Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Dickes Minus bei Radio Sauerland

By adminRL at 12:43 am on Tuesday, December 8, 2015

In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde im öffentlichen Sitzungsteil auch der “Beteiligungsbericht des Hochsauerlandkreises zum 31.12.2014″ beraten. Er gibt Auskunft über die Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist. Redaktionsschluss war der 24.11.2015.

Der HSK ist zusammen mit der Funke-Gruppe (diese als Nachfolger der WAZ) Gesellschafter der Betriebsgesellschaft von Radio Sauerland, dem privaten Lokalfunk. Der wiederum übernimmt zu etwa 95% das Rahmenprogramm der “Mutter” Radio NRW aus Oberhausen; nur die restlichen Programmteile werden lokal produziert. Umstritten sind die mehrfach pro Jahr auf NRW-Ebene veranstalteten Gewinnspiele, die über die sehr hohen Telefongebühren für die verwendeten Rufnummern zur Mitfinanzierung der Sender beitragen.

Aus dem aktuellen Beteiligungsbericht erfährt man einige Daten, die bisher nicht so transparent waren. Dem Bericht ist z.B. zu entnehmen (Seite 110), dass die Betriebsgesellschaft des Lokalsenders im Jahr 2014 einen “Jahresfehlbetrag” in Höhe von 221.245,48 Euro erwirtschaftet hat, noch einmal etwa 31.000 Euro schlechter als geplant. Der Jahresverlust entspricht etwa 16% der Einnahmen aus dem Betrieb. Für das Jahr 2015 ist sogar ein Verlust von 237.160 Euro geplant (Seite 108).

Die Frage im Ausschuss, welche Maßnahmen zur Änderung der Situation eingeleitet worden sind, wurde weder von den Fraktionen, die in den Gremien des Lokalsenders vertreten sind, noch von der Kreisverwaltung beantwortet. Auch zur aktuellen Situation im Jahr 2015 (fällt der Verlust wieder höher aus als geplant?) gab es keine Auskünfte.

Etwas dürftig ausgefallen ist der Beteiligungsbericht auch zum Dauerbrenner-Thema RWE. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Energieriesens erfahren wir dort nur (Seite 34): “Die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der RWE AG würde über die übliche Darstellung im kommunalen Beteiligungsbericht hinausgehen.” Na ja…

Wer sich über die insgesamt 176 Seiten des Beteiligungsberichts näher informieren möchte:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de aufrufen, dort “Vorlagen” wählen, und dann in das Suchfeld für die Vorlagennummer “9/352″ eingeben. Auf dem nächsten Bild kann man die Büroklammer für den Beteiligungsbericht (2 MB), das Feld mit “V” für die dazugehörige Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung anklicken.

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Betriebslose Kosten

By adminRL at 5:37 pm on Tuesday, November 24, 2015

Wie teuer darf ein geschlossenes Museum sein?
Nach dem Entwurf der Kreisverwaltung für den Kreishaushalt 2016 kostet ein geschlossenes Museum etwa genau so viel Geld wie ein offenes Museum!

Es geht – mal wieder – um das Sauerlandmuseum in der Arnsberg Altstadt. Im August 2014 gab es ein Museumsfest, um ab dann war das Museum geschlossen, wegen der geplanten Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Seitdem steht nur ein einziger kleiner Raum in einem Nebengebäude noch zur Verfügung. An einem geregelten Museumsbetrieb ist also nicht zu denken.

Zuletzt im Jahr 2013 war dieses Museum also während des ganzen Kalenderjahres geöffnet. Damals ergab sich nach der Ergebnisrechung ein Zuschussbedarf aus dem Kreishaushalt in Höhe von 608.559 Euro.
Seit über einem Jahr ist das Museum nun nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wird es noch etwa ein Jahr dauern, bis tatsächlich mit den Bauarbeiten für den Erweiterungsbau begonnen wird. Für das Frühjahr 2019 ist dessen Eröffnung geplant, fast 5 Jahre nach dem “Abschiedsfest”.

Nun könnte man annehmen, dass in der Zwischenzeit erhebliche Betriebskosten eingespart werden, für Personal- und Sachkosten. Doch aus der Drucksache 9/369 für die Sitzung des Kulturausschusses am 1. Dezember ergibt sich etwas völlig anderes: 573.649 Euro werden für das Jahr 2016 an Zuschuss für das Sauerlandmuseum eingeplant. Darin sind keine Bau- und Sanierungskosten enthalten; die werden an anderer Stelle geplant. Die “Einsparung” gegenüber dem Betriebskostenzuschuss während der letzten ganzjährigen Öffnung beträgt also nur etwa 6%. Im Wirtschaftsplan des Museums sind u.a. 4,649 Personalstellen vorgesehen, für die etwa 414 TEuro an Personalaufwendungen anfallen. Weitere 72 TEuro fließen als “Verwaltungskostenerstattung” an die Kreisverwaltung und bestehen überwiegend ebenfalls aus Personalkosten.

Ein teurer Betrieb ohne Betrieb!

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Mehrere Millionen Euro zusätzlich werden vom HSK an die Stadt Arnsberg fließen

By adminRL at 12:16 pm on Monday, October 12, 2015

Hohe Zahlungseingänge hat die Stadt Arnsberg vom Hochsauerlandkreis zu erwarten. Es geht um die Eigenbeteiligung der Stadt Arnsberg an den “Kosten der Unterkunft” (KdU) für die in ihrem Stadtgebiet wohnenden Empfänger von Alg2. Die war seit 2012 unangemessen hoch, als sich durch eine neue Satzung des HSK der Eigenanteil für die Stadt erheblich erhöhte.
Grundlage für die nun anstehende Umverteilung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 11.08.2015, das hier veröffentlicht ist: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/12_A_2190_13_Urteil_20150811.html
Darin hat das OVG entschieden, dass die Berufung der Stadt Arnsberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 06.08.2013 begründet ist. Der HSK ist nun verpflichtet, “eine Satzung über einen Härteausgleich im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 3 AG-SGB II NRW für das Jahr 2012 zum Ausgleich erheblicher struktureller Unterschiede im Gebiet des Beklagten zu erlassen.”

