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Veramed-Klinik – Kommen Patienten und/oder Angehörige jetzt endlich an die Patientenakten?

By adminRL at 11:49 pm on Tuesday, August 25, 2015

Die Lage bleibt verfahren und unübersichtlich. Nachdem eine (weitere) Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) an den Landrat nicht sonderlich viel Licht ins Dunkle gebracht hatte, schrieb die SBL daraufhin (am 07.07.2015) den Landesdatenschutzbeauftragten NRW an.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=5956

Die Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten ist jetzt da. Zusammengefasst schreibt ein Mitarbeiter (mit Datum vom 05.08.2015):

Das über das Vermögen der E & V Fachkrankenhäuser GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 01.08.2008 eröffnete Insolvenzverfahren sei noch nicht abgeschlossen. (Az. 255 IN 73/08)

Auch das verwaltungsgerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – welches auch zur gerichtlichen Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit geführt wird – sei noch nicht rechtskräftig entschieden. (Az. 17 K 1477/13)

Ein aktuelles Einsichtsbegehren in Patientenakten sei ihm derzeit nicht bekannt.

Den Erben eines verstorbenen Patienten/einer Patientin stünde das Recht auf Einsicht in die Patientenak-ten “zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen” zu. (§ 630 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch)

Beim Akteneinsichtsrecht handele es sich um eine vertragliche Pflicht.

Der Vertragspartner des Patienten sei der richtige Ansprechpartner. Bei einer Krankenhausbehandlung komme als Vertragspartner das Krankenhaus bzw. der behandelnde Chefarzt oder Arzt in Betracht.

“Ansprüche gegen die E & V Fachkrankenhäuser GmbH wären gegenüber dem Insolvenzverwalter
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Schulte-Kaufbrügger
Königswall 21
44137 Dortmund
geltend zu machen.”

Demzufolge sind noch zwei Verfahren anhängig. Der Stand ist dann also ungefähr so wie im Jahr 2008!? – 7 Jahre Stillstand? – Ehemalige Patientinnen und Patienten bzw. deren Angehörige und Erben haben leider immer noch keine Möglichkeit, Einsicht in die Patientenakten zu nehmen. Sie sollten aber, meinen wir, nicht zögern, den oben genannten Insolvenzverwalter mit ihrem Anliegen zu konfrontieren. Mal sehen, ob und wie er sich aus der Affäre zieht!?

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