Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Anträge der SBL zum Kreishaushalt 2015, 2. Teil

By adminRL at 12:42 am on Friday, December 19, 2014

Und hier die weiteren Anträge der SBL/FW-Fraktion für die Haushaltsdebatte im Kreistag:

Entgelte für die Kreismusikschule
Unsere Fraktion beantragt, die Entgelte für die Kreismusikschule nicht anzuheben.

Begründung und Erläuterung:
Die zuletzt vorgenommenen Erhöhungen der Musikschulentgelte haben regelmäßig dazu geführt, dass die Zahl der Schüler stärker zurückging als sonst. Im Ergebnis sanken im Jahr 2013 trotz der Erhöhung der Entgelte um 5% die Einnahmen um fast 1%.
Es kann nicht Sinn einer Kreismusikschule sein, immer weniger Schüler für immer höhere Gebühren und zu immer höheren Kosten zu versorgen.
Die Kreismusikschule sollte stattdessen ihre Einnahmen durch zusätzliche Angebote verbessern, z.B. durch Blockkurse in den Schulferien.

Anmerkung:
Die Kreisverwaltung hat eine Erhöhung der Entgelte um 12% vorgeschlagen.

Keine Dauer-Leiharbeitsverhältnisse an der Bobbahn
Unsere Fraktion beantragt, keine Leiharbeitnehmer an der Bobbahn einzusetzen.
Die Vertreter des HSK in der ESZW werden aufgefordert und beauftragt, die entsprechenden Beschlüsse zu beantragen und zu fassen.

Begründung und Erläuterung:
Laut Wirtschaftsplan sollen oder werden bisher eigene Mitarbeiter durch 6 Leiharbeitnehmer, die für 5 Monate bei einer Verleihagentur “eingekauft” werden, ersetzt.
Der Kreis und seine Gesellschaften sollten jedoch hier Vorbild sein und für die Tätigkeiten an der Bobbahn eigene Mitarbeiter beschäftigen, zumal es sich nicht um einen unvorhersehbaren oder kurzfristigen Arbeitsbedarf handelt, sondern um gut planbare Tätigkeiten.

Telekommunikationsgesellschaft (TKG)
Unsere Fraktion beantragt, die Zahlungen an die TKG auf das zur Abwicklung der Gesellschaft unvermeidbare Minimum zu reduzieren und die Tätigkeit der Gesellschaft möglichst bald einzustellen, wobei die bestehenden Vertragsverhältnisse von einem anderen Partner übernommen werden sollen, sofern die Kunden eine Fortsetzung wünschen.

Begründung und Erläuterung:
Die Gründung der TKG im Jahr 2008 war richtig, um die Breitbandversorgung im Kreisgebiet direkt und indirekt (durch Belebung der Markttätigkeiten) zu verbessern. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass sich der Zweck überholt hat. Das Ausbauziel von 2 MBit/sec ist nicht mehr marktkonform, die Preise für die Kunden sind für die angebotene Leistung viel zu hoch, die für die Versorgung entstehenden Kosten sind zu hoch, und eine Verbesserung der Marktlage ist nicht erkennbar.
Andere Anbieter bieten mittlerweile fast flächendeckend bessere Leistungen zu wesentlich günstigeren Preisen.

Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge
Unsere Fraktion beantragt, den Landrat aufzufordern, Flüchtlingen ab sofort zum frühestmöglichen Zeitpunkt Arbeitserlaubnisse zu teilen.

Begründung und Erläuterung:
Viele Flüchtlinge möchten und könnten erwerbstätig sein, dürfen es aber nicht, da sie keine Arbeitserlaubnis erhalten. Eine Erwerbstätigkeit würde sie nicht nur zufriedener machen, sondern auch unabhängiger von kommunalen Leistungen und damit außerdem die kommunalen Haushalte entlasten.

Pflegestützpunkt einrichten statt beschränktem Beratungsangebot
Unsere Fraktion beantragt, die Arbeitsgruppe “Ambulant vor stationär” in einen Pflegestützpunkt umzuwandeln und die Anzahl der Stellen von 3 auf 2 zu reduzieren.

Begründung und Erläuterung:
Mit bisher etwa 80 Beratungen pro Quartal, also etwa 9 Beratungen pro Mitarbeiter und Monat sind die Mitarbeiter nicht ausgelastet.
Zudem ist die Arbeitsgruppe – wie es auch dem Zweck ihrer Gründung auf Anregung der GPA entspricht – zu einem großen Teil für Empfänger von Leistungen nach SGB XII tätig. Trägerunabhängiger Beratungsbedarf besteht aber auch für viele andere Personengruppen, ohne dass diese bisher entsprechend Berücksichtigung finden.
Ein Pflegestützpunkt hält ein wesentlich offeneres Angebot vor als die bisherige Arbeitsgruppe. Dafür muss die Ansprechbarkeit viel mehr als bisher auch außerhalb des Kreishauses stattfinden. Zudem besteht die Möglichkeit einer personellen Unterstützung durch die Krankenkassen.
Die von der Fa. Unity vorgelegte “Evaluation” enthält gravierende methodische Mängel und ist daher nicht geeignet, eine Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit zu begründen.

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