Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bauarbeiten kontra Haselmaus II

By admin at 11:30 pm on Friday, February 16, 2018

Stand Februar 2017
Am 14.02.2017 wandte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bereits einmal mit einer Anfrage zur Situation der streng unter Artenschutz stehenden Haselmaus an Landrat Dr. Karl Schneider. Damals ging es um Baumfällungen am Hennesee, in einem Be-reich, in dem es Anzeichen für Haselmausvorkommen gab.

Die SBL/FW hatte gefragt:

1. Wie beurteilt der Landrat die vorgezogenen Abholzungsmaßnahmen?

2. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens?

3. Welche Stellungnahmen hat die Untere Landschaftsbehörde im Verfahren abgege-ben?

Zu 1. antwortete die Kreisverwaltung u.a. sinngemäß, der Investor hätte ein Gutachten in Auftrag gegeben, wonach ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus auf der Baufläche nicht nachgewiesen worden sei. Dennoch sei auf Vorschlag des Gutachters der eigentliche Baubeginn auf die Zeit nach der Winterruhe der Haselmaus verschoben.

Zu 2. hieß es in der Antwort u.a., dass nach dem Kenntnisstand des HSK die Stadt Mesche-de die Baugenehmigung noch nicht erteilt habe.

Zu 3. schrieb die Behörde u.a., die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hätte noch keine ab-schließende Stellungnahme abgeben können.

Stand Februar 2018
In den letzten Wochen sind in der Nähe der Baustelle für das H 1 am Hennesee weitere Ab-holzungsmaßnahmen erfolgt.
Daraufhin rief die SBL/FW bei einer im HSK ansässigen Tierschutzorganisation an, um in Erfahrung zu bringen, ob Umwelt- und Tierschützer eine Haselmaus-Population im fraglichen Bereich am Hennesee für wahrscheinlich halten.
Die Frage wurde eindeutig bejaht. Die Organisation berichtete, ihr sei bekannt, dass Tier-freunde und Spaziergänger im Bereich der Baustelle am Hennesee immer wieder Hasel-mäuse von der Straße aufsammeln.
Das kann man dann ja wohl nur als eindeutiges Anzeichen für die (Noch-)Existenz der Ha-selmaus am Hennesee werten!

Grund genug für die SBL/FW, das Thema „Bauarbeiten kontra Haselmaus“ erneut aufzugrei-fen. Fraktionssprecher Reinhard Loos fragte also mit Schreiben vom 13.02.2018 den Landrat:

1. Erfolgte zwischenzeitlich die abschließende Stellungnahme der UNB?

2. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die UNB gekommen?

3. Ist Ihres Wissens jetzt ein tatsächliches, aktuelles Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich und in anderen Stellen am Hennesee nachgewiesen worden?

4. Wenn ja, welche Maßnahmen sind zum Schutz der streng nach FFH-Richtlinie ge-schützten Tierart ergriffen worden?

Stand März 2018?
Die SBL/FW wird berichten …

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Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

By admin at 1:04 am on Friday, November 24, 2017

Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).

Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”

Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html

Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?

Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?

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Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

By admin at 12:42 am on Sunday, November 5, 2017

Euro-Biolabel für Briloner Ziegenmilch
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befasst sich notgedrungen schon seit längerem mit dem „berühmt berüchtigten“ Ziegenhof in der Nähe von Brilon-Scharfenberg. Zuletzt erreichte die SBL/FW die Information, dass die von Bioland gegenüber dem Hof ausgesprochene fristlose Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt worden ist. Offenbar wird die Ziegenmilch dieses Hofes aber trotzdem weiter unter einem Biolabel vermarktet (siehe Antwort auf Frage 18!)

90% der Tiere an Pseudotuberkolose erkrankt
Nach wie vor ist die „Biolabel-Ziegenherde“ hoch mit Pseudotuberkolose verseucht. Auch das geht aus der Antwort des HSK hervor (siehe Frage/Antwort Nr. 10!).

Fragen und Antworten
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Wer sich das Vergnügen machen will, das alles zu lesen, hier sowohl die Fragen der Kreistagsfraktion wie die Antworten des HSK:

Frage 1 – Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
Antwort – Zum Stichtag 01.01.2017 (routinemäßige Meldung an die Tierseuchenkasse) wurden 753 Ziegen gehalten. Am 23.08.2017 (aktuelle Vorlage des Bestandsregisters) befanden sich 625 Ziegen im Bestand.

Frage 2 – Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
Antwort – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises kontrollierte den Hof im Jahr 2017 bisher 7 Mal. In 6 Fällen erfolgte eine Kontrolle des Gesamttierbestandes.

Frage 3 – Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
Antwort – Die tierschutzrechtliche Überwachung des Betriebes erfolgt durch das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, das hierüber dem LANUV berichtet.

Frage 4 – Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
Antwort – Bei den Kontrollen des Veterinäramtes wurden keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen festgestellt. Es befanden sich vereinzelt magere Ziegen im Bestand, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits zur Schlachtung bzw. Merzung aussortiert waren.
Auskünfte zu den Ergebnissen anderer Kontrollstellen (z. B. Ökokontrollstelle) können nur diese erteilen.

Frage 5 – Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
Antwort – Die Merzung des durchseuchten Bestandes ist noch nicht abgeschlossen, dementsprechend werden noch Tiere dieser Herde auf dem Hof B. gehalten. Da im Jahr 2017 Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung bzw. der Merzung den Hof verlassen haben, sind keine lebenden Ziegen aus dem Bestand B. in andere Bestände gelangt.

Frage 6 – Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
Antwort – In den letzten 8 Monaten erfolgte kein Zukauf von Ziegen.

Frage 7 – Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 6. Die Abgänge lassen sich anhand der Ohrmarkennummern nachvollziehen.

Frage 8 – Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
Antwort – Vergleicht man die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Ziegen am 01.01.2017 mit der aktuellen Bestandsgröße am 23.08.2017 und den im Bestandsregister dokumentierten Abgängen ergibt sich die Diskrepanz von einer Ziege. Dies erklärt sich dadurch, dass am 23.08.2017 eine Ziege verendete und zur Abholung beim Entsorgungsunternehmen angemeldet wurde, diese jedoch noch nicht als Abgang im Bestandsregister eingetragen wurde.

Frage 9 – Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
Antwort – Bei den im letzten Jahr stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der auf dem Hof B. gehaltenen Ziegen wurden keine Mängel festgestellt.

Frage 10 – Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
Antwort – Der Zustand der Herde entspricht dem einer Herde mit einem ca. 90%igen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose. Erkenntnisse über Fälle von Listeriose oder anderer meldepflichtiger Erkrankungen im Jahre 2017 liegen dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht vor.

Frage 11 – Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
Antwort – Es erfolgt eine Separierung der sichtbar erkrankten Tiere von den anderen Tieren. Diese Separierung wurde von Seiten des Veterinäramtes im Rahmen der durchgeführten Kontrollen überprüft.

