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Verhinderung von Diskussionen – oder kann der Landrat nicht einen „Antrag“ von einer „Anfrage“ unterscheiden?

By admin at 1:10 am on Saturday, October 28, 2006

Beim PFT-Skandal handelt es sich um ein besonders wichtiges Thema. Denn immerhin wurde an mehreren Stellen im Kreisgebiet hochgiftiger Sondermüll illegal abgeladen, mit erheblichen Auswirkungen auf Wasser und Böden.

Daher hatte die SBL für die Kreistagssitzung den Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht zum PFT-Skandal“ beantragt. Damit dabei auch etwas rauskam, hatten wir gleichzeitig einen Katalog mit 17 Fragen eingereicht, auf die in dem Sachstandsbericht eingegangen werden sollte (dazu an anderer Stelle mehr). Unsere Fragen wurden zu Beginn dieses TOP von der Kreisverwaltung auch beantwortet, aber vieles blieb noch offen. Als dann aber alle damit rechneten, daß nun die Aussprache über den Bericht begänne, erklärte der Landrat zu unserer großen Überraschung, daß er nur nur noch 3 kurze Zusatzfragen von uns als Fragesteller zulassen würde; andere dürften gar nichts dazu sagen.

Da hat der Landrat leider „Antrag“ mit „Anfrage“ verwechselt. Denn hier befanden wir uns in der Tagesordnung bei den Anträgen der Fraktionen; die Anfragen der Fraktionen kamen erst später. Und bei Anträgen und Berichten kann selbstverständlich jeder Mitglied des Kreistages Nachfragen stellen oder Meinungen äußern. Wir haben den Landrat auf den Fehler aufmerksam gemacht, aber trotzdem schwiegen alle.

Die SBL-Fraktion dann auch nachgefragt – aber niemand sonst. Da gibt es einen gewaltigen Giftmüllskandal hier im Kreisgebiet, und man muß sich dringend Gedanken über die Sanierung machen, aber die anderen Fraktionen scheint das nicht so zu interessieren oder niemand traute sich …

Der Kreistag ist ein Parlament. Und Parlamente leben auch von den Debatten. Da ist es schon sehr erstaunlich, wenn diese bei wichtigen Themen wie PFT-Skandal oder Bleiberecht derart eingeschränkt werden sollen.

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