Kfz Online an- oder abmelden: Realisierung im HSK nicht absehbar
Der Bundesverkehrsminister, bekannt für großzügige Ankündigungen, hatte es den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt:
Nach der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ des Bundesverkehrsministers sollte bereits zum 01.10.2019 die internetbasierte Abwicklung aller Kfz-Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen deutschlandweit möglich sein (Projekt „i-Kfz“, Stufe 3). Dies umfasst insbesondere Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung.
Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte für die Sitzung des HSK-Wirtschaftsausschusses am 2. März beantragt, dass dort über den Umsetzungsstand und die Nutzung im HSK berichtet werden sollte.
Der mündliche Bericht im Ausschuss zeigte ein Desaster: Was seit fast einem halben Jahr funktionieren sollte, liegt noch in weiter Ferne! Bisher gab es für die “Stufe 3″ noch keinen einzigen Nutzer, und das wird sich wahrscheinlich in diesem Jahr auch nicht mehr ändern. Denn der Portalbetreiber hat Probleme mit der Datenverarbeitung, es kann die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Zuständig für das Portal ist übrigens das Kommunale Rechenzentrum (SIT, früher: KDVZ), an dessen Kompetenz schon öfters erhebliche Zweifel entstanden sind.
Abgesehen davon käme selbst dann, wenn das Online-Portal funktionieren würde, das Online-Verfahren nur für wenige Bürgerinnen und Bürger in Frage. Denn das Auto darf nicht vor 2015 zugelassen sein, ein neuer Personalausweis ist Pflicht. Außerdem sind ein Lesegerät oder ein Smartphone und die Möglichkeit zur Durchführung von Online-Überweisungen nötig.
Nur das Abmelden eines Fahrzeugs (Stufe 1″) funktioniert laut Hochsauerlandkreis im Moment auch Online. Da auch hier die sehr speziellen Anforderungen an die Ausstattung des Nutzers gelten, gibt es hierfür aber nur etwa 30 Nutzer im Jahr.
Erfolgreiche Digitalisierung sieht anders aus…