Frage 12 – Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
Antwort – Wie bereits in der Vorlage aus 9/687 ausgeführt, ist wegen des sehr hohen Durchseuchungsgrades die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich. Behandlungsmöglichkeiten, die eine Heilung der Ziegen implizieren, bestehen nicht. Die einzige verbleibende Maßnahme ist die Merzung der sichtbar erkrankten Tiere.

Frage 13 – Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14 – Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll?
(Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
Antwort – Die Herde weist bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf. Die Wirksamkeit eines stallspezifischen Impfstoffes im Hinblick auf das Zurückdrängen klinischer Symptome bei sehr hohem Durchseuchungsgrad werden in der veterinärmedizinischen Praxis eher negativ beurteilt.

Frage 15 – Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12. Ein Besuch des Klauenpflegers hat am 07.08.2017 und am 26.08.2017 stattgefunden.

Frage 16 – Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
Antwort – Alle Ziegen haben regelmäßig Weidegang.

Frage 17 – Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
Antwort – Die Verlustrate der Ziegen beträgt 14,3 % (einzelne verendete und überwiegend gemerzte Tiere), diejenige der Lämmer 5,8% (sehr geringe Verlustrate, da muttergebundene Aufzucht in den ersten Lebenstagen)

Frage 18 – Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermark-tet?
Antwort – Die Ziegenmilch wird von einer Molkerei aufgekauft und unter dem Euro-Biolabel vermarktet.

Frage 19 – Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
Antwort – Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber.
In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinhabers beteiligt. Einzelne Kontrollen des Veterinäramtes erfolgten während des Melkvorgangs der Ziegen. Dabei wurde ein sach- und tiergerechter Umgang des Melkpersonals mit den Ziegen festgestellt.

Frage 20 – Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?
Antwort – Angaben über den zeitlichen Rahmen und Stand der Ermittlungen obliegen aus-schließlich der Staatsanwaltschaft.

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Bioland-Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt

By admin at 1:16 pm on Tuesday, October 10, 2017

Der Landesverband NRW von Bioland hatte im Dezember 2016 den Vertrag mit dem Ziegenhof im Möhnetal bei Brilon-Scharfenberg fristlos gekündigt. Anlaß waren die Berichte von PETA über die Behandlung der Ziegen auf diesem Hof gewesen. Gegen diese fristlose Kündigung war vom Hofbetreiber ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet worden.

Nun hat der Bioland-Landesverband mitgeteilt, dass das Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die ausgesprochene Kündigung wurde vom Schiedsgericht bestätigt. Der gekündigte Ziegenhof kann die auf seinem Hof erzeugten Produkte daher auch künftig nicht mehr über Bioland vertreiben.

Näheres über Bioland NRW steht hier: http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen.html

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Putenmast in Schederberge – Sitzt der Betreiber den juristischen Vergleich aus?

By admin at 3:46 pm on Wednesday, September 6, 2017

Kaum, dass sie vorbei war, ist sie auch schon wieder da: Die Vogelgrippe-Saison!
Am 28.08.2017 wurde sie Sachsen-Anhalt registriert.
Klick:
https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/aktuelles/aviaere_influenza/aviaere_influenza_aktuell/aktuelle-lage-zur-aviaeren-influenza-21697.html

Umso verständlicher ist es, wenn sich Anwohner im Umfeld von Geflügelmast-Betrieben nicht nur Gedanken um das Tierwohl und um schlechte Haltungsbedingungen machen, sondern sich auch um ihre eigene Gesundheit sorgen. So ist es zum Beispiel im Dorf Schederberge bei Meschede.

Umso ärgerlicher ist es dann auch, dass sich der Putenmäster offenbar noch nicht an einen im März dieses Jahres beim Verwaltungsgericht Arnsberg zäh ausgehandelten juristischen Vergleich gehalten hat. So ist es zum Beispiel im Dorf Schederberge bei Meschede.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=7335

Was ist da los? Warum sind die Abluftkamine für die Ställe in Schederberge immer noch nicht erhöht worden?

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dem Landrat des Hochsauerlandkreises am 05.09.2017 folgende Anfrage:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: „Erhöhung der Abluftkamine der Putenställe in Meschede-Schederberge“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Im März dieses Jahres endete beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Verhandlung um die Putenmast-Anlagen in Meschede-Schederberge mit einem Vergleich: Der Betreiber sollte die Abluftkamine der Ställe um jeweils einen Meter erhöhen, damit die Geruchsbelästigung für Anwohner verringert wird.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/kompromiss-im-streit-um-putenmast-in-schederberge-id209882173.html

Unsere Fraktion erfuhr nun vor wenigen Tagen aus Schederberge, dass sich hinsichtlich der Kaminerhöhung noch gar nichts getan hat.
Klick:

Wir fragen Sie daher:
• Hat die Stadt Meschede Ihres Wissens die Baugenehmigung für die Erhöhung der Abluftkamine erteilt?
• Wenn ja, wie erklären Sie sich, dass der Betreiber das Ergebnis des juristischen Vergleichs nach nunmehr einem halben Jahr immer noch nicht umgesetzt hat?
• Welche Möglichkeiten sehen Sie, auf den Betreiber Einfluss zu nehmen, die Kaminerhöhungen unverzüglich durchzuführen?

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Ziegenhof bei Brilon – Ermittlungen dauern an

By admin at 11:44 am on Thursday, August 17, 2017

„Kein neuer Ermittlungsstand im Fall des Ziegenhofes bei Brilon“ schrieb die WP in ihrer Print-Ausgabe vom 11.08.2017. Die Meldung stand im Zusammenhang mit den Staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Kreisveterinäramts im Fall der mindestens 34 verendeten Ziegen auf einem mittlerweile nicht mehr existenten Ziegenhof bei Medebach.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Anfang dieses Jahres die Situation auf beiden Ziegenhöfen im Kreistag des HSK thematisiert hatte,
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof
stellte mit Schreiben vom 15.08.2017 folgende Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
3. Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdiens-te und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
4. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
5. Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
6. Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
7. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
8. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
9. Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten?
(Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
11. Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
12. Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
13. Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
14. Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
15. Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
16. Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
17. Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
18. Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermarktet?
19. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
20. Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?

Sobald die SBL/FW mehr weiß, wird sie berichten … wie (fast) immer …

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Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

By admin at 10:45 pm on Tuesday, August 15, 2017

Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden.

Ein Bürger aus Marsberg ließ deshalb im vergangenen Herbst eine Probe aus dem städtischen Wassernetz analysieren. Das Ergebnis war grenzwertig. Es wies >50mg/L Nitrat aus.
Die Trinkwasserverordnung legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden und womöglich die menschliche Gesundheit gefährden. Erhöhte Nitrat-Gehalte im Trinkwasser sind sehr häufig auf intensiv gedüngte landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückzuführen.

