Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Entsorgte“ Puten

By adminRL at 9:07 am on Sunday, February 19, 2017

Derzeit bereitet der Tierschutz im HSK besondere Sorgen. Außer um Ziegen (dazu mehr in anderen Beiträgen auf diesen Seiten) geht es nach wie vor um Puten.

1. Akt
Vielleicht erinnern Sie sich? Die Westfalenpost Meschede berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“. Augenzeugen meinten, die Angabe „etwa 20 tote Puten“ sei etwas untertrieben. Es habe sich um mehr als „nur“ 20 tote Tiere gehandelt.

Wenige Tage später füllten Meldungen über die Vogelgrippe die Zeitungsspalten in Deutschland. Aber das nur so nebenbei.

2. Akt
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte am 09.01.2017 schriftlich beim Landrat nach.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

3. Akt
Der Inhalt des Antwortschreibens mit Datum vom 17.01.2017 überraschte sowohl die Augenzeugen wie die SBL/FW:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der Fachdienst 34 noch der Fachdienst 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen von Geflügel handeln könnte. Einige weiße Federn deuten daraufhin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten je-doch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

4. Akt
Die SBL/FW fragte daraufhin noch einmal nach (mit Schreiben vom 07.02.2017):

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts für die Beantwortung unserer Anfrage vom 09.01.2017.
Gleichwohl möchten wir noch einige Anmerkungen zum Thema „entsorgte“ Puten machen; denn nach unseren Informationen soll es sich bei dem Kadaverfund an der Straße zwischen Meschede und Schederberge sehr eindeutig um tote Puten gehandelt haben. Das sei z.B. an den Füßen gut erkennbar gewesen. Uns liegen Fotos der Tierüberreste vor.
Ein Augenzeuge zweifelt die Mengenangabe des Bauhofs der Stadt Meschede an. Seiner Meinung nach habe es sich nicht um „ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfälle“ gehandelt, sondern um ca. 100 Liter in Plastik verpackte Geflügelleichen, bei denen lediglich die Köpfe fehlten.
Ende Januar 2017 war ein Augenzeuge noch einmal an der Fundstelle. Er entdeckte dort immer noch weiße Federn und andere offensichtlich tierische Überreste, die offenbar nach und nach durch andere Tiere dezimiert, sprich gefressen werden.
Mit unserer Anfrage vom 09.01.2017 wollten wir u.a. in Erfahrung bringen, was die im WP-Artikel erwähnten polizeilichen Ermittlungen ergeben haben.
Wir fragen daher noch einmal:
• Liegt der Polizei und/oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung oder wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor?
• Wenn ja, hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen und mit welchem Ergebnis?“

5. Akt
Er steht noch aus. Wir berichten …

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Ziegenhaltung – Kein Ende der Tierquälerei?

By adminRL at 2:03 am on Thursday, February 16, 2017

Hinter den Kulissen in Brilon
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem ehemaligen Bioland-Betrieb in Brilon Tiere von Mitarbeitern geschlagen werden. Zudem sollen sämtliche Ziegen erhebliche gesundheitliche Probleme aufweisen und abgemagert und geschwächt sein.

Bioland Nordrhein-Westfalen e.V. teilte daraufhin in einer Pressemitteilung vom 13.02.2017 mit, sie hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Dezember 2016 umgehend gehandelt und dem Ziegenbetrieb in Brilon die Mitgliedschaft im Verband gekündigt. Zudem habe Bioland sofort den Betrieb aufgefordert, gemeinsam mit dem Tiergesundheitsdienst ein Konzept zur Verbesserung der Zustände zu erarbeiten. Dieser Aufforderung sei der Betrieb nach mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen.
Klick:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrwdetail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html

Bei der SBL/FW-Fraktion meldeten sich mittlerweile mehrere Personen und berichteten, dass auf diesem Hof bereits seit längerer Zeit Handlungsbedarf bestehen soll.

Hinter den Kulissen in Medebach
Laut WP-Bericht vom 07.02.2017 haben sich die Zustände auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach wohl immer noch nicht verändert. In den Stallungen wurden im Februar 2017 erneut tote Ziegen gefunden.
Klick
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/wieder-vier-tote-ziegen-auf-skandal-hof-beimedebach-id209523517.html

SBL/FW beantragt weiteren Bericht
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 14.02.2017 bei Landrat Dr. Karl Schneider für die nächste Sitzung des Aus-schusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten – zusätzlich zu dem von ebenfalls von der SBL/FW bereits am 09.01.2017 beantragten Sachstandsbericht über die skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach – einen Bericht über die jetzt öffentlich gewordenen Vorkommnisse auf einem Ziegenhof im Stadtgebiet Brilon.

UPDATE (16.02.2017):
Hier ist auf YouTube der PETA-Film zu sehen:
https://youtu.be/7B6un6FVasY

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Tierquälerei und Coli-Bakterien – SBL/FW beantragt Bericht

By adminRL at 6:16 pm on Wednesday, February 1, 2017

Sitzung
Voraussichtlich am 9. März tagt erstmals in diesem Jahr der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen dann die Ausschussmitglieder von der Kreisverwaltung über die Zu- und Umstände auf einem Hof mit Ziegenhaltung informiert werden.

