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Wie soll die Bobbahn künftig finanziert werden?

By admin at 11:00 am on Thursday, December 2, 2021

Eine der umstrittensten Beteiligungen des HSK ist die Bobbahn in Winterberg. Gesellschafter der “Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH”, wie die Gesellschaft offiziell heisst, sind zu je 50% der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.
Am Montag (29.11.2021) standen im Wirtschaftsausschuss des HSK die Wirtschaftspläne von 7 Beteiligungsgesellschaften auf der Tagesordnung, darunter auch die Bobbahn.

Die Verschuldung der Gesellschaft liegt Ende 2021 bei 1,605 Mio Euro. Jährlich werden aufgrund eines Tilgungskonzeptes, das die SBL veranlasst hat, 100 TEuro zurück gezahlt. Für den laufenden Betrieb benötigt die Bobbahn bisher einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 764 TEuro. Außerdem zahlen die Gesellschafter 100 TEuro pro Jahr an Investitionskostenzuschuss (also genau den Betrag, den sie vorher als Tilgung erhalten haben …)
Sogar die Geschäftsführung stellt im Wirtschaftsplan fest: “Die Gesellschaft leidet unter einem strukturellen Defizit.”

Nun verändern sich aber diese Rahmenbedingungen erheblich:
Der Bund kürzt seinen Betriebskostenzuschuss um 248 TEuro,
und die Gesellschaft benötigt weitere 136 TEuro für Investitionen.
Das bedeutet, dass sich die Liquidität innerhalb eines Jahres um fast 400 TEuro verschlechtert, und das voraussichtlich auf Dauer. Damit wird sich die Belastung der Gesellschafter über die bisher gezahlten 864 TEuro hinaus auf etwa 1,25 Mio Euro erhöhen.

Und spannend wird auch, wie die Belastungen verteilt werden. Als die SBL in der Wirtschaftsausschusssitzung nachfragte, wie sich die Geschäftsführung die Finanzierung für die Zukunft vorstellt, verwies einer der Geschäftsführer auf eine Formulierung im Wirtschaftsplan. Da steht: “Sollte das Verlustniveau wegen dauerhaft wegfallender Bundesmittel auch in den folgenden Jahren vergleichbar dem 2022`iger Verlust ausfallen, bedarf es für den Ausgleich der Verluste erhöhter Verlustübernahmen seitens der Gesellschafter.”
Dieser Satz stellte sich aber sogleich als Makulatur heraus, denn sofort danach berichtete derselbe Geschäftsführer, dass in der Gesellschafterversammlung auf Wunsch des Gesellschafters Stadt Winterberg beschlossen worden sei, diesen Satz zu streichen…

Es gibt also keinerlei Strategie, wie die Mehrbelastungen verteilt werden sollen. Wenn die Stadt Winterberg sich weigert, ihren Anteil zu tragen, bedeutet das entweder die Auflösung der Bobbahn-Gesellschaft oder eine Veränderung des Gesellschaftsvertrages zu Lasten des HSK.

Hinzu kommen ungeklärte Grundstücksfragen, denn es gibt Streit darüber, ob die Bobbahn-Gesellschaft auf Dauer über die Grundstücke verfügen kann, auf denen die Bobbahn gebaut wurde. Dazu kündigte die Geschäftsführung auf Anfrage der SBL für Anfang 2022 einen Bericht an.

Hier steht der vollständige Wirtschaftsplan, allerdings auf Seite 9 noch mit dem mittlerweile gestrichenen Satz für die Verlustübernahmen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZchKb8AaqlbkFqHpqaJCB87SLh_061sxLUKzB8yfxdvb/Anlage_5_SZW.pdf

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