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Merz & Co. – Im Nebenjob auch Volksvertreter

By admin at 12:01 am on Thursday, July 5, 2007

Die Politiker, die in Karlsruhe klagten, arbeiten meist als Rechtsanwälte und sitzen in zahlreichen Aufsichtsräten. Und fürs Parlament bleibt dann auch noch ein wenig Zeit …VON ANDREAS BACHMANN

Geht noch mal seine Nebenjobs durch: Friedrich Merz im Bundestag. Foto: ap

BERLIN taz Der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz ist ein echter Workaholic. Er arbeitet, wie die meisten seiner Mitkläger, im Hauptberuf als Rechtsanwalt. Daneben sitzt er noch in diversen Aufsichtsräten. Bei der Deutschen Börse AG ebenso wie bei der Interseroh AG zur Verwertung von Sekundärrohstoffen und der Immobiliengesellschaft IVG.

Außerdem ist Merz Verwaltungsratsmitglied von BASF in Antwerpen und Vorsitzender des Konzernbeirats der AXA Versicherungs AG. Im Beirat der Commerzbank ist er normales Mitglied ebenso wie bei den Wirtschaftsprüfern von Ernst & Young.

Bei so vielen Nebentätigkeiten bleibt wohl kaum noch Zeit für seinen Job im Parlament. Der heutige Hinterbänkler Merz gibt auch offen zu, dass er höchstens die Hälfte seiner Zeit damit verbringt, die Interessen der Wähler zu vertreten.

Eine solch imposante Reihe an Nebentätigkeiten hat natürlich nicht jeder der acht Mitkläger vorzuweisen. Interessenkonflikte scheinen aber dennoch programmiert. So ist der Vorsitzende des Medienausschusses, Hans-Joachim Otto (FDP), gleichzeitig ehrenamtlich im Programmausschuss von RTL und im Programmbeirat des Radiosenders Main FM tätig. Einer seiner Beratungsschwerpunkte als Anwalt bei der Frankfurter Kanzlei Kestler Mielert Otto liegt im IT- und Medienrecht.

Der Versicherungsfachmann und Generalvertreter Max Straubinger von der CSU und der selbstständige Unternehmer Heinrich Kolb (FDP) sind die einzigen der neun Abgeordneten, die in ihrer Nebentätigkeit keinen anwaltlichen Pflichten nachgehen. Kolb ist geschäftsführender Gesellschafter eines metallverarbeitenden Betriebs im Odenwald. Seit 2001 ist er auch Bundesvorsitzender der Vereinigung Liberaler Mittelstand e. V. Er sieht in der Offenlegungspflicht einen Wettbewerbsnachteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen.

Der jüngste der Kläger, der 31-jährige Marco Wanderwitz, ist Vorsitzender der Jungen Gruppe der Union im Parlament. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Sachsenring Rennstrecken Management GmbH verdient er seinen Angaben zufolge nicht mehr als 10 Euro im Monat.

(aus taz vom 05.07.2007)

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