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SBL/FW stellt Anfrage zu Notarzteinsatzfahrzeugen

By adminRL at 10:11 am on Wednesday, April 9, 2014

Die Sachkundige Bürgerin der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK ist niedergelassene Ärztin in Brilon. Berufsbedingt kennt sie sich gut aus mit den Vorzügen und Nachteilen des Rettungsdienstbedarfsplans und damit, wie es mit den Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) klappt.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL/FW, stellte am 08.04.2014 zu dieser Thematik eine Anfrage an den Landrat und den Ausschussvorsitzenden des Gesundheits- und Sozialausschusses. Für alle Interessierten hier der komplette Wortlaut seines Schreibens:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

im Jahr 2008 hat der Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, im Jahr 2010 wurde ein ergänzendes Gutachten mit einigen Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, und zum 01.02.2012 wurde der hausärztliche Notfalldienst neu geregelt. Nach mehrjähriger Erfahrung sind noch nicht alle Ärzte und Patienten mit den Ergebnissen zufrieden.

Daum möchte ich Sie hiermit um die Beantwortung einiger Fragen bitten:

1. An welchen Städten und Gemeinden mit Rettungsstationen sind derzeit ein oder mehrere NEF stationiert?
In welchen Rettungswachen ist das nicht der Fall?
Welche Veränderungen bei den NEF gab es seit dem Beschluss über den Rettungsdienstbedarfsplan vom 20.06.2008?

2. In welchen dieser Orte befindet sich der Standort des NEF nicht in der Nähe des im Alarmie-rungsfall aufzunehmenden Arztes?
Welche Anfahrtzeiten für das Abholen des Arztes entstehen dadurch?
Welche Möglichkeiten bestehen, das NEF näher beim Arzt zu stationieren?

3. Welche Auswirkungen hat das Nichtvorhandensein eines NEF für die Arbeit der davon betroffenen Rettungswachen, z.B. in Brilon?

4. Welche “Vertretungs”-Lösungen gibt es für die Rettungswachen, an denen entweder kein NEF stationiert ist oder für den Fall, dass das/die NEF bereits im Einsatz ist/sind?
Welche zeitlichen Auswirkungen haben diese Vertretungen?

5. In welchem Umfang fallen Fahrten mit einem RTW an, weil die hausärztliche Fahrdienst¬zentrale in Duisburg telefonisch entweder gar nicht oder erst nach sehr langen Wartezeiten er-reichbar ist oder weil es sehr lange bis zum Eintreffen des Hausarztes im Fahrdienstes dauert?

6. Wie lässt sich der Anteil medizinisch nicht notwendiger Einsätze für die RTW (z.B. bei Baga-tellunfällen während des Schulunterrichts) reduzieren, um mehr Reserven für die eigentlichen Aufgaben der RTW im Notfall zu haben?

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