Nach unseren Informationen kommen im Raum Marsberg wohl mindestens zwei ungünstige Umstände zusammen: Verkarstung und Massentierhaltung. Die Stadt Marsberg hat darauf reagiert und ein Trinkwasserschutzgebiet sowie eine kostspielige Biogasanlage errichtet, um die Situation zu verbessern.

Manche Sauerländerinnen und Sauerländer haben offenbar den Eindruck, dass die „Vergüllung“ der Landschaft massiv zugenommen hat. Angesichts dieser Situation ist auch für die SBL/FW die Ausweitung der Massentierhaltung im Raum Marsberg (und anderenorts) unverständlich. Allein im Ortsteil Udorf sollen geschätzt 4.000 Schweine gemästet werden. Und in Canstein soll eine Biogasanlage erweitert worden sein, vielleicht mit der Folge, dass nun noch mehr Masttiere noch mehr Gülle „produzieren“; denn Biogasanlagen müssen ja „gefüttert“ werden!?

Die SBL/FW hat zur Situation im Raum Marsberg, insbesondere auch zur der in den dortigen Naturschutzgebieten, einige Fragen an den Landrat:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitrat-Gehalts von Roh- und Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitrat-Gehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?
3. Wie lang ist (von – bis?), je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Dünger-Bestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?
4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die Gülle-Belastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?
6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?
7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?
8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

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Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

By admin at 7:17 pm on Sunday, July 30, 2017

Nachrichten aus Schmallenberg
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen aus dem Raum Schmallenberg, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden sei. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.
Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar!

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung!

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in Punkto vorsorgenden Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen!

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Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

By admin at 5:02 pm on Monday, July 10, 2017

Sedimente kontra Amphibien

Vor einigen Wochen berichtete die WP, dass womöglich im Bereich des „Kahlen Kopfes“ im Gemeindegebiet Bestwig seltene und streng geschützte Amphibien wie Bergmolch und Geburtshelferkröte leben und zwar genau dort, wo der aus dem Hennesee abgebaggerter Klärschlamm abgekippt werden soll. Daher fand auch im Mai 2017 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Landschaftbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde statt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/angst-um-das-leben-seltener-amphibien-in-velmede-id210551983.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte wissen, was dabei heraus gekommen ist, und fragte nach.
Die SBL/FW fragt – Der HSK antwortet
Am 27.06.2017 bat die SBL/FW Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung von vier Fragen. Der Hochsauerlandkreis antwortete prompt (mit Schreiben datiert auf den 28.06.2017).

Die Kurzfassung
• Amphibien sollen in ein künstlich angelegtes Kleingewässer verbracht werden.
• Am „Kahlen Kopf“ gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Amphibien-Arten. Ausschließen lässt sich ihr Vorhandensein aber auch nicht.
• Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollen vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abgesammelt und in das künstliche Kleingewässer verbracht werden.
• Mit der Ablagerung des Schlamms aus dem Henneseevorbecken soll in den nächsten Tagen begonnen werden (Stand 28.06.2017!). Die Maßnahme soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die komplette Fassung

Frage 1 der SBL/FW
Zu welchen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Ergebnissen kamen der Vorsitzende des Landschaftbeirats, die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. andere Beteiligte wie Naturschützer und Vertreter des Ruhrverbands?
Antwort des HSK
„Zwischen dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (ehemals Landschaftsbeirat) und der Unteren Naturschutzbehörde (ehemals Untere Landschaftsbehörde) wurde einvernehmlich abgestimmt, eventuell vorkommende Amphibien und deren Entwicklungsformen aus dem Becken 1 (lediglich dieses wird verfüllt) in ein neu anzulegendes Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen. Der Ruhrverband hat für diesen Zweck das Planungsbüro Mestermann mit der ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde vom Ruhrverband ein künstliches Kleingewässer im Becken 2 angelegt; dieses wird auch schon von den Amphibien angenommen.“

Frage 2 der SBL/FW
Ist die Vermutung der Naturschützer bestätigt worden, dass es im Bereich des „Kahlen Kopfes“ eine Population seltener Amphibien gibt? Oder konnte diese Annahme zu 100 Prozent ausgeräumt wer-den?
Antwort des HSK
„Im Zuge des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Verfüllung des Beckens 1 wurde die Stufe I einer Artenschutzprüfung durchgeführt (Vorprüfung auf planungsrelevante Arten und Wirkfaktoren). Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten wie u.a. der Geburtshelferkröte ergaben sich hierbei nicht. Zudem liegen bzw. lagen der Unteren Naturschutzbehörde keine Informationen auf Vorkommen seltener Amphibien in diesem Bereich vor. Ein 100%iger Ausschluss eines derartigen Vorkommens ist jedoch nicht möglich. Im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung sind Gegenmaßnahmen zum Schutz derartiger Vorkommen aber kurzfristig möglich.“

Frage 3 der SBL/FW
Welche wirkungsvollen Maßnahmen wurden zum Schutz der im Bereich des „Kahlen Kopfes“ lebenden Kleintiere initiiert und durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden, wie die Schaffung von Ersatzlaichgewässern?
Antwort des HSK
„Siehe Punkt 1. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unmittelbar vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abzusammeln und in das künstliche Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen sind.“

Frage 4 der SBL/FW
Wurde zwischenzeitlich mit dem Abkippen des Klärschlamms begonnen? Wenn nein, wann sollen die Arbeiten beginnen? Wenn ja, wann wird die Verfüllung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort des HSK
„Mit der Ablagerung des aus dem Henneseevorbecken entnommenen Sediments soll in den nächsten Tagen begonnen werden; eine Ablagerung von Klärschlamm erfolgt nicht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Bekanntlich erfolgt die Verfüllung des Beckens 1 mit Sediment aus dem Henneseevorbecken; der zeitliche Ablauf der Verfüllmaßnahme steht somit im engen Zusammenhang mit der Transportlogistik bei der Sedimenträumung.“

Der Stand der Dinge Anfang Juli 2017
Das Fernsehen (WDR-Lokalzeit Südwestfalen am 03.07.2017) war jetzt in Meschede am Hennesee und filmte und kommentierte das „Schlammbaggern“ im Vorbecken. Über 1.000 Tonnen Material pro Tag sollen vom Hennesee per LKW in die ehemalige Klärschlamm-Deponie des Ruhrverbands nach Bestwig transportiert werden, insgesamt ca. 100.000 Tonnen. Am „Kahlen Kopf“ hat der WDR offenbar leider nicht gefilmt. Vielleicht macht er das ja noch?
Klick:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-schlammbaggern-im-hennesee-100.html

Hierzu auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=7114

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Ziegenkäse, ade! Oder: Ist das Prädikat „Bio“ nur eine Frage der Definition?