Das OVG stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass erhebliche “strukturelle Unterschiede” zwischen der Stadt Arnsberg und dem übrigen Kreisgebiet vorliegen: “Auch nach den Berechnungen des Beklagten weist die Klägerin überproportional viele Hilfeempfänger nach dem SGB II, Arbeitslose, Langzeitarbeitslose, Hilfeempfänger mit Migrationshintergrund und Hilfeempfänger über 50 Jahre auf; zudem liegt hinsichtlich der Erträge und Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft ein struktureller Unterschied vor. Jedenfalls soweit es um die Zahl der Hilfeempfänger nach dem SGB II und die Zahl der Arbeitslosen geht, sind diese Unterschiede auch erheblich, denn hier besteht ein unmittelbarer Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen der Klägerin.”
“Eine erhebliche Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn sich bei einer Gegenüberstellung der die Klägerin treffenden Aufwendungen für die Aufgabenerfüllung nach dem SGB II auf einer hypothetischen Umlagegrundlage mit den tatsächlichen Aufwendungen bei einer 50%igen direkten Finanzierungsbeteiligung eine unverhältnismäßige Mehrbelastung ergibt.”
“Die Mehrbelastung der Klägerin im Jahr 2012″ wird mit 1.513.287 € berechnet.
Dieses OVG-Urteil hat nicht nur Auswirkungen für das Jahr 2012, sondern auch für die folgenden Jahre. Es geht also bisher um eine Mehrbelastung von insgesamt ca. 6 Mio Euro, für die die Stadt Arnsberg Anspruch auf einen Härtefallausgleich hat, und es hat Auswirkungen auch auf alle folgenden Haushaltsjahre.

Obwohl der Kreisausschuss am 12.08.2015 tagte, also am Tag nach der Verhandlung beim OVG, informierte der Landrat dort nicht über dieses sehr wesentliche Verfahren.
Die SBL stellte daraufhin beim Landrat für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 29.09.2015 folgenden Antrag für die Tagesordnung:
“- Detaillierter Bericht über das Verfahren beim OVG Münster (Verhandlung am 11.08.2015 wegen der zu hohen Belastung der Stadt Arnsberg durch die KdU in den Jahren 2012 – 2015) und die finanziellen Folgen für den HSK;
– Information über etwaige Rücklagen und Versicherungen, die der HSK für entsprechende Fälle ggf. gebildet bzw. abgeschlossen hat.”

Doch auch am 29.09. gab es nur begrenzte Informationen. In der Sitzungsvorlage erwähnte die Kreisverwaltung den Tenor des Urteils. Ein Bericht “zu dem Urteil und zu den Folgewirkungen des Urteils” soll “im Rahmen des Kreishaushalts 2016″ erfolgen.Sie erklärte aber auch, dass das Urteil im (am 30.10.2015 einzubringenden) Entwurf für den Kreishaushalt 2016 noch nicht berücksichtigt werden soll. Nähere Informationen zum Verfahren: bisher Fehlanzeige.
Daher hat der SBL-Fraktionssprecher beim Landrat nun Akteneinsicht beantragt.

Überraschend ist außerdem, dass Landrat und Kreiverwaltung keine ‘Vorsorge’ für das Ergebnis dieses Verfahrens getroffen haben. Denn bereits nach dem Beschluss des OVG vom 07.03.2014 (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/12_A_2190_13_Beschluss_20140307.html), die Berufung der Stadt Arnsberg gegen das ablehnende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zuzulassen, war mit diesem Ergebnis des Hauptverfahrens zu rechnen.
Darin hieß es u.a.:
“Das Zulassungsvorbringen begründet insoweit ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses…
Diente schon die bisherige Regelung aber faktisch dem Härteausgleich, ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, dass die von ihr aufgefangenen Mehrbelastungen bei einer erneuten Würdigung der maßgeblichen Umstände, inwieweit die Spitzabrechnung mit 50 % eine unverhältnismäßige finanzielle Mehrbelastung darstellt, nicht zu berücksichtigen sein sollen.”

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Milliarden-Geschäfte

By adminRL at 7:45 pm on Sunday, October 4, 2015

Immer wieder ein Thema im HSK ist die RWE. Der Hochsauerlandkreis hält (direkt und indirekt) fast 6 Mio RWE-Aktien, die (nach aktuellem Stand) seit 2013 Wertberichtigungen in der Bilanz des Kreises in Höhe von fast 400 Mio Euro (!!!) zur Folge hatten und haben werden.

Über die “Kopplung” des stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden (und NRW-Politikers) A. Laschet mit der RWE hat WDR 5 am 02.10. einen hörenswerten Kommentar gesendet:
http://www.wdr5.de/av/audiozweiminutenliebefuerarminlaschet102-audioplayer.html

Ein Ausschnitt:
“Jahrzehntelang hat der RWE-Konzern von Essen aus ein sehr schön einleuchtendes Milliarden-Geschäft gepflegt. … Kommunen mit Aktien und örtliche Politiker mit Pöstchen versorgen. Das funktionierte wunderbar…”

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Der Hochsauerlandkreis und das Trauerspiel „RWE-Aktie“ – nächster Teil einer gescheiterten Strategie

By adminRL at 11:09 pm on Thursday, October 1, 2015

Die RWE-Aktie fällt weiter. Am 29.09.2015 um exakt 17.02 Uhr lag ihr Kurs bei 9,70 Euro. am Morgen eröffnete sie mit 9,14 Euro und fiel dann kurz auf ihr bisheriges Allzeitief von 9,13 Euro. Von da an ging es heute allerdings fast immer bergauf. Und was passiert in den nächsten Tagen? Und welche Auswirkungen haben die „Tiefs“ auf den Hochsauerlandkreis und seine Finanzen?

Um etwas Klarheit über die Folgen des Kursverlusts zu bekommen, schickte die SBL/FW-Kreistagsfraktion dem Landrat am 08.09.2915 eine Anfrage bestehend aus 5 Fragen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6096

Die Fraktionen die Grünen und DIE LINKE brachten ungefähr zur gleichen Zeit ähnlich lautende Anfragen auf den Weg ins Kreishaus. Alle drei Schreiben wurden mit Datum vom 24.09.2015 vom Kämmerer ähnlich lautend beantwortet.

Die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste ist die umfangreichste. Daher stellen wir hier die Antwort der Kreisverwaltung beispielhaft auch für die zwei anderen komplett ein. Vorweg, sie ist nicht so spektakulär wie der Kursverlust der Aktie.

Vorab erst mal eine kurze Zusammenfassung der Antwort des Kämmerers:

• Die letzte Wertberichtigung erfolgte zum 31.12.2013. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt sieht der HSK keine Veranlassung für eine neuerliche Wertberichtigung.

• Bei der Wertberichtigung handelt es sich nicht um monetäre Verluste.

• Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion.

• Bei der Beteiligung des HSK an der RWE AG handelt es sich um eine strategische Beteiligung am Energie-Sektor. Sie liegt in der Zuständigkeit des Kreistags.

• Der Kämmerer sieht wegen der momentanen Marktüberhitzung derzeit keinen Handlungsbedarf.

