der Verband. Da der künftige Betreiber das Gebäude der Kita nicht selbst baut, kann er auch keine Zuschüsse zu den Investitionskosten beantragen. Stattdessen zahlt die neue Betreibergesellschaft künftig Miete an den Mutter-Verband. Und diese Miete erhöht die Betriebskosten. Die bleiben aber nicht beim Betreiber hängen, denn 36% trägt das Land und 55% der Kreis. Die restlichen 9% Eigenanteil erstattet in Brilon normalerweise die Stadt an den Träger, so dass eine volle Refinanzierung erfolgt. Ein einträgliches Geschäft…

Der Sozialausschuss der Stadt Brilon sollte in seiner Sitzung am 22.11.2016 den Zuschuss beschließen. Doch nun stockte es. Denn die Bürgerliste deckte in der Sitzung die unnötigen Mehrkosten durch den Deal mit den Mietzahlungen statt der Zuschüsse auf. Der Ausschuss beschloss nach längerer Diskussion mit großer Mehrheit, jetzt nicht zu entscheiden und das Thema im nächsten Jahr wieder aufzugreifen, wenn mehr Transparenz über die Kosten bestünde.
In der Sitzung des Sozialausschusses behauptete der gemeinsame Geschäftsführer von Mutterverband und Tochtergesellschaft, auf die Beantragung von Fördermitteln hätte verzichtet werden müssen, weil die Ende August schon vollständig vergeben waren. Doch das ist weit entfernt von der Wahrheit. Das diesjährige Förderprogramm wird gespeist aus den eingesparten Mitteln des gescheiterten Betreuungsgeldes. 100 Mio Euro stellt das Land NRW für neue Kita-Plätze für über 3jährige Kinder insgesamt zur Verfügung, mehr als je zuvor. Es gibt bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Für das Kreisgebiet war ein Volumen von insgesamt 1,43 Mio Euro sicher, davon knapp 700.000 Euro für das Kreisjugendamt (KJA) und etwa derselbe Betrag für die 3 städtischen Jugendämter. Bewilligt werden die Mittel vom Landesjugendamt. Von den Mitteln für das KJA des HSK waren sogar am 22.11. – dem Tag der Ausschusssitzung – noch etwa 240.000 Euro frei. Hinzu kommen nach einer aktuellen Auskunft des Landesjugendamtes noch erhebliche Reste aus anderen Jugendamtsbezirken. Und für die neuen Plätze für die unter 3jährigen Kinder gilt ein eigenes Programm, auch mit bis zu 20.000 Euro je neuem Platz. Hier sind jetzt noch reichlich Mittel vorhanden. Der Träger könnte also sogar jetzt noch einen Antrag auf Investitionsfördermittel stellen und mindestens 700.000 Euro an Zuschüssen erwarten, vielleicht auch viel mehr.

Doch durch das von Kreis- und Stadtverwaltung protegierte Investoren- und Vermietungsmodell für diesen Träger fallen erhebliche Mehrkosten für die kommunalen Kassen an. Die Monatsmiete für die neue Kita könnte schätzungsweise bei etwa 7.500 Euro liegen, macht im Jahr 90.000 Euro. Daraus ergeben sich pro Jahr ca. 8.000 Euro Mehrkosten für die Stadt und ca. 50.000 Euro Mehrkosten für den Kreis, die ebenfalls über die Jugendamtsumlage aus den Gemeinden bezahlt werden müssen. Das Kreisjugendamt hat gegenüber diesem Träger eine 20jährige Mietausfallgarantie abgegeben. Bei Betrachtung über diese 20 Jahre subventionieren die Kommunen diesen Träger nach dieser Schätzung mit etwa 1,16 Mio Euro. Das wäre nicht der Fall, wenn der Träger die ihm zustehenden Investitionsmittel beantragen würde und daher keine Miete anfallen würde.

