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Erneuter Antrag für die Einführung eines Sozialtickets

By adminRL at 10:13 am on Friday, December 18, 2015

Wie bereits in den Vorjahren, beantragt die SBL-Kreistagsfraktion für die heutige Sitzung des Kreistags die Einführung eines Sozialtickets im Kreisgebiet. Damit könnten z.B. Empfänger von Grundsicherungsleistungen (wie “Hartz IV”) vergünstigte Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Denn mittlerweile haben 45 von 53 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW ein derartiges Ticket eingeführt. Ende Oktober gab es im Kreistag in Soest einen einstimmigen Beschluss! Die Kreisverwaltung Soest hatte vorher geprüft, dass die Kosten aus der speziell dafür gezahlten Förderung des Landes NRW finanziert werden können.

Hier der Wortlaut des Antrags.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt, im Sozialhaushalt 10.000 Euro als “Puffer” für die Einführung eines Sozialtickets einzustellen und ansonsten die in der Anlage beschriebene Lösung des Kreises Soest analog zu übernehmen.

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag in Soest hat laut dortigem Kreistagsinformationssystem in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Beschlussvorlage 138/2015 und damit die Einführung des Sozialtickets zum 01.04.2016 einstimmig (!) beschlossen. Dem gingen gründliche Analysen der dortigen Kreisverwaltung voraus.

In dieser Beschlussvorlage heißt es u.a.:
Das Tarifangebot des Sozialtickets ist seit Einfüh¬rung der Landesförderung im Jahr 2011 immer weiter ausgedehnt worden. Inzwischen wird in 45 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens das Sozialticket angeboten. Dies betrifft nicht nur die Ballungszentren, in Westfalen haben u.a. die Kreise Unna, Olpe und Siegen sowie die Stadt Hamm das Ticket eingeführt. Zuletzt wurde ebenso im Kreis Steinfurt und im Kreis Warendorf die Einführung für 2016 beschlossen. Laut Aussage der Landesregierung ist es dabei „bisher in keiner Kommune bzw. bei keinem Verbund zu Mindererlösen oder Defiziten gekommen, die nicht durch die Fördermittel gedeckt werden konnten“ (s. Vorlage 16/2042 Landtag NRW).
Das Sozialticket dient zum einen der Förderung der Mobilität als Voraussetzung der Teilhabe am öffentlichen Leben. Es trägt dazu bei, dass die Nutzungsberechtigten zu vergünstigten Konditionen die öffentliche Mobilität nutzen können und damit im Sinne der Daseinsvorsorge eine Verbesserung der allgemeinen gesellschaftlichen Teilhabe erreicht wird. Zum anderen hatte die Einführung des Sozialtickets bei anderen Kommunen positive Auswirkungen auf das „Gesamtsystem“ ÖPNV. Auch für den Kreis Soest, der als ländlicher Raum unter den schwierigen demografi-schen Bedingungen leidet, die sich auf den ÖPNV in hohem Maße auswirken, erwartet die Verwaltung positive Effekte für die Verkehrsunternehmen. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist unter Einbeziehung der Landesmittel laut vorliegender Berechnung gegeben.

Der Kreis Soest ist in Nahverkehrsangelegenheiten sehr gut mit dem Hochsauerlandkreis vergleichbar, denn beide Kreise betreiben gemeinsam die RLG und wenden denselben Tarif an. Die RLG wird sich zudem bereits infolge des Beschlusses des Kreises Soest mit der Ausstellung von Sozialtickets befassen müssen.
Aus Vorsorgegründen sollten für eventuelle Anlaufkosten 10.000 Euro in den Kreishaushalt 2016 eingestellt werden.
Im übrigen wird auf die anliegende Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Soest (nebst Anlage) verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion”

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