Geld- und Sachgeschenke des HSK
„Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …“
Damit endete unser kleiner Bericht über unsere Anfrage an den Landrat vom 26.05.2015 zum Thema „Geld- und Sachgeschenke des HSK“. Wir können schon weiter berichten. Die Antwort vom Landrat haben wir im Juni erhalten. Also hier nun Frage und Antwort, wie der Landrat etwa 1.000 Euro pro Monat für “Zuwendungen” und Geschenke verwendet:
Frage 1: Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?
Zu Frage 1: Es gibt keine örtlichen Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seine Gesellschaften.
Frage 2: Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?
Zu Frage 2: entfällt
Frage 3: Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?
Zu Frage 3: Für die Erledigung meiner vielfältigen Aufgaben als Landrat werden mir besondere Haushaltsmittel für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt (sog. Verfügungsmittel). Diese werden im Ergebnisplan des Haushaltsplanes für den Hochsauerlandkreis bei dem Produkt 010101 und dem Konto 5491000000 veranschlagt. Für das Jahr 2015 belaufen sich diese Haushaltsmittel — wie schon in den Vorjahren — auf 12.000 €. Sie entscheiden als Kreistagsmitglied im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises jährlich mit, in welcher Höhe mir diese besonderen Verfügungsmittel wie ein Fonds ohne einzelne sachliche Beschränkungen für die Erledigung meiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Aus den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO ergibt sich, dass ich über den Einsatz dieser ausschließlich für dienstliche Sachzwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eigenverantwortlich entscheiden kann. Die Verwendung der Verfügungsmittel ergibt sich aufgrund meiner persönlichen Aufgabenerledigung im Laufe des Jahres. Daher lässt sich der Mittelbedarf für einzelne dienstliche Zwecke im Voraus nicht konkret abschätzen.
Frage 4: Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?
Zu Frage 4: Zuwendungen werden anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.
Frage 5: Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?
Zu Frage 5: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28.03.2007 — RN 3 K 06.01675 — bin ich nicht dazu verpflichtet, gegenüber Kreistagsmitgliedern jede einzelne Ausgabe aus den Verfügungsmitteln offenzulegen. Das Ihnen nach der Geschäftsordnung des Kreistages zustehende Auskunftsverlangen — Fragerecht — bezweckt, dass Sie sich von der Verwaltung die Informationen beschaffen können, die Sie zu Ihrer sachlichen Aufgabenerfüllung als Kreistagsmitglied benötigen. Gleichzeitig erstreckt sich meine Verpflichtung zur Beantwortung Ihrer Fragen nur auf solche Bereiche, für die ich unmittelbar oder mittelbar verantwortlich bin und die den Zuständigkeitsbereich des Kreistages und seiner Ausschüsse berühren. Im Hinblick auf die Verfügungsmittel ist der Zuständigkeitsbereich des Kreistages insoweit tangiert, als die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag beraten und beschlossen und in diesem Rahmen auch die Höhe der Verfügungsmittel festgesetzt wird.
Nach den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO können die Verfügungsmittel zusammengefasst unter einer Haushaltsposition im Haushaltsplan veranschlagt werden, anstatt diese Haushaltsmittel nach den voraussichtlichen Verwen-dungszwecken im Haushaltsjahr sachbezogen unter mehreren Haushaltspositionen zu veranschlagen.
Von dieser Möglichkeit der Veranschlagung bei nur einer Haushaltsposition hat der Hochsauerlandkreis Gebrauch gemacht.
Es ist somit eine Eigenart der Verfügungsmittel, dass eine Vorbestimmung ihrer Verwendung im Einzelnen nicht erforderlich und auch nicht möglich ist. Umso weniger lassen sich aus der Verwendung der Verfügungsmittel in der Vergangenheit Schlussfolgerungen für die Vorgaben in der Zukunft ziehen. Daher sind Sie auch ohne die detaillierte Kenntnis, welche Vereine und Institutionen in den vergangenen Jahren Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln erhalten haben, dazu in der Lage, bei den nächsten Haushaltsberatungen Anträge zu der o.g. Position des Ergebnisplanes zu stellen. Ihre Aufgaben als Kreistagsmitglied können Sie ohne die gewünschten Auskünfte erfüllen.
Meine Auskunftspflicht wird ferner dadurch begrenzt, dass ich grundrechtlich geschützte Positionen privater Dritter zu beachten habe. Ich kann daher personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn dies zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Rechte als Kreistagsmitglied erforderlich ist. Vor dem Hintergrund meiner obigen Ausführungen und in Anbetracht der schutzwürdigen Interessen Betroffener (z.B. Jubilare) sehe ich keine Möglichkeit, detaillierte Angaben zur Zweckverwendung der Verfügungsmittel zu machen.
Lediglich exemplarisch für das Jahr 2014 gebe ich einen zusammengefassten Überblick über die Zweckverwendung der Verfügungsmittel:
Zuwendungen an Vereine: 4.750,00 €
Zuwendungen an soziale Einrichtungen: 1.150,00€
Zuwendungen an Verbände: 300,00 €
Zuwendungen an Hilfsorganisationen: 30,00 €
Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen: 200,00 €
Zuschüsse zu Veranstaltungen: 3.269,87 €
Geschenke bei besonderen Anlässen (z.B. Jubiläen): 208,65 €
Aufwandsdeckungsmittel Personalrat: 750,00 €
Besprechungsausgaben: 521,80 €
Summe: 11.180,32€
Frage 6: Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?
Zu Frage 6: Die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Verfügungsmittel können Sie den entsprechenden Jahresabschlüssen des Hochsauerlandkreises entnehmen:
Jahresabschluss 2010: 11.850,09 €
Jahresabschluss 2011: 12.018,97 €
Jahresabschluss 2012: 11.841,44 €
Jahresabschluss 2013: 10.662,86 €