Bildungs- und Teilhabepaket – auch Flüchtlingskinder sind antragsberechtigt
Das ist die Theorie.
Zur Praxis:
Der HSK antwortete auf eine entsprechende Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 17.02.2012, dass dem Hochsauerlandkreis über die Anzahl der anspruchsberechtigten Flüchtlingskinder keine statistischen Daten vorlägen, da dieses Aufgabenfeld in eigener Verantwortung der Kommunen umgesetzt werde.
99 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seien bis zum 31.12.2011 aus diesem Personenkreis gestellt und in 83 Fällen positive Entscheidungen gefällt worden.
Zur besseren Einordnung: Insgesamt wurden im HSK bis zum 31.12.2011 7.273 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt und davon 5.669 bewilligt.
Ob eine deutlich höhere Zahl Flüchtlingskinder leistungsberechtigt sind als bisher Anträge gestellt haben, wissen wir nicht. Wir können es nur vermuten.