Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Roundup” auf kreiseigenen Grundstücken – Sauerländer Bürgerliste fragt noch einmal nach

By adminRL at 1:17 pm on Monday, June 9, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete Ende Mai 2014 eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zum Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken. Hier die Antwort des HSK:

„Sehr geehrter Herr Loos,
auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises werden zulässige Pflanzenschutzmittel unter
Zugrundelegung einer Dokumentation über
a) Tag der Ausbringung
b) Anwender
c) Handelsnamen des ausgebrachten Mittels
d) Ort der Ausbringung
e) Menge der ausgebrachten Spritzbrühe in Liter oder bei Granulat in kg bzw. Gramm
verwendet. Die Anwender sind im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises für Pflanzenschutzmittel und werden regelmäßig geschult.
Es werden nur zugelassene Pflanzenschutzmittel ausgebracht.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit größter Sorgfalt geplant und nur dort gezielt eingesetzt wird, wo ein Einsatz sinnvoll und zu verantworten ist.
Der Einsatz von Herbiziden auf Wegen und Plätzen ist ausdrücklich untersagt und wird von mir
auch nicht durchgeführt. Für die Bekämpfung von Unkräutern auf Wegen und Platzflächen wird
ein Heißwasserschaumgerät eingesetzt, das zu 100 % auf biologische Weise die Bekämpfung
durchführt.“

Leider geht aus dem oben zitierten Schreiben nicht hervor, um welche zulässigen Pflanzenschutzmittel und um welche Mengen es sich handelt. Daher bat die SBL/FW am 02.06.2014 mit einer erneuten schriftlichen Anfrage um die Beantwortung weiterer Fragen. Hier sind sie:

• Welche Pflanzenschutzmittel (Handelsname/Hersteller) wurden in welchen Mengen im Jahr 2013 und in den ersten 5 Monaten des laufenden Jahres auf kreiseigenen Grundstücken ausgebracht?

• Wo genau und durch wen (Gartenbaubetrieb und/oder MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung) wurden sie in diesem Zeitraum eingesetzt?

• Ist beabsichtigt, den Einsatz von Pestiziden, Herbiziden etc. auf den Flächen der Kreisverwaltung zu reduzieren oder gänzlich darauf zu verzichten? Wenn Nein, warum nicht?

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Fracking-Verbot nur eine Irreführung der Bevölkerung?

By adminRL at 9:56 am on Friday, May 16, 2014

Folgt man der Initiative „Gegen Gasbohren“, können wir das kürzlich von den Umweltministern ausgesprochene Fracking-Verbot als „politische Irreführung“ werten.

Die Umweltministerkonferenz habe damit der Öffentlichkeit nur Fracking-Sand in die Augen gestreut. Es handele sich dabei um ein durchsichtiges Manöver, um das Thema aus der Debatte zu nehmen und die Bevölkerung zu beruhigen, so die Meinung des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.). Es ginge den Umweltministern um eine Regulierung des gefährlichen Gasbohrens. Die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes würde die Wassergefährdung durch Fracking nicht verändern.
Klick:
http://www.gegen-gasbohren.de/2014/05/12/politische-irrefuehrung-fracking-wird-nicht-verboten/

„Die Welt“ greift in der online-Ausgabe vom 13.05.2014 das brisante Thema auch auf und titelt: „Kommt Fracking durch die Hintertür?“ Das Nachrichtenportal berichtet u.a. über die Befürchtungen der deutschen Brauer, dass durch Fracking ihre Brunnen verseucht würden. Die Ankündigung, in Trinkwasserzonen diese Gasgewinnungsmethode zu verbieten, beruhige die Branche nicht; denn 95 Prozent der Mineralquellen in Deutschland liegen außerhalb solcher Schutzgebiete. Glückliches Frankreich! Präsident Hollande kündigte laut „Die Welt“ an, er werde diese umstrittene Form der Energiegewinnung nicht zulassen.
Klack:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article127930791/Kommt-Fracking-in-Deutschland-durch-die-Hintertuer.html

Währenddessen beginnt an der deutschen Ostsee ein Fracking-Test. Die Kanzlerin soll, wohl auch mit Blick auf die Ukraine, von „einer neuen Betrachtung der Energiepolitik“ gesprochen haben ….
Hier nachzulesen:
http://www.fr-online.de/energie/fracking-proteste-gegen-fracking-in-deutschland,1473634,26840316.html

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Wie kommt PFT in die Elpe?

By adminRL at 12:50 pm on Tuesday, May 13, 2014

SBL/FW stellt Anfrage zu PFT-Funden in zwei Trinkwasserbrunnen in Elpe

Der Hochsauerlandkreis veröffentlichte vor einigen Tagen die Meldung, die Quelle der PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe sei gefunden. Demnach führe ein in die Elpe mündender Bach eine PFT-Fracht. Außerdem wiesen zwei an diesem Gewässer liegende Grundstücke eine PFT-Belastung auf.

Doch wo liegt die eigentliche Quelle der PFT-Belastung der beiden Brunnen? Naheliegend scheint es, sie in den in der Nähe liegenden Weihnachtsbaumkulturen zu suchen.
Wie wir wissen, wurden in den 2000er Jahren Weihnachtsbaumflächen auch im Einzugsbereich des Flusses Elpe im großen Stile mit PFT-haltigen Klärschlämmen „gedüngt“. Wasser und Böden wurden kontaminiert. Die Wasserwerke an der Ruhr sahen sich genötigt, ihre Filteranlagen kostspielig aufzurüsten.

Die „Ruhrbarone“ veröffentlichten später Listen mit den Namen der Betriebe, die große Mengen PFT-verdächtige Schlämme zur „Bodenverbesserung“ eingesetzt haben. Dazu gehören in unserem Bereich u.a. Baumschule Gockel, Wiese Forstbetrieb und der Betrieb Anton Nieder, allesamt Weihnachtsbaum-Produzenten. Uns ist nicht bekannt, dass der Hochsauerlandkreis jemals die Namen der PFT-Großabnehmer öffentlich nannte.

Bemühungen um Transparenz und Aufklärung scheiterten oft auch am Verhalten der Behörden. Wie wir alle wissen, wurden die Verursacher der Umwelt-Vergiftung nicht zur Verantwortung gezogen. Die bisher entstandenen und künftig entstehenden Kosten für die Sanierung und Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit PFT fallen daher der Allgemeinheit zur Last.

