Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL Arnsberg fordert Öffnung von Freibädern auch in Arnsberg

By admin at 12:14 pm on Saturday, May 30, 2020

Die Stadt Arnsberg hat gestern Abend angekündigt, dass in diesem Jahr beide Freibäder (in Alt-Arnsberg und in Neheim) ganz geschlossen bleiben sollen:
https://www.arnsberg.de/aktuell/presseservice.php?http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1045719.html

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordert die Verantwortlichen der Stadt Arnsberg auf, auch in diesem Sommer ein Freibad-Angebot vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche bereitzustellen.

Jetzt zeigt sich zum ersten Mal, welche Folgen die Privatisierung von Gemeingut vor allem in Krisenzeiten haben kann.

Die SBL kann verstehen, dass man die ehrenamtlichen Aktiven der Fördervereine nicht „im Regen stehen“ lassen darf. Deren unermüdlicher Einsatz auch in krisenlosen Zeiten ist im höchsten Maße zu loben.
Aber für deren Unterstützung in der aktuellen Situation gibt es kurzfristige Lösungen. Die Stadt Arnsberg müsste wenigstens vorübergehend die Verantwortung übernehmen.

Zwar sind die Anforderungen, die sich aus der neuen Richtlinie über „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ergeben, hoch, und der Mindestabstand zwischen den Besuchern in den Bädern muss eingehalten werden. Aber für Freibäder sind die Anforderungen leichter zu erfüllen als für Hallenbäder. Und zahlreiche andere Städte schaffen dies.
In Arnsberg sollte es möglich sein, dass vorübergehend Personal aus anderen Sporteinrichtungen den Freibädern zur Verfügung gestellt wird. Auch könnte man für einige Wochen noch zusätzlich Personal aus dem Rathaus gewinnen, wenn man wie andere Kommunen eine Aufgaben-Prioritätenliste erstellen würde. Dann werden halt bestimmte Aufgaben mit geringerer Priorität erst im Herbst erledigt.

Und die Haftungsverantwortung der Ehrenamtlichen kann in großen Teilen auch von der Stadtverwaltung abgesichert werden.

Die SBL in Arnsberg sieht mit diesen Vorschlägen eine große Chance, dass es doch noch zu einer Öffnung der Freibäder in diesem Sommer kommt. Das wäre vor allem eine große Erleichterung für die Familien, die entweder aus finanziellen Gründen oder wegen zu geringer Urlaubskapazitäten in Deutschland in diesem Jahr nicht eine Urlaubsreise antreten können.

Falls es nicht klappen sollte, sieht die SBL aber auch keinen großen Schaden, wenn natürliche Gewässer an geeigneten Stellen zum Baden benutzt werden.

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Vorsätzliche illegale Mulch-Aktion?

By admin at 11:45 pm on Wednesday, May 27, 2020

Ein Investor hatte auf einem Grundstück am Sorpesee ohne Genehmigung großräumige Mulch-Arbeiten vornehmen lassen. Der Investor möchte auf dem Grundstück eine Siedlung mit mehr als 200 Ferienhäusern errichten. Nun wollte es offenbar Fakten schaffen.

Das nahm die SBL zum Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des HSK setzen zu lassen.

Im Ausschuss wurde die Vorgehensweise der Firma Helma scharf kritisiert. Matthias Schulte-Huermann, der die SBL im Umweltausschuss vertritt, äußerte, dass die Mulchung von 20 ha Fläche nach seiner Ansicht Vorsatz der Firma war. Sie musste wissen, dass normalerweise eine neue Artenschutzprüfung notwendig geworden wäre.

Der Ausschuss hat der Verwaltung Rückendeckung gegeben für ein hartes Vorgehen in der Sache. Bleibt abzuwarten was passiert. Völlig unverständlich wird die Vorgehensweise der Investoren-Firma, wenn – wie zu hören war – sie tatsächlich in einem Brief an die Ratsmitglieder geschrieben hätte, dass sie mit dem Bürgermeister nicht mehr sprechen wird und seine Gesprächsangebote nicht annehmern wird. Egal wie man zu seiner Amtsführung steht: Herr Brodel ist direkt gewählter Bürgermeister der Stadt Sundern. Was erdreistet sich diese Firma sonst noch alles?

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Landesdüngeverordnung ist Thema im Umweltausschuss am 27.05.2020

By admin at 12:24 am on Wednesday, May 27, 2020

Anpassung
Am 24.03.2020 ist die Landesdüngeverordnung (LDüngVO) geändert bzw., wie es im Fachjargon heißt, „angepasst“ worden.
Die „Anpassung“ hat auch Folgen im Hochsauerlandkreis. In der Verwaltungsvorlage 9/1487 vom 13.05.2020 erläutert die Kreisverwaltung um was es dabei geht.

