Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen”

By admin at 8:08 pm on Wednesday, December 15, 2021


Auszüge aus der Haushaltsrede von SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen am 09.12.2021 in Arnsberg

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

der Doppelhaushalt 22/23 ist ein Mammutprojekt und setzt gerade im Bereich der Investitionen im Wesentlichen auf die richtigen Schwerpunkte.
Ob er dazu in der Lage ist, einen wirksamen Beitrag zu einer bereits im Jahre 2030 klimaneutralen Stadt Arnsberg zu leisten darf bezweifelt werden.

Auch wenn ich den weitgehend konsensualen Umgang mit den Anträgen im Grunde begrüße, so sollen doch einige Anträge hier näher beleuchtet werden:
Ich erinnere hier an den gemeinsamen Antrag von Sauerländer Bürgerliste (SBL) und mir „Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV“.
Natürlich ist es einfach sich mit Hinweis auf die Kosten hinter dem HSK und den Verkehrszweckverbänden zu verstecken. Will man aber 2030 Klimaneutralität in unserer Stadt haben, muss gerade in diesem Bereich schnell gehandelt werden. Das erfordert eben „Nägel mit Köpfen“ zu machen.
Einem solchen Antrag als perspektivisch zuzustimmen reicht da nicht aus.

Die beiden weiteren Anträge zur „Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ und „Elternbeiträge für Kindergärten und Tagespflege abschaffen!“ von SBL und mir wurden immerhin auch nicht per se abgelehnt, sondern mit den entsprechenden Hinweisen aus der Verwaltung auch als gewissermaßen perspektivische Anträge angenommen.

Das ist zum einen erfreulich, zeigt es doch wie wichtig und richtig auch diese Anträge sind, löst aber zeitnah überhaupt kein Problem.
Menschen in Wohnungsnot darauf zu verweisen, dass der Antrag ja im Grunde richtig ist, verhöhnt die Betroffenen.
Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen und nicht nur perspektivisch. Und deshalb brauchen wir auch kurzfristig eine eigene städt. Wohnungsbaugesellschaft und nicht irgendwann.
Zusätzlich sollte die Verwaltung zeitnah prüfen, ob nicht eine Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes am St. Marien-Krankenhaus Arnsberg des Klinikums Hochsauerland zu Wohnzwecken realisierbar ist.

Ob man mit dem Bau einer Hauptschule in der heutigen Zeit ein richtiges Zeichen setzt, darf ohnehin mehr als bezweifelt werden. Der Trend geht eindeutig zu einem längeren gemeinsamen Lernen und ein indianisches Sprichwort lautet: „Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“. Viel zu lange wurde „das tote Pferd Hauptschule“ schon geritten. Wir sollten mit dem entsprechenden Elan und dem durchaus vorhandenen Elternwillen endlich den Mut haben, auch bei uns in Arnsberg eine Gesamtschule zu bilden. 52 von 53 Kreisen und Kreisfreien Städten haben mindestens zwei Gesamtschulen. Nur der HSK hat als einziger Kreis in NRW nicht mal eine Gesamtschule. Hier stünde es der größten Stadt im HSK gut zu Gesicht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Auch wenn ich anerkenne, dass die Raumsituation an der Grimmeschule schlecht ist und Politik hier im Wort steht, so dauert der Neubau mehrere Jahre. Die jetzigen „Grimme-Schüler“ würden von einem Neubau kaum profitieren.
Ich plädiere für eine Ertüchtigung der jetzigen Räumlichkeiten der Grimmeschule und für einen Neubau eines Schulgebäudes, wenn der Standort einer künftigen Gesamtschule feststeht und ein solcher Neu dann auch wirklich erforderlich sein sollte.
Ich werde daher dem Neubau einer Hauptschule nicht zustimmen.

Lassen sich mich das Thema „Streaming von Ratssitzungen“ kurz ansprechen. Hier habe ich in einer der letzten Ratssitzungen schon eingehend zu ausgeführt. Man kann nicht einerseits Bürgerorientierung, Mitbestimmung und gelebte Demokratie sowie Transparenz immer wieder medienwirksam einfordern, dann aber den „Schwanz einziehen“, wenn es gerade um eine zukunftsweisende Entscheidung in diese Richtung geht.
Ich werde daher zu diesem Punkt geheime Abstimmung beantragen. Vielleicht mögen sich dann manche Befürworterinnen und Befürworter trauen, ihre Meinung Pro Streamings auch kund zu tun.

Dass Arnsberg in großer Zahl Kita-Plätze schafft ist begrüßenswert. Allerdings erteile ich dem Investorenmodell hier eine klare Absage. Wenn man eine Kita bauen lässt und dann anschl. von einem Investor zurückmietet, verzichtet die Stadt auf Fördermittel von Bund und Land i. H. v. 33.000 € pro Kita-Platz. Bei einer zweigruppigen Kita sind das bereits 600 bis 700.000 €. Bei einer dreigruppigen Kita ist man dann schnell bei einer Mio. €. Also, auch wenn viele Bau-Projekte in unserer Stadt noch anstehen und wir sie vor uns „herschieben“, sollten wir nicht leichtfertig auf derartige Förderungen verzichte. Stattdessen lieber im städtischen Bereich von Planung und Bauen erforderlichenfalls weiter Prioritäten verschieben und Personal noch gezielter einsetzen.
Auch sollten wir kritisch fragen, wie hoch der Anteil des Fachpersonals bei privaten Kita-Trägern ist. Im östlichen Teil unseres Kreises zumindest hört man, dass sich ein auch im Westkreis aktiver Träger bislang mit der Bezahlung von Tariflöhnen zunächst nicht ganz so leichtgetan hat und zur Kostenreduzierung besonders viel Hilfspersonal einsetzt. Hier wäre also hinsichtlich der Qualität der Betreuung und der Arbeitsbedingungen Vorsicht geboten.