Traurige Schlagzeilen
Im Dezember waren laut Presseberichten in der Nähe des Stalles im Stadtgebiet Medebach 30 tote Michziegen aufgefunden worden. Es spricht einiges dafür, dass die Tiere verhungert und verdurstet sein könnten.
Klick:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/tote-ziegen-medebach-100.html

Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 09.01.2017
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (voraussichtlich am 09.03.2017)
Thema: Bericht verwahrloste und verhungerte Ziegen im Stadtgebiet Medebach

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

hiermit beantragen wir einen Sachstandsbericht und Informationen über die offenbar skandalösen „Zustände“ auf dem Aussiedlerhof im Stadtgebiet Medebach, auf dem laut Presseberichten zahlreiche Kadaver von verendeten Milchziegen – teils sogar in Straßengräben, Regen- und Mülltonnen – gefunden worden sind, sowie über frühere, aktuelle und zukünftige Maßnahmen des Kreisveterinäramts, sowohl die Nutztiere dieses Halters wie auch die anderer Betriebe vor Verwahrlosung, Krankheiten, Misshandlungen und Hungertod effektiv zu schützen.

Zudem beantragen wir einen Bericht über die Maßnahmen, die gegen die Coli-Bakterien-Verseuchung eines in der Nachbarschaft des betreffenden Aussiedlerhofs liegenden Trinkwasserbrunnens erfolgt sind bzw. erfolgen werden.“

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Seit wann verbreitet die WP Fake-News?

By adminRL at 10:53 pm on Sunday, January 22, 2017

Oder:
Handelte es sich bei den toten Puten am Waldweg nicht um tote Puten sondern um „Schlachtabfälle“?

Fundstücke
Ende Oktober 2016 fanden Spaziergänger in der Nähe eines Waldwegs zwischen Meschede und Schederberge Überreste von Geflügel. Laut Augenzeugenberichten handelte es sich um rund 25 kopflose und in Plastik verpackte tote Tiere. Es sollen jetzt immer noch Knochenreste und Federn an der Fundstelle liegen. Die Westfalenpost Meschede berichtete damals zeitnah über diesen Zufallsfund und schrieb von etwa 20 toten Puten sowie von „polizeilichen Ermittlungen wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern“.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html

Fragen
Bezugnehmend auf Augenzeugenberichte und die erwähnte WP-Meldung wollte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wissen, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben haben und schickte daher am 09.01.2017 eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

Überraschung
Die auf den 17.01.2017 datierte Antwort aus dem Kreishaus klingt etwas überraschend. Demnach soll es sich bei dem von der SBL/FW zitierten WP-Bericht „offensichtlich um eine Falschmeldung“ handeln. Der Bauhof habe die illegal abgelagerten Abfälle abgeholt. Es hätte sich dabei aber nicht um „tote Putenkadaver“ gehandelt. Einige weiße Federn deuteten darauf hin, dass es Schlachtabfälle von Geflügel gewesen sein könnten, heißt es im Schreiben der Kreisverwaltung.

Aber lesen Sie selbst. Hier ist der Wortlaut des Antwortschreibens:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: „Entsorgte” Puten vom 09.01.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Da weder der FD 34 noch der FD 36 Kenntnis von der illegalen Abfallablagerung zwischen Meschede und Schederberge hatte, wurde der Bauhof der Stadt Meschede um Auskunft gebeten. Danach handelte es sich bei den illegal abgelagerten Abfällen nicht um tote Putenkadaver. Vielmehr hat der Bauhof dort eine Menge von ca. 10 Liter stark verwester Schlachtabfällen zur Entsorgung abgeholt. Einige weiße Federn deuteten darauf hin, dass es sich um Schlachtabfälle von Geflügel handeln könnte. Die Federn konnten jedoch keiner bestimmten Geflügelart zugeordnet werden.

Bei der von Ihnen zitierten Meldung der WP handelt es sich somit offensichtlich um eine Falschmeldung.“

(Vorläufiges) Ende

a) Wir folgern daraus, dass die Polizei entgegen der Ankündigung der WP wohl nicht und nichts ermittelt hat.
b) Wir vermuten, dass auch tote Puten zur Gattung „Geflügel“ gezählt werden könnten?

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„Entsorgte“ Puten zwischen Meschede und Schederberge – Was ergaben die polizeilichen Ermittlungen?

By adminRL at 1:45 am on Tuesday, January 10, 2017

Die Westfalenpost berichtete im letzten Oktober über den Zufallsfund von illegal entsorgten Putenkadavern an einem Waldweg zwischen Meschede und Schederberge. Die Presse schrieb von „etwa 20 toten Puten“.
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html

Nach Informationen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) könnte es sich um mehr als 20 tote Tiere gehandelt haben. Die Putenkörper sollen in Plastik verpackt gewesen sein und Verwesungsspuren aufgewiesen haben. Der SBL/FW wurde auch berichtet, dass allen Kadavern die Köpfe gefehlt hätten. An der Fundstelle sollen noch immer Knochenreste und Federn liegen.
In dem oben erwähnten WP-Bericht heißt es:
„… Die Polizei ermittelt wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern. Ein Zusammenhang mit der Puten-Mast in Schederberge besteht nach Informationen unserer Zeitung nicht. …“
Seitdem sind fast 4 Monate vergangen. Da stellt sich die Frage, ob die polizeilichen Ermittlungen etwas ergeben haben.
Daher bat Reinhard Loos, Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 09.01.2017 den Landrat, folgende Fragen zu beantworten:
• Liegen zwischenzeitlich Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen wegen illegaler Entsorgung von Tierkadavern vor? Wenn ja, welche?
• Was ist Ihrer Behörde über die Todesursache der Tiere bekannt? Wurden von Ihnen oder von anderen Behörden oder Instituten entsprechende Untersuchungen veranlasst? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
• Wo und wie sind die Putenkadaver letztendlich legal entsorgt worden?