Überschreitung
U.a. geht es um „Grundwasserkörper im schlechtem chemischen Zustand“ (= zu hohe Nitratwerte von über 37,5 mg/l bis hin zur Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l).

Differenzierung
Es geht auch um eine sogenannte Binnendifferenzierung und darum Flächen mit steigenden Nitratwerten „innerhalb des Grundwasserkörpers zu identifizieren“.
Mit der „Binnendifferenzierung“ soll aber wohl bezweckt werden, dass für bestimmte (belastete) Flächen die Anforderungen der § 4 LDüngVO nicht gelten?
Vielleicht eine Mogelpackung?
Ein Klick zur Vorlage 9/1487; denn da steht`s detailliert.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUeV3rr7EQODePHLY6fMKsWA-uDrvWY8hlCbOvGep-eI/Vorlage_9-1487.pdf

Wirkung
Bekannt ist, dass im Raum Marsberg im großen Maße und auf konventionelle Weise Schweine gemästet werden. Allein in Marsberg-Meerhof sollen über 30.000 Tiere in den Ställen stehen. Neben einer Menge (Billig-)Fleisch wird so auch eine Menge Gülle produziert. Letzteres hat offenbar Auswirkungen auf die Nitratwerte und damit auf die Wasserqualität.

Mängel
Der SBL liegen Informationen vor, wonach der Grundwasserkörper im Nordwesten von Meerhof zu den grundwassergefährdeten Gebieten NRWs zählt. Die Annahme liegt nahe, dass hier sehr viel Gülle (aus den Massentierställen) aufgebracht wird. Der SBL liegen auch Hinweise vor, wonach in diesem Bereich schlicht und ergreifend Messstellen fehlen. Wenn es so ist, also, wenn es dort keine Messstellen gibt; kann der Grundwasserkörper westlich von Marsberg-Essentho ja gar nicht analysiert werden.

Frage
Insofern stellt sich die Frage, wie der HSK zu der Einschätzung kommt, dass hier der Grundwasserkörper in Ordnung ist?

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Öffentliche Fraktionssitzung der SBL am Do 28. Mai in Meschede

By admin at 7:11 pm on Sunday, May 24, 2020

Die SBL-Kreistagsfraktion lädt wieder zur Öffentlichen Fraktionssitzung ein, für Donnerstag, 28.05.2020 ins Kreishaus in Meschede, Steinstraße 27. Die Sitzung beginnt um 19.00 Uhr. Sie findet statt in den sehr großen Fraktionssitzungssälen F2/F3, so dass zwischen allen TeilnehmerInnen große Abstände eingehalten werden können.

Inhaltlich dient die Sitzung vor allem der Vorbereitung der Kreistagssitzung am Freitag, 5. Juni, und der Nachbereitung der jetzt stattfindenden Ausschusssitzungen. Außerdem wird die Corona-Situation im HSK betrachtet.

Der Reigen der Ausschusssitzungen begann am 19. Mai mit dem Schulausschuss, in dem es vor allem um das 43-Mio-Euro-Projekt des Neubaus der Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten, Berliner Platz, ging. In dieser Woche stehen in den Ausschüssen mehrere Anträge der SBL auf den Tagesordnungen. Am Montag im Wirtschaftsausschuss wird deshalb (mal wieder) über die Zugausfälle und Zugverspätungen auf der Oberen Ruhrtalbahn informiert und diskutiert, außerdem betreffen unsere Anträge Klimaschutz und Mängel in der Arbeit des kommunalen Rechenzentrums. Der Gesundheits- und Sozialausschuss kümmert sich am Dienstag auch um Quarantänemaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und um Schuleingangsuntersuchungen. Der Umweltausschuss tagt am Donnerstag; unsere Anträge betreffen dort illegale Mulcharbeiten am Sorpesee und die Eindämmung von Schotter- und Kiesgärten. Zwischendrin trifft sich am Mittwoch noch der Kreisjugendhilfeausschuss. Alle Aussschüsse tagen derzeit in der Aula des Berufskollegs in Meschede am Dünnefeld.

Detaillierte Informationen über den Verlauf der Ausschusssitzungen gegen die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger der SBL in der Fraktionssitzung am 28. Mai.

