Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

By adminRL at 1:51 am on Sunday, November 23, 2014

Wir haben in den letzten Wochen schon öfters über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht aktzeptabel.

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.
Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”
Ein Auszug aus der Antwort: “Vergabeverfahren können gem. § 20 EG Abs. 1 lit. C) VOL/A aufgehoben werden, wenn sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben. Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet… Die VOL/A verlangt keine Kostenschätzung und definiert demzufolge auch nicht, wie diese Kostenschätzung vorzunehmen ist… Bei der Ausschreibung der Schülerbeförderung waren die neuen Lose nur schwer mit den im letzten Verfahren gebildeten Losen vergleichbar.”
Das bedeutet im Klartext: Das Vergabeamt scheint offensichtlich kein Interesse daran gahebt zu haben, die Angebote auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn diese Angebote lassen sich sehr gut anhand der Preise je Kilometer bewerten, viel besser als durch Vergleich mit irgendwelchen alten Aufträgen, die bereits viel zu teuer vergeben worden waren. Wenn der angebotene Preis etwa das Dreifache des zu erwartenden Preises beträgt, dann ist es sehr seltsam zu erklären, man sei ja gesetzlich nicht zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet gewesen. Wenn das bei solch extremen Preisen nicht erfolgt, wann denn sonst? Wie geht das Vergabeamt mit unserem Geld um??

Immerhin wird nun in der Antwort auf eine weitere Frage erstmals zugegeben: “Außerdem sind in der Berechnung der Werte in der Vorlage und Bekanntgabe bedauerlicherweise Fehler gemacht worden…”. Damit werden die wesentlichen Probleme dieses Vergabeverfahrens aber nicht gelöst.

Nun haben die beiden Fraktionen der SBL und der Linken und das Kreistagsmitglied der Piraten die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses verlangt. Ein Ausschuss muss unverzüglich tagen, wenn mindestens eine Fraktion dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. Diese formale Voraussetzung ist nun erfüllt. Im Antrag heißt es u.a.:

“Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:
…
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden können.
Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.
Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
– Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
– Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
– Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
– außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
– Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
– tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
– Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
– Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
– divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme
…
Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.”

Dem Buchstaben nach ist das Rechnungsprüfungamt keinerlei fachlichen Weisungen der Leitung der Kreisverwaltung unterworfen. Man wird sehen, ob dies auch in diesem Fall gilt …

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Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

By adminRL at 1:39 pm on Thursday, November 13, 2014

Wie berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
• Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
• Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
• Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
• außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
• Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
• tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
• Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
• Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
• divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

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Nutzlose Bahnverlängerung am Flughafen

By adminRL at 10:45 am on Monday, November 10, 2014

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden bereitet weiterhin Sorgen. Mehrheitsgesellschafter ist der Kreis Paderborn mit ca. 56% Beteiligung; der HSK hält ca. 4% der Anteile. In der letzten Woche hat der Landrat der Kreises Paderborn im dortigen Kreistag den Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingebracht. Daraus geht hervor, dass dieser Kreis nun 700.000 Euro zusätzlich für die Abdeckung des Betriebsverlustes der Flughafens einplant. Denn die bisher beschlossene Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro soll auf 2,5 Mio Euro verdoppelt werden. Das bedeutet, dass sich der HSK jährlich mit ca. 100.000 Euro am Betriebsverlust beteiligen muss – wenn sich der Betriebsverlust an den Beschluss der Politiker hält und nicht noch höher ausfällt …

Das vor 3 Jahren beschlossene Investitionsprogramm stockt. Von den damals vorgesehenen 18,5 Mio Euro sind bisher erst weniger als die Hälfte umgesetzt oder in konkreter Ausführungsplanung.

Auch vor diesem Beschluss aus dem Jahr 2011 gab es bereits größere Investitionen. Eine besonders auffällige erweist sich derzeit als nutzlos. Denn für ca. 1 Mio Euro wurde im Jahr 2009 eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter gebaut. Sie ist aber immer noch nicht in Betrieb. Auf einer Informationsveranstaltung der Leitung des Flughafens am 27.10.2014 hatte die SBL bereits nach diesem Problem gefragt. Nun hat die Geschäftsführung des Flughafens die Information selbst an die Presse gegeben: Die Bahnverlängerung wird auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Denn für die Inbetriebnahme müßten weitere 0,8 – 1,0 Mio Euro in eine sogenannte “Landeschwelle” investiert worden, zu der u.a. aufwändige elektronische Einrichtungen gehören. Diese Mittel stehen dem Flughafen derzeit nicht zur Verfügung, und der Bedarf für die Bahnverlängerung ist derzeit nicht erkennbar. Näheres steht z.B. in der “Glocke”: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Startbahn-Verlaengerung-bleibt-ungenutzt-dc5f749a-5f7d-4e6f-8ce5-f93d2e60b403-ds

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Aktien-Märchen

By adminRL at 11:10 pm on Saturday, November 1, 2014

Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.
Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion.

