Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum arbeitet ein 78jähriger Abschiebegutachter aus Weinheim im Auftrag des HSK?

By admin at 12:17 am on Friday, January 8, 2010

Mehr als 6 Stunden dauert laut www.google.de/maps die Reise von Weinheim nach Meschede und zurück. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe geben, damit sich jemand auf diese lange Reise begibt.

Anfang Januar richtete das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zur wiederholten Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde an den Landrat.

Der Hintergrund:

“HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt – Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen. Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK….”, so schrieb der Redakteur Heinz Krischer am 04.12.2009. Der Artikel löste im Internetportal DerWesten wie in den Tageszeitungen eine Vielzahl von Kommentaren und Leserzuschriften aus.

Auch der SBL ist es nicht verständlich, dass sich die HSK-Ausländerbehörde bei Abschiebeverfahren wiederholt eines Gutachters aus Weinheim bedient hat. Lt. unseren Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erstellt der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn auch in seinem Heimatkreis gelten seine Gutachten als sehr umstritten.

Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau sammeln Material gegen Dr. M.. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar auch nicht überzeugt. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte”. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” “Vielmehr zog er allein aufgrund der Vorgeschichte vorschnell den Schluss, er wisse aufgrund der Vorgeschichte, wo die Probleme der Klägerin lägen.” Das Gericht habe nicht den Eindruck gewinnen können, dass er sich mit dem Einzelschicksal der Klägerin tatsächlich auseinander gesetzt hatte.
Dass es so viel Kritik von verschiedenen Seiten an der Arbeitsweise des Dr. M. gibt, muss Gründe haben, meint Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste und fragt den Landrat:

Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Bleiberecht für Flüchtlinge1 Comment »

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