Weitere Themen im Kreistag am 5. Juni sind z.B. die Elternbeiträge für die Kindergärten und die Teilnehmerbeiträge für die Musikschule, die Neukonzeption des Kinderkurheims auf Norderney, die Verwendung von sog. Ersatzgeld aus den Eingriffen in die Natur beim Bau von Windrädern, der Rettungsdienstbedarfsplan und die Eisenbahn-Verladestellen für den Holztransport.

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„Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

By admin at 9:58 pm on Tuesday, May 19, 2020

Anfrage der SBL/FW
Am 06.05.2020 beantragte die SBL-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

In dem Bericht sollte über die Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten berichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sollte auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Nach Ansicht der SBL/FW muss das Ziel sein, solche “ökologischen Totflächen” möglichst zu verhindern.

Antwort aus dem Kreishaus
Die UNB antwortete ausführlich mit Schreiben vom 13.05.2020(Verwaltungsvorlage 9/1479). Wir zitieren:

„Auch im HSK werden inzwischen Schotter- und Kiesgärten in den Vorgärten der Wohnhäuser angelegt. Zum einen handelt es sich um eine Modeerscheinung und zum anderen möchten die Garten-und Hausbesitzer den Pflegeaufwand für ihr Grundstück reduzieren.

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner nächsten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kiesgärten“ behandelt.

Mit der Anlage von Schotter- und Kiesgärten sind die bekannten Nachteile verbunden:

Artenvielfalt:
Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Schotter-und Kiesgärten sind der Biodiversität nicht dienlich und fördern somit nicht die Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Lebensraum.

Stadtklima:
Hinzu kommt, dass Schottergärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Zudem fehlt bei Steingärten weitestgehend die Verdunstung über Pflanzen, was sich ebenfalls negativ auf das kleinräumiges Klima auswirkt. Ferner fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.

Pflegeaufwand:
Die Reduzierung des Pflegeaufwandstrifft nur bedingt zu, weil man glaubt, mit einem Schotter-oder Kiesgarten die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hier ist zudem die Gefahr gegeben, dass Herbizide eingesetzt werden.

Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind eher marginal. Schotter- und Kiesgärten haben keinen signifikant schlechten Einfluss auf Starkregenereignisse. Durch die Steine wird der Regenaufprall abgemindert, so dass keine Bodenerosionen stattfinden. Das Niederschlagswasser kann zwischen den Steinen in den Untergrund versickern, es sei denn, es gibt eine künstliche Sperrschicht darunter. Steingärten haben in der Regel keine Abläufe / Notüberläufe in andere Entwässerungssysteme. Eine Konzentration bzw. Verstärkung des Abflussgeschehens bei Starkregenereignissen tritt demzufolge nicht ein. Durch die weitestgehend fehlende Vegetation sind sie sogar für eine Grundwasserneubildung förderlich, da auch das Niederschlagswasser, welches sonst über Pflanzen aufgenommen / verdunstet würde, dem Grundwasser zugeführt wird.

Die Kies- und Schottergärten liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftspläne, in der Regel in den bebauten Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Somit greifen die Ge-und Verbotstatbestände der Landschaftspläne nicht. Auch die naturschutzfachlichen Bestimmungen beinhalten keine Eingriffsregelungzur Vermeidung von Kies- und Schottergärten. Regelungen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen liegen im Ermessen der Städte und Gemeinden.Erfreulicherweise ist der Trend zur Anlage von Kies- und Schottergärten im HSK bisher nicht stark ausgeprägt. Gleichwohl sollten die Haus- und Gartenbesitzer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die negativen Auswirkungen der angelegten Steingärten für die Biodiversität hingewiesen werden. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Gärten wären nur auf Grundlage kommunaler Regelungen denkbar, die aktuell nicht vorliegen.“

Die SBL/FW-Fraktion kann der Darstellung der Unteren Landschaftsbehörde nur beipflichten.

Die SBL-er bemerken allerdings einen zunehmenden „Trend zur Anlage von Kies-und Schottergärten im HSK“, z.B. in älteren Wohngebieten in Arnsberg. Da sind offenbar manche neuen Besitzer von Alt-Immobilien sehr bemüht, alles was rund um ihr Haus grün ist und lebt in grau und tot auszutauschen.

Ein Lichtblick: Die Stadt Meschede untersagte jetzt in einem Neubaugebiet in der Kernstadt die Anlage von Kies- und Schottergärten. Das lässt hoffen!

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Bisher 2.874 Quarantäne-Fälle im HSK

By admin at 8:52 am on Friday, May 15, 2020

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (am 26. Mai im Berufskolleg in Meschede) hat die SBL-Kreistagsfraktion den Tagesordnungspunkt “Informationen über Quarantäne-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie” beantragt.