In die sehr enge Kooperation zwischen einem Träger und Teilen der Verwaltungen und Teilen der Politik scheint auch die Lokalpresse einbezogen zu sein. Sie war nicht in der Sitzung des Sozialausschusses anwesend, veröffentlichte aber 2 Tage später einen schlecht recherchierten Bericht, mit falschen und unvollständigen Angaben, vermutlich gespeist von dem in der Sitzung kritisierten Träger. Ein sachlicher Kommentar mit einigen Fakten, den daraufhin ein Mitglied der Bürgerliste unter “www.derwesten.de” zu diesem Artikel schrieb, wurde nach wenigen Stunden vom Administrator gelöscht. Am Schreibstil des Kommentars kann es nicht gelegen haben. So etwas wurde auch schon mal als Zensur betrachtet…

Die Story könnte noch weiter gehen!

UPDATE 1 (28.11.2016):
Eine Fortsetzung der “ungewöhnlichen” Kooperationen gab es schon heute im Kreisjugendhilfeausschuss. Auf der Tagesordnung stand auch die Anerkennung der oben beschriebenen Tochtergesellschaft als Träger von Kindertageseinrichtungen. Außer der neuen Kita in Brilon sollen noch drei weitere vom Mutterverband zur Tochter übergehen.
Ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied wollte Fragen zu den finanziellen Folgen stellen. Vom Vorsitzenden des Kreisjugendhilfeausschusses (CDU) wurde jedoch keine einzige Wortmeldung zugelassen und dadurch jede Diskussion unterbunden. Auch wenn mehrere Ausschussmitglieder bei der sofort anschließenden Abstimmung nicht dem Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung folgten, wurde erwartungsgemäß die Anerkennung dieses Träger beschlossen – ohne jede Möglichkeit zur Debatte…

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Kreisjugendhilfeausschuss – SBL/FW beantragt einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt

By adminRL at 6:24 pm on Friday, July 15, 2016

Wie bereits berichtet, besteht in der Briloner Kernstadt Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte. Zwei Träger interessieren sich dafür. In der letzten Sitzung des Kreisjeugendhifeausschusses am 16. Juni wurde nur einer von ihnen zum Vortrag eingeladen – und ohne dass dies den Ausschussmitgliedern vorher bekannt war.
Nun soll zügig eine Entscheidung fallen, mit einer fairen Chance für beide potentiellen Träger. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass noch bis zum Antragsschluss am 30.08.2016 Fördermittel des Landes für die Einrichtung der neuen Kita-Plätze beantragt werden können.

Die SBL/FW-Fraktion hat daher folgenden Antrag eingebracht:
In die Tagesordnung der nächsten Sitzung des KJHA wird der TOP “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagesstätte in der Briloner Kernstadt” aufgenommen.

Erläuterung:
Aus den Erörterungen in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses KJHA am 16.06.2016 ergibt sich der Bedarf für eine zusätzliche Kita in der Briloner Kernstadt. Damit diese Kita möglichst bereits zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 starten kann, sollte in der nächsten Sitzung des KJHA (am 24.08.2016) über die Trägerschaft entschieden werden. Denn der künftige Träger benötigt Planungssicherheit für seine Einrichtung und die darin angebotenen Gruppen. Zu dieser Sitzung des KJHA sollten alle interessierten potentiellen Träger eingeladen werden und dort ihr Konzept und ihren Planungsstand vorstellen.

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Wer wird Träger der neuen Kita in Brilon?

By adminRL at 2:13 pm on Monday, July 11, 2016

In der Briloner Kernstadt fehlen Kindergartenplätze; daran gibt es keinen Zweifel. Derzeit gibt es für alle dort befindlichen Kitas viele Anmeldungen und lange Wartelisten. Möglichst schon zum 01.08.2017 soll eine neue Kindertagesstätte (Kita) ihre Arbeit aufnehmen. Die Frage ist nur, wer sie baut? Zwei Träger, die beide bereits Kitas im Stadtgebiet Brilon betreiben, interessieren sich dafür. In allen bisher in Brilon und Umgebung vorhandenen Kitas dieser Träger wird übrigens gute Arbeit geleistet.

