Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

By admin at 9:58 pm on Tuesday, May 19, 2020

Anfrage der SBL/FW
Am 06.05.2020 beantragte die SBL-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

In dem Bericht sollte über die Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten berichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sollte auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Nach Ansicht der SBL/FW muss das Ziel sein, solche “ökologischen Totflächen” möglichst zu verhindern.

Antwort aus dem Kreishaus
Die UNB antwortete ausführlich mit Schreiben vom 13.05.2020(Verwaltungsvorlage 9/1479). Wir zitieren:

„Auch im HSK werden inzwischen Schotter- und Kiesgärten in den Vorgärten der Wohnhäuser angelegt. Zum einen handelt es sich um eine Modeerscheinung und zum anderen möchten die Garten-und Hausbesitzer den Pflegeaufwand für ihr Grundstück reduzieren.

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner nächsten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kiesgärten“ behandelt.

Mit der Anlage von Schotter- und Kiesgärten sind die bekannten Nachteile verbunden:

Artenvielfalt:
Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Schotter-und Kiesgärten sind der Biodiversität nicht dienlich und fördern somit nicht die Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Lebensraum.

Stadtklima:
Hinzu kommt, dass Schottergärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Zudem fehlt bei Steingärten weitestgehend die Verdunstung über Pflanzen, was sich ebenfalls negativ auf das kleinräumiges Klima auswirkt. Ferner fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.

Pflegeaufwand:
Die Reduzierung des Pflegeaufwandstrifft nur bedingt zu, weil man glaubt, mit einem Schotter-oder Kiesgarten die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hier ist zudem die Gefahr gegeben, dass Herbizide eingesetzt werden.

Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind eher marginal. Schotter- und Kiesgärten haben keinen signifikant schlechten Einfluss auf Starkregenereignisse. Durch die Steine wird der Regenaufprall abgemindert, so dass keine Bodenerosionen stattfinden. Das Niederschlagswasser kann zwischen den Steinen in den Untergrund versickern, es sei denn, es gibt eine künstliche Sperrschicht darunter. Steingärten haben in der Regel keine Abläufe / Notüberläufe in andere Entwässerungssysteme. Eine Konzentration bzw. Verstärkung des Abflussgeschehens bei Starkregenereignissen tritt demzufolge nicht ein. Durch die weitestgehend fehlende Vegetation sind sie sogar für eine Grundwasserneubildung förderlich, da auch das Niederschlagswasser, welches sonst über Pflanzen aufgenommen / verdunstet würde, dem Grundwasser zugeführt wird.

Die Kies- und Schottergärten liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftspläne, in der Regel in den bebauten Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Somit greifen die Ge-und Verbotstatbestände der Landschaftspläne nicht. Auch die naturschutzfachlichen Bestimmungen beinhalten keine Eingriffsregelungzur Vermeidung von Kies- und Schottergärten. Regelungen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen liegen im Ermessen der Städte und Gemeinden.Erfreulicherweise ist der Trend zur Anlage von Kies- und Schottergärten im HSK bisher nicht stark ausgeprägt. Gleichwohl sollten die Haus- und Gartenbesitzer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die negativen Auswirkungen der angelegten Steingärten für die Biodiversität hingewiesen werden. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Gärten wären nur auf Grundlage kommunaler Regelungen denkbar, die aktuell nicht vorliegen.“

Die SBL/FW-Fraktion kann der Darstellung der Unteren Landschaftsbehörde nur beipflichten.

Die SBL-er bemerken allerdings einen zunehmenden „Trend zur Anlage von Kies-und Schottergärten im HSK“, z.B. in älteren Wohngebieten in Arnsberg. Da sind offenbar manche neuen Besitzer von Alt-Immobilien sehr bemüht, alles was rund um ihr Haus grün ist und lebt in grau und tot auszutauschen.

Ein Lichtblick: Die Stadt Meschede untersagte jetzt in einem Neubaugebiet in der Kernstadt die Anlage von Kies- und Schottergärten. Das lässt hoffen!

Filed under: Klimaschutz,LandschaftsschutzComments Off on „Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

No Comments

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.