Nun kam von der Kreisverwaltung eine Sitzungsdrucksache, aus der bereits viele Daten hervorgehen.

So mussten im HSK bisher (bis zum 13. Mai) 2.874 Personen in Quarantäne gehen, davon 595 positiv auf das Corona-Virus Getestete (“bestätigte Fälle”), 2.141 Kontaktpersonen und 138 Rückkehrer aus dem Ausland. “In 216 Fällen wurden Kontaktpersonen während der Quarantänezeit positiv getestet, so dass eine neue Quarantäneanordnung (als bestätigter Fall) ergehen musste.”

Auf die einzelnen Kalenderwochen verteilen sich die Quarantäne-Fälle (ohne die Reiserückkehrer) wie folgt:

QuarantaenenHSK

Die meisten Quarantäne Fälle gab es mit 642 in der Kalenderwoche 12 vom 16.03. bis 22.03.  In der letzten vollständig ausgewerteten Kalenderwoche 19 vom 04.05. bis 10.05. waren es nur noch 47 Quarantäne-Fälle.

Die vollständige Sitzungsdrucksache 9/1481 gibt es hier

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Schuleingangsuntersuchungen – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt Bericht

By admin at 12:26 pm on Tuesday, May 12, 2020

Kein Recht, sondern Pflicht
Schuleingangsuntersuchungen sind verpflichtend. Die Grundlage dafür sind § 12 Abs. 2 ÖGDG NRW und §§ 54 Abs. 2 u 3, 125 SchulG NRW.

Eingeschränktes Elternrecht
Die Eltern haben aber keinen Einfluss darauf, von wem ihre Kinder untersucht werden. Aus § 125 SchulG ergibt sich sogar, dass für diese Untersuchungen Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt werden. Daraus entsteht eine besondere Verantwortung des Kreisgesundheitsamtes (KGA) für die Auswahl und Tätigkeit der Schulärztinnen und Schulärzte.

Überraschungen
Nach den Schuleingangsuntersuchungen für das im August 2020 beginnende Schuljahr gingen jedoch bei unserer Fraktion vermehrt Berichte ein, dass Eltern, Erzieher sowie Haus- und Kinderärzte über den Ablauf und die Ergebnisse einiger Schuleingangsuntersuchungen sehr überrascht waren. Öfters gab es große Abweichungen zu den Ergebnissen da kurz zuvor durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen U9.

Antrag
Daher beantragte Reinhard Loos, Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion, am 06.05.2020 für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses einen Bericht über die Vorbereitung und Qualitätssicherung der Schuleingangsuntersuchungen. Dabei sollte erläutert werden wie das Kreisgesundheitsamt die Schulärztinnen und -ärzte auswählt, welche Qualifikationen die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte haben, wie diese Ärztinnen und Ärzte auf die Schuleingangsuntersuchungen vorbereitet werden und wie die Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen.

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Wie wirken sich Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur aus?

By admin at 10:04 pm on Monday, May 11, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, stellte am 06.05.2020 einen Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Das Thema: Schottergärten

Im Antrag steht:

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

Begründung und Erläuterung:
Es soll berichtet werden über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) soll in dem Bericht auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Ziel sollte es sein, dass solche “ökologischen Totflächen“ möglichst verhindert werden.“

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SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

By admin at 8:51 pm on Wednesday, May 6, 2020

Corona ist seit vielen Wochen das beherrschende Thema. Die Auswirkungen der Pandemie lähmen unser tägliches Leben und binden sehr viele Kräfte, auch bei den Behörden im Hochsauerlandkreis.

Andere drängende Probleme sind daher fast in Vergessenheit geraten. Dazu zählen leider auch solche, die ebenfalls gravierende weltweite Auswirkungen haben, nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Wenn wir nicht umgehend handeln, könnten die Folgen vergleichbar mit den Auswirkungen von der Corona-Pandemie sein.

Bei diesem Szenario denken wir an die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen. Sie bergen bekanntlich erhebliche Risiken durch die Übertragung gefährlicher Keime auf den Menschen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die zunehmenden Resistenzen der Kampf gegen Pandemien erheblich erschwert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor einem “postantibiotischen Zeitalter”. Medikamente gegen bakterielle Infektionen würden auf breiter Front nicht mehr wirken.