Im Zusammenhang mit den PFT-verseuchten Brunnen stellte Reinhard Loos, Kreistagsmitglied und Landratskandidat der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), folgende Anfrage an den Landrat:

1. Wann, wie und durch wen erhielten Sie erstmals Kenntnis von dem Verdacht, dass das Wasser der zwei privaten Trinkwasser-Brunnen in Elpe PFT-belastet ist?
2. Wie hoch waren und sind die PFT-Werte der beiden Brunnen? (Bitte um Bekanntgabe der Auswertung aller Proben.)
3. Wurde das Brunnenwasser auch auf andere schädliche Substanzen, z.B. Überreste aus Pflanzenschutzmitteln, untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass weitere Trinkwassergewinnungsanlagen im Kreisgebiet kontaminiert sind?
Wenn ja, welche?
5. Sehen Sie Möglichkeiten für die privaten Brunnenbesitzer, den oder die „PFT-Verursacher“ auf Schadensersatz zu verklagen?
6. Wann, wo und wie oft wurden in den Jahren 2010 bis heute Boden- und Wasserproben von PFT-belasteten und -verdächtigen Flächen und Gewässern genommen und ausgewertet?
Wie sind die Ergebnisse?
Welche Belastungen wurden in diesem Zeitraum wann und wo in welcher Höhe festgestellt?
7. Welche weiteren Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisigkulturen im HSK wurden seit dem Jahr 2012 bis heute durch Ihre Behörde genehmigt?
Wo genau liegen sie?
Wie groß sind einzelnen Flächen?
8. Wie viele Hektar beträgt die genehmigte Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigfläche im HSK (im Wald und außerhalb, z.B. auf ehemaligen Wiesen- und Ackerflächen) insgesamt?
Wie groß sind diese Flächen in Bestwig, wie groß in Olsberg?
9. Welche Erkenntnisse haben Sie über die Art und die Menge der auf diesen Flächen eingesetzten Pflanzenschutzmittel und Dünger?”

Über den Inhalt der Antwort werden wir berichten.

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Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ ist sehr wahrscheinlich nicht harmlos, im Gegenteil!

By adminRL at 10:52 am on Sunday, May 11, 2014

Vorwort:
Das Unkrautvernichtungsmittel Roundup gilt, entgegen den Beteuerungen des Herstellers, bei Umweltverbänden keineswegs als harmlos. Nichts desto trotz vertreibt der Konzern Monsanto das Breitbandherbizid seit vielen Jahrzehnten weltweit. Roundup wird im großen Maße sowohl in der Landwirtschaft und in Weihnachtsbaumkulturen wie von Gärtnern und Hobbygärtnern eingesetzt.

(Kurzfristiger) Vorteil: Gift spritzen ist einfach und spart wahrscheinlich Arbeitskraft und Arbeitszeit!?

(Langfristiger) Nachteil: Ergebnisse neuer Studien geben großen Anlass zur Befürchtung, dass das Unkrautbekämpfungsmittel nicht nur das Unkraut, sondern auch “erfolgreich” unsere Gesundheit bekämpft.

Nachfrage: Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nahm am 07. Mai 2014 den Hinweis eines Spaziergängers zum Anlass, folgende Anfrage an den Landrat des Hochsauerlandkreises zu stellen:

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Einsatz von Roundup auf kreiseigenen Grundstücken

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das angeblich harmlose Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ kommt leider massenhaft in deutschen Vorgärten zum Einsatz. Der NABU-Bundesverband und andere Umweltorganisationen und Umweltschützer warnen immer wieder vor den Gefahren, die von diesem Herbizid für Mensch, Tier und Umwelt ausgeht. Eine neuere Studie des International Journal of Environmental Research and Public Health kam zu dem Ergebnis, das Unkrautgift Roundup von Monsanto könnte für tödliche Nierenerkrankungen verantwortlich sein. Bericht siehe:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/03/studie-monsanto-roundup-koennte-zu-toedlichem-nieren-versagen-fuehren/
In einer weiteren kürzlich veröffentlichten Studie wird Glyphosat, ein Bestandteil von Roundup, u.a. auch für das vermehrte Auftreten von Darmerkrankungen verantwortlich gemacht. Klick:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/05/03/neue-studie-roundup-von-monsanto-greift-verdauung-an/
Ein Passant beobachtete am 05.05.2014, dass in den Beeten vor dem Kreishaus in Arnsberg ein Mitarbeiter eines offenbar von der Kreisverwaltung beauftragten Gartenbetriebs Spritzmittel zur Unkrautbekämpfung einsetzte.

Dazu bitte ich zu beantworten:
• Ist es zutreffend, dass auf den Grundstücken des Hochsauerlandkreises giftige Spritzmittel wie Roundup zum Einsatz kommen?
• Wenn ja, welche Mittel werden dabei verwendet, wie oft und in welchem Maße?
• Wenn ja, wann werden Sie den Einsatz von giftigen Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken unterbinden?
“

Nachwort:
Die Liste der möglichen Gesundheitsgefahren „Dank“ Roundup könnten wir noch ergänzen. Das sparen wir uns und empfehlen, stattdessen diesen aufschlussreichen Artikel des NABU zu lesen:
http://www.nabu.de/themen/landwirtschaft/pflanzenschutz/roundup/index.html

Noch was:
Über die Antwort der Kreisverwaltung berichten wir sobald sie uns vorliegt.

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Schreckgespenst LEP

By adminRL at 11:15 pm on Monday, May 5, 2014

Ein Schreckgespenst treiben derzeit diverse CDU-Kandidaten durchs Hochsauerland. Es heißt “LEP”. Diese 3 Buchstaben stehen für “Landesentwicklungsplan”. Auch der Briloner CDU-Bürgermeisterkandidat erweckte am heutigen Montag abend bei der Diskussion der 4 Bürgermeisterkandidaten wieder den Eindruck, als ob mit dem LEP alle Entwicklungsmöglichkeiten aller Dörfer mit weniger als 2.000 Einwohnern kaputt gemacht würden, und als ob in allen diesen Dörfern demnächst die Lichter ausgehen. Die Diskussion in einem Autohaus hatte übrigens mehr als 500 Zuhörer, ein erfreuliches Signal für eine gelebte Demokratie.