Und nun das Antwortschreiben ans dem Kreishaus in voller Länge:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre mit o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage 1 Wie hoch beziffern Sie aktuell die Verluste aus dem Aktien-Nachkauf des Hochsauerlandkreises im Jahr 2009?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 26.06.2009 (Drcks. 7/1187) ein RWE-Aktienpaket erworben, das zuvor von der ehem. WestLB AG gehalten wurde. Der Erwerb ist durch Paketabschläge wirtschaftlich zu einem Durchschnittskurs von rd. 46 € erfolgt. Die Höhe von Buchverlusten ergibt sich aus dem jeweiligen Berechnungsstichtag.

Frage 2 Wann nimmt der Kämmerer voraussichtlich die nächste Wertberichtigung vor, und in welchem Umfang?

Antwort: Wertberichtigungen sind gem. § 35 Abs. 5 GemHVO vorzunehmen, wenn bezogen auf einen Vermögenswert eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Nachdem zum 31.12.2013 eine Wertabschreibung der mit der RWE-Beteiligung im Zusammenhang stehenden Vermögenspositionen erfolgt ist, bleibt abzuwarten, wann die Voraussetzungen an eine erneute Wertberichtigung gegeben sind. Angesichts der aktuellen Turbulenzen am Aktienmarkt und speziell der auch politisch motivierten Belastungsfaktoren der Energieversorger sehen wir derzeit noch keine diesbezügliche Veranlassung.

Frage 3 Welchen Gesamtumfang für den HSK und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften werden dann die Wertberichtigungen auf die RWE-Aktien erreicht haben?

Antwort: Auf die Antwort zur vorherigen Frage wird verwiesen.

Frage 4 Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass der Hochsauerlandkreis weitere finanzielle Einbußen durch Wertverluste der RWE-Aktie erleidet?

Antwort: Die Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der RWE AG ist seit ihrem historischen Bestehen von den jeweils in der Verantwortung stehenden politischen Gremien des Kreises zu keiner Zeit als Finanzanlage betrachtet worden. Es handelt sich um eine strategische Beteiligung im Energiesektor. Ich weise darauf hin, dass die Behandlung der RWE-Beteiligung des Hochsauerlandkreises im Sinne einer Veränderung eine Angelegenheit ist, die in der Zuständigkeit des Kreistages liegt. Wegen der momentanen Marktüberhitzung sehe ich derzeit keinen Handlungsbedarf.

Frage 5 Falls der Aktiennachkauf 2009 nicht erfolgt wäre und somit der HSK die damit verbunde-nen Verluste nicht realisieren müsste, für wie viele Jahre hätte anstatt dessen
von dem verlorenen gegangenen Geld ein Sozialticket finanziert werden können?

Antwort: Der Hochsauerlandkreis hat mit der zum 31.12.2013 vollzogenen Wertabschreibung Buchverluste realisiert bezogen auf die seinerzeit in der Eröffnungsbilanz aufgrund gesetzlicher Vorgaben anzusetzende, aber aus meiner Sicht zu hoch vorgegebene Bewertung seiner Beteiligung. Bei der Wertberichtigung handelt sich nicht um monetäre Verluste. Ein Verkauf der Beteiligung stand nie zur Diskussion. In Bezug auf das in 2009 erworbene Aktienpaket verweise ich auf die Antwort zu Frage 1 und Frage 4.
Verluste im Sinne ihrer Fragestellung würden nur in dem Fall realisiert, wenn sich der Kreis von einem Aktienpaket trennen würde. Dies ist eine grds. strategische Entscheidung, über die der Kreistag zu befinden hätte. Insoweit erübrigt sich eine hypothetische Beantwortung des Inhaltes Ihrer Frage.“

Dazu einige Anmerkungen:
1. Es ist Augenwischerei zu behaupten, dass der Kreis keine “monetären Verluste” habe. Im Sommer 2009, zum Zeitpunkt des Nachkaufs von RWE-Aktien für 30 Mio Euro, lag der Kurs der RWE-Aktie bei ca. 56,50 Euro. Der aktuelle Kurs beträgt nur noch ein Sechstel. Vor 6 Jahren wurde verfügbares Geld des Kreises ausgegeben; es steht dem Kreis nun nicht mehr zur Verfügung. Wenn die Aktie nicht wieder auf das Sechsfache des aktuellen Wertes steigt, wird das Geld auf Dauer verloren bleiben – und an solch eine Wertsteigerung glaubt kein ernstzunehmender Analyst der RWE-Aktie. Auch die Dividende ist auf nur noch 1 Euro pro Aktie gesunken; weitere Dividendensenkungen sind angekündigt.
2. Die Kursentwicklung hat (fast) nichts mit der aktuellen Entwicklung auf dem Aktienmarkt zu tun. Die Kurssenkungen für die RWE setzten deutlich früher und sehr heftig ein.
3. Andere Städte und Kreise haben sich nach 2005 von ihren RWE-Aktien (oder einen Teil davon) getrennt. Z.B. hat die Landeshauptstadt Düsseldorf dadurch hohe Einnahmen erzielt. Auch der Kreis Paderborn hat Aktien verkauft. Anderswo war dies also möglich…
4. Sollte tatsächlich jemand glauben, dass es sich bei der “Beteiligung des HSK an der RWE AG … es sich um eine strategische Beteiligung” handele, so ist diese Strategie in allen Belangen völlig gescheitert!

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Rechenkünstler

By adminRL at 9:39 pm on Thursday, September 24, 2015

In mehreren Stadträten im HSK stehen derzeit Anträge auf der Tagesordnung, in der jeweiligen Stadt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Stadtverwaltungen scheinen hier häufig eine Bremserfunktion auszuüben. Über die Rahmenvereinbarung des Landes NRW, die den Gemeinden seit 28. August diese Möglichkeit einräumt, hatten wir bereits hier und hier berichtet.

Heute wurde dieser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon vorberaten. Besonders “trickreich” verhielt sich das städtische Sozialamt während der Ausschusssitzung. Es argumentierte, die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte würden zu hoch, und warf dafür eine Berechnung der erwarteten Kosten an die Präsentationswand: 8% der Sachausgaben und 10 Euro pro Flüchtling und Monat ergäben zusammen etwa 50 TEuro Belastung für die Stadt. Das sei mehr als die Stadt bisher an Verwaltungskosten aufwende.

Doch wie kam das zustande? In der Rahmenvereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen heisst es:
“Zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde Verwaltungskostenersatz … in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem… Der höhere Betrag ist zu erstatten.”

