Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anfrage zu Tosu

By admin at 9:18 pm on Thursday, April 17, 2008

Hohe Wellen schlägt die Anordnung des Regierungspräsidenten die Genehmigung für die Einleitung von Tosu durch das Perstorpwerk zu verschärfen. Offensichtlich sind die Einleitungen über Jahrzehnte behördlich genehmigt worden und hatten in den Wasserwerken entlang der Ruhr, welche die Trinkwasserversorgung für 4 Millionen Menschen sicherstellen müssen, zu Problemen geführt. Die SBL begrüßt die klare Entscheidung des RP, die eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips ist.

Verständlich ist für die SBL allerdings auch das Unverständnis in der Firma, der offensichtlich noch im Jahre 2000 durch den Hochsauerlandkreis eine Genehmigung für die Einleitung erteilt wurde und nun durch die überraschende Entscheidung des RP vor kaum lösbaren Problemen steht.

Auch dem Hochsauerlandkreis muß im Jahre 2000 bekannt gewesen sein, dass die eingeleiteten Stoffe in den Wasserwerken entlang der Ruhr zu Problemen führten. Die SBL fragt sich daher, warum nicht in einem vernünftigen Zeitraum zusammen mit der Firma eine Produktionsumstellung vereinbart wurde. Offensichtlich hat die Kreisbehörde die Augen zu gemacht und das scheint für die SBL kein Einzelfall in Behördenschluderei zu sein. Die Sauerländer Bürgerliste erwartet daher vom Landrat eine umfassende Stellungnahme zu den Vorkommnissen.

Text der Anfrage:

Sehr geehrter Herr Landrat,

großes Aufsehen in der Öffentlichkeit und in den Medien erregte in den
letzten Tagen die Meldung, das Perstorp-Werk in Arnsberg sei von der Schließung bedroht, da dem Werk die Genehmigung für die Einleitung der Chemikalie Tetraoxaspiro (Tosu) entzogen werden sollte. Tosu fällt als Bestandteil des Abwassers bei der Produktion eines Lack-Grundstoffes an und wird lt. Pressemeldungen nunmehr seit 60 Jahren ungefiltert in die Ruhr eingeleitet. Ob der Stoff etwas im menschlichen Körper bewirkt, ist laut Expertenaussagen noch nicht bekannt. Kürzlich erfolgte eine Bewertung dieses Stoffes durch die Trinkwasserkommission. Der Regierungspräsident verfügte daraufhin zunächst die Stilllegung des Perstorp-Werkes.

Auf Grund dieser Ereignisse bitten wir um die Beantwortung folgender
Fragen:

Ist Ihnen bekannt wann behördlicherseits erstmals eine Genehmigung für
die Einleitung von Tetraoxaspiro erteilt worden ist?

Welche Behörden sind für die Einleitungsgenehmigungen von Chemikalien
zuständig?

In welchen Zeitabständen werden die Genehmigungen überprüft und ggf.
wieder erteilt?

Welche Kenntnisse hatte der Hochsauerlandkreis zu dem Zeitpunkt der
letzten Wiedererteilung der Einleitungsgenehmigung des Stoffes Tosu?

Ist dem Hochsauerlandkreis bekannt, ob in unserem Kreisgebiet Genehmigungen für die Einleitung weiterer Chemikalien bestehen und wenn ja, für welche und in welcher Größenordnung?

Welche Vorgaben wurden und werden vom NRW-Umweltministerium für
derartige Genehmigungen gemacht?

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