Im Münsterland sind bekanntlich in vielen Gewässern in Bereichen mit intensiver Landwirtschaft und entsprechend hoher Gülleausbringung “multiresistente Keime” und Antibiotika festgestellt bzw. nachgewiesen worden. Vor allem Bakterien mit der Resistenz gegen den Wirkstoff “Colistin”, welcher als eines der letzten wirksamen Mittel gegen bestimmte Infektionskrankheiten beim Menschen gilt! Dieser eigentlich vorrangig für Menschen gedachte Wirkstoff wird häufig in der Tiermast (Rind, Huhn, etc.) vorbeugend eingesetzt und gelangt so in den Boden und in die Gewässer. Diese Entwicklung hält die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für gefährlich und für nicht hinnehmbar.

Der landwirtschaftlich geprägte Hochsauerlandkreis kann nach Meinung der SBL einen Beitrag dazu leisten, die aus der Tiermast resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu minimieren! Denn auch in den zahlreichen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis kommen wahrscheinlich größere Mengen Antibiotika zum Einsatz?

Aus der Antwort der HSK-Kreisverwaltung vom 31.01.2020 auf eine Anfrage der SBL zur Schweinehaltung vom 20.12.2019 geht hervor, dass im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet Marsberg 32.000 Schweine gemästet wurden, und zwar allesamt in konventioneller Haltung (= in engen Ställen und auf Spaltenböden). Bei dieser Haltungsform ist der Einsatz von Antibiotika sehr wahrscheinlich.

Die SBL/FW-Fraktion hatte im Dezember 2019 auch nach den aus den Schweinemastanlagen in Marsberg anfallenden Güllemengen und nach deren Verwertung gefragt. Leider machte der Hochsauerlandkreis dazu keine Angaben. Die SBL meint, Öffentlichkeit und Politik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Gülle im HSK anfällt, aus anderen Regionen (welchen?) eingeführt oder evtl. ausgeführt (wohin?) werden und auch, wie viel davon in unserem Kreisgebiet als “Dünger” verklappt wird.

Daher bat die SBL am 05.05.2020 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

“1. Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?

2. Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?

3. Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt worden?

4. Wurden und wird Schweinen und anderen “Nutztieren” in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?

5. Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?

6. Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um die Angaben für jede einzelne Kommune.

7. Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

8. Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet Ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?”

Wir halten Sie auf dem laufenden.

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Ein Vorwand zum weiteren Abbau von demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten?

By admin at 11:31 pm on Monday, April 27, 2020

Infektionsschutz – auch durch Abstandhalten – ist ein Corona-Zeiten wichtig, daran besteht kein Zweifel.

Aber was bedeutet das für die Sitzungen von Kommunalparlamenten?

In den letzten Jahren gab es leider öfters Anlass darüber zu berichten, dass in Brilon auf Betreiben des Bürgermeisters und der GroKo Mitwirkungsrechte der “kleinen” Fraktionen eingeschränkt wurden. Dazu gehörten z.B. die Einschränkungen des Rederechts und Umbesetzungen von Gremien, mit zusätzlichen Sitzanteilen für die GroKo. Vielleicht geschah das deshalb, weil die Opposition öfters mal kritische Fragen stellt?

Nun gibt es einen weiteren derartigen Anlauf. Am Mittwoch (29. April) tagt der Briloner Rat in der Gemeindehalle Alme. Unter TOP 3 soll dann auf Vorschlag des Bürgermeisters beschlossen werden: “Der Rat der Stadt Brilon beschliesst mit der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder für die Zeit nach der heutigen Ratssitzung, dass … der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon in Angelegenheiten entscheidet, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen”. Dies wird begründet mit der “aktuell durch den Landtag NRW … festgestellte(n) “epidemische(n) Lage von landesweiter Tragweite”. Der Beschluss soll zunächst für 2 Monate gelten, aber es ist eine automatische Verlängerung enthalten. Das könnte zur Folge haben, dass der Briloner Rat bis zur Ende der Wahlperiode am 31.10.2020 gar nicht mehr tagt.

Formal ist ein solcher Beschluss zulässig, aber ist er auch nötig und sinnvoll? Er führt dazu, dass die kleinen Fraktionen nur noch mit einem Mitglied vertreten sind und fraktionslose Ratsmitglieder ganz ausgeschaltet werden. Die Rede- und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Opposition werden dadurch noch erheblich weiter eingeschränkt.