In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 16. Juni stand das Thema “Kindergartensituation in Brilon” auf der Tagesordnung. Zur Überraschung und ohne vorherige Kenntnis vieler Mitglieder des Ausschusses war einer der beiden potentiellen Träger zur Präsentation seines Konzepts eingeladen worden, der andere nicht. Dem Ausschuss war vorher nicht bekannt, dass überhaupt eine Präsentation stattfinden sollte. Lag die Überraschungs-Einladung vielleicht daran, dass enge personelle Verflechtungen zwischen dem Kreisvorstand des eingeladenen Trägers und der Partei der größten Kreistagsfraktion bestehen??

Mittlerweile hat die SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des KJHA den Tagesordnungspunkt “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagsstätte in der Briloner Kernstadt” und einen Sitzungstermin im August beantragt. Der KJHA wird dann – nach ordentlicher Vorbereitung – eine Entscheidung treffen. Die nächste Sitzung des KJHA findet nun bereits am 24.08.2016 und nicht – wie bisher angekündigt – erst Ende September statt. Denn bis zum 30.08.2016 können beim Landesjugendamt Fördermittel für neue Kita-Plätze beantragt werden; das kann dann nach der Ausschusssitzung noch rechtzeitig erfolgen. Im KJHA sollen dann beide Träger ihre Konzepte vorstellen.

Am Donnerstag (7. Juli) ging es auch im Rat der Stadt Brilon um die neue Kita. Die BBL-Fraktion beantragte dort, dass eine Woche vor der Sitzung des KJHA eine zusätzliche Sitzung des Briloner Sozialausschusses stattfindet. Der soll sich ebenfalls die Konzepte der beiden potentiellen Träger anhören und aus Briloner Sicht eine Empfehlung an den KJHA abgeben.

So wird es hoffentlich gelingen, den weiteren Ablauf in der Auswahl des Kita-Trägers transparent und gerecht zu gestalten! Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es ist, manche Aktivitäten der CDU-Fraktion sehr genau zu beobachten…

PS:
Ebenfalls wieder einmal zeigt sich auch bei diesem Thema in einigen Presseberichten, dass einige Akteure scheinbar sehr enge Kontkate zu einigen Journalisten haben…

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Papiertiger mit geringem Wert

By adminRL at 5:08 pm on Friday, June 17, 2016

Angekündigt worden war eine Stärken- und Schwächenanalyse des Kreisjugendamtes – und heraus kam ein methodisch sehr dürftiges Ergebnis. Das Landesjugendamt hatte die Aufgabe übernommen, die Arbeit des Kreisjugendamtes des HSK zu untersuchen. Anlass war der Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg vor zwei Jahren gewesen; in diesem Zusammenhang wurden auch vom Richter im Amtsgericht Medebach massive Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt erhoben.

Am Donnerstag trugen zwei Vertreter des Landesjugendamtes ihre Ergebnisse vor. Das Landesjugendamt hatte sich darauf beschränkt, zwei der zahlreichen Dienstanweisungen der Jugendbehörde des HSK zu untersuchen, am eigenen Schreibtisch in Münster. Konkret ging es nur um die Anweisungen “zum Vorgehen und Maßnahmen des Jugendamtes bei Meldungen über Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen (Kindeswohlgefährdung)” und für “Ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII”. Außerdem gab es Gespräche mit der Amtsleitung. Aber es gab keine Gespräche mit Mitarbeitern des Jugendamtes, keine Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und Familien, keine Analyse konkreter Fälle, keine Besuche “vor Ort”???! Wie kann man aus 2 Dienstanweisungen auf die Qualität der Arbeit eines Jugendamtes schließen wollen? Denn diese Arbeit findet sich nur zu einem sehr geringen Teil in formellen Dienstanweisungen wieder, die Praxis spielt hier eine sehr viel größere Rolle.