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Kein Herz für Tiere?

By adminRL at 11:15 pm on Friday, December 30, 2016

Angesichts von Hunger und Not, Kriegen und Konflikten, Terroranschlägen und rassistischer Gewalt und Hetze in der Welt erscheinen Gedanken über unzureichenden Tierschutz und mangelnde Unterstützung der Tierschützer für manchen Zeitgenossen vielleicht etwas lächerlich. Sind sie darum weniger berechtigt? Wir meinen: NEIN. Tierwohl schließt Menschenwohl nicht aus. Im Gegenteil.

Hat jemals jemand gezählt, wie viele Menschen sich uneigennützig für das Wohl von Tieren einsetzen? Beispielsweise gibt es in Bestwig-Nuttlar den kleinen Verein „Katzenhilfe Hochsauerland“, früher „Katzenhilfe Meschede“. Allen finanziellen und sonstigen Widrigkeiten zum Trotz kümmern sich die Vereinsmitglieder seit vielen Jahren unermüdlich und aufopferungsvoll um herrenlose Tiere, vorwiegend um Katzen.
Klick:
http://www.katzenhilfe-meschede.de/

Die Katzenhelfer hätten aufatmen können, wenn im Kreistag in Meschede am 16.12.2016 der Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Befassung mit Katzenschutzverordnung“ auch die Zustimmung der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne bekommen hätte. Leider zeigten diese vier mehr oder weniger großen Fraktionen – anders als die fünf Kreistagsmitglieder der kleinen Fraktionen von SBL/FW und DIE LINKE sowie der Piraten – kein Herz für Tiere. Ist da nicht die Frage berechtigt, welchen Stellenwert der Tierschutz bei der Mehrheit der Kreistagsmitglieder hat?

Um was geht es genau? Um die Umsetzung einer Kastrationsverordnung für Katzen, mit der die Überpopulation freilebender, zumeist verwahrloster und kranker Katzen langfristig eingedämmt werden soll.
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/info-katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht.html

In vielem Kommunen in NRW und in anderen Bundesländern ist die Verordnung bereits verabschiedet, beispielsweise im Landkreis Herford mit 9 Städten, im Ennepe-Ruhr-Kreis mit 9 Städten, in den Städten Lippstadt, Iserlohn und Menden. Unabhängig von der HSK-Kreisverwaltung setzen im Kreisgebiet die Städte Arnsberg, Brilon und Sundern die Verordnung aufgrund eines Ratsbeschlusses eigenständig um, nicht aber die übrigen Städte und Gemeinden im HSK. Und deshalb ist und bleibt, so meint die SBL/FW, die Kreisverwaltung gefragt.

Die Katzenschutzverordnung muss überall greifen! Ein Flickenteppich macht keinen Sinn. Ansonsten werden die Bemühungen der Städte Arnsberg, Brilon und Sundern und die Arbeit der Tierschützer konterkariert. Denn Katzen sind mobil! Wir bleiben dabei, der Hochsauerlandkreis und der Kreistag sind gefragt!

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UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

By adminRL at 9:12 am on Wednesday, December 28, 2016

Auch für das Sauerland sind leider Geflügelpest und Putenmastbetriebe relevant. Zwischen beiden könnte es einen Zusammenhang geben, so das “WAI – Wissenschaftsforum Aviäre Influenza”:

H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet. Zu diesem Ergebnis ist am 20.12.2016 die unter anderem vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO einberufene Task Force gekommen.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.

Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:
Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen. Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.

Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
– Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
– Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
– Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektion zu suchen.

Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net

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Sauerländer Bürgerliste beantragt Befassung mit Katzenschutzverordnung – Kreisverwaltung sagt: Ne, nicht mit uns

By adminRL at 1:42 pm on Tuesday, November 22, 2016

Zuständig sind die Kreisbehörden
Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.

Ennepe-Ruhr-Kreis beschloss Katzenschutzverordnung
Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.

Wieso, weshalb, warum?
Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkatzen eingeschränkt, welches letztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“

Wen interessiert das im HSK?
Der Umweltausschuss interessierte sich in seiner Sitzung am 18.02.2016 offenbar nicht sonderlich für das Thema. Laut Protokoll nahmen die Ausschuss-Mitglieder die Drucksache 9/422 diskussionslos zur Kenntnis. Die besagte Verwaltungsvorlage empfahl, von der Ermächtigung des § 13 b TierSchG „nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen“.
Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich also noch nicht wirklich mit einer Katzenschutzordnung befasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

Antrag der SBL/FW
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollte beschließen:

• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.

Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:

• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.

• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.

• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)

• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.

• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.

Was kam (vorläufig) dabei heraus?
Leider möchte sich der Hochsauerlandkreis offenbar auch weiterhin möglichst wenig mit der Katzenschutzverordnung befassen. Der Beschlussvorschlag für Umweltausschuss- und Kreistagssitzung (siehe Drucksache 9/621) lautet: „Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag, den Antrag abzulehnen“.

Zu teuer, zu aufwändig…
… so sieht die Begründung der Kreisverwaltung aus:

„Vorbemerkung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 18.02.2016 wurde diese Thematik bereits ausführlich behandelt (siehe Drucksache 9/422).

Sachdarstellung
Sollte dem Antrag der Sauerländer Bürgerliste gefolgt werden, wäre das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gefordert zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht.

Eine solche Bedarfsermittlung wäre mit erheblichem Personal- und Zeitaufwand verbunden. Hinsichtlich der entsprechenden Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Drucksache 9/422 verwiesen.

Außerdem wären im Falle des Erlasses einer Katzenschutzverordnung nicht unerhebliche Kosten zu erwarten, die vom Hochsauerlandkreis als Auftraggeber durchzuführender Maß-nahmen zu tragen sind. Hinsichtlich weiterer Details sei auch hier auf die Drucksache 9/422 verwiesen.

Schließlich ist, wie bereits in der Drucksache 9/422 geschehen, darauf hinzuweisen, dass durch ordnungsbehördlichen Verordnungen in den Städten Arnsberg und Sundern Halter von Freigängerkatzen verpflichtet sind, diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Den übrigen Kommunen im Kreisgebiet steht es frei, entsprechende Verordnungen zu erlassen, so dass in diesem Zusammenhang nicht primär der Hochsauerlandkreis gefordert ist.

Begründung
Unter Berücksichtigung der Prioritäten im Fachdienst ist es mit dem vorhandenen Personal nicht möglich, die beantragte Aufgabe zusätzlich zu erledigen, selbst wenn freiwillige Helfer mit eingebunden würden. Darüber hinaus wird kein primärer Handlungsbedarf des Hochsauerlandkreises gesehen, da eine entsprechende Regelungsmöglichkeit bei den Städten und Gemeinden besteht.

Es wird daher empfohlen, den Antrag abzulehnen.“

Wir meinen, der Hochsauerlandkreis macht es sich so ziemlich einfach. Will er seine gesetzlichen Aufgaben nicht oder nur halbherzig wahrnehmen? Es scheint, als verlagere die Behörde die Problem und die Kosten auf Tierschutzvereine und –organisationen und gutwillige Menschen!?

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Epidemie bei den Birken in Meschede-Schederberge?

By adminRL at 12:20 am on Monday, November 14, 2016

Besuch in Schederberge
Als sich Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Ende Oktober 2016 in Meschede-Schederberge zu einem Gespräch mit einigen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern trafen, ahnten sie, wie schlecht es den Mastputen in den nach außen steril wirkenden Ställen mitten im Dorf gehen muss. Sie hatten aber da noch keine Ahnung davon, dass es um die schönen Birken am Ortsausgang zwischen Schederberge und Klause ähnlich schlecht steht. Das Todesurteil ist gefällt. Wer stirbt eher? Puten oder Birken?

Wieso fragen wir?
Die SBL/FW erhielt den Hinweis, dass …
die Straße zwischen Meschede-Schederberge und Meschede-Klause gesäumt ist von einer schönen Birken-Allee, teils aus alten, teils aus jüngeren Bäumen bestehend. Ca. 50 dieser Bäume sind seit kurzem mit roten Punkten gekennzeichnet. Markiert sind sowohl ältere wie jüngere Exemplare.
Die Kreistagsfraktion schrieb daraufhin den Landrat an und das Stadtratsmitglied der MbZ (Meschede braucht Zukunft) schickte eine Anfrage an Bürgermeister Christoph Weber. Hier die Fragen, um deren Beantwortung der Landrat von der SBL/FW am 31.10.2016 gebeten worden ist:
1. Sollen alle rot markierten Bäume gefällt werden?
2. Wenn ja, aus welchem Grund?
3. Wenn ja, soll die Allee mit Birken oder anderen Laubbäumen wieder aufgeforstet werden?
4. Wenn ja, wer hat ggf. eine Untersuchung der Bäume auf Standfestigkeit veranlasst?
5. Wenn ja, wer hat die Untersuchung durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
6. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt und wer hat den Auftrag erhalten, die Bäume zu fällen?
7. Wenn ja, wie und durch wen wird das anfallende Holz verwertet?
8. Wenn ja, soll nach den Baumfällungen die Straße verbreitert werden? Sollen so neue Zufahrten zu landwirtschaftlich genutzte Flächen geschaffen werden, die auch für schweres Gerät geeignet sind?

… Bäume sind krank …
Fast postwendend kam die Antwort aus dem Kreishaus. Ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde schrieb mit Datum vom 02.11.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,
ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:

– Zu Frage 1:
Ja.

– Zu Frage 2:
Die markierten Bäume sind krank und gefährden die Verkehrssicherheit auf der angrenzenden städtischen Straße.