Aus diesen Formulierungen geht eigentlich glasklar hervor, dass ENTWEDER 8% der Leistungsaufwendungen ODER 10 Euro je Person und Monat anfallen. Das Briloner Sozialamt addierte vorsichtshalber beide Beträge, kam damit fast auf die doppelten Kosten und wollte den Ausschussmitgliedern damit viel zu hohe Kosten darstellen.
So sollte man nicht argumentieren! Bei Leistungsbescheiden für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird das Briloner Sozialamt diese Rechenmethode wahrscheinlich nicht anwenden…

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Der Hochsauerlandkreis und das Trauerspiel „RWE-Aktie“

By adminRL at 11:42 pm on Monday, September 14, 2015

Der Kurs der RWE-Aktie fällt weiter. Heute (am 14.09.2015) erreichte ihr Kurs mit 11,80 Euro sein bisheriges Allzeit-Tief. Der Höchststand lag bei 97,90 Euro. Das war im Jahr 2007. Seitdem geht es mit der RWE-Aktie mehr oder weniger kontinuierlich bergab, in letzter Zeit mit besonders viel „Schwung“.

Die Verluste beeinträchtigen auch die Dividenden-Ausschüttung. Zuletzt wurde nur noch 1 Euro pro Aktie ausgezahlt. 2009 waren es 4,50 Euro. Ob zukünftig noch 1 Euro Dividende zu halten ist, scheint fraglich. Analysten erwarten weitere deutliche Dividendenkürzungen und eine Herabstufung des Kursziels von 28 Euro auf 14 Euro.

Was hat das mit uns Otto Normalos zu tun? Ne Menge! Als Einwohner des Hochsauerlandkreises sind wir alle indirekt RWE-Aktienbesitzer. Der HSK hält nämlich fast 6 Millionen Stück dieser Wertpapiere, das sind fast 1% des gesamten Aktienbestandes dieses großen Energiekonzerns. Sie verhageln dem Kreis nicht erst seit kurzem die Bilanzen. Zum einen ist der Wertverlust dramatisch, zum anderen macht sich die deutlich geringere Dividenden-Ausschüttung im Haushalt bemerkbar. Das Trauerspiel begann ja schon vor Jahren und geht jetzt in den X-ten Akt, mit immer schlechteren Ergebnissen.

Der HSK möchte die Verluste vielleicht nicht alleine kompensieren. Möglich, dass er deswegen den Städten und Gemeinden für 2016 und in den folgenden Jahren die Kreisumlage erhöht. Die ohnehin finanziell schon stark gebeutelten Kommunen sehen sich dann vielleicht gezwungen, Geld bei den Bürgern, etwa durch die Erhöhung der Grundsteuern, einzusammeln. Wer weiß?

Besonders unglücklich war der Aktien-Nachkauf durch den HSK in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2009. Da zeichnete sich das bevorstehende Dilemma schon ab. Die Intervention der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) blieb seinerzeit leider erfolglos. Wie wir wissen, sind die vielen Millionen, die der HSK damals aus seinen liquiden Mitteln ausgegeben hat, nun weitgehend verbrannt.

Wie stellt sich der Verlust durch die RWE-Aktien für den HSK aktuell dar? Die SBL/FW schickte dem Landrat am 08.09.2015 diese 5 Fragen:
1. Wie hoch beziffern Sie aktuell die Verluste aus dem Aktien-Nachkauf des Hochsauer¬landkreises im Jahr 2009?
2. Wann nimmt der Kämmerer voraussichtlich die nächste Wertberichtigung vor, und in welchem Umfang?
3. Welchen Gesamtumfang für den HSK und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften werden dann die Wertberichtigungen auf die RWE-Aktien erreicht haben?
4. Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass der Hochsauerlandkreis weitere finanzielle Einbußen durch Wertverluste der RWE-Aktie erleidet?
5. Falls der Aktiennachkauf 2009 nicht erfolgt wäre und somit der HSK die damit verbundenen Verluste nicht realisieren müsste, für wie viele Jahre hätte anstatt dessen von dem verlorenen gegangenen Geld ein Sozialticket finanziert werden können?

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Borken, Hamm, Meschede, Warstein – Ein Investor hat(te) große Pläne …

By adminRL at 12:30 am on Wednesday, August 5, 2015

… daraus wurde aber noch nichts.

Hochsauerlandkreis. Meschede.
Was ist (oder war) geplant?
Klangvolle Namen für aufgemöbelte Einkaufsparadiese in Innenstadtlagen, wie
„Turm-Galerie“ in Borken
„Ritter-Carrée“/Ritterpassage“ in Hamm
„Meschede-Center“ in Meschede
„Neue Mitte“ in Warstein

Wann gab es den Startschuss für die umjubelten Projekte? Nach unseren Internet-Recherchen:
2012 in Borken
2011 in Hamm
2010 in Meschede
2010 in Warstein

Was hat sich zwischenzeitlich rein optisch getan?
Offensichtlich nicht viel. Nur hinter den Kulissen bewegt(e) sich anscheinend so einiges. Ratsbeschlüsse, Verhandlungen, Verträge …. Dank der Lokalpresse erfährt der geneigte Bürger ja hin und wieder was. Beispielsweise das:

Borken – DerWesten schreibt am 22.05.2015: ….“ Die Politik beobachtet Bövinglohs Bemühungen unterdessen mit einer Mischung aus Optimismus und Ungeduld. Dann ist es Ende Februar dieses Jahres. Mit einem kurzen und förmlichen Schreiben informiert Investor Hubert Bövingloh Borkens Bürgermeister darüber, dass er die Pläne für ein Einkaufszentrum nicht realisieren wird. Das Projekt Turmgalerie ist geplatzt. Bövingloh nennt keinen Grund für seinen Rückzug….“
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/die-turm-galerie-sollte-alarmieren-id10695576.html

Hamm – Zitat aus dem oben erwähnten Artikel vom 22.05.2015: „…Ein Schwenk nach Hamm, mehr als 180 000 Einwohner, mitten in Westfalen. Hier gibt es die Ritterpassage, ein Einkaufszentrum, das in die Jahre gekommen ist und in dem Leerstand ein Problem ist. 2011 tritt Bövingloh als Investor auf: Er will das Gebäude, vergrößern, umbauen, es soll zum RitterCarrée werden. Große Pläne. In Hamm wartet die Kommune seitdem auf die Realisierung. …“

Meschede – Hier ist es momentan besonders spannend. Warum? Die Staatsanwaltschaft Dortmund ist mittlerweile mit im Boot. Weshalb? Nach Berichten der WP/WR scheint es unklar zu sein, ob bei den Beratungen für das geplante Meschede-Center alles korrekt gelaufen ist. Die Krux, eine Großkanzlei aus Hamm habe in rechtlichen Fragen bzgl. des Großprojekts gleich beide Vertragspartner – nämlich sowohl den Investor, als auch die Stadt Meschede – beraten. Und um der Sache die Krone aufzusetzen, soll nun auch noch besagte Kanzlei genau die Vorwürfe, die gegen die Stadt in eben dieser Angelegenheit erhoben werden, prüfen.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/staatsanwaltschaft-prueft-ermittlungen-id10939789.html

Schon vor mehreren Wochen stellte Ratsmitglied Lutz Wendland von der Wählergemeinschaft „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) dem Bürgermeister einige Fragen zu ihrer und des Investors gemeinsamer Großkanzlei. Anfang August 2015 antwortete im Auftrag der Stadt (und nach einer offenbar längeren Phase der Überlegungen) wer wohl? Die Großkanzlei aus Hamm!