Alles in allem werde ich dem Doppelhaushalt trotz mancher Bedenken meine Zustimmung geben. Stimmt doch die Richtung, gerade bei den Investitionen, in wesentlichen Teilen.”

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Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

By admin at 12:38 am on Friday, December 10, 2021

Bei mehreren Neubauten von Kitas im HSK wurde in den letzten Jahren beschlossen, auf die Bundes- und Landesmittel für neue Kita-Plätze komplett zu verzichten. Stattdessen entstanden zusätzliche Mietkosten, und dafür erklärte der HSK sogar seinen Beitritt zum Mietvertrag, für 20 Jahre. Im Ergebnis müssen dann die ausfallenden Zuschüsse von bis zu 4 Mio Euro je neuer Kita durch kommunale Mittel ersetzt werden. Das ist eine für den Kreis und die Gemeinden sehr teure Lösung.

Einer von 6 Anträgen, die die SBL-Kreistagsfraktion für die morgen im Kreistag stattfindende Haushaltsberatung eingebracht hat, betrifft daher dieses sog. Investorenmodell. Unser Antrag:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag und dem Kreisjugendhilfe¬ausschuss bis zum März 2022 ein Konzept vorzulegen, das bei künftigen Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten das „Investorenmodell“ ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Bei der Neueinrichtung von Kita-Plätzen werden pro Platz bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Neuerdings versuchen Kita-Träger jedoch den Einsatz des sog. Investorenmodells. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft mit dem Bau der Kita und mietet das Gebäude nach Fertigstellung von dieser Gesellschaft an. Dabei wird komplett auf die Investitionszuschüsse von Bund und Land verzichtet. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich dann durch die Mietzahlungen. Da bei diesem Modell vom Kreis ein Beitritt zum Mietvertrag mit einer Mietgarantie für 20 bis 25 Jahre verlangt wird, sind die erhöhten Betriebskosten zu einem großen Teil aus kommunalen Mitteln zu refinanzieren. Für die Träger ist dieses Modell sehr attraktiv, aber es führt zu einer „Plünderung“ der kommunalen Kassen.
Allein für die Stadt Brilon wurden seit 2017 dreimal solche Modelle beschlossen. Dafür fallen etwa 8 Mio Euro Bundes- und Landesmittel aus, die nun in andere Regionen verteilt werden.
Sinnvoller sind eine Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und Landesmittel und eine Ergänzung durch kommunale Zuschüsse, um Lücken, die die Träger bei der Finanzierung haben, zu schließen. Dadurch werden mittel- und langfristig für jede neu errichtete Kita mehrere Millionen Euro eingespart.”

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Was wird aus der Biologischen Station?

By admin at 2:12 pm on Tuesday, June 15, 2021

Im Frühjahr 2017, also vor nur 4 Jahren, zog die Biologische Station des HSK von Bödefeld nach Brilon um. Das Haus, in dem sie früher untergebracht war, wurde abgerissen. Vorher wurde das Gebäude in Brilon, in dem sich bis dahin ein Ausbildungszentrum für die Feuerwehr befunden hatte, mit viel Aufwand saniert und umgebaut.

Doch nun haben Landrat und Kreisverwaltung offenbar andere Pläne: Die benachbarte Polizeiwache Brilon soll erweitert werden. Dafür will der Kreis fast 7 Mio Euro ausgeben. Auch die bisher von der Biologischen Station Räume sollen nun von der Polizei genutzt werden. Die Maßnahme soll am Freitag (18. Juni) vom Kreistag beschlossen werden.

Doch was wird aus der Biologischen Station und ihren 13 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Dafür gibt es bisher keine Perspektive. In der Sitznugsdrucksache 10/229 von Landrat und Kreisverwaltung heisst es nur lapidar:
“Das Sanierungskonzept, welches auch die Nutzung des derzeit von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis genutzten Bereichs vorsieht …”
“Für den Standort ‘Biologische Station’ gilt es, Alternativen zu entwickeln.”

Das bedeutet im Klartext: Bisher hat sich niemand konkrete Gedanken gemacht und eine praktikable LÖsung entwickelt.
Daher müssen die Forderungen an den Kreistag lauten: Die teure Ausweitung der Briloner Polzeiwache muss kritisch überprüft werden.
Und vor allen weiteren Planungen muss es eine akzeptable Alternative für die Biologische Station geben.
Außerdem muss geklärt werden, wer dann verlorenen Umbaukosten für die Biologische Station trägt, nachdem die Räume nur 4 Jahre für ihren neuen Zweck genutzt werden konnten.

Näheres über die Arbeit der Biologischen Station steht hier:
http://www.biostation-hsk.de/

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Wie gehen Kommunen im HSK mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger um? Wie reagiert der Landrat?

