Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Nur der Kreistag kann beschließen

By admin at 11:50 am on Monday, June 7, 2010

Auf den Sunderner Lokalseiten hatte die Westfälische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 05.06.2010 u.a. berichtet, der Ältestenrat des Kreistags habe sich darauf verständigt, die Schließung des Bildungszentrums am Sorpesee solle “ohne Kreistagsbeschluss über die Bühne gehen”. Dazu hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos folgenden Leserbrief an die WR geschickt:

“Eine mögliche Schließung des Bildungszentrums am Sorpesee bedarf sorgfältiger Überlegung und Beratung. Dazu fehlen bisher noch viele Daten und Informationen, z.B. über die Folgekosten und über Alternativen zur Schließung. Zu prüfen ist auch, ob bei der durch die Kreiskasse vorgenommenen Abrechnung des Leistungen des Bildungszentrums noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Die SBL hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Schließungspläne eine schriftliche Anfrage beim Landrat eingebracht, um weitere Informationen zu erhalten, und wird diese Anfrage noch ergänzen.

Die Entscheidung über das weitere Schicksal des Hauses kann nur im Kreistag selbst getroffen werden. Der Ältestenrat des Kreistags darf überhaupt nichts beschließen. Laut Geschäftsordnung hat der Ältestenrat lediglich die Aufgabe, dass er “den Landrat bei dessen geschäftsführenden Aufgaben unterstützt”, also z.B. bei der Aufstellung der Tagesordnung für den Kreistag. Er hat auch keine besonderen Informationsrechte, sondern Adressat aller Informationen über wichtige Angelegenheiten ist allein der Kreistag.

Auch der Schulausschuss hat für diese Angelegenheit keinerlei Beschlußkompetenz.

Die SBL hat daher den Landrat am Wochenende aufgefordert darauf zu achten, dass erst der Kreistag in seiner nächsten Sitzung (voraussichtlich am 02.07.) eine Entscheidung über die Zukunft des Bildungszentrums treffen kann. Alle vorherigen Schritte können nur unter Vorbehalt erfolgen.

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Zukunft des Bildungszentrums sollten auch alternative Sparmaßnahmen näher betrachtet werden.
Einige Beispiele:
* Muss der Kreis ein neues Medienzentrum im Garten des “Blauen Hauses” in der Arnsberger Altstadt errichten, statt das Medienzentrum in vorhandenen Räumen im Kreishaus in Arnsberg unterzubringen (Kosten ca. 1 Mio Euro)?
* Muss der Kreis über seine Vermögensbeteiligungsgesellschaft weiterhin (alleiniger) Gesellschafter des Flugplatzes Meschede-Schüren bleiben (850.000 Euro Verluste in 7 Jahren, plus Sanierungsstau)?
* Muss der Kreis eine schätzungsweise 15 – 20 Mio Euro teure neue Leitstelle in Meschede-Enste planen?
* Muss der Kreis allein in diesem Jahr 6 Beförderungen in die Besoldungsgruppen des höheren Dienstes durchführen?
* Kann der Kreis seine Einnahmen durch Beibehaltung der Jagdsteuer verbessern (Einnahmeausfall sonst ca. 800.000 Euro pro Jahr)?
* Muss der Kreis fast 6 Mio Stück RWE-Aktien halten, im Wert von ca. 400 Mio Euro, mit mehr als 60 Mio Euro (!!) Kursverlusten seit dem 12.04.2010?”

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