Ob diese merkwürdigen Umstände und Ereignisse die im September 2015 anstehende Bürgermeisterwahl in der Kreisstadt Meschede in irgendeiner Weise beeinflussen werden? Wir wissen es nicht. Vielleicht ist die Situation ja so aussichtslos und unübersichtlich, sodass viele potentielle Wählerinnen und Wähler gar kein Interesse mehr am Thema “Meschede-Center” haben?

Sicher ist, der jetzige Bürgermeister Uli Hess (CDU) tritt nicht wieder an. Egal wer ihn beerbt, ob der CDU- oder der SPD-Kandidat, der „Neue“ wird den Meschedern wohl bald reinen Wein einschenken müssen!?

Er sollte dann auch endlich den Bauzaun um das alte Hertie-Kaufhaus entfernen und die aufgetürmten Pflastersteine wieder verlegen lassen. Wenn er dabei selbst Hand anlegt (so wie sein Vorgänger beim Aufbau des Zauns), schießt die Presse von der Aktion auch sicher gerne wieder ein Foto!? Schade wäre es nur um den derzeitigen Besuchermagnet „Kunst am Bauzaun“. Aber das Werk kann ja für eine Dauerausstellung in die Stadthalle „umgebettet“ werden. 😉

(Glückliches) Warstein – Meldung vom 05.09.2012: “Der Immobilienkaufmann und Investor Bövingloh hat sich gestern vom Projekt „neue Mitte“ in Warstein verabchiedet. In einem persönlichen Gespräch haben Hubert und Oliver Bövingloh dies gestern Bürgermeister Manfred Gödde bei einem Besuch am Firmensitz mitgeteilt.“
Klick: http://www.localxxl.com/warstein/boevingloh-verabschiedet-sich-von-neue-mitte-plaenen-1346844792-ftz/

Glücklich ist, wer …..

(Pressemitteilung der MbZ – Meschede braucht Zukunft)

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Geld- und Sachgeschenke des HSK

By adminRL at 11:49 pm on Tuesday, July 14, 2015

„Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …“
Damit endete unser kleiner Bericht über unsere Anfrage an den Landrat vom 26.05.2015 zum Thema „Geld- und Sachgeschenke des HSK“. Wir können schon weiter berichten. Die Antwort vom Landrat haben wir im Juni erhalten. Also hier nun Frage und Antwort, wie der Landrat etwa 1.000 Euro pro Monat für “Zuwendungen” und Geschenke verwendet:

Frage 1: Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?
Zu Frage 1: Es gibt keine örtlichen Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seine Gesellschaften.

Frage 2: Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?
Zu Frage 2: entfällt

Frage 3: Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?
Zu Frage 3: Für die Erledigung meiner vielfältigen Aufgaben als Landrat werden mir besondere Haushaltsmittel für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt (sog. Verfügungsmittel). Diese werden im Ergebnisplan des Haushaltsplanes für den Hochsauerlandkreis bei dem Produkt 010101 und dem Konto 5491000000 veranschlagt. Für das Jahr 2015 belaufen sich diese Haushaltsmittel — wie schon in den Vorjahren — auf 12.000 €. Sie entscheiden als Kreistagsmitglied im Rahmen der Beschlussfas-sung über die Haushaltssatzung des Hochsauerlandkreises jährlich mit, in welcher Höhe mir diese besonderen Verfügungsmittel wie ein Fonds ohne einzelne sachliche Beschränkungen für die Erledigung meiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Aus den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO ergibt sich, dass ich über den Einsatz dieser ausschließlich für dienstliche Sachzwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eigenverantwortlich entscheiden kann. Die Verwendung der Verfügungsmittel ergibt sich aufgrund meiner persönlichen Aufgabenerledigung im Laufe des Jahres. Daher lässt sich der Mittelbedarf für einzelne dienstliche Zwecke im Voraus nicht konkret abschätzen.

Frage 4: Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?
Zu Frage 4: Zuwendungen werden anlässlich von Jubiläen oder Veranstaltungen z.B. von Vereinen von mir persönlich oder einem meiner Stellvertreter per Scheck überreicht. Ansonsten werden Zuwendungen oder Spenden per Banküberweisung übermittelt bzw. als Sachgeschenk übergeben.

Frage 5: Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?
Zu Frage 5: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28.03.2007 — RN 3 K 06.01675 — bin ich nicht dazu verpflichtet, gegenüber Kreistagsmitgliedern jede einzelne Ausgabe aus den Verfügungsmitteln offenzulegen. Das Ihnen nach der Geschäftsordnung des Kreistages zustehende Auskunftsverlangen — Fragerecht — bezweckt, dass Sie sich von der Verwaltung die Informationen beschaffen können, die Sie zu Ihrer sachlichen Aufgabenerfüllung als Kreistagsmitglied benötigen. Gleichzeitig erstreckt sich meine Verpflichtung zur Beantwortung Ihrer Fragen nur auf solche Bereiche, für die ich unmittelbar oder mittelbar verantwortlich bin und die den Zuständigkeitsbereich des Kreistages und seiner Ausschüsse berühren. Im Hinblick auf die Verfügungsmittel ist der Zuständigkeitsbereich des Kreistages insoweit tangiert, als die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag beraten und beschlossen und in diesem Rahmen auch die Höhe der Verfügungsmittel festgesetzt wird.
Nach den Handreichungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu § 15 GemHVO können die Verfügungsmittel zusammengefasst unter einer Haushaltsposition im Haushaltsplan veranschlagt werden, anstatt diese Haushaltsmittel nach den voraussichtlichen Verwen-dungszwecken im Haushaltsjahr sachbezogen unter mehreren Haushaltspositionen zu veranschlagen.
Von dieser Möglichkeit der Veranschlagung bei nur einer Haushaltsposition hat der Hochsauerlandkreis Gebrauch gemacht.
Es ist somit eine Eigenart der Verfügungsmittel, dass eine Vorbestimmung ihrer Verwendung im Einzelnen nicht erforderlich und auch nicht möglich ist. Umso weniger lassen sich aus der Verwendung der Verfügungsmittel in der Vergangenheit Schlussfolgerungen für die Vorgaben in der Zukunft ziehen. Daher sind Sie auch ohne die detaillierte Kenntnis, welche Vereine und Institutionen in den vergangenen Jahren Zuwendungen aus den Verfügungsmitteln erhalten haben, dazu in der Lage, bei den nächsten Haushaltsberatungen Anträge zu der o.g. Position des Ergebnisplanes zu stellen. Ihre Aufgaben als Kreistagsmitglied können Sie ohne die gewünschten Auskünfte erfüllen.
Meine Auskunftspflicht wird ferner dadurch begrenzt, dass ich grundrechtlich geschützte Positionen privater Dritter zu beachten habe. Ich kann daher personenbezogene Daten nur weitergeben, wenn dies zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Rechte als Kreistagsmitglied erforderlich ist. Vor dem Hintergrund meiner obigen Ausführungen und in Anbetracht der schutzwürdigen Interessen Betroffener (z.B. Jubilare) sehe ich keine Möglichkeit, detaillierte Angaben zur Zweckverwendung der Verfügungsmittel zu machen.
Lediglich exemplarisch für das Jahr 2014 gebe ich einen zusammengefassten Überblick über die Zweckverwendung der Verfügungsmittel:
Zuwendungen an Vereine: 4.750,00 €
Zuwendungen an soziale Einrichtungen: 1.150,00€
Zuwendungen an Verbände: 300,00 €
Zuwendungen an Hilfsorganisationen: 30,00 €
Zuwendungen an kulturelle Einrichtungen: 200,00 €
Zuschüsse zu Veranstaltungen: 3.269,87 €
Geschenke bei besonderen Anlässen (z.B. Jubiläen): 208,65 €
Aufwandsdeckungsmittel Personalrat: 750,00 €
Besprechungsausgaben: 521,80 €
Summe: 11.180,32€