By admin at 1:18 pm on Saturday, March 27, 2021

Bekannt wurde vor einigen Tagen der Fall der Stadt Marsberg. Da hatte die Verwaltungsspitze Mitte Februar 2,5 Mio Euro bei der Bremer Greensill-Bank angelegt. Zwei Wochen später ging diese Bank in Insolvenz. Warnhinweise gab es vorher reichlich. Aber die wurden von den Verantwortlichen in Marsberg entweder ignoriert oder gar nicht erst gelesen.

In der Lokalpresse steht am 27.03.2021 unter der Überschrift „Kein Risiko gesehen“:
“In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Stadt Marsberg 2,5 Millionen Euro bei der Greensill-Bank angelegt hatte – nur zwei Wochen, bevor die Bank insolvent wurde. Das Geld ist vermutlich verloren.”
“Das Fachmagazin ‘Der neue Kämmerer’ hatte allerdings schon 2018 Ausfallrisiken beschreiben. Die Greensill-Bank selbst wies auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Einlagen von Kommunen bei ihnen nicht gesichert sind.”
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-pleite-der-greensill-bank-kein-risiko-gesehen-id231900767.html

Bekennen sich jetzt in Marsberg Bürgermeister und Kämmerer zu ihrer Verantwortung, und was sind die Folgen?

Das nächste Risiko des Geld-Versenkens droht nun in der Stadt Brilon. Aber dort gab es nicht nur eine Entscheidung der Verwaltungsleitung, sondern sogar einen Beschluss des Rates. Denn auf Vorschlag des Bürgermeisters sollen sich die Stadtwerke mit zunächst 200.000 Euro an einer „Versorger-Allianz“ beteiligen. Die hat sich als verschachtelte Gesellschaft über die “450connect GmbH” um den Erwerb der Rechte am 450 MHz-Mobilfunknetz beworben und am 09.03.2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten.

Zu dieser Beteiligung steht die Sitzungsdrucksache 2021-0032:
„Die Versorger-Allianz 450 hat zur Umsetzung des Branchenmodells … am 30.09.2020 die „Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG“ gegründet. Gründungsgesellschafter waren die Netze BW GmbH, die OVAG, die SWO Netz GmbH und die MVV Netze GmbH. Dabei wurde die Gesellschaft zunächst nur für die Finanzierung der anstehenden Vorbereitungen kapitalisiert. …
Für die Realisierung des 4×25-Modells (Ziehung der Option, 25 % an der 450connect zu kaufen) und damit der vollständigen Umsetzung des Branchenmodells ist es erforderlich, weitere Gesellschafter der Versorger-Allianz zu gewinnen, da die bisherigen Gesellschafter den 25 %igen Anteil zum Aufbau des 450 MHz-Funknetzes und zum Kauf der 450connect nicht allein aufbringen.“
https://sessionnet.krz.de/brilon/bi/vo0050.asp?__kvonr=1016257

Der Briloner Rat hat mit seiner GroKo-Mehrheit am 11. März beschlossen:
„Einer Beteiligung der Stadtwerke Brilon AöR als Kommanditist an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 0,2 Mio. € bzw. einer prozentualen Beteiligung von bis zu ca. 0,56 %, einzugehen wird zugestimmt.”

Der Bürgermeister hatte diesen Tagesordnungspunkt sogar nur für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vorgesehen. Erst auf Intervention von Ratsmitgliedern, dass das rechtswidrig wäre, folgte dann die Beratung im öffentlichen Teil.

An den Beschluss knüpfen sich wesentliche Fragen, z.B.:

Ist es Aufgabe der Stadtwerke, sich an einer Mobilfunkgesellschaft zu beteiligen?
Wohl kaum. Die Stadtwerke sollen die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser und Energie sowie anderen notwendigen Dienstleistungen versorgen.

Gibt es irgendeinen Einfluss der Stadtwerke auf diese Gesellschaft?
Der Einfluss beträgt NULL. Denn es gibt in den Gesellschaften „Big Player“, die das Sagen haben.
Besonders peinlich: Sowohl der Bürgermeister als auch der Stadtwerke-Chef konnten im Rat am 11.03. nicht sagen, wer den bestimmenden Einfluss hat, weil er mehr als 75% der Anteile hält. Im mit der Beschlussvorlage vorgelegten „Gesellschaftsvertrag Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG“ werden die Kapitalbeteiligungen der bisherigen Kommanditisten so genannt:
Netze BW GmbH:
EUR 415.800 5,08%
Oberhessische Versorgungsbetriebe AG:
EUR 45.550 83,16%
MW Netze GmbH:
EUR 25.400 9,11%
SWO Netz GmbH:
EUR 13.250 2,65%
Das Gesellschaftskapital beträgt insgesamt 500.000 EUR (100%)
Die Prozentanteile passen nicht zu den Euro-Beträgen der Beteiligung. Klar ist nur, dass entweder die „Netze BW GmbH“ oder die „OVAG“ mehr als 75% der Anteile halten und damit alles alleine bestimmen können.
Auch in der Ratssitzung am 24.03. konnte der Bürgermeister auf Nachfrage eines Ratsmitglieds der Bürgerliste immer noch nicht sagen, wer nun der Mehrheitsgesellschafter ist…

Welche finanziellen Risiken bestehen?
Wenn die Gesellschaft insolvent werden sollte, dann ist die Einlage mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Und es bestehen viele wirtschaftliche Risiken.
Dabei kann sich der Finanzbedarf noch erheblich über den beim Start eingezahlten Betrag von 200.000 Euro hinaus erhöhen. Denn die Kommanditisten sind laut Gesellschaftsvertrag verpflichtet, außer ihren Kapitaleinlagen auf Anforderung „zusätzliche Pflichteinlagen“ zu leisten.
Selbstverständlich bestehen auch Gewinnchancen, aber für risikoreiche Gechäfte außerhalb ihres Betriebszwecks sind Stadtwerke nicht zuständig!

