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Ehemaliger Bundespostminister kämpft gegen Abschiebungen

By admin at 12:54 am on Tuesday, November 13, 2012

Der ehemalige Bundespostminister Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling setzt sich seit einigen Jahren mit dem Thema “Flüchtlinge” auseinander.

Sein besonderes Engagement gilt ethnischen Minderheiten, die als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen. Viele von ihnen wurden in den Kosovo, nach Serbien oder in andere Länder abgeschoben oder sind aktuell von Abschiebung bedroht.

Dr. Schwarz-Schilling ist ein erklärter Gegner von Abschiebungen. Das machte er auch bei dem Fachgespräch zur „Situation der Minderheiten im Kosovo“, die am 30.10.2012 im Landtag in Düsseldorf stattfand, unmissverständlich deutlich. Der Minister a.D. schilderte ungeschönt die erbärmliche und aussichtslose Situation der rückgeführten Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo. Er kennt ihre verzweifelte Lage aus eigener Anschauung. Es wundert ihn aber nicht, dass offizielle Regierungsorganisationen die Lage anders sehen. Jeder könne im Kosovo sehen, was er sehen will. Klar, dass offiziellen Delegationen nur Vorzeigeprojekte vorgeführt bekämen. Schaue man ein, zwei Straßen weiter, sehe man ganz andere Bilder, Bilder des Elends.

Dr. Schwarz-Schilling kritisierte auch bei der Veranstaltung im NRW-Landtag die Abschiebepraxis deutscher Behörden. Er plädierte für humane Lösungen und für die Integration der ca. 10.000 Kosovo-Roma und der anderen Minderheiten in Deutschland. Großer Unsinn sei es, riesige Geldbeträge für die Reintegration abgeschobener Flüchtlinge in den Kosovo zu schicken. Würde man nur einen kleinen Teil dieses Geldes hier in Deutschland für diese Menschen aufwenden, könnte viel mehr erreicht werden.

Die Moderatorin der Veranstaltung im Landtag, MdL Monika Düker (Grüne), bat abschließend Herrn Dr. Schwarz-Schilling, seine Partei, die CDU, zu einer anderen Haltung bzgl. Rückführungen und Abschiebungen zu bewegen.

Der frühere Bundespostminister hat jedenfalls keine Scheu, sich mit Ausländerbehörden auseinanderzusetzen. Das beweist z.B. dieser Artikel aus der Wetterauer Zeitung vom 24.12.2011:

In einem offenen Brief an Landrat Joachim Arnold greift Prof. Christian Schwarz-Schilling die Ausländerbehörde des Wetteraukreises an. Der frühere EU-Sonderbeauftragte für Bosnien-Herzegowina erhebt den Vorwurf, der Ermessensspielraum, den das Ausländergesetz gebe, werde vom Kreis systematisch zu Ungunsten der Betroffenen genutzt.

Statt zu helfen sei im Gegenteil nicht auszuschließen, dass eine möglichst schnelle Abschiebung das eigentliche Ziel der Behörde sei. „Diese Unterstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück“, reagiert der Landrat. „Wir handeln aufgrund von Recht und Gesetz.“ Die Ausländerbehörde treffe sehr wohl Ermessensentscheidungen, „insbesondere da, wo wir feststellen, dass Integration vorhanden ist“. Man sei interessiert daran, solche Menschen „bei uns zu behalten“. Dies setze aber voraus, „dass wir Ermessen ausüben können. Das können wir dann nicht mehr, wenn Menschen beim Beschaffen von Informationen nicht mitwirken, uns belügen oder eine Scheinehe eingehen“.
Schwarz-Schilling führt die Fälle von Familie Sogamanian (Altenstadt), Sragjana Gashi (Ortenberg) und Ulfeta Ahmetovic (Echzell) auf, um seine Kritik am Vorgehen der Behörde zu verdeutlichen.

So habe Sragjana Gashi eine ihr angebotene Arbeitsstelle zunächst nicht antreten können, weil die Ausländerbehörde ihr Hindernisse in den Weg gelegt habe. Erst habe es geheißen, sie habe nur eine Duldung mit kurzen Fristen und könne daher keine Arbeitserlaubnis aufweisen. Schwarz-Schilling fragte bei der Bundesarbeitsagentur nach und bekam die Auskunft: Gashi könne sehr wohl eine Aufenthaltsgenehmigung mit der vollen Zusage der Erwerbstätigkeit erhalten, der Kreis möge sie beantragen.

Der wiederum, so Schwarz-Schilling, habe nun als nächstes Argument gegenüber der Arbeitsagentur angeführt, Gashi sei für vier Monate nicht im Besitz einer Duldung gewesen. Schwarz-Schilling: „Dass die Behörde daraus herleitet, dass Frau Gashi sich in dieser Zeit nicht in Deutschland aufgehalten habe und damit die notwendige Zeit einer vierjährigen Duldung, wie es nach dem Gesetz vorgeschrieben ist, nicht erfüllt habe, ist wirklich eine erstaunliche Interpretation gegen die Betroffene.“

Der fehlende Zeitraum erkläre sich überdies so, dass Gashi mit 16. Jahren ihre Duldung eigenständig hätte beantragen müssen. Das habe die Behörde ihrer Mutter mitgeteilt, die dies aber, laut Gashi, vergessen habe, ihr zu sagen. „Unverzüglich nach Entdecken dieses Mangels stellte sie den Antrag. Wäre es nicht Aufgabe der Ausländerbehörde gewesen, dem nunmehr erwachsenen Kind eigens mitzuteilen, dass sie jetzt einen eigenen Duldungsantrag stellen muss?“ fragt Schwarz-Schilling.