Frage 6: Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?
Zu Frage 6: Die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Verfügungsmittel können Sie den entsprechenden Jahresabschlüssen des Hochsauerlandkreises entnehmen:
Jahresabschluss 2010: 11.850,09 €
Jahresabschluss 2011: 12.018,97 €
Jahresabschluss 2012: 11.841,44 €
Jahresabschluss 2013: 10.662,86 €

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Rodel WM 2019/2020 in Winterberg?- SBL-Fraktion stellt Antrag, die Entscheidung zurückzustellen

By adminRL at 1:44 am on Tuesday, June 16, 2015

Winterberg möchte 2019 oder 2020 die Rodel-WM ausrichten. Zuständig dafür ist die vom HSK und der Stadt Winterberg getragene Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”. Ist die Ausrichtung einer Rodel-WM eine gute Idee oder eher eine (zu) teure? Bedeutet das Erfolg auf der einen Seite (z.B. für die Gastronomie und die Hotels in Winterberg) aber Kosten auf der anderen Seite (z.B. für den Hochsauerlandkreis und für die anderen Städte und Gemeinden im HSK)?

Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 03.06.2015 zur Drucksache 9/266 für die Kreistagssitzung am 19.06.2015 folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag zur Drucksache 9/266
“Bewerbung zur Ausrichtung der Rodel WM 2019 oder 2020″

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/266 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie der Kreisausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt, dass die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM zurückgestellt wird, bis die folgenden Unterlagen vorliegen und im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Touristik sowie im Kreistag beraten worden sind:

• aktuelles Entschuldungs-Konzept für die Bobbahn bzw. ESZW GmbH;
• Ergebnisrechnung der ESZW GmbH für das Jahr 2014;
• vorläufige finanzielle Ergebnisrechnung der Bob-WM 2015;
• überarbeiteter Wirtschaftsplan 2015 der ESZW GmbH mit allen absehbaren
weiteren Investitionen an der Bobbahn.

Begründung und Erläuterung:
Die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM sollte erst dann getroffen werden, wenn die aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten für die vorliegen und besprochen worden sind.

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Wann und warum vergibt der HSK Geld- oder Sachgeschenke?

By adminRL at 9:52 pm on Thursday, June 4, 2015

Zu bestimmten Gelegenheiten, z.B. zu Jubiläumsschützenfesten, vergibt der Hochsauerlandkreis mit-unter Geld- oder Sachgeschenke an Vereine und Institutionen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte mehr über das Prozedere erfahren und stellte daher am 26. Mai 2015 folgende Anfrage an den Landrat:

„Meines Wissens vergibt der Hochsauerlandkreis zu besonderen Anlässen, beispielsweise zu Jubiläumsschützenfesten, Geldgeschenke an Vereine und Institutionen.

In dem Zusammenhang bitte ich Sie zu beantworten:

1. Gibt es Regularien für Jubiläumszuwendungen und Geld- oder Sachgeschenke durch den Hochsauerlandkreis und/oder seiner Gesellschaften?

2. Wenn ja, wie sind die Regelungen genau?

3. Bis zu welcher Höhe sind diese Zuwendungen möglich und üblich?

4. Wer übergibt in der Regel die Geschenke des HSK in wessen Namen und in welcher Form?

5. Welche Vereine und Institutionen kamen seit 2010 bis heute in den Genuss derartiger Zuwendungen?

6. Welche Beträge wurden seit 2010 bis heute insgesamt zu dem Zwecke verausgabt?“

Die SBL/FW wird über die Antwort berichten …

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5,45 Mio Euro Einnahmen aus Parkgebühren

By adminRL at 7:43 pm on Saturday, May 23, 2015

Vom Flugbetrieb zum Parkplatzbetreiber: diesen Eindruck kann man bei der Lektüre der aktuellen Daten zum Flughafen Paderborn/Lippstadt gewinnen. Denn der Flughafen ist tief in die Verluste gerutscht. Nur durch erhebliche zusätzliche Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen kann nun ein Desaster verhindert werden.

In der für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 08.06.2015 versandten Drucksache 9/263 mit dem Titel “Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH – hier: Änderungen zum Verlustabdeckungsvertrag und zum Gesellschaftsvertrag” werden  genauere Daten zur Entwicklung des Flughafens Paderborn/Lippstadt veröffentlicht. Der HSK ist einer von sieben kommunalen Gesellschaftern dieses bei Büren-Ahden gelegenen Flughafens.

