Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Asylbewerberleistungsgesetz: Kreisverwaltung nicht zuständig??

By admin at 2:19 pm on Sunday, September 2, 2012

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte nach den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz …
(siehe: http://sbl-fraktion.de/?p=2312)

… und erhielt von der Kreisverwaltung die Antwort: „Der Hochsauerlandkreis besitzt keine eigene Zuständigkeit“.

Die HSK-Verwaltung erklärt mit dem Antwortschreiben vom 20.08.2012 auf die Anfrage der SBL vom 14.08.2012, die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien als eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe den Städten und Gemeinden übertragen worden. Die gewünschten Informationen lägen dem Hochsauerlandkreis nicht vor, so dass er gehindert sei, der SBL die Fragen zu beantworten. Dies gelte auch für die Sachverhalte, die von den Fragen 7 und 9 betroffen sein könnten. Der HSK verweist hier auf die Antwort vom 17.02.2012 zu der SBL-Anfrage vom 07.02.2012 zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Fragen 7 und 9 vom 14.08.2012 lauteten:
In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?
Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

Antwort auf die SBL-Anfrage vom 07.02.2012 siehe hier: http://sbl-fraktion.de/?p=1908

Aus ähnlichem Grund, so schreibt die Kreisverwaltung, scheide derzeit die Beantwortung der Frage 8 aus. Der Aufenthaltsstatus hätte für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen keine Bedeutung und sei für die Wahrnehmung der Aufgabe auch datenschutzrechtlich bedenklich.

Der Wortlaut der Frage 8 war:
Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

Die SBL findet es bedauerlich, dass die Kreisverwaltung wenig Interesse daran zeigt nachzuhalten, ob die ohnehin schon spärlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch bei denen ankommen, die es wahrscheinlich besonders nötig haben, bei den Kindern von Asylbewerbern!

Die nächste Fragen könnten sein:
Wie und wann setzen die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes um? Werden sie zur Bewältigung dieser Aufgabe Unterstützung durch die Kreisverwaltung erhalten?
Was macht der Hochsauerlandkreis mit den ca. 0,9 Mio Euro (etwa 60%) der Finanzmittel, die er im Jahr 2011 vom Bund für das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, aber bisher nicht zweckentsprechend verwendet hat?

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