FotoWitteler

Eines vorweg:
Den neuen LEP gibt es noch gar nicht. Seit Juni 2013 existiert ein ENTWURF der Landesregierung für den neuen LEP. Dieser Entwurf wird derzeit diskutiert; so haben diverse Kreise und Städte Stellungnahmen abgegeben. Das Wesen eines Entwurfs ist es, dass die Beteiligten angehört werden und nach deren Stellungnahmen eine neue Fassung erarbeitet wird.

Was aber steht wirklich im LEP-Entwurf zu den Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern?
Hier einige Zitate:
Der LEP-Entwurf enthält diverse Zielen. Er will u.a. erreichen, dass der Flächenverbrauch erheblich reduziert wird und möglichst keine zusätzlichen Flächen mehr versiegelt werden. Relevant ist hier im Kapitel 6.2 (“Ergänzende Festlegungen für Allgemeine Siedlungsbereiche”) das Ziel 6.2.3. Es lautet:
“6.2-3 Grundsatz Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
Andere vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche und kleinere Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, sollen auf eine Eigenentwicklung beschränkt bleiben.
”
Im eigentlichen Ziel wird also gar kein Einwohnergrenzwert genannt.

Und in den Erläuterungen zu diesen Zielen heißt es dann:
“Zu 6.2-3 Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile
…
In Ortsteilen, in denen weniger als 2000 Menschen leben, kann erfahrungsgemäß die Nahversorgung nicht gesichert werden. Solche kleineren Ortsteile, die nicht über ein räumlich gebündeltes Angebot an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen, werden im Regionalplan in der Regel dem Freiraum zugeordnet. Gleichwohl sind in ländlich strukturierten Räumen durch eine aktive, integrierte Dorfentwicklung eine angemessene Daseinsvorsorge und eine Attraktivierung der Dorfkerne anzustreben, um diese nachhaltig zu sichern.

Der Ausweisung neuer Baugebiete stehen in den im Regionalplan nicht als ASB dargestellten Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Belange des Freiraumschutzes und die angestrebte Ausrichtung der weiteren Siedlungsentwicklung auf zentralörtlich bedeutsame Siedlungsbereiche entgegen…

Große, dünnbesiedelte Flächengemeinden beispielsweise in der Eifel oder im Sauerland haben z. T. eine Vielzahl von Ortsteilen mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Einzelne dieser Ortsteile übernehmen Versorgungsfunktionen (z. B. Schule) für andere, noch kleinere Ortsteile. Zur Sicherung dieses vorhandenen Angebots an öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen in möglichst kurzwegiger Entfernung können bei der Anpassung der Bauleitplanung nach § 34 LPlG ausnahmsweise in diesen Ortsteilen einzelne Außenbereichsflächen als neue Bauflächen zugelassen werden.“
(Hervorhebungen vom Verfasser dieses Beitrags)

Wer den kompletten Text nachlesen möchte, findet ihn hier. Die o.g. Zitate stehen auf den Seiten 37 – 39 (nach der unten auf den Seiten gedruckten Seitennummerierung). Auch eine Sammlung mit Stellungnahmen “von institutionellen Beteiligten” findet sich im Internet (Achtung: fast 17 MB)

Fazit:
Auch die SBL hat Kritikpunkte am LEP-Entwurf, z.B., dass darin das Thema Fracking nicht angesprochen wird.
Für ländliche Räume wie insbesondere das Sauerland stellt bereits der LEP-Entwurf jedoch ausdrücklich fest, dass die Dorfkerne attraktiver werden und nachhaltig gesichert werden sollen. Und auch in Dörfern mit weniger als 2.000 Einwohnern, die eine Versorgungsfunktion für andere Dörfer haben, soll es nach dem LEP-Entwurf künftig nicht nur Innenentwicklung geben dürfen, sondern auch Außenbereichsflächen als neue Bauflächen. Dies ist für Städte wie Schmallenberg und Brilon mit ihren vielen kleinen Ortsteilen wichtig.
Das von Teilen der CDU aufgebauschte Schreckgespenst entpuppt sich bei näherer Betrachtung als relativ harmlos. Es gibt keine absolute Mindesteinwohnerzahl von 2.000 für die weitere Dorfentwicklung! Richtig ist allerdings, dass bei sinkender Bevölkerungszahl und vielfach sterbenden Dörfern nicht auf Dauer überall alle Angebote vorgehalten werden können. Eine Eindämmung des viel zu hohen Flächenverbrauchs ist nur durch Konzentration bei den Infrastrukturplanungen möglich.

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Noch nie Auffälligkeiten? Keine Beanstandung??

By adminRL at 3:24 pm on Saturday, April 26, 2014

Der Betriebsleiter des Kompostwerkes Hellefelder Höhe hat in mehreren Medien eine Stellungnahme zu unserem Bericht über die Entsorgung von verunreinigtem Kompost in einer Waldschneise bei Sundern-Seidfeld veröffentlicht. Sie ist. z.B. hier nachzulesen. Darin heißt es u.a.:
“In den 15 Jahren des Betriebs sind hier noch nie Auffälligkeiten aufgetreten …
Hier ist auch keine Fehlcharge oder durch Betriebsstörung entstandene Menge aufgebracht worden. Die Verunreinigungen sind unterhalb der Grenzwerte …
Die Kontrolle des HSK nach der Anzeige durch SBL hat auch zu keiner Beanstandung geführt.
”

Dazu unsere Stellungnahme:

Die SBL hat keine Anzeige gegen das Kompostwerk Hellefelder Höhe erstattet, sondern eine Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Kompostaufbringung im Waldgebiet der Seidfelder Höhe so in Ordnung war. So etwas gehört zum laufenden Geschäft einer dem Kreistag angehörenden Wählervereinigung. Wir machen davon Gebrauch, wenn wir aus der Bevölkerung auf Mißstände aufmerksam gemacht werden. Die Anfrage habe wir übrigens bereits im Februar 2014 gestellt, also lange vor dem Wahltermin am 25. Mai.
Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis und damit auch für die Kompostierung. Wir haben in unserer Presseerklärung aus der Antwort des Landrats auf unsere Fragen zitiert und daraus die Schlußfolgerung gezogen, dass die Aufbringung von Kompost, der so mit Plastikschnipseln durchsetzt ist, in Waldgebieten nicht in Ordnung ist. Der Landrat schreibt wörtlich, diese Aufbringung sei “nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß” gewesen. Und weiter: “Bei der Überprüfung vor Ort hat sich jedoch bestätigt, dass das aufgebrachte Material ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere mit Resten von Folie – belastet ist.”
Das sind eindeutige Aussagen, und dieses hätte das Kompostwerk wissen müssen. Wenn das Kompostwerk nun behauptet, dass der aufgebrachte Kompost in Ordnung gewesen sei, so widerspricht dieses zum einen dem was wir gesehen haben. Zum anderen widerspricht es auch den Aussagen der Kreisverwaltung. Wir können selbst nicht beurteilen, ob hier irgendwelche Grenzwerte eingehalten wurden, doch wir gingen bereits bei unserer Anfrage davon aus, dass solche Plastikanteile im Kompost nichts zu suchen haben.
Richtig ist, dass die Bevölkerung aufgerufen werden muß, in die Biotonne nur kompostfähiges Material einzuwerfen, um einen möglichst reinen Kompost zu erhalten.
Richtig ist aber auch, dass das Kompostwerk gehalten ist, Fehlwürfe vor der Aufbringung des Kompostes möglichst auszusortieren, denn das Kompostwerk wird über die Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger finanziert.
Und richtig ist auch, dass dieses verunreinigte Material nicht im Wald entsorgt werden darf, da dadurch keine Nährstoffverbesserung in den Forstkulturen erreicht werden kann (siehe auch die Antwort des Landrats).
Für uns bleibt daher weiterhin der Verdacht bestehen, dass es bei der Aufbringung des deutlich erkennbar mit Fremdstoffen belasteten Kompostes in Seidfeld darum ging, dort Material zu entsorgen, das woanders womöglich nicht aufgebracht oder nur zu wesentlich höheren Kosten entsorgt werden konnte.

Matthias Schulte-Huermann, Vorsitzender der SBL
Gabriele Joch-Eren, Geschäftsführerin der SBL
Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL

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SBL deckt illegale Müllentsorgung durch Kompostwerk auf

By adminRL at 2:04 pm on Monday, April 21, 2014

Im Februar wurde die Sauerländer Bürgerliste auf ein Waldstück im Seidfelder Holz aufmerksam gemacht, in dem im großen Stil mit Müll durchsetzter Kompost durch das Kompostwerk Hellefelder Höhe aufgebracht wurde. Matthias Schulte-Huermann, für die SBL Mitglied im Umweltausschuss des Kreises, fragte bei der Gütegemeinschaft Kompost, der das Werk angeschlossen ist und die das Gütezeichen ausstellt, nach. Aus der Antwort ergab sich, dass Kompostaufbrinung im Wald grundsätzlich nicht erlaubt sei. In begründeten Fällen würde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses hätte das Kompostwerk dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Ob derjenige eine solche Genehmigung beantragt hätte, sei nicht bekannt.

Seidfeld1a
Fotos: Matthias Schulte-Huermann

Zu den Müllbestandteilen im Kompost teilte die Gütegemeinschaft folgendes mit:
“Betreffend der von Ihnen geschilderten Verunreinigung des Kompostes mit Fremdstoffen ist festzuhalten, dass eine gewisse Verunreinigung von Komposten mit Fremdstoffen rechtlich zulässig ist.
Der entsprechende Grenzwert für den zulässigen Anteil an Fremdstoffen > 2mm im Kompost liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Gütesicherung gilt für die Bewertung des Fremdstoffanteils kein Null-Grenzwert!
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor im Rahmen der separaten Sammlung von Biogut aus privaten Haushalten ein gewisser Anteil von Fremdstoffen durch Fehlwürfe mit erfasst wird.
Bei der Behandlung in der Kompostieranlage erfolgt durch verschiedenste technische Maßnahmen eine Reduktion der ursprünglichen Verunreinigungen durch Fremdstoffe und durch die kontinuierliche Überwachung des hergestellten Kompostes wird regelmäßig geprüft, ob der zulässige Fremdstoffgehalt nicht überschritten ist.”

Seidfeld2a

Eine daraufhin gestellte Anfrage der SBL an die zuständige Kreisverwaltung in Meschede, die das Kompostwerk Hellefelder Höhe mit der Verarbeitung der Abfälle aus den Biotonnen in Sundern, Eslohe und Meschede beauftragt hat, ergab allerdings, dass der Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des üblichen lag. Das aufgebrachte Material sei ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere Resten von Folien – belastet. Die Ursachen hierfür seien nicht abschließend geklärt, möglicherweise sei es durch kurzzeitige Störungen im Betriebsablauf des Kompostwerks zur Verunreinigung einer Charge gekommen. Es hätten sich allerdings keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verbringung des belasteten Materials ergeben. Darüberhinaus bestätigt der Hochsauerlandkreis, dass die Aufbringung des Kompostes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei:
Die “Aufbringung von Kompost auf forstwirtschaftlichen Flächen” sei “überhaupt nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde und im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde erlaubt. Unabhängig davon, dass meine Zustimmung im Vorfeld nicht eingeholt wurde, hat der von mir jetzt beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz im Nachgang eindeutig festgestellt, dass ein Ausnahmefall, der eine Aufbringung des Materials rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Entsprechend ist die Aufbringung aus abfallrechtlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß.”
Desweiteren heißt es in der Antwort: “Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Aufbringer wird derzeit geprüft. Weitere Anlieferung von Kompost wurde untersagt.”