Dort heißt es u.a.:

“So haben sich die Ergebnisse der Gesellschaft seit 2005 wie folgt entwickelt:
2005 + 2.780.467 €
2006 + 2.247.793 €
2007 + 2.513.510 €
2008 + 1.368.675 €
2009 – 1.461.478 €
2010 – 391.841 €
2011 – 1.451.140 €
2012 – 1.361.256 €
2013 – 1.919.802 €
2014 – 2.208.000 € (vorläufig)
2015 – 2.504.000 € (lt. W-Plan)”

Und weiter:
“Die seit 2009 eingetretene negative Ergebnisentwicklung hatte dazu geführt, dass die Gesellschafter beginnend mit dem Abschlussergebnis 2012 in die Verlustfinanzierung eingetreten sind, und zwar mit dem unter Ziff. 1 genannten Betrag von jährlich max. – 1,25 Mio €. …

Die Geschäftsführung hat in mehreren Veranstaltungen …  zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens berichtet. Schwerpunkte der Berichte waren:

– die in den vergangenen Jahren rückläufige Entwicklung der Passagierzahlen und der damit verbundenen jährlichen Mindererträge im Aviationbereich. Lag die Frequentierung des Flughafens in 2005 bei 1,34 Mio Passagieren, ist sie in 2014 auf 765.000 Passagiere zurück gegangen. Nachdem sich im 2. Halbjahr 2014 eine Trendwende abgezeichnet hat, geht die Geschäftsführung von wieder leicht steigenden Fluggastzahlen aus, für 2015 von unterstellten + 2,0 %;

– die deutliche Ausweitung der Erlöserzielung außerhalb des Flugbetriebs (Non-Aviation). So sind in den vergangenen Jahren erhebliche Mehrerträge generiert worden aus der Verpachtung gewerblicher Flächen und der Bewirtschaftung der Parkplätze. Ab 2014 unterliegen alle Kundenparkplätze der Bewirtschaftung. Lagen die diesbezüglichen Erträge in 2005 bei 2,79 Mio€ so zeigt der W-Plan 2015 der Gesellschaft eine Verdoppelung auf 5,45 Mio€;

– Innerhalb des Flughafenmanagements wurden und werden alle Möglichkeiten genutzt bzw. mobilisiert, Einsparpotentiale zu erzielen.

– Bei Aufrechterhaltung der nicht ausreichenden Verlustabdeckungszahlungen der Gesellschafter tritt zu starker, nicht mit Liquidität hinterlegter Eigenkapitalverzehr ein mit der Folge, dass notwendige Investitionen nicht mehr finanziert werden können.
..
Allerdings benötigt die Gesellschaft zu Sicherstellung ihrer finanziellen Basis ein höheres finanzielles Engagement der Gesellschafter.

Mit dieser Vorlage wird dem Kreistag nunmehr die auf Gesellschafterebene abgestimmte Neufassung des § 4 des Verlustabdeckungsvertrages mit einer Festschreibung der max. von den Gesellschaftern zu tragenden Verlustabdeckungsverpflichtung von 2,5 Mio€ zur Beschlussfassung vorgelegt.”

Wo ist die Perspektive? Reicht die Verdoppelung der “Verlustobergrenze” von 1,25 auf 2,5 Mio Euro pro Jahr aus? Wer kommt für zu erwartende höhere Verluste auf? Und wie sollen die Investitionen, für die die Gesellschafter in den letzten Jahren viele Mio Euro bereit gestellt haben, die aber nicht durchgeführt wurden, nun finanziert werden? Hat der Aufsichtsratsvorsitzende, der vor wenigen Jahren in ähnlicher Funktion bereits eine (absehbare!) Millionen-Pleite einer anderen Gesellschaft mit zu verantworten hatte, die Lage im Griff?

Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass die beiden anderen westfälichen Regionalflughäfen in Greven (Münster/Osnabrück) und in Dortmund-Wickede noch höhere Verluste schreiben.

 

 

 

 

 

 

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Landesregierung knickt vor Jagdlobby ein

By adminRL at 8:41 am on Saturday, May 2, 2015

Am Mittwoch (29.04.) hat der Landtag das neue Jagdgesetz beschlossen, und nun soll die Jagdsteuer doch nicht wieder eingeführt werden.

Dabei hatte es im “Koalitionsvertrag 2012 – 2017″ (S. 57) der aktuellen Regierungskoalition auf Landesebene noch ganz klar geheißen:
“Die bisherige Jagdsteuer läuft Ende 2012 aus. Den Kommunen soll die Möglichkeit gegeben werden, bei Wunsch weiterhin die Jagdsteuer zu erheben.”

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Steuer, die einzige eigene Steuereinnahme der Landkreise. Bis 2009 hatte sie in voller Höhe bestanden, mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 780.000 Euro für den HSK. Danach mußte sie auf Beschluss der früheren CDU/FDP-Landesregierung in drei Stufen auf Null zurückgefahren werden. Der Land setzt mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) den Rahmen, in dem Kreise und Gemeinden Steuern erheben dürfen.

Im Jahr 2005 hatte der Kreistag des HSK in einer einstimmigen (!) Resolution beschlossen, dass die Jagdsteuer nur dann abgeschafft werden könne, wenn es eine gleichwertige Kompensation gebe; die trat aber nie ein.

Im Entwurf des neuen Jagdgesetzes war noch die Möglichkeit zur Erhebung der Jahdsteuer vorgesehen. Nach jahrelanger Diskussion des Gesetzentwurfs wurde die Jagdsteuer dann erst wenige Tage vor der Gesetzesverabschiedung aus dem Text entfernt. In einem für ein Pressegespräch am 24.04. verteilten “Hintergrund”-Text schrieben die Koalitionsfraktionen dazu nur 6 Worte “Die Jagdsteuer wird nicht wieder eingeführt”, ohne jede Erläuterung.

Der am 28.04., also erst einen Tag vor dem Beschluss des Landtags, eingebrachte Änderungsantrag ist etwas ausführlicher formuliert. Dort wird die Streichung der Absätze über die Jagdsteuer so erläutert:
“Das Kommunalabgabengesetz ermächtigt die Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Gesetzes Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben, soweit nicht Bundes- oder Landesgesetze etwas anderes bestimmten. Bezüglich der Jagdsteuer wird überwiegend keine Notwendigkeit für eine Wiedereinführung gesehen.”

Da scheinen unrealistische Vorstellungen über die Haushaltslage der Kommunen zu bestehen…

Die Jagdverbände habe immer wieder behauptet, dass die Jäger ja das Fallwild kostenlos von den Straßen entsorgen würden und dadurch die Kommunen finanziell entlasten würden.