By adminRL at 12:41 pm on Wednesday, March 22, 2017

In Brilon und in einem größeren Radius im Sauerland scheiden sich die Geister wegen eines Bio-Ziegenhofs. Denn nach Aussagen dort beschäftigter ehemaliger Mitarbeiter und weiterer Augenzeugen herrschten (oder herrschen?) auf diesem Hof Zustände, die geeignet sind, jedem Tierfreund die Tränen in die Augen zu treiben. Nachzulesen ist das z.B. hier:
http://brilon-totallokal.de/2017/02/12/undercover-recherche-ziegen-auf-biohof-in-brilon-schwer-misshandelt-peta-zeigt-landwirt-an/

Schlimm … und noch schlimmer, weil es sich bei dem „Skandal-Hof“ um einen Betrieb mit Bio-Siegel handelt. Wer stellt sich da nicht unwillkürlich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit der Bio-Zertifizierung!? Spielt das Tierwohl bei der Vergabe des Bio-Siegels überhaupt eine Rolle? Offenbar sind wir nicht die ersten die danach fragen. WELT N24 veröffentlichte im August 2015 dazu diesen Bericht.
Klick:
https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article145631281/Verstuemmelte-Tiere-Das-Bio-Siegel-gibt-es-trotzdem.html

Hier einige Auszüge aus dem Artikel und zwar die, bei denen es speziell um die Tierhaltung geht. Zunächst: Es gibt verschiedene Bio-Siegel. Die einen stellen höhere Ansprüche, die anderen niedrigere. Niedrigschwellig scheint das EU-Siegel zu sein. Da sei z.B. die Enthornung nicht geregelt und die Fütterung mit gentechnisch verändertem Futter wäre erlaubt. „Das EU-Siegel steht nur für einen Mindeststandard in der biologischen Wirtschaft“, wird Armin Valet von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg zitiert.

Bessere Noten bekommt in dem Bericht das Demeter-Siegel. Zitat: „Aber auch solange das Tier noch lebt, gibt es gehörige Unterschiede zwischen den Bioanbietern. Für die Rinderhaltung haben die Demeter-Bauern sich die schärfsten Regeln unter den Bioverbänden auferlegt. Sie lassen den Rindern ihre Hörner, während die Kälber auf den konventionellen und auch den meisten Biohöfen in den ersten sechs Lebenswochen enthornt werden. So können sie im Stall enger gehalten werden und verletzen sich trotzdem nicht gegenseitig.“

Hörner und Schwänze dürften jedoch fast überall entfernt werden. Bioland, Naturland und Ecoland riefen ihre Bauern zwar dazu auf, die Ställe so geräumig zu gestalten, dass die Tiere nicht enthornt werden müssen, aber auf Antrag könne die Erlaubnis trotzdem erteilt werden. Die EU habe hier keine Regeln aufgestellt. Deshalb dürften auf Höfen im EU-Ausland die Hornstellen bei den Kälbern auch weggeätzt werden. In Deutschland wäre der Ätzstift dagegen überall verboten.

Auch für den sonstigen Umgang mit den Tieren gebe es in den EU-Richtlinien keine eindeutige Regelung. Es hieße dort lediglich: „Ein Leiden der Tiere, einschließlich Verstümmelung, ist während der gesamten Lebensdauer der Tiere sowie bei der Schlachtung so gering wie möglich zu halten.“ Doch die Anbauverbände Demeter, Naturland und Bioland ließen das Zähne-Abschleifen bei Ferkeln grundsätzlich nicht zu, heißt es weiter in dem WELT-Artikel vom 26.08.2015.

Insofern bleibt zu hoffen, dass Bioland bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen den Bio-Ziegenhof-Betreiber im Hochsauerlandkreis engagiert mitwirkt! Ansonsten: „Ziegenkäse, ade!“

PS: Noch nachdenklicher stimmt DAS:
http://www.biowahrheit.de/inhalt/verbaende.htm

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“Alles Lug und Trug”?

By adminRL at 11:51 am on Tuesday, March 21, 2017

Nun hat auch eine überregionale Zeitung die Vorgänge um den “Bio”-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg aufgegriffen. In der “taz” vom 20.03.2017 wird berichtet, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Im Fall des Ziegenhofs in Brilon hätte der 2014 eingeführte “Tierwohlcheck” offenbar versagt. “Bioland habe dem Betrieb unmittelbar die Mitgliedschaft gekündigt, nachdem der Verband von den Vorwürfen erfahren habe, heißt es vonseiten des Ökoverbandes.”

Peta zeige “sich vom Versagen des Tierwohlchecks wenig überrascht. ‘Das ist alles Lug und Trug’, sagte Sprecher Edmund Haferbeck über die Kontrollmechanismen auf den Biohöfen. Dabei spielt er etwa auf den Umstand an, dass die Biohöfe sich ihre Kontrollstellen selbst auswählen können und die Inspektionen nur in Ausnahmefällen unangekündigt sind.”

“Bioland weist zwar darauf hin, dass die ABCert erhebliche Gesundheitsmängel auf dem Ziegenhof festgestellt habe, woraufhin der Betrieb aufgefordert worden sei, ein Gesundheitskonzept zu erarbeiteten. Doch haben die Mängel allein offensichtlich nicht gereicht, dem Betrieb das Bioland-Siegel zu entziehen.”

Skepsis scheine angebracht, denn nach einer weiteren Kontrolle durch ABCert am 18.01.2017 gelte der Hof weiter als “zertifizierter Hersteller ökologischer Erzeugnisse” und dürfe seine Produkte weiterhin unter dem EU-Biosiegel vertreiben.

Der vollständige Artikel der taz steht hier: https://www.taz.de/Haltung-von-Milchziegen-auf-Biohoefen/!5390248/

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Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

By adminRL at 8:25 am on Wednesday, March 8, 2017

Termin beim Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet
Lange hatte die Dorfgemeinschaft Schederberge auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Arnsberg über die Klage gegen die Genehmigung der Putenmastanlage gewartet. Am 07. März 2017 war es endlich soweit.

Starkes Aufgebot aus Schederberge
Die Klägerin ist diejenige Hauseigentümerin, der die Massen-Mastanlage mit etwa 6,40 Metern Abstand zwischen ihrem Haus und einer Stallung am engsten auf die Pelle rückt. Sie kam in Begleitung vieler Dorfbewohner. Der Gerichtssaal beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde erstaunlich voll.

Die anderen Beteiligten
Die Beklagte, es handelte sich um die Stadt Meschede, wurde durch den Leiter des Bauordnungsamts und eine Rechtsanwältin vertreten. Die weiteren Akteure möchten wir auch erwähnen. Es waren zwei sogenannte Beigeladene, der eine ein Vertreter der Landwirtschaftskammer, der andere der Putenmastbetreiber himself sowie ihr gemeinsamer (!) Anwalt. Klar, auch der Klägerin stand ein Rechtsbeistand zur Seite.