Andere Kommunalparlamente im HSK regeln das anders. Z.B. tagt der Rat der Stadt Sundern in der Schützenhalle Stockum, der Kreistag wird sich in der Konzerthalle in Olsberg treffen. Diese Gremien führen ihre Sitzungen unter Beachtung aller Regeln zum Infektionsschutz durch, mit genügend großem Abstand zwischen den Teilnehmern, aber in voller Besetzung. Auch die Gemeindehalle Alme ist groß genug; sie steht sogar im Eigentum der Stadt Brilon. Warum soll also nicht auch in Brilon der Rat weiterhin seine Aufgaben erfüllen können? Wird hier ein Vorwand für die erneute Einschränkung demokratischer Mitwirkungsrechte gesucht?

Bleibt zu hoffen, dass sich im HSK die anderen Städte und Gemeinden an den Vorbildern Kreis und Sundern orientieren und nach geeigneten Sitznugsräumen schauen anstatt die Sitzungen der Kommunalparlamente nicht stattfinden zu lassen.

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Behördenlogik!

By admin at 11:04 pm on Wednesday, April 22, 2020

Das Land NRW hat eine “Korona-Einreise-Verordnung” erlassen.
In § 1 Abs. 1 dieser “KoronaEinreiseVO” steht:
“Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundes¬republik Deutschland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor mehr als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und diesen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.”

Dies führt u.a. dazu, dass die betroffenen Personen in den 14 Tagen nach ihrer Einreise ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, auch wenn sie selbst nicht erkrankt sind.
Wovon sollen die Personen in dieser Zeit dann ihren Lebensunterhalt bezahlen?
Man könnte der Auffassung sein, dass der Staat dafür zuständig ist, wenn er eine Auflage verfügt, die dazu führt, dass Personen eine Zeitlang nicht arbeiten können und daher kein Einkommen erzielen.
Das stimmt auch, aber nur zeitlich begrenzt. Für Betroffene, die am 10. April oder später aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in Quarantäne müssen, stellt das Kreisgesundheitsamt eine Bescheinigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz aus. Damit haben sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.
Personen, die z.B. am 8. April oder am 9. April eingereist sind und am Ankunftsflughafen von einer dort tätigen Behörde zur Quarantäne aufgefordert wurden, erhalten diese Bescheinigung vom Kreisgesundheitsamt nicht. Krank sind sie in der Regel auch nicht. Das bedeutet, dass sie 14 Tage lang nicht arbeiten dürfen, ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich.

Auf Nachfrage war beim Kreisgesundheitsamt in Meschede zu erfahren, dass dieses Amt die Bescheinigungen deswegen erst für Einreisen ab 10. April ausstellen würde, weil die “KoronaEinreiseVO” erst am 9. April erlassen worden sei. Das nützt den Betroffenen aber nichts, wenn sie bereits vorher in Quarantäne geschickt wurden. Die Situation für sie unterscheidet sich nicht, unabhängig davon, ob sie vor oder ab 10. April wieder deutschen Boden erreicht haben. Da gibt es z.B. den Fall, dass jemand seine Rückreise auf behördliche Empfehlung vom 10. April auf den 9. April vorgezogen hat. Jetzt bleibt er deswegen ohne Einnahmen. Wer soll das verstehen? Und informiert hat das Kreisgesundheitsamt über diese Verfahrensweise nie.

Daher hat die SBL-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:
“1. Trifft es zu, dass das Kreisgesundheitsamt zwar denjenigen Personen, die zwischen dem 10. April und dem 19. April aus dem Ausland nach Deutschland eingereist sind und deswegen in 14tägige Quarantäne geschickt wurden, eine Bescheinigung nach § 56 IfSG ausstellt, nicht jedoch für vorher oder nachher nach Deutschland eingereiste Personen, auch wenn diese am Ankunftsflughafen eine Aufforderung erhalten haben, sich in Quarantäne zu begeben?
2. Falls Ja, erfolgt dies wegen der gemäß § 4 CoronaEinreiseVO geltenden zeitlich beschränkten Gültigkeit der CoronaEinreiseVO?
3. Hält der Landrat diese Ungleichbehandlung beim Verdienstausfall für angeordnete Quarantäne für vertretbar, und wenn Ja, warum?
4. In welcher Form und wann wurden die Arztpraxen im Kreisgebiet über diese Handhabung informiert, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der betroffenen Patienten und deren Nachfragen nach “Krankschreibungen” hat?
5. Wer oder was hindert das Kreisgesundheitsamt daran, auch für Personen, die z.B. am 8. April oder 9. April eingereist sind, eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 9 CoronaEinreiseVO i.V.m. § 56 IfSG auszustellen, denn diese Personen wurden aus denselben Gründen und in gleicher Weise zur Quarantäne aufgefordert wie die zwischen dem 10. April und dem 19. April eingereisten Personen?
6. Wer hat wo und wie festgelegt, dass bei vor dem 10. April erfolgten Einreisen derartige Bescheinigungen nicht ausgestellt werden dürfen?”