Für die Sauerländer Bürgerliste wird mit der vom Landrat unterzeichneten Antwort der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der Maßnahme um eine illegale Müllentsorgung des öffentlich bestellten Kompostwerks Hellefelder Höhe handelt. Die Fremdbestandteile im Kompost waren auf schon den ersten Blick deutlich sichtbar, so dass sie auch schon beim Transport des Materials in das entlegene Waldgebiet hätten bemerkt werden müssen. Öffentlich geworden ist das nur durch aufmerksame Beobachter, die diese Fremdbestandteile erkannt und die SBL informiert haben. Doch was ist, wenn wenn nicht sichtbare Giftstoffe im Kompost vorhanden sind, die nur durch aufwendige Analyseverfahren erkannt werden können? Der PFT-Skandal, bei dem sogenannte Bodenhilfsstoffe, die stark mit hoch giftigem PFT belastet waren und in Weihnachtsbaumkulturen und Maisäckern gekippt wurden, hat deutlich gemacht, welche Folgekosten für die öffentliche Hand durch die Sanierung solcher Flächen entstehen. Hier sind dringend verschärfte Kontrollen notwendig, damit die Kompostwirtschaft nicht in den Ruf kommt, der illegalen Abfallentsorgung zu dienen.

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Fracking: Wintershall plant Probebohrungen im HSK

By adminRL at 12:24 pm on Wednesday, April 2, 2014

Kein Aprilscherz! Am 31. März 2014 meldete RP-Online: „Test für Fracking bei Mettmann ge-plant. Die BASF-Tochter Wintershall prüft Kernbohrungen im Kreis Mettmann. Damit will der größte deutsche Erdöl- und Ergasproduzent das Potential für Fracking-Projekte ausloten. …. …. “Unsere Experten planen derzeit, an welchen Orten die Gesteinsuntersuchungen erfolgen können. Dabei konzentriert sich die Bewertung auf die Konzession ,Ruhr’, insbesondere den Kreis Mettmann, den Hochsauerlandkreis sowie den Märkischen Kreis”, erklärte Wintershall auf Anfrage.“
Hier steht`s:
http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/test-fuer-fracking-bei-mettmann-geplant-aid-1.4141835

Und ein Unternehmen mit dem harmlosen Namen „Rose Petrolium“ will offenbar in Bayern – in der Oberpfalz und in Oberfranken – fracken. Der Konzern wartet „nur noch“ auf die Gene-migung der Behörden.
Am 24.03.2014 berichteten die Medien erstmals darüber, dass das bayrische Wirtschaftsministerium die Lizenz für das Aufsuchen von Gas- und Ölvorkommen erteilt hat. Die Grünen befürchten nun „eine Art Voruntersuchung“ für Fracking.
Klick:
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/kein-fracking-weiden-erkundungslizenz-100.html

Schub für die Anwendung der umstrittenen Gas- und Öl-Fördermethode in Deutschland gibt`s offenbar durch die Krim-Krise. Sie dient den Fracking-Lobbyisten anscheinend als willkommener Vorwand. Einer der scheinbar größten und treuesten Freunde der Energie-Konzerne, EU-Kommissar Günter Oettinger, propagiert einmal mehr, Fracking sei der Ausweg aus der Energie-Krise in Deutschland.
Klack:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/neue-energiekrise-ausweg-fracking-aid-1.4125402

Sicher fragen sich nicht nur wir, ob der Mann von allen guten Geistern verlassen ist? Die Schäden, die mit Fracking angerichtet werden, sind doch wahrscheinlich auf Jahrzehnte oder sogar auf Jahrhunderte nicht mehr rückholbar. Fracking ist unverantwortlich! Das zeigen u.a. Beispiele aus den USA. So explodierte in Pennsylvania Anfang Februar eine Fracking-Stätte von Chevron. „Großzügig“ entschädigte der Chevron-Konzern die Anwohner mit einem Pizza-Gutschein. Das zeigt uns doch, was wir zu erwarten haben, wenn denn …
Klong:
http://gas.idealo.de/news/7287-fracking-unfall-betroffene-werden-von-energiekonzern-mit-pizza-gutscheinen-entschaedigt/

Scheint, als gäbe es viel neuen Schwung in der Fracking-Debatte? Zum Glück fallen wir längst nicht alle auf die mächtigen und schier endlosen Pro-Fracking-Kampagnen herein. Auch im Sauerland formierte sich schon vor 2 Jahren erheblicher Widerstand. Fracking ist einfach ein „no-go“. Das müssten unsere Behörden wissen. Hoffentlich!?

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Abfallentsorgung statt Bodenverbesserung

By adminRL at 3:16 am on Wednesday, March 12, 2014

Gemeinsame Stellungnahme von Klaus Korn und Matthias Schulte-Huermann zu Bodenverbesserungmaßnahmen im Bereich Sundern-Seidfeld. Beide sind Kreistagskandidaten der Sauerländer Bürgerliste (SBL).

“Im Bereich Sundern-Seidfeld wurden in den vergangenen Monaten zwei Maßnahmen durchgeführt, die beide unter dem Begriff Bodenverbesserung laufen:

Im Talbereich der Settmecke wurde im Landschaftsschutzgebiet auf einer Feuchtwiese der Oberboden abgeschoben und seitdem eine Deponie angelegt. Nachfragen bei den zuständigen Behörden ergaben, dass es sich dabei um den Antrag eines Landwirts auf Bodenverbesserung handelt. Die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis hat hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans erteilt.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, wie vom Hochsauerlandkreis eine solche Maßnahme in dem Bereich genehmigt werden konnte:

Jedem ist doch offensichtlich, dass es sich hierbei nicht um eine Bodenverbesserung sondern um eine reine Abfallentsorgung bzw. Deponierung handelt. Offensichtlich sollte hier der Bodenaushub vom Anbau der Firma Tillmann auf den Flächen eines Landwirts deponiert werden, hinzugekommen ist mittlerweile Bauschutt und Teerreste.

seidfeld2014

Festgesetzt ist der Bereich im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet zum Erhalt kleinflächiger Wiesentäler und Extensivgrünland. Durch die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde wird dieser Schutz konterkariert, noch nicht einmal Ausgleichsmaßnahmen, die sonst bei Eingriffen üblich sind, wurden festgesetzt.

Auch der Vorsitzende des Landschaftsbeirats, Herrn Johannes Schröder, den wir in der Sache angeschrieben haben und der eigentlich auch für solche Sachverhalte zuständig ist, äußert sich nicht zum Thema.

Eine weitere Bodenverbesserungsmaßnahme wurde oberhalb im Wald durchgeführt: großflächig wurde dort Kompostmaterial, das mit Müllresten durchsetzt ist, ausgebracht.