Der Verhandlungsauftakt
Nachdem alle Platz gefunden hatten, ging die Verhandlung mit wenigen Minuten Verspätung los, zunächst mit einem kleinen Geplänkel wegen eines angeblich verspätet bei der Landwirtschaftskammer eingetroffenen Schriftsatzes. Es folgte das Vorlesen der Klageschrift inklusive eines umfangreichen, von den Schederbergern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Der Gutachter stellt darin ausführlich dar, dass die Putenmastanlage die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Beispiele nennen wir hier Mängel bei der Abluft und unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Transporte. Auch den Brandschutz bezeichnete der Gutachter als unzulänglich. Die schriftliche Erwiderung der Stadt Meschede wurde anschließend vorgetragen.

Landwirtschaftskammer und Landwirt einig
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der Putenmastbetreiber waren sich offenbar einig. Das von der Klägerin in Auftrag gegebene Gutachten wird von beiden in Frage gestellt. Alle Vorgaben, z.B. für Geruchsgutachten, seien hinlänglich berücksichtigt worden.

Klage zulässig / Rechtslage für Klägerin ungünstig
Der Vorsitzende Richter ging nun auf die Ortsbesichtigung vom 16.02.2016 ein und äußerte, an der Zulässigkeit der Klage bestünde kein Zweifel. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Meschede erteilten Baugenehmigung gebe es keine Bedenken. Der Richter sprach die planungsrechtliche Situation an. Es handele sich hier um eine Planung im Außenbereich; das Dorf Schederberge zähle nur als “Splittersiedlung”. Somit bestünde keine Schutzwürdigkeit. Die Kammer ließ es nicht bei diesen wenigen Sätzen bewenden, sondern erläuterte die für die Klägerin ungünstige Rechtslage. Demnach geht der Gesetzgeber z.B. auch nicht von einer Beeinträchtigung beim Wert des Hauses der Klägerin aus. Einwände gegen Luft- und Geruchsimmissionen, Befüllung der Güllebehälter, Brandschutz, Verkehrsbelastung, Ammoniak, Stickstoffe etc. würden nicht greifen. Alles in allem gelte die Massentierhaltung vor der eigenen Haustür für die Menschen in Schederberge als zumutbar. Geschuldet sei das u.a. auch den fehlenden Vorschriften. So gebe es beispielsweise keine Vorgabe, die zwingend einen Abstand von über 10 Metern vorschreibe.

Wohnen neben einer Mastanlage ist kein Vergnügen
Der Anwalt der Klägerin erläuterte daraufhin, wie sich die „Tuchfühlung“ zum Putenmastbetrieb ganz praktisch darstellt. Er gab zu bedenken, dass das ganze Grundstück der Klägerin belastet ist. Besonders sichtbar würde das durch die Putenfedern, die auch oft das Auto der Klägerin bedecken und verschmutzen. Auf das Brandschutzkonzept ging die Klägerseite auch ein. Das Konzept ginge im Falle eines Brandes von der Freilassung der Tiere aus. In so einer Situation wäre unter den gegebenen Umständen die Brandlöschung gar nicht möglich. Die Straße sei zu schmal für einen Begegnungsverkehr und somit auch für die Löschfahrzeuge.

Keine gesonderte Berücksichtigung von Einzelfällen
Die Anwältin der Stadt Meschede beeindruckte dieses Statement nicht. Sie schloss sich den Ausführungen des Gerichts an und äußerte, Extremfälle seien berücksichtigt und Einzelfälle müssten nicht gesondert berücksichtigt werden. Dass die Rettung nicht möglich sei, wäre eine Behauptung an der man zweifeln könne. Der Brandfall sei ein Ausnahmerisiko, das ein Nachbar habe.

Nur Spekulation?
Der gemeinsame Rechtsbeistand von Putenmastbetreiber und Landwirtschaftskammer äußerte, er habe keine weiteren Anmerkungen. Nachbarschaftliche Rechte würden nicht verletzt. Es gebe ein Brandschutzkonzept. Der Anwalt der Klägerin bewege sich im Rahmen von Spekulationen. Es gebe keine Ansatzpunkte, die die Baugenehmigung in Frage stellen.

Lebensqualität ade?
Die Klägerin schilderte daraufhin noch einmal selbst die unangenehmen Auswirkungen, mit denen sie alle vor Ort konfrontiert sind. So hätte es im vergangenen Januar und Februar bei der vorherrschenden Nordwindlage bis auf ganz wenige Tage unablässig „gestunken“.

Dynamik und Rechtsprechung
Der Vorsitzende Richter ging auf die persönlichen Ausführungen der Klägerin ein und erklärte, die Klägerin habe rechtlich eine schlechte Situation. Hinsichtlich der früheren, eher kleinlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes konstatierte er: „Landwirtschaft ist dynamisch“. Die Rechtsprechung sei so.

Vorschlag zur Güte
Zudem erkundigte er sich bei dem Putenmäster, ob er bei der Ausstallung etwas verbessern könne und ob es die Möglichkeit gebe, die Abluftkamine zu erhöhen. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass eine Berufung möglich sei. Bis zur Verhandlung könnten 2 Jahre ins Land gehen. Er wolle aber das Verfahren am selben Tag in einer wirtschaftlich vertretbaren Form zu Ende bringen. Aus seiner Sicht wäre das möglich, wenn sich derHofbesitzer mit der Erhöhung der Kamine um jeweils 1 Meter einverstanden erkläre und im Gegenzug die Klägerin die Klage zurückziehe.

Pause
Der Anwalt der Klägerin begrüßte diesen Vorschlag. Aus seiner Sicht hätten höhere Kamine einen guten Effekt. Der Vorsitzende Richter schlug eine Beratungspause vor. Alle Beteiligten waren damit einverstanden und die Vertreter von Stadt, Landwirtschaftskammer und der Putenmäster verließen gemeinsam den Sitzungssaal. Die Schederberger blieben derweil im Saal.

Fragen bleiben
Zwischenzeitlich war auch – anlässlich der nachfolgenden Verhandlung – der Gutachter, der im Auftrag der Dorfgemeinschaft Schederberge die besagte Studie erstellt hatte, eingetroffen. Auch er riet dazu, den Vergleich anzunehmen. Die Klägerin stellte sich allerdings laut die Frage, ob nach Verfahrensabschluss womöglich weitere Putenmastställe in Schederberge genehmigt werden.

Die Dorfgemeinschaft geht mit, die anderen nicht
Trotzdem, die Dorfgemeinschaft erklärte, sie gehe den Schritt mit und nehme den Vergleich an. Nicht so der Anwalt von Landwirtschaftskammer und Putenmäster. Er äußerte, der Vorschlag würde nicht zum Rechtsfrieden beitragen und wieder einen Klagegegenstand schaffen. Sein Mandant hätte im Verfahren entsprechende Vorschläge gemacht. Das wiederum ließ die Schederberger aufhorchen. Offenbar war ihnen von den gerade erwähnten Vorschlägen des Putenmästers bis dato nichts bekannt?