Hat man es in der Gesellschaft mit soliden Partnern zu tun?
Die “Netze BW GmbH” gehört als Verteilnetzbetreiber zum EnBW-Konzern. Und diese “EnBW Energie Baden-Württemberg AG” ist ein börsennotiertes Energieversorgungsunternehmen und nach RWE und E.ON das drittgrößte Energieunternehmen in Deutschland. Ob die sich für die Belange der Stadtwerke Brilon interessieren werden?

Ist diese Beteiligung genehmigungsfähig?
Normalerweise müsste die Kommunalaufsicht wegen der ungeeigneten Zweckbestimmung und der finanziellen Risiken die Zustimmung verweigern.
Denn nach § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW darf sich eine Gemeinde dann an Unternehmen beteiligen, wenn
“1. der öffentliche Zweck die Betätigung erfordert”
Dies gilt nach § 108 und § 114a GemO NRW auch für mittelbare Beteiligungen durch die Stadtwerke.
Die Voraussetzung, dass die wirtschaftliche Betätigung “erforderlich” ist, ist hier eindeutig nicht erfüllt. In den letzten Jahren war aber schon öfters zu erleben, dass die Kreisverwaltung (als Kommunalaufsicht) aus „Opportunitätsgründen“ (kein Witz!) nicht einschritt.

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Der verborgene Flughafen …

By admin at 8:37 pm on Thursday, February 25, 2021

Morgen findet die Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2021 statt. Beginn ist um 14 Uhr in der Musikakademie des HSK in Bad Fredeburg. In diesem Jahr ist nicht der Kreistag zuständig, sondern die Aufgaben wurden wegen der Pandemie auf dem Kreisausschuss delegiert.

Die SBL-Fraktion hat 10 Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Einer davon betrifft die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden.

Der Antrag der SBL:

“Der HSK tritt aus der Flughafengesellschaft Paderborn/Lippstadt aus, zu denselben Bedingungen wie der Kreis Gütersloh.

Begründung und Erläuterung:
Mittlerweile haben 3 der bisher 7 kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg beschlossen und die Konditionen mit dem Kreis Paderborn als Mehrheitsgesellschafter vereinbart, der die Anteile übernimmt. Der Kreis Paderborn hält dann etwa 78% der Anteile, so dass er nach GmbHG und nach dem Gesellschaftsvertrag alle Entscheidungen (auch z.B. Änderungen des Gesellschaftsvertrages) alleine beschließen kann. Die 3 anderen noch verbliebenen Gesellschafter haben mit zusammen weniger als 25% Anteil keinerlei Einfluss mehr und keine sog. Sperrminorität. Am 22.02.2021 hat der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh in öffentlicher Sitzung einstimmig den von Landrat und Kreisverwaltung verhandelten Ausstiegsplan beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021.
Außerdem hat der HSK mit dem Kreis Paderborn eine sehr teure Lösung vereinbart. Während andere Kreise nur 5 Jahre lang für den anteiligen Verlustausgleich aufkommen müssen, sollen es beim HSK 7 Jahre sein. Weitere gravierende Nachteile des von der Kreisverwaltung vorgelegten Vertragsentwurf können wegen der Nichtöffentlichkeit hier nicht dargestellt werden.
Der Flughafen Paderborn/Lippstadt hat zudem eine sehr ungünstige Zukunftsperspektive. Dies zeigt sich auch daran, dass er im letzten Jahr unter allen deutschen Flughäfen den stärksten relativen Rückgang der Passagierzahlen hatte. Die Erfolgsaussichten für das vorgelegte Restrukturierungskonzept sind gering, und die Bedeutung des Flugverkehrs wird wegen des Klimaschutzes und der Folgen der Pandemie weiter abnehmen.
Die Grundlagen haben sich also gegenüber den vom Kreistag des HSK am 09.10.2020 gefassten Beschlüssen wesentlich verändert.”

Anscheinend ist der Antrag für Landrat und Kreisverwaltung unbequem. Denn heute mittag teilte die Kreisverwaltung den Kreistagsmitgliedern mit, dass dieser Antrag im nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden soll, und erst nach der Beschlussfassung über den Kreishaushalt.
Das ist nicht akzeptabel. Denn das Thema ist öffentlich zu beraten und außerdem haushaltsrelevant. Auch im Kreis Gütersloh hat der Kreisausschuss am Montag in öffentlicher Sitzung den Austritt aus der Flughafengesellschaft beschlossen.
Hier ist die Beschlussvorlage nachzulesen:
https://ratsinfo.kreis-guetersloh.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdgZBN2un0WUOnp-4gouMyDntDn5gbaQuL36lH8zXgN4/Beschlussvorlage_5388.pdf

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SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

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Wer bleibt über?