– Zu Frage 3:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.

– Zu Frage 4:
Die Untersuchung der Bäume ist auf Veranlassung des städtischen Baumkontrolleurs durchgeführt worden.

— Zu Frage 5:
Die Untersuchung wurde vom städtischen Baumkontrolleur und einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt mit dem Ergebnis, die Fällung der Bäume zu veranlassen.

— Zu Frage 6:
Eine schriftliche Genehmigung wird bei Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, die in der Regel kurzfristig durchzuführen sind, nicht erteilt. Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden in Absprache zwischen den betroffenen Eigentümern, den Straßenbaulastträgern und der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.

– Zu Frage 7:
Die Bäume befinden sich überwiegend in privatem Eigentum. Das Holz wird vom Bewirtschafter der Flächen verwertet.

– Zu Frage 8:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.“

Achtung!
Der Zyniker:
Den unordentlich frei rum stehenden Allee-Birken geht es schlecht. Sie sind sehr krank. Außerdem gefährden sie sowieso Ihre Gesundheit! Die Bäume stehen im Weg, nehmen viel Platz weg und lösen Allergien aus. Bei jedem Windhauch fliegen die Blätter, die Pollen und es krachen die Äste. Vielleicht machen sie auch den Puten bei den Abtransporten Angst oder verzögern den Transport, weil die Straße zu eng ist?
Den gemütlich eng im Stall stehenden Mast-Puten geht es gut. Sie haben fast immer elektrisches Licht und machen fast keinen Mist. Und wenn, dann kippen wir das bisschen Gülle und Mist in die Biogasanlage. Danach kommt das Extrakt als Dünger rundrum auf die Felder. Nitratwerte? Wieso? Die kennen wir nicht. Das läuft ja eh über die Bäche in den Hennesee oder sonstwohin.
Und Puten-Kadaver liegen ja auch nur manchmal rein zufällig ein paar Kilometer von Schederberge entfernt in der Böschung. Und wenn das mal passiert, dann hat das natürlich nichts mit den hier ansässigen Mastbetrieben zu tun. Diese ungefähr 20 oder 25 weißen Puten sind uns rein zufällig tot zugeflogen. Wahrscheinlich starben sie an einer Birkenpollen-Allergie!?

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Sauerländer Bürgerliste beantragt Befassung mit Katzenschutzverordnung

By adminRL at 12:28 am on Wednesday, November 9, 2016

Mit Neufassung der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW – im Jahr 2015 wurde seitens des Landes NRW die Zuständigkeit zum Erlass einer Verordnung gem. § 13b TierSchG auf die Ebene der Kreisordnungsbehörden übertragen.

Darauf reagierte jetzt der Ennepe-Ruhr-Kreis. Dort gilt ab 01.01.2017 eine Katzenschutzverordnung. Der dortige Kreistag beschloss die Verordnung am 24.10.2016.

Ziel der Verordnung ist, die Population wildlebender Katzen durch Kastration einzudämmen. Damit wird zum einen das Leiden der Tiere verringert. Zum anderen werden langfristig Tierheime und Tierschutzvereine entlastet. Der Ennepe-Ruhr-Kreis geht davon aus, „dass mit fortdauerndem Bestehen der Katzenschutzverordnung jährlich weniger zu kastrierende und kennzeichnende Tiere aufgefunden werden. Zusätzlich zur Betreuung durch die Tierschutzvereine, würde auch die bislang unkontrollierte Fortpflanzung der Freigängerkat-zen eingeschränkt, welches etztlich einen Rückgang der Population zur Folge haben müsste.“

Die Politik im Hochsauerlandkreis hat sich noch nicht mit einer Katzenschutzordnung be-fasst. Das soll sich jetzt ändern. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 08.11.2016 folgenden Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreistag sollten beschließen:

• Zunächst ist zu prüfen, ob Bedarf für eine Verordnung gem. § 13b TierSchG über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Hochsauerlandkreises oder in Teilräumen des Kreises besteht. Das Kreisveterinäramt wird gebeten, die Bedarfsermittlung gemeinsam mit den hier ansässigen Tierheimen, Tierschutzverbänden und Tierärzten durchzuführen. Über die Ergebnisse soll zeitnah berichtet werden.

Falls die Analyse ergibt, dass es aufgrund der großen Population und des schlechten Gesundheitszustands (z.B. chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten) der Tiere sinnvoll und angemessen ist, freilaufende Katzen zu kastrieren, soll die Verordnung mit folgenden Inhalten erlassen und umgesetzt werden:

• Jede freilaufende Katze muss gechipt, registriert und kastriert werden, ausgenommen Katzen, die ausschließlich im Haus leben.

• Verantwortlich dafür ist der Tierhalter. Er trägt auch die Kosten. Sofern nicht kastrierte Katzen freilaufend gefangen werden, können deren Halter gezwungen werden, den Eingriff durchführen zu lassen. Die Kosten trägt auch in diesem Fall der Tierhalter.

• Ist der Halter einer freilaufenden Katze nicht zu ermitteln, trägt die öffentliche Hand die Kosten der Kastration. (Im Ennepe-Ruhr-Kreis werden sie mit durchschnittlich 110 Euro angegeben.)

