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Kosten für die gesonderte Kommunalwahl am 30.08.2009

By admin at 3:41 pm on Thursday, March 19, 2009

Antwort der Kreisverwaltung vom 10.03.2009 auf die Anfrage der SBL-Fraktion vom 03.03.2009 (im Orginalwortlaut)

Das Bezugschreiben wird unter Wiederholung der gestellten Fragen wie folgt für den Aufgabenträger Hochsauerlandkreis beantwortet:

Wie hoch kalkulieren Sie die Kosten für die Durchführung der Kommunalwahl an dem gesonderten Termin 30.08.2009? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Ausgaben.

Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf eine aktuelle Wahlberechtigtenzahl aus dem Wahlverfahren der KDVZ Citkomm zurück gegriffen werden kann, habe ich der nach § 47 KWahlG und § 77 KWahlO für die gemeinsame Durchführung der Kreistagswahl mit den Bürgermeister- und Ratswahlen den kreisangehörigen Gemeinden zu zahlenden Wahlkostenerstattung die Zahl der Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Landratswahl am 18.09.2005 zugrunde gelegt. Danach erhalten die Gemeinden bis zu einer Wahlberechtigtenzahl von 25.000 bzw. von über 25.000 bis 100.000 den halben Pauschalbetrag, welcher bei der letzten vorausgegangenen Landtagswahl vom Land je Wahlberechtigten erstattet worden ist.

Dies ergibt folgende Beträge:
159.978 Wahlberechtigte x 0,375 Euro = 59.991,75 Euro
62.646 Wahlberechtigte x 0,41 Euro = 25.684,86 Euro
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85.676,61 Euro

Hinzu kommen (unter Berücksichtigung der bei der Landratswahl entstandenen) Kosten für die Beschaffung der Vordrucke (einschl. Stimmzettel) 8.515,62 Euro
Kosten für Bekanntmachungen 217,60 Euro
Kosten der Sitzungen des Wahlausschusses 445,22 Euro
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94.855,05 Euro

Für die Kreistagswahl am 30. August 2009 ist mit Kosten von rund 95.000 Euro zu kalkulieren.

Wie hoch kalkulieren Sie die entsprechenden Beträge bei einer gemeinsamen Durchführung von Kommunal- und Bundestagswahl? Wir bitten um eine detaillierte Auflistung der einzelnen Ausgaben.

Für die Beantwortung dieser Frage kann ebenfalls auf die gemeinsam mit der Bundestagswahl durchgeführte Landratswahl am 18. September 2005 entstandenen Kosten Bezug genommen werden. Während die Kosten des Kreiswahlleiters für die Bundestagswahl in Höhe von 8.686,26 Euro (Beschaffung der Vordrucke, Kosten der Bekanntmachungen, Kosten der Sitzungen des Wahlausschusses) durch die pauschale Wahlkostenerstattung des Bundes abgedeckt wurden, waren die entstandenen Kosten für den Versand der Wahlbenachrichtigungen, Versand der Briefwahlunterlagen und die Erfrischungsgelder an die Wahlvorstände zu 50 % als Kosten der Landratswahl zu übernehmen. Hinzu kamen die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Kostenstellen und führten zu einer „Spitzabrechnung“ gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden in Höhe von 82.472,05 Euro. Hinzu kamen die oben genannten Kosten für die Beschaffung der Vordrucke, Kosten der Bekanntmachungen und für die Sitzungen des Wahlausschusses in Höhe von 9.178,34 Euro. Insgesamt entstanden Kosten von 91.650,39 Euro für die Durchführung der Landratswahl mit der Bundestagswahl 2005.

Wegen der im Bundeswahlgesetz geregelten Kostenerstattung fand für die Landratswahl 2005 gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden keine pauschale Erstattung i.S. der KWahlG und KWahlO statt.

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Anmerkung der Redaktion:
Die Antwort des Landrats betrifft nur die Kosten der Kreistagswahl. In den 12 kreisangehörigen Gemeinden entstehen für die Wahl der Räte und Bürgermeister weitere Kosten, die die beim Kreis entstehenden Kosten mehr als verdoppeln.

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Im Vergleich dazu folgende Pressemitteilung der Stadt Bielefeld vom 12.03.2009:

Separate Kommunalwahl kostet in Bielefeld 203.000 Euro zusätzlich

Bielefeld (bi). Zurzeit sind verschiedene Beträge für die Kosten der Kommunalwahl öffentlich im Umlauf. Deshalb stellt das Wahlamt jetzt erneut die Kostenkalkulation vor. Danach kommen für die separate Kommunalwahl am 30. August auf die Stadt Bielefeld zusätzliche Kosten in Höhe von rund 203.000 Euro zu.

Nach Angaben von Gerd Herjürgen, Leiter des Wahlteams, erhöhen sich bei einem gesonderten Wahltermin die Sachkosten um 163.000 Euro, die Personalkosten um 40.000 Euro, welche bei einer verbundenen Wahl eingespart werden könnten.

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