Nein, sagt Ernst Meiss, Leiter des Fachdienstes Recht beim Wetteraukreis. Es gibt zum einen eine Verpflichtung, sich zu erkundigen. Zum anderen hat die Behörde ja informiert. Woher soll sie wissen, dass etwas nicht zugegangen ist?

Schwarz-Schilling: Kreis will möglichst schnell abschieben
Ein weiteres Problem beim Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis ist, dass Gashi keinen Pass vorweisen kann. Das kosovarische Konsulat, so Schwarz-Schilling, habe die Ausländerbehörde gebeten, Gashi vorübergehend Ersatzpapiere auszustellen, weil die Beschaffung entsprechender Unterlagen aus dem Kosovo sehr zeitaufwändig sei. Doch der Kreis reagiere nicht.

Die Behörde wiederum hält es für zumutbar, „dass Frau Gashi versucht, einen kosovarischen Pass zu erlangen“. Meiss: „Es gibt zahlreiche Fälle, in denen wir Ersatzpapiere ausgestellt haben, und diese Menschen – auch Roma – sind dann in den Kosovo und haben sich einen Pass besorgt.“ Das lehnt Gashi ab, weil sie Angst habe, dann nicht mehr einreisen zu dürfen. Doch es gebe noch eine andere Möglichkeit, betont Meiss: „Frau Gashi muss nachweisen, dass sie sich bemüht hat, etwas über das Generalkonsulat zu erhalten. Bislang habe die junge Frau aber nicht mitgewirkt.“

„Wir haben ihnen geholfen“

Im Fall von Ulfeta Ahmetovic aus Echzell – einer Serbin, die mit ihrer Tochter seit 18 Jahren hier lebt – werde ihr eine Scheinehe angelastet, die aber keine gewesen sei, rügt Schwarz-Schilling. Auch bringe die Ausländerbehörde den Antrag auf das Aufenthaltsrecht der Tochter, das einwandfrei gegeben sei, nicht weiter voran, weil sie dann auch über die Mutter neu entscheiden müsste. „Da sich die Tochter in der Schulausbildung befindet und weitere Ausbildungsgänge in der Planung sind, würde dann nämlich auch ein entsprechendes Anrecht für den Aufenthalt der Mutter entstehen“, sagt Schwarz-Schilling.

„Das Argument der Scheinehe hat sich längst erledigt“, widerspricht Meiss. Sehr wohl habe die Behörde hier ihren Ermessensspielraum genutzt: »Wir haben den beiden geholfen, sonst wären sie doch längst weg.“

„Zunächst war der Aufenthalt der Tochter an den der Mutter geknüft“, erklärt Meiss das Entgegenkommen. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, wurde die Abhängigkeit umgekehrt: Die Mutter darf bleiben, solange die Tochter in Ausbildung und noch keine 18 Jahre ist. Das Problem: Das Mädchen habe ihre Ausbildung, das Fachabitur, nicht beendet, sagt Meiss. Während sie „faktische Inländerin“ sei und bleiben dürfe, müsse die Situation der Mutter geprüft werden. „Ein Problem könnte sein, dass ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.“ Schwarz-Schilling habe eine Petition eingereicht.

Die Maßnahmen, die die Behörde im Fall Sogamanian getroffen habe, dürfen laut Schwarz-Schilling „weder in einem Rechtsstaat noch in unserer mitteleuropäischen Kultur erlaubt sein“. Die Umstände der »überfallartigen Abschiebung« seien menschenunwürdig und menschenrechtsverachtend. Dazu will Meiss keine Stellung nehmen, betont aber: „Wir legen Gesetze in keinem Fall so aus, dass man möglichst schnell abschieben kann. Jeder Fall wird sorgfältigst geprüft, ob Ansprüche auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehen. Wenn nicht, gibt es in der Regel immer noch eine gerichtliche Überprüfung.

Zur Frage, wer die Familie abgeschoben hat, bestätigt Meiss klar: Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis trifft der Wetteraukreis, „für das Durchsetzen der Ausreisepflicht, also für die Abschiebung, ist das Regierungspräsidium zuständig“. Das RP prüft, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, und vollstreckt dann. Für die Detailarbeit bediene sich das RP der Ausländerbehörde, etwa wenn es um die Frage gehe, ob Pässe vorliegen. „Da leisten wir Amtshilfe“, sagt Meiss.

Klick:
http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Altenstadt/Artikel,-Schwarz-Schilling-Kreis-will-moeglichst-schnell-abschieben-_arid,309410_costart,2_regid,3_puid,1_pageid,88.html

Noch so ein Fall:
http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Roma-Familie-droht-Abschiebung-in-den-Kosovo-_arid,350002_costart,1_regid,3_puid,1_pageid,91.html

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