Immerhin ergaben sich sogar aus dieser sehr beschränkten Sichtweise noch einige konkrete Vorschläge:

Die derzeit 9 Außenstellen sollten auf noch etwa 3 reduziert werden, da in den bisher sehr kleinen Teams der fachliche Austausch und Vertretungsmöglichkeiten nicht hinreichend geleistet werden könnten: “Der ASD des Kreisjugendamtes ist auf 9 Außenstellen aufgeteilt und verfügt über insgesamt 12,78 Vollzeitstellen zzgl. 1 Vollzeit-stelle für die ASD-Leitung. Viele Außenstellen sind lediglich mit einer Fachkraft besetzt… Außenstellen mit ein bis drei Fachkräften sind weder fachlich noch organisatorisch angemessen. Erst durch eine Zusammenführung wird Teamarbeit, die für die Qualität der Arbeit des ASD notwendig ist, ermöglicht.”

Eine von unserer Fraktion wiederholt vorgetragene Kritik äußert auch das Landesjugendamt: “Kritisch sind solche Vorgaben zu bewerten, wie „…grundsätzlich nur eine ambulante Hilfe in einer Familie …“ “.

Und es sei verkehrt, als allgemeinen Grundsatz “ambulant vor stationär” aufzustellen: “Des Weiteren ist das unter der Überschrift „Wirtschaftlichkeit“ genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ zu hinterfragen. Im Rahmen der Kostendiskussion wurde ein solcher Leitsatz vor ca. 15 Jahren in vielen Jugendämtern formuliert. In der Praxis hat dies häufig dazu geführt, dass stationären Hilfen erst bewilligt wurden, wenn ambulante Hilfen nicht das gewünschte Ergebnis erzielt hatten. Ein solches Vorgehen ist aus fachlicher Sicht kritisch. Es kann dazu führen, dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern im Rahmen ambulanter Hilfe zunächst Erfahrungen des Scheiterns machen müssen, bevor eine prekäre häusliche Situation durch eine zum Ziel führende, vielleicht auch nur vorübergehende, stationäre Hilfe bewilligt wird. Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist es nicht sinnvoll, zunächst ambulante Hilfen zu initiieren, die nicht den gewünschten Erfolg bringen.”

Den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags wurde die Stellungnahme des Landesjugendamtes leider erst am Tag nach der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Sie kann nun durchgelesen werden (was keine besonderen Anforderungen stellt; s.o.) und soll in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses erneut diskutiert werden.

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Was unternimmt das Kreisjugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls? – SBL/FW stellt Antrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses

By adminRL at 10:02 am on Thursday, February 25, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 23.02.2016 an den Landrat folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses:

„Antrag nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 09.03.2016

Thema: Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender Gefährdung des Kindeswohls

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht Arnsberg verwiesen. In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem „massiven behördlichen Versagen“ ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses „massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat. Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?

2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus? Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?

3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA? 4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?

5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?

6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in den letzten drei Jahren?

7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?

8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder, bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?

9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher“

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“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

By adminRL at 6:49 pm on Tuesday, February 16, 2016

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) aus dieser Familie war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wurde an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen. Daraus ergibt sich nun die Zuständigkeit des Landgerichts. Die Aussagen mehrerer Sachverständiger belegten, dass bei den beiden kleinen Kindern ein akuter Magen-Darm-Infekt aufgetreten war, der aber ohne das seit Monaten bestehende mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitangebot eine “Bagatelle” gewesen wäre.

Außer der Kindesmutter stand auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf. Diese Informationen hätte nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

Nur wenige Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es nach dem Tod ihres kleinen Bruders aus der Herkunftsfamilie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung berichten, dass das kleine Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

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