• Katzenhalterinnen und –haltern mit geringem Einkommen (Hartz IV-Empfänger/innen, Grundsicherungs-Rentner/innen, etc.) werden in so einem Fall finanziell unterstützt. Die öffentliche Hand trägt die die Kastrationskosten für diese Katzen vollständig oder zahlt zumindest einen Zuschuss.

• Vor Inkrafttreten der Verordnung soll die Bevölkerung über die Medien über die neue Verordnung umfassend informiert werden.”

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„Wellness-Farm“ Putenstall Schederberge – MRSA inklusive?

By adminRL at 12:06 am on Thursday, July 7, 2016

Wellness für wen?

„Die Puten sind eingestallt. Sie fühlen sich wohl.“ So oder so ähnlich stand es Anfang Juni 2016 über die Inbetriebnahme eines Großmastbetriebs in Meschede-Schederberge in einem WP-Artikel. Da lachen ja die Hühner! Wer will uns denn da ernsthaft erzählen, dass Tiermast für die betroffenen Lebewesen ein Vergnügen ist!?
Es gibt unzählige Veröffentlichungen über Massentierhaltung und ihre Folgen für Tiere, Menschen und Umwelt. Und was darüber publiziert wird, hört sich beängstigend an. Ein besonders delikater Nebeneffekt ist offensichtlich die „Zucht“ von MRSA (multiresistenten Keimen). Diese Bakterien scheinen sich in Tiermastbetrieben wirklich richtig wohl zu fühlen.

Fachabteilung des HSK hält Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. MRSA für relevant

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Hochsauerlandkreis sieht die Folgen der Tiermast offenbar, genau wie das Robert-Koch-Institut, nicht ohne Sorgen. Deutlich wird das u.E. in einem umfangreichen Antwortschreiben der Behörde auf zwei Anfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Wir fassen hier einige unserer Meinung nach wesentlichen Punkte aus dem Antwortschreiben zusammen.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Putenmast und MRSA“

MRSA in Abluft von Mastbetrieben nachweisbar

• Frage der SBL/FW: Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Die Verbreitung von MRSA über eine Mastanlage und deren Wohnumfeld hinaus sei offenbar eher selten. Jedoch … Zitat (im Zusammenhang mit einer Region, die eine hohe Dichte von Schweinemastanlagen hat): „MRSA gelangen über Entlüftungsanlagen von Mastbetrieben nach außen und wurden in Windrichtung gemessen in einem Abstand von 350m in der Abluft nachgewiesen und auf dem Boden in einer Entfernung von 500m zum Stall detektiert (Schulz et al., 2012). Friese et al. (2013) haben LA-MRSA in der Gülle und in Böden, auf denen die Gülle von Geflügelmastanlagen ausgebracht wurde, nachgewiesen.“ In Kotproben von Saatkrähen in Österreich seien, schreibt der HSK, LA-MRSA nachgewiesen. Und in Niedersachsen habe eine Untersuchung in Einzelfällen bei Menschen ohne Nutztierkontakte, jedoch mit Wohnsitz in Nachbarschaft zu Mastanlagen, LA-MRSA CC398 nachgewiesen. Es bestehe Bedarf an weiteren Untersuchungen.

• Frage der SBL/FW: Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Antwort des HSK: „Ja.“

• Frage der SBL/FW: Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung? Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Das Gesundheitsamt des HSK führe regelmäßige und anlassbezogene Begehungen von medizinischen Einrichtungen durch. Krankenhäuser etc. seien verpflichtet nosokomiale Infektionen zu dokumentieren und zu bewerten. Die Umsetzung und die Ergebnisse würden vom Gesundheitsamt überprüft und ausgewertet. Das Gesundheitsamt sei im Rahmen von Bauanträgen in die Planung von Mastbetrieben eingebunden. „Hierbei wird die mögliche Emission über Abluftanlagen geprüft.“ Das Gesundheitsamt bearbeite die Problematik der multiresistenten Keime schwerpunktmäi0g auf dem Gebiet der Prävention. Zu dem Zweck sei im Jahr 2010 das Netzwerk „MRE-net HSK“ gegründet worden. Die Geschäftsstelle sei beim Gesundheitsamt angesiedelt.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Tiermast – Antibiotika-Datenbank und multiresistente Keime“

Behördliche Kontrollen und Ergebnisse

• Frage der SBL/FW: Wie häufig und mit welchem Ergebnis überprüfte Ihre Behörde seit Januar 2014 bis heute, ob Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, ihrer Dokumentationspflicht im sog. Arzneimittel-Bestandsbuch nachgekommen sind?
• Antwort des HSK: Zwischen dem 01.01.2014 und dem 18.05.2015 sind laut Angaben des HSK insgesamt 45 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben bzw. Hobbyhaltungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt worden.

• Frage der SBL/FW: Was hat der Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe für den oben angegebenen Zeitraum ergeben? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Antwort des HSK: Aus der Antwort geht hervor, dass im fraglichen Zeitraum der überwiegende Teil der Betriebe die Pflichtmeldungen getätigt haben. Die „Nichtmelder“ hätten jeweils nach schriftlicher Erinnerung ihre Meldungen nachgeholt.