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenport am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren bis zur jetzt beschlossenen Wertberichtigung immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Aktie statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK von ursprünglich 40,8 Mio Euro um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben de Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die für die Kreisumlage wichtige Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio Euro der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.
Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand…
Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!!
Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.
Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben…

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Minus 266.804.183,89 Euro!

By adminRL at 4:45 pm on Monday, October 27, 2014

Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücköage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner. Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft!
Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden…

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Jagdsteuer könnte wieder erhoben werden

By adminRL at 11:09 pm on Monday, October 20, 2014

Seit Januar 2013 durfte der HSK keine Jagdsteuer mehr erheben. Zuvor war sie in drei Jahresschritten abgebaut worden, noch von der alten CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf. Damit gingen dem HSK etwa 800.000 Euro an jährlichen Einnahmen verloren.

Im September 2014 hat Landesumweltminister Johannes Remmel (endlich!) den Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt. In dem Entwurf (Landtags-Vorlage 16/2211) ist auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen enthalten:
“Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
“(1) Die Gemeinden können Steuern erheben. Jagdsteuern können nur von den kreisfreien Städten und von den Kreisen erhoben werden. Die Steuer wird nach einem Prozentsatz der Jahresjagdpacht bemessen, der 20 Prozent nicht überschreiten darf. Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt.”

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu:
“Die Wiedereinführung der Jagdsteuer ist Inhalt des Koalitionsvertrages 2012-2017 zwischen der NRW SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW. Durch Änderung des § 3 Absatz 1 und Aufhebung des § 22 wird für die Kreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit geschaffen, die mit Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer bis zum Jahr 2012 abgeschmolzene und ab 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder zu erheben. Die Jagdsteuer knüpft die Steuererhebung an die Ausübung des Jagdrechtes an. Der Steuersatz wird auf 20 Prozent des Pachtpreises begrenzt. Ein Steuersatz von 20 Prozent ist mit höherrangigem Recht vereinbar, so auch die Rechtsprechung.
Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer aus Gründen der Praktikabilität nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt und nicht anhand des Pachtpreises gleichgearteter Jagdbezirke.
Die Erhebung der Jagdsteuer stellt ein Recht der Kreise und kreisfreien Städte dar.”

Falls der Landtag den Gesetzentwurf so beschließt, könnte der HSK die Jagsteuer bald wieder einführen. Dies könnte erheblichen finanziellen Spielraum für soziale Projekte schaffen, z.B. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang oder für die Einführung eines Sozialtickets für Bahn und Bus. Als die Jagdsteuer vom Landtag abgeschafft wurde, haben dies damals alle Fraktionen im Kreistag des HSK bedauert. Demnächst könnte es ernst werden, ob sie sich noch an ihre damalige Bewertung erinnern und nun die Wiedereinführung der Jagdsteuer unterstützen…

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Hoher Abschreibungsbedarf

By adminRL at 12:45 pm on Saturday, September 27, 2014

1,27 Mio RWE-Aktien besitzt unser Nachbarkreis Paderborn. Die waren ursprünglich in der Bilanz mit einem Stückpreis von 87,30 Euro bewertet, ähnlich hoch wie im Hochsauerlandkreis. Nach mehreren in den letzten Jahren bereits erfolgten Abwertungen hat der Kreis Paderborn nun im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erneut eine Abwertung vorgenommen, um 35,66 Mio Euro. Das berichtet aktuell die “Neue Westfälische”: http://www.nw-news.de/owl/kreis_paderborn/top_news_kreis_paderborn/11255783_Kreis_schreibt_erneut_357_Millionen_Euro_ab.html.

Aus einer Antwort der Kreisverwaltung in Paderborn für die Kreistagssitzung am 22.09.2014 ergibt sich, dass der Bilanzwert je Aktie 2009 auf 60,85 Euro, 2012 auf 54,60 Euro und nun auf 26,61 Euro reduziert wurde. Das bedeutet außerplanmäige Abschreibungen von insgesamt 74,64 Mio Euro. Hier nachzulesen: https://sessionnet.krz.de/kreis_paderborn/bi/vo0050.asp?__kvonr=1460&voselect=1057.

Der HSK besitzt (direkt und indirekt über kreiseigene Gesellschaften) über 5,9 Mio RWE-Aktien, also fast das Vierfache wie der Kreis Paderborn. Bisher hat sich der Landrat geweigert, eine Neubewertung vorgenommen. Allerdings ist sie für dieses Jahr angekündigt. Die spannende Frage: Reichen 250 Mio Euro für die außerplanmäßige Abschreibung aus oder werden es noch mehr? Der Abschreibungsbedarf ist riesig. Denn der HSK hat viele Jahre lang nur in diese eine Aktie investiert. Das dicke Ende kommt jetzt, und indirekt werden es die Städte und Gemeinden bei der Kreisumlage merken. Die Dividende betrug zuletzt nur noch 1 Euro je RWE-Aktie, weit weniger als mit anderen Anlageformen zu verdienen wäre. Eine Erhöhung der Dividende ist äußerst unwahrscheinlich. Der Abschreibungsbedarf wird also etwa der 40fachen jährlichen Dividende entsprechen…

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Die Stadt Meschede, der HSK und Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit – Zahl der Grundsicherungs-Empfänger steigt kontinuierlich

By adminRL at 4:48 pm on Thursday, September 18, 2014

Planwirtschaft bei Optionskommunen?
Dieser Gedanke kam unserr Autorin unwillkürlich beim Lesen der Mitteilung der Stadt Meschede mit Datum vom 08.08.2014 und dem Betreff „Information Leistungsbereiche im Fachbereich Soziales (Job-Center)“.