Entweder … oder
Der Richter versuchte zu vermitteln und erklärte, dass er für die Erhöhung der Kamine keine rechtlichen Hindernisse sieht. Der so angesprochene Anwalt reagierte mit dem Einwand, es wisse doch hier niemand, was die Erhöhung der Kamine bringe. Daraufhin argumentierte der Vorsitzende mit einer „Verbesserung der Atmosphäre“. Entweder das Verfahren werde heute beendet oder es gehe weiter und gab zu Bedenken, dass man sich in den 2 Jahren bis zur nächsten Verhandlung mit Unwägbarkeiten rumschlagen müsse. Wenn der Hofbesitzer den Vorschlag jetzt annehmen würde, wäre die Baugenehmigung rechtskräftig. Ansonsten bestünde ein gewisses Risiko. Die Stadt Meschede solle heute erklären, dass sie die Baugenehmigung für die Erhöhung der Kamine erteilt.

Pause(n)
Dann kam noch einmal zur Rede, dass der Putenmäster keinen neuen Klagegegenstand schaffen will. Es wurden auch noch Bedenkpausen speziell für Landwirtschaftskammer und Putenmäster eingelegt.

Langer Atem
Der Richter blieb hartnäckig und forderte die „unwillige Partei“ erneut auf, der Beigeladene solle erklären, dass er alle Kamine um 1 Meter erhöht. Um Gegenzug nähme die Klägerin die Klage zurück.

Kurzer Behördengang
Der Vertreter der Stadt gab auf Nachfrage an, für die Prüfung der Baugenehmigung benötige seine Behörde 2 Wochen.

Ein Hoch auf den Pragmatismus
Kammer und Vorschlagsgegner traten noch einige Zeit auf der Stelle. Und es gab wieder eine Beratungspause. Die für die Verhandlung angesetzte Zeit war schon deutlich überschritten. Letztlich obsiegte dann doch der Pragmatismus. Der Vergleich wurde – auch im Einvernehmen mit der Stadt – angenommen. Hurra!

Ergebnis
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Klägerin nimmt die Klage zurück. Die Stadt erteilt innerhalb von 2 Wochen die Baugenehmigung. Der Beigeladene erhöht alle Abluftkamine seiner Putenmaststallungen um jeweils 1 Meter.

Hoffnung
Der Vorsitzende Richter äußerte die Hoffnung, man möge sich in dieser Angelegenheit hier nicht wiedersehen.

Nachtrag I
Bleibt noch nachzutragen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Nachtrag II
Bleibt noch anzumerken: Die Puten spielten bei dieser Verhandlung so gut wie gar keine Rolle. Sie waren ja auch nicht Gegenstand der Klage. So bleibt nur die Hoffnung auf die Einsicht der Verbraucher. Tiere sind kluge und gefühlvolle Geschöpfe. Sie leben und leiden wie wir! Wenn wir sie züchten, halten und töten, nur um sie zu essen, sollten wir ihnen wenigsten ein einigermaßen erträgliches Leben gönnen! Ob das Wohl der Tiere in der drangvollen Enge einer Massenmastanlage wie in Schederberge gegeben ist, zweifeln wir an!

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Viele Fragen zur Ziegenhaltung

By adminRL at 6:38 pm on Thursday, March 2, 2017

Tierleid berührt viele Menschen. Das zeigt sich deutlich bei den Ereignissen um den Bio-Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg. Dort sollen die Haltungs- und Lebensbedingungen für Milchziegen und Lämmer und für Hofhunde erbärmlich sein, auch mit der Folge, dass viele Ziegen qualvoll verenden.

Mehr Informationen dazu z.B. hier:
http://www.bioland.de/ueber-uns/landesverbaende/nordrhein-westfalen/nrw-detail/article/hintergrundinformationen-ziegenbetrieb-in-brilon.html
Bioland hat auch mitgeteilt, dass der Verband vor der Kündigung selbst eine Kontrolle des Hofes durch einen unabhängigen Gutachter veranlasst hatte, mit sehr bedenklichen Ergebnissen.

Der Eigentümer des Betriebes sieht sich nach dem Bekanntwerden der auch mit Fotos und Videos unterlegten Vorwürfe massiven Anschuldigungen ausgesetzt. Doch nicht nur der Tierhalter ist ins Kreuzfeuer geraten. Fragen, wieso offensichtliche Missstände nicht abgestellt worden sind, muss sich auch das Kreisveterinäramt gefallen lassen.

Thema im Umweltausschuss
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 09.01. und am 14.02.2017 beantragt, die beiden „Skandal-Ziegenhöfe“ in Medebach und in Brilon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten zu nehmen. Die Kreisverwaltung folgte den Anträgen und erstellte zwei Vorlagen. Die eine beschäftigt sich mit dem Hof im Stadtgebiet Medebach, die andere mit der Ziegenhaltung in Brilon-Scharfenberg, an der Möhneburg. Der Ausschuss befasst sich voraussichtlich bei seiner Sitzung am 9. März im Kreishaus in Meschede mit den zwei Anträgen bzw. Vorlagen. Beginn ist um 17.00 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich; allerdings dürfen die ZuhörerInnen keine Fragen stellen.

Fragen über Fragen
Die Erläuterungen des Kreisveterinäramts zu der Situation bei der Ziegenhaltung auf dem Hof in Brilon erklären einiges aber längst nicht alles. Aus diesem Grund wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 28.02. mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Wen`s interessiert, hier sind die diversen Fragen der SBL/FW:
„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Thema: Vorlage 9/687 – Ergänzende Fragen zur Ziegenhaltung auf dem Hof B. in Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Erarbeitung der Vorlage 9/687. Wir haben sie mit großem Interesse gelesen. Gleichwohl wirft der Inhalt etliche weitere Fragen auf. Viele Menschen hat das Schicksal der Tiere schockiert. Wir fassen hier diverse Fragen zusammen und bitten – wegen der anstehenden Beratungen im Kreistag und im Umweltausschuss – um zeitnahe Beantwortung.

