Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL begrüßt späteren Kommunalwahltermin

By admin at 2:43 pm on Wednesday, February 18, 2009

Als sehr begrüßenswert bezeichnet die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die heute verkündete Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs, dass die nächsten Kommunalwahlen nicht bereits Anfang Juni stattfinden dürfen. Damit sei der aus durchsichtigen Motiven von der CDU/FDP-Koalition im Landtag unternommene Versuch gescheitert, die Kommunalwahlen bereits 4 1/2 Monate vor Ende der laufenden Amtszeit des Kreistags und der Stadträte durchzuführen. Auch die CDU und FDP im HSK sind mitverantwortlich für diesen versuchten Verfassungsverstoß, denn der CDU-Kreisvorsitzende gehört dem Landtag an und der CDU-Bezirksvorsitzende ist sogar Mitglied der Landesregierung. Für die FDP ist der stellvertretende Bezirksvorsitzende als Staatssekretär im Innenministerium mitverantwortlich für diese Schlappe.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Urteilsbegründung deutlich gemacht, dass es bei ein so frühen Wahltermin sogar (wegen der Ladungsfristen) mehr als 5 Monate dauern kann, bis die neu gewählten Volksvertreter ihr Amt auch tatsächlich antreten können. Dies sei mit grundlegenden Prinzipien der Demokratie nicht vereinbar. Maximal 3 Monate zwischen Wahltermin und Konstituierung seien akzeptabel. In fast allen (bis auf 2) Bundesländern dauere die Konstituierung der Landtage sogar nur maximal 2 Monate.

Im Urteil wird es aber für sinnvoll erachtet, die Kommunalwahlen aus Kostengründen mit einer anderen Wahl zusammenzulegen. Dafür bietet sich dieses Jahr die Bundestagswahl an, die am 27. September stattfindet. Auf diese verfassungsgemäße Möglichkeit der Zusammenlegung von Wahlterminen wurde vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich hingewiesen. Die SBL fordert daher CDU und FDP im HSK auf darauf einzuwirken, dass die Regierungsparteien in Düsseldorf ihre Überlegungen, die Kommunalwahl kurz vor oder nach der Bundestagswahl durchzuführen, umgehend einstellen. Nach der heutigen Gerichtsentscheidung wäre es völlig unverständlich, wenn Kommunalwahlen und Bundestagswahl nicht zusammengelegt würden.

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