Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Situation im Kosovo nach wie vor schwierig

By admin at 6:22 am on Friday, April 1, 2011

Ende März 2011 läuft der Kosovo-Erlass aus, der Abschiebungen in den Kosovo untersagte. Nach Information der Landtagsabgeordneten Monika Düker gilt dann der Erlass vom 21.09.2010. Dieser gibt den Ausländerbehörden eine strenge einzelfallbezogene Prüffolge für die Abschiebungen in das Kosovo auf. Rückführungen in den Kosovo und nach Serbien sollen demnach nur zurückhaltend erfolgen.

Die Situation der Roma, Ashkali und anderer ethnischer Minderheiten in ihren Herkunftsländern ist nach wie vor sehr angespannt und schwierig. Daher soll laut Erlass eine umfassende Einzelfallprüfung erfolgen. Entscheidungsspielräume sollen regelmäßig zugunsten der Ausländer genutzt werden.

Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Reinhard Loos bat am 29.03.2011 den Hochsauerlandkreis schriftlich, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ende September 2009 lebten laut Ihren Angaben 1.146 Personen aus Serbien, Montenegro, Kosovo, und Ex-Jugoslawien, erfasst unter den Schlüsseln 132, 133, 138, 150 und 170, im Bereich des HSK-Ausländeramtes. Wie viele Menschen sind es zurzeit?

2. Am 03.11.2010 teilten Sie uns die Zahl der ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlinge mit, die 2009 und bis Oktober 2010 ausgewiesen worden sind bzw. „freiwillig“ ausreisten. Es handelte sich demnach im Jahr 2009 um 10 kosovarische Staatsangehörige, die ausgewiesen wurden bzw. nach Frankreich überstellt worden sind. Bis zum Zeitpunkt Ihres Antwortschreibens vom 03.11.2010 hatten im Jahr 2010 22 Männer, Frauen und Kinder „freiwillig“ oder gezwungenermaßen Deutschland verlassen. Haben sich zwischenzeitlich die zitierten Zahlen verändert; wenn ja, wie?

3. Im September 2009 verfügten laut Ihrer Auskunft 1.071 der 1.146 Personen über unbe-fristete und befristete Aufenthaltserlaubnisse; 75 über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Wie viele haben jetzt eine unbefristete, wie viele eine befristete Aufenthaltserlaubnis, wie viele haben den Status der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung?

4. Laut Ihrem Schreiben vom 03.11.2010 war der Kosovo-Erlass für 22 Geduldete relevant, darunter drei minderjährige Kinder und vier Jugendliche sowie eine Person über 65 Jahren. Für diese Personen, vor allem für die Kinder, gilt per Erlass ein besonderer Schutz. Wie wird der HSK den Erlass bezogen auf Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Härtefälle umsetzen?

Filed under: Bleiberecht für Flüchtlinge1 Comment »

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April 3, 2011 @ 1:12 am

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