Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wohnkostenlücke im HSK schließen!

By admin at 11:58 pm on Thursday, February 17, 2022

Schon seit Jahren wird vielen Haushalten im HSK, die Grundsicherung (Alg2 oder Sozialgeld) erhalten, von der Kreisverwaltung nur ein Teil ihrer notwendigen Kosten für ihre Wohnung erstattet. Bisher wird das Problem von der GroKo aus CDU/SPD/FDP und der Kreisverwaltung ignoriert. Aktuell verschlechtert sich die Situation weiter, denn die Regelsätze für den Lebensunterhalt sind zu Jahresbeginn nur um 0,67% gestiegen, aber die Preise um mehr als 5%. Die Aufwendungen für Haushaltsenergie sind binnen Jahresfrist sogar um etwa 18% gestiegen.

Für die nächste Sitzung des fachlich zuständigen Gesundheits- und Sozialausschusses hat die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Tagesordnungspunkt beantragt:
• Wohnkostenlücke im HSK
mit folgendem Beschlussvorschlag:
• „Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses konkrete Vorschläge vorzulegen, um die Wohnkostenlücke bei den Kosten der Unterkunft (einschließlich aller Mietnebenkosten und Strombezug) zu schließen und dabei auch die Auswirkungen der drastischen Steigerung der Energiekosten zu berücksichtigen.“

Begründung und Erläuterung:
Bekanntlich sind die Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten der Empfänger von Grundsicherungsleistungen (nach SGB II und SGB XII) im HSK zu niedrig.
Die konkreten Auswirkungen für den HSK ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 19.07.2021 (BT-Drs. 19/31600): Für jede 5. Bedarfsgemeinschaft reichen die Wohnkosten nicht aus.
Einige wesentliche Ergebnisse für das Jahr 2020:
– Für 19,9% aller Bedarfsgemeinschaften, die Miete zahlen, sind die tatsächlichen KdU höher als die anerkannten KdU.
– Die ungedeckte Differenz beträgt durchschnittlich 71,57 Euro pro Monat.
– Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern beträgt die ungedeckte Differenz sogar 89,75 Euro pro Monat.
– Die gesamte Differenz im Kreisgebiet zwischen tatsächlichen und anerkannten KdU beläuft sich auf 1.086.859 Euro.

Wenn die KdU nicht voll übernommen werden, müssen die Bedarfsgemeinschaften die Differenz aus den für den laufenden Lebensunterhalt bestimmten Regelsätzen ausgleichen.

Die monatlichen Regelsätze pro Person betragen derzeit 449 Euro für Alleinstehende und 404 Euro für Paare. Zum 01.01.2022 sind sie nur um 0,67% gestiegen. Die Preissteigerungsrate zum Jahresende 2021 lag allerdings bei 5,3%, für Energiekosten (Kraftstoffe und Haushaltsenergie) sogar bei 18,3%. [https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/Verbraucherpreise-Sondergliederungen.html]

Dadurch wächst die Wohnkostenlücke weiter an, weil noch mehr Bedarfsgemeinschaften noch größere Anteile ihrer Regelsätze für die Wohnkosten verwenden müssen und ihnen daher nicht für den sonstigen laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

Diese Entwicklung ist aus sozialen Gründen nicht akzeptabel, so dass der Kreis als Träger der Grundsicherung geeignete Maßnahmen ergreifen muss.
Die Kreisverwaltung soll im Rahmen dieses TOP auch darstellen, wie sich die Wohnkostenlücke in den einzelnen 12 Städten und Gemeinden lokal auswirkt. Die konkreten Daten sind ja offensichtlich verfügbar, denn sonst hätte die Bundesregierung die o.g. Anfrage nicht so konkret beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher

Filed under: SozialesComments Off on Wohnkostenlücke im HSK schließen!

No Comments

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.