Wird das Widerspruchsverfahren bei Verwaltungsakten wieder eingeführt?
2008 schaffte die damalige CDU/FDP-Landesregierung in NRW unter dem freundlich klingenden Oberbegriff „Bürokratieabbau-Gesetz“ das Widerspruchsverfahren gegen Behördenbescheide ab. Die Befristung des Gesetzes läuft Ende 2013 aus. Seit 5 Jahren müssen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie mit Bescheiden der Verwaltung nicht einverstanden sind, in den meisten Fällen direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Dies erfordert viel Aufwand und enthält ein hohes Kostenrisiko, so dass viele Bescheide widerstandslos “geschluckt” werden. Angenehm für die Bürokratie…
Nun haben wir eine andere Landesregierung. Ob und wie der NRW-Innenminister die Wiedereinführung des bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahrens vorschlagen wird? Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen steht dazu:
„Die flächendeckende Abschaffung von Widerspruchsverfahren hat den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt, den bewährten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung geschwächt und die Verwaltungsgerichte in NRW erheblich belastet. Deshalb sollen Widerspruchsverfahren dort wieder eingeführt werden, wo dies nach sorgfältiger Prüfung sinnvoll ist.“
Hoffen wir, dass Landesregierung und Landtagsmehrheit den Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt umsetzen!