I. Kontrollen und Maßnahmen
1. Wer hat das Veterinäramt Anfang 2016 auf Bestandsprobleme in dem Ziegenhof in Brilon- Scharfenberg hingewiesen?
2. Etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof sollen mit dem Erreger einer „chronischen Infektionskrankheit“ infiziert sein. Um welche Infektionserkrankung(en) handelt es sich genau?
3. Was genau unternahmen Kreisveterinäramt und Hofbesitzer, nachdem Ihre Mitarbeiter/innen „Anfang 2016“ (aufgrund eines Hinweises) bei rund 90 % der Ziegen auf dem BioHof in Brilon-Scharfenberg die Infektionskrankheit diagnostiziert hatte? (Z.B. Aufforderung an den Hofbetreiber, die kranken Tiere zu behandeln und die gesunden vorbeugend impfen zu lassen?)
4. Wurden und werden die gesunden Tiere von den erkrankten Tiere separiert? Wurden und werden hochgradig erkrankte Tiere aus dem Bestand entfernt und durch den Hoftierarzt fachmännisch getötet oder etwa der Schlachtung zugeführt? Oder wurde und wird gewartet, bis sie einen „natürlichen“ Tod sterben?
5. Welches waren die Gründe, die Bestandsbetreuung von angestellten Doktorandinnen auf einen Hoftierarzt zu wechseln?
6. Ist der Hoftierarzt nur im Bedarfsfall vor Ort? Oder begutachtet er regelmäßig den gesamten Tierbestand dieses Betriebes?
7. Kam es Ihres Wissens zu Meldungen und Beanstandungen durch den Hoftierarzt?
8. Wusste das Veterinäramt von der den ganzen Sommer draußen gehaltenen Herde von ca. 250 bis 300 Tieren?
9. Haben der Tiergesundheitsdienst bzw. die auf dem Hof beratenden Mitarbeiter der LWK NRW ausreichende Erfahrung in der Sanierung von Milchziegenherden? Wieso wurde kein Fachmann, z.B. der Uni Gießen, hinzugezogen? Wurden im Rahmen der Kontrollen auch die übergeordnete Behörde bzw. Abteilungen des Ministeriums hinzugezogen? Ist der Verdacht gerechtfertigt, dass – wenn bei einem solchen Risikobetrieb der Hoftierarzt im gesamten Jahr 2016 nur 11mal auf dem Betrieb war – es hier zu massiven Tierschutzverstößen im Umgang mit schwer kranken Tieren gekommen sein kann?
10. Welche Erkenntnisse haben Sie über den Weg der Einschleppung und über die Ausbreitung der Krankheit? Wie konnte es unter dieser angeblich fachlichen Betreuung geschehen, dass zugekaufte Ziegen Tierseuchen in den Bestand brachten? Warum wurden keine Ziegen aus CAE-unverdächtigen Beständen gekauft? Wurde anhand der Ohrmarken der infizierten Tiere der Herkunftsbetrieb ermittelt?
11. Gab und gibt es seitens des Tierhalters, der Behörden und der Veterinärärzte vorbeugende Maßnahmen, damit sich die im Bestand grassierende Krankheit nicht weiter ausbreitet und keine neuen Krankheiten und Seuchen entstehen? Welche?
12. Die Bilder und Videos vom Betrieb lassen sowohl auf CAE als auch auf Pseudotuberkulose im Bestand schließen. Beide Krankheiten sind auf Ziegenmilchbetrieben nicht selten. Für CAE fand eine Studie der TU München Raten bis 15%; ähnliches gilt für PseudoTB (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/17473/1/Sieber_Philipp_L.pdf, S. 6 f. u. 11 f.).Wie ist es zu erklären, dass offensichtlich in anderen Betrieben die Rahmenbedingungen wie Bestandsbetreuung, Tierwohl und Fütterung so signifikant besser sind, dass dort mit diesen Erkrankungen gelebt werden kann, ohne dass es zu solch gravierenden Bildern kommt?
13. Bilder der toten Tiere und die zu sehenden Silageballen lassen auch den Verdacht auf Listeriose aufkommen. Wurde im Bestand auch Listeriose (eine meldepflichtige Krankheit) gefunden?
14. Wurden die Ohrmarken der verendeten Tiere vom Entsorger notiert und wurden diese Abgänge mit dem Bestandsregister abgeglichen? Waren alle Ohrmarken mit der „richtigen“ Betriebsnummer versehen? Gab es auf den Ziegenhof in Medebach gestorbene Tiere mit Ohrmarken aus dem Hof in Brilon-Scharfenberg?
15. Wie gut sind die Chancen, dass die Tiere nach entsprechender Behandlung wieder vollständig gesund werden?
16. Aus welchen Gründen hat der Anbauverband Bioland dem Betrieb den Erzeugervertrag Ende 2016 gekündigt?
17. Handelte es sich bei der erwähnten Biokontrolle durch ABCERT am 18.01.2017 um eine angemeldete Kontrolle? Wieso erfolgte diese bereits so kurze Zeit nach der vorherigen Kontrolle Anfang Dezember 2016?

II. Verletzte, abgemagerte und tote Tiere
1. Welches Futter erhalten die Milchziegen, welches die Lämmer?
2. Bilder vom Weidegang der Herde zeigen viele lahmende humpelnde Tiere und es liegen auch Bilder ungepflegter Klauen vor. Wurde der Zustand der Klauen bei den Kontrollen ebenfalls überprüft?
3. Wie erklären Sie sich die Verletzungen und die offenen Wunden der Ziegen, die die Tiere – nach den Fotos zu urteilen – offenbar aufwiesen?
4. Wurde bei den Kontrollen der unsachgemäße Umgang mit Tierkadavern beanstandet? Warum wurde dem Betrieb nicht die Auflage erteilt, entsprechende Kadavertonnen aufzustellen, wenn doch klar war, dass viele Tiere sterben werden?
5. Wieso wurde das Risiko der Krankheitsübertragung durch Schadnager und Haustiere durch nur notdürftig mit Silofolie auf natürlichem Boden gelagerte Kadaver in Kauf genommen?
6. Wie hoch war auf diesem Hof die „offizielle“ Sterberate der Milchziegen im Jahr 2016, wie hoch vermutlich die „inoffizielle“? Wie hoch waren im gleichen Zeitraum die „offizielle und die „inoffizielle“ Sterberate bei den Lämmern?

III. Wie geht es weiter?
1. Wird die Milch der kranken Ziegen weiterhin vermarktet? Wenn ja, gibt es Risiken für die Verbraucher?
2. Deuten wir es richtig, dass der Ziegenbestand des Hofes in Brilon-Scharfenberg bis Anfang 2019 auf natürliche Weise „auslaufen“ soll, oder welche Maßnahmen sind geplant, damit die bisherige Herde bis dahin „vollständig verschwunden“ ist?
3. Sind auch für den Ziegenbetrieb in Medebach tätige Personen daran beteiligt, dass parallel zum „Verschwinden“ der alten Herde eine neue Herde mit gesunden Tieren „in Nordhessen aufgebaut wird“?
4. Wiederholt gab es Berichte über Beziehungen zwischen den beiden in der Diskussion stehenden Ziegenhöfen in Brilon und in Medebach. Gibt es personelle Verbindungen zwischen diesen Betrieben? Wurden oder werden Tiere ausgetauscht?
5. Gibt es verwandtschaftliche, geschäftliche oder ähnliche enge Verhältnisse zwischen einzelnen Amtsveterinären und dem Hofbetreiber in Brilon-Scharfenberg?
7. Wird der Betrieb auch weiterhin ohne jeden Sachkundenachweis Nutztiere halten dürfen?“

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Mahnwache zur Ziegenhaltung im Möhnetal

By adminRL at 12:00 am on Tuesday, February 28, 2017

Am Sonntag (26.02.) gab es eine Seltenheit im Hochsauerlandkreis: Zu einer demonstrationsähnlichen Veranstaltung versammelten sich mehr als 100 Personen. Es ging um eine Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf einem Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der etwa 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik steht auch das Kreisveterinäramt, das die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll.

