Bildungs- und Teilhabepaket – Wie läuft`s im HSK?
Schleppend, so könnte man ad hoc die Antwort der Kreisverwaltung vom 17.02.2012 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) interpretieren.
Bis zum 31.12.2011 wurden demnach im HSK 7.273 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt, von denen bis zum 31.12.2011 5.669 bewilligt und 450 abgelehnt worden sind. Das bedeutet, dass 1.154 Anträge (also jeder sechste) bisher noch nicht bearbeitet wurden. Die Kosten durch die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets hätten sich im Jahr 2011 auf 656.000 Euro belaufen.
Die Zahlen und Beträge klingen erst einmal hoch. Doch wer weiß, dass die Bundesregierung dem Hochsauerlandkreis Mittel in Höhe von 1.530.000 Euro zugewiesen hat, fragt sich, ob da etwas falsch läuft!? Im vergangenen Jahr sparte die Behörde also 874.000 Euro ein. 874.000 Euro, eine große Summe, die für bessere Chancen von finanziell schlecht gestellten Kindern hätte aufgewendet werden sollen.
Gibt es einen Fehler im Gesetz und, wenn ja, wo? Ein Grund für die geringe Inanspruchnahme der Mittel ist auch in der Antwort der Kreisverwaltung auf die SBL-Anfrage angedeutet. Die Mitarbeiterin schreibt: „Da die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nahezu ausschließlich antragsabhängig sind, kann nicht abgeschätzt werden, wie hoch voraussichtlich die tatsächlichen Zahlen im Haushaltsjahr 2012 sein werden.“
„Antragsabhängig“ – das ist das Stichwort bzw. der Knackpunkt. In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses berichtete die Mitarbeiterin einer Kita über ihre ganz praktischen Erfahrungen mit dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es sei keineswegs so, dass die Leistung, einmal beantragt und bewilligt, über ein Jahr oder mehrere Monate liefe. Nein, immer und immer wieder müssten die Eltern die Förderung (z.B. kostenloses Mittagessen) für ihre Kinder fristgerecht neu beantragen. Klar, dass dann viele leistungsberechtigte Kinder nicht oder nur mit Unterbrechungen in den Genuss der Vorzüge des tollen Gesetzes kommen!
Der Hochsauerlandkreis hat reagiert. Er schuf zur Erhöhung der Antragszahlen zum 01.01.2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für SchulsozialarbeiterInnen. Die zusätzlich eingestellten SchulsozialarbeiterInnen sollen „künftig Eltern und Schüler im unmittelbaren Umfeld von Schulen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ informieren, heißt es in der Antwort an die Sauerländer Bürgerliste.
Eines kann man jedenfalls behaupten: „Das Bundesgesetz sorgt für großen bürokratischen Aufwand!“ Die Kreisverwaltung sollte sich daher darum kümmern, dass dieser Aufwand abgebaut wird. Das Gesetz sieht z.B. vor, dass viele Leistungen aus dem Bildungspaket pauschal mit den Trägern abgerechnet werden können. Das sollte auch dazu beitragen, dass ein größerer Teil der Leistungen als bisher in den betroffenen Familien ankommt.
Pingback by Sauerländer Bürgerliste » Bildungs- und Teilhabepaket – Renner oder Ladenhüter?
July 23, 2012 @ 7:58 am
[…] Ergebnis der SBL-Anfrage vom 07.02.2012 siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=1904 […]