Das hätte man aber auch anders organisieren können, wie das Beispiel des Landkreises Plön zeigt. Dieser Kreis ist bereits selbst für die Beseitigung des Fallwilds zuständig. Gute Informationen liefern dazu die Kieler Nachrichten in ihrem Bericht “Damwild ist jetzt blind vor Liebe” vom 17.09.2014. Dort lesen wir: “„Während in den anderen Kreisen die Jäger das Fallwild einsammeln, lehnen das die Jäger im Kreis Plön ab, weil sie seit zwei Jahren eine Jagdsteuer zahlen müssen. Zuständig für die Kadaver ist seitdem der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Rendsburg (LBV)… Die Kosten für den Abtransport toter Tiere von den Kreisstraßen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 17000 Euro. „Die Fallwildentsorgung von Bundes- und Landestraßen belastet unseren Haushalt nicht“, sagte Kreissprecher Horst Freitag. Die Einnahmen durch die Jagdsteuer spülten 2013 etwa 127000 Euro in die Kreiskasse.

Der Landkreis Plön ist 1.083 km2 groß und musste 13% der Einnahmen aus der Jagdsteuer für die Fallwildentsorgung aufwenden. Der HSK hat eine Fläche von 1.960 km2. Geht man von gleich hohen Kosten je km2 wie im Kreis Plön aus, müsste der HSK für die Fallwildentsorgung jährlich ca. 31.000 Euro aufwenden. Selbst wenn die Kosten wegen etwaiger höherer Wilddichte dreimal so hoch wären, blieben netto durch die Jagdsteuer immer noch etwa 700.000 Euro für den HSK übrig.

Was bleibt: Ein durchsichtiger Lobbyismus, der leider erfolgreich war!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wie viel Geld wurde „in den Sand gesetzt“?

By adminRL at 11:51 pm on Thursday, March 26, 2015

Was kostete die E-Technik-Ausstattung im Berufskolleg Olsberg?

Ein schwarzer Freitag, der 13. März 2015; denn da entschied der Kreistag in Meschede in geheimer Abstimmung mit knapper Mehrheit, die elektrotechnische Berufsausbildung im Berufskolleg Olsberg fast völlig aufzugeben. Proteste und Argumente von Städten, Verbänden und vielen anderen Akteuren hatten leider nichts genützt. Die HSK-CDU blieb bei ihrer Linie und die hieß „Schließen, koste was es wolle“.

Und da wären wir schon beim Stichwort „Kosten“.
Am 17. Februar, also fast einen Monat vor der alles entscheidenden Kreistagssitzung, stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine schriftliche Anfrage an den Landrat zu den Investitionen der letzten 10 Jahre in die E-Technik-Ausstattung beim Berufskolleg Olsberg. Zuvor hatte sich die SBL/FW mehrmals ergebnislos beim Schulamt um telefonische Auskunft bemüht.

Ob der Verwaltung die Kosten(an)frage des SBL-Fraktionsvorsitzenden Reinhard Loos etwas zu heikel war, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass mit Datum vom 4. März ein Schreiben kam, wonach die Beantwortung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht möglich sei, Grund: die Auswertungen lägen nicht insgesamt vor.

Ca. 2 Wochen später war es dann so weit. Die Schulverwaltung schickte der SBL, datiert auf den 17. März, folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage zum Thema „E-Technik Ausstattung des Berufskollegs Olsberg” beantworte ichn wie folgt:

Hinsichtlich der Investitionen in den Bereich Elektrotechnik am BK Olsberg möchte ich darauf hinweisen, dass eine Abgrenzung zu den Fachrichtungen der technischen Assistenten und hier insbesondere zu den informationstechnischen Assistenten nicht immer leicht ist. Viele der in den letzten 10 Jahren getätigten Investitionen, kommen neben den Elektrotechnikern auch den anderen am BK Olsberg angebotenen Ausbildungen zu Gute.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen kann ich Ihnen mitteilen, dass in den Bereich der Elektrotechnik am BK Olsberg in den Jahren 2005-2014 insgesamt 253.177,63 Euro investiert wurden. Hinzu kommen noch die durch den Neubau des Gebäudes 9 getätigten Investitionen in Höhe von 1.712.983,63 Euro. Hinsichtlich der Nutzung des Gebäudes 9 am BK Olsberg durch unterschiedliche Gruppierungen verweise ich auf die Ausführungen unter Punkt 4. der Vorlage 9/101 5. Ergänzung.“

Fassen wir die Investitionssummen zusammen:
Neubau des Gebäudes der Elektrotechnik 1.712.983,63 Euro
Sonstige Investitionen 253.177,63 Euro
———————————————————————————————————————
Summa Summarum macht das den stolzen Betrag von 1.966.161,26 Euro

Vielleicht ist ja nur ein Teil dieses Geldes „in den Sand gesetzt“ worden? Trotzdem müssen sich Politik und Verwaltung die Frage gefallen lassen: „Wo ist die Weitsicht, wo die Nachhaltigkeit?“

Unabhängig von den Kosten ist die Entscheidung, den Ausbildungsgang Elektrotechnik in Olsberg zu schließen, nachteilig für die gesamte Region!

Filed under: Kommunale Finanzen,SchulpolitikComments Off on Wie viel Geld wurde „in den Sand gesetzt“?

Darlehen des HSK: insgesamt 31 Mio Euro, Laufzeiten bis 2033, Zinsen bis zu 5,9%

By adminRL at 9:15 am on Monday, March 16, 2015

Für die Finanzen des HSK ist der Kreisausschuss (KA) zuständig. Um einen Überblick über die Kreditsituation des Kreises zu erhalten, hatte die SBL für die Sitzung des KA am 13.03.2015 einen Bericht über die aufgenommenen Kredite auf die Tagesordnung setzen lassen.

Das Ergebnis (in öffentlicher Sitzung):

Die Zinssätze der auszuweisenden 19 Darlehen bewegen sich zwischen max. 5,92 % (Laufzeitende 2019) und min. 0,1 % (Sonderkonditionen für Schulbau).

10 Darlehen mit hohen Zinssätzen laufen noch viele Jahre:
1.098.150 €, 5,92 %, bis 2019
1.005.964 €, 5,74 %, bis 2020.
1.125.292 €, 5,165 %, bis 2021
612.293 €, 5,075 %, bis 2023
1.000.208 €, 5,34 %, bis 2025
808.771 €, 4,65 %, bis 2025
1.277.200 €, 4,81 %, bis 2025
2.175.000 € 3,655 %, bis 2029
2.571.326 € 4,35 %, bis 2033
2.901.961 € 4,9025 %, bis 2033
Auf Nachfrage erkklärten Landrat und Kämmerer, dass es unwirtschaftlich wäre, diese Darlehen vorzeitig abzulösen. Wann die einzelnen Verträge abgeschlossen wurden, darauf erhielten wir in der Sitzung keine Antwort.

Weitere 8 Darlehen über insgesamt ca. 16,4 Mio Euro mit Zinssätzen bis zu 4,22 % können zwischen 2019 und 2026 umgeschuldet werden. Ein Darlehen über ca. 13T Euro ist zinslos, läuft aber nur bis 2018.

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