Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

By adminRL at 12:48 am on Thursday, January 22, 2015

Der Kreis Kleve hat Hinweise zur Antibiotika-Datenbank ins Netz gestellt.
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind demnach seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotika-Anwendungen halbjährlich zu melden. Ziel sei die Auswertung und Umsetzung von Maßnahmen und die Minimierung des Antibiotika-Einsatzes.

Termine
Dazu veröffentlichte die Kreisverwaltung Kleve diesen Terminplan:
14.01.2015 Meldung von Bestandsveränderungen (Tierhalter)
14.01.2015 Meldung der Antibiotikaverwendung (Tierhalter)
31.03.2015 Bekanntgabe der Kennzahlen 1 und 2 der bundesweiten halbjährlichen Thera-piehäufigkeit (BVL)
31.03.2015 Mitteilung der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit an Tierhalter (Abtl. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung)
31.03.2015 Selbsteinschätzung zur Einstufung nach Kennzahl 1 und 2 (Tierhalter)
31.03.2015 Kennzahl 2: Vorlage des Maßnahmenplanes zur Antibiotika-Minimierung beim Veterinäramt (Tierhalter)
30.11.2015 Kennzahl 1: Ursachenergründung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Antibiotika-Minimierung (Tierhalter)

Meldepflicht
Meldepflichtig ist jeder Betrieb mit eigener HIT-Registriernummer. Meldepflichtig sind unter Berücksichtigung der Untergrenzen die Tierhalter, die folgende Tiere durchschnittlich im Kalenderhalbjahr halten:
Mastrinder ab 8 Monate > 20 Tiere
Mastkälber bis 8 Monate > 20 Tiere
Mastschweine ab 30 kg > 250 Tiere
Mastferkel bis 30 kg > 250 Tiere
Mastputen > 1.000 Tiere
Masthühner > 10.000 Tiere

Puten und Hühner
Meldepflicht besteht ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens der Tiere.

Schweine
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Die Grenze von 30 kg dient der Tren-nung von Aufzucht und Mast. Eine Schwankung von +/- 5 kg kann akzeptiert werden.

Rinder
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Bei Milchviehbetrieben gelten männli-che abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb älter als 4 Wochen als Mastkälber. Bei Mut-terkuhbetrieben gelten die Kälber als abgesetzt, wenn sie vom Muttertier räumlich getrennt werden, spätestens mit 8 Monaten.
Klick: http://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/antibiotika-datenbank/

WDR-Bericht
Hoffentlich zeigen diese Maßnahmen ganz schnell eine durchschlagende Wirkung!!! Hoffentlich werden so auch „Schlupflöcher“ geschlossen!? Denn wahrscheinlich ist der WDR-Bericht vom 29.05.2014 über den Spitzenplatz Deutschlands in Sachen Antibiotika-Verbrauch in der Tierhaltung nicht an den Haaren herbei gezogen. Durchschnittlich 211 Milligramm pro Kilo Fleisch essen wir demnach bei jedem Rinderbraten, jedem Schweineschnitzel, jeder Putenkeule, jedem Brathähnchen mit. Der WDR, und nicht nur der WDR, informierte mehrfach über die möglichen Folgen und Gefahren:
„Durch den verstärkten Einsatz in den Ställen entwickeln sich Resistenzen – Keime lassen sich nicht mehr abtöten. Über den Fleischkonsum gelangen diese multiresistenten Keime in den menschlichen Körper. Dort können sie Infektionen verursachen, die sich nicht mehr behandeln lassen – und tödlich sein können.“
Klack:
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/antibiotika-tiermast100.html

Genügen diese Maßnahmen?
Die Antibiotika-Datenbank ist ein u.E. ein erster Schritt, um den massenhaften Gebrauch von Antibiotika in der Massentierhaltung zu minimieren. Ob er ausreicht? Wohl kaum! Weitere und viel tief greifende Maßnahmen müssen Folgen, zum Wohle der Tiere und der Menschen. Wir, die Verbraucher, müssen weiter Druck machen! Und der Gesetzgeber muss handeln!

Filed under: Gesundheitspolitik,TierschutzComments Off on Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

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