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Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellt Anfrage zu der Methodik zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die “Kosten der Unterkunft”

By admin at 7:28 pm on Wednesday, March 24, 2021

Konzept und Methode unlogisch?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), wandte sich am 23.03.2021 erneut mit einer Anfrage zu der nach Meinung der SBL fragwürdigen Berechnungsmetho-de zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die “Kosten der Unterkunft” an Landrat Dr. Karl Schneider.

Hier der Wortlaut des Schreibens:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

sowohl nach der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 18.02.2021 als auch nach dem anschließenden Auftritt der zuständigen Amtsleiterin im Sozialausschuss einer kreisangehörigen Stadt am 16.03.2021 sind viele Fragen offengeblieben. Bekanntlich ist der von der Kreisverwaltung beauftragte Dienstleister mit wesentlichen Teilen seiner bisherigen Methodik (“Wohnungsmarkttypen” mit Clusterung) im Jahr 2019 beim Bundessozialgericht gescheitert, nachdem zuvor auch von der Kreisverwaltung des HSK immer wieder behauptet worden war, dass die von unserer Fraktion schon seit vielen Jahren deswegen geäußerten Bedenken unberechtigt wären.

Daher stellen wir nun folgende Fragen als schriftliche Anfrage:

1. Wie hoch sind die 20 Obergrenzen für die Kaltmieten in den 4 Vergleichsräumen und dort jeweils für die 5 Größen von Bedarfsgemeinschaften (1 bis 5 Personen)?

2. Wie viele Mieten wurden in den zu unterscheidenden 20 “Fällen” (4 Vergleichsräume mit jeweils 5 Größen von BG) erfasst als
– Bestandsmieten,
– Angebotsmieten,
– Neuvertragsmieten?

3. Wie viele der Angebotsmieten in den 20 “Fällen” liegen jeweils unter den Obergrenzen gemäß Frage 1, absolut und als Anteil aller Angebotsmieten für den jeweiligen Fall?

4. Wie hoch war der Rücklauf in den 12 kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der postali-schen Befragung von Vermietern?

Stellen Sie bitte außerdem den Fraktionen die Präsentation über das neue KdU-Konzept zur Verfügung, die Anfang des Jahres 2021 für die Sozialämter erstellt wurde; sie ist wesentlich ausführlicher als die im GSA gezeigte Präsentation.
.

Anmerkung:
Die Antwort zu Frage 3 lässt sich durch simple Datenbankfunktionen in etwa einer Viertelstunde aus einer Datei mit den Datensätzen, die Grundlage für die Ermittlung der Höchstmieten waren, ermitteln. Denn diese Datensätze enthalten die Kaltmiete je qm, den Vergleichsraum und die Gemeinde. Sollte sich die Kreisverwaltung nicht zur inhaltlichen Beantwortung dieser Frage in der Lage sehen, möge sie unserer Fraktion die Datei mit allen Datensätzen der Angebotsmieten zur Verfügung stellen, in irgendeinem Tabellen- oder Datenbankformat. Wir ermitteln die Ergebnisse dann selbst.“

Weitere Anmerkung der Redaktion:

Die Kosten der Unterkunft (KdU) betreffen alle Leistungsbezieher nach
– SGB II (Alg 2, „Hartz IV“, einschl. „Aufstocker“ zum Arbeitslohn) und
– SGB XII (Sozialhilfe für nicht Arbeitsfähige einschl. Rentner)

Sie werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt (aktuell 446 € p.M. für einen alleinstehenden Erw.)
Die KdU Sollen die „angemessene“ Miete und Nebenkosten abdecken. Heizkosten werden extra gezahlt.

Alle, die in einem Haushalt leben, werden als „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) betrachtet; nach Personenanzahl der BG und Vergleichsraum (s,u.) wird die angemessene Miete ermittelt.

Ein sog. „Schlüssiges Konzept“ für die KdU wird alle 4 Jahre vom HSK neu aufgestellt
(zuletzt im Februar 2021 rückwirkend zum 01.01.2021) und alle 2 Jahre mit Index fortgeschrieben.

Die Entscheidung erfolgt durch den Kreistag des HSK; vorher wird Zustimmung aller Bürgermeister eingeholt.

Die Abwicklung wird vom Kreis auf die Sozialämter der Gemeinden delegiert.

Für die KdU gibt es nur etwa 25% Zuschuss vom Bund (plus Zuschläge für andere Zwecke), während die Regelsätze zu 100% refinanziert werden. Daher belasten die KdU die kommunalen Haushalte.

Falls das Sozialamt die Miete einer Bedarfsgemeinschaft als „unangemessen hoch“ ansieht, erfolgt eine Umzugsaufforderung (im Behördendeutsch als “Kostensenkungsaufforderung bezeichnet) und ggf. eine Kürzung des Regelsatzes (wegen der Pandemie derzeit nur zurückhaltend).

Im „Archiv“ der SBL finden Sie unter den Stichworten „KdU“ oder „Kosten der Unterkunft“ eine ganze Reihe Infos, wie beispielsweise den Bericht über die erfolgreiche Klage einer Rentnerin aus Brilon gegen das Unterkunftskosten-Konzept des Hochsauerlandkreises.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Kosten+der+Unterkunft

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