Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Formblätter und Kinderarbeit

By admin at 1:18 am on Friday, April 8, 2011

Die Kreistagsabgeordneten im Hochsauerlandkreis hatten am 26. Februar 2010 einstimmig den Beschluss gefasst, eine internationale Konvention zu unterstützen, die sich für ein Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung schlimmster Folgen der Kinderarbeit ausspricht. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.

Nachdem nun ein Jahr ins Land gezogen ist, fragte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Mitte März 2011 bei der Kreisverwaltung nach, welche konkreten Maßnahmen seitdem seitens des HSK zur Umsetzung dieser Konvention ergriffen worden sind.

Die Verwaltung erläuterte daraufhin, zunächst wäre der Erlass „Vereinfachungen im Vergaberecht für Gemeinden (GV)“ abzuwarten gewesen. Der sei für die Überarbeitung der Vergabeunterlagen wichtig und liege erst seit Dezember 2010 vor. Zwischenzeitlich liege auch ein weiterer „Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ des Landes NRW vom 23.03.2010 vor, der der Umsetzung in Vergabeverfahren dient und den Gemeinden zur Anwendung empfohlen wird.

Praxis der Vergabe des HSK sei es, bei Ausschreibungen mit einem auch nur denkbaren Bezug zu Produkten oder Dienstleistungen, wo Kinderarbeit eine Rolle spielen könnte, das (dem Antwort-Schreiben des HSK) beiliegende Formblatt „Erklärung zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ den Vergabeunterlagen des Hochsauerlandkreises bei Ausschreibungen usw. beizufügen. Anzumerken sei, dass der o.a. Erlass an sich nur dann anzuwenden sei, wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Produkte aus nachfolgenden aufgeführten Produktgruppen angeboten oder verwendet werden. Diese Produktgruppen seien:

Landwirtschaftliche Produkte
Bleistifte und Radiergummis
Lederprodukte
Natursteine
Spielwaren
Sportartikel
Teppiche
Textilien

Diese Produkte wären nur bei wenigen Ausschreibungen des HSK von Relevanz. Sollte ausnahmsweise ansonsten ein möglicher Bezug zu Kinderarbeit bestehen, würden die Vergabeunterlagen entsprechend ergänzt; der Erlass würde selbstverständlich beachtet. Sofern die o.a. Erklärung (Formblatt) nicht bzw. nicht ausgefüllt rückübersandt wird, sollte ein Ausschluss vom Vergabeverfahren erfolgen.

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September 15, 2014 @ 12:44 pm

denkmalschutz immobilien…

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