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Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

By admin at 5:50 pm on Monday, September 29, 2025

Nun liegt die Antwort des Landrats auf die schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zum Insolvenzverfahren für den Generalplaner vor. Wir hatten über die Entwicklung und unsere Fragen bereits hier berichtet.

1. Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
• Mit Einverständnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zum 18.08.2025 ein Auflösungsvertrag mit dem Generalplaner geschlossen.
• Der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wurde durch den Projektsteuerer ermittelt und einvernehmlich festgelegt.
• Der Hochsauerlandkreis hat die Verträge mit den Subplanungsbüros für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Tragwerksplanung und Brandschutz übernommen (Vergaberechtlich ohne Ausschreibung zulässig).
• Für die Rettungswachen Winterberg, Gellinghausen und Meschede wurde nach Verhandlungsvergabe die Objektplanung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) an das Büro Fastabend, Brilon, vergeben.
• Für die Rettungswachen Hallenberg, Medebach sowie den Notarztstandort Altenbüren läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Objektplanung.
• Für die Rettungswachen Brilon und Schmallenberg-Gleidorf erfolgt die Ausschreibung, sobald absehbar ist, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne rechtskräftig sind.

2. Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
• Die Objektplanung wird abschnittsweise neu vergeben, z. B. Büro Fastabend für die ersten drei Rettungswachen.
• Die Subplaner (Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz) setzen ihre Arbeit auf Basis der Vertragsübernahme fort.
• Der Projektsteuerer übernimmt die Koordination, Fortschrittskontrolle und Nachweisführung

3. Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
• Rettungswachen Winterberg und Gellinghausen: Erdbau- und Rohbauarbeiten laufen weiter.
• Büro Fastabend hat die Projektbetreuung ab 04.09.2025 aufgenommen.
• Rettungswache Meschede: Einweisung der bereits beauftragten Bauunternehmer steht unmittelbar bevor.
• Danach Fortführung der Ausführungsplanung und Vergabe der Ausbaugewerke.
• Subplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz) haben ihre Arbeit bereits unmittelbar nach Vertragsübernahme fortgesetzt.

4. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
• Aktuell sind noch keine konkreten Kostensteigerungen bezifferbar.
• Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert; sie haben signalisiert, dass etwaige Kostensteigerungen ggf. übernommen werden können.

7. Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
• Es besteht kein Aufklärungsbedarf.
• Das Vergabeverfahren wurde nach den gesetzlichen Erfordernissen durchgeführt. Die jeweils getroffenen Entscheidungen wurden bereits mit der Beantwortung der SBL-Anfrage vom 26.08.2022 ausführlich begründet.

8. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
• Bei der Vergabe der Generalplanerleistung wurden objektive Kriterien sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die anschließende Angebotsphase festgelegt. Auch in Zukunft werden Kriterien formuliert werden, die zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe führen.
• Die Auswahl der Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und (soweit ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird) von den besonderen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen.

9. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrigbleibt?
• Die Auswahl erfolgte transparent.
• Auf die Anzahl der eingehenden Angebote nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb hat die Verwaltung keinen Einfluss. Im Allgemeinen korreliert die Anzahl der Angebote mit der konjunkturellen Lage.

10. Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriosität von Unternehmen zu prüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio. Euro erhalten sollen?
• Die wirtschaftliche Seriosität (= wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) eines Unternehmens wird durch den jeweiligen Fachdienst bzw. einen beauftragten Dritten (z.B. Planer oder Projektsteuerer) im Rahmen der Eignungsprüfung betrachtet. Zudem erfolgt vor Auftragsvergabe eine Abfrage der Unternehmensdaten im Wettbewerbsregister durch die Vergabestelle.
• Die Rechnungsprüfung kontrolliert vor Auftragsvergabe die Durchführung der Eignungsprüfung.

11. Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?
• Der Projektsteuerer hat sich als zuverlässiger und kompetenter Partner erwiesen.
• Er verfügt über detaillierte Kenntnis der Projektziele, örtlichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen.
• Durch seine Mitwirkung konnte der Leistungsstand zum Auflösungsvertrag fundiert festgestellt werden.
• Die Fortführung der Zusammenarbeit gewährleistet Planungssicherheit, Kontinuität und einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz

Anmerkung: Die Antworten auf die Fragen 5 und 6 können wir hier nicht wiedergeben, da sie vertrauliche Daten enthalten.

Fazit:
Aus der Antwort ist keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der (absehbar!) völlig missglückten Vergabeentscheidung erkennbar.
Wenn in der Bewertung der Angebote die Punkteskalen offensichtlich auf ein Unternehmen “zugeschnitten” sind, dieses Unternehmen extrem schlechte wirtschaftliche Daten aufweist (z.B. eine Eigenkapitalquote von nur 0,3 % und keine ordnungsgemäße Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse) und die Bewerbung offensichtlich falsche Angaben enthält, dann sollten eigentlich alle “Alarmglocken” ganz laute Warnsignale geben…
In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir erneut auf diese Bedenken hingewiesen.

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