By admin at 10:44 pm on Tuesday, September 1, 2020

Sieben kommunale Gesellschafter hat der Flughafen Paderborn/Lippstadt bisher. Zwei von ihnen haben in den letzten Wochen bereits ihren Ausstieg beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.) und der Kreis Lippe mit Sitz in Detmold (am 28.08.). Der dritte dürfte am Donnerstag (03.09.) folgen: Dann tagt der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld. Im öffentlichen Teil der Sitzung geht es um die Beteiligung der größten ostwestfälischen Stadt am Flughafen.

In der Beschlussvorlage von Bürgermeister und Verwaltung für den Rat heisst es u.a.:
“2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung.”

Die Stadt Bielefeld hält etwa 6 % der Geschäftsanteile am Flughafen. Im Falle der Annahme des Beschlusses sollen sie alle an den Kreis Paderborn übertragen werden, der bisher schon (mit etwa 56%) Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft war.

In der Begründung wird ausgeführt:

“Nachdem der Betrieb des Flughafens zunächst auch wirtschaftlich erfolgreich war, sanken die Ergebnisse kontinuierlich ab, seit dem Jahr 2009 werden Verluste erwirtschaftet, die seitdem stetig ansteigen.”

“Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen war, zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass der Flughafen Paderborn / Lippstadt aufgrund der sich in den letzten Jahren dramatisch veränderten Marktverhältnisse im Luftverkehr nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Verluste sind bereits im Geschäftsjahr 2019 deutlich angestiegen. Die jetzige Covid-19 Krise verschärft diese Situation um ein Vielfaches und wird den Verlust in 2020 voraussichtlich nochmals deutlich erhöhen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens konnte bislang durch weitere Zusagen des Kreises Paderborn vermieden werden.
Es besteht somit Handlungsbedarf.”

“Der Flughafen GmbH droht die Insolvenz. Im Falle einer Liquidation würde der Betrieb des Flughafens Paderborn / Lippstadt dauerhaft eingestellt, die Stadt Bielefeld würde als Gesellschafterin an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Um die Liquidation zu vermeiden, plant die Geschäftsführung eine dauerhafte Re-Dimensionierung des Betriebes, auch in diesem Fall ist jedoch zunächst die Zuführung von Liquidität durch die Gesellschafter erforderlich, zusätzlich zu den dann weiterlaufenden jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter. Der Anteil der Stadt Bielefeld läge in diesem Verfahren über den anteiligen Kosten einer Insolvenz mit Liquidierung der Gesellschaft.”

“Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter der Flughafen GmbH die Re-Dimensionierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung und ist bereit, die erforderlichen finanziellen Mittel anteilig zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle.”

“Der Kreis Paderborn hat im weiteren Verlauf Kontakt zu verschiedenen Gesellschaftern, u. a. auch zu der Stadt Bielefeld, aufgenommen und eine Übernahme der Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH angeboten. Die Konditionen einer Anteilsübertragung sind noch zu verhandeln.”

“Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Einen Tag später, am 04.09.2020, steht dieses Thema auch im Kreistag des HSK auf der Tagesordnung. Dann hat der HSK die Chance, dem Beispiel der beiden anderen Kreise und der Stadt Bielefeld zu folgen – wie von der SBL schon seit Jahren gefordert. Da der Kreis Paderborn ja offensichtlich bereit ist, die Anteile der anderen Gesellschafter zu übernehmen, sollte er nicht daran gehindert werden!

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Ist der “Heimathafen” noch zu halten?

By admin at 4:40 pm on Friday, August 7, 2020

In der letzten Woche fand eine Krisensitzung des Aufsichtsrates des Flughafens Paderborn/Lippstdt statt. Bekanntlich ist der Hochsauerlandkreis einer der sieben kommunalen Gesellschafters dieses Airports. Aus der heimischen Presse erfahren wir über die aktuelle Situation mal wieder nichts, denn da sind kritische Berichte eher unüblich…
Aber es gibt ja auch in den Nachbarkreisen Lokalpresse, und zwar in den für den Flughafen wichtigen Kreisen Paderborn und Lippstadt sogar jeweils mehrere Tageszeitungen.
Besonders hilfreich ist hier mal wieder die Lektüre der Lippstädter Tageszeitung “Der Patriot”.

Dort erschien am 31. Juli ein Artikel mit der eindeutigen Überschrift “Zäsur am Airport Paderborn-Lippstadt: Sanierungskonzept basiert auf massivem Stellenabbau
Die wirtschaftliche Situation habe sich “so sehr verschärft, dass der Airport nun innerhalb des nächsten halben Jahres in allen Bereichen neu aufgestellt werden müsse, hieß es dazu nach der Krisensitzung vom Kreis Paderborn als größtem Gesellschafter”.
“Festgestanden habe bereits Ende Juni, dass der Flughafen seine Kapazitäten deutlich herunterfahren und seine Kosten an die zu erwartenden Erlöse anpassen müsse, um dann in besseren Zeiten wieder hoch fahren zu können. Laut Kreis Paderborn fallen wegen der Corona-Krise trotz hoher Kurzarbeitsquote monatliche Verluste in Höhe von rund 700.000 Euro an.”

In ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht diese Zeitung ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Flughafens.
Eine der Fragen lautete: “Inzwischen ist in verschiedenen Medien die Rede von 25 bis 30 Millionen Euro Kosten, die insgesamt auf die Gesellschafter für die Sanierung zukommen könnten, um den Flughafen in verkleinerter Form betreiben zu können.”
Die Antwort enthält kein Dementi, aber auch keine klare Aussage: „Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren. Mit den genauen Zahlen müssen sich die Gesellschafter auseinandersetzen“.