Maßnahmen
Im Text der Mitteilung heißt es: „Mit dem HSK werden jährlich Zielvereinbarungen vereinbart um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dabei liegen die Schwerpunkte u.a. auf der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der Verbesserung der Integrationsquote, der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug oder der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit.“ Der Sachbearbeiter der Stadt Meschede erläutert weiter, bei der Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungsstellen bestünde eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und, dass alle Maßnahmen in stetiger Abstimmung mit dem HSK als Träger der Grundsicherung vorgenommen würden. Zusätzliche Maßnahme-Angebote seien u.a. Schuldnerberatung, Eignungsfeststellungen, Bewerbungscenter, Alten-pflegeausbildung, Umschulungen.

Aufgaben
Diese Aufgaben nehmen demnach 5 Leistungssachbearbeiter/innen wahr. Sie sind zuständig für die Berechnung und die Auszahlung von ALG II. Dazu kommen 5 Fallmanager/innen zur Betreuung der Leistungsberechtigten. Zu deren Aufgaben gehört es auch, mögliche Vermittlungshemmnisse zu beseitigen. Zu dem Team gehört noch ein Arbeitsvermittler – er ist für die „Arbeitgeberansprache“ zuständig – sowie eine Mitarbeiterin, die in der Anmeldung für Erstgespräche und Terminvergaben zuständig ist.

Meschede – Statistik für
2013 / 2014

Familien im Hartz-IV-Bezug
681 / 673

Alleinerziehende Familien
147 / 120

Familien mit Haushaltsvorstand unter 25 Jahren oder alleinstehend
49 / 57

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 15. Lebensjahr
987 / 979

davon Arbeitslose
396 / 400

Kinder im Hartz IV-Bezug im Alter von 0 – 14 Jahren
328 / 331

Sozialhilfeempfänger ab 15. Lebensjahr
26 / 17

Aufstocker
296 / 292

Kosten
Die städtischen Personalkosten für die Mitarbeiter des Jobcenters beliefen sich laut Angaben der Stadt Meschede im Jahr 2013 auf 842.000 Euro, die der Stadt vom HSK bzw. als Bundesmittel erstattet wurden.
Der Anteil der Stadt Meschede an den „Kosten für die Unterkunft“ hätte 2013 1.900.000 Euro betragen. Davon erhielte der HSK 950.000 Euro als direkte Transfersumme aus dem städtischen Haushalt. Die übrigen 950.000 Euro würden der Stadt über die Kreisumlage berechnet.
Zu den Regelleistungen: Sie werden laut Information der Stadt Meschede vom Bund finanziert und hätten 2013 4.160.000 Euro betragen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit
Da berichtet der Sachbearbeiter der Stadtverwaltung von einer deutlichen Steigerung der Fallzahlen. Seit 2005 wären sie von 134 auf 256 gestiegen (= fast eine Verdoppelung!).

Hier die dazugehörigen Zahlen für 2013 und 2014:

Familien in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 183 206

Personen in Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbslosigkeit 197 221

Familien im Sozialhilfe-Bezug 50 51

ersonen im Sozialhilfe-Bezug 55 53

Für die Verwaltung und Betreuung der Kosten der Grundsicherung stünden 1,5 Personalstellen zur Verfügung. Insgesamt hätten die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung jährlich rd. 850.000 Euro betragen. Ab 2014 liege die Bundesbeteiligung bei 100%. 2013 lag sie bei 75%.

Wohngeld
Das werde vom Bund und vom Land NRW jeweils zur Hälfte getragen und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Zurzeit seien in Meschede ca. 700 Personen im Wohngeldbezug. Der Stellenanteil für die Wohngeldbearbeitung betrage 2,0 Stellen. Die Kosten würden im Landeshaushalt gebucht und hätten im letzten Jahr 450.150 Euro betragen.

Öffentlich geförderte Wohnungen
Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein werde öffentlich geförderter Wohnraum (= Sozialwohnungen) vermittelt. Zurzeit stünden im Stadtgebiet von Meschede ca. 800 Wohnungen zur Verfügung. Ein städtischer Mitarbeiter ist für diese Aufgaben zuständig.