Über die Antwort werden wir berichten.

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Gedanken zur Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés in Arnsberg

By admin at 10:02 pm on Saturday, April 18, 2020

Aufforderung an den Arnsberger Bürgermeister

Wir haben in den letzten Wochen gelernt Abstand zu halten. Deswegen sollte man der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung auch zutrauen, dass bei der Wiederöffnung von Eisdielen, Restaurants, Biergärten und Cafés unter bestimmten Auflagen diese Abstandsregeln weiterhin beachtet und eingehalten werden.

Das hilft nicht nur den Besitzer*innen sondern vor allem vielen Beschäftigten in dem Bereich, die derzeit um ihre Existenz bangen.

Es gibt gerade hier im ländlichen Raum Betriebe, die an größeren öffentlichen Freiflächen wie z.B. Marktplätzen liegen oder über eigene größere Außenbereiche verfügen. Und auch die Temperaturen in diesen Wochen lassen einen sitzenden Aufenthalt im Freien zu.

Warum fängt man nicht mit der Öffnung von Außenangeboten an, bei denen kleine Tische für max. 2 Personen (ggf. Ausnahmen bei Kindern) im Abstand von 2 Metern stehen? Da lassen sich alle Abstandsregeln einhalten, so dass sowohl der Infektionsschutz beachtet wird als auch Teile des öffentlichen Lebens wieder möglich werden.

Dafür kann man z. B. in Neheim den ganzen Marktplatz und in Alt-Arnsberg den Steinweg und den Alter Markt sowie Bereiche am Brückenplatz mit großen Abständen bestuhlen. Gastronomiebetriebe mit großen Außenflächen können diese entsprechend gestalten. Zusätzlich sollten die beteiligten Betriebe ein Hygienekonzept für eine noch effektivere Reinigung von Gläsern und Tassen erstellen, so dass sie nur nach der Reinigung in einer Spülmaschine wieder benutzt werden.

Wir sind kreativ für neue Lösungen unter Beachtung der Infektionsbestimmungen. Lassen wir diese bitte auch zu!

Daher fordert die SBL den Bürgermeister der Stadt Arnsberg auf, im Rahmen seiner Kompetenzen solche Regelungen zuzulassen bzw. das Land NRW dazu aufzufordern, seinerseits die formalen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

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Virenfrei. www.avast.com

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52 Monate bis zur Beratung eines Bürgerantrags

By admin at 10:48 am on Saturday, April 11, 2020

Am Neujahrstag 2016 schrieben Matthias Schulte-Huermann (Vorsitzender der SBL) und Klaus Korn (ebenfalls SBL-Kreistagskandidat) einen sog. Bürgerantrag an den Bürgermeister der Stadt Sundern. Die beiden ehemaligen Ratsmitglieder beantragten die Aufhebung des Bebauungsplans A 26 (“B-Plan”) für die Ferienhausanlage Amecke. Durch diesen vom Rat bereits im Jahr 2009 beschlossenen B-Plan sollte eine etwa 30 ha gro0e Waldfläche in eine Ferienhausanlage umgewandelt werden. Gebaut wurde aber bis zum Jahr 2016 noch nicht, sondern es wurde nur der Wald abgeholzt. Die Antragsteller wiesen darauf hin, dass ein bisher “stiller” Erholungsbereich am Ostufer des Sorpesees durch die Verwirklichung des Bebauungsplans in eine intensiv baulich genutzte Fläche umgewandelt würde. Für Bebauung sei aber das Westufer besser geeignet. “Die Talsperre wäre nicht mehr das was sie ist, die intensive bauliche und touristische Nutzung würde eine naturnahe Nutzung konterkarieren”. Sie schlugen eine Rückumwandlung in eine Waldfläche vor.

Es dauerte bis zum 09.04.2020, also fast 4 1/2 Jahre, bis der Bürgerantrag endlich auf die Tagesordnung des Rates genommen wurde. Rekordverdächtig! Aber das Anliegen der beiden Antragsteller war teilweise erfolgreich: Der Rat beschloss in einer Sondersitzung die Aufhebung des B-Planes “A 26″, bei nur einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen. Dazu trug auch bei, dass es in den 11 Jahren seit dem Beschluss über diesen B-Plan zwar diverse Zusagen von Investoren gegeben hatte, diese aber alle nicht umgesetzt wurden. Die Stadt Sundern scheint auch bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner keine glückliche Hand gehabt zu haben!