Ein Weiterbetrieb des Flughafens in Büren-Ahden könnte also für den HSK und die anderen kommunalen Gesellschafter sehr teuer werden! Daher sollte nur ernsthaft über eine Schließung nachgedacht werden. Es gibt bereits jetzt zu viele Regionalflughäfen in der Umgebung (Dortmund-Wickede, Münster-Greven, Kassel-Calden). Die Zukunftsaussichten für den Flugverkehr sind schlecht (auch aus ökologischen Gründen!), für die Regionalflughäfen ganz schlecht, und für den “Heimathafen” noch schlechter! Und vom Paderborner Hbf fahren – ebenso wie ab Lippstadt und Soest – stündlich durchgehende Züge zu den Flughäfen in Düsseldorf und Hannover, die immer ein größeres Verkehrs-Angebot haben werden als es in Ahden je bestand. Paderborn, Lippstadt und Soest wären also auch ohne “eigenen” Flughafen gut an das Luftverkehrsnetz angebunden.

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Bleibt die Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt desaströs?

By admin at 3:43 pm on Wednesday, June 10, 2020

Glück
*Dank“ Corona war der Anblick des Himmels schön wie nie. Sah er nicht aus wie von Caspar David Friedrich gemalt? Blau bis zum Horizont. Nicht ein Kondensstreifen weit und breit. Die Vögel zogen ruhig und ungestört ihre Bahnen.

Desaster
Das herrliche BLAU kam nicht von ungefähr. *Dank“ Corona brachen weltweit die Flüge und damit die Fluggastzahlen dramatisch ein. In wirtschaftlicher Hinsicht war und ist das ein Desaster. Ob kleine Airports, wie der *Heimathafen“ Paderborn-Lippstadt, den Absturz überleben, steht in den Sternen.

Verlustausgleich
Dabei hatten die kommunalen Gesellschafter des Paderborner Flughafens – die Kreise Paderborn, Gütersloh, Höxter, Lippe, Soest und Hochsauerlandkreis sowie die Stadt Bielefeld – erst kürzlich die Verdoppelung des Verlustausgleichs von bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr beschlossen. Die finanzielle Schieflage des kleinen Airports bestand offenbar schon vor Corona. Die Passagierzahlen sind seit einigen Jahren rückläufig.

Forderungen
Angesichts der angespannter Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt und anderer NRW-Airports ist der Ruf nach finanzieller Unterstützung nicht verwunderlich. Bereits im März erhielten Ministerpräsident Armin Laschet sowie einige NRW-Minister von mehreren Landräten und Bürgermeistern Hilferufe, u.a. auch vom Landrat des Kreises Paderborn. Das Argument der Kommunalpolitiker: Es drohe die existenzielle Gefährdung eines systemrelevanten Bestandteils der Verkehrsinfrastruktur.

Warnhinweis
Die weltweite Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich gilt *nur“ noch bis zum 14.06.2020. Komplette Entwarnung bedeutet das aber nicht.
Dazu die Bundesregierung am 03.06.2020:
*Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort.“

Neustart
Der *Heimatflughafen“ in Büren will in diesem Monat trotzdem den Neustart wagen.
Das Westfalenblatt am 30.05.2020:
*OWL-Airport in Wartestellung * Wiederaufnahme des Flugbetriebs in Paderborn nicht vor Ende Juni.“
Weiter heißt es in dem Beitrag, der
Flughafen wolle am 22.06. wieder startklar sein und, dass noch fast alle 200 Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit seien.

Nachtrag
Für 2019 verzeichnete der Paderborn-Lippstadt Airport nach eigenen Angaben rund 693.500 Passagiere und damit ein Minus von 5,8 Prozent im
Vergleich zu 2018.

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Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

By admin at 11:22 pm on Thursday, April 2, 2020

Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.

Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.

Begründung und Erläuterung:

Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”

Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
https://www.vhs-hsk.de/aktuelles/detailansicht/aktuelle-informationen-zu-den-vhs-kursen-angesichts-der-corona-pandemie

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Kreis Soest erhebt keine Elternbeiträge

By admin at 4:32 pm on Wednesday, March 25, 2020

Der Nachbarkreis Soest hat heute bekannt gegeben, dass dort kreisweit ab dem 1. April auf die Erhebung der Beiträge für Kitas und für die Kindertagespflege verzichtet werden soll. Darauf haben sich der Kreis und die 14 Gemeinden geeinigt. Auch für Beiträge für den Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll kreiseinheitlich ebenso verfahren werden.
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1040908.php

Jetzt wird es höchste Zeit, dass eine derartige Regelung auch im HSK erfolgt!

Leider fehlt in NRW eine landesweite Regelung über das Aussetzen der Elternbeiträge, wie sie z.B. in Thüringen gestern von der Landesregierung beschlossen wurde!!

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SBL/FW: Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhauses greift zu kurz

By admin at 11:46 pm on Tuesday, March 3, 2020

In der Kreistagssitzung wurden die Fragen wurden nicht beantwortet.

In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat sich der Kreistag auch mit einer vom Landrat vorgelegten Resolution für den Erhalt des Krankenhauses in Winterberg befasst.