„Im Vorbeigehen aufgeschnappt“
Neuerdings soll es so sein, dass dann, wenn ein Arbeitssuchender nicht am Monatsersten, sondern irgendwann im Laufe des Monats eine Stelle antritt, er die nächste fällige Miete von seinem Einkommen zahlen muss, also von einem Einkommen, das womöglich noch gar nicht auf seinem Konto angekommen ist!?
Wir wissen nicht ob das stimmt, und, falls ja, ob das in allen Städten und Gemeinden so gehandhabt wird!?
Wenn es stimmen sollte, dann geraten sicher einige Berufs- und Job-Einsteiger zumindest vorübergehend in finanzielle Engpässe.
Wenn es stimmen sollte, wäre es gut und hilfreich, wenn sich die Optionskommune von diesem Teil ihrer Planung und ihrer Kostensenkungs-Strategie sofort wieder verabschiedet!

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Dauerthema Bobbahn nun auch in Winterberg aktuell

By adminRL at 3:21 pm on Monday, September 15, 2014

Schon öfters haben wir uns aud diesen Seiten mit den hohen Betriebsverlusten, der in den letzten Jahren deutliche gestiegenen Verschuldung und der bisher mangelnden Bereitschaft von Landrat, CDU und SPD, sich mit diesen Problemen ernsthaft auseinanderzusetzen, befasst.

Nun scheinen die Probleme auch in der Stadt Winterberg akuter zu werden. Die Stadt ist bekanntlich zusammen mit dem HSK Gesellschafter der Bobbahngesellschaft ESZW. In der Ratssitzung am 11.09.2014 wurde der vorläufige Jahresabschluss 2013 der Stadt Winterberg vorgelegt: http://212.227.138.213/ratsinfo/winterberg/Proposal.html, dann Vorlagennummer 077/2014 wählen, und dann das PDF-Symbol unter “Anlage” anklicken.

Daraus ergibt sich (numerierte Seite 69):

“Zuschuss zur Verlustabdeckung an die ESZW – 48.258,00 €
Die im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 im Herbst 2012 veranschlagte Verlustabdeckung war nicht auskömmlich. Diese Kenntnis erlangte die Stadt Winterberg jedoch erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes der ESZW. Die Geschäftsführung, Frau Sapp, hat dem Rat persönlich die Hintergründe geschildert, woraufhin einstimmig entschieden wurde, die Verlustabdeckung für das Jahr 2013 zu erhöhen und zu billigen.”

Wenn die Stadt Winterberg jetzt für das Jahr 2013 weitere fast 50.000 Euro zusätzlicher Verlustabdeckung an die Bobbahngesellschaft ausgeben muss, müßte das eigentlich in gleicher Weise für den Kreis gelten. Bisher wissen wir noch nichts von einer solchen Erhöhung der Aufwendungen… Oder hat man bei den beiden Gesellschatern Kreis und Stadt vorher mit unterschiedlich hohen Verlusten kalkuliert?? Der veranschlagte Jahresverlust in Höhe von ca. 714.000 Euro scheint jedenfalls nicht auszureichen.

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Gehälter der höheren Verwaltungsbeamten ein Grund für Etat-Probleme

By adminRL at 11:30 pm on Thursday, September 4, 2014

Gestern hat der Märkische Kreis eine Haushaltssperre verkündet: http://www.maerkischer-kreis.de/service/pressemeldungen/presseservice888594.php. Im Nachbarkreis des HSK fehlen voraussichtlich 7,8 Mio Euro im Etat.

Im MK gibt es drei Hauptgründe für diese Entwicklung: Gegenüber den Haushaltsplanungen steigen vor allem die Ausgaben für die Betreuung behinderter Pflegekinder (3,25 Mio Euro), die Besoldungs- sowie Versorgungsanpassung bei den Beamten (3 Mio Euro) und die Kosten der Unterkunft mit einem Anstieg bei den Bedarfsgemeinschaften (2,35 Mio Euro).

Auch in der Kreistagssitzung des HSK am letzten Freitag spielte die Haushaltsentwicklung eine Rolle. Hier ist allerdings keine Haushaltssperre zu erwarten. Es gibt Steigerungen bei der Hilfe zur Pflege mit 0,9 Mio Euro sowie bei der Eingliederungshilfe und bei den Kosten der Unterkunft mit je 0,3 Mio Euro. Dafür sinken die Hilfen zum Lebensunterhalt (z.B. für Alg2-Empfänger) um 0,5 Mio Euro. Weitere Belastungen des Haushalts werden aus der zusätzlichen Anhebung der höheren Beamtenbesoldungsgruppen kommen; wie hoch sich diese im HSK auswirken wird, konnte der Kämmerer auf Nachfrage nicht beantworten.

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Entschuldungskonzept weiter verschoben

By adminRL at 6:42 pm on Saturday, August 30, 2014

Was ist eine Terminzusage des Landrats Wert?

Die Antwort ergibt sich aus dem Verlauf der gestrigen Kreistagssitzung. Es ging mal wieder um die Bobbahn-Gesellschaft. Offiziell heißt sie “Erholungs- und Sportzentrum Winterberg” (ESZW). Gesellschafter sind je zur Hälfte der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.

