Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bildungs- und Teilhabepaket – Renner oder Ladenhüter?

By admin at 7:58 am on Monday, July 23, 2012

Wie gut das bürokratische Monster „Bildungs- und Teilhabepaket“ nachgefragt wird, das ist nicht zuletzt eine Frage der Information. Wesentlich für den Erfolg sind aber auch die Stellenkapazitäten bei der für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörde, sprich der Kreisverwaltung.

Leistungsberechtigte stehen vor hohen Hürden. Sie müssen zunächst einmal in Erfahrung bringen: Bin ich überhaupt antragsberechtigt, wie sind die Fristen für die Antragstellung, aus welchem Grund und in welchem Zeitraum muss ich den Antrag eventuell neu stellen, welche Unterlagen muss ich einreichen, und so weiter…. Ist der Antrag dann gestellt, sollte er bei der Verwaltung zügig und gewissenhaft bearbeitet werden können. Das erledigt sich nicht von alleine. Dafür benötigt die Behörde Personal und zwar nach Möglichkeit gut ausgebildetes. Zu Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahrs kommt wahrscheinlich eine Menge Arbeit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu; denn viele Eltern sind erstmals antragsberechtigt.

Der Kreis Soest veröffentlichte daher am 12.07.2012 eine Pressemitteilung mit wichtigen aktuellen Hinweisen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Siehe: http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr328.php

Auch der Hochsauerlandkreis hält auf seiner Internetseite Infos vor. Siehe: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/117180100000035692.php

Doch wie klappt es nun im Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung dieses Gesetzes?
Das möchte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf dem Wege einer offiziellen Anfrage, wie schon einmal vor einem halben Jahr, aktuell in Erfahrung bringen.

Ergebnis der SBL-Anfrage vom 07.02.2012 siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=1904

SBL-Mitglied Loos schickte dem Landrat am 17.07.2012 folgendes Schreiben:

Meine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket vom 07.02.2012 wurde von Ihnen am 17.02.2012 u.a. dahingehend beantwortet, dass zur Erhöhung von Antragszahlen zum 01.01.2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für SozialarbeiterInnen geschaffen worden seien. Die zusätzlich eingestellten SchulsozialarbeiterInnen sollen demnach „Eltern und Schüler im unmittelbaren Umfeld von Schulen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ informieren.

Daher frage ich:

1. Wie erfolgreich waren Ihrer Einschätzung nach die Bemühungen der Verwaltung, die Zahl der Anträge im 1. Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr zu steigern?

2. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden bis zum 30.06.2012 gestellt?

3. Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten haben in den ersten 6 Monaten 2012 Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt?

4. Wie viele Anträge sind im 1. Halbjahr 2012 bewilligt, wie viele sind abgelehnt worden (in Zahlen und Prozenten)?

5. Erfolgte in einigen Fällen wieder eine rückwirkende Bewilligung der Auszahlung? Wenn ja, in wie vielen Fällen?

6. Wie hoch ist aktuell die Zahl der unbearbeiteten Anträge?

7. Welche Kosten aus der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets sind dem HSK im ersten Halbjahr 2012 entstanden?

8. Wie hoch sind die entsprechenden Bundeszuweisungen?
9. Mit welcher Summe ungenutzter Bundeszuweisungen ist im Jahr 2012 beim HSK zu rechnen, und wie werden diese verwendet?

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet eine Schulpauschale für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro im August und von 30 Euro im Februar. Der Kreis Soest empfahl daher in einer Pressemitteilung vom 12.07.2012 allen bis zu 25 Jahren alten Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Die Kreisverwaltung Soest wies in ihrer Veröffentlichung auch daraufhin, dass Eltern von Kindergartenanfängern frühzeitig den Zuschuss zur Mittagsverpflegung beantragen sollten und, dass sowohl Schulpauschale als auch Mittagsverpflegung zum neuen Schul- bzw. Kindergartenjahr neu zu beantragen sind.

Bitte beantworten Sie:

10. In welcher Form und ggf. über welche Medien, abgesehen von der Internetseite des Hochsauerlandkreises, informiert die Kreisverwaltung vor Beginn des neuen Kindergarten- und Schuljahrs potentielle Antragsberechtigte, wie z.B. Eltern von Kindergartenanfängern, über das Bildungs- und Teilhabepaket?

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Schulpolitik1 Comment »

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July 25, 2012 @ 10:28 am

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