Bereits die Wahl der Ortes für die Mahnwache war mit einigen Merkwürdigkeiten verbunden. Die Veranstalterinnen hatten die Mahnwache angemeldet für einen Ort in der Nähe des betreffenden Hofes, auf einem öffentlichen Radweg im Möhnetal. Dem hatte die Kreispolizeibehörde schriftlich mit Bescheid vom 17.02.2017 zugestimmt. Doch dann meldete sich die Polizei telefonisch bei einer der Veranstalterinnen und verlangte, dass die Veranstaltung an einen anderen Ort verlegt werden müsse. Nun wurde der Briloner Marktplatz als Veranstaltungsort ausgewählt, mitten in der Stadt. Doch auch dieser Ort wurde verhindert und es erfolgte eine Verlegung in den Park vor dem Briloner Kreishaus, an den Rand der Innenstadt und weit entfernt von dem Hof, um den es geht. Ob für diese Merkwürdigkeiten die Stadt Brilon oder die Kreispolizeibehörde oder vielleicht sogar beide verantwortlich sind, wird derzeit noch durch schriftliche Anfragen geklärt.

Bei der Mahnwache gab es Ansprachen der Initiatoren und eines ehemaligen Mitarbeiters des Ziegenhofs. Die von ihnen geschilderten Umstände der Ziegenhaltung, die auch bereits in Videos und Fotos dokumentiert worden waren, lösten bei vielen TeilnehmerInnen der Mahnwache Entsetzen aus.

MahnwacheBrilon-20170226

Nach der Mahnwache wurden Unterschriften gesammelt. Diese Sammlung wird auch in den nächsten Tagen fortgesetzt. Wer eine Unterschriftenliste einsetzen möchte, findet sie hier.

Heute (am 27.02.) veröffentlichte die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dieser öffentlichen Sitzung wird – aus Sicht des Kreisveterinäramtes – über die Ziegenhaltung auf dem Hof an der Briloner Möhneburg berichtet werden. Wer die Drucksache liest, kann auf den ersten Blick den Eindruck gewinnen, dass – laut Kreisveterinäramt – mit der Ziegenhaltung auf diesem Hof alles in Ordnung zu sein scheint.
Wer genauer hinschaut, findet aber sogar in dieser von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache einige Hinweise, dass Handlungsbedarf besteht. Es wird bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt. Wie die “chronische Infektionskrankheit” heisst, erfahren wir aus der Drucksache nicht, auch nichts über evtl Folgen für die Verwertung der Milch. Und über die Auswirkungen der Krankheit steht wenig Konkretes drin, außer dass sie die Ursache für die Abmagerung sein soll. Ebenso bleibt die konkrete Krankheitsursache im Dunkeln (“Der wichtigste Weg der Einschleppung dieser Erkrankung … ” stellt nur eine ganz allgemeine Aussage dar!). Notwendig wären auch Infos über Behandlungsmöglichkeiten und ggf unterlassene Vorbeugung, z.B. durch Impfung oder mit besserer Hygiene oder mit anderem Futter. All das steht nicht in der Drucksache…

Vielleicht gelingt es ja in der Sitzung des Kreisumweltausschusses am Donnerstag 09.03. in Meschede, für mehr Klarheit zu sorgen?

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Das Dauer-Mirakel um die „entsorgten“ Puten

By adminRL at 9:11 pm on Saturday, February 25, 2017

Trauerspiel
Seit dem Zufallsfund von 20 oder mehr toten Puten an einem Weg zwischen Meschede und Schederberge ist nun schon fast ein halbes Jahr ins Land gezogen. „DerWesten“ ließ uns damals – am 24.10.2016 – wissen:
„… Die Polizei ermittelt wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern. Ein Zusammenhang mit der Puten-Mast in Schederberge besteht nach Informationen unserer Zeitung nicht.“
Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/20-tote-puten-zwischen-meschede-und-schederberge-entsorgt-id12302603.html
Ob die WP bei der Polizeibehörde nachgefragt hat was denn aus den Ermittlungen geworden ist, wissen wir nicht.

Zumindest eine Kreistagsfraktion fragte bei der Kreisverwaltung nach. Auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist das Geschehen zusammen gefasst. Hier können Sie Akt 1 bis 4 nachlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=7195

Und nun zum 5. Akt
Den hatte die SBL/FW ja noch angekündigt …
Also: Polizeiliche Ermittlungen, Aufklärung? Wohl nicht. Nach fast einem halben Jahr stehen wir immer noch vor den selben Rätseln:
• Aus welchem Stall stammt das Geflügel?
• Wie sind die Puten zu Tode gekommen?
• Wer hat die toten Tiere in Plastik verpackt?
• Warum waren alle Tierkörper ohne Köpfe?
• Wer hat die Kadaver an dem Weg zwischen Meschede und Schederberge abgelegt und warum?
• Warum lagen an der Fundstelle lange Zeit noch Federn und andere Geflügelüberreste?
• Wurde eine Strafanzeige wegen illegaler Müllentsorgung und Verstößen gegen die illegale Entsorgung von Tierkadavern gestellt?
• Hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen?
• Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
• Warum ist das Kreisveterinäramt offenbar nicht tätig geworden?

Hoffnungslos? Warum?
Die Erklärung liefert nachfolgendes Schreiben des Hochsauerlandkreises (mit Datum vom 16.02.2017)!

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: „Entsorgte“ Puten II, Anfrage vom 07.02.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 17.01.2017 mitgeteilt habe, war das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht involviert. Dem Veterinäramt ist weder bekannt, ob den Strafverfolgungsbehörden eine Anzeige vorliegt, noch ob die Polizei Ermittlungen aufgenommen hat.

Gem. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag besteht das Fragerecht der
Kreistagsmitglieder nur in Bezug auf Angelegenheiten des Kreises. Die Tätigkeit der Kreispolizeibehörde ist keine Angelegenheit des Kreises und unterliegt insoweit nicht der Kontrolle des Kreistags. Über evtl. polizeiliche Ermittlungen kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft geben.“

Das eine Amt weiß also offiziell nichts, und das andere Amt darf nichts sagen…

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