In der Debatte am Gründonnerstag stellten mehrere Ratsmitglieder fest, dass es besser gewesen wäre, den B-Plan schon früher aufzuheben. Eine späte Einsicht…

Allerdings gibt die Stadt Sundern ihre Ferienhausplanungen für das Ostufer nicht ganz auf. Mit der Aufhebung wurde auch die Neuaufstellung eines B-Plans beschlossen. Dazu heisst es in der Sitzungsdrucksache der Stadtverwaltung: “Mit dieser Neuaufstellung soll die Anzahl an Ferienhäusern signifikant reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, die im geltenden Bebauungsplan festgesetzten Sondergebiete „Ferienpark“ sowie die überbaubaren Grundstücksflächen einzuschränken. Zudem sollen einschränkende Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und weitere (auch gestalterische) Festsetzungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Baukörpervolumens beitragen sollen.” Mit einem neuen Investor wird neu geplant.

Es erfolgt also bisher keine Rückumwandlung in Waldfläche, aber vielleicht dauert das ja keine weiteren 11 Jahre mehr?

Rat-Stockum

Die Ratssitzung fand übrigens unter denkwürdigen Umständen statt, in der Schützenhalle in Stockum. Alle Teilnehmer saßen in mindestens 2 Meter Abstand voneinander und trugen Mund-Nasen-Masken. Die Ratsmitglieder hatten ihre Plätze in der vorderen Hälfte der Schützenhalle, Für die Zuschauer waren 45 weit von einander entfernte Stühle aufgestellt. Vorne stand ein einzelnes Mikrofon, vor dem die Ratsmitglieder reden konnten.

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Digitalisierungs-Wüste HSK

By admin at 11:40 am on Tuesday, April 7, 2020

Wie sieht es tatsächlich mit der Digitalisierung bei den Behörden im HSK aus? In Zeiten der Corona-Pandemie wird sie besonders wichtig.
Über das Desaster mit den Online-Kfz-Zulassungen hatten wir hier und hier bereits berichtet.

Heute nun ein weiteres aktuelles Beispiel. In diesen Corona-Tagen müssen ja viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen, die bisher nicht daran dachten, dafür jemals Bedarf zu haben. Die Arbeitsverwaltung wirbt damit, dass dieser Antrag online gestellt werden kann.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Da hatte ein Unternehmen sich bereits vorsorglich unternehmensspezifische Zugangsdaten zum Onlineportal der Arbeitsverwaltung beschafft, per Post, wie sich das bei einer solchen Behörde gehört. Damit konnte man u.a. Stellenangebote aufgeben. Wenn man sich nun mit diesen Daten dort anmeldet, um online Kurzarbeitergeld (Kug) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beantragen, passiert: nichts.
Denn die per Post übersandten Zugangsdaten reichen nicht aus, man benötigt noch eine telefonische und persönliche “Verifizierung”. Dies ist aber nur zu den Öffnungszeiten der Arbeitsverwaltung möglich; nach 18 Uhr geht da gar nichts mehr.

AntragsportalKuG-2

Also ein neuer Versuch am nächsten Tag, selbstverständlich erst nach 8 Uhr. Dann kommt vom Telefonanschluss der Arbeitsverwaltung zunächst permanent ein Besetztsignal, bis es irgendwann doch klappt. Nach Austausch diverser Daten am Telefon kommt dabei heraus, dass das Unternehmen seine bisherige “Kundennummer” bei der Arbeitsverwaltung nicht mehr verwenden kann, sondern im Rahmen der Verifizierung eine neue “Kundennummer” erhält.

Und zum Kug-Antrag erhält man die Anweisung, diesen Antrag nicht online zu stellen, sondern auszudrucken, auf Papier auszufüllen und per Briefpost an die hier für den HSK zuständige Dienststelle der Arbeitsverwaltung in Soest zu senden. Online sei dies nicht möglich…

Übrigens: Das Online-Portal der Arbeitsverwaltung ist vorerst überhaupt nicht mehr für das Unternehmen nutzbar, auch nicht für andere Zwecke als einen Antrag auf Kug. Denn für die neue Kundennummer benötigt das Unternehmen selbstverständlich neue Zugangsdaten; die sollen demnächst per Post geschickt werden, irgendwann…

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Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

By admin at 11:22 pm on Thursday, April 2, 2020

Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.

Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.

Begründung und Erläuterung:

Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”

Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
https://www.vhs-hsk.de/aktuelles/detailansicht/aktuelle-informationen-zu-den-vhs-kursen-angesichts-der-corona-pandemie

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen
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