Wie bereits vom Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Kreistagsitzung vorgetragen, hält auch die SBL-Fraktion das Ziel für wichtig, für die Einwohnerlnnen und Gäste von Winterberg, Medebach und Hallenberg weiterhin eine ortsnahe stationäre medizinische Versorgung anbieten zu können. Nach Meinung der SBL/FW-Fraktion weist jedoch der Text der Resolution erhebliche Mängel auf.

SBL/FW reichte die Fragen nun schriftlich ein. SBL-Sprecher Reinhard Loos kritisiert u.a., dass in der Kreistagssitzung leider keine einzige der von ihm gestellten Fragen eantwortet worden ist. Auch in der 2 Tage zuvor stattgefundenen Ausschusssitzung seien die Erläuterungen unterblieben. Darum brachte die SBL-Fraktion am 27.02.2020 folgende Fragen schriftlich ein:

1. Die einzige Forderung in der Resolution lautet: “Deshalb bitten wir Sie dringend sich diesem Thema zu widmen, und bieten Gespräche hierzu an. Aus unserer Sicht ist dringend das Einschreiten der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Land erforderlich.” Das ist sehr allgemein und reicht nicht aus.
Warum gibt es keine konkreteren Vorschläge und Forderungen?

2. Als einzige “Ursache dieser dramatischen Entwicklung” wird die “bundespolitische Einführung der sogenannten Fallpauschalen” genannt. Das trifft nicht zu.
Warum wird z.B. verschwiegen, dass gerade dieses sog. DRG-System seit 01.01.2020 bessere Chancen für kleinere Krankenhäuser enthält, denn seitdem sind die (in kleineren Krankenhäusern relativ hohen) Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden den Krankenhäusern komplett erstattet?

3. Seit fast 50 Jahren gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten und die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen zuständig.
Warum wird verschwiegen, dass insbesondere die derzeitige NRW-Landesregierung die sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und gerade kleinere Häuser (die nicht zu einer finanzkräftigen Kette gehören) deshalb häufig unter einem lnvestitionsstau leiden und dass er daher Aufgabe des Landes NRW ist. für mehr lnvestitionsmittel der kleineren Krankenhäuser zu sorgen?

4. Wie soll die künftige Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus aussehen? Ist der Landrat bereit dem Kreistag vorzuschlagen, dass ggf. der HSK die Trägerschaft übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen; 3 der 7 an den HSK angrenzenden Kreise betreiben bereits eigene Krankenhäuser)?

5. Warum fehlt jede Aussage, wie auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen im Winterberger Krankenhaus – mit ausreichendem Fachpersonal – gesichert werden soll?
(Dazu würde übrigens eine baldige Klärung, wer künftig Träger des Winterberger Krankenhauses sein soll, einen wesentlichen Beitrag leisten; siehe Frage 4!)

6. Das Winterberger Krankenhaus erhält bereits seit mehreren Jahren für die Chirurgische und für die Innere Abteilung den Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG. mit dem für Krankenhäuser im ländlichen Raum die durch den geringeren Versorgungsbedarf bedingten Defizite abgedeckt werden.
Warum enthält die Resolution keine konkreten Aussagen, ob und welche Änderungen an diesem System erforderlich sind?

7. Warum wird nicht erwähnt, dass es seit Juli 2019 einen besonderen Fördertopf (§ 5 Abs. 2a KHEntgG) gibt, aus dem 120 Krankenhäuser je 400.000 Euro pro Jahr als weiteren Sicherstellungszuschlag erhalten, und das unabhängig von einem tatsächlichen Defizit?

7. Warum wird nicht konkret gefordert, dass das Winterberger Krankenhaus in dieses Programm aufgenommen wird, denn es erfüllt die Voraussetzungen?

8. Warum wird kein Konzept zur Kooperation (medizinisch, organisatorisch und finanziell) mit benachbarten Krankenhäusern entwickelt bzw. gefordert?

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Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

By admin at 10:23 pm on Sunday, December 22, 2019

Für die Haushaltsberatungen am 20. Dezember in Kreistag hatte die SBL/FW-Fraktion auch den folgenden Antrag gestellt:

“Die Erweiterung der Zentralen Reststoffdeponie in Frielinghausen durch den 4. Deponieabschnitt
erfolgt nicht.

Begründung und Erläuterung:

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 für die GAH ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 etwa 2,63 Mio Euro für die Erweiterung der ZRD durch die Errichtung des 4. Deponieabschnitts aufgewendet werden sollen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 von Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 13 Mio Euro auszugehen.

Erläutert wird dieses Vorhaben nicht. Insbesondere liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zum Zeitpunkt des Baus der ZRD Mitte und Ende der 1990er-Jahre war bereits bekannt, dass die ZRD für ihren ursprünglichen Zweck auf Dauer keine Verwendung finden konnte, weil Hausmüll seit Juni 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden darf.

Trotzdem wurden bisher ca. 90 Mio Euro in die ZRD investiert.