• Frage der SBL/FW: Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben so-wie bei den Lebensmittelproben seit Beginn des Jahres 2014 bis heute? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Auszug aus der Antwort des HSK: „ … Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Tierhaltungen wurden im Jahre 2014 vom HSK Proben aus Geflügel haltenden Betrieben angefordert. Im Einzelnen handelte es sich um 6 Proben aus Legehennenhaltung und 1 Probe aus Putenmast. Die Proben aus der Legehennenhaltung wurden auf Extended-Spectrum Beta-Lactamasen (ESBL-) bildende E.coli untersucht und waren jeweils positiv. Die Probe aus der Putenmast wurde gezielt auf MRSA untersucht und war negativ.“ Zudem, so erläutert der HSK, wurden 2014 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Lebensmitteln vom HSK 8 Proben vom Erzeuger bzw. aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert, davon 5 Sammelmilchproben aus Milcherzeugungsbetrieben, jeweils mit negativem Ergebnis. Die (einzige) Probe Putenfleisch brachte ein positives Ergebnis. Im Jahr 2015 seien 4 Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert worden, davon Schweinefleisch mit positivem Resultat. Rindfleisch, Riesengarnelen und Mischsalat waren demnach frei von MRSA.

• Frage der SBL/FW: Wie viele Mitarbeiter/Innen stehen Ihrer Behörde aktuell für die oben beschriebenen Aufgaben zur Verfügung?
• Antwort des HSK: Die Frage wurde u.E. nicht konkret beantwortet. Wir erfuhren, dass die halbjährlich wiederkehrende Überwachung der Vollständigkeit der Pflichtmeldungen und einige weitere Aufgaben ein Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36 ist und, dass die stichprobenartige Kontrolle der Dokumentationen im Arzneimittel-Bestandsbuch im Rahmen anderer Dienstgeschäfte von allen Tierärzten des FD 36 durchgeführt wird.

Wetten dass, die Auswirkungen der Massentierhaltung und MRSA ein Dauerthema bleiben!? Insofern würden wir ein „Mitarbeiter-Plus“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt begrüßen! Damit allein ist es aber nicht getan. Es müssen die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Strukturen verändert werden!

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Tausende Todesfälle durch Massentierhaltung?

By adminRL at 4:41 pm on Wednesday, May 11, 2016

WP-Leser macht sich Sorgen um die Menschen in Schederberge

Auch aufgrund einer Leserzuschrift, die am 11. April 2016 in der WP/WR veröffentlicht worden ist, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) das Thema „Putenmast“ zum X-ten Mal wieder auf.
Der Verfasser des Leserbriefs, ein Arzt aus Meschede, ist der Auffassung, dass die Inbetriebnahme der Putenmast-Anlage in Schederberge verhindert werden muss. Sein Argument: „Europaweit gibt es jährlich 25.000 Tote durch antibiotikaresistente Bakterien wie MRSA und ESBL“.

Europa-Parlamentarier kritisiert Massentierhaltung
Der Leserbriefschreiber bezieht sich u.a. auf eine Forderung des Europa-Parlamentariers Dr. Liese, der offenbar einen Beitrag der Landwirtschaft gegen die Ausbreitung dieser Keime angemahnt hat, und erklärt mit Verweis auf das Bundesgesundheitsblatt 59, S. 113 – 123 von 2016, die Rolle der Massentierhaltung bei der Übertragung von Tieren auf Menschen sei bewiesen. Die nasale Besiedlung von MRSA bei Landwirten betrage bis zu 86 Prozent. Über die Hälfte des Geflügels auf der Ladentheke sei belastet, Luft und Böden in einem Radius von mehr als 100 Metern kontaminiert. Das bedeute, dass die Bewohner von Schederberge einer latenten Gesundheitsgefahr ausgesetzt würden.

Besorgniserregende Infos im Internet
Ein Suchlauf der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Internet bzgl. Massentierhaltung und MRSA etc. ergab eine Reihe von äußerst besorgniserregenden Informationen, die allesamt die Aussagen des Leserbriefschreibers bestätigen. Eine Zusammenstellung dieser Informationen hat die SBL/FW folgenden Fragen, die sie mit Schreiben vom 10.05.2016 an den Landrat richtete, beigefügt.

Fragen der SBL/FW:
• Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bür-gerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung?. Wann und wie sollen sie ggf. um-gesetzt werden?

Zusammenstellung einiger Infos aus dem Internet (für alle die einen guten Schlaf haben):

Robert Koch Institut
siehe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/LA_MRSA_und_ESBL.html

siehe: http://schrotundkorn.de/ernaehrung/lesen/antibiotika-gefahr-aus-dem-stall.html
Stand 04/2015

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Mindestens 11 verbotswidrige Fütterungen in einem Jahr

By adminRL at 8:08 pm on Monday, November 30, 2015

Die SBL hatte am 3. November eine Anfrage wegen der Lockfütterung von Wild gestellt. Über die Anfrage hatten wir hier berichtet.
Aus der Antwort des Landrat ergab sich, dass es tatsächlich wiederholt zu solchen Lockfütterungen gekommen ist.