Bereits bei der Haushaltsdebatte im Dezember 2013 hatte die SBL ein Entschuldungskonzept eingefordert. Die ESZW hat im Jahr 2013 einen Jahresfehlbetrag von ca. 881.000 Euro erwirtschaftet, der von den beiden Gesellschaftern zu tragen ist. In den Vorjahren sind ähnlich hohe Verluste entstanden. Außeredm zahlen die Gesellschafter Investitionszuschüsse von jährlich mehr als 200.000 Euro. Dazu kommt die parallel steigende Verschuldung der ESZW. Sie soll nach den Wirtschaftsplänen, die dem Kreistag vorgelegt wurden, von 1.846 T€ zum Jahresende 2012 auf 2.637 T€ zum Jahresende 2014 steigen, also um etwa 800 T€ in nur 2 Jahren.

FÜr die Kreistagssitzung am 14.12.2013 hatte die SBL den Antrag gestellt: „Der Kreistag beauftragt die Geschäftsführung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH, bis zur nächsten Kreistagssitzung ein Konzept für die Entschuldung der Gesellschaft vorzulegen.“

Dazu heißt es im Sitzungsprotokoll:
“Herr Landrat Dr. Schneider äußert die Bitte, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen. Die Geschäftsführung befindet sich bereits in Gesprächen mit den Gesellschaftern zur Erstellung eines Entschuldungskonzeptes, welches ab 2015 relevant sein soll. Ergänzend informiert Herr Schneider darüber, dass diese Thematik bereits in den Gremien der ESZW mbH angesprochen und dort darauf hingewiesen wurde, dass die Geschäftsführung unter Einbeziehung der Träger der Gesellschaft einen Tilgungsplan erstellt.
Zum weiteren Vorgehen unterbreitet Herr Landrat Dr. Schneider den Vorschlag, die Angelegenheit weiter zu prüfen, ein entsprechendes Konzept aufzustellen und dieses dem Kreistag vorzulegen.
Auf die Frage von Herrn Loos, bis wann mit einer Rückmeldung gerechnet werden kann, verweist Herr Landrat Dr. Schneider auf das 2. Halbjahr 2014.”

Nun befinden wir uns mitten im 2. Halbjahr 2014. In der Kreistagssitzung fragte die SBL wegen des Entschuldungskonzeptes nach. Der Landrat kündigte jetzt die Vorlage für “Frühjahr 2015″ an. Als Grund für die Verschiebung nannte er nur die im Februar 2015 stattfindende Bob-WM. Deren Termin war aber auch im Dezember 2013 schon bekannt und darf kein Grund sein, sich nicht mit der enorm angestiegenen Verschuldung der ESZW zu befassen…

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Zugausfälle und Verspätungen bei der Bahn – Landrat beantwortet die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) …

By adminRL at 9:42 am on Friday, August 8, 2014

…. und das teilte am 24.07.2014 ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Strukturförderung/Regionalentwicklung auf das Schreiben der SBL/FW vom 22.07.2014 schriftlich mit:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Abstimmung mit den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Ruhr- Lippe (ZRL) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) beantworte ich Ihre o.g. Anfrage wie folgt:

Frage:
In welcher Weise und wie intensiv haben und werden sich die vom Kreistag des HSK in die Nahverkehrsgremien entsandten Vertreter mit der Problematik der Zugausfälle und Zugverspätungen befassen?
Antwort:
Der NWL ist der zuständige Aufgabenträger für den Großvertrag (RE 17) sowie das Sauerlandnetz (RE 57). Diese beiden Linien erreichen die, in den Regularien der Verkehrsverträge vorgegebenen, Zielwerte und liegen im Vergleich zu anderen Linien in NRW mindestens im oberen Drittel. Weiterhin ist hier eine stetige Verbesserung der Quoten für Verspätungen und Ausfälle erkennbar. Die schlech-tere Qualität der Linien im Ruhrgebiet ist u.a. auch der Überlastung der Infrastruktur zuzuschreiben. Von daher ist der Ausbau der Infrastruktur für den RRX auch für Westfalen von großer Bedeutung.

Frage:
Wie will der Hochsauerlandkreis, wie wollen die Mitglieder der Gremien erreichen, dass der Qualität des SPNV mehr Beachtung geschenkt wird?
Antwort:
Die Qualität ist im ZRL und NWL ein zentrales Thema, welches sowohl durch die zuständigen Mitarbeiter des Vertragscontrollings wie auch die Verbandsversammlungen des ZRL und NWL und damit auch durch die vom HSK in diese Gremien entsandten Vertreter, eine intensive Beschäftigung erfährt. So gibt es jedes Jahr neben dem Qualitätsbericht für NRW auch einen Qualitätsbericht des NWL, der die Ergebnisse für Westfalen darstellt. Dieser Bericht wird auch auf der Internetseite des NWL veröffentlicht. Die politischen Gremien des NWL wie auch des ZRL befassen sich regelmä-ßig mit dem Thema Qualität, so dass dieses Thema bereits heute eine sehr hohe Beachtung erfährt.