Derzeit dient die ZRD vor allem dazu, giftige Abfälle, die von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert werden, aufzunehmen und zu deponieren. Dafür müssen die Anlieferer häufig nur relativ geringe Preise zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die im HSK ansässigen Haushalte und Unternehmen indirekt über ihre Abfallgebühren an den AHSK diese giftigen Gewerbeabfälle aus anderen Kreisen subventionieren und außerdem der “Mülltourismus” gefördert wird. Zudem drohen für die Zukunft Umweltrisiken und Kosten, falls sich Undichtigkeiten in der Abdichtung unter der Deponie ergeben sollten und dadurch Giftstoffe z.B. in die Henne gelangen sollten. Daher sollte keine Erweiterung der ZRD mehr erfolgen, sondern die noch vorhandenen Kapazitäten sollten für die heimischen Anlieferer genutzt und dann der Betrieb der ZRD beendet werden.”

Der Antrag wurde vom Kreistag abgelehnt, mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne). Aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf. Denn auf mehrmalige Nachfrage im Kreistag erfuhren wir von der Verwaltung, dass für den nun geplanten 4. Deponieabschnitt tatsächlich 11 Mio Euro investiert werden sollen, plus Ingenieurkosten. Mit dem Aufwand für die Finanzierung entstehen mindestens 15 Mio Euro an Kosten.

Das Volumen des neuen Deponieteils soll etwa 1 Mio Kubikmeter betragen. Ende 2018 standen auf def bisher ausgebauten Deponieteilen noch 280.000 Kubikmeter Volumen für die Verfüllung zur Verfügung.

Somit es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich der neue Deponieabschnitt wirtschaftlich rechnen wird. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Euro je Kubikmeter angelieferten Abfalls an den Abfallbetrieb würde alleine etwa die Hälfte dieser Einnahmen für die Abschreibung auf den Bau des neuen Abschnitts entfallen. Die restlichen Kosten (Personal, Maschienen, Energie, Verwaltung, Rekultivierung usw.) sind dann nicht mehr zu decken.

Ein sehr teures “Hobby”. Denn dann müssten die Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet über ihre Abfallgebühren die ungedeckten Kosten für den Gewerbeabfall, der zum weit überwiegenden Teil von außerhalb angeliefert wird, subventionieren!

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Kreishaushalt 2020

By admin at 11:22 am on Saturday, December 21, 2019

Mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne) wurde gestern vom Kreistag der Kreishaushalt 2020 beschlossen. Nur SBL/FW und Linke stimmten nicht zu.

In der Sitzung wurden die Hebesätze für die Juegndamtsumlage um 0,3 Punkte und für die Allgemeine Kreisumlage um 0,2 Punkte gesenkt. Dies ist für die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erfreulich, denn sie sparen dadurch zunächst etwa 1,4 Mio Euro.

Allerdings ist die Senkung des Hebesatzes für die Allgemeine Kreisumlage nicht vertretbar. Dies liegt an der Entwicklung der Pensionsrückstellungen. Bereits Ende 2019 ergab sich für das noch laufende Jahr, dass statt der geplanten 3,3 Mio Euro diese Rückstellungen um 10,2 Mio Euro erhöht werden müssen. Dies liegt vor allem an der Besoldungserhöhung 2019 der Beamten (Auswirkung + 4,2 Mio Euro) und dem Zinseffekt (+ 6,5 Mio Euro), weil die vorher berechneten Rückstellungen eine – vom Land NRW vorgegebene! – Abzinsung um 5% pro Jahr enthalten. Mit jedem vergangenen Jahr müssen die derzeit ca. 140 Mio Euro betragenden Pensionsrückstellungen daher um 5% erhöht werden, ohne dass sich sonst irgendetwas verändert. Daneben werden die Pensionsrückstellungen von weiteren Effekten wie ausgezahlten Pensionen, zurückgelegten Dienstjahren, Austritten und Beförderungen beeinflusst. Derzeit beshcäftigt der Kreis 236 Beamte und bezahlt außerdem die Pensionsempfänger.

Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen sind im Haushalt 2020 derzeit nur ca. 3,6 Mio Euro eingeplant. Aber zum 01.01.2020 steigen die Beamtengehälter (wie schon zum 01.01.2019) wieder um 3,2%, und der Zinseffekt tritt auch 2020 ein. Im Ergebnis werden daher wieder etwa 10 Mio Euro benötigt werden, was sich mit etwa 1,6 Umlagepunkten bei der Kreisumlage auswirkt.

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Haushaltsberatung ohne Haushaltsentwurf?

By admin at 11:50 am on Tuesday, October 22, 2019

11 Tage ist es nun schon her, dass der Landrat am 11. Oktober im Kreistag seine Rede zur “Einbringung” des Haushalts für das Jahr 2020 gehalten hat. Damit solltne eigentlich die Haushaltsberatungen in den Fraktionen beginnen können, die am 20. Dezember mit der Beschlussfassung im Kreistag enden sollen.

FehlanzeigeHaushaltsbuch

Doch dazu fehlt das Wichtigste: der Haushaltsentwurf. Denn der wurde bisher nicht komplett vorgelegt, nur Teile davon. Insbesondere fehlen das sog. Haushaltsbuch und der “Vorbericht”. Der umfasste im Vorjahr immerhin 87 Seiten. Hinzu kamen 13 Seiten mit Anlagen. Insgesamt also 100 Seiten, die für das Verständnis der Haushaltsansätze und die Beratung in den Fraktionen unverzichtbar sind. Doch der aktuelle Stand: Leider immer noch Fehlanzeige!

Bisher gab es auf Nachfrage an den Landrat auch noch keine konkrete Antwort, wann die fehlenden Unterlagen “nachgereicht” werden.

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