In der Antwort aus dem Kreishaus heißt es u.a.:

“Bei der Unteren Jagdbehörde werden mehrfach im Jahr unzulässige Wildfütterungen oder Kirrungen (Lockfütterungen) aus verschiedenen Jagdrevieren im Hochsauerlandkreis angezeigt

Seit Januar 2014 sind im Hochsauerlandkreis 11 Fälle von verbotswidrigen Fütterungen oder Kirrungen zur Anzeige gebracht worden.

In den o.g. Fällen wurden 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In 7 Fällen konnte der Täter bzw. der Verantwortliche ermittelt werden. Gegen die Verantwortlichen wurden in 3 minderschweren Fällen Verwarnungen ausgesprochen und in 4 Fällen Geldbußen verhängt. Darüber hinaus hat die Untere Jagdbehörde die jeweils verantwortlichen Jagdrevierinhaber aufgefordert, die verbotswidrigen Fütterungen unverzüglich zu beseitigen. Dieser Aufforderung wurde -soweit bekannt- in allen Fällen Folge geleistet.”

Im Übrigen hat jeder Augenzeuge von unzulässigen Wildfütterungen die Möglichkeit, diese mit einer konkreten Ortsangabe bei meiner Unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Entsprechende Verstöße werden auch künftig ordnungsrechtlich verfolgt.”

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Bessere Haltungsbedingungen für Puten … auch in Schederberge?

By adminRL at 11:57 pm on Saturday, November 21, 2015

Vergessen?
Die Pläne für die große Putenmastanlage in Meschede-Schederberge sind ja leider beinahe durch die riesige Nachrichtenflut in Vergessenheit geraten. Trotzdem, es gibt Neuigkeiten, wenn auch nicht direkt aus Schederberge. Die Meldung kommt aus Düsseldorf von Minister Remmel.

Nein, nicht vergessen!
Sein Ministerium will durch eine Bundesratsinitiative bessere und tiergerechtere Haltungsbedingungen für Puten erreichen. Das finden wir gut. Hoffentlich bringt die Initiative den gewünschten Erfolg!

Ziele
Was soll damit erreicht werden? Beispielsweise mehr Platz für die Tiere durch die Reduzierung der Besatzdichte, die Anbringung von Sitzstangen, trockene Ställe und saubere Trinkanlagen. Das sind allesamt Dinge, die wir für selbstverständlich gehalten hätten. Wie tief lässt das auf die jetzigen Bedingungen in der Massentiermast blicken!?

Wer die Meldung aus dem Umweltministerium lesen möchte, hier ist sie:
https://www.umwelt.nrw.de/pressebereich/detail/news/2015-11-06-haltung-von-mastputen-soll-gesetzlich-geregelt-werden-bundesratsbeschluss-auf-initiative-nordrhein-westfalens/

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Wenn ein Wanderer im Wald über Kastanien stolpert …

By adminRL at 11:59 pm on Friday, November 6, 2015

…, dann stimmt vielleicht was nicht?

Das vermutet jedenfalls ein Spaziergänger aus Meschede. Er hatte am 2. November 2015 bei einer ausgedehnten Wald-Wanderung in der Nähe von Meschede-Enste eine ihm seltsam anmutende Entdeckung gemacht. Er stolperte nämlich über große Kastanienhaufen.

An sich wären Kastanien im Wald ja nicht verwunderlich, wenn denn an dieser Stelle auch Kastanienbäume stünden. Die sah der Wanderer aber weit und breit nicht, keinen einzigen. Dann lagen da auch noch Äpfel und andere vegetarische Köstlichkeiten. Der einsame Spaziergänger folgerte, bei dieser frisch aussehenden Nahrungsmittelaufhäufung handele es sich womöglich um einen Versuch Wild anzufüttern. Schließlich bekommen die Jäger Rehe und Wildschweine so wahrscheinlich besser und bequemer vor die Flinte? Dummerweise ist „Lockfütterung“ aber verboten.

Der Mescheder rief am gleichen Abend noch ein Mitglied der Sauerländer Bürgerliste an. Die SBL/FW-Fraktion stellte daraufhin am nächsten Tag diese Anfrage an den Landrat (denn zur Kreisverwaltung gehört auch die Untere Jagdbehörde):

„Arnsberg, 03.11.2015

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Lockfütterung von Wild

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
ein Wanderer entdeckte am 02.11.2015 bei einem ausgedehnten Waldspaziergang in der Nähe von Meschede-Enste Aufschüttungen von Kastanien, dort wo weit und breit keine Kastanienbäume stehen, dazu in größeren Mengen Äpfel und weitere als Tierfutter geeignete Materialien. Die Beobachtung des Spaziergängers lässt die Folgerung zu, es könne sich um eine „Anfütterung“ von Wild handeln!?
Laut § 27 Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung NRW ist die Lockfütterung von Wild nur sehr eingeschränkt zulässig.
Daher fragen wir:
• Haben Sie Informationen und Kenntnisse über unzulässige Lockfütterungsversuche von Wild im Hochsauerlandkreis?
• Wenn ja, wie oft wurden seit 2014 bis heute solche Vorkommnisse registriert?
• Wenn ja, konnten einige Täter ermittelt und zur Verantwortung gezogen werden?“
Teil II folgt.

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