Frage:
Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis Einfluss auf die im HSK überhöhten ÖFNV-Fahrpreise zu nehmen? Wenn ja, wann und wie?
Antwort:
Im Hochsauerland kommt, wie im gesamten Verkehrsgebiet des ZRL, der Gemeinschaftstarif für Bus und Schiene der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) zur Anwendung. Der Tarif und die sich daraus ergebenden Fahrpreise sind deshalb im HSK die Gleichen wie in diesem Tarifraum. Die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den entsprechenden Gremien haben sich in der Vergangenheit, was Tariferhöhungen angeht, immer sehr zurückhaltend verhalten und werden dies auch in Zukunft tun.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Fahrgeldeinnahmen eine wesentliche Ertragssäule für die Verkehrsunternehmen und die Gesamtfinanzierung des ÖPNV darstellen. Bei der derzeitigen Kostenentwicklung muss leider davon ausgegangen werden, dass es nicht zu Tarif-senkungen sondern zu weiteren Tariferhöhungen kommen wird.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf einen in der Anlage beigefügten Artikel aus der FAZ vom 21.07.2014 zu verweisen, der diese Entwicklung, wie ich meine, sehr detailliert und realistisch darstellt.“

Der oben erwähnte FAZ-Artikel vom 21.07.2014 beinhaltet merkwürdige Aussagen zu der Gestaltung der Nahverkehrspreise.
U.a. wird behauptet, die Verkehrsbetriebe seien vor allem aufgrund des teuren Ökostroms gezwungen, die Fahrpreise im ÖPNV zu erhöhen.
Zitiert wird hier ein Alexander Steinmetz, Volkswirt der Monopolkommission, mit der Aussage: „Die Nahverkehrspreise sind stark politisch beeinflusst und weniger an den tatsächlichen Kosten orientiert als Preise auf funktionierenden Märkten. Daher ist es denkbar, dass Kommunen die Preise weniger stark oder gar nicht erhöhen.“ Das Defizit, so zitiert die FAZ den Volkswirt weiter, müssten profitable Energie- und Wasserbetriebe ausgleichen. Andererseits könnten die Städte steigende Stromkosten zum Anlass nehmen, um Finanzierungsdefizite abzubauen: „Die Preise werden mehr erhöht, als dies durch steigende Energiepreise gerechtfertigt wäre.“
Klick:
http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/FAZ/20140721/der-oeffentliche-nahverkehr-kostet-/FD3201407214326311.html
Tatsache ist: Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist immer defizitär; der Kostendeckungsgrad aus den Fahrpreisen liegt im allgemeinen zwischen 30% und 40%. Es sind also politische Entscheidungen, in welchem Maße Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge das öffentliche Mobilitätsangebot unterstützen. Da spielen die Auswirkungen der Energiepreise nur eine sehr kleine Rolle für die Fahrpreise.

Und hier die Klicks zur SBL-Anfrage und zum Qualitätsbericht der Bahn:
http://sbl-fraktion.de/?p=4642
http://sbl-fraktion.de/?p=4621

Noch eine Anmerkung zu den Tarifen. Da schreibt die Kreisverwaltung: “Im Hochsauerland kommt, wie im gesamten Verkehrsgebiet des ZRL, der Gemeinschaftstarif für Bus und Schiene der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) zur Anwendung. Der Tarif und die sich daraus ergebenden Fahrpreise sind deshalb im HSK die Gleichen wie in diesem Tarifraum.”
Diese Antwor täßt erkennen, dass man sich im Kreishaus wenig mit der Tarifstruktur befaßt hat. Zwar gelten im HSK dieselben Tarifstufen wie sonst im tarifgebiet, aber die Entfernungen werden anders bewertet. Für viele Relationen, für die im Kreis Soest die Preisstufe 3 gilt, kommt im HSK bei gleicher Entfernung die Preisstufe 4 zur Anwendung. Im Ergebnis zahlen die Fahrgäste im HSK also wesentlich höhere Fahrpreise, trotz gleicher Preisstufen.
Hier erweist es sich als Fehler, dass “die Vertreter des Hochsauerlandkreises in den entsprechenden Gremien … sich in der Vergangenheit, was Tariferhöhungen angeht, immer sehr zurückhaltend verhalten” haben, so die Kreisverwaltung in ihrer Antwort. Diese Zurückhaltung muss sich ändern!

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Rote Zahlen bei den meisten Regionalflughäfen – Wie ist die Entwicklung in Paderborn-Lippstadt?

By adminRL at 4:47 pm on Tuesday, August 5, 2014

Am 30. Juli 2014 verbreiteten die Medien mindestens zwei schlechte Nachrichten, die den Flughafen Paderborn-Lippstadt unmittelbar betreffen.

Das Handelsblatt schrieb auf seiner Titelseite unter der Überschrift: „Deutschen Airports geht das Geld aus“, nur noch 6 von 39 Verkehrsflughäfen würden Gewinn machen. Und das seien die Flughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Köln/Bonn. Etliche der anderen müssten befürchten, in die Pleite zu rutschen. Als Grund nannte das Handelsblatt neue Richtlinien der EU-Kommission, die staatliche Subventionen verbieten, die dazu dienen, Betriebsverluste der Flughäfen auszugleichen. Doch würde den defizitären Airports eine großzügige Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Allerdings unterlägen auch Baumaßnahmen, etwa für Landebahnen, dem Beihilfeverbot. Der Flughafen Dortmund sei, so berichtet das Finanzmagazin, in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen. Diesen Vorteil habe man dem Flughafen Zweibrücken nicht gewährt. Der hätte auf Anordnung von Brüssel 56 Millionen Euro Subventionen an das Land Rheinland-Pfalz zurück zahlen müssen. Daraufhin habe der Provinz-Flughafen in der letzten Woche ein Insolvenzverfahren beantragt. Näheres zum Insolvenzantrag steht in der Saarbrücker Zeitung.

Das Handelsblatt beschäftigte sich in der gleichen Ausgabe in einem zweiten Artikel noch ausführlicher mit dem Thema „Gefährliche Beihilfen für Flughäfen“. Wörtlich schreibt das Magazin auf Seite 27: „Ausgerechnet Brüssel aber könnte nun dem Verschwendungswahn heimischer Provinzpolitiker Einhalt gebieten“. Spätestens 2024 solle kein Subventionsgeld mehr verschwendet werden. Die Zeitung macht dann noch einen Exkurs zu den Fluggesellschaften, die seit langem notleidende Airports gegeneinander ausspielen, und erklärt, Deutschland habe eine siebenmal (!) so große Dichte an Verkehrsflughäfen wie beispielsweise die Vereinigten Staaten. Fazit des Finanzmagazins: Der Geschädigte sei wieder einmal der Steuerzahler, zumal dann, wenn auch noch die Rettungsaktionen für die in Not geratene Gesellschaft Air Berlin, mit Nettoergebnissen von -315 Mio Euro im Jahr 2013 und -210 Mio Euro im I. Quartal 2014, misslängen.

Kurz und knapp war am gleichen Tag dagegen die Nachricht in der WDR-Lokalzeit Südwestfalen zum „Ist-Zustand“ beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. In dem Lokalmagazin hieß es in einem kleinen Einspieler, der Flughafen Paderborn-Lippstadt verbuche neben Saarbrücken und Nürnberg prozentual die höchsten Rückgänge bei den Passagierzahlen. Im 1. Halbjahr 2014 seien 30.000 Menschen weniger ab Paderborn gestartet als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. 2013 hätte das Defizit des heimischen Airports 1,9 Millionen Euro betragen. Dieser Verlust wurde auch in einem Bericht der „Neue Westfälische“ vom 24.07.2014 genannt.

Demnach sind weder Gegenwart noch Zukunft des Regionalflughafens in wirtschaftlicher Hinsicht positiv.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte bereits im Januar 2014 an den Landrat des Hochsauerlandkreises eine Anfrage zur wirtschaftlichen Situation beim Flughafen Paderborn-Lippstadt geschickt. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3849

Das Schreiben der SBL/FW blieb bis heute leider unbeantwortet, mehr als ein halbes Jahr lang!! Der Hochsauerlandkreis wird aber wohl über die Situation Bescheid wissen und müsste Kreistag und Öffentlichkeit entsprechend auf dem Laufenden halten. Schließlich ist der HSK als einer der Gesellschafter des Airports an den Gewinnen und Verlusten des Regionalflughafens unmittelbar beteiligt. Beharrliches Schweigen ändert weder etwas an den Passagierzahlen noch verringert es die Verluste.

Die Kreistagsfraktion ergriff jetzt also erneut die Initiative und stellte dem Landrat am 05.08.2014 folgende Fragen:

1. Wann können wir mit Ihrer Antwort auf unsere Anfrage zum Flughafen Paderborn-Lippstadt vom 21.01.2014 rechnen?

2. Trifft es zu, dass die Passagierzahlen im Jahr 2013 um 9% gegenüber dem Vorjahr, um 23% gegenüber 2010 und um 41% gegenüber 2005 zurückgegangen sind?

3. Sind die Meldungen über den erneuten Rückgang der Passagierzahlen des Flughafens Pa-derborn-Lippstadt im ersten Halbjahr 2014 zutreffend?

4. Welche Auswirkungen wird diese Entwicklung auf das Personal und den Service voraussicht-lich haben?

5. Wie hoch ist der finanzielle Verlust, den der Airport im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet?

6. Wie wirkt sich der aktuelle Verlust auf den Kreishaushalt aus?

7. Was soll bei einem Überschreiten der dem Kreistag von Ihnen im Oktober 2011 zugesicherten Verlustobergrenze von 1,5 Mio Euro im Jahr 2013 und/oder 2014 passieren?

8. Welche Strategie verfolgen Sie, den Hochsauerlandkreis vor der Inanspruchnahme an möglichen weiteren Verlusten des Regionalflughafens zu schützen?

9. Wie hoch sind die staatlichen Subventionen, die der Flughafen Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2010 bis 2014 pro Jahr erhielt, direkt und indirekt?

10. Welche Maßnahmen und Strategien können Ihrer Meinung nach eine Pleite des Flughafens noch abwenden?

11. Gibt es Ihres Wissens Überlegungen den Airport Paderborn/Lippstadt zu schließen?

12. Wenn nein, welche Alternative gibt es dazu Ihrer Meinung nach?

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Die Bobbahn Winterberg „erwirtschaftete“ Verluste …

By adminRL at 11:38 pm on Tuesday, July 29, 2014

…. und zwar nicht so knapp, fast 900.000 Euro im Jahr 2013. Das haben wir nun amtlich, nachzulesen im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom 28.07.2014.

Da steht unter der laufenden Nummer 59 – “Bekanntmachung von Gesellschaften, an denen der Hochsauerlandkreis beteiligt ist; hier: Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH” u.a.:

„Die Gesellschafterversammlung der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH hat am 18.06.2014 den Jahresabschluss zum 31.12.2013 festgestellt. Sie hat beschlossen, dass der ausgewiesene Jahresfehlbetrag von
881.334,21 €
wie folgt gedeckt wird:
716.000,00 € Betriebskostenzuschuss, jeweils hälftig zu übernehmen von den Gesellschaftern Hochsauerlandkreis und Stadt Winterberg,
16.700,00 € Aufnahme von Fremdkapital zur Deckung der erforderlichen Liquidität,
148.634,21 € Entnahme aus der Kapitalrücklage des Unternehmens.“

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm diese Bekanntmachung zum Anlass, umgehend einen Brief an Landrat Dr. Karl Schneider zu schicken. In seinem Schreiben kritisiert Reinhard Loos die Informationspolitik des Landrats, konkret, dass der Kreistag über den hohen Verlust der Bobbahn-Gesellschaft (“ESZW GmbH”) nicht frühzeitig unterrichtet worden ist, sondern von dieser Tatsache erst aus dem jüngst veröffentlichten Amtsblatt erfuhr.

Hier der Wortlaut des SBL-Schreibens vom 29.07.2014:

„Betriebsverlust der ESZW GmbH im Jahr 2013

Sehr geehrter Herr Landrat,

gestern ist das Amtsblatt Nr. 10/2014 erschienen. In der darin enthaltenen Bekanntmachung Nr. 59 ist zu lesen, dass die ESZW GmbH im Jahr 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von 881.334,21 Euro „erwirtschaftet“ habe. Dieser Jahresabschluss sei bereits am 18.06.2014 von der Gesellschafterversammlung festgestellt worden.

Der Verlust der ESZW GmbH übersteigt den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 (Drucksache 8/748) vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro. Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 wurde in Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 (Drucksache 8/964) eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausging. Obwohl das Jahr 2013 zu diesem Zeitpunkt schon fast vorbei war, ist nun noch eine weitere Erhöhung des Fehlbetrages um ca. 135.300 Euro eingetreten. Dies ist völlig unverständlich.

Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafter-versammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“ Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen. Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.

Unsere Fraktion fordert Sie daher auf, die bisher unterbliebene Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen und dabei die Entwicklung der einzelnen Positio-nen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darzustellen.

Außerdem wird unsere Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW beantragen, der aber die vorherige Information des Kreistags nicht überflüssig macht.“

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Steuerzahlerbund weist auf hohe Abfallgebühren im HSK hin

By admin at 10:47 am on Saturday, July 19, 2014

Die SBL hatte schon wiederholt moniert, dass die Abfallgebühren für die privaten Haushalte im HSK besonders hoch sind. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass mit den Abfallgebühren, die die Gemeinden von den Haushalten erheben, nicht nur die Entsorgung des Hausmülls bezahlt werden muss, sondern etwa 40% in die Finanzierung der Altdeponien gehen, die mit der Hausmüllentsorgung nichts zu tun haben. Besonoders teuer ist dabei die vor knapp zwei Jahrzehnten errichtete Zentraldeponie in Frielinghausen (in der Nähe von Bödefeld), die seit dem Jahr 2005 nur noch für Gewerbeabfälle genutzt wird.

Nun hat der Steuerzahlerbund einen landesweiten Vergleich der Abfallgebühren erstellt: http://www.steuerzahler-nrw.de/Der-politische-Wille-fehlt/61826c71624i1p65/index.html. Darin fällt auf, dass zwei Gemeinden aus dem HSK zu den Spitzenreitern bei den Abfallgebühren gehören. In Marsberg und Eslohe sind die Gebühren mehr als dreimal so hoch wie im nicht weit entfernten Paderborn: http://www.steuerzahler-nrw.de/files/61830/Anlage_6_Abfall_Spitzenreiter_1.pdf

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