Laut Bioabfallverordnung ist so etwas im Wald nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Sondergenehmigung. Zuständig dafür ist die Kreisabfallbehörde, denn die Kompostwerke im Hochsauerlandkreis werden durch den Kreis mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verarbeitung des Biomülls aus der braunen Tonne beauftragt. Auch hier fehlt offensichtlich eine Kontrolle durch die Behörden. Der Gebührenzahler, der die braue Tonne finanziert dürfte schon ein Anrecht darauf haben, dass hier nicht illegale Abfallentsorgung im Wald stattfindet.”

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Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?

By adminRL at 2:07 am on Tuesday, March 4, 2014

Aus Sundern erhielt wurde die SBL informiert, dass in einem Waldgebiet entlang des Wanderwegs „Sauerländer Höhenflug“ in die Schneisen/Rückegassen im großen Stile mit Müllkleinteilen durchsetzter Kompost eingebracht worden ist. Laut Zeugenaussagen stammt das Material aus dem Kompostwerk Hellefelder Höhe.

Aus diesem Anlass stellte SBL-Kreistagsmitglied eine schriftliche Anfrage an den Landrat, in der es u.a. heißt:

“Diese Art von Kompostierung halte ich für nicht sinnvoll; denn Waldschneisen dienen i.d.R. dem Forstbetrieb als Rückegassen. Das Aufbringen von Kompostmaterial in Rückegassen führt zu einer Verschlammung der Flächen und damit zu Problemen bei zukünftigen Forstarbeiten. Zudem erkenne ich nicht, dass die Komposteinbringung in Waldschneisen/Rückegassen der Bodenverbesserung dient.

Guter und ordnungsgemäß hergestellter Kompost kann der Bodenverbesserung dienen. Allerdings haben meine Informanten aus Sundern den Eindruck, dass es sich bei dem im Wald entlang des Wanderwegs eingebrachten Material (ganz unabhängig von dem vollkommen ungeeigneten Ort der Einbringung) nicht um hochwertigen Kompost handelt. Es soll Material sein, das viele Fremdanteile wie Plastikschnipsel, Scherben, Metall etc. enthält. Insbesondere nach den Erfahrungen mit dem PFT-Skandal und der damit vorhandenen und immer noch bestehenden Problematik sollte so etwas nicht mehr geschehen!

Die Kompostwerke werden über unsere Abfallgebühren finanziert. In die Kalkulation fließen auch Kosten ein, die der Sortierung und Entsorgung von Fremdbestandteilen aus den Biotonnen dienen. Falls der oben beschriebene Sachverhalt zutreffend ist, kann der Eindruck entstehen, dass Sortierung und Entsorgung des Inhalts der Biotonnen nicht ordnungsgemäß ablaufen. Weiter kann der Eindruck entstehen, dass hier eventuell für die Restmüllentsorgung höhere Kosten berechnet werden als den Unternehmen tatsächlich entstehen.

Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welchen Sinn sehen Sie in der oben beschriebenen Maßnahme der „Kompostierung“ von Schneisen/Rückegassen?

2. Ist nach Ihrer Auffassung solch eine Kompostierung mit ordnungsgemäßer Forstwirtschaft vereinbar?

3. Wer kontrolliert das Material und die Ausbringung von Kompost in Waldgebieten?

4. Halten Sie die beschriebene Art von Kompostierung (mit Material, das mit Plastik, Scherben etc. versetzt ist) für eine Maßnahme der Bodenverbesserung oder für illegale Abfallentsorgung?

5. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen falls Sie zu der Auffassung gelangen sollten, es handelt sich hier um eine illegale Abfallentsorgung?

6. Liegen Ihnen detaillierte Bilanzen und Jahresrechnungen der Unternehmen vor, die den Inhalt der Biotonnen sortieren und entsorgen, so dass sich die Gebührenkalkulation überprüfen lässt?”

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Der Hochsauerlandkreis und sein etwas getrübtes Verhältnis zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans

By admin at 8:46 am on Saturday, February 15, 2014

Die Landesregierung beschloss Mitte 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP). Wer mehr über das Warum und Drum und Dran der Landesplanung wissen möchte, der klicke bitte hier drauf:
http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/
Denn unter dem Link steht was „Amtliches“ dazu.

In diesem kleinen Bericht möchte ich mich lediglich etwas konfus und ungeordnet (und dazu noch subjektiv!) mit dem Hergang und dem Ergebnis der Ausschuss-Sitzung befassen, die am 14.02.2014 im Kreishaus in Meschede stattfand. Auf der Tagesordnung der gemeinsamen Sondersitzung zweier Ausschüsse (Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus und Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) gab es nur den Tagesordnungspunkt „Landesentwicklungsplan NRW“ und die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises. Eigentlich eine spannende Angelegenheit; doch leider war die geneigte Öffentlichkeit (bis auf sage und schreibe drei Zuhörer/innen) einmal mehr nicht geneigt, Diskussion und Beschlüsse mitzuverfolgen. Schade!

Kreisdirektor Dr. Drahten erläuterte kurz den LEP und wies darauf, dass die Landesregierung vom HSK keine politische Stellungnahme, sondern eine fachliche wünsche. Der Abgabe-Termin sei der 28.02.2014. Am 21.03.2014 solle der Kreistag das Votum der heutigen Sitzung bestätigen.

Dazu eine wahrscheinlich unqualifizierte Anmerkung von mir: Mir leuchtet nicht ein, wieso Kreistagsmitglieder ein Votum bestätigen sollen, das zum Zeitpunkt der Kreistagssitzung nicht mehr rückholbar ist. Logisch wäre es für mich, wenn der Kreistag vor dem Abgabetermin 28.02. über so weitreichende Entscheidungen diskutieren und abstimmen könnte!?

Der Ausschussvorsitzende des Wirtschafts-Ausschusses Hans Walter Schneider (SPD) schien gespannt zu sein, wie lange die Sondersitzung wohl dauern würde. Er mutmaßte zu Sitzungsbeginn: „Eine oder mehrere Stunden“. Nachdem Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), gleich beim Punkt 1 die Diskussion mit Kritik an der Stellungnahme des HSK zum Flächenverbrauch eröffnete, schwante wohl jedem im Saal, das könnte sich heute länger hinziehen. 10 Punkte und diverse Unterpunkte standen zur Abstimmung. Um es vorweg zu nehmen, die Sitzung dauerte 2 ½ Stunden. Und um noch mehr vorweg zu nehmen, die Beschlüsse fielen alle in großer Einmütigkeit und zwar zu Gunsten der Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung. Einzig der stimmberechtigte Sachkundige Bürger der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Bernd Eickhoff, stimmte meistenteils gegen die (meiner Meinung nach etwas selbstverliebten) Änderungswünsche des HSK zum Entwurf der Landesregierung.

Subjektiv geht es auch weiter: Die Mehrheit der Kommunalpolitiker entscheidet offenbar regionalbezogen und denkt dabei weniger an die Zukunft aller Menschen in NRW? Das wurde beispielsweise auch beim Punkt 10.2-2 zu den Vorranggebieten für Windenergienutzung deutlich. Da möchte die Verwaltung partout keine Flächenvorgabe für Vorranggebiete im LEP festgelegt haben und fand dafür –selbstverständlich- in dieser Sitzung verbale Unterstützung und eine große Mehrheit. Egal wie nun die neuen Signale aus Berlin in Sachen Energiewende sind, wer im Hochsauerland mehr Windkraft fordert, stößt wahrscheinlich nur selten auf eine Wende in der Denkweise der Entscheidungsträger?

Apropos „Änderung der Denkweise“, ich glaube, das ist auch bzgl. einiger anderer Punkte im LEP das Problem. Punkt 7 – Wald- und Forstwirtschaft: Der Sachkundige Bürger der SBL/FW im Umwelt-Ausschuss, Matthias Schulte Huermann, merkte in der Diskussion an, dass die Stellungnahme des HSK zur Waldinanspruchnahme den Begriff „Wald“ aufweicht. Zur Erklärung: Der HSK nahm die Formulierungen „nicht wesentliche Beeinträchtigung“ und „nicht erhebliche Beeinträchtigung“ in die Stellungnahme zum LEP auf (im Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Einrichtungen). M. Schulte-Huermann befürchtet, dass es so zu noch mehr Anbau von Weihnachtsbäumen im Wald kommen könne.

Noch etwas zur „Änderung der Denkweise“: Dem Land NRW geht es im LEP u.a. darum, auch angesichts der schrumpfenden Bevölkerung im ländlichen Raum, nicht mehr im großen Stile neue Bauflächen auszuweisen, sondern Brachflächen zu nutzen, um somit den Flächenverbrauch einzudämmen. Der Hochsauerlandkreis ist da allerdings anderer Ansicht als die Rot-Grüne Landesregierung. Sorgen um die Einschränkung der Entwicklung von Gewerbe und Industrie haben für den HSK offenbar erste Priorität. Die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs scheinen hier eher nachrangig angesiedelt zu sein.

Eine weitere Anmerkung gilt den Sitzungsteilnehmern der Sauerländer Bürgerliste. Die SBL/FW war mit vier Mitgliedern vertreten. (In alphabetischer Folge: Bernhard Eickhoff, Reinhard Loos, Matthias Schulte-Huermann, Stefan Rabe). Kompliment! Ein starkes Team, das mit Sachverstand sehr viel zur spannenden Erörterung der Ziele und Grundsätze des LEP beitrug. Die SBL/FW brachte einige Änderungswünsche ein viele konstruktive Vorschläge ein (die aber allesamt mehrheitlich abgelehnt wurden). Zudem machten ihre Mitglieder deutlich, dass sie den Kurs, den der Kreis mit seiner Stellungnahme zum LEP einschlägt, eher als rückwärtsgewandt ansehen, denn als zielführend und zukunftsorientiert.

Schauen wir mal, was die Presse über die Sondersitzung zum LEP schreibt und ob sie von der SBL/FW etwas Notiz genommen hat? Bei einigen Medien-Vertretern steht die SBL ja anscheinend auf dem Index! Warum eigentlich?

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Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

By adminRL at 2:26 am on Saturday, January 18, 2014

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag…
Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

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Fracking – Platzt die Blase schon bald?

By adminRL at 7:13 pm on Wednesday, January 15, 2014

Ist der Fracking-Boom in den USA schon bald am Ende? Über entsprechende Anzeichen berichtet „Die Welt“ in ihrer Online-Ausgabe vom 12.01.2014.

Die Investitionen der Energiekonzerne in die Schiefergas- und Schieferölfelder der USA brachen demnach im letzten Jahr mit „nur“ 3,4 Milliarden Dollar um die Hälfte ein. Den scheidenden Shell-Chef Peter Vosser zitiert „Die Welt“ mit den Worten: „Das Geschäft mit unkonventionellem Erdgas hat sich nicht so entwickelt wie erhofft”. Zudem gebe es in den USA weitere, teils auch technische Probleme bei der Schiefergasförderung, wie schnell erschöpfte Quellen und die unzulängliche Pipeline-Infrastruktur. Das ist Balsam für die Seele der Fracking-Gegner!

Doch „Die Welt“ lässt auch die Fracking-Freunde nicht im Regen stehen. Für sie heißt die gute Nachricht: „Marktbeoachter wie der unabhängige Hamburger Energie-Informationsdienst (EID) sehen in der jüngsten Investitionszurückhaltung allerdings nur eine vorübergehende Marktreaktion. …. Deshalb würden Produktionsfirmen ihre Investitionen jetzt vorübergehend umschichten, zum Beispiel in die preislich derzeit sehr viel attraktivere Erdöl-Förderung.“ Der Trend zum Schiefergas sei deshalb noch lange nicht zu Ende.

Das letzte Zitat kann für uns in Deutschland, in NRW und im Sauerland nur bedeuten, weiter sehr aufmerksam die Energie-Riesen und die „Gewaltigen der Politik“ zu beäugen, damit wir uns notfalls rechtzeitig wehren können. Der Druck der Lobbyisten ist wahrscheinlich größer als der Druck des ausströmenden Gases aus einem Bohrloch. Fracking ist noch lange nicht vom Tisch, nicht im Sauerland und nirgendwo!
Klick: http://www.welt.de/wirtschaft/article123781286/Fracking-Boom-in-Amerika-flaut-ueberraschend-ab.html

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Wozu dient ein Naturschutzgebiet?

By adminRL at 11:25 am on Sunday, January 5, 2014

Man könnte meinen, dass diese Frage ganz einfach zu beantworten ist.
§ 23 Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu:
“(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
…
”

Das scheint auch fast überall so zu gelten – nur die Mehrheit im Kreistag des Hochsauerlandkreises scheint das anders zu sehen. In der letzten Sitzung ging es wieder mal um eine Ausnahme vom Schutz von Tieren in Naturschutzgebieten. Normalerweise dürfen in einem Naturschutzgebiet keine Kormorane geschossen werden. Dem Landschaftsbeirat wurde in seiner Sitzung am 19.11.2013 von der Verwaltung der Antrag vorgelegt, den Abschuss von Kormoranen in einigen Naturschutzgebieten doch zuzulassen. Dieses Ansinnen lehnte der Landschaftsbeirat ab. Ein Mitglied wies in der Diskussion darauf hin, dass Kormorane auch in allen anderen Kreisen in NRW nicht innerhalb von Naturschutzgebieten geschossen werden dürfen.

Man könnte denken, dass das Thema damit erledigt sei. In die veröffentlichte Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung wurde es gar nicht erst aufgenommen. Doch die Fischerei-Lobby gab nicht auf. Zwar geschah zunächst lange nichts, kurz vor der Kreistagssitzung am 13.12.2013 wandte sich die Fischerei-Lobby an Landrat und Kreisverwaltung mit dem Antrag, der Kreistag möge den Beschluss des Landschaftsbeirats kippen und den Kormoran-Abschuss an Hoppecke und Diemel zulassen.

Nun gibt es klare Regelungen für die Tagesordnungen von Sitzungen des Kreistags und der Gemeinderäte. Alle Tagesordnungspunkte müssen vorher bekannt gegeben werden. Damit können sich die Mitglieder des Gremiums auf diese Punkte vorbereiten, und die Öffentlichkeit weiß vorher Bescheid, was zur Entscheidung ansteht. Nur in ganz engen Ausnahmefällen dürfen während der Sitzung zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist u.a., dass eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder eine “äußerste Dringlichkeit” besteht. Im Fachkommentar heißt es dazu: “Keinen Aufschub duldet eine Angelegenheit, wenn ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können … Beispiele sind der Ablauf von Fristen oder drohende finanzielle Verluste, z.B. Verzinsungsaufwendungen“. Dabei haben Kreistag und Rat keinen Beurteilungsspielraum, auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss.

Die sehr engen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tagesordnung liegen hier sicherlich nicht vor. Trotzdem verteilte die Kreisverwaltung in der Sitzung eine Tischvorlage, der Kreistag beschloß mit Mehrheit die Erweiterung der Tagesordnung und stimmte anschließend mit Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Abschuss von Kormoranen in den Naturschutzgebieten “Unteres Diemeltal” und “Oberes Diemeltal” doch zuzulassen. Eine inhaltliche Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt war nicht möglich, weil davon ja vorher nichts bekannt war.

Doch die SBL gibt sich damit nicht zufrieden. Kreistagsmitglied Reinhard Loos forderte den Landrat zwei Tage nach der Kreistagssitzung auf, den Beschluss des Kreistags wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”. Das ist nun schon drei Wochen her, und noch immer ist keine Antwort des Landrats eingegangen. Auf die Fischerei-Lobby haben Landrat und Kreisverwaltung viel schneller reagiert…

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Muss das sein? – Kormoran-Abschuss im Hochsauerland

By admin at 11:02 am on Wednesday, November 13, 2013

Wenn am 19.11.2013 der Landschaftsbeirat im Kreishaus in Meschede tagt, soll er mal wieder sein „Ja“ zum Abschuss von Vögeln in Landschaftsschutzgebieten geben. Mit der Genehmigung der sogenannten letalen Vergrämung von 60 Kormoranen will der Hochsauerlandkreis erneut den Interessen von Anglern und Fischern entgegen kommen.

Wohl gemerkt, beim Kormoran handelt es sich um eine geschützte Vogelart. Sie darf in Naturschutzgebieten nicht geschossen werden. Im Hochsauerlandkreis gab es aber immer wieder auf Betreiben der Fischerei-Lobby Ausnahmegenehmigungen. Jetzt haben die Fischereigenossenschaft „Diemel“ und die Pachtvereine einen mehrjährigen Verlängerungsvertrag zum Abschuss von Kormoranen im Bereich mehrerer Naturschutzgebiete in Einzugsgebiet der Flüsse Diemel und Hoppecke gestellt.

In der Verwaltungsvorlage 8/940 vom 07.11.2013 heißt es etwas widersprüchlich, seit 2006 sei die Anzahl der Kormorane leicht gesunken und/aber, die letale Vergrämung habe zu keiner Verschlechterung der Population geführt. ???

Die Untere Landschaftsbehörde muss für den Abschuss eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG sowie eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilen. Dabei ist im Vorfeld der Landschaftsbeirat zu beteiligen. Die Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung wird dann für 3 Jahre gelten und zwar jeweils für die Zeit bis zum 28.02.2014, vom 16.09.2014 bis zum 28.02.2015 und vom 16.09.2015 bis zum 29.02.2016. Pro Jahr sollen dann 20 Kormorane in Naturschutzgebieten „vergrämt“ werden.

Naturschützer wie den NABU wird das nicht freuen. Der NABU NRW schreibt zum Schutzstatus des Kormorans:
“EU-Recht

Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Der Kormoran gehört nicht zu den Vogelarten, für die die EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VSchRL) eine Bejagung in Deutschland zugelassen hat.

Nationales Artenschutzrecht
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) zählt der Kormoran zu den besonders geschützten Arten gem. § 7 BNatschG; daher gelten die Schutzvorschriften des § 44 BNatschG.
”

und er fordert:
“Kein Kormoran darf geschossen werden. Wo Schäden in der Fischereiwirtschaft (nur dort und nicht bei privater Hobbyfischerei) auftreten, sind nichtletale Vergrämungsmethoden mit Genehmigung anzuwenden. Bereits erfolgreich angewendet wurde das Überspannen von kommerziellen Karpfenfischteichen mit weitmaschigen Drähten. Gegen den massiven Abschuss von Kormoranen hat der NABU NRW eine Kormoranresolution verabschiedet.”

Klick:
http://nrw.nabu.de